Scheidung Portugal

Das portugiesische Scheidungsrecht unterscheidet - ebenso wie das bundesdeutsche Recht - zwischen einvernehmlichen und streitigen Scheidungsverfahren.

Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung kann in Portugal beantragt werden, wenn die Eheleute eine Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge und die Ehewohnung getroffen haben. Für die einvernehmlichen Scheidungsverfahrens ist in Portugal ausschließlich der Standesbeamte zuständig. Dieses Verfahren besteht kein Anwaltszwang. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft in die Vereinbarungen eingreifen, wenn die Interessen der Kinder nicht ausreichend gewahrt sind.

Wollen sich 2 portugiesische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland scheiden lassen, können sie jedoch nicht zu dem deutschen Standesbeamten gehen. Eine solche Zuständigkeit ist in Deutschland nicht denkbar. Für die Scheidung zweier Portugiesen in Deutschland ist das deutsche Familiengericht zuständig. Das Gericht muss sich aber an die wesentlichen Verfahrensvorschriften des portugiesischen Rechtes halten. Es muss insbesondere einen Versöhnungsversuch durchführen. Dies wird so aussehen, dass nach Eingang des Scheidungsantrags das deutsche Gericht einen frühen 1. Termin anberaumt, in dem es mit den Eheleuten einen Versöhnungsversuch unternimmt. Scheitert dieser Versöhnungsversuch, kann frühestens nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten erneut terminiert und geschieden werden.

Streitige Scheidung
Im Rahmen von streitigen Scheidungsverfahren gibt es nach dem portugiesischen Recht 2 Gründe:

1. schuldhafte Verletzung der ehelichen Pflichten
Im Rahmen dieses Scheidungsgrundes muss das Gericht umfassend die gegenseitig ausgetauschten Argumente prüfen. Damit gibt es im portugiesischen Recht noch das Verschuldensprinzip, das im bundesdeutschen Recht vielen Jahren abgeschafft wurde. Beim Scheidungsgrund der schuldhaften Verletzung gibt es eine Frist von 2 Jahren nach Eintritt des Eigenes ist. Sind diese 2 Jahre abgelaufen, kann eine Scheidung darauf nicht mehr gestützt werden.

Auch wenn eine Scheidung nach portugiesischen Recht vor bundesdeutschen Gerichten durchgeführt wird, muss das deutsche Gericht eine Schuldfeststellung im Urteil aussprechen. Diese Schuldfeststellung hat weitere materiellrechtliche Folgen (sie wirkt sich speziell auf die Unterhaltsansprüche aus) und ist sehr wichtig.

2. Zerrüttung.
Die Scheidung wegen Zerrüttung orientiert sich - wie im bundesdeutschen Recht - im wesentlichen an Trennungszeiten. Danach ist eine streitige Scheidung nach portugiesischen Recht möglich, wenn die Trennung seit 3 Jahren ununterbrochen bestanden hat oder wenigstens seit einem Jahr bestanden hat und kein Widerspruch des anderen gegen den Scheidungsantrags vorliegt. Zerrüttet gilt eine Ehe nach portugiesischen Recht auch, wenn sich die Geisteskräfte des anderen Ehegatten geändert haben und dieser Zustand seit mehr als 3 Jahren andauert. Letztlich gilt als Zerrüttung die Verschollenheit des anderen, wenn seit 2 Jahren keine Nachricht mehr erfolgte.

Unterhalt Portugal
Nach portugiesischem Recht gibt es 2 Unterhaltsansprüche

1. den Unterhalt nach tatsächlicher Trennung
Der Unterhaltsanspruch nach tatsächlicher Trennung besteht, wobei das portugiesische Recht danach unterscheidet, wer für die Trennung verantwortlich ist. Die Höhe des Unterhaltes wird gemessen an der Bedürftigkeit, der Leistungsfähigkeit, aber auch dem Alter, dem Gesundheitszustand, dem Erwerbsmöglichkeiten und den Zeiten der Kindererziehung der Eheleute.

2. den Unterhalt nach gerichtlicher Trennung
Hier wiederum ist zu unterscheiden nach einer einvernehmlichen Scheidung und einer streitigen Scheidung.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben sich die Eheleute ohnehin zuvor über die Unterhaltsansprüche zu einigen.

Bei einer streitigen Scheidung kann derjenige Ehegatte Unterhalt verlangen, der nicht schuldig geschieden wurde. Ist z.B. bei einer Scheidung wegen Zerrüttung jeder Ehegatte als gleich schuldig anzusehen, haben beide einen theoretischen Unterhaltsanspruch. Auch dem schuldigen Ehegatten kann aus Billigkeitsgründen Unterhalt zustehen, wobei dies Spezialfälle sind.

Wenn Sie portugiesische Staatsbürger sind, in Deutschland leben und sich scheiden lassen wollen, können sie sich gerne an mich wenden. Klicken Sie auf den Warentrenner

Scheidung Portugal - Bartenbach_Warentrennstab

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht