Unterhalt im Ausland
Lebt die Mutter mit dem Kind im Ausland, weil sie z.B. daher stammt, fragen Väter immer wieder, ob sie den vollen Kindesunterhalt zahlen müssen und damit ihr Kind zu reichsten Einwohner des Dorfes machen müssen. Dazu etwas grundsätzliches:
Lebt der Unterhaltsgläubiger im Ausland, kann bei der Bemessung des Unterhaltes das wirtschaftliche Niveau des ausländischen Staates nicht unberücksichtigt bleiben, wenn es deutlich niedriger liegt als in der Bundesrepublik Deutschland. Unterhalt dient der Befriedigung des aktuellen Lebensbedarfs, nicht aber der Vermögensbildung. Dem Gläubiger steht der Betrag zu, der erforderlich ist, um den ihm zukommenden Lebensstandard an seinem Aufenthaltsort zu sichern. Handelt es sich um Länder, deren wirtschaftliche Verhältnisse mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar sind, werden im Kindesunterhalt die vollen Sätze der Düsseldorfer Tabelle geschuldet (Beispiel Holland). Lebt das Kind in einem Land mit niedrigerem wirtschaftlichen Niveau, ist durch eine Korrektur sicherzustellen, dass das Kind nur den Betrag erhält, der es in die Lage versetzt, einen dem Lebensstandard des Barunterhaltspflichtigen entsprechenden Lebensstil zu pflegen. Um dies sicherzustellen, geht die Rechtsprechung verschiedene Wege. Ein Teil der Gerichte kürzt die Sätze der Düsseldorfer Tabelle je nach Aufenthaltsland um ein bis zwei Drittel. Ein anderer Teil der Rechtsprechung nimmt die Korrektur unter Zuhilfenahme der Tabellen zur Verbrauchergeldparität vor. Die Verbrauchergeldparität wird durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Es können auch Auskünfte beim Statistischen Bundesamt eingeholt werden. Dem so oder so ermittelten Bedarfsbetrag ist ggf. ein im Ausland zu zahlendes Schulgeld hinzuzurechnen. Angesichts der Lehr- und Lernmittelfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland ist Schulgeld nicht in die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle eingearbeitet.
Der Bedarf eines unterhaltsberechtigten, im Ausland lebenden Ehegatten leitet sich anders als der Kindesunterhalt nicht von der Lebensstellung des Unterhaltspflichtigen ab, sondern richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Auch dieser Bedarf kann eine entsprechende Kürzung erforderlich machen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich auf Dauer in einem Land aufhält, das ein deutlich geringeres wirtschaftliches Niveau als die Bundesrepublik Deutschland aufweist (z.T. nur 50%). Geschuldet wird die Zahlung des Unterhalts grundsätzlich in der am Aufenthaltsort des Berechtigten geltenden Währung. Der Gläubiger hat aber ein Wahlrecht. Er kann auch die am Wohnsitz des Unterhaltsschuldners gültige Währung verlangen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 17. März 2007 um 21:28 Uhr
Hallo.
ich habe die schwedische Staatsbürgerschaft, lebe und arbeite in deutschland und habe ein uneheliches Kind. Möchte aber kein Kindesunterhalt vom Erzeuger.muss ich den vater angeben oder nicht?
Am 19. März 2007 um 09:29 Uhr
Guten Morgen,
der Kindesvater muss angegeben werden, spätestens wenn Sie staatliche Transferleistungen (Hartz IV o.ä.) beanspruchen wollen, da hier vordringlich die Unterhaltsansprüche gegen den Vater zu berücksichtigen sind.
Thomas von der Wehl
FA für Familienrecht
Am 27. März 2007 um 20:31 Uhr
hallo,
die Eltern meiner Freundin (in Deutschland lebend) wurden als Großelternteile für Kindesunterhalt in Höhe von 120 Euro in Anspruch genommen. Nun lebt das Kind mit der Mutter (ehem. Schwiegertochter) aber in Polen.
Lt. BGH – Urteil vom 20.12.2006 – XII ZR 137/04 liegt der Selbstbehalt der Großeltern bei 1400 Euro und dessen Ehegatten bei 1050 Euro. So viel Rente beziehen aber beide nicht einmal. Sind sie daher trotzdem Unterhaltspflichtig gegenüber dem polnischen Enkel? Welche Selbstbehalte gelten in diesem Fall, deutsche oder polnische?
Es müsste doch der deutsche Selbstbehalt herangezogen werden, da man ja auch den deutschen Lebensstandard aufrecht halten muss.
Gibt es da schon irgendwelche Urteile?
Vielen Dank für evtl. Tips
MfG
andrea
Am 28. März 2007 um 09:38 Uhr
hallo,
wie sieht es in anderer lage aus ?
( betrifft nur kindesunterhalt )
die leistungsempfängerin lebt in deutschland
und ich im ausland (schweiz)
wie richtet sich nun der satz aus der
DD-tabelle zum nettoeinkommen von mir ?
fakten:
1. das einkommen ist höher (fast 3 mal)
2. die ausgaben sind höher (fast 3 mal)
3. das wirtschaftliche niveau liegt höher
als in deutschland
von welchen faktoren in verbindung mit
der DD rechnet sich nun der zu leistende
unterhaltsbetrag ?
für eine antwort würde ich mich freuen
mfg jürgen
Am 28. März 2007 um 15:11 Uhr
zu Jürgen:
ein spannendes Problem, dass ich im Moment nicht abschließend auflösen kann. Ob das Einkommen und die Kosten wirklich dem dreifachen des Niveaus in der BRD entsprechen, vermag ich nicht zu sagen. Die Düsseldorfer Tabelle hat ganz klare Grundlagen (Guter wissentschaftlicher Beitrag dazu bei Wikipedia), die sich auf die Bundesrepublik beziehen.
Vielleicht mal durchprozessieren mit den obigen eigenen und meinen Argumenten im Blog und mir bitte vom Ergebnis berichten.
Thomas von der Wehl
FA f FamR
Am 30. April 2007 um 23:01 Uhr
Hallo,
wenn die Mutter in Griechenland lebt und nur 200 Euro Unterhalt für drei Kinder unter 12 J – der Rest wird vom Kindergeld bestritten, kann der Vater in Deutschland lebend das Kindergeld umleiten lassen?
Danke fü die Info
Jeannie
Am 10. Mai 2007 um 14:44 Uhr
Hallo,
eine eher nur sehr kurze Bekanntschaft ist von mir schwanger und möchte nach der geburt wieder in ihr Heimatland Trinidad auswandern. Meine frage: wie sehen dann die unterhaltsansprüche aus was müsste ich zahlen und muss ich überhaupt zahlen???
Am 14. August 2007 um 15:53 Uhr
Hallo von der Wehl,
ich würde mich für den umgekehrten Fall interessieren. Wenn der Vater in EU-Ausland / Ungarn arbeitet, nach welchem Gesetz zahlt er Unterhalt – nach Deutschem (Düsseldorfer Tabelle) oder nach Ungarischem (20% pro Kind, jedoch max 50%).
Vielen Dank & Grüsse
Adam
Am 21. August 2007 um 18:20 Uhr
Guten Tag zusammen !
Meine Freundin hat einen 12 jährigen Sohn. Der Vater des Kindes hatte die Unterhaltszahlung für den Jungen wegen längerer Arbeitslosigkeit eingestellt. Nun lebt er weiterhin in Deutschland,arbeitet aber in den Niederlanden. Muss er die Unterhaltszahlung nun wieder leisten ?
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Peter
Am 22. August 2007 um 16:23 Uhr
an Peter:
natürlich muss er laufenden Unterhalt zahlen, wenn er leistungsfähig ist, also genügend verdient. Wie es mit rückständigem Unterhalt aussieht, kann ich nicht sagen. Hängt davon ab, ob ein Titel vorhanden ist.
Am 22. August 2007 um 22:45 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Ein Titel ist übrigens vorhanden.
Gruß Peter
Am 25. August 2007 um 11:13 Uhr
Hallo
Was bedeutet „Titel“?
mein Lebensgefährte hat drei Kinder und zahlt auch gerne für sie den vollen Betrag aus der DD- Tabelle. Für seine Ex ,die ihn verlassen hat und seinen Traum vom Leben zerstört hat will er natürlich so wenig wie möglich bezahlen.Sie war schon beim Anwalt und will das er beim Jugendamt etwas unterschreibt, dabei spricht sie von „titeln“, was bedeutet das im einzelnen für den zahlenden Vater
Gruß Tina
Am 17. Dezember 2007 um 12:45 Uhr
Der Vater meines Kind lebt in D, das Kind nicht in der EU.
Unterhaltstitel ist vorhanden.
Vater hat Arbeit. Neu verheiratet, ein Kind.
Er zahlt nicht freiwillig, so dass ich ihn pfänden lassen muss. Er ist auch nicht bereit, den Kindesunterhalt zu bezahlen.
Das Kind wird jetzt 12 Jahre alt und der Unterhalt fehlt!
Welche Möglichkeiten habe ich? Finanziell kann ich mir einen Anwalt nicht leisten.
Am 17. Dezember 2007 um 17:05 Uhr
@ Perana
es gibt hier die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Dann zahlt der Staat für Sie den Anwalt.
Am 18. Dezember 2007 um 10:01 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl
Mein Kind lebt nicht in der EU und bekommt daher keine PKH. So die Aussage des Anwaltes in Deutschland.
Danke aber für die Beantwortung.
MfG
Perana
Am 19. Dezember 2007 um 02:38 Uhr
hallo ich habe ein problem
ich bin mutter von einem 1 jährigen kind, der vater hat sich ins ausland abgesetzt nicht eu wie schaut das aus mit dem unterhalt??? kann ich irgendwelche ansprüche stellen?
er ist extra deswegen ausgewandert weil er nicht unterhalt zahlen wollte was kann ich machen ??
kann ich überhaupt was machen und eine alte freundin hat auch das problem ihr man wohnt aber in der eu in schweden kann man an diesen mann wenigstens rantretten und seine recht geltend machen
ela
danke im vorraus
Am 19. Dezember 2007 um 10:04 Uhr
@ michaela:
Sie werden für die Durchsetzung der Ansprüche einen örtlichen Anwalt beauftragen müssen. Ein Anwalt aus Deutschland wird hier wenig ausrichten können. Die Erfolgsaussichten sind sehr zweifelhaft.
Sie können eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (auch in seinem Heimatland) stellen. Falls es zu einem Haftbefehl kommen sollte, könnten Sie vielleicht erfahren, wenn er wieder einreist.
Sonst fällt mir auch nicht viel ein.
Am 21. Dezember 2007 um 19:00 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl
Ich lebe und arbeite in der Schweiz. Ich habe ein Tochter aus erster Ehe für die ich den Kindesunterhalt gemäss DD Tabelle an die Mutter zahle. Zur Umrechnung der Lebenskosten rechnen wir gemäss des „Bic Mac Index“ mein Gehalt auf deutsche Verhältnisse um. Vom zu zahlenden Betrag ziehen wir die hälfte des Kindergeldes ab, da dieses vollumfänglich an die Mutter gezahlt wird. Nun kommt die Forderung der Mutter nach einer privaten Krankenversicherung für die Tochter. Die Mutter hat sich für eine private Krankenversicherung entschieden.
1. Frage:
Ist dieses eine gängig Praxis, oder wird einer von uns dadurch benachteiligt? (Steuervorteil, Bic Mac Index, usw.)
2. Frage:
Bin ich verpflichtet diese private Krankenversicherung zu zahlen?
Danke im Voraus für die Beantwortung.
MfG
Gerd
Am 5. Januar 2008 um 12:41 Uhr
Ich lebe mit meiner Frau in Scheidung, wir haben eine 5 Jaehrige Tochter zusammen. Im Juli 2007 haben meine Frau und ich eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen, worin die Vermoegensaufteilung sowie der Kindes und Ehegattenunterhalt geregelt ist. Es wurde auch festgehalten, im Falle meine Frau geht arbeiten, dass dann ihr Gehalt meinen Unterhaltszahlungen an sie gegengerechnet wird. Nun arbeite ich seit November 2007 im Ausland (nicht Europa).
Da meine Frau nun arbeiten geht und selbst gut verdient, moechte ich nun den Unterhalt an sie kuerzen, welches ich laut Vereinbarung auch legal machen darf. Nun droht sie mir aber damit, dass sie zum Jugendamt geht und meinen Kindesunterhalt nach meinem jetzigen Verdienst neu berechnen laesst. Ich zahle ohnehin schon mehr Unterhalt an meine Tochter als gesetzlich vorgeschrieben.
Meine Frage: Kann meine Frau mich unter oben genannten Umstaenden auf mehr Kindesunterhalt verklagen wenn ich ihr den Ehegattenunterhalt kuerze?
Danke fuer Eure Antwort
Am 7. Januar 2008 um 10:05 Uhr
@ Gunter
sie kann es versuchen. Ist ihr Verhalten nicht nur Drohgebährde?
Zumal Sie im Ausland leben ist jedes Verfahren in Deutschland problematischer.
Am 19. Januar 2008 um 23:03 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt,
mein Mann hat in den USA einen unehelichen Sohn, den er auch noch nicht anerkannt hat. Uns liegen aber die Geburtsurkunde und eine Bescheinigung der Mutter vor, dass mein Mann der Vater des Kindes ist.
Kann er damit hier den Kinderfreibetrag eintragen lassen und die Unterhaltskosten und Besuchskosten steuerlich geltend machen?
Wie sieht es mit der Höhe der Unterhaltskosten aus? Er verdient 920 Euro netto.
MfG
Am 20. Januar 2008 um 15:56 Uhr
Hallo Herr RA,
folgende Situation:
Bin Deutscher, lebe und arbeite hier und meine EX-Familie wohnt in Schweden. /Ex-frau ist Schwedin, Kinder haben beide SB)2005 war die Scheidung nach schwedischen Recht. Ich habe nur ein Scheidungsurteil einer schw. Behörde. Meine Exfrau bekommt in Schweden „Unterhaltsersatzleistungen“ für die 3 Kinder. Vor 14 Monaten bekam ich von der zuständigen Behörde eine Aufforderung, meine Einkommesnverhältnisse darzulegen. Dies habe ich getan und geschriebn, dass ich noch Schulden abbauen mus, usw. jedenfalls ab 2012 „zahlungsfähig“ wäre. eine Antwort auf mein Schreiben, sowie eine weitere Zahlungsaufforderung/Titel habe ich nicht bekommen. Was mache ich jetz? Mein Einkommen hat sich mittlerweile verbessert und ich überweise hier und da mal Geld an meine Exfrau (Unsere Verhältnis ist i.O.).
soll ich warten bis ich wieder Post bekomme, mit dem Risiko, dass ich 3 Jahre nachzahlen muss? Gibt es hier Verfallfristen? Das andere Problem: Habe in den letzten Jahren (ohne Titel)und ohne, dass es den schw. Behörden bekannt ist,wie oben bereits erwähnz c.a. 5000 Euro überwiesen. Welche Chancen habe ich diese Zahlungen bei meiner Steuererklärung geltend zu machen?
Wäre über einen Hinweis, wie ich mich verhalten soll, sehr dankbar.
Gruß
Stefan aus Langenhagen
Am 21. Januar 2008 um 10:11 Uhr
@ Stefan
tut mir leid, aber da werden Sie einen schwedischen Anwalt fragen müssen.
Am 21. Januar 2008 um 10:13 Uhr
@ Katharina
Kindesunterhalt kann bei uns nie steuerlich geltend gemacht werden. Besuchskosten ebenfalls an sich nicht.
Zum Kinderfreibetrag müssen Sie Ihr Finanzamt fragen.
Am 22. Januar 2008 um 14:29 Uhr
Hallo,
folgender Fall:
– wohne in D
– 2 Kinder in DK über 18
– es wird kein KIGeld in DK mehr gezahlt
– Ex-Frau hat Einkommen
– Kinder bekommen öffentliche finanzielle Unterstütung in DK, bzw. jobben
– zahle Unterhalt
Ich möchte gerne eine Neuberechnung.
Wie stelle ich dies kostengünstig am besten an?
mfg und Dank im voraus
Peter
Am 22. Januar 2008 um 15:21 Uhr
@ peter
rufen Sie mich an
0431 – 911 16.
Am 23. Januar 2008 um 20:39 Uhr
danke schön, leider bin ich nicht wesentlich schlauer geworden, aber allein die Tatsache, dass ich UNterhaltszahlungen nicht geltend machen kann ist doch ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. entweder haben wir eine EU und gemeinsame Rechte (und Pflichten) oder? Gibt es da keinen Ausgleich zwischen den Ländern? Beim Kindergeld gibt es doch Ausgleichszahlungen zwischen den verschiedenen EU-Mitgliederen. So bekomme ich von den deutschen Behörden die Differenz zwischen schwedischen und deutschen Kindergeld ausbezahlt.
Nun denn ich danke Euch jedenfalls, dass Ihr Euch meiner Sache angenommen habt. Stefan
Am 24. Januar 2008 um 15:01 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
zuerst danke fuer Ihre Antwort auf meine Frage.
Ich haette noch eine Frage zum Thema Trennungsjahr, vielleicht hatten sie einen aehnlichen Fall.
Ich lebe seit einem Jahr von meiner Frau offiziell getrennt, sie stimmt jetzt der Scheidung nicht zu, da sie Angst hat den Trennungunterhalt zu verlieren.
Ich moechte aber unbedingt so schnell wie moeglich geschieden werden.
Wir leben eigentlich schon seit Sommer 2005 getrennt, damals ging ich schon ins Ausland zum arbeiten. Zwischendurch haben wir es immerwieder probiert aber ohne Erfolg bzw. die langen Trennungsphasen hatten keinen positiven Einfluss auf unsere Ehe.
Unsere wenige Zeit zusammen hat die Ehe nicht aufrechterhalten.
Meine Frage, kann sich diese langjaehrige Trennung positiv auswirken, so dass die Ehe doch geschieden wird, auch wenn wir offiziell seit einem Jahr getrennt leben und meine Frau nicht zustimmt?
Ich danke Ihnen im voraus
Mit freundlichen Gruessen
Gunter
Am 28. Januar 2008 um 12:57 Uhr
Es geht um folgenden Fall !
Eine Frau, bereits geschieden hat
Unterhalts- und Erziehungsrecht hat eine das Kind, 5 Jahre.
Aufgrund des ganztätigen Jobs und des Riesenaufwandes kann es aber zur Zeit nicht ganz fürsorglich erziehen.
Daher ist das Kind vorübergehend im Ausland bei den Großeltern der Mutter untergebracht bis eine flexible Tätigkeit gefunden wird.
Der leibliche Vater hat sich seit fast 1 Jahr nicht gemeldet oder nach dem Kind gefragt. Er hat selbst eine neue Familie gegründet, hat aber erfahren, daß das Kind im Ausland ist und besteht auf einmal über seinen Anwalt, das Kind zu sehen. Außerdem möchte er den Unterhalt auch nicht mehr bezahlen. Das Jugendamt und der Kinderschutzbund haben sich auch bereits gemeldet. Natürlich wird das Kind im August d. J. wieder zurück sein. Welche Gefahren bestehen, was ist zu tun ?! Muß das Kind sofort zurück ?! Die Frau ist am Verzweifeln und mit dem Latein am Ende.
Bitte um Ihren Rat
PS: Es wird daran gearbeitet, daß das Kind nach dem Sommer in die Vorschule bzw. KITA geht und eine Betreuung hat. Es geht rein um die Überbrückung und die rechtliche Lage
Am 28. Januar 2008 um 14:30 Uhr
@ Musti
der Vater hat das Umgangsrecht, die Mutter die Pflicht, dies zu gewähren und das Kind das Recht auf beide Eltern.
Insofern werden Sie das Kind zu Ihrem Wohnsitz verbringen müssen und riskieren anderenfalls eine Menge Probleme.
Am 1. Februar 2008 um 10:11 Uhr
Ich würde gerne ins Ausland gehen, z.B. nach Schweden. Werde bald geschieden und habe 3 Kinder. Was passiert dann mit dem Kindergeld und den Unterhaltsgeld? Im Moment bekomme ich Unterhalt vom Jungendamt. Würde das komplett wegfallen?
MfG, Melanie
Am 1. Februar 2008 um 13:16 Uhr
@ Melanie
was das Kindergeld angeht, kann ich leider nicht beantworten. Fragen Sie die zuständige Stelle.
Unterhalt müßte weiter gezahlt werden. Aber klären Sie bitte auch das vorher.
Am 2. Februar 2008 um 10:22 Uhr
wenn die Ex Freundin in Krotien lebt und die Tochter auf eine Privatschule schickt wer muss das bezahlen???
Am 3. Februar 2008 um 19:57 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin deutsche Staatsbürgerin und bekommme in einigen Wochen ein Baby. Der Vater ist holländer, wir sind nicht verheiratet. Er möchte die Vaterschaft nicht anerkennen. Wie kann ich meine Unterhaltsansprüche in diesem Fall geltend machen? Würde nur das Kind Unterhalt kriegen oder ich auch?
Vielen Dank
Am 4. Februar 2008 um 10:01 Uhr
@ babyblue
Sie und das Kind haben Unterhaltsansprüche. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht in Ihrer Gegend.
Am 4. Februar 2008 um 10:31 Uhr
@ georg
die Privatschule ist kein Sonder- oder Mehrbedarf, wenn die Mutter es allein entschieden hat. Sie muss es allein zahlen.
Am 16. Februar 2008 um 01:39 Uhr
hallo.bin geschieden habe einen sohn und habe wieder geheiratet mein sohn und ich sind deutsche staatsbuerger.lebe aber nun in den usa mit neuem mann.ex mann bezahlt keinen unterhalt fuer unseren sohn,wie komme ich an den unterhalt ran?
Am 16. Februar 2008 um 13:00 Uhr
@ marina
wenn Ihr Mann in Deutschand lebt, sollten Sie hier einen Anwalt beauftragen.
Am 23. Februar 2008 um 19:19 Uhr
Hallo ich habe eine 1jährige tochter und gerade erfahren, dass mein exfreund seine wohnung hier in Deutschland aufgibt um nach Holland arbeiten zu gehen.
Er hat bis jetzt noch kein unterhalt bezahlt, es liegt eine anzeige wegen unterhaltspflichtverletzung bei der polizei vor, seit montag.
draf er denn so einfach ausreisen, wenn ja, muss er noch zahlen? er wird sicher um einiges mehr verdienen.
Und nach welchem recht wird dass entschieden?
bringt es mir etwas einen deutschen anwalt zu konsultieren? oder muss ich mich an europäische gerichte wenden ?
liebe grüsse
steffi
Am 25. Februar 2008 um 09:54 Uhr
@ steffi
er muss nach Deutschem Recht Unterhalt zahlen. Suchen Sie sich hier einen Anwalt.
Am 25. Februar 2008 um 12:39 Uhr
vielen dank, das beruhigt mich ja schonmal.
habe gerade einen termin mit einem anwalt im familienrecht ausgemacht.
MfG*
Am 25. Februar 2008 um 19:57 Uhr
bin vater von 4 kinder, alle unter 5.
Kinder und Ehefrau (Hausfrau) leben in De
ich arbeite im ausland (Dubai)
wieviel unterhalt muss ich fuer meine kinder und ehefrau zahlen ? nach DD
bin betreit zu zahlen, aber geringes Gehalt
danke im voraus
Am 26. Februar 2008 um 12:11 Uhr
@ Mohy
Ihr Selbstbehalt beträgt 900,00 EUR. Der Mindestunterhalt nach Abzug 1/2 Kindergeld = 202,00 EUR/Kind.
Schlimmstenfalls zahlen Sie alles über 900,00 als Kindesunterhalt.
Eine Erhöhung des Selbstbehaltes käme nur in Betracht, wenn der Lebenshaltungskostenindex in Dubai über dem in Deutschland liegen würde, was wohl nicht der Fall ist.
Am 27. Februar 2008 um 16:34 Uhr
Hallo, habe schon die Kommentare/Fragen gelesen, finde aber nicht ganz die passende Antwort…deshalb eine separate Frage von mir:
Vater lebt in D, Mutter und Sohn in USA. Die beiden waren nicht verheiratet. Vater in D arbeitet und verdient recht gut, zahlt aber nur unregelmäßig Unterhalt, und nur soviel, wie er meint, dass er möchte… Wieviel Unterhalt ist das Minimum, ist er überhaupt unterhaltspflichtig? (Er ist übrigens ledig, keine weiteren Kinder).
Vielen Dank schon im voraus
Kirsten
Am 28. Februar 2008 um 10:15 Uhr
@ kirsten
die Frage ist so nicht zu beantworten. Beauftragen Sie einen RA in Deutschland, der wird sich darum kümmern.
Am 1. März 2008 um 00:25 Uhr
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und lebe mit meinen Kindern in den Niederlanden. Frage: Kann der Vater die Fahrtkosten (er möchte es und kommt alle fünf Wochen) einfach vom Unterhalt abziehen? Kann der Vater die Hälfte des deutschen Kindergeldbetrages vom Unterhalt abziehen, obwohl ich in NL viel weniger Kindergeld bekomme (ca. die Hälfte des deutschen Kindergeldes)?
Vielen Dank im voraus
Siggi
Am 3. März 2008 um 09:37 Uhr
@ siggi
er kann die Fahrtkosten u.U. von seinem NettoEK abziehen, was vielleicht einen anderen Unterhaltsbetrag ergeben würde, aber auch das ist zweifelhaft. Er kann sie keinesfalls vom Unterhalt abziehen.
Der Abzug des hälftigen Kindergeldes gilt nur, wenn Kindergeld nach deutschem Recht gezahlt wird.
Am 11. März 2008 um 21:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe die beiträge aufmerksamverfolgt aber leider keine Hilfe gefunden. so bitte ich sie mir meine frage zu beantworten.
Mein Sohn, ich und der Kindesvater sind Deutsche er lebt in D und ich in Österreich mein Sohn lebt in Österreich und Ungarn in Ungarn bei meinen Eltern wegen der Schule und das der Vater das Umgangsrecht wahrnehmen kann da er dort ei Haus hat und jede 6 Wochen für 2 Wochen dort ist. er hat jetzt für 4 Monate den Unterhalt mit Berufung auf die Düsseldorfer Tabelle und das Winterpause sei Eingestellung und hat angeblich diesen Monat 2/3 des bisherigen Unterhaltes angewiesen mit der Begründung das wäre die Summe die dem Jungen nach ungarischem Recht zustehen würde.
Das Geld geht direkt an meine Mutter nicht an mich
Darf er das? Ist hier nicht das Gleichheitsprinzip anzusetzen da der Lebensunterhalt in ungarn schon lange nicht mehr so niedrig ist und ja auch ständig Fahrtkosten anstehen das er am Wochenende bei mir ist?
Vielen Dank im Voraus.
Am 12. März 2008 um 20:54 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Frau in Mazedonien kennengelernt und normale erliche Familiere Absichten mit Ihr gehabt! Kurze Zeit darauf wird Sie schwanger und bricht jeglichen Kontakt zu mir ab mit der Drohgebärde das Sie sobald das Kind da ist Unterhalt dem Kind gegenüber haben möchte…Leider habe ich zu Spät bemerkt das diese Sachverhalte dort zum Volkssport geworden sind aufgrund der großen Armut! Nun meine Frage : Kann Sie hier in Deutschland tatsächlich Unterhalt verlangen ? Ich bin Deu. Staatsbürger für eine Antwort wäre ich Dankbar.
Am 16. März 2008 um 11:10 Uhr
Hallo,mein problem frau mit kind in spanien neu verheiratet und ich keinen freibetrag mehr auf lohnsteuerkarte und muß trotzdem unterhalt bezahlen wie bekomme ich den freibetrag wieder zurück mfg uwe
Am 17. März 2008 um 09:40 Uhr
@ uwe
das sind Fragen, die ein Steuerrechtler oder das FA beantworten kann. Ich leider nicht.
Am 22. März 2008 um 21:02 Uhr
Hallo,
die Tochter meines Freundes lebt mit der Mutter in Österreich bei ihrem neuen Mann. Sie hat im November letzten Jahres geheiratet. Mein Freund bezahlt seitdem nur noch für die Tochter einen Unterhalt in Höhe von 250,00 Euro wobei er eigentlich nur 214,00 Euro bezahlen muss. Ist dieser Satz so richtig? Oder gilt in Österreich ein anderer Satz? Bzw. eine andere Regelung?
Des Weiteren stellt sich uns die Frage, ob es eine Art Besuchspflicht gibt? Da die Mutter, dessen Eltern selbst im Umkreis meines Freundes wohnen, sich weigert den Kontakt aufrecht zuerhalten. Dabei ist es nicht zu leugnen, dass ein äußerst gutes Verhältniss zwischen Vater und Tochter besteht, wenn sie sich sehen. Es wäre prima Antworten zu erhalten und vielleicht einige Informationen oder Links die uns weiterhelfen können!
Ganz liebe Grüße
Ini
Am 23. März 2008 um 20:55 Uhr
Hallo,
bei uns ist es so, daß der Vater meines Freundes seit 40 Jahren von dessen Mutter getrennt lebt( sie ist ziwschenzeitlich verstorben),und sich nie um meinen Freund gekümmert hat. Weder unterhaltsmäßig, noch durch regelmäßigen Kontakt. Nun will mein Freund aber wieder Kontakt haben( ist ja schließlich sein Vater). Da dieser aber in Italien in einem Altersheim lebt, sind wir nun nicht sicher, ob wir falls dieses Heim noch Ansprüche hat, dafür auskommen müssen. Mein Freund und auch sein Vater haben beide die italienische Staatsbürgerschaft.
Liebe Grüße
Angelina
Am 25. März 2008 um 09:34 Uhr
@ angelina
es mag sein, dass da etwas auf den Freund zukommt, aber das italienische Unterhaltsrecht ist nicht mein Gebiet.
Am 1. April 2008 um 11:49 Uhr
Guten Morgen,
wir haben da ein kleines Problem.
Mein Freund ist geschieden und hat zwei Kinder. Die Mutter lebt mit ihnen in Österreich in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Mein Freund arbeitet zur Zeit im Ausland und zahl jeden Monat den Unterhalt.
Nun will die Mutter das alleinige Sorgerecht für sich beantragen.
Muß er weiterhin Unterhalt zahlen?
Für eine Antwort besten Dank.
Am 1. April 2008 um 11:59 Uhr
@ hellfire
nur die Alleinsorge enthebt nicht von Unterhaltszahlungen. Eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft betrifft nur den Ehegattenunterhalt, nicht aber den Kindesunterhalt.
Am 3. April 2008 um 17:19 Uhr
Guten Tag.
Ich habe eine Tochter, die im Sommer ein Jahr wird.
Von dem Vater muß sie 196,00 € Unterhalt bekommen.(Er verdient etwa 1300 netto)
Die ganze Summe will er aber nicht zahlen, weil er noch eine Tochter im Ausland (Kasachstan) hat. Für die zahlt er auch nicht.
Nun ist die Frage: muß er für die andere Tochter auch zahlen und wenn, dann wie hoch wird die Summe sein?
Am 7. April 2008 um 11:03 Uhr
Ich werde als deutscher in Deutschland lebend Vater eines Kindes werden das eine Ungarische Mutter haben wird und in Ungarn geboren wird und dort leben wird. Beziehung bestand nicht, soll es auch nicht geben. Das Kind entstammt einem Seitensprung.
Wie wird in solch einem Fall der Kindesunterhalt ausfallen? Muss die Vaterschaft angegeben werden? Welche Ansprüche hätte die Mutter? Diese will auf alles verzichten, heute, sollte ich das schriftlich festhalten?
Danke!
Am 11. April 2008 um 01:28 Uhr
@horst
jackpot
ich bin zwar kein jurist aber ich kenne das ungarische gesetzt soweit
ruf am besten die deutsche botschaft in budapest an und verlange die rechtsabteilung die wissen es ganz genau
aber wenn die frau keinen kontakt zwischen dir und dem kind wünscht gibt sie dich nicht als vater an das hat rechtliche gründe!!! wenn du zahlen musst dann nach ungarischem recht und das bis zu maximal 50% (bei mehreren kindern) aber mit einer niedrigen kappungsgrenze
wenn sie dir was unterschreiben soll dann nur, das du definitiv nicht der vater des kindes bist!!!
Zahle nicht freiwillig!!!
ist der beste rat den ich dir geben kann
mein fall als kommentar dazu ist zwar hier leider nicht beantwortet wurden – er ist einfach zu kompliziert- aber ich habe durch das nachfragen auf den jugendämtern von 3 ländern, beim arbeitsamt in deutschland und bei 2 botschaften meinen fall klären können. bischen kompliziert aber ich freue mich trotzdem über dieses forum und die möglichkeit der hilfe durch eine kleine onlineberatung
Am 14. April 2008 um 14:22 Uhr
Der Vater meiner jetzt 15jährigen Tochter
wurde vom Jugendamt damals aufgefordert, 150,00 DM zu zahlen, da er über keine Einkünfte verfügte (angeblich).
Mittlerweile (schon längere Zeit)ist er selbstständig und es scheint ihm so gut zu gehen, dass er sich sehr luxuriöse Dinge leisten kann. Also stimmen seine Einkommensangaben mit der Realität nicht überein. Er lebt mittlerweile wieder in Italien und meint, m it 75 Euro hätte er seine Schuldigkeit getan. Ich habe ihn seit ca. 8 Monaten immer wieder gebeten (da ich momentan auch einen wirtschaftlichen Engpass habe) mehr für seine Tochter zu bezahlen, ihm auch meine Situation erklärt, er winkt aber nur lässig ab und meint, so lange ich noch mein Auto fahre, oder einmal in der Zeit ein Restaurant besucht habe,würde es mir doch gut gehen. Er fühlt sich in keiner Weise verpflichtet. Meine Frage: Muss ich jetzt wieder das Jugendamt einschalten /denen erklärt er dann wieder die Story vom armen Mann) oder sollte ich gleich einen RA beauftragen? Bekommt meine Tochter auch rückwirkend die ihr zustehenden Ansprüche auf Kindergeld?
Bedanke mich schon jetzt für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße
Am 14. April 2008 um 15:33 Uhr
@chiara
Hallo, hat das JA damals über die 150 DM eine
Urkunde (Titel) ausgestellt?
Meinten Sie am Ende Kindesunterhalt,statt
Kindergeld?
Ein RA ist empfehlenswert,er fordert beim Kindes-
vater die Offenlegung aller Einkünfte an.Macht das
JA zwar auch,aber RA ist besser.
Wie lange liegt denn die letzte Auskunft über
Einkommen des Vaters zurück?
Gruß Sylli
Am 14. April 2008 um 16:13 Uhr
Hallo Sylli,
das ging um Kindersunterhalt.
Vom Gericht (über Vormundschaft) wurde festgelegt,
dass der Beklagte der Klägerin (also unsere Tochter)vom Tag der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr den Regelunterhalt monatlich im voraus zu zahlen hat. Das hat er nie getan, ich bekam eine Zeit Unterhaltsvorschuss, dann nichts mehr.
Erst als er dem Jugendamt seine ach so armen Verhältnisse darstellt, sollte er wenigstens die 150,00 DM bezahlen. Seine Einkünfte wurden nie mehr kontrolliert und so plätschert alles dahin. Die letzte Auskunft müsste auch schon etwa ca. 10 Jahre her sein. Ich wußte auch teilweise nicht, wo er sich aufhält.
Sein schönes Leben hat er zur Schau gestellt, als ihn unsere Tochter im letzten Sommer besuchte (Yacht, 500SL Autohandel, …), so kam ich an die neueren Infos.
Danke Dir ganz herzlich für deine Antwort
Liebe Grüße
Chiara
Am 14. April 2008 um 17:07 Uhr
@chiara
Hallo nochmal,ohje, da hätte aber schon bei der
Erfolglosigkeit des JA ein Anwalt tätig werden
müßen.Ob man nun aus dem damaligen „Schreiben“
des Gerichtes noch rückwirkend vollstrecken kann,
kann ich nicht sagen.Wie ich gerade lese,ist die
Tochter mittlerweile volljährig.Also befragen Sie
schnell einen Anwalt,vielleicht ist noch etwas
zu retten.
Was natürlich interassant wäre,ist,ob sich das JA
den ausbezahlten Vorschuß (bis 12 J.) vom
Vater zurück geholt hat oder versucht hat.
Also ist das JA u.U. doch ein erster Anlaufpunkt
in der Sache um zu erfahren,ob er zahlungsfähig
war u. ist.
Wenn Sie über die ganzen Jahre nix unternommen haben,ist es fast logisch,dass er
sich ein Leben im Luxus aufbauen konnte.Das war jetzt nicht böse gemeint.
Gruß Sylli
Am 18. April 2008 um 15:19 Uhr
Guten Tag auch!
Hab da auch so ein Problem.
Ich bin Deutsche, die Tochter 20 auch Deutsche, der Vater lebt auch in Deutschland (übernächste Ehe) ist Serbe.
Unsere gemeinsame Tochter macht dieses Jahr ihr Abi und möchte studieren.
Seit sie 16 Jahre alt ist, hat er keinen Unterhalt mehr bezahlt. Er war arbeitslos und hat angeblich kein Geld. 🙂
Das Jugendamt glaubt ihm das. Ich habe erfahren, daß er schon seit vorletztem Jahr Juni wieder Arbeit hat. Leider gibt es immer noch kein Geld. Ich habe auch keinen KOntakt mehr zu ihm. Meine Tochter will keinen Kontakt.
Meine Frage:
Wie kommen wir an den Unterhalt? Wann verjährt der Unterhalt und was ist zu tun?
Ãœbrigens, die Schidung war in Jugoslawien und ein Unterhalt wurde damals auch dort festgesetzt.
Danke für die Hilfe
Am 21. April 2008 um 11:48 Uhr
@ ignaz
die Tochter ist volljährig und muss sich selbst um den Unterhalt kümmern.
Am 21. April 2008 um 16:22 Uhr
Dankeschön für die Auskunft.
Aber wie und wo, soll sie sich selbst kümmern, wenn das Jugendamt nicht tätig wird oder werden will?
Ist der Unterhalt, den ich noch zu bekommen hätte schon verjährt?
Tochter ist jetzt 20. Seit dem 16. tem Lebensjahr bezahlt er nichts mehr.
Reicht es wirklich aus, daß wenn jemand offiziell nicht genug verdient, dann auch nichts zahlen muß?
Am 22. April 2008 um 09:42 Uhr
@ ignaz
wenn kein Unterhaltstitel bestand, ist der Unterhalt für die Vergangenheit mangels Leistungsfähigkeit nicht mehr zu bekommen.
Wenn Sie bzw. Ihre Tochter Unterhalt haben wollen, muß ein Anwalt beauftragt werden und bei Bestreiten von Einkünften nachweisen, dass doch genügend Geld da ist.
Am 22. April 2008 um 13:24 Uhr
Hallo!
Ich habe eine Frage: ich habe aus der ersten Ehe einen 13-jährigen Sohn, der jetzt mit seiner Mutter nach Norwegen zieht. Wie ich verstanden habe, muss der Unterhalt dem norwegischem Lebensniveau angepasst werden. Erste Frage ist: wer zahlt die Tickets, damit mein Sohn mich besuchen kann und ist die Mutter verpflichtet, dem Sohn die Möglichkeit zu geben, regelmäßig seinen Vater hier in Deutschland zu besuchen? Und wo finde ich Informationen über die Anpassung des KU?
VIelen DAnk!
Am 22. April 2008 um 16:44 Uhr
@ benny
ich würde abwarten, was die Mutter verlangt. Wenn es eine einsame Entscheidung war, mit dem Kind nach Norwegen zu gehen, kann sie nicht ohne weiteres mehr Unterhalt verlangen.
Die Umgangskosten trägt üblicherweise der Berechtigte und das sind Sie. Auch hier gibt es Ausnahmen, die ich aber nicht alle darstellen kann.
Am 18. Mai 2008 um 21:32 Uhr
Meine Ex-Freundin geht mit meinem Sohn fast 5 nach Amerika. Wie ist das dort mit dem Unterhalt. Der gleiche Betrag wie in Deutschland? Oder wie ist das? Habe keinen Kontakt und durfte Sohn seit fast 2 Jahren nicht mehr sehen.
Am 19. Mai 2008 um 09:53 Uhr
@ metzger
der Unterhalt wird auf den Niveau liegen wie in Deutschland
Am 26. Mai 2008 um 18:26 Uhr
Guten Tag,
Ich und meine Frau sind getrennt und warten auf die Scheidung. Ich möchte nach meinen Heimat zurückkehren (also Malta). Wie seht aus mit die KU und Selbstbehalt? Ich habe gehört dass die Selbstbehalt richtet sich nach den Lebenskostenunterschied..stimmt dass? wo finde ich diese Information? d.h. Lebenskostenunterschied zwinschen Malta und Deutschland?
Wird die KU gleicht bleiben? Ich habe 3 Kinder, also 5,6 und 8..
mfg
CC
Am 27. Mai 2008 um 09:54 Uhr
@ colin
ja, das stimmt. Der Lebenshaltungskostenindex 2006 betrug in Malta im Vergleich zu Berlin 95,5. Damit senkt sich Ihr Selbstbehalt auf 95,5 % vom inländischen Selbstbehalt.
Inländischer SB ggüber Kindern = 900 EUR x 95,5 % = SB in Malta 859,50 EUR.
Dies ist allerdings sehr schematisch, da sich die Zahlen jeweils nur auf die Hauptstädte beziehen.
Am 11. Juni 2008 um 22:32 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie sieht es aus, mein Parnter lebt in Scheidung und die Scheidung wird in den nächsten 2 Monaten von statten sein. In der Ehe sind zwei Kinder entstanden. Jetzt will die noch Ehefrau mit den Kinder nach Polen ziehen ( Heimatland ) wie läuft das dann mit dem Unterhalt ( nur für die Kinder ). Mein Parnter zahlt jetzt 450 Euro bleibt der Betrag gleich o wird er den Verhältnissen in Polen angeglichen. Ist es außserdem zu raten alle Absprachen notariell beglaubigen zu lassen.
Am 12. Juni 2008 um 09:54 Uhr
@ d.pf
der Kindesunterhalt könnte geringer sein.
So ohne weiteres wird die Mutter aber nicht mit den Kindern ins Ausland verziehen können.
Am 24. Juni 2008 um 19:11 Uhr
Bin geschieden von einen Schweizer, Ex hat die 2 Kinder behalten, bin wieder verheiratet habe 1 Kind arbeite nicht . Kind ist nun 12. .Der ex möchte nun das ich für die 16 jährige bezahle,hat sich ein Vollstreckung für Deutschland besorgt. Was muß ich zahlen für die 16 jährige?
Am 25. Juni 2008 um 09:35 Uhr
@ elfriede
wenn Sie nicht arbeiten und auch nicht arbeiten können oder wenn Sie bei Arbeit nicht mehr als 770,00 EUR verdienen könnten, sind Sie nicht leistungsfähig und schulden keinen Unterhalt.
Am 8. Juli 2008 um 13:28 Uhr
Guten Tag!
Meine Name ist Linda und ich bin eine Frau aus Shanghai, China. Seit zwei Jahre habe ich eine Kind zusammen mit eine deutsche Mann. Der Mann ist vor ein Jahr nach Wuppertal, Deutschland zurueck gegangen und zahlt nicht Geld fuer seine Sohn. Ich bin in Shanghai verheiratet mit eine andere Mann jetzt.
Was ist meine Moeglichkeit zu tun, dass er wieder zahlt fuer seine Sohn und wie viel Geld hat mein Sohn Recht zu bekommen.
Vielen Dank fuer Ihre Rat und Ihre Hilfe,
Harmony
Am 8. Juli 2008 um 14:01 Uhr
@ harmony
Sie müssen einen Anwalt in Wuppertal oder Umgebung beauftragen, der den Unterhalt einfordert.
Schauen Sie mal hier und schreiben die Kollegin an
http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwltin_fr_familienrecht_dsseldorf_monika_luchtenberg-3260.html
Am 9. Juli 2008 um 09:59 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl!
Ich bedanke vielmals Fuer Ihre Hinweis.
Viele Gruesse aus Shanghai von Harmony Bo
Am 25. Juli 2008 um 19:10 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl!
Mein Sohn ist nach Norwegen ausgewandert mit neuer Ehefrau mit Kind . Erkommt nicht wieder zurück . Hier lebt seine geschiedene Ehefrau mit seinem Kind , für das er Unterhalt bezahlt . Wie ist das , er muß ja einen neuen Lebedsstil in Norwegen aufbauen , wenn er mal den Unterhalt nicht bezahlen kann ? Kein Eu Land . Muß er überhaupt bezahlen ?
MfG
Werner
Am 28. Juli 2008 um 09:58 Uhr
@werner
natürlich muß er zahlen und ein deutscher RA kann aus Norwegen beauftragt ohne weiteres gegen ihn vorgehen.
Am 1. August 2008 um 16:24 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich habe zwei Kinder die in DE bei der Mutter leben. Für die ich Unterhalt zahle. Ich bin z.Z. berufstätig in NL. Nun möchte ich nach Polen ziehen da ich deutsch-polnischer Staatsbürger bin. Und dort Arbeiten werde. Leider nicht mehr zu den Konditionen wie in DE oder NL. Nach welchen kriterein wird mir der Kindesunterhalt berechnet? Außerdem hat sie die ganze Zeit das volle Kindergeld erhalten und da dran wird sich auch nichts ändern.
Am 4. August 2008 um 10:59 Uhr
@ li-mi
lesen Sie bitte dies:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/05/28/unterhaltsberechtigter-lebt-im-ausland-unterhaltsverpflichteter-im-inland-2/
Am 4. August 2008 um 12:32 Uhr
Mein Mann hat Steurschulden aus Aktiengeschäften, die er hätte als Einkommen versteuern müssen, ich bin während dieser Zeit nicht arbeiten gegangen, zum Zeitpunkt unserer Trennung 2006 haben wir Gütertrennung gemacht, wurden 2008 geschieden. Jetzt macht das Finanzamt Steuerschulden von 2002 und 2003 geltend. Bin ich dafür haftbar ?
Am 6. August 2008 um 09:26 Uhr
Hallo,
mein Freund hat einen unehelichen Sohn – er wird dieses Jahr 13. Der lebt mit seiner Mutter, die vor einigen Jahren geheiratet hat und zwei Töchter von ihrem Ehemann bekommen hat mit dieser Familie schon viele Jahre in Italien. Beide sind berufstätig und haben ein Au-Pair-mädchen. Sie erlaubt meinem Freund den Sohn nur einmal im Jahr zu sehen und beide telefonieren nur einmal wöchentlich. Er zahlt für den Sohn 205 € monatlich. Meine Frage ist: Ist das gerecht? Muss die Mutter dem Sohn erlauben, seinen Vater öfter sehen zu dürfen? Vater und Sohn haben ein gutes Verhältnis, aber mein Freund fühlt sich ausgenutzt. Kann man die Mutter schriftlich dazu auffordern, dass er den Sohn öfter sehen darf? vielen Dank für Ihre Hilfe
Am 6. August 2008 um 12:13 Uhr
@ annette
der Vater hat das Recht den Sohn deutlich häufiger zu sehen. Rechtlich ist das kein Problem und kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Das Problem ist die praktische Abwicklung. Der Vater muß den Umgang organisieren und bezahlen. Wenn die Mutter dann kurz vorher mitteilt, dass Kind sei krank o.ä. beginnt das Trauerspiel. Zudem wird die Vollstreckung einer Umgangsregelung von Deutschland aus nicht einfach. Wenn Sie auf den Bezug zu Italien spezialisierte Anwälte brauchen, schauen Sie hier
http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/kanzlei_ziegler_kollegen-898.html
Die können sicherlich helfen.
Am 6. August 2008 um 16:05 Uhr
Vielen lieben Dank für die Antwort
Am 11. August 2008 um 17:39 Uhr
Guten Tag.
Ich bin seit einen halben Jahr geschieden und wir haben 2 Kinder.
Meine Frau hat das A.bestimmungrecht und wir beide das Sorgerecht.
Nun hat sie sich in der Türkei verlobt und möcht heiraten und mit den Kindern hinziehen,ich möchte die Kinder hier behalten da ich die Kinder nicht verlieren möchte.
Gibt es eine möglichkeit die Kinder hierzubehalten wo sie geboren u. aufwachsen?
Bitte helfen sie mir sonst werde ich sie warscheinlich auch so bald nicht wieder sehen…
MfG
Mike
Am 11. August 2008 um 22:47 Uhr
Nach einer fluechtigen Bekanntschaft ist eine norwegische Frau von mir schwanger. Sie zieht in Betracht das Kind (gegen meinen ausdruecklichen Willen) auszutragen, respektiert aber meine Entscheidung und will mich nicht verpflichten ( sie hat bereits 2 Kinder und ist gut situiert). Ich arbeite in Norwegen ( zahle dort Steuern), lebe aber als deutscher Staatsbueger in Deutschland. Falls sie es sich anders ueberlegen sollte und mich nachtraeglich in die Pflicht nehmen will kann sie in Deutschland gegen mich einen Titel erwirken? Bin ich ueberhaupt verpflichtet in dieser Situation Unterhalt zu bezahlen? Wie lange koennen Unterhaltszahlungen nachgefordert werden? Bin ich verpflichtet mich als Vater eintragen zu lassen..bzw. kann ich hier in Deutschland gegen meinen Willen dazu gezwungen werden? Vielen Dank!
Am 12. August 2008 um 09:06 Uhr
@ mike
wenden Sie sich dringend an einen Fachanwalt und lassen ihn prüfen, welche Schritte denkbar sind. Wenn Sie eine Empfehlung brauchen, teilen Sie mir Ihren Wohnort/nächst gr. Stadt mit.
Am 12. August 2008 um 09:09 Uhr
@ robert
ich denke, die Unterhaltsfrage richtet sich nach norwegischem Recht und dazu kann ich nichts sagen. Befragen Sie einen RA vor Ort.
Sicherlich kann man Sie hier in Deutschland verklagen. U.U. muß ein deutsches Gericht dann sogar norwegisches Recht anwenden.
Am 21. August 2008 um 18:23 Uhr
Hallo,
bin leider nach langer Recherche immer noch nicht zum Ziel gekommen. Vielleicht können Sie mir helfen. Ich zahle z.Zt 222€/monatl. Unterhalt für meine Tochter. Nun ist sie mit Ihrer Mutter nach Namibia ausgewandert. Kennen Sie die Geldwertparität die für Namibia (so weit ich weiss wohnen sie nicht in Windhook) gilt? Danke schon einmal und Gruß
Am 22. August 2008 um 11:02 Uhr
@ afrikaans
ca. 15% weniger als in Deutschland
Am 27. August 2008 um 13:48 Uhr
Hallo,
die Eltern von meinem Freund sind jetzt schon fast 10 Jahre geschieden. Nach der Geburt, des 3 Kindes, ist der Vater einfach in sein Heimatland Italien zurückgekehrt. Er hat für seine 3 Kinder immer Unterhalt gezahlt, verlangt es jetzt aber zurück. Ist dies möglich? War ich nicht trotz „seines Landeswechsels“ Unterhaltspflichtig? Mit einer Antwort würdet ihr mir wirklich sehr helfen…
Danke für eure Mühen,
LG Daniela
Am 27. August 2008 um 15:52 Uhr
@ daniela
bitte keine vollen Namen!!!! Sie finden sich sonst aufgrund der Stärke meiner Seite mit Ihrem Namen und Ihrem Beitrag am nächsten Tag bei Google wieder, wenn man nach Ihrem Namen googelt.
Der Vater hat keine Chance Unterhalt zurück zu bekommen. Stichwort: Entreicherung
Am 27. August 2008 um 16:59 Uhr
ups, entschuldigung!
Danke für die schnelle Antwort
Lg Daniela
Am 27. August 2008 um 17:31 Uhr
@ daniela
Sie müssen sich nicht entschuldigen.
Grunds. ist es ja ehrenwert und wünschenswert, sich mit dem Namen vorzustellen. Hier werden aber ganz persönliche Probleme angesprochen und niemand möchte, dass er unter seinem Namen mit diesem Problem hier gefunden wird.
Ich erwähne dies sporadisch immer wieder.
Am 28. August 2008 um 13:08 Uhr
Hallo Thomas,
ich habe eine Tochter, 15 Jahre alt. Sie lebt bei der Mutter in Deutschland. Ich zahle seit 2 Jahren einen Unterhalt von 443,oo Eu (bei 1.180,00 Nettoeinkommen) Im Unterhalt seit 2 Jahren enthalten: eine Priv. Kranken-versicherung und Nachhilfeunterricht.
Ich bin mit meiner Partnerin, vor einem Jahr, nach Suedafrika gegangen. Hier habe ich einen Job gefunden, der mir umgerechnet ca. 1.000,00 Eu einbringt. Ich kann nicht mehr zahlen, weil ich es einfach nicht mehr habe.
Wieviel Unterhalt steht dem Kind jetzt von Suedafrika zu?
Muss ich nach 2 Jahren immernoch Nachhilfe bezahlen?
LG Hartmut
Am 28. August 2008 um 15:37 Uhr
@ hartmut
nach den Zahlen allenfalls 100 EUR. Wenn es einen Titel gibt, müssen Sie aber anwaltlich Abänderung verlangen und notfalls darauf klagen.
Am 28. August 2008 um 19:02 Uhr
Ich nocheinmal
Wie lange kann es dauern, bis die Klage, Abaenderung, bzw der neue Unterhaltsbetrag durch ist?
Muss ich nach Deutschland fliegen oder wird das dort mit Anwaelten entschieden? Den Flug kann ich mir zur Zeit nicht erlauben!
Vielen Dank fuer die schnelle Aussage!!
Gruesse aus Suedafrika
Hartmut
Am 28. August 2008 um 19:08 Uhr
@ hartmut
die Dauer kann ich unmöglich abschätzen. Sie werden nicht nach Deutschland müssen.
Wo leben Mutter und Kind?
Am 28. August 2008 um 19:47 Uhr
Das gehtt ja richtig schnell, vielen Dank fuer die superschnelle Antwort!
Beide leben in der Naehe von Hamburg. Ich musste in Reinbek vor die Richter.
Kurz zur Dauer: 3 Monate oder 1 Jahr?
Vielen Dank
Hartmut
Am 29. August 2008 um 09:38 Uhr
@ hartmut
das ist sogar mein eigener Arbeitsbereich. Die Dauer liegt irgendwo dazwischen, ich schätze 4 – 6 Monate.
Am 31. August 2008 um 14:37 Uhr
hallo, ich, Deutsche und in Deutschland lebend bin schwanger von einem Franzosen, der in Frankreich lebt und arbeitet, dort verheiratet ist und eine eigene Familie mit zwei Kindern hat. Ich möchte das Kind gegen seinen Willen austragen, ob er einem Vaterschaftstest zustimmt ist fraglich. Ist dieser Mann für das Kind und mich unterhaltspflichtig? Wenn ja nach welchem Recht wird berechnet? Kann er zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden? Wird das ggf ein deutsches oder ein französisches Gericht durchsetzen? wo gibt es Infos dazu?
Herzlichen Dank für eine Antwort
Simone
Am 1. September 2008 um 12:35 Uhr
@ simone
er ist unterhaltspflichtig nach deutschem Recht vor deutschen Gerichten. Wenn er nicht zahlen will, wird er den Test nicht verweigern können.
Nehmen Sie sich einen Fachanwalt. Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.
Am 15. September 2008 um 11:53 Uhr
Sehr geehrter Herr RA. von der Wehl
Meine Cousine hat ist Schlesierin und hat die deutsche und die polnische Staatsangehörigkeit. Sie hat ihre Ausbildung in Deutschland gemacht, lebt und arbeitet hier und hat ein ungeplantes Kind mit einem Schulfreund gezeugt, der einen landw. Betrieb in Schlesien/Polen hat und im Winter in Hi gearbeitet hat. Kurz vor der Geburt des Kindes hat er sich hier abgemeldet und wohnt jetzt offiziell in Polen. Das Jugendamt will die Vaterschaftsfeststellung nicht bezahlen. Meine Cousine ist im Mutterschutz, das Baby ist 3 Monate alt.
Gibt es eine Möglichkeit die Vaterschaft von Deutschland aus festzustellen, ohne das sie die Kosten tragen muss, die sie wirtschaftlich gar nicht tragen kann?
Oder wäre es schlauer sich in Polen anzumelden und über das polnische Gericht zu gehen? Würde schwer werden, weil sie nächsten Monat aus wirtschaftlichen Gründen wieder an den Arbeitsplatz als Disponentin bei einer Spedition zurück geht.
Oder muss sie sich einen Anwalt nehmen?
Am 16. September 2008 um 12:27 Uhr
@ sabine
ich kann nur dringend raten einen Fachanwalt zu konsultieren.
Am 22. September 2008 um 09:25 Uhr
Guten Tag,
ich bin geschieden und habe eine Tochter (10 Ja). Ich beabsichtige nach Schweiz zu meinem Freund umzuziehen.
Ich habe im Moment noch keine Arbeit. Wir müssen so gesehen mit dem Einkommen von meinem Freund auskommen.
Soweit ich verstanden habe, muss mein Ex-Mann weiter Unterhalt bezahlen. An wenn soll ich mich wenden in diesem Fall. Ich habe zurzeit keinen Rechtsanwalt, die Unterhaltszahlung wird durch Beistandschaft/ Jugendamt geregelt.
Für eine Info bedanke ich mich im Voraus
Natalia
Am 23. September 2008 um 16:55 Uhr
@ natalia
der Umzug ist nicht unproblematisch, wenn Sie damit dem Kindesvater das Umgangsrecht praktisch unmöglich machen. Der Vater könnte versuchen, das zu verhindern.
Sie haben eine Erwerbsobliegenheit, wobei mir nicht klar ist, ob es nur um Kindesunterhalt geht.
Den muss der Vater natürlich weiterhin zahlen. Wo Sie dafür einen Anwalt am besten beauftragen, kann ich nicht sagen.
Am 23. September 2008 um 18:45 Uhr
Das wie folgt bezeichnete Urteil des OLG Koblenz ist Gold wert, hinsichtlich der Entrichtung eines gerechten Kindesunterhaltes,im Ausland. Das OLG Koblenz (Geschäftsnummer: 7 WF 216/07
9 F 583/06 AG Bad Kreuznach)
machte den Kindesunterhalt an dem Lebensstandard fest, der in dem jeweiligen Land vorherrscht, wo das Kind aufhältlich ist. Sagt uns eigentlich auch der gesunde Menschenverstand.
Will heißen, dass nur bis zu 25% der geltenden Beträge der Düsseldorfer Tabelle entrichtet werden müssen. Das Gericht bezieht sich hier auf Ecuador. Die einzelnen Länder können aus der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministerium zu § 33a EStG herausgelesen werden. Ich hatte mir damals das Urteil vom OLG Koblenz, gegen eine geringe Gebühr, zukommen lassen.
Man darf nicht vergessen, dass das OLG Koblenz in Sachen Kindesunterhalt urteilte. Dies kann man also getrost auch für die anderen Unterhaltsarten (nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt etc.) anwenden (meine Meinung), da der Kindesunterhalt,zu Recht, gesetzlich am stärksten geschützt ist. Ich kann jedem Zahlvater dieses weise und gerechte Urteil nur ans Herz legen, um eine missbräuchliche Bereicherung der Frau(in wenigen Fällen auch der Mann) entgegen zu wirken.
Am 24. September 2008 um 16:09 Uhr
Hallo,
ich bin momentan ein wenig verzweifelt. Meine Frau möche sich gerne Scheiden lassen, weil sie nichts mehr empfindet. Sie ist vor einem Jahr nach Polen mit unserer Tochter zurückgegangen, um dort zu arbeiten. Da war es soweit in Ordnung, da sie hier in Deutschland nichts gefunden hat. Ich habe Sie voll und ganz Unterstützt und war immer für Sie da. Wir konnten uns nur alle 2 Wochenenden sehen. Da hat Siue sich wahrscheinlich emotional entfernt. Sie will in Polen bleiben und dort weiter arbeiten. Sie hat auch nach polnischen Verhältnissen ein sehr geringes Einkommen. Ich unterstütze Sie seitdem sie dort ist mit ca. der Hälfte meines Nettogehaltes. Nun habe ich angst, das mir hier in Deutschland nur mein Selbstbehalt von 840,- Euro bleiben und ich Ihr dort alles bezahlen muss. Sie hat gesagt sie will eine faire Trennung, so das wir beide leben können. Was kann ich machen um die Kosten der Scheidung gering zu halten, da ich aufgrund der doppelten Haushaltsführung und der Reisen dorthin so gut wie keine Ersparnisse aufbringen konnte.
Vielen Dank,
Sven
Am 24. September 2008 um 16:32 Uhr
@ sven
der SB ist ggüber dem Kind 900,00 EUR. Eine Unterhaltsberechnung mit Berücksichtigung der polnischen Verhältnisse muss konkret ein beauftragter Fachanwalt vornehmen.
Am 25. September 2008 um 15:16 Uhr
Ich bin sei nunmehr etwas mehr als drei Jahren mir meiner chinesischen Frau verheiratet. Wir haben 2005 in London geheiratet und sind dann nach Shanghai gezogen, wo unser Sohn 2005 geboren wurde.
Er hat beide Staatsangehoerigkeiten, sowohl einen deutschen, als auch einen chinesischen Pass.
Meine Frau hat sich im Januar getrennt und ist im Apil ausgezogen. Finanziell gibt es wenig zu teilen, sie hat geerbt, wir haben aber beide Vermoegen aus unserer Zeit vor der Ehe.
Unser Sohn wohnt bei ihr, ich habe ihn aber ungefaehr 40% der Zeit. Ich moechte das Sorgerecht.
Wie kann ich das erreichen, kennt jemand einen erfahrenen Anwalt in Shanghai?
Vielen Dank im voraus
Am 25. September 2008 um 15:25 Uhr
@ mich1966
sorry, aber bis Shanghai gehen meine Beziehungen noch nicht. Ich kann da keine Empfehlung aussprechen.
Am 25. September 2008 um 16:20 Uhr
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Bedeutet das denn, das der Selbstbehalt gegenüber dem Kind nicht der gleiche ist, wie der gegenüber meiner Frau? Habe ich keinen Selbstbehalt gegenüber meiner Frau (nach deutschem Recht)?
Vielen Dank schonmal! Sven
Am 25. September 2008 um 17:06 Uhr
@ sven1977
doch haben Sie. Sogar 1.000 EUR und wenn es um Polen geht sogar ca. 20% mehr.
Am 25. September 2008 um 19:02 Uhr
Vielen vielen Dank,
ich werde jetzt etwas ruhiger schlafen können. Ich habe gesehen dass Sie in Kiel sitzen, das ist nicht so weit. Vieleicht werde ich zusammen mit meiner Frau auf Sie zu kommen.
Vielen Dank nochmal!
Sven
Am 28. September 2008 um 20:43 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Wir leben in Kanada. Mein Lebenspartner wurde 1998 in Deutschland geschieden. Das Scheidungsurteil enthaelt Gemeinsames Sorgerecht aber keine Regelung fuer Unterhalt der 2 Kinder. Eines der Kinder ist jetzt 23, das Andere 14 und lebt mit der Mutter seit 4 Jahren in England. Mutter stellt jetzt ploetzlich und ohne Warnung Forderung auf Unterhalt fuer die Zukunft und Rueckwirkend (4 Jahre). Er hat eine Vorladung vor Gericht hier in Kanada erhalten.
Kann sie ueberhaupt noch Ansprueche stellen nach 4 Jahren, oder ist der Anspruch verjaehrt?
Mein Lebenspartner moechte durchaus Unterhalt bezahlen da er jetzt in Kanada gut verdient. Er kann und will aber nicht Rueckwirkend zahlen.
Sollte er einen Anwalt beauftragen? Einen Deutschen Anwalt? Einen Anwalt in England?
Vielen Dank fuer Ihre Hilfe,
InCanada
Am 30. September 2008 um 09:41 Uhr
@ incanada
nach deutschem Recht gibt es keinen rückständigen Unterhalt, wenn kein Titel vorliegt. Ich weiß aber nicht, nach welchem Recht hier geklagt wird.
Ich würde einen Anwalt vor Ort beauftragen.
Am 16. Oktober 2008 um 12:39 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
der biologische Vater unser altesten Tochter lebt in den USA. Leider bekommen wir keinen Cent Unterhalt. Meien Frau war nie mit dem Vater verheiratet. Das Kind (9 Jahre) wurde in Deutschland geboren. Wie sehen die Rahmenbedingungen für einen Unterhaltsanspruch aus. Wer kann uns weiterhelfen? Das Jugendamt?
Mit freundlichen Grüßen
Roland
Am 16. Oktober 2008 um 14:17 Uhr
@ usa
das Jugendamt wird sicherlich nicht behilflich sein, aber fragen Sie mal.
Auch ein deutscher Anwalt wird eher wenig ausrichten. Ich würde die Einschaltung eines amerikanischen Kollegen empfehlen.
Am 20. Oktober 2008 um 20:58 Uhr
Hallo Hr. v.d.Wehl,
Ich arbeite in NL und wohne in DE und muss Unterhalt in Deutschland bezahlen.
Meine Frau erwartet ein Kind und kann dadurch nicht mehr arbeiten gehen, nun langt mein verdienst nicht um unsere eigene Existens zu sichern.
Meine ex freundin ist neu verheiratet wieder ein Kind, nun verdient ihr Mann nicht genug und ich soll nun noch 180€ Krankenversicherung extra zahlen, was ich momentan auf keinem fall kann.
Ich weiss einfach nicht mehr weiter, ich überschulde mich schon jeden Monat wegen dem unterhalt, und meine Bank dreht bald den Geldhahn zu, ich habe also keine Chance mehr den Unterhalt zu bezahlen, geschweige denn die Krankenversicherung.
