Rechtsanwalt Martin Strieder ist als Fachanwalt für Familienrecht seit Jahren umfangreich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Schwerpunkte sind hierbei das Unterhaltsrecht, das Scheidungsrecht und die familienrechtliche Vermögensauseinandersetzung. RA Strieder besitzt sowohl vielfältige Prozeßerfahrung als auch einen ausgeprägten außergerichtlichen Verhandlungswillen. Umgangsvereinbarungen und Ehe-/Scheidungsfolgenvereinbarungen sind ebenfalls wesentlicher Teil seiner Tätigkeit. RA Strieder ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und deckt damit auch die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht ab, die gerade im Falle einer Trennung immer größeres Gewicht erlangen.
Homepage: http://www.kanzlei-gielen.de
ARGE Familienrecht im DAV
1993 Rechtsanwalt in Berlin
2005 Fachanwalt für Familienrecht
2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht