Scheidung oder Eheaufhebung

Eheaufhebung oder Scheidung

Mir wird immer wieder bei sehr kurzen Ehen, in denen es schon nach wenigen Monaten oder sogar nur Wochen kriselt, die Frage gestellt, ob man die Ehe nicht als nichtig ansehen könnte. Das war alles nicht so gemeint, war ein Fehler, am besten alles zurück auf Start. Vorweg dazu: mit größter Wahrscheinlichkeit klappt das nicht, sondern das ganz normale Scheidungsverfahren mit Trennungsjahr ist durchzuführen.

Der Vorteil einer Aufhebung im Vergleich zur Scheidung wäre ohnehin nur, dass die Ehe als von vornherein nicht geschlossen angesehen wird, statt erst mit dem Scheidungsurteil beendet zu sein. Vorteil wäre zusätzlich, dass kein Trennungsjahr einzuhalten wäre. Kostenvorteile bei Anwalts- oder Gerichtskosten gibt es aber idR. nicht.

Eine Eheaufhebung nach § 1314 BGB betrifft die dort geschilderten Fälle - die wichtigsten:

- ein Ehepartner noch nicht 16 Jahre oder geschäftsunfähig
- Bigamie oder Ehe unter Verwandten
- beide sind nicht vor dem Standesbeamten erschienen

Die anderen Gründe gibt es höchstens in Romanen, aber nicht in der Realität. Ich habe es noch nicht erlebt.

Relevant waren Fälle, in denen der Mann durch eine zielgerichtete Operation zeugungsunfähig war, dies aber verschwieg und auch nicht rückgängig machen wollte. Hauptfall ist die Scheinehe mit einem Ausländer (Vorsicht: dafür gibt es aber keine PKH!)
Oder Fälle, in denen ein Partner seine Homosexualität verschwiegen hatte (sicher diskussionsbedürftig).

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht