Scheidung Versorgungsausgleich

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Im so genannten Zwangsverbund mit der Scheidung ist der Versorgungsausgleich. Im Versorgungsausgleich wird festgestellt, welche Rentenansprüche die Eheleute jeweils in der Ehezeit erworben haben.

Dabei wird tatsächlich nur die Ehezeit betrachtet, die mit der Hochzeit beginnt und mit der Zustellung des Scheidungsantrages endete (ganz genau in § 3 I VersAusglG). Nicht entscheidend ist die Trennung.

Wichtiger Hinweis

Eheleute müssen sich immer darüber bewusst sein, dass eine sehr lange Trennungsphase sich auf den Versorgungsausgleich für sie sehr negativ auswirken kann. Auch in der Trennungsphase läuft der Versorgungsausgleich weiter. Der Endstichtag wird erst mit Zustellung des Scheidungsantrags gesetzt.

Der Versorgungsausgleich verzögert eine Scheidung

Der Zwangsverbund bedeutet, dass ohne eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich eine Entscheidung über die Scheidung nicht erfolgen kann. Es gibt nur die Möglichkeit, 3 Monate nach Zustellung des Scheidungsantrags einen Abtrennungsantrag zu stellen, wenn folgende Voraussetzungen des § 140 II FamFG erfüllt sind:

1. Beide Eheleute müssen übereinstimmend einen solchen Antrag stellen,
2. Es müssen 3 Monate seit Zustellung des Scheidungsantrags vergagangen sein,
3. die Eheleute müssen alles erforderliche getan haben, um an der Aufklärung ihrer Versicherungsverhältnisse mitzuwirken.nun

An diesen 3. Erfordernis scheitert häufig ein Abtrennungsantrag.

Wann ist ein Versorgungsausgleich nicht notwendig?

Hat die Ehe noch keine 3 Jahre angedauert, wird der Versorgungsausgleich nur dann durchgeführt, wenn einer der Eheleute einen Antrag darauf stellt. Dieser Antrag dürfte selten sinnvoll sein, da in 3 Jahren kaum etwas zusammenkommen kann.

Wie läuft der Versorgungsausgleich?

Die Eheleute haben ein zweiseitiges Formular auszufüllen und das Familiengericht veranlasst im Hintergrund dann alles erforderliche, um die Auskünfte von den verschiedenen Versorgungsträgern einzuholen. Erst wenn alle Auskünfte vollständig vorliegen, wird das Familiengericht einen Termin für die Scheidung anberaumen.

Hobby Versorgungsausgleich

Für viele Anwälte ist der Versorgungsausgleich immer noch eine Dunkelzone. Seit der großen Familienrechtsreform im September 2009 gibt es ein eigenes Gesetz für den Versorgungsausgleich.

Angeblich soll der Versorgungsausgleich damit sehr viel einfacher geworden sein, was die meisten Anwälte und auch die meisten Richter geradezu als lächerlich empfinden. Das Gegenteil dürfte der Fall sein.

Einzig der Staat hat sich durch den Wegfall des Pensionistenprivilegs und durch den Wegfall des Unterhaltsprivilegs Vorteile verschafft.

Vorteile für die beteiligten Eheleute kann ich nicht erkennen. Die Entscheidungen über den Versorgungsausgleich im Scheidungsbeschluss sind noch unverständlicher, als sie es bislang bereits waren. Es gibt in der Entscheidung nunmehr keine Saldierung mehr, sondern diese Saldierung erfolgt bei gleichartigen Ansprüchen erst durch Berechnung des Versorgungsträgers.

Der Versorgungsausgleich und der notarielle Ausschluss

das Versorgungsausgleichgesetz sollte für die Eheleute vertragliche Regelungen über den Versorgungsausgleich erleichtern. So ist es in den Motiven zu diesem Gesetz nachzulesen. Leider hat der Gesetzgeber in § 8 des Versorgungsausgleichs Gesetzes die Formulierung niedergeschrieben,

" Die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich muss eine Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten."

Diese Formulierung nehmen viele Familienrichter zum Anlass, die notarielle Vereinbarung der Eheleute wesentlich strenger zu prüfen, als sie es vorher getan haben.

Die Eheleute müssen sich darüber im klaren sein, dass ein notarieller Vertrag, in dem einfach nur der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde, ohne dass dies besonders begründet wurde oder ohne dass dafür Ersatzleistungen geschaffen wurden, häufig von den Familiengerichten nicht akzeptiert werden. Ich stelle auch fest, dass bei den Notaren hier deutliche Informationsdefizite bestehen.

Ich bin gerne bereit, vor Abschluss eines notariellen Vertrages zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches eine Beratung zu übernehmen.

Man muss als Anwalt schon irgendwie Spaß an dem Versorgungsausgleich haben, um seinen Mandanten eine wirklich fundierte Beratung zukommen lassen zu können. Tatsächlich ist es bei mir so, dass ich den Versorgungsausgleich gewissermaßen als kleines Hobby gefunden habe.

Sollten Sie also zu Problemen des Versorgungsausgleiches spezielle Fragen haben, können sie sich gerne an mich wenden.

 

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