einvernehmliche Scheidung in Argentinien

Das Familienrecht in Argentinien kannte bis zum Jahre 1987 nur die persönliche Trennung der Eheleute. bis dahin gab es eine Scheidung überhaupt nicht. Erst nach 1987 ist die Ehescheidung eingeführt worden. Argentinien geht im wesentlichen von Domizilprinzip aus. Das bedeutet auch, dass zwei in Argentinien lebende Ausländer nach argentinischem Eherechts getrennt beziehungsweise geschieden werden können.

Die persönliche Trennung der Eheleute löst deren Ehe aber nicht auf. Aus Art. 201 ZGB ergibt sich, dass eine Ehe getrennt werden kann,

- wenn Ehebruch vorliegt,
- wenn ein Ehegatte den Versuch einer Straftat gegen den anderen oder die Kinder begangen hat,
- wenn ein Ehegatte den anderen zu einem Verbrechen angestiftet hat,
- wenn ein Ehegatte den anderen schwer wiegend beleidigt hat,
- wenn er den anderen böswillig verlassen hat,
- wenn er unter Trunksucht oder Rauschgiftabhängigkeit leidet, oder
- wenn die Eheleute länger als 2 Jahre freiwillig voneinander getrennt leben.

Unter den oben genannten Gründen kann eine Ehe getrennt werden, wenn diese mindestens 3 Jahre bestanden hat.

Wie schon gesagt, mit dem Trennungsurteil ist die Ehe nicht aufgelöst. Danach darf aber jeder Ehegatte seinen Wohnsitz frei wählen. Sind gemeinsame Kinder da, wird das Sorgerecht für alle Kinder unter 5 Jahren von der Mutter ausgeübt. Bei Kindern über 5 Jahren entscheidet der Richter, wo die Kinder leben.

Es gibt im Scheidungsrecht Argentiniens so etwas wie das Verschuldensprinzip. Wer die Trennung verursacht hat, muss für den Unterhalt des anderen Sorge tragen.

Wie auch im deutschen Recht, ergibt sich die Höhe des Trennungsunterhaltes aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn allerdings der Unterhaltsgläubiger in einer neuen Beziehung lebt oder er den anderen schwer beleidigt hat, erlischt sein Recht auf Unterhalt.

Erst 1987 wurde in Argentinien die eigentliche Ehescheidung eingeführt. Die Gründe für eine Ehescheidung orientieren sich an den vorher genannten Gründen für eine persönliche Trennung.

Besonderheit ist jedoch, dass die Eheleute vor der Scheidung zunächst 3 Jahre voneinander getrennt gelebt haben müssen.

Es gibt auch eine einvernehmliche Scheidung, die frühestens 3 Jahre nach Abschluss der Ehe nur von beiden Eheleuten gemeinsam beantragt werden kann. Wie in vielen Rechtssystemen muss der Grund vorliegen, dass das weitere Zusammenleben mit dem anderen nicht möglich/unzumutbar ist.

Das argentinische Scheidungsrecht kennt, wie sehr viele Rechtssysteme bei einer einvernehmlichen Scheidung auch die Voraussetzung, dass über die übrigen Scheidungsfolgen eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten getroffen sein muss. So muss das Sorge- und Besuchsrecht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder geregelt werden, es muss eine Regelung der ehelichen Wohnung und des Unterhaltes getroffen sein.

Das argentinische Familienrecht kennt die Möglichkeit, dass ein rechtskräftiges Trennungsurteil auch in ein Scheidungsurteil umgewandelt werden kann.

Erst mit dem Scheidungsurteil wird die Ehe nach argentinischem Recht aufgelöst und die Ehegatten können wieder heiraten. Mit dem Scheidungsurteil verlieren sie gegenseitig die Erbberechtigung. Ansonsten hat ein Scheidungsurteil die gleiche Rechtsfolge wie ein Trennungsurteil.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht