Scheidung Weißrussland

Die Ehe in Weißrussland begründet für beide Ehegatten gleichermaßen eheliche Pflichten, aber auch Rechte. Aus der Ehe folgt ein Unterhaltsanspruch, allerdings nur in 3 Fällen:

der andere Ehegatte kann Unterhalt erhalten, wenn

1. er bedürftig und arbeitsunfähig ist;

2. die Ehefrau kann während der Schwangerschaft und

3. für die Dauer von 3 Jahren ab Geburt des Kindes Unterhalt bekommen.

Hier geht das Recht Weißrusslands von der Selbstverständlichkeit aus, dass beide Ehegatten erwerbstätig sind. Sollte die Ehe nur eine kurze Zeit angedauert haben oder sollte ein nicht akzeptables Verhalten des betreffenden Unterhaltsberechtigten vorliegen, kann das Gericht den Unterhalt zeitlich begrenzen oder ganz ausschliessen.

Das Recht der Ehescheidung ist in Weißrussland im wesentlichen aus dem sowjetischen Recht, welches für alle GUS-Staaten galt, übernommen worden. Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied: während in dem GUS-Staaten die Ehescheidung regelmäßig vom Standesamt durchgeführt werden kann und auch meist durchgeführt wird, muss in Weißrussland ein Gericht die Ehescheidung aussprechen.

Die Eheleute können einen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen, was praktisch eine einvernehmliche Scheidung darstellt oder jeder einzelne kann die Scheidung beantragen. Eine Besonderheit gibt es noch darin, dass der Ehemann während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Jahren nach Geburt des Kindes nicht berechtigt ist allein eine Scheidung zu beantragen. Er bräuchte dafür die Zustimmung der Ehefrau. Begründet wird dies mit dem Schutz der Mutter und des Kindes, damit diese nicht in finanzielle oder persönliche Probleme geraten. Die Ehefrau kann allerdings auch in diesem Falle jederzeit die Scheidung beantragen.

Ein Trennungsjahr, wie im deutschen Recht, gibt es nicht.

Nach Eingang der Scheidungsantrag ist bei Gericht setzt das Gericht eine dreimonatige Frist für eine mögliche Versöhnung und Regelungen über Unterhalt und Vermögen. Ist diese Frist erfolglos abgelaufen, wird das Gericht die Ehe scheiden wenn es zu der Überzeugung gelangt, dass die Ehe gescheitert ist.

Bei einer einvernehmliche Entscheidung ist die Dreimonatsfrist nicht einzuhalten.

Eine Besonderheit gibt es noch, dass die Ehe geschieden werden kann, wenn der andere Ehegatte verstorben ist oder aufgrund von Geistesschwäche für unzurechnungsfähig erklärt wurde. Eine Scheidung ist auch möglich, wenn ein Ehegatte zumindest 3 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

Sollte eine Scheidung nach dem Recht Weißrusslands für Sie in Betracht kommen, klicken Sie bitte auf das unten stehende Symbol des Warentrenner.

Scheidung Weißrussland - Bartenbach_Warentrennstab

 

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