Die Ehescheidung in Belgien

Das Scheidungsrecht in Belgien wurde am 1. September 2007 gründlich überarbeitet. Das Schuldprinzip gibt es nicht mehr. Der alleinige Scheidungsgrund nach belgischem Recht ist die endgültige Zerrüttung.

Neben diesem Scheidungsgrund ist in Belgien eine einvernehmliche Scheidung möglich.

Eine Ehe nach belgischem Recht ist endgültig zerrüttet, wenn das Festhalten an dem ehelichen Zusammenleben sowie die Aufnahme der ehelichen Gemeinschaft vernünftigerweise unmöglich ist. Wenn die Ehegatten dazu ausführlich vortragen und sich an der früheren Verschuldensscheidung und deren Gründen orientieren, muss nicht ausdrücklich eine Trennungsfrist eingehalten werden.

Eine endgültige Zerrüttung nach belgischen Recht kann aber durch Trennungsfristen eintreten. Die Dauer der Fristen richtet sich danach, ob beide Ehepartner den Scheidungsantrag stellen oder ob nur einer der Ehepartner geschieden werden will.

Wird ein gemeinsamer Scheidungsantrag eingereicht, kann das belgische Gericht die Scheidung ausurteilen, wenn die Eheleute seit mehr als 6 Monaten voneinander getrennt leben. Wenn nur ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt, kann die Ehe erst nach einer Trennungsfrist von einem Jahr geschieden werden.

In Belgien ist es jedoch prozessual möglich, auch bereits vorher den Scheidungsantrag einzureichen. Das Gericht wird in dem 1. Verhandlungstermin einen neuen Verhandlungstermin bestimmt, der unmittelbar nach Ablauf der entweder Halbjahresfrist oder Jahresfrist liegt. Je nach dem der den Scheidungsantrag gestellt hat.

Nach belgischen Recht ist der Richter gehalten, den Versuch zu unternehmen, die Eheleute miteinander zu versöhnen.

Eine einvernehmliche Scheidung in Belgien ist möglich, wenn die Eheleute vorher einen Vertrag über die gesamten Scheidungsfolgen abgeschlossen haben und dieser Vertrag bei dem Familiengericht eingereicht wird. Es muss eine vollständige Aufteilung des Vermögens, der Nutzung der Ehewohnung, eine Sorge-und Umgangsrechts Regelung darin stehen sowie Regelungen zum Kindesunterhalt und zum nachehelichen Unterhalt festgeschrieben werden.

Das Ganze ist dem bundesdeutschen Scheidungsrecht sehr ähnlich.

Unterhaltsrecht Belgien
Der Unterhalt kann zwischen den Eheleuten vertraglich festgelegt werden. Allerdings muss eine vertragliche Bestimmung, nach welcher der Unterhalt nach Scheidung ausgeschlossen sein soll, vom Familiengericht genehmigt werden. Vor einer Scheidung kann auf nachehelichen Unterhalt nicht verzichtet werden. Die Eheleute können sich nur über eine bestimmte Unterhaltshöhe einigen. Auf Antrag kann dem bedürftigen Ehegatten im Scheidungsurteil oder später Unterhalt zugesprochen werden. Dieser Unterhalt ist zu versagen, wenn der Antragsteller einen groben Fehler begangen hat, der das Festhalten am gemeinsamen Zusammenleben unmöglich macht. Diese groben Fehler entsprechen in etwa unserer Aufzählung in § 1579 BGB.

Kein Unterhalt gibt es, wenn häusliche Gewalt eine Rolle spielen.

Eine Besonderheit des belgischen Rechtes ist, dass der nacheheliche Unterhalt maximal für den Zeitraum geschuldet wird, den die Ehe angedauert hat. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wenn bei außergewöhnlichen Umständen die Verlängerung notwendig erscheint und dann auf maximal den Zeitraum, der der Dauer des Zusammenlebens vor der Ehe entsprach.

Der Unterhalt ist maximal auf 1/3 der Einkünfte des Unterhaltsschuldners begrenzt.

Sorge- und Umgangsrecht Belgien
das belgische Recht geht beim Sorgerecht praktisch von einem Wechselmodell als Normalfall aus.

Güterrecht Belgien
Belgien hat als gesetzlichen Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft mit Gesamtgutsvermutung. Zu dem gemeinschaftlichen Vermögen, also dem Gesamtgut gehörenden alle Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit und alles, was das Vermögen an Früchten abgeworfen hat. Zum jeweiligen persönlichen Eigengut der Eheleute gehört das voreheliche Vermögen, aber auch z.B. Lebensversicherung. Eheleute in Belgien können aber auch die Gütertrennung vereinbart.

Sollte eine Scheidung nach dem Recht Belgiens für Sie in Betracht kommen, klicken Sie bitte auf das unten stehende Symbol des Warentrenner.
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht