FAQ Vaterschaftstest

Immer häufiger hört man von Statistiken, wonach ein großer Anteil (bis zu 10%) der ehelich geborenen Kinder nicht von dem Ehemann der Mutter stammen sollen, die sog. Kuckuckskinder. Ehemänner wünschen sich daher einen günstigen Vaterschaftstest, von dem die Mutter möglichst gar nicht merken soll, falls der Verdacht falsch war. Die immer wieder auftauchenden Fragen zum Vaterschaftstest habe ich mal aufgelistet

Häufige Fragen

Sind private Test, ohne Einwilligung der Mutter zulässig?

Sie sind zulässig, werden allerdings von den meisten Ärzten als unethisch betrachtet. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer gilt: Ein Abstammungsgutachten darf nur bei vorliegendem richterlichen Beschluss oder mit der Einwilligung der entsprechenden Person vollzogen werden. Allerdings gibt es viele Labors, die nicht von Ärzten, sondern von Biologen geführt werden, die den o.g. ärztlichen Richtlinien nicht verpflichtet sind.

Sind diese Tests strafbar?

Private Vaterschaftstests sind nicht strafbar. Daran hat auch das Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ XII ZR 60/03 und 227/03) vom 12.01.2005 nichts geändert. Eine Strafbarkeit war in der Planung, ist jedoch von der Politik verworfen worden.

Helfen diese Test im gerichtlichen Anfechtungsverfahren

Ganz klar: NEIN. Das Urteil oben schreibt fest, dass private Vaterschaftstests, die ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommen worden sind, zur Vaterschaftsanfechtung vor Gericht nicht anerkannt werden. Auch als Indiz für den Anfangsverdacht taugen sie nicht. (BGH und vorher OLG Celle: Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter Vaterschaftstest begründet wegen Verstoßes gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung keinen Anfangsverdacht für eine Anfechtungsklage)

Was soll ein privater (heimlicher) Test dann überhaupt?


Oft ist ein diskreter Test die für die Familie schonendste Form, in
dieser Frage Klarheit zu bekommen, ohne eine familiäre Krise herauf zu beschwören.
Mit dieser Klarheit kann ein versierter Anwalt beauftragt werden, ein gerichtliches Anfechtungsverfahren zu beantragen und den Anfangsverdacht zu begründen.


Wie finde ich ein seriöses Testlabor?

Abstammungsgutachten bei privaten Laboren können sich als problematisch erweisen. Für private Labore bestehen keine speziellen Anforderungen an die Qualität des Gutachters und des Gutachtens. Im Gegensatz dazu verlangen die Rechtsmedizinische Institute und Sachverständige für Abstammungsgutachten, das sind wissenschaftlich akkreditierte Gutachter, immer das Einverständnis des Kindes bzw. aller Erziehungsberechtigten.
Schwierig kann sich für den privaten Verbraucher auch die Überprüfung der Seriosität und Qualität der privaten Gutachten. Im Gegensatz zu den Sachverständigen und Rechtsmedizinischen Instituten befolgen diese Institute nicht alle die Richtlinien der Bundesärztekammer, welche unter anderem medizinische Standards für den Laborbetrieb, die Untersuchungsmethoden und die Wahrscheinlichkeitsberechnungen vorgeben.
Es gibt unter


http://www.vaterschaftstest-unkommerziell.de/

eine Seite, die wertvolle weitere Informationen liefert.

Gibt es Fristen?

Für eine Vaterschaftsanfechtungsklage gilt eine Anfechtungsfrist von 2 Jahren seit Kenntnis der maßgeblichen Umstände. Wird die Frist versäumt, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der Berechtigte von Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Die Frist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes.

Kann ein solches Verfahren vermieden werden?

Nur in einer einzigen Fallkonstellation kann bei einem während der Ehe geborenen Kind ein (aufwendiger und teurer) Anfechtungsprozess vermieden werden:
Wird ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren und erkennt ein anderer Mann die Vaterschaft binnen eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung mit Zustimmung der Mutter und des Ehemannes an, so gilt die Ehelichkeitsvermutung nicht und der anerkennende Mann wird rechtlich zum Vater des Kindes.

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