GKS

 Andreas Jäger
  • Andreas Jäger
    FA für Familienrecht
  • Adressdaten Morianstraße 3
    42103 Wuppertal
    NRW
  • E-Mail Kontakt aufnehmen
  • Telefon 0202/245670
  • Fax 0202/2456740

 

Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht in Wuppertal  0

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Sie. Als unser Mandant haben Sie einen Anspruch auf kompetente und seriöse Beratung sowie zügige und zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen.

Um dies zu erreichen, bieten wir Ihnen zunächst eine realistische Einschätzung der Rechtslage. Wir wollen Sie nicht in teure Prozesse treiben, sondern werden Ihnen den für Sie wirtschaftlichsten Lösungsweg aufzeigen. Wenn die Strategie feststeht, werden wir Ihre Ziele effizient und engagiert umsetzen.

Niemand kann alles wissen. Das trifft auch auf uns zu. Unsere Anwälte haben sich daher in den vergangenen Jahren immer weiter spezialisiert. Wir bieten Ihnen professionelle und qualitativ hochwertige Rechtsberatung nur in den Bereichen, in denen wir uns auch wirklich auskennen. Dies gilt auch und insbesondere für das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet wird bei uns sogar von zwei Fachanwälten betreut, um so zu jeder Zeit schnell und zielsicher auf die Probleme unserer Mandanten eingehen zu können.

Schwerpunkte:

Familienrecht / Erbrecht

Korrespondenzsprachen:

Deutsch, Englisch

Biografie:

Geboren 1967 in Krefeld
Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
Seit 1997 Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Mitglied im DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.)
Seit Januar 1999 in der Kanzlei GKS, vormals Panke & Partner
Sprachen Deutsch, Englisch

Standpunkt:
„Gerade bei einvernehmlichen Scheidungen sollte sich gezielt auf das Wesentliche konzentriert werden, um eine überflüssige Belastung des Mandaten zu verhindern.“

Die Notwendigkeit fachkompetenter Beratung zeigt sich auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts in besonderem Maße. Denn wie in keinem anderen Rechtsgebiet sind hier die Auswirkungen für den Mandanten besonders einschneidend. Hinzu kommt, dass die Komplexität der rechtlichen Auswirkungen einer Ehescheidung eine Spezialisierung anwaltlicher Tätigkeit erfordern. Eine fachanwaltliche Ausrichtung ist daher in jedem Falle anzuraten.

Aber gerade auch im Bereich der einvernehmlichen Scheidung kann ein „Zuviel“ an Beratung weder erwünscht noch sinnvoll sein. Zeitraubende und womöglich quälende Besprechungen über Probleme, die entweder nicht bestehen oder zwischen den Eheleuten schon einvernehmlich geklärt wurden, dienen dann womöglich nur dem Anwalt, der hieran eine Menge Geld verdient.

Dies zu verhindern war unser Ziel bei der Einführung der „Internetscheidung“ im Jahre 2001. Wir gehörten damit zu den ersten, die diesen Service angeboten haben und der Erfolg gibt der Idee bis heute Recht. Aber natürlich gibt es auch Fälle, für die eine Internetscheidung nicht oder nur eingeschränkt geeignet ist. Dies ist dann immer im Einzelfall zu entscheiden. Eine kostenlose Beratung über die Chancen und Risiken einer Internetscheidung in Ihrem konkreten Fall nehme ich daher gerne vor.

Ist eine einvernehmliche Regelungen nicht möglich und kommt es womöglich zum Streit über Sorgerecht oder Unterhalt ist mit Fantasie und präziser Kenntnis der Gesetzeslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ein umfassendes Lösungskonzept für den Mandanten zu erstellen. Dies betrifft insbesondere die Gebiete Sorge- und Umgangsrecht für etwaig vorhandene gemeinschaftliche Kinder, Regelung von Unterhaltsfragen sowohl für Kinder, als auch für getrenntlebende Ehepartner, Teilung des Hausrats, Trennung der Parteien auch in vermögensrechtlicher Hinsicht innerhalb und außerhalb des sog. Zugewinnausgleichs, Abklärung der versicherungs- und steuerrechtlichen Situation, Zuweisung der Ehewohnung etc. Aber gerade auch in diesem Fall stehe ich Ihnen gerne nicht nur beratend sondern auch handelnd zur Seite.




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