Unterhaltsrechtliche Leitlinien der OLG
Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Allerdings haben fast alle deutschen Oberlandesgerichte eigene Leitlinien dazu herausgegeben. Ich habe Links entweder direkt zu den OLG´s gesetzt oder zu den Landesverwaltungen. Sie können die einzelnen Leitlinien hier nachlesen:
Vorbemerkung:
Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken. Diese OLG´s wenden also identische Leitlinien an.
Die Süddeutschen Leitlinien gelten für folgende OLG´s:
Zusatz OLG Brandenburg 01.10.2010
Leitlinien OLG Düsseldorf 2011
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht