Düsseldorfer Tabelle 2013

Düsseldorfer Tabelle 2013

Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2013 wurde veröffentlicht. Es gibt Gewinner und Verlierer. Grundsätzlich sind die Kinder in gescheiterten Ehen immer die Verlierer, aber die Düsseldorfer Tabelle für 2013 gibt ihnen noch einen “Nachschlag”.

- Die Selbstbehalte für die Unterhaltspflichtigen werden angehoben
- Die Unterhaltsbeträge bleiben dagegen unverändert auf dem Niveau von 2011

Was bedeutet das nun:

- die Kinder bekommen grundsätzlich nicht mehr Unterhalt
- bei engen wirtschaftlichen Verhältnissen bekommen sie durch die höheren Selbstbehalte sogar weniger

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern beträgt ab 2013 für erwerbstätige Unterhaltsschuldner 1.000,00 EUR statt bisher 950,00 EUR
Für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner wird der Selbstbehalt auf 800,00 EUR (vorher 770,00 EUR) angehoben. Gegenüber vollj. Kindern, die nicht privilegiert sind, z.B. Studenten, steigte der Selbstbehalt von 1.150,00 auf 1.200,00 EUR.

Beispiel:
Kind 8 Jahre alt, Vater verdient 1.225,00 EUR bereinigt netto.

bisher: Unterhalt nach 1. Einkommensgruppe und 2. Alterstufe = 272,00 EUR. Selbstbehalt des Vaters von 950,00 EUR (1.225 minus 272 = 953) ist gewahrt.
ab 2013: Vater müssen 1.000,00 EUR Selbstbehalt verbleiben. Über dem Selbstbehalt hat er nur 225,00 EUR, also sinkt der Unterhalt von 272,00 EUR auf 225,00 EUR. Das Kind bekommt ab 2013 47,00 EUR weniger.

In so einem Beispiel können die Unterhaltsschuldner, es sind ja fast immer die Väter, eine Abänderung verlangen, da die Wesentlichkeitsgrenze von 10 % des Unterhaltsbetrages überschritten ist.

Unbedingt beachten: in dem Beispielsfall muss bei Vorlage eines Unterhaltstitels die Abänderung schriftlich verlangt und bestätigt werden. Sonst ist zwingend ein gerichtliches Abänderungsverfahren nötig. Einfach den Unterhalt kürzen geht nicht! Dann kommt die Vollstreckung aus dem Titel.

Persönliche Anmerkung: jeder wünscht sich mehr Geld. Die Kinder bzw. der Mütter werden enttäuscht sein. Die Väter im unteren Gehaltsbereich dürfen etwas mehr behalten, nachdem sie mit 950,.00 EUR schwer zurecht kamen. Ob das alles so richtig oder sogar gerecht ist ………. ich weiß es nicht.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht