Wie wird die Trennung belegt

Viele Eheleute glauben, die Trennung muss irgendwie "aktenkundig" gemacht werden.

Grundsätzlich ist das zwar nicht erforderlich, kann aber durchaus sinnvoll sein. Sinnvoll immer dann, wenn der Partner vielleicht den Scheidungswillen nicht teilt und damit zu rechnen ist, dass er sich gegen die Scheidung wehren will. Dann sollte ein Fachanwalt bereits unmittelbar nach der Trennung diese durch ein Schreiben an die Gegenseite dokumentieren und festhalten.

Die Trennung ist z.B. nicht erst dann erfolgt, wenn die Ummeldung beim Meldeamt vollzogen wurde. Die Meldeanschrift hat ohnehin nichts mit der eherechtlichen Trennung zu tun.

Meist wird die Trennung schlicht durch den Auszug eines Partners vollzogen. Das läßt sich häufig am leichtesten beweisen.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht