Formular Versorgungsausgleich 2012

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Hier ist das ab 2009 bis heute gültige neue Formular für den Versorgungsausgleich zu finden:
Speichern Öffnen Formular VA neu 2009.pdf (426,12 kb)
Hier finden Sie einen direkten Link zum Formular über die Justizverwaltung NRW

FORMULAR VA

Das Ausfüllen des Formulars mit den Nummern 1. - 10. ist nicht wirklich kompliziert.

Nr. 1: Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Oben Amtsgericht und Aktenzeichen lassen Sie frei.
Nr. 2: Hier die Nummer Ihrer Rentenversicherung eintragen. Sie erhalten jährlich eine Mitteilung, wie sich die gesetzliche Rente entwickelt. Dort finden Sie diese Nummer.
Nur für Interessierte, wie sich diese Nummer aufbaut: Quelle Wikipedia:
Die Versicherungsnummer ist 12-stellig. Beispiel: 65170839J003. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

1-2 Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers 65
3-4 Geburtstag des Versicherten 17
5-6 Geburtsmonat des Versicherten 08
7-8 Geburtsjahr des Versicherten 39
9 Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Versicherten J
10-11 Seriennummer (00-49 = männlich, 50-99 = weiblich) 00
12 Prüfziffer 3

Nr. 3: Hier bitte den aktuellen Arbeitgeber mit Anschrift eintragen und auch die vorherigen Arbeitsstellen. Wichtig die Kreuze, ob einer dieser Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung zugesagt hat.
Nr. 4: Nur für Arbeiter oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Sonst das Nein ankreuzen
Nr. 5, 6: Nur wenn Sie Beamter, Richter, Soldat, zu den Kammerberufen gehörig sind, Sonst das Nein ankreuzen.
Nr. 7: Wenn Sie einen Riester- oder Rürup-Vertrag haben, hier eintragen.
Nr. 8: Nur ganz seltene Fälle, sonst das Nein ankreuzen.
Nr. 9: Wenn Sie Invaliditätsbezüge erhalten, sonst das Nein ankreuzen.
Nr. 10: Wenn es einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung bereits gibt, die den Versorgungsausgleich regelt, "ja, abgeschlossen" ankreuzen. Wenn Sie einen solchen notariellen Vertrag kurzfristig noch schließen wollen das "ja, beabsichtigt" ankreuzen; wenn beides nicht der Fall ist (wie meistens) das "Nein" ankreuzen.

Wenn Sie dennoch Fragen haben, rufen Sie mich an.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht