Scheidung Türkei

Das türkische Scheidungsrecht ist in folgenden Fällen anzuwenden:

1. Beide Eheleute sind türkische Staatsbürger.

2. Nur ein Ehegatte ist Türke (der andere Ehegatte ist jedenfalls nicht Deutscher) und nur ein Ehegatte hat seinen Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland

Dagegen ist deutsches Scheidungsrecht anzuwenden wenn:

1. nur ein Ehegatte Türke ist und beide Eheleute ihren Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland haben

2. die Scheidung nach dem türkischen Rechts nicht möglich ist und der Antragsteller jetzt entweder Deutscher ist oder bei seiner Heirat Deutscher war

Hier soll nun das türkische Scheidungsrecht dargestellt werden.

Anerkennungen deutscher Scheidungen in der Türkei notwendig

Es gibt im türkischen Recht die Besonderheit, dass ein im Ausland gesprochenes Scheidungsurteil den türkischen Richter erst dann interessiert, wenn dieses Urteil in der Türkei anerkannt worden ist. Es wäre also möglich, dass trotz eines in Deutschland bereits begonnenen oder sogar abgeschlossenen Scheidungsverfahrens in der Türkei ein weiteres Verfahren eingeleitet wird und dass es so sogar zu einem 2. Scheidungsurteil kommen kann. Das bedeutet auch, dass ein in Deutschland gefälltes Scheidungsurteils in der Türkei unbedingt ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss.

Türkisches Scheidungsrecht

Das türkische Scheidungsrecht ist im wesentlichen dem schweizerischen Recht ähnlich bzw. aus diesem entwickelt worden. Es gibt 5 besondere Scheidungsgründe. Daneben gibt es den allgemeinen Scheidungsgrund der Zerrüttung. Über 90% aller Ehescheidungen in der Türkei erfolgen nach dem allgemeinen Scheidungsgrund der Zerrüttung nach Art. 166.

Die Gerichte sehen eine Zerrüttung dann als gegeben, wenn ein Ehegatte sich von der Ehe abwendet.

Bei einem Ehebruch kann der andere die Scheidung fordern, da dies ein absoluter Scheidungsgrund ist. Hierfür ist nicht unbedingt der Geschlechtsverkehr mit dem anderen notwendig, sondern die türkischen Gerichte haben es bereits als Ehebruch angesehen, wenn ein anderer Ehegatte mit einer 3. Person anderen Geschlechts teilweise entkleidet im Schlafzimmer angetroffen wurde.

Das türkische Scheidungsrecht ist eindeutig verschuldensorientiert. Neben den besonderen Scheidungsgründe des Ehebruchs, gibt es das nach dem Leben trachten, die schwere Misshandlung und die schwere Ehrenkränkung, sowie die Geisteskrankheit.

Wie bereits erwähnt, ist die Zerrüttung als allgemeiner Scheidungsgrund in 90% der Fälle maßgeblich. Wenn beide Eheleute sich einig sind, dass die Ehe nicht fortzusetzen ist, ist dies bereits eine Zerrüttungsvermutung. Dies ist der einvernehmlichen Scheidung in Deutschland nicht ganz unähnlich. Wenn die Ehe dann mindestens ein Jahr bestand hatte sind die Eheleute persönlich anzuhören und müssen eine vom Gericht zu genehmigende Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung umfasst das Sorgerecht, den Unterhalt und Schadensersatz und wohl auch das Güterrecht. Die Vereinbarung muss vollstreckbar sein.

Wollen die Eheleute eine solche Vereinbarung nicht treffen, wird das Gericht in das streitige Verfahren übergehen und die klagende Partei muss die Zerrüttung der Ehe beweisen.

Eine weitere Vermutung für die Zerrüttung ist das dauerhafte und tatsächliche voneinander getrenntleben. Dafür muss aber ein Scheidungsverfahren zuvor beendet worden sein. Dafür reicht, dass eine eingeleitete Scheidungsklage zurückgenommen wurde.

Wenn keine Zerrüttungsvermutung vorliegt, muss derjenige, der die Scheidungsklage erhoben hat, die Zerrüttung beweisen. Er muss darlegen, dass es für ihn unzumutbar ist, an der Ehe weiter festzuhalten.

Die meisten zum türkischen Scheidungsrechts veröffentlichten Urteile beziehen sich auf Untreue, Beleidigungen und Tätlichkeiten gegenüber dem Ehepartner. Dabei fällt auf, dass ein Seitensprung der Ehefrau von den Gerichten als schwerwiegender beurteilt wird, als ein solcher des Ehemannes. Es gibt sogar Urteile, dass es einem Ehemann unzumutbar sei, mit einer Frau weiter verheiratet zu sein, über deren Untreue sich im Dorf hartnäckige Gerüchte hielten, während diese aber nicht bewiesen seien. Bei Krankheit eines Ehepartners wird diese als Scheidungsgrund nur berücksichtigt, wenn der kranke Ehegatte eine Behandlung verweigert.

Eine Besonderheit im türkischen Scheidungsrechts ist, dass ein Antrag auf befristete Trennung gestellt werden kann. Wenn das Gericht auch davon ausgeht,dass eine Versöhnung möglich sein kann, kann es von Amts wegen auf Trennung erkennen. Es wird ein Trennungszeitpunkt ausgeurteilt und dann festgestellt, ob nach Ablauf dieses Zeitraumes die Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Ehe auf Antrag eines Ehepartners geschieden.

Das Scheibeverfahren nach türkischem Recht kann auf Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht