Scheidung und Ausland

Scheidung und Ausland - vdw08
Ich bekommen viele Anfragen von deutschen Staatsbürgern, die inzwischen selbst oder jedenfalls ihr Partner im Ausland leben und geschieden werden möchten. Zu vielen Themen in diesem Bereich habe ich im Blog Artikel veröffentlicht.

Ich werde jetzt (Mai 2010) beginnen, zu einzelnen Ländern die Voraussetzungen der Scheidungen darzustellen. Wenn also die Scheidung sich nicht nach deutschem Recht richten wird, schauen Sie hier zu den einzelnen Ländern (wird ergänzt)

In der Regel landen wir aber bei dem Deutschen Familienrecht, wenn jedenfalls einer der Eheleute Deutscher ist. Ich kann hier nicht auf alle Konstellationen eingehen, aber auf die häufigsten Fälle.

1. Häufigster Fall: Ein Deutscher lebt im Ausland und will von seinem in Deutschland lebenden Partner geschieden werden oder umgekehrt, der meist ausländische Ehepartner lebt wieder im Ausland.

Die Fragen hier sind:
- wo findet die Scheidung statt? (Deutschland od. Ausland)
- nach welchem Recht wird die Scheidung abgewickelt (deutsches od. ausländisches Recht)
- muß der im Ausland lebende Partner zum Termin erscheinen?

Das ist alles problemlos zu regeln.

Wenn gemeinsame minderjährige Kinder in Deutschland leben, findet das Scheidungsverfahren an dem für den Wohnort zuständigen Familiengericht statt. Wenn es keine Kinder gibt, an dem letzten gemeinsamen Wohnort der Eheleute in Deutschland und wenn es auch diesen nicht gibt, an dem Wohnort des Antragsgegners in Deutschland.

Das Scheidungsverfahren wird von mir eingeleitet, betreut und zum Abschluß gebracht. Ich kenne Wege, dass der im Ausland lebende Partner nicht zum Termin anreisen muß. Das klappt fast immer.

Wenn entweder

- Sie im Ausland leben und Ihr Partner im Inland
- beide Eheleute im Ausland leben
- Sie im Inland leben und Ihr Partner im Ausland

haben wir einen speziellen Service für Sie bereit gestellt. Klicken Sie bitte auf

ONLINE-SCHEIDUNG-AUSLAND

2. Beide haben im Ausland geheiratet, aber in Deutschland gelebt, einer ist Deutscher und der ausländische Partner ist zurück in sein Heimatland gegangen.

Die Fragen hier sind:
- wo kann die Scheidung geschehen?
- muß der Andere wieder anreisen?
- was muß vorher geregelt werden?
- was kann hinterher geregelt werden?

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass beide länger in Deutschland als Ehepaar gelebt haben, gilt auch hier idR. Deutsches Recht und der letzte gemeinsame Wohnort bestimmt den Gerichtsstand, wenn nicht minderjährige Kinder da sind.

Hier sollten allerdings vor Abreise des einen Partners ins Ausland einige Vorkehrungen getroffen werden. Es sollte ein Zustellungsbevollmächtigter benannt werden und möglichst die Scheidungsklage vor der Abreise auf den Gerichtsweg gebracht werden.

Unser Kanzlei verfügt in diesen Fällen über umfangreiche Erfahrung und bei Interesse klicken Sie den Button

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht