Firmenwagen im Unterhaltsrecht

Die Frage, wie wird der Firmenwagen bei Unterhaltsberechnungen berücksichtigt, taucht immer wieder auf:

Die unentgeltliche Überlassung eines Kfz an den Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken stellt grds. Arbeitslohn dar. Ein geldwerter Vorteil ist in der Überlassung des Pkw auch dann zu sehen, wenn der Arbeitnehmer ihn nur für die Fahrten zum Arbeitsplatz und wieder zurück nutzen darf. Fraglich ist es, wenn es ein Poolfahrzeug ist, das von verschiedenen Mitarbeitern und nur beruflich genutzt werden kann. Der unterhaltsrechtlich zuzurechnende Betrag ist nicht mit dem vom Arbeitgeber als Gehaltsbestandteil angesetzten Betrag in Höhe von 1 % des Listenpreises zu bewerten, sondern gemäß § 287 ZPO zu schätzen. Die steuerliche Bewertung ist deshalb vom Bruttoeinkommen abzusetzen, während das Nettoeinkommen um den geschätzten Wert zu erhöhen ist. Der zuzurechnende Betrag kann die Größenordnung erreichen, die finanziell durch die Haltung eines eigenen Pkw entstehen würde. Um den Nutzungsvorteil letztendlich konkret zu bestimmen, kann sich Betriebskostenabrechnungstabellen/Fahrzeugkostentabellen bedient werden. Diese Tabellen weisen für jeden Pkw-Typ neben dem Grundpreis auch Fixkosten, Werkstattkosten, Betriebskosten und Wertverlust aus, wobei von einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 15.000 km ausgegangen wird. Der hier ausgewiesene Betrag kann als Nutzungsvorteil durchaus in einem Prozess eingeführt werden.

Die Überlassung eines Firmenwagens auch für private Zwecke führt richtiger Ansicht nach jedoch nur dann zu einer Einkommenssteigerung auf der Seite des Unterhaltsschuldners, wenn dieser Aufwendungen erspart, das heißt, wenn er ohne die Nutzungsmöglichkeit des firmeneigenen Fahrzeuges selbst einen Pkw angeschafft bzw. von Fall zu Fall einen Pkw angemietet bzw. ein Taxi benutzt hätte. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Unterhaltsschuldner privat auf die Nutzung eines Pkw angewiesen ist.

Die Anrechnung privater Nutzungsvorteile entfällt, wenn dem Unterhaltspflichtigen nur der Selbstbehalt verbleibt und ein Verkauf oder Austausch des berufsbedingt erforderlichen Fahrzeugs nur zu einer Teilablösung des Kredits führen würde.

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33 Reaktionen zu “Firmenwagen im Unterhaltsrecht”

  1. langer

    Diese Vorgehensweise steht Absurdum hoch 10! Da hat man einen Job, der den Firmenwagen beinhaltet und für dessen Ausführung man diesen PKW als Arbeitsmittel braucht, und dann soll man nach diesen „Gesetzen“ diesen „Vorteil“ auch noch 3fach bezahlen!
    1. kommt Vater Staat – Versteuerung, dann kommt Ex mit ihrem Rechtsverdreher und der legt eine Rechnung vor, die keiner begreift, er wahrscheinlich am wenigsten, nach dem Motto, aus dem Brutto raus, alle Abzüge neu berechnen, da hat man ja schon definitiv etwas mehr an fiktiven Netto, den Betrag auf dieses Netto draufrechnen und dann noch nach Betriebskostenlisten nochmal eine summe drauf. Wenn ich das dann mal anhand eines Passat ausrechne – könnte ich mir von diesem Geld einen 500er Mercedes leisten!
    Armes Bürokraten-Deutschland! – Kein Wunder, dass alle so mieß drauf sind. Und unsere Chefetage in Berlin versteht doch ihren eigenen Mist nicht mehr den sie hier verzapft!
    Kein OLG hat bisher jemals eine ordenliche Musterrechnung für diese Misere mit dem Firmenwagen erstellt. Es existiert keine Liste, was muss ich bei welchem Fahrzeug als Geldwerten Vorteil wie anrechnen.
    Jeder Familienrichter – die meisten scheinen ihren Job bei Neckermann & Co im Doppelpack bekommen zu haben – enscheidet, wie es ihm gerade paßt.
    Hat irgendjemand in diesem Lande dazu einmal eine ordentliche MusterRechnung?

    langer

  2. RAvonderwehl

    Es ist leider so, dass eine Musterrechnung nicht existiert, schon gar nicht für einzelne Fahrzeuge. Die Richter schätzen den Vorteil und Schätzungen sind immer ungenau, zumal die Urteile nicht einmal die Grundlagen ihrer Schätzung erkennen lassen. Die bekannten Urteile sind allesamt wenig hilfreich.

    Es gibt Tabellen des ADAC, welche die monatlichen Kosten der PKW-Modelle ausweisen und von ca. 15.000 km pa ausgehen. „auto, motor und sport“ rechnet mit alternativ mit 15, 20 oder 30.000 km pa.

    Beispiel: AUDI A6 2,5 TDI bei jährlich 15.000 km = ca 750,00 EUR

    Was kann der Verpflichtete tun?

    Er muß versuchen den Privatanteil unter die üblichen 15 TKM pa zu drücken. Bei Fahrtenbuchführung recht einfach nachzuweisen, bei Pauschalversteuerung schwieriger. Man muß idR von 30 – 35 % als Privatanteil der Gesamtfahrleistung ausgehen. Wenn 30 TKM Gesamtfahrleistung vorliegt, sind dies zwischen 9 und 10,5 TKM und der Privatanteil wäre im Beispiel schon um 1/3 auf ca. 500,00 EUR herabzusetzen.

    Man kann auch an die Tabellenwerte z.B. des ADAC im einzelnen herangehen. Dort ist z.B. die Haftpflichtversicherung mit 100% eingerechnet. Wenn der Arbeitgeber aber einen günstigeren Gruppenvertrag hat, wäre dieser Teilbereich zu verringern.

    Im Prozeß hat ein Familienrechtler mal gesagt:

    „die Schriftsätze des Unterhaltsberechtigten sind dünn, die des Unterhaltsverpflichteten müssen dick sein“.

  3. Gradert

    Moin, bin in änlicher Situation. Unterhaltspflichtig und fahre einen Dienstwagen mit Pravatnutzung. Wenn ich ein Privatfahrzeug hätte, könnte ich eine Kilometerpauschale (Fahrt zum Arbeitsplatz) vom Nettogehalt in Abzug bringen. Ich bin aber der Meinung, dass das auch beim Dienstwagen funktionieren müsste, da ich ja eine erhebliche Steuer darauf zahle. Gibts Erfahrungswerte dazu?

  4. Bertram

    Hallo Leidensgenossen, mir geht es genauso, dne Privatwagen hat die Ex und es ist sehr schwierig an meine 50% Anteil heranzukommen, da es sich hierbei um Hausrat handelt. Möchte uns nicht bemitleiden, jedoch hat Mann als hart arbeitender Vater in dieser Republik die A*karte gezogen und wird trotz neuen Gesetzen (Verklärung der öffentlichen Meinung durch die Mutter der Nation (UvdL)) eine Zeitlang auf Harz4 Niveau gehalten und der Möglichkeit beraubt eine neue Lebensplanung zu vollziehen. Grüß Euch

  5. männlich

    Frage: eigene Firma, mehrere Firmenautos,
    eigenen privaten PKW, Fahrtenbuch und
    anerkannte Rückzahlung von Fahrtkosten (Pendlerpauschale ) durch Finanzamt.
    Frau hat privaten PKW behalten, habe mir sodann erst den einen, dann den zweiten PKW angschafft. Kann die Gegenseite mir einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen allein durch die Behauptung, dass “ häufig“ Firmenpkws auf mieinem Privathaus stehen? Beweisangabe der Gegenpartei “ persönliche Vernehmung“ Für alles habe ich die Nachweise. Meine Freundin, die auch in meiner Firma arbeitet, hat auch einen privaten PKW und nutzt für Firmenfahrten teilweise auch einen Firmenpkw. Da meine Mitarbeiter und ich auch teilweise auf Montage sind, kommen sie bzw. auch ich mal bei mir vorbei , um sich etwas abzuholen oder weiterzufahren.
    Hat die Gegenpartei also eine Chance, damit durchzukommen und spielt die Fahrzeugart des privaten PKWs eine Rolle? Ich habe mir privat einen sehr hochwertigen Wagen zugelegt, den ich auch privat finanzieren lasse? Und muss ich überhaupt angeben, welchen Wagen ich privat nutze und wer und wie ich den finanziere?

  6. männlich

    zu Bertram u-w.: tatsächlich ist das so- leider immer noch trotz Unterhaltsreform. Füf die Kinder muss und soll gesorgt werden, dass sich jedoch die geschiedene/der geschiedene – also der Teil der nicht das Geld verdient, darauf ausruht -auch wenn die Kinder längst alt genug sind – ist einfach ungerecht.In der heutigen Zeit muss jeder ob Mann/Frau zusehen, dass sie exisitieren können. Der Unterhalt für die Ex sollte abgeschafft werden und nur noch für die Kinder je nach Alter wesentlich höher bezahlt werden. Die Ehe wird geschieden und trotzdem muss der Mann / Frau sein Leben lan weiter die Verantwortung für den geschiedenen Ehemann/frau übernehmen. Das kann nicht angehen und passt mit einer so hohen Scheidungsrate nicht überein. Wenn an die Unterhaltszahlungen meist des Vaters.dann auch noch ein ausgeübtes gemeinsames Umgangsrecht gekoppelt ist, dann würde allen weitaus mehr Gerechtigkeit widerfahren und die Frauen, die sich an den Männern über die Kinder und abtstrusen Geldforderungen rächen wollen, Einhalt geboten. Das Schlimmste ist, dass die Unterhaltspflichtigen jede Lüge widerlegen müssen, umgekeht nicht. Das ist auch nicht gerecht. Beide müssen alles aufzeigen und nachweisen. Naja, letztendlich würden uns und dem Staat bzw. der Justizia viele Verfahren erspart und RA sollten bei Scheidungen als MEDIATOREN wirken mit entsprechenden motivierenden Honoraren zzgl. der o.g. Massnahmen – nur Kindesunterhalt – kein Exgattenunterhalt.
    Danke – dass ich mir meine Meinung hier einmal von der Seele schreiben konnte.
    Ich hoffe sehr, dass die neue Unterhaltsreform auch endlich bei den Richtern und Gerichten angewendet wird.

  7. Henrietta

    @ männlich

    Grundsätzliche Abschaffung des Ehegattenunterhaltes wäre eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit der Exfrau gegenüber!

    Sie werden doch als Ehegatten bzw Vater mit entschieden haben, dass Ihre Frau sich um die Kinder kümmern soll und ihren Beruf an den Nagel gehängt hat!

    Es kann doch nicht angehen, dass nach einer Scheidung die Frau alleine dann die Dumme ist und der Mann kneift und nur noch für die Kinder zahlen will. Es ist doch seine Mitschuld, wenn während der Ehe so entschieden wurde.

    Es kann doch dann nicht angehen, dass die Exfrau nach der Scheidung in den Seilen hängt und evtl sogar auf Sozialhilfe angewiesen ist, die von allen Steuerzahlern finanziert wird.

    Mich regt es ehrlich gesagt hier immer wieder auf, wenn es nach einer Scheidung plötzlich heißt, damit haben wir nichts mehr zu tun. Bei einer solchen Entscheidung, während der Ehe gemeinsam getroffen, müssen auch von beiden die Folgen getragen werden.

    Ich habe meinen Exmann den Rücken freigehalten, damit er Karriere machen konnte, habe mich um Haus und Hof und Kinder gekümmert für eine mehr als schlechte Bezahlung – den Unterhalt meines Exmannes sehe ich mehr oder weniger als Entschädigung an, denn schließlich war er am Scheitern unserer Ehe nicht ganz unschuldig.

    ICH kann nichts dafür, dass ich heute auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar bin und mein Exmann verdient genug, ich habe kein schlechtes Gewissen beim „abkassieren“.
    Trotzdem wäre mir ein eigenes Gehalt lieber.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ männlich

    Ob ihnen Nutzungsvorteile für die private Nutzung eines Firmen Pkws zugerechnet werden können, kann ich anhand der Sachverhalt Schilderung nicht beurteilen. Dies wird vom Einzelfall und gegebenenfalls von einer Beweisaufnahme abhängen. Wenn allerdings ein Privat Pkw vorhanden ist, wird es für die Gegenseite schwierig. Der klassische Fall ist eben der, dass der Unterhaltsschuldner keinen eigenen Privatwagen hat sondern ein Firmenfahrzeug (auch) privat nutzen kann. In diesem Falle hat er eine gewisse Kostenersparnis, die ihm im Unterhaltsrecht fiktiv angerechnet wird.

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  9. männlich

    ref. RA. v.Wehl, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte das wohl auch schon gehört, aber eine Bestätigung mehr ist doch sehr erleichternd
    Denn die firmenfahrzeuge stehen allen zur Verfügung und werden zur Montage genutzt. Das bedeutet auch am WE einsatzbereit zu sein. Vielen Dank nochmals

    .

  10. männlich

    ref.Henrietta: es gibt immer den einen oder anderen “ klassischen “ Fall. Dennoch gibt es auch viele Väter die trotz Arbeit für ihre Kinder da sind und mit erziehen. Das Geld reicht hinterher nicht für alle und auch eine Frau sollte gerade in der heutigen Zeit in der Lage sein, genauso für ihre Existenz sorgen zu können wie der Mann. Emanzipation bedeutet nicht, alles zu wollen, aber nichts zu geben. Wenn eine Frau nachweislich sich dem Willen des Mannes gebeugt hat und deshalb nicht gearbeitet hat, ok- dann muss er danach auch für sie sorgen. Aber seien wir soch mal ehrlich…viele Väter sorgen bereits für ihre Kinder – ich bin einer davon, und tun das auch sehr gerne. Die Art von Entschädigung, die Sie ansprechen ist für mich “ Rache“ . Meine Freundin arbeitet auch mit über 50 Jahren, hat ihren Sohn allein grossgezogen und keine Entschädigung von ihrem verstorbenen Mann verlangt. Die Kinder gehören versorgt, wenn die Ehe vorbei ist, dann sollte nach einer gewissen Ãœbergangszeit auch Schluss sein mit Zahlungen. ÃœBer 80% der Männer sind nach der Scheidung nicht mehr in der Lage, sich ein ein neues Leben aufzubauen, weil sie ausgenommen worden sind.Eine Frau, die über 60 Jahre alt ist, gehört gewiss versorgt. Aber wer frage denn einen Arbeitslosen in den 50zigern danach, wie er klar kommen soll? Keiner…nein, die Ehe ist von beiden Seiten beschlossen, die Kinder von beiden Seiten gemeinschaftlich angeschafft worden und die dürfen nicht darunter leiden, dass die Ehe scheitert. Sie haben sich dazu entschieden, zuhause zu bleiben und die Kinder zu versorgen bzw. ihrem Mann den Rücken freizuhalten. Sie leben in einem emanzipierten und freien Land. . was soll das also. Der Mann hat fürdie Kinder genauso gesorgt wie Sie, indem er das Geld für alle verdient hat und sich in seiner freien Zeit um die Kinder mit Ihnen sicherlich gekümmert hat. Die Kinder sollen mehr Unterhalt bekommen bis zum Ende ihrer Ausbildung und die Frau hat mindestens ab dem 12.Lebensjahr der Kids die Möglichkeit, auch Geld zu verdienen. Meines Erachtens machen Sie sich das Ganze sehr einfach , es sei denn, Sie sind über 60 und können keinen Job mehr bekommen. I.Ãœ. kann es in den heutigen Zeiten auch ihren Mann traffen und was machen Sie dann? Leben Sie dann beide von Sozialhilfe. Oder warten Sie darauf, dass der Mann wieder Arbeit bekommt und klagendann erneut Unterhalt ein? Das ist für eine emazipierte Frau ein Schlag ins Gesicht.

  11. männlich

    und noch etwas: es ist nicht immer der böse Mann, der seine Frau wegen einer Jüngerein sitzen lässt….ein wenig mehr Objektivität und auch mal bei sich anfangen, warum es schief gegangen ist mti der Ehe. Ein Ende ist auch immer ein neuer Anfang. Sicherlich nicht, wenn man sich auf Kosten des Exes ausruht.
    Als Aushilfe oder auch ehrenamtlich kann man/frau immer etwas machen. Das Leben ist endlich,verschenken Sie es nicht udn lassen Sie llos. Meine Ex hat uns verlassen und die Kinder vernachlässigt. Trotzdem die Kinder bei mir sind, will sie nie wieder arbeiten gehen und lügt macht mit Hilfe ihres Anwaltes eine Schlammschlacht seit über 5 Jahren..obwohl sie von mir seit der Trennung Unterhalt bekommt. Sie belügt das Gericht und sich selbst. Was für ein armseliges Leben. Keiner will noch etwa mit ihr zu tun haben, sie hockt in ihrer Bude und denkt sich jeden Tag neue Rachegedanken aus. . . wie kann ich den Kindern und dem Ex schaden..? Ab zum Anwalt, Kosten und Ärger machen – kurze Befriedigung und weitermachen. .nur so geht es. Sie haben immer die Wahl.

  12. Henrietta

    @ männlich

    Eine Frau die heute über 50 Jahre alt ist, und – so wie ich – mittlerweile 27 Jahre nicht mehr berufstätig war, ist heute auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Schon als ich mich mit 45 Jahren bei der Agentur für Arbeit gemeldet hatte, weil ich wußte, das ich als Geschiedene berufstätig sein muss, wurde mir gesagt, dass ich keinerlei Schulungs-/Umschulungsmaßnahmen bekomme, weil ich zu alt und deshalb nicht mehr vermittelbar bin.

    Für ehrenamtliche Tätigkeiten bekommt man kein Geld, selbst bei sogenannten Helfertätigkeiten zB als Küchenhilfe wird Berufserfahrung vorausgesetzt.

    Mein Exmann kann nicht arbeitslos werden und mir ist auch klar, dass es nicht allen Geschiedenen so gut geht wie mir. Trotzdem habe ich beim „abkassieren“ kein schlechtes Gewissen, denn ich habe die Entscheidung (wie wohl in den meisten Ehen), meinen Beruf damals an den Nagel zu hängen, nicht alleine gefällt und die Folgen hat mein Exmann genau so zu tragen. Ich weiß, was ich ihm schuldig bin – nämlich die Arbeitssuche – und er weiß was er mir schuldig ist – nämlich Unterhaltszahlungen – und das bis zum „bitteren Ende“, denn seine Gehaltsklasse würde ich bis zur Rente nie erreichen. Das hat für mich auch nichts damit zu tun, wer wen verlassen hat. Zu einer Ehe gehören zwei und zu einer kaputten Ehe auch.

    Mir wäre im übrigen auch wohler, verdiente ich mein eigenes Geld, denn wenn meinem Exmann etwas passiert werde ich zum Sozialfall.

  13. Inge

    Guten Morgen,

    kurze Info zu o.g. Thema.

    …..Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein ehebedingter Nachteil nicht mit der Versorgungslücke infolge der Kinderbetreuung und Haushaltsführung begründet werden kann, da dieser Nachteil schon durch den Versorgungsausgleich berücksichtigt und von beiden getragen wird.

    Und… ich bin 56 Jahre und habe vor 3 Jahren nach kurzer Suche auch einen Job auf 400 Euro gefunden.

    WER WILL, FINDET AUCH WAS !!!

    Gruß

  14. männlich

    ref, Inge – das sehe ich genauso – es muss ja nicht sein, dass ein Mann garnicht mehr zahlt. Aber jeder Mensch zahlt lieber die Differenz -wenn er es dann kann – einem Menschen, der ihm zeigt, dass er willens ist, selbst etwas zu verdienen oder sich ein neues Leben aufzubauen. Ich wünsche Ihnen alles Glück der Welt!! Meine Freundin ist auch über 50 Jahre und arbeitet – schon allein, um rauszukommen und zu leben. Der Mensch braucht eine AUfgabe. Anscheinend sind für manche Menschen nach der Scheidung die einzige Aufgabe und Lebenssinn dem Ex das Leben schwer zu machen. Ich nehme an dass im Fall Henrietta noch die alte Unterhaltsform angewendet wurde. Trotzdem hat anscheinend jeder eine andere Auffassung. Das ist auch i.O. Jedem das seine.Da hat die Damen H. ja Glück dass der Mann nicht gekündigt werden kann. Hoffentlich lebt er länger als sie um sie für immer weiterzufinanzieren. Und endlich hat der Bundesgerichtshof mal gerecht entschieden!!Im Ãœbrigen haben wir mehr als genug Scheidungsfreunde, die im Interesse der Kinder und auch im Interesse der Wertschätzung des anderen, mit dem man immerhin einen grossen Teil seines Lebens auch einmal in Liebe und Respekt verbracht hat, eine freundschaftliche und einvernehmliche Regelung in jeder Beziehung gefunden haben. Aber dazu braucht man/frau anscheinend ein gewisses Niveau. Ich bin froh, dass dieser einseitigen Rechtsprechung, derer sich viele Frraun bedient haben, endlich ein wenig gerechter geworden ist. Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, hat ein Recht auf gleiche Behandlung. Die Frauen mussten nicht einmal irgendetwas nachweisen und haben ihre Exmänner teilweise das Leben zerstört.

  15. männlich

    Ich zitiere den Richter s.o. der sagte; die Akte des Unterhaltsberechtigten ist sehr dünn, die des Pflichtigen sehr dick. Welche Kosten der Pflichtige allein an die Rechtsanwälte und an das Gericht allein aufgrund abstruser Forderungen und nicht beweisbaren Behauptungen ausserdem noch tragen muss, davon garnicht zu reden. Warum muss sich nur der iene ständig rechtfertigen und allse nachweisen und das schriftlich mit Anwalt. Da stimmt doch was nciht in unserem Staat. Wo bleibt da die Gleichberechtigung für das arme Schwein, dass in der Ehe den Barunterhalt geleistet hat?????????

  16. Henrietta

    @ männlich

    Ich habe mit meinem Exmann eine freundschaftliche und einvernehmliche Regelung gefunden – fernab von irgendwelchen Gerichten und Rechtsanwälten. WIr hatten eine einvernehmliche Scheidung und regeln die weiteren Unterhaltszahlungen unter uns ohne Gericht und haben regelmäßigen persönlichen Kontakt.

    @ Inge

    Die Renten-Versorgungslücke ist durch den Versorgungsausgleich abgegolten, aber da drum geht es hier nicht.

    Für den Unterhalt ist nach Ansicht der Richter am BGH ua die Dauer der Ehe entscheidend, und auch die Frage, ob ehebedingte Nachteile vorliegen, so zum Beispiel ein Karriereknick der Ex-Frau wegen langer Kinderpause.

    Wenn Sie einen 400€-Job nach so kurzer Zeit gefunden haben, dann evtl über Beziehungen. Desweiteren können Sie von 400 € alleine nicht leben, also trotzdem zusätzlicher Unterhalt.

    Außerdem sind Sie weiterhin verpflichtet, sich eine Ganztagsstelle zu suchen.

    „Wer will, findet auch was“ – ich suche seit über 7 Jahren, habe gerade über die Agentur für Arbeit über eine weitere Vermittlungsagentur 8 Monate lang zusätzliche Unterstützung bei der Arbeitssuche und Bewerbungen bekommen – mit dem Ergebnis, dass sich nichts geändert hat.

    Wer die Einstellung hat, das „wer will, was findet“, sollte sich mal näher mit der Realität in den Arbeitsämtern beschäftigen.

  17. männlich

    ref. Henrietta; Wenn bei Ihnen alles so glatt gelaufen ist, weis ich garnicht, wearum Sie die Männer so anfeinden? Freuen Sie sich des Lebens und der Grosszügigkeit Ihres Mannes und schüren Sie hier nicht weitere Schlammschlachten, da nicht alle Menschen soviel Geld haben, um davon leben zu können.
    Warum sind Sie hier überhaupt drin, wenn alles so glatt und harmonisch abläuft. Warum machen Sie die Männer hier so runter und beurteilen diese als schlechte Väter und unwillige unmenschliche Menschen, die ihrer Ex nur Schlechtes Wollen? Männer sind in der Regel sehr friedfertig und wollen einen Schnitt ohne Schlammschlacht. Auch bei mir war alles erst gütlich geeinigt. Dann hat die Ex aufgrund meiner neuen Partnerschaft ( mehr als 1 Jahr nach der Trennung eingegangen) eine Schlammschlacht von feinsten angefangen. Irgendwann hat selbst der friedfertigste Mensch/Mann keine Geduld mehr sich anprangern, bestalken, beschimpfen und ausnehmen zu lassen.Das ganze GEld für die Rechtsanwälte hätte sie bekommen können. Ich wollte ihr eine Starthilfe geben und eine Wohnung kaufen, damit sie versorgt ist. Aber nein, das reichte ihr nicht. Jetzt hat sie keine Freunde mehr, die Kinder wollen nichts mehr von ihr wissen,ich werde nie wieder mit dieser Megäre reden und habe auch kein Mitleid mehr mit ihr. Wernn Sie von der Rechtssprechung her mich abkassieren kann, bitte, kann ich nicht ändern, menschlich hat sie schon lange verloren.. Und das ist nicht meine Schuld. Ich bin meinen Verpflichtungen immer nachgekommen – aber ich lasse mir diese Lügen und Beschimpfungen nicht mehr gefallen. Wissen Sie, wie das ist, wenn ein Brief nach dem anderen von der Gegenpartei kommt und man dargestellt wird als potenzieller Betrüger, Lügner etc. Ich bin fast 60Jahre alt und habe ein integres Leben geführt. Meine Kinder sind bei mir, sie hat uns verlassen und wird dafür noch belohnt? Nein, das ist einfach nicht gerecht. Ich kann Ihre Haltung einfach nicht verstehen..mit Sicherheit sind Sie nicht glücklich mit Ihrem Leben, sonst würden Sie alles objektiver sehen und nicht alle Männer verurteilen.
    Und was die Realität mit den Arbeitsämtern angeht, auch die Männer verlieren ihre Jobes und müssen trotzdem einen fiktiven Unterhalt weiterbezahlen, ob sie nun können oder nicht. Weshlab machen denn soviele Männer nach der Scheidung einen Offenbarungseid.
    Und bei den Selbständigen. Die haben imemrhin auch noch die Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Sollen die alle um ihre Arbeit bangen, weil Madame den Hals nicht vollkriegen kann. Parasitäer und Egoistischer geht es ja wohl kaum. Es gibt immer zwei Seiten, mein Gott – wie männerverachtend und vor allem wie wenig Achtung haben Sie vor den ganzen pflichtbewussten – arbeitenden Menschen!

  18. männlich

    —und warum sollten Sie sich nciht auch ein wenig Mühe geben. Gerade in der heutigen Zeit kämpfen viele um ihre Existenz. Auch ich muss das tun. Also wenn ich nur ein paar Bewerbungen monatlich schreiben muss, um meinen Unterhalt zu sichern, das ist doch wenig Einsatz für viel Geld….Seien Sie froh, dass ihr ex nicht kündbar ist. Er kann auch froh sein, denn ansonsten müsste er den verurteilten Unterhalt erst einmal weiterzahlen und bei ihm setzt man voraus, egal wie alt er ist, dass er jeden Job annehmen muss und deshalb zahlt er auch immer weiter, auch wenn er gar kein Geld mehr hat. Ultima ratio: Den Finger heben um aus dieser Schuldenfalle herauszukommen. Warum soll wohl ein Mann noch arbeiten, wenn er sein ganzes weiteres Leben lang an die Ex bezahlen muss und jeden verdienten Cent rechtfertigen muss? Wie und wo ist denn da noch die Motivation zu arbeiten. Wer knapp über dem Existenzminimum leben muss, der überlegt sich sehr wohl, ob er dann nicht lieber zum Sozialfall wird. Und das ist auch erkannt worden. Es nützt niemanden etwas, vor allem nicht dem Staat, wenn wir ihm alle auf der Tasche liegen. FAIRNESS, GERECHTIGKEIT, Keine Vorurteile und vor allem:Beweispflicht für beide Parteien, nicht nur für den Unterhaltspflichtigen. Ich spreche hier nur über den nachehelichen Unterhalt nicht über den Kindesunterhalt. Der ist im Ãœbrigen wesentlich geringer bemessen und lachhaft.
    Ein Kind kostet weitaus mehr als 300,–Euro im Monat.Und die Kinder sind unsere Zukunft.

  19. Henrietta

    @ männlich

    WO verurteile ich hier irgendwelche Männer?

    Warum ich hier bin? Ich muss mich wohl kaum vor Ihnen rechtfertigen. Ihnen ist doch nur meine Meinung unangenehm.

    Warum sind SIE hier? Um sich über Ihre böse Exfrau auszuheulen.

    Im übrigen können Sie hier viel schreiben; ich bin 100%ig davon überzeugt, Ihre Exfrau sieht das ganz anders!

    Auf den Rest von Ihnen gehe ich gar nicht weiter ein; Ihre Beiträge haben hier mit dem eigentlichen Thema absolut nichts zu tun (Firmenwagen im Unterhaltsrecht) und ich bin der festen Überzeugung, dass dies vom Betreiber dieser Seite alles andere als gerne gesehen wird. Ich habe mich leider von Ihnen provozieren lassen und weitere Antworten von mir werden Sie nicht bekommen.

  20. männlich

    ref.Henrietta. Na dann ist es ja gut.Jed Ding hat zwei Seiten.Leben Sie wohl

  21. Henrietta

    Ach plötzlich so sanft – komischerweise, wo Sie mal gerade wieder Hilfe brauchen 😀

  22. männlich

    Sie haben ja viel Zeit…und scheinen ja eine Seelengemeinschaft zu meiner Noch Ex zu haben. .Da Sie vermutlich nie aufhören, irgendetwas von sich zu geben, beende ich von meiner Seite die Kommunikation – und mit meiner Frage habe und wende ich mich nicht an Sie, sondern an den sehr geschäftzten RA v. Wehl…ok.?! Sie scheinen ein wenig an Selbstüberschätzung zu leiden.eNDE:

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ alle

    wir bewegen uns alle in einem hoch emotionalen Bereich. Fast unweigerlich treffen verschiedene Auffassungen aufeinander. Noch scheint mir der Ton untereinander angemessen, aber er ist kurz davor abzugleiten. Ich bitte dies nicht zu tun.

    Denken Sie immer daran, dass die Interessen der in Trennung lebende Eheleute nicht unterschiedlicher sein können. Das macht aber den einen nicht zum besseren und den anderen nicht zum schlechteren Menschen. Zumal, wenn sich die hier diskutierenden persönlich gar nicht kennen.

    Als Anwälte vertreten wir sowohl die eine Seite, als auch die andere Seite. Insofern sind wir beide Sichtweisen wohl bekannt. Ich habe für beide gewisses Verständnis.

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  24. Henrietta

    Hallo Hr von der Wehl,

    ich hab mich schon gewundert, dass Sie so ruhig und gelassen bleiben konnten.

    Man sieht nicht, wer am PC sitzt, welche Probleme hinter dem ein oder anderen stecken. Da wird gerade im mehr oder weniger anonymen Internet schnell mal was geschrieben, mit den Personen spekuliert und in Beiträge etwas hinein interpretiert, was man gar nicht gemeint hat. Damit meine ich jetzt nicht diese Seite sondern allgemein Internetforen oä. Da schreibt man auch mal leicht etwas, was man einem persönlich nicht ins Gesicht sagen würde.

  25. männlich

    das sehe ich genauso. Ich denke auch, dass durch persönliche Schicksale die Emotionen schon schnell hochkochen und vieles, was nicht so gemeint ist, persönlich genommen wird.Ich möchte mich bei Unangemessenheit meinerseits entschuldigen bei Ihnen H.v.Wehl, und bedanke mich für diese Chance, sowohl hierüber Erleichterung sowie auch Zuversicht zu finden.

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ männlich

    Bei mir brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen. Dafür gibt es keinen Grund.

    Ich möchte nur, dass die Betroffenen, wenn sie miteinander diskutieren, immer die angemessene Form des Schriftverkehrs wahren und nicht in persönliche Angriffe oder Animositäten übergehen.

    Aus meiner Sicht war die Grenze noch nicht überschritten, aber ich hatte eben die Befürchtung, dass diese Überschreitung kurz bevorsteht.

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  27. Henrietta

    Wissen Sie „männlich“, Ihre Beiträge haben mich eigentlich sehr getroffen. Getroffen insofern, als das Sie mich als eine Person darstellen, die ich nicht bin – die ihren Exmann ständig schädigen und ausnehmen will, die nur auf der faulen Haut liegt usw…..

    Ich bin trotz Scheidung immer noch (finanziell) von meinem Exmann abhängig und komme aus diesem Sog nicht raus bis zu meiner Rente oder einer evtl Neuheirat. Darauf kann man keinen Neuanfang aufbauen!

    Schon meine Ehe hat mich kank gemacht, was auch für mich letztendlich der Grund zur Trennung war, dh mein Arzt hat mir die Trennung nahe gelegt.

    Im übrigen hat sich mein Mann NIE um seine Kinder gekümmert. Er hat mein Leben zerstört… warum soll ich nicht abkassieren?

    Es widerstrebt mir, auf solch einer öffentlichen Seite mein Leben zu offenbaren aber ich mag nicht als die abkassierende Exfrau dargestellt zu werden! Ich habe im übrigen meinen Exmann verlassen und bekomme trotzdem Unterhalt ….. ich könnte auch über ihn auspacken, das bekäme ihm gar nicht gut. Und was hätte ich davon… ich brauch keine Rache sondern Gerechtigkeit! Und wenn die nur in Form von Unterhalt ist, damit kann ich leben!

  28. männlich

    ja, das kann ich verstehen, aber kann es nicht sein, dass sie doch irgendwie unbewusst für alle Frauen und Männer das gleiche Schicksal oder Art von Handlungen annehmen?
    Ich werde immer noch nach 4 Jahren terrorisiert mit Anrufen, Mein Sohn, der seit der Trennung bei mir lebt möchte mit sein eigenen Mutter nichts mehr zu tun haben- Er ist fast 20 Jahre alt-trotz Gefärdeansprache und allem lässt sie uns einfach nicth in Ruhe. Sicherlich können Siedann auch nachvollziehen, dass ich da eine andere Meinung habe. .und ich finde auch, dass Frauen, die sich um die Kinder wirklich gekümmert haben und ihre Pflichten in der Ehe genauso wahrgenommen haben, zumindest eine gewisse Zeit, wenn sie denn nicht zu alt sind, versorgt werden – damit sie neu starten können. Das ist doch schon klar. Aber wenn manche immer weiter machen, immer mehr fordern, nur behaupten und ich dadurch gezwungen werdne mit Hilfe eines Anwaltes, alles als Lüge nachzuweisen, dann ist das schon Psychoterror. Dann das Bestalken, die ANrufe. – ist schon schlimm. Wie gesagt, ich keinne viele Frauen und Männer, die sich für ihre Kinder mit ihrem Expartner verstehen und vernünftig miteinander umgehen. Rache ist falsch und nagt an der Seele. Auch Bitterkeit wird sie daran hindern gesund zu bleiben und glücklich zu werden. Es geht immer weiter. Wenn Du denkst, es geht nicht mehr –kommt von irgendwo ein Lichtlein her. Man muss es nur wollen und etwas dafür tun. In dem sinne wünsche ich Ihnen alles Gute!

  29. männlich

    ref.H.v.Wehl, ich wollte mich auch bei anderern Betroffenen entschuldigen, falls diese sich angesprochen gefühlt haben.
    Einen schönen Abend noch.

  30. männlich

    P.s. ich meine die zu alt sind, sollen natürlich unbefristet Unterhalt bekommen.

  31. deedaa

    Schwieriges Thema, „gerechter“ Ehegattenunterhalt an sich und die Berechnung des Geldwerten Vorteils eines FirmenPKW`s ins Besondere. Aber tatsache ist hier doch, dass man mit dem Firmenwagen überall hinfahren kann und zwar ohne extra Kosten. Wenn mein Mann seine Freundin besuchen will (600 km entfernt) kann er das tun, wenn er will jedes WE und es kostet ihm keinen Pfennig. Wenn ich eine Freundin besuche muss ich mit dem Bus fahren oder mein Auto voltanken, wenn ich die Kinder am WE zum Fußballwettkampf fahre geht das auch nicht ohne Sprit. Wo liegt das Problem das hier der Gerechtigkeit zuliebe unterhaltstechnisch etwas ausgeglichen werden soll? Mein Mann meinte simpel: Hallo, das Auto brauche ich doch um das geld, womit dein unterhalt finanziert wird, überhaupt verdient werden kann. ich brauche ein Auto, du aber nicht! So weit zum Fairness.

    Und dann zur Diskussion hier: ich bin noch nicht so alt wie Henrietta, aber sie hat mein vollstes verständnis: es ist nicht schön weiterhin abhängig zu sein von dem Menschen mit dem man das Leben nicht mehr teilen möchte, weil es keine Basis von Vertrauen und gegenseitigem respekt mehr gab, auch nicht wenn es „nur“ eine finanzielle Abhängigkeit betrifft. Ich werde auch alles Mögliche machen beruflich wieder Fuß zu fassen (nach 15 jahre „nur“ Hausfrau und Mutter und freiberufliche Tätigkeit in geringem Umfang), sehe aber nicht ein, dass es mir finanziell nach der Scheidung wesentlich schlechter gehen soll als meinem Mann. Warum soll das gerecgt sein? Es ist doch wohl klar dass ich gehaltlich nie mehr dahinkommen kann, wo ich heute stehen würde, wäre ich damals nach der Ehe nicht umgezogen zu meinem Mann, hätte nicht auf eine eigene Karriere verzichtet und hätte nicht den Part übernommen unsere Kinder die Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen, die sie zu einem großen Teil zu den Menschen gemacht hat, die sie heute sind. Dafür habe ich 2 wunderbare Kinder die ich nicht missen wollte, aber von diesem Glück alleine kann ich nicht leben. Noch vor einem halben Jahr meinte mein Mann, eine Vollzeitstelle für mich wäre den kindern nicht zuzumuten und für den Haushalt bräuchten wir dann täglich eine Haushaltshilfe. Jetzt leben wir seit kurzem getrennt und er drängt mich zu einer Vollzeitstelle, weil die Kinder doch groß genug seien…….ja was nun???
    Ich denke, Rechtanwalt von der Wehl hat es erfasst: die Interessen 2er geschiedenen Menschen könnten unterschiedlicher nicht sein. Es hat eine Weile gedauert bis ich auf den Boden dieser Tatsache angekommen bin.

    Euch allen (Männer und Frauen die getrennt sind oder mit Getrennten ein neues Leben aufbauen wollen): das Leben ist nicht fair und der Mensch ist egoistisch.

  32. Mefemale

    ref.deeda: Wenn der Ex das so wollte und Karriere hätte gemacht werden können, dann sind das ehebedingte Nachteile, die gerechterweise zu Lasten des Ex gehen- sprich nachehelicher Unterhalt. Nur-i.d. R. geht das heute nur noch für eine Ãœbergangszeit – je nach Jahren der ehebedingten Nachteile – insgesmat wird also befristet. Daduch und durch den Zugewinnausgleich hat die Ex zumindest einen Ausgliehc. Aber im Falle meiner Freundin, die sich um Kinder und Mann tatsächlich super gekümmert hat, in das gemeinsame Haus Geld und Arbeitskraft investiert hat – hat die U-Reform und der gute Anwalt (wie man das auch immer nennen soll) ihr nichts gezahlt und das Gericht hat ihr nicht einmal VKH gegeben. Gerechtigkeit gibt es nicht. Ich finde es sehr traurig und auch für die wirklich guten Anwälte, die Moral und Anstand vor ihr Honorar stellen, schlimm, wie doch viele Anwälte das Gesetz zu ihren Gunsten ausnutzen. Egal- wie vernichtend das für die Exfamilie ist .Ich bin fest davon überzeugt, gäbe es ein erfolgsabhängiges Honorar und VKH – das davon abhängig gemacht wird, wie einvernehmlich und fair die beiden Erwachsenen voneinander geschieden werden – dann hätten wir dieses Forum nicht nötig. Am besten Unterhalt nur für die Kinder und das je nach Lebensalter so hoch wie möglich und nötig und nur ein gemeinsames Umgangsrecht. Sollte der eine Elternteil sich nicht an Absprachen halten oder das Umgangsrecht umgehen wollen – dann sofort bestrafen. Heimtücke, List, Lügen und Hass wie auch Rache, Geldgier, Faulheit müssen bestraft undnicht belohnt werden. So einfach ist das

  33. nane

    Zum Thema

    Hallo,

    der unterhaltspflichtige Kindsvater muss einen firmenwagen mit mtl. 213,- Euro versteuern (privat hat er keinen eigenen). Also hat er netto sogar weniger wg der erhöhten steuer… welcher Betrag wird dem netto wieder hinzugerechnet??? er würde privat nie einen kleinwagen fahren…gibt es einen wert, den sie schätzen würden?
    lg nane

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