Scheidung Griechenland

Die internationale Zuständigkeit eines griechischen Gerichtes ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 ZPO. Darunter fallen Inländer als auch Ausländer. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit eines griechischen Familiengerichtes ist also die Staatsangehörigkeit Griechenlands weder erforderlich noch ausreichend.

Das Scheidungsrecht in Griechenland ist recht übersichtlich. Es gibt immer noch den verschuldensunabhängigen Scheidungsgrund der Verschollenheit.

Ansonsten wird eine Ehe durch einen unanfechtbaren Gerichtsbeschluss aufgelöst. Wie in vielen europäischen Staaten gilt als Hauptscheidungsgrund auch in Griechenland die starke Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse. Besondere Gründe dafür sind zum Beispiel die Doppelehe, der Ehebruch, das Verlassen des anderen Ehepartners, ein lebensbedrohlicher Anschlag auf das Leben des Partners oder Gewalt innerhalb der Familie allgemein.

Wenn die Ehegatten seit mindestens 4 Jahren dauerhaft voneinander getrennt leben, gilt die Zerrüttung als unwiderleglich vermutet. (Bei uns in Deutschland sind dies 3 Jahre)

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, wenn ihre Ehe mindestens ein Jahr lang angedauert hat, durch eine gemeinsame Erklärung zu beantragen, dass eine einvernehmliche Scheidung ausgesprochen wird.

Grundsätzlich hat sich auch das griechische Scheidungsrecht vom Verschuldensprinzip gelöst. Dennoch kann bei einer ehelichen Verfehlung eines Ehegatten dies Einfluss auf die Scheidungsfolgen, insbesondere auf die Unterhaltspflicht haben.

Einen Versorgungsausgleich gibt es im griechischen Recht im Prinzip nicht. Allerdings sieht das griechische Recht vor, dass wenn ein geschiedener Rentenempfänger stirbt, der Überlebende ehemalige Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Rente des Verstorbenen erhalten kann.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht