Klassenreise + Unterhalt

Immer wieder stellt sich die Frage, ob der Unterhaltsschuldner auch die Kosten einer Klassenreise neben den Unterhaltsbeträgen ganz oder hälftig zahlen muß. Dies ist in der Rspr. umstritten. Der Streitstand kann wie folgt dargestellt werden:

Ob die Kosten für eine Klassenreise im Rahmen des Kindesunterhalts als Sonderbedarf gelten:

Bejahend z.B. OLG Köln, OLG Braunschweig, OLG Hamm, AG Charlottenburg

verneinend z.B. KG Berlin, OLG Zweibrücken, OLGThüringen

einschränkend bei überteuerten Klassenreisen: AG Göttingen

Die Reisekosten im Rahmen eines Schüleraustauschs sind nach OLG Karlsruhe als Sonderbedarf anzusehen (a.A.: OLG Naumburg), nicht jedoch das erhöhte Taschengeld und die Kosten für den im Gegenzug aufzunehmenden Austauschschüler.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht