Scheidungs- und Trennungsverfahren in der Elfenbeinküste

Eine Scheidung in der Elfenbeinküste ist nach dem Gesetz über Ehescheidung und Trennung von Tisch und Bett möglich. Die Scheidungsgründe ergeben sich aus Art. 1 des oben genannten Gesetzes. Danach kann auf Antrag der Ehegatten ein Richter die Scheidung oder die Trennung von Tisch und Bett aussprechen, wenn einer der folgenden Scheidungsgründe vorliegt:

1. wegen Ehebruch des anderen Teils

2. wegen Ausschreitungen, grober Misshandlungen oder schwere Beleidigungen des einen gegen den anderen

3. wenn der Ehepartner wegen Handlungen, welche die Ehre und den guten Ruf schädigen, verurteilt worden ist

4. bei Aufgabe des Familienlebens oder des ehelichen Wohnsitzes.

Bei allen 4 Gründen ist Voraussetzung und muss jeweils die Aufrechterhaltung des ehelichen Bandes oder des gemeinsamen Lebens für den anderen unerträglich geworden sein.

Örtlich zuständig für das Scheidungsverfahren ist das Gericht am Ort des Familienwohnsitzes.

Gibt es minderjährige Kinder, ist das Gericht für den Wohnsitz dieser minderjährigen Kinder zuständig.

In allen anderen Fällen ist das Gericht desjenigen Ehegatten zuständig, der die Initiative zur Klage ergriffen hat.

Im dem Termin zur Scheidung hört der Richter die persönlich erschienenen Eheleute zunächst ohne ihre Anwälte an. Wenn eine Aussöhnung nicht ausgeschlossen erscheint, kann der Richter das Verfahren bis zu 6 Monate aussetzen. Wird das Scheidungsverfahren nicht sofort entschieden, so entscheidet das Gericht auf Antrag der Eheleute und nach Anhörung der Rechtsbeistände der Eheleute auch über Aufenthalt, die persönlichen Gegenstände, gegebenenfalls über die vorläufige Sorge für die Kinder, das Besuchsrecht der Eltern, Unterhalt und Versorgung und trifft daneben weitere zweckdienliche vorläufige und dringliche Maßnahmen.

Neben dem Scheidungsverfahren gibt es das Verfahren auf Trennung von Tisch und Bett.

Im übrigen sind die Gesetze der Elfenbeinküste zu dem Scheidungsverfahren oder dem Verfahren auf Trennung von Tisch und Bett sehr übersichtlich und sehr einfach zu lesen und zu verstehen.

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