Vereinbarung über Beratungsgebühren von 95,00 € incl. Mwst für die Berechnung
von Ehegatten- und Kindesunterhalt zwischen der Anwaltskanzlei von der Wehl und
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Mit dieser pauschalen Beratungsgebühr möchten wir Eheleuten die kostengünstige Möglichkeit verschaffen sich über den geschuldeten oder zu erwartenden Unterhalt einen Überblick zu verschaffen. Die Berechnungen sind nicht dafür vorgesehen als Grundlage einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu dienen, um Anwaltskosten zu sparen (Daher auch der Haftungsausschluss). Die Berechnung kann eine anwaltliche Vertretung in laufenden Verfahren nicht ersetzen. Beispielhaft ist die Berechnung sinnvoll wenn z.B

  • die Ehe kriselt und Ehemann oder Ehefrau sich einen Überblick über zu erwartende Unterhaltsbeträge verschaffen wollen;
  • eine Unterhaltsberechnung eines gegnerischen Anwaltes oder einer Behörde auf Plausibilität (nicht auf den Euro genau) überprüft werden soll. Wir können für Sie natürlich auch die normale Vertretung gerichtlich oder außergerichtlich in Unterhaltsverfahren für die gesetzlichen Gebühren übernehmen, wobei bereits gezahlte Beratungsgebühren angerechnet werden.
  • Wenn außergerichtlich zwischen den Eheleuten getroffene Unterhaltsvereinbarungen geprüft werden sollen.
  • Wenn der Unterhaltsschuldner vor neuen persönlichen Situationen steht (Einkommen oder Familienstand, Wiederverheiratung oder neues Kind) und mögliche Veränderungen bisheriger Unterhaltsverpflichtungen klären will.
  • Wenn lange Zeit ohne Überprüfung Unterhalt gezahlt oder empfangen wurde.
  • Die Berechnung erfolgt nur aufgrund der von dem Mandanten auf den vorgegebenen Formularen gemachten Angaben. Die Formulare sind vollständig auszufüllen. Ein gewünschter bestimmter Berechnungzeitraum ist anzugeben. Fehlt diese Angabe, wird die Berechnung auf den Tag ihrer Dateneingabe vorgenommen.
  • Die Berechnung erfolgt EDV-gestützt mit größt möglicher Sorgfalt. Eine anwaltliche Haftung für die Richtigkeit wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Mandantschaft ist bei Beauftragung mit diesem Haftungsausschluß einverstanden und erklärt dies Einverständnis durch Ihre Unterschrift.
  • Die Berechnung von Wohnwertvorteilen erfolgt nur zu den Pauschalgebühren, wenn der Wohnvorteil, dessen Anrechenbarkeit und dessen Bedarfsprägung von dem Mandanten angegeben werden kann.
  • Die Unterhaltsberechnung berücksichtigt:
    • Die fortlaufend veränderten Sozialversicherungswerte
    • Die jeweils gültigen Lohn- u. Einkommenssteuertabellen
    • Sozialabgaben bei Geringverdienern
    • Riesterrente, falls gezahlt
    • Die persönliche Steuerklasse
    • Die persönlichen Kinderfreibeträge
    • Die steuerlichen Besonderheiten bei Versorgungsbezügen
    • Die nach Wohnort unterschiedlichen OLG-Leitlinien
    • Den Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt
    • Das Realsplitting mit Berechnung der Steuervor- und nachteilen
    • Besonderheiten bei Rentnern und Pensionären
    • Besonderheiten bei Selbständigen
    • Berechnung von Mangelfällen
  • Mit Übersendung der Formulare wird der Beratungspauschalbetrag von 95,00 € entweder unter Angabe des Namens überwiesen (RA´e von der Wehl, Sparkasse Kiel, BLZ: 210 501 70, Kto: 900 12 782) oder ein Scheck beigefügt. Nach Geldeingang wird die Unterhaltsberechnung per Email, auf Wunsch per Fax oder postalisch übersandt.

Ich bin volljährig und mit den oben geschilderten Mandatsbedingungen einverstanden.

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Mandant

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