Müssen die Eheleute zum Scheidungstermin erscheinen
Grundsätzlich ist zu sagen, dass im Scheidungstermin eine persönliche Anhörung der Eheleute zu erfolgen hat. Für diese persönliche Anhörung ist grundsätzlich die Anwesenheit beider Parteien erforderlich. Es gibt aber Wege und Mittel, das Familiengericht davon zu überzeugen, dass die Anreise des im Ausland lebenden Ehepartners zu aufwändig ist. Einzelheiten besprechen ich mit meinen Mandanten im konkreten Fall.
Letztlich besteht immer die Möglichkeit, das der im Ausland lebende Ehepartner vor dem für ihn zuständigen Gericht angehört wird. Es ist also denkbar, dass das deutsche Familiengericht die Akte in das Ausland schickt und das dort zuständige Gericht bittet, die Anhörung des Ehepartners durchzuführen. Im europäischen Rechtsraum wird dies kein Problem sein. Allerdings habe ich es noch nicht erlebt, dass deutsche Familiengerichte eine Akte nach China verschicken.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht