1. Schritt
Berechnen Sie anhand folgender Daten den Streitwert:
Nettoeinkommen Ehefrau + Nettoeinkommen Ehemann + 500,00 Euro
Versorgungsausgleich - 250,00 Euro je minderjährighriges Kind ergibt = xxxxx und diese Summe x 3 ergibt den Streitwert.
2. Schritt
Tragen Sie den soeben errechneten Streitwert anhand der vorgegebenen Streitwertgrenzen ein, geben Sie an neue oder alte BundeslŠndernder und die Kosten werden berechnet. Wünschen Sie den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung wäre diese Kosten in Einzelheiten zu besprechen.
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