Fachanwältin für Familienrecht in der seit 1957 ansässigen Kanzlei Haussmann. Seit 1993 ist Rechtsanwältin Susanne Haussmann überwiegend im Familienrecht tätig. Sie hat langjährige Erfahrung in allen Belangen der Ehescheidung, Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzungen und Kindschaftsangelegenheiten. Bei einvernehmlichen Scheidungen wird grosser Wert auf eine umsichtige Vorgehensweise gelegt, damit die Fronten sich nicht unnötig verhärten. Soweit jedoch eine Auseinandersetzung notwendig ist, werden Ihre Interessen angemessen vertreten.
Neben dem Familienrecht ist Rechtsanwältin Susanne Haussmann, sowie Rechtsanwalt Jörg Haussmann in erbrechtlichen Fragen beratend tätig.
Sie beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen in zivilrechtlichen Fragen.
Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Familien- u. Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Ehescheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Kindschaftsangelegenheiten. Verkehrsrecht.
Deutsch
Susanne Haussmann
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht
1993 Zulassung als Rechtsanwältin
1997 Fachanwältin Familienrecht