Was kommt auf mich zu?
Bzw. wie komme ich hier wieder raus ohne mich komplett zu ruinieren?
Am 21. Oktober 2008 um 09:46 Uhr
@ micha
sobald das neue Kind da ist, ändert sich die Unterhaltsberechnung natürlich.
Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob die Mutter nicht eine weitergehende (sozialversicherungspflichtige) Erwerbsobliegenheit hat. Dann könnte sie das Kind jedenfalls selbst versichern.
Am 22. Oktober 2008 um 03:05 Uhr
Wer kann mir eine Rat geben?
Hallo, ich habe einen Sohn und er hat 2 minderjährige Kinder aus zwei verschiedenen Beziehungen, alle beiden Mütter haben ihn wie Dreck behandelt und letztere hat ihn sogar während er in der Schweitz arbeitete betrogen.Er hat einen 6jährigen Sohn aus der ersten Beziehung und aus der zweiten Beziehung eine 4jährige Tochter.Der Junge weiß nicht das er der Papa ist und er darf ihn auch nicht sehen d.h.er hat keinerlei Rechte den Kleinen zu sehen und hat zu ihm keinerlei Bezug,inzwischen ist die Mutter weit weg gezogen in die alten Bundesländer mit neuen Freund.Seine Tochter aber sieht er regelmäßig,d.h.wenn es seine Arbeit erlaubt da er in der Schweitz arbeitet.Dort muss er Miete bezahlen und in Deutschland auch.Damit er überhaupt auf Arbeit kommt,musste er sich einen PKW auf Kredit kaufen oder hätte hier weiter von Hartz4 leben müssen.Nun zu meiner Frage,wieviel Unterhalt muss er zahlen und wieviel Sebstbehalt kann er von seinen Lohn (3200 CH Franken)behalten? Er muss 500 CHFR Miete für ein Möbiliertes Zimmer und hier 200 Eu Miete für seine Wohnung bezahlen, dazu kommt noch der Strom und 567 CH FR Autokredit,sowie Verpflegung und das Benzin zur täglichen Fahrt auf Arbeit dazu. Kann mir jemand sagen ob dies bei der Berechnung des Unterhaltes mit berücksichtigt wird? Übrigens bekommen die beiden Kinder auch zum Geburtstag,Weihnachten usw.Geschenke,da werden keine Unterschiede gemacht,denn es sind trotz alledem seine Kinder und meine Enkelkinder und davon habe ich 7ben.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
fr.Gr. von Caro
Am 22. Oktober 2008 um 10:20 Uhr
@ caro
konkrete Unterhaltsberechnungen kann und darf ich hier nicht anstellen.
Sein Selbstbehalt ist 900 EUR, könnte aber durch die höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz um ca. 17 % erhöht werden.
Der Autokredit ist recht hoch.
Solange jedenfalls der Mindestunterhalt von 202 bzw. 245 gezahlt wird, mag es akzeptiert werden.
Am 28. Oktober 2008 um 16:34 Uhr
Hallo,
Ich habe eine Tochter 17 Jahre jung.
Sie lebt mit Ihrer Mutter und deren Mann in einem nicht EU Land.Ich kann von meinem besuchsrecht kein gebrauch machen,da mir die Mutter den Wohnsitz nicht sagt.Jetzt schickt sie mir zum dritten mal die Polizei ins Haus,die dann meine büroräume durchsuchen ob ich mehr verdiene als ich angebe.muss ich mir dass gefallen lassen?
Am 29. Oktober 2008 um 10:26 Uhr
@ dirk p
was soll ich sagen? Die Gegenseite hat Strafanzeigen gemacht und der Staat geht dem nach. Irgendwo scheint die Gegenseite den Verdacht hat wecken können, Sie würden Gelder verschleiern.
Dagegen können Sie sich nur schwerlich wehren.
Am 29. Oktober 2008 um 16:06 Uhr
das jugendamt hat mir mitgeteilt,das meine tochter nicht mehr dem deutschen hoheitsgebiet unterliegt.mit diesem schreiben ging ich zu meinem damaligen anwalt.der mir sagte ich solle nichts mehr an kindesunterhalt bezahlen,bis meine frau von england (wo sie mit dem kind lebt) eine amtliche bestädigung nachweist wieviel ich bezahlen müsse.
ich habe mich enschieden trotzdem einen geringen betrag monatlich zu überweisen.in zwei hälften:50% für das laufende und 50% für eventuelle rückstäde.
bis geklärt ist vieviel ich bezahlen muss.
wenn sie jetzt denken ,dass ist doch sein kind und dafür muss sowieso bezahlt werden,haben sie recht.aber!die mutter nimmt sich das recht mit unserem kind nach england zuziehen,ich habe nicht die finanzielle mittel um alle 14 tage mein kind zu besuchen.sie benutzt seit 17 jahre das kind als druckmittel gegen mich ausserdem weis ich das es meiner tochter finanziell gut geht.leider geht es dieser familie nur ums geld.meine tochter hatte mir das bei unserem letzen telefonat deutlich gesagt ich sollte mehr bezahlen,dann könnte sie den führerschein machen.mich sehen wollte sie nicht.mach ich gesetzlich einen fehler??
Bitte verstehen sie mich nicht falsch,ich habe nur pflichten und keine rechte.warum können mütter mit ihren kindern so druck auf väter ausüben ????
Am 29. Oktober 2008 um 16:23 Uhr
@ dirk p
ich verstehe Sie schon und bin als Unbeteiligter möglichst objektiv.
Es hängt hier auch viel von dem jeweiligen Staatsanwalt und dem Richter ab, die die Durchsuchungen anordnen.
Aber: Kindesunterhalt ist nicht davon abhängig, wie Mutter und Kind sich ggüber dem Vater verhalten.
Meist kommt es zu diesen begleitenden Strafverfahren, wenn der Unterhaltsschuldner nach außen hin den Anschein gibt leistungsfähig zu sein (große Firma, großes Haus, großes Auto, teuren Urlaub), aber kein Geld für Unterhalt habe will. Besser noch: alles gehört der Freundin und der Chef ist dort für 400,00 EUR angestellt. Diese Diskrepanzen lassen den Staat aufmarschieren.
Wenn das alles nicht zutrifft sollte ein Anwalt die Ermittlungsakte einsehen und wenn die Mutter alles ins Blaue hinein behauptet hat, eine Gegenanzeige prüfen.
Grundsätzlich halte ich aber nichts von diesen Strafverfahren. Häufig sind sie (wenn von Anwälten empfohlen) ein Zeichen der anwaltlichen Schwäche oder Ratlosigkeit im Unterhaltsstreit.
Am 29. Oktober 2008 um 18:40 Uhr
sehr geehrter Rechtsanwalt von der Wehl,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider habe ich kein Haus, keine Firma und kein Auto. Bin gerade arbeitslos. Was mich sehr interessiert, ob der Unterhalt des Kindes überhaupt neu errechnet werden muss, da das Kind in England lebt. Vielen Dank für Ihre Mühe
Am 30. Oktober 2008 um 09:59 Uhr
@ dirk
dann verstehe ich die Staatsanwaltschaft nicht. Befragen Sie bitte einen Fachanwalt vor Ort. Gerade bei Arbeitslosigkeit ändert sich alles, aber wenn ein Titel existiert, müssen Sie reagieren und zwar zügig!
Am 30. Oktober 2008 um 14:09 Uhr
Danke!!
Am 2. November 2008 um 10:19 Uhr
Ich wohne seit kurzem mit meinem 13 jähr. Sohn in Österreich. Der Vater meines Kindes lebt in Deutschland und ist selbstständig. Nun hat mir das hier ansässige Jugendamt erzählt, dass der Vater (Selbstständig) nun einen in Österreich üblichen Unterhalt – nämlich 20% vom Bruttoverdienst (?) – zahlen muss. Stimmt das?
Am 9. November 2008 um 18:52 Uhr
guten abend mein name ist frau b..ich hätte mal eine frage und zwar ziehen wir jetzt im januar nach östereich und ich bekomme für eins meiner kinder unterhalt(aus einer frühren beziehung)wie läuft sich das ab wenn wir nach österreich ziehen..muß der kindesvater weiter zahlen??und bleibt der unterhalt gleich oder gibt es da andere vorschrieften..würde mich auf eine schnelle antwort freuen
Am 10. November 2008 um 12:35 Uhr
@ frau b.
nur durch den Umzug ändert sich am Kindesunterhalt zunächst nichts. Der Vater muss weiter zahlen.
Am 25. November 2008 um 16:07 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl!
Ich habe folgende Frage: Wie viel Kindesunterhalt (etwa) muss ein in Deutschland lebender deutscher Mann für sein -von ihm vor der Behörde anerkanntes- in der Ukraine bei der ukrainischen Kindesmutter lebendes Kind (1 Jahr alt) zahlen. Sein Nettoeinkommen beträgt ca. 2300 Euro.
Sie arbeitete bis kurz vor der Geburt des Kindes, erhielt ca. 150 Euro und erhält gegenwärtig eine geringfügige staatliche Unterstützung.
Würde das Kind in Deutschland leben, müsste er etwa 250 Euro Unterhalt zahlen. Aber wie sieht es nun aus, wenn man die wirtschaftliche Situation in der Ukraine und den dortigen Lebensstandard zugrunde legt? Das müsste doch Berücksichtigung finden?
Welche Berechnungsmöglichkeiten gibt es denn für den Kindesunterhalt, und was für ein Betrag könnte sich im konkreten Fall ergeben?
Für mich ergibt sich auch folgende Frage: Für die Unterhaltsberechnung wird mal die Verbrauchergeldparität herangezogen und mal die Ländergruppeneinteilung. Offensichtlich ist das von Gericht zu Gericht verschieden, oder gibt es hier mittlerweile eine „herrschende“ Berechnungsgrundlage? Im nachgefragten Fall macht das immerhin einen großen Unterschied. Wird die Verbrauchergeldparität für die Unterhaltszahlung zugrunde gelegt, kann man -meiner Meinung nach- bei der Ukraine mit einem Abschlag von der Zahlung lt. Düsseldorfer Tabelle von max. 20 Prozent ausgehen. Wird die Ländergruppeneinteilung zugrunde gelegt, befindet sich die Ukraine in Gruppe IV, so dass man nur ein Drittel oder ein Viertel des Unterhaltes lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste.
Wo bzw. von wem kann die Unterhaltszahlung festgelegt werden?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Mit freundl. Gruß,
Stefan2
Am 3. Dezember 2008 um 19:50 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich bin nach 5 Jahren nun endlich geschieden, mein EX ist Holländer, dort lebt er jetzt auch. Zwischenzeitlich ist er in die Schweiz gegangen. Ich habe 2 Kinder 12 und 15 Jahre. Er ist absolut nicht mehr an den Kindern interessiert, geht niemals ans Telefon, legt auf, lügt permanent und zahlt nun nicht. Was kann ich tun und an wen kann ich mich wenden. Gibt es eine zentrale Stelle in NL für solche Fälle? Er hat sich vertraglich verpflichtet, pro Kind eine Summe X, über der DD-Tabelle liegend, pro Kind zu zahlen. Ich erwirke daraus gerade einen Titel bei Gericht, habe in den letzten Jahren feststellen müssen, dass das dt. Gericht sogar von mir teuer bezahlte Unterhaltsklagen in der Schweiz oder Holland nicht zugestellt hat oder rein garnichts unternommen hat. Was kann ich tun, um eine Pfändung in NL anzustreben? Er ist in Holland, denke ich selbständig. Mein Ex Mann verhöhnt die Handlungsunfähigkeit in Deutschland und fühlt sich sehr sicher. Auch die fällige Abfindungszahlung an mich zahlt er nicht. Haben Sie einen Tipp, mit dem ich schnellstmöglich etwas erreichen kann? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank schon im Voraus.
Am 4. Dezember 2008 um 10:12 Uhr
@ carolin
Ich kann hier nicht mit praktischer Erfahrung glänzen. Mein Vorschlag wäre, dass Sie sich einen Anwalt aus dem holländischen Grenzbereich suchen, der sich in beiden Rechtsgebieten auskennt. Die Vollstreckung aus einem Titel, gleich in welchem Land, ist heute kein Problem mehr.
Am 28. Dezember 2008 um 12:17 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bitte Sie um Ihre Hilfe und Auskunft betreffend folgender Situation:
– Ex-Frau lebt mit unseren 2 Kindern (8 u. 11 Jahre) in Deutschland.
– Ex-Frau hat für beide Kinder Sorgerecht.
– Titel wurde vom Familiengericht, noch in der Zeit wo ich in D lebte, für beide Kinder beschlossen.
– Nun lebe und arbeite ich in Tschechien und habe ein geringes Einkommen unter dem Selbstbehalt 900 Euro.
– Habe mit meiner Lebenspartnerin ein drittes Kind (3 Jahre) und wohnen im gemeinsamen Haushalt.
– Nach Abzug von Wohnungsmiete bleiben uns für weitere Lebenshaltungskosten nur 250 Euro übrig.
– Bisher war es mir, jedoch nur mit großer finanzieller Mithilfe und Unterstützung meiner Eltern möglich, meiner Unterhaltspflicht für meine 2 Kinder, die bei meiner Ex-Frau in Deutschland leben, regelmäßig jeden Monat nach zu kommen.
– Jetzt sind aber auch alle finanziellen Mittel meiner Eltern auch ausgeschöpft.
– Die Verdienstmöglichkeiten und der Lebensstandard in CZ sind weitaus viel geringer und kleiner als in D.
– Auf Grund meiner finanziellen Notlage und geringen Einkommens weit unter dem Selbstbehalt 900 Euro bat ich das zuständige Jugendamt in D um eine einstweilige Stundung bzw. Neu-Berechnung und Anpassung der Unterhaltszahlungsbeträge für meine 2 Kinder in D, dem ich alle Unterlagen lückenlos, die das Jugendamt verlangte, übersandt und eingereicht habe.
– Nun erhielt ich die Rückantwort mit dem Ergebnis, daß das Jugendamt meine finanzielle Situation nicht anerkennt und fordert auch weiterhin Unterhaltszahlungen in voller Höhe lt. DD-Tabelle.
Ich bin völlig verzweifelt und weiß nicht mehr weiter, wie ich für die Unterhaltszahlungen mit meinem geringen Verdienst aufkommen soll! Ich möchte für meine 2 Kinder in D auch gerne weiter zahlen, habe aber keine Mittel, um für diese hohen Unterhaltssummen im Vergleich zum Währungskurs Euro zur Tschechischen Krone.
Das Jugendamt droht mir jetzt auch mit Pfändung und Anzeige wg. Verdachts auf Unterhalstpflichtverletzung.
Bitte helfen Sie mir. Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.
MfG
Rocky
Am 31. Dezember 2008 um 10:27 Uhr
@ rocky
ich kann Ihnen nur dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht in Deutschland einzuschalten und die Auskünfte des Jugendamtes überprüfen zu lassen. Ich habe schon häufig darauf hingewiesen, dass in den Jugendämtern keine Juristen sitzen und die Auskünfte durchaus berechtigten Zweifeln unterliegen. Die Drohung mit einer Strafanzeige liegt meines Erachtens am Rande einer Nötigung und ist unter keinen Umständen zu akzeptieren.
Denken Sie aber daran, dass bei einer titulierten Unterhaltsverpflichtung eine Abänderungsklage unbedingt nötig ist, wenn Sie die Unterhaltsverpflichtung nicht mehr erfüllen können. Sollten Sie diese Abänderungsklage nicht rechtzeitig einreichen, werden die Unterhaltsverpflichtungen als Schulden aufgelaufen.
Wenn Sie eine Empfehlung hinsichtlich eines Anwaltes benötigen, bräuchte ich den gewünschten Wohnort des Rechtsanwaltes.
Am 5. Januar 2009 um 15:02 Uhr
Recht herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort und Auskunft. Gerne nehme ich Ihr Angebot der Empfehlung hinsichtlich eines Fachanwaltes für Familienrecht an. Der Anwalt sollte in der Region Rosenheim in Bayern sein.
Am 5. Januar 2009 um 15:07 Uhr
@ rocky
wenden Sie sich mit einem Gruß von mir an den Kollegen RIENÄCKER.
Am 11. Januar 2009 um 14:42 Uhr
Können Sie mir eine kurze Frage beantworten?
Der Vater meines 12 jährigen Sohnes lebt seit 1 Jahr in den VAE. Er zahlt Unterhalt nach der DD-Tabelle. Bei seiner Unterhaltsberechnung zieht er das Hälftige Kindergeld ab. Kann er das auch noch, wo er jetzt im Ausland lebt?
Am 12. Januar 2009 um 10:20 Uhr
@ eva
Ja, was kann er. Wo er lebt, hat mit der Anrechnung des hälftigen Kindergeldes nichts zu tun.
Am 15. Januar 2009 um 14:13 Uhr
Schade, aber trotzdem vielen dank für die antwort^^
Am 20. Januar 2009 um 23:47 Uhr
Hallo! Meine ehemalige lebenspartnerin ist mit meinem sohn nach kanada gezogen! sie besitz die deutsche wie auch die kanadische staatsbürgerschaft! Muss ich trotzdem den vollen unterhalt zahlen auch wenn ich das kind vielleicht nur einmal im jahr sehen kann?
MfG Marcus
Am 21. Januar 2009 um 09:55 Uhr
@ marcus
die Verpflichtung Unterhalt zu zahlen steht nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Recht auf Umgang. Darum wird der Unterhalt auch geschuldet, wenn ein Umgangsrecht praktisch nicht durchführbar ist. Unterhalt muss sogar dann gezahlt werden, wenn das größere oder erwachsene Kind sich weigert mit dem Unterhaltsschuldner irgend einen Kontakt aufzunehmen.
Am 21. Januar 2009 um 19:05 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Ex Frau ist(wieder verheiratet) vor ein paar Jahren mit meinen 2 Kindern nach Paraguay ausgewandert.Wieviel Prozent des Unterhalts,den ich in Deutschland zahlen müsste,muss ich für die Kinder bezahlen.
Im Voraus Besten Dank
Am 22. Januar 2009 um 10:24 Uhr
@ 66er
der Lebenshaltungskostenindex von Paraguay liegt im Verhältnis zur Bundesrepublik bei zirka 70%. Unter allen rechtlichen Vorbehalten: ich würde der Kindesmutter anbieten, 70% des hier üblichen Kindesunterhaltes zu zahlen.
Ein Problem könnte sein, ob in Paraguay Kindergeld gezahlt wird. Ich gehe nicht davon aus. In diesem Falle müsste man natürlich darüber nachdenken, ob Sie, wie hier üblich, 1/2 des Kindergeldes abziehen können.
Am 30. Januar 2009 um 13:50 Uhr
hallo
meine frage:
ich wohne seit 1 Jahr in Holland.mein ex freund (waren nicht verheiratet) wohnt in deutschland.haben eine tochter 2 jahre alt!
muss er mir den unterhaltsbetrag von der Düsseldorfer Tabelle mit abzug vom kindergeld zahlen?ich bekomme ja kein kindergeld!
danke für die antwort im vorraus!
lg andrea
Am 2. Februar 2009 um 10:11 Uhr
@ Andrea m.
ich bitte zu prüfen, ob sie nicht doch einen Anspruch auf Kindergeld auch in Holland haben.
Nach Art. 73 VO (EWG) Nr. 1408/71 kann ein Elternteil, der in einem Mitgliedstaat sozialversichert ist (Art. 1 lit.a VO (EWG) Nr. 1408/71), nach den für ihn maßgebenden Rechtsvorschriften (Art. 13 VO (EWG) Nr. 1408/71) Familienleistungen – wie hier das Kindergeld – auch dann beanspruchen, wenn diese Rechtsvorschriften eine Leistungsberechtigung für außerhalb ihres Geltungsbereichs wohnende Kinder nicht vorsehen.
Am 2. Februar 2009 um 10:32 Uhr
ja ich bekomme hier 1 mal in 3 monaten soetwas wie kindergeld.
viel weniger dann in deutschland jedes monat!
wie muss ich das dann rechnen???
Am 2. Februar 2009 um 11:40 Uhr
@ andrea m
das was an „Kindergeld“ gezahlt wird, muss hälftig angerechnet werden.
Am 2. Februar 2009 um 13:41 Uhr
aso danke!
ich dachte das der Abzug des hälftigen Kindergeldes nur gilt, wenn Kindergeld nach deutschem Recht gezahlt wird.
aber trotzdem DANKE!
Am 2. Februar 2009 um 14:33 Uhr
@ andrea m
Sie bekommen aber auch Unterhalt nach deutschem Recht.
Am 17. Februar 2009 um 10:57 Uhr
Hallo
Ich lebe mit meinem zwei mädchen in der Schweiz. Der Vater in Deutschland nun weigert er sich Unterhalt zu zahlen und/oder zahlt nur unregelmässig. Kann ich ihn anmahnen? Und welches Recht zählt den eigentlich? Deutsches oder Schweizer recht?
Vielen dank
Am 18. Februar 2009 um 11:00 Uhr
@ kati
Mit allem Vorbehalt, da die Details nur sehr spärlich sind, würde ich sagen, dass hier deutsches Recht gilt.
Beauftragen Sie eine Fachanwalt für Familienrecht und verlangen Sie einen Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt. Darauf haben sie einen Anspruch. Wenn der Unterhalts Schuldner dann nicht pünktlich zahlt, können sie aus dem Titel vollstrecken.
Am 19. Februar 2009 um 15:13 Uhr
hallo,
meine ex-freundin kommt aus Sambia.
Wir haben eine 7 jährige Tochter. Ich zahle den normalen Mindestunterhalt von 245 €.
Nun ist sie mit dem deutschen Kind zurück nach Sambia gegangen und will sich dort mit dem deutschen Kindergeld und dem Unterhalt für meine Tochter ein nettes Leben machen.
Ich habe im Internet nachgeforscht und festgestellt das 245 € dort schon mehr als ein
normaler Monatslohn ist. Plus die ca.145 € Kindergeld, dass macht dann zusammen 390 €.
Dafür muß ein Afrikaner lange arbeiten.
Gibt es eine Möglichkeit den Unterhalt, den ich jetzt bezahle, auf die dortigen Lebensumstände
anpassen zu lassen?MfG Michael T.
Am 19. Februar 2009 um 16:47 Uhr
@ michael t.
die Möglichkeit besteht natürlich, den Unterhaltsbetrag an die Lebensverhältnisse vor Ort anzupassen. Ob sich allerdings in der Summe für sie viel ändern wird, muss ich bezweifeln.
Es gibt eine Aufstellung des statistischen Bundesamtes über die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu Berlin. Berlin wird auf 100% gesetzt und Sambia steht bei 97,2%. Dies sind zwar Zahlen aus dem Jahre 2006, ob sich sehr viel geändert hat, kann ich nicht sagen.
Das würde bedeuten, dass der Unterhalt allenfalls um maximal 10% zu verringern wäre.
Ich würde vorschlagen, dass sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht suchen, falls sie eine Empfehlung benötigen, bin ich gern behilflich, und mit dem Kollegen die Sache besprechen.
Am 15. März 2009 um 21:24 Uhr
Hallo,
meine Frau und ich besitzen beide die deutsche Staatsangehörigkeit und leben seit 4 Jahren in den VAE.
Ich bin arbeitslos geworden und muss nach Deutschland zurück. Sie ist hier berufstaetig und will in mit den Kindern in den VAE bleiben und hat daher vor einem Schariagericht (wir sind beide Muslime) das alleinige Sorgerecht und Unterhaltszahlungen an die Kinder beantragt. Die Forderung der Unterhaltszahlung sind umgerechnet monatlichca. 2000 Euro. Die Höhe wird mit den Kosten für den Besuch von Privatschulen begründet.
Nun zu meinem Fragen:
Darf sie mir mit ihrer Entscheidung in den VAE zu bleiben den Umgang mit den Kindern praktisch verwehren?
Kommt deutsches Recht zur Geltung?
Kann das vom Schariagericht ausgesprochene Urteil von mir in Deutschland angefechtet werden?
Das Schariagericht wartet noch auf meine schriftliche Antwort, da ich lieber alles in Deutschland geregelt haben möchte, sträube ich mich innerlich zu Antworten. Was raten sie mir? Habe Schwierigkeiten einen kompetenten Fachanwalt Vorort zu finden.
Vorab schon besten Dank für die Antwort.
Danke und beste Gruesse
Am 28. März 2009 um 00:59 Uhr
Hallo,
mein Mann ist vor eineinhalb Jahren mit mir nach Manitoba, Kanada ausgewandert. Er hat kein Fuersorgerecht fuer seinen 8-jaehrigen Sohn, der mit seiner Mutter in Deutschland lebt. Letztes Jahr hat mein Mann inkl. Ehegattenunterhalt und Kindergeld um die 7000 EUR bezahlt und wir mussten hier ums Ueberleben kaempfen. Seine Ex-Frau hat einen sehr gutbezahlten Vollzeitjob als Pharmareferentin und hat fuer dieses Jahr eingewilligt, auf den Unterhalt zu verzichten, moechte aber immer noch 271 EUR Kindergeld und 67 EUR fuer den Kinderhort, was bei dem jetzigen Waehrungsversust und einem Stundenlohn von durchschnittlich 10 CDN immer noch ein Vermoegen ist. Kindergeld fuers erste Kind betraegt nach deutschem Gesetz jedoch nur 164 EUR. Wieviel muss mein Mann tatsaechlich zahlen? (Es gab einen Scheidungsvertrag und die Ex spricht von einer „absichtlichen Verschlechterung der Lebensverhaeltnisse“)
Am 30. März 2009 um 11:17 Uhr
@ monika
Hier wird offensichtlich einiges durcheinander gebracht. Der Mindestunterhalt für ein achtjähriges Kind beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle 322 € abzüglich des hälftigen Kindergeldes (82 €) mithin 240 €.
Die Lebenshaltungskosten liegen in Kanada nach meinen Unterlagen sogar über dem Lebensniveau in der Bundesrepublik, so dass der Kindesunterhalt um rund 5 bis 8% zu erhöhen wäre.
Inwieweit hier die Kosten für den Hort Sonderbedarfs sind und neben dem Kindesunterhalt zu zahlen wären, kann ich nicht beurteilen. Für einen normalen Kindergarten gilt, dass dies kein Sonderbedarf ist sondern aus dem normalen Kindesunterhalt zu decken ist.
Am 8. April 2009 um 16:08 Uhr
lt meiner damaligen freundin,bin ich der vater ihrer zwei jährigen tochter.
beide leben auf den philippinen.wir waren weder verheiratet noch habe ich eine vaterschaftsanerkennung unterschrieben,nun fordert sie mich auf,eine bestätigung der vaterschaft an die botschaft in manila zu schicken.das werde ich nicht machen.
lt ihrer aussage,hätte sie einen anwalt beauftragt,der ihr helfen möchte(hier geht es wohl nur um das geld)
wie sind ihre chancen,mich aus den philippinen zu einen vaterschaftest zu zwingen,unterhalt.
sollte ich der biologische vater sein,werde ich zahlen,dabei wird ja die 25% regel gelten(länderwertung?
kann mir jemand weiterhelfen
vielen dank
Am 8. April 2009 um 17:42 Uhr
@ mark
Wenn die Kindesmutter einen Rechtsanwalt in Deutschland beauftragt, wird in dieser ein ganz normales Vaterschaftsverfahren einleiten können und ganz normal Unterhalt geltendmachen können, wenn Sie der biologische Vater sind. Natürlich werden auch beim Unterhalt die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen sein.
Am 10. April 2009 um 10:56 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wahl,
ich habe vor 3 Jahren eine Ungarin in Ungarn geheiratet, wir leben aber in Deutschland. Jetzt hat sich sich von mir getrennt und ist mit unseren beiden minderjährigen Kindern zu ihrer Familie nach Ungarn zurückgezogen. Eine Scheidung ist geplant. Meine Fragen: Kann meine Frau einfach mit den Kindern so wegziehen? Wo muss eine Scheidung eingereicht werden, in Ungarn oder Deutschland. Meine Frau sagt Ungarn, weil wir dort geheiratet haben.
Muss ich jetzt bereits Trennungsunterhalt und Kindergeld bezahlen, obwohl wir noch nicht offiziell getrennt leben? Wie sieht es mit dem Umgangsrecht aus, muss ich immer zu den Kindern fahren? Wer trägt die Kosten dafür – da große Entfernung.
Vielen Dank im voraus für Ihre Beantwortung!
Am 14. April 2009 um 10:32 Uhr
@Bernhard
Wenn Sie gemeinsam in Deutschland gelebt haben, würde ich sagen, dass deutsches Recht Anwendung findet und die Scheidung in Deutschland durchzuführen wäre. Ob auch eine Scheidung in Ungarn möglich ist, kann ich im Moment nicht beantworten.
Wenn Ihre Frau sich von ihnen abgewandt hat, werden sie dies als Trennung werten müssen. Ab diesem Moment wird tatsächlich Unterhalt geschuldet.
Das Umgangsrecht hat derjenige auszuüben, der es verlangt und dieser muss auch die Kosten und den Aufwand dafür tragen.
Sie werden ihrer Frau nicht verbieten können mit den Kindern ins heimische Ausland zu gehen.
Am 20. April 2009 um 06:56 Uhr
Hallo aller seits.Ne frage,habe gestern mit der mutter meines uneherliches kindes in wießrussland gesprochen,sie will mehr geld als ich ihr freiwillig zahle,sonst möchte sie alles meiner famielie erzählen das ich ein kind habe.Kann sie überhaubt und darf sie es?Muss ich zahlen?Danke im frraus
Am 23. April 2009 um 00:00 Uhr
Zunächst ein freundliches hallo aus Frankreich.
Folgende Sachlage: Ich lebe mit meinem Sohn hier in Frankreich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Ehegemeinsamen Sohn wurde mir zugesprochen. Meine noch Ehefrau lebt in Deutschland getrennt sind wir bereits seit 3 Jahren, die Scheidung wird nun im Juni hier in Frankreich vollzogen. Meine Frau hat in Deutschland Ehegatten Unterhalt eingeklagt. Mein Verdienst ist in Frankreich höher jedoch sind auch die Kosten höher vor allem da der gemeinsame Sohn hier auf eine Privatschule geht (französisches Schulsystem) um auch neben der französischen Sprache die deutsche Sprache zu lernen. Meine Frage ist nun in wie weit ist ein deutsches Gericht zuständig? Und in wie weit ist meine noch Ehefrau überhaupt Unterhaltsberechtigt?
Am 23. April 2009 um 11:08 Uhr
@ stefan
die grundsätzliche Frage der Unterhaltsberechtigung kann ich nicht klären. Gleiches gilt für die Frage, ob hier ein deutsches Gericht überhaupt noch zuständig ist. Dazu fehlen einfach zu viel Details.
Am 11. Mai 2009 um 14:53 Uhr
Frage: muss eigentlich an den getrenntlebenden Ehegatten Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind gezahlt werden, wenn dieses sich für ein Jahr als Austauschschüler im Ausland befindet?
Am 11. Mai 2009 um 17:05 Uhr
@ireneanna
wenn es sich um einen kurzfristigen Auslandsaufenthalt des Kindes handelt, hat die Rechtspr. gesagt, dass in diesen Zeitraum der barunterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt fortzahlen muss.
Urteile zu einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr sind mir nicht bekannt. Ich würde dies auch anders beurteilen. Bei längerfristiger Abwesenheit des Kindes von dem Haushalt des betreuenden Elternteils geht die Rspr. davon aus, dass dann auch der betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig wird. Es gelten somit die Regeln der Unterhaltspflicht für volljährige Kinder. Die Eltern schulden Unterhalt (beide in bar) im Verhältnis der verschiedenen Einkommen zueinander.
In diesen Fällen kommt die Problematik hinzu, dass der Auslandsaufenthalt meist besondere Kosten auslöst und hier die Frage gestellt wird, ob diese höheren Kosten ebenfalls von dem barunterhaltspflichtigen Elternteil (mit-)zu tragen sind. Nach meiner Meinung wären auch hier die angemessenen Kosten im Verhältnis der Einkommen der Eltern zueinander aufzuteilen.
Am 27. Mai 2009 um 23:39 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
möchte mich dennoch bei Ihnen für die Bemühungen bedanken. Mit freundlichen Grüßen aus Frankreich
Am 4. Juni 2009 um 13:24 Uhr
Hallo
Mein Partner (Franzose) und ich (Deutsche) leben seit drei Jahren in Neuseeland. Wir sind nicht verheiratet und haben nun ein gemeinsames Kind von 1 Jahr. Mein Partner ist arbeitslos geworden und wir leben seitdem nur von Erspartem. Nun moechte ich mit Baby nach Europa zurueckkehren, er will in Neuseeland bleiben.
1. Frage: kann er die Ausreise des Saeuglings aus Neuseeland verhindern? (Wo er selbst kaum Einkuenfte hat?)
2. Frage: vor einiger Zeit haben wir einen Vertrag aufgesetzt der besagt, dass wir geteiltes Sorgerecht fuer das Kind haben wenn wir auseinandergehen sollten und immer der Partner fuer den Unterhalt des Kindes aufkommt bei dem sich das Kind gerade befindet, bestenfalls 50% der Zeit bei jedem Elternteil. Falls ich in Deutschand bin, welches Gesetz ist nun gueltig, das Deutsche oder das ’selbstgemachte‘? (wurde ohne Rechtsbeistand geschrieben, ist aber vor einem Rechtsvertreter unterzeichnet worden)
Vielen Dank fuer Ihre Antwort!
Lisanne
Am 10. Juni 2009 um 21:33 Uhr
Hallo,
habe gerade erfahren, dass meine Exfrau mit meinem 16 jährigen Sohn in den Schwarzwald ziehen will. Wir haben 4 Kinder und beide gemeinsames Sorgerecht aber getrenntes Aufenthaltsbestimmungsrecht. 2 der Kinder leben schon bei mir und 1 Kind bei meiner Mutter. Das Kind, daß bei meiner Mutter wohnt ist über 18 und möchte nicht, genauso wie ich, daß der Junge wegzieht. Der Junge möchte dies allerdings auch nicht. Kann man da irgendetwas machen?
Am 11. Juni 2009 um 10:23 Uhr
@ stephan
grundsätzlich gilt in Deutschland die Niederlassungsfreiheit. Insofern kann keinem Menschen vorgeschrieben werden, wo er wohnt und lebt. Die Kinder ziehen regelmäßig mit dem Elternteil mit. Ob in Ihrem speziellen Fall, zumal der Sohn bereits 16 Jahre alt ist, ein Mitzug mit der Mutter verhindert werden kann, müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht am Einzelfall prüfen.
Am 21. Juni 2009 um 11:21 Uhr
Hallo,
ich lebe in Deutschland und habe ein uneheliches Kind mit einer Brasilianerin. Beide leben wieder in Brasilien (Sao Paulo). Muss ich den vollen Unterhalt nach Düsseldorfer-Tbl. zahlen ? Wie finde ich den zu zahlenden Unterhalt herraus ?
Vielen Dank im vorraus
Am 23. Juni 2009 um 17:35 Uhr
@ klaar
Nach den mir vorliegenden Unterlagen liegt der Lebenshaltungskostenindex in Brasilien fast auf dem gleichen Wert, wie in der Bundesrepublik. Dies würde bedeuten, dass sie die Werte der Düsseldorfer Tabelle schulden. Dafür spricht auch, dass Sao Paulo bekanntlich keine günstige Stadt ist.
Am 19. Juli 2009 um 19:34 Uhr
Hallo,
habe ein uneheliches Kind, für das ich Unterhalt zahle, zu dem bzw. dessen Mutter ich keinerlei Kontakt habe. Nun habe ich von Bekannten erfahren, das sie nach Kanada auswandern will. Bin ich da noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und in welcher Höhe? Bekommt man da eigentlich Nachricht vom Jugendamt, weil ich ja offiziell gar nichts davon weiß??? Vielen Dank.
Am 20. Juli 2009 um 10:06 Uhr
@ sven
Unterhalt wird auch geschuldet, wenn das Kind und die Kindesmutter ins Ausland verziehen. Möglicherweise geltend hier etwas andere Unterhaltssätze, je nachdem, um welches Land es sich handelt. Natürlich hat der Vater Anspruch darauf zu wissen, wo sein Kind lebt. Inwieweit das Jugendamt hier allerdings offizielle Mitteilungen macht, weiß ich nicht.
Am 5. August 2009 um 01:02 Uhr
lebe im potugal habe ein 8 jahre alten sohn in deutschland bin seit 6 jahren im ausland verdiene nicht viel hier 600euro zum leben bin ich unterhaltspflichtig?bei einer rueckkehr muss ich alles am amt zurueckbezahlen?gruss manuel
Am 5. August 2009 um 16:16 Uhr
@ manuel
wenn es einen Unterhaltstitel gibt, müssen Sie sich gegen diesen Titel wehren, wenn sie nicht mehr leistungsfähig sind. Sie können nicht einfach abwarten, bis Sie wieder in Deutschland sind, da dann tatsächlich erhebliche Unterhaltsrückstände auf Sie zukommen könnte.
Insofern müssten Sie die Abänderungsklage erheben.
Am 20. August 2009 um 00:29 Uhr
Sehr geehrte Herr von der Wehl,
ich bräuchte dringend eine Auskunft in folgendem Fall:
Mein Exmann ist Amerikaner, hat bisher in Deutschland gelebt und ist nun zurück in die USA. Wir haben vier gemeinsame Kinder, die bei mir leben und für die mein Ex Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle gezahlt hat. Er will nun weiterhin denselben Unterhalt oder eher weniger zahlen, da er angeblich in den USA höhere Lebenshaltungskosten, Rate für Haus etc. hat und der Wechselkurs so schlecht ist. Wie wird der Unterhalt berechnet, wenn der Vater in den USA lebt?
Außerdem vermute ich, dass er in Amerika mehr verdient, als er hier in Deutschland verdient hat. Welche Möglichkeiten habe ich seinen Arbeitsvertrag, Gehaltsunterlagen und die Steuererklärung einzusehen, wenn er in den USA lebt? Kann ich das Jugendamt einschalten, wenn er mir die Unterlagen nicht freiwillig schickt? Falls das deutsche Jugendamt nicht dafür zuständig ist, gibt es dann in Amerika eine Behörde, die sowas macht? Und welche Möglichkeit habe ich, wenn er plötzlich gar nicht mehr zahlt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
L.
Am 20. August 2009 um 09:47 Uhr
@ l
Sie sollten einen Fachanwalt für Familienrecht beiziehen. Das Jugendamt als Vertreter der Kindesinteressen kann in diesem Fall nicht empfohlen werden. Die Lebenshaltungskosten in den USA mögen geringfügig höher sein als in Deutschland, einen großen Einfluss auf den Kindesunterhalt wird dies aber nicht haben.
Am 23. August 2009 um 17:31 Uhr
Hallo…
Ich hätte da mal eine für mich sehr wichtige Frage.
Bin eine alleinerziehende Mutter von zwei Söhnen von neun und elf Jahren der Vater von meinen Söhnen bezahlt zur Zeit den Regelbetrag ( Unterhalt ). Da ich aber seit mehr als zwei Jahren eine Beziehung habe zu einem Mann der in Italien wohnt bin ich am überlegen auch dort hin zu ziehen, die Frage ist: muss der Kindesvater weiterhin Unterhalt bezahlen obwohl ich dann nicht mehr in Deutschland wohne?
Vielen Dank im Vorraus..
VLG
A.Schmidt
Am 24. August 2009 um 11:25 Uhr
@ a. schmidt
grundