Klassenreise + Unterhalt
Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Unterhaltsschuldner auch die Kosten einer Klassenreise neben den Unterhaltsbeträgen ganz oder hälftig zahlen muß. Dies ist in der Rspr. umstritten. Der Streitstand kann wie folgt dargestellt werden:
Ob die Kosten für eine Klassenreise im Rahmen des Kindesunterhalts als Sonderbedarf gelten:
Bejahend z.B. OLG Köln, OLG Braunschweig, OLG Hamm, AG Charlottenburg
verneinend z.B. KG Berlin, OLG Zweibrücken, OLGThüringen
einschränkend bei überteuerten Klassenreisen: AG Göttingen
Die Reisekosten im Rahmen eines Schüleraustauschs sind nach OLG Karlsruhe als Sonderbedarf anzusehen (a.A.: OLG Naumburg), nicht jedoch das erhöhte Taschengeld und die Kosten für den im Gegenzug aufzunehmenden Austauschschüler.