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Online Scheidung vs. Normscheidung
Wenn Sie einfach nur noch geschieden werden wollen, fragen Sie sich vielleicht:
Warum ist das Scheidungsverfahren so teuer?
Es liegt an den relativ hohen Streitwerten für ein Scheidungsverfahren. Ich zeige Ihnen hier einen möglichen Weg zu einer kostengünstigen einvernehmlichen Scheidung auf.
- Bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
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Die Möglichkeit der Online-Scheidung ist immer dann gegeben, wenn die Eheleute sich ohne Streit trennen möchten. Die wesentlichen familienrechtlichen Sachen, was z.B. Unterhalt, die Kinder, den Hausrat und das Vermögen angeht, sollten vorher geregelt sein oder von uns geregelt werden.
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Als Fachanwalt für Familienrecht biete ich den Ehepartnern über das Internet die Möglichkeit der Ehescheidung an, bei der - neben Zeit - auch durch einen Antrag an das Familiengericht, den Streitwert der Ehesache um 25% zu reduzieren, dann Anwaltskosten erspart werden können, wenn das Gericht dem Antrag auf Streitwertreduzierung zustimmt.
Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die einvernehmliche Aufhebung der Partnerschaft durch unsere Kanzlei wünschen.
Diese Möglichkeit der Scheidung ist für unsere Mandanten immer dann gegeben, wenn die Eheleute sich ohne Streit trennen wollen, weil sie sich schlicht auseinander gelebt haben. Die wesentlichen familienrechtlichen Sachen, was z.B. Unterhalt, die Kinder, den Hausrat und das Vermögen angeht, sollten vorher geregelt sein oder von uns geregelt werden.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
24103 KIEL
Tel: 04 31 - 9 11 16
Fax: 04 31 - 9 66 71
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht