Güterstand

Gehört nach der Hochzeit alles uns beiden zur Hälfte ?

NEIN !!

Alles was den einzelnen Eheleuten vor der Ehe allein gehörte, bleibt auch ihr Alleineigentum in der Ehe. Wir haben den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Am Ende der Ehe wird also nur ausgeglichen, was an Vermögen innerhalb der Ehe hinzugewonnen wurde.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht