Steuerfragen

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WICHTIGE VORBEMERKUNG: Das Steuerrecht ändert sich schneller als die Mode und ich kann darüber als Familienrechtler nicht den Überblick haben. Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen einen Steuerfachmann.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung muss immer dann abgegeben werden, wenn die Einkünfte höher sind, als die Summe des Grundfreibetrages der Steuertabelle. Für das Jahr 2010 ist dieser Grundfreibetrag 8.004,00 €. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag.

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Einkommensteuer-Erklärung ist in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. Steuerberater können für ihre Mandanten eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Vorjahres beantragen. Wird die Steuererklärung nicht abgegeben, kann das Finanzamt die Grundlagen schätzen sowie die Abgabe erzwingen. Es kann auch ein Verspätungszuschlag verlangt werden. Die Steuererklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben, bei Ehepaaren müssen beide Unterschriften auf der Steuererklärung vorhanden sein, ohne Unterschrift ist eine Steuererklärung unwirksam.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ehegattenveranlagung möglich?

- Es muss eine Ehe bestehen,

- beide Eheleute müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.

- Ehegatten dürfen nicht dauernd getrennt leben.

Alle diese Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen. Es genügt aber, wenn die Voraussetzungen nur für wenige Tage oder Stunden im Kalenderjahr vorliegen oder im Laufe des Jahres eintreten. Dann ist das ganze Jahr privilegiert. So ist eine Zusammenveranlagung zum Beispiel möglich, wenn die Eheleute erst am 31. Dezember des Jahres heiraten. Auch dann, wenn die Ehegatten nach ihrer Trennung ab dem 31. Dezember wieder Zusammenleben

Die Zusammenveranlagung ist für das ganze kommende Jahr möglich, wenn die Ehegatten sich am 1. Januar eines Jahres trennen oder, wenn einer der Ehegatten am 1. Januar eines Jahres verstirbt.

Was bedeutet die Zusammenveranlagung?

Wenn die Zusammenveranlagung von Ehegatten gewählt wird, ist der Splittingtarif anzuwenden. Beim Ehegattensplitting wird die Hälfte des gemeinsam zu versteuernden Einkommens beider Eheleute nach dem Grundtarif berechnet und der ermittelte Steuerbetrag anschließend einfach verdoppelt.

Wann rechnet sich die Zusammenveranlagung?

Vorteilhaft ist es regelmäßig, wenn beide Eheleute unterschiedliche Einkommensverhältnisse haben. Liegt das Einkommen beider Eheleute auch etwa gleicher Höhe, bringt das Ehegattensplitting meist keinerlei Vorteile. Es gibt sogar nachteilige Auswirkungen für den Splittingtarif, wenn z.B. ein Ehegatte nur außerordentliche Einkünfte bezieht, also z.B. Veräußerungsgewinne oder Entschädigungen. Nachteile kann es auch geben, wenn Einkünfte vorliegen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen z.B. das Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. In diesen Fällen sollte eine Vergleichsberechnung der Veranlagung (getrennt oder zusammen) gemacht werden.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht