Scheidungsrecht

Unser Scheidungsrecht in Deutschland ist im Jahre 2009 grundlegend reformiert worden. Zum 1. September 2009 ist das FamFG in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das Recht über den Versorgungsausgleich fast komplett neu geregelt. Außerdem wurde der Zugewinnausgleich entscheidend reformiert.

Das Familienrecht und damit das Scheidungsrecht war auch für Fachleute bis dahin sehr unübersichtlich, da es in verschiedenen Gesetzen und durch ein Nebeneinander verschiedener Verfahrensordnungen geprägt war. Das Familienrecht war teilweise in der ZPO, im FGG, in BGB, in der Hausratsverordnung und in zahlreichen weiteren Gesetzen geregelt. Das machte es selbst Fachleuten im Scheidungsrecht schwierig, den Überblick zu behalten. Es gab zahlreiche Hin- und Rückverweisungen in den Gesetzen und eine komplizierte Regelungstechnik.

Für die Bürger selbst war es völlig intransparent, sich über die Gesetzeslage bei Scheidungen ein Bild zu machen.

Die Schwerpunkte der Reform des Familienrechtes und des Scheidungsrecht des zum 1. September 2009 waren insbesondere, die Einführung eines großen Familiengerichtes, die Beschleunigung von Umgangs-und Sorgeverfahren mit einer Monatsfrist zur Durchführung des 1. Termins, es sollte die Verfahrensordnungen miteinander koordiniert werden, der Gesetzesaufbau sollte anwenderfreundlich werden und es sollte eine anwenderfreundliche Gesetzessprache für das Scheidungsrecht geschaffen werden.

Ob dies immer gelungen ist, muss allerdings bezweifelt werden. Nach meiner Auffassung hat dieses Gesetz viele handwerkliche Fehler, die dem Gesetzgeber auch bewusst waren, die aber sehr zögerlich und langsam - wenn überhaupt - verbessert werden.

Ihr Fachanwalt für Scheidungsrecht

Wenn sie eine Fachanwalt für Scheidungsrecht suchen, können Sie sich gern vertrauensvoll an mich wenden. Ich befasse mich seit Jahren nur noch mit dem Familienrecht und seinen gesamten Aspekten. Wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, was sicherlich der sinnvollste, weil einfachste, schnellste und kostengünstigste Weg ist, bin ich in der gesamten Bundesrepublik für Sie tätig.

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht