Schulden in der Ehe

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Muss ich für die Schulden meines Ehepartners haften?

NEIN!!!

Der zweitgrößte Irrtum. Weder können Schulden mitgeheiratet werden, noch haftet man/frau für Schulden des anderen während der Ehe. Eine Ausnahme gibt es nur bei "Geschäften des täglichen Lebens gem. § 1357 BGB". Lesen Sie dazu meinen Beitrag im BLOG zur Schuldenhaftung in der Ehe.

Etwas anderes gilt, wenn beide den Vertrag o.ä. unterschrieben haben. Dann haften idR. auch beide.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht