Heeren Grunke Hänsel

 
  • Harald Grunke
    FA für Familienrecht
  • Adressdaten Residenzstr. 32
    13409 Berlin
    Berlin
  • E-Mail Kontakt aufnehmen
  • Telefon 030 49856680
  • Fax 030 49856689

 

Scheidungs-und Familienanwalt Grunke in Berlin-Reinickendorf

Anwalt Harald Grunke ist seit mehreren Jahren berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen, was ihn als äußerst kompetenten Spezialisten auf dem Gebiet des Familienrechtes ausweist.

Im Familienrecht können Sie den Fachanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Harald Grunke konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Schwerpunkte:

Strafrecht

Biografie:

Im Strafrecht ist Anwalt Grunke seit mehr als 20 Jahren als Verteidiger, Vertreter von Opfern und Zeugen beratend tätig.

Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen wie Einbruchdiebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hehlerei, Urkundenfälschung, Nötigung et cetera. Schwere Straftaten sind Verbrechen und werden mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert. Hierbei handelt es sich um das Kapitalstrafrecht. Herr Grunke übernimmt Mandate, die das Leben gefährdende Delikte betreffen wie Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung, räuberische Erpressung und so weiter. Auch bei Sexualdelikten - sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und so weiter - können Sie auf die Hilfe des Strafverteidigers zählen. Harald Grunke übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand. Als Opfer haben Sie die Möglichkeit, als Nebenkläger aktiv am Prozess teilzunehmen, Fragen und Anträge zu stellen und Akteneinsicht zu erhalten.

Sie können den Anwalt ebenso mit Ihrer Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht (BTMG) betrauen.

Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als eigentlich unbescholtener Bürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung, Steuerhinterziehung oder Insolvenzverschleppung können eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch den Strafrechtler Grunke notwendig machen.

Im Verkehrsstrafrecht steht Ihnen Harald Grunke zur Seite bei Vorwürfen wegen Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Steuer. Er klärt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit den Behörden um Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr), Fahrverbot (maximal drei Monate), Auflage oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Er verteidigt seine Mandanten auch bei Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht), fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Wenn Sie von solchen Vorwürfen durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind, gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die drohenden rechtlichen Konsequenzen werden durch das Engagement von Herrn Grunke auf ein erträgliches Maß reduziert.

Auch im Wirtschaftsstrafrecht wird Anwalt Grunke anwaltlich tätig. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei einem Vorwurf wie Anlagebetrug, Sozialabgabenverstoß, Besitz, Verkauf oder Weitergabe von Schwarzmarktware, Verstoß gegen die Arbeitnehmerversicherungspflicht und so weiter. Er übernimmt Ihre Verteidigung bei einer Konkursstraftat und berät Sie im Wirtschaftsstrafverfahren.

Außerdem steht er für Jugendliche und Heranwachsende als Strafverteidiger mit fundierten Kenntnissen im Jugendstrafrecht zur Verfügung.

Der Volljurist schätzt an seiner anwaltlichen Tätigkeit den täglichen Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, anderen Menschen bei der Bewältigung ihrer juristischen Probleme behilflich zu sein. Klienten von Harald Grunke schätzen seine Stärke in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Über einen juristisch exakten Schriftverkehr hinaus hat er in der mündlichen Verhandlung und im persönlichen Kontakt mit Richtern und anderen Verfahrensbeteiligten feinfühliges Geschick und hohe Treffsicherheit in der Argumentation.



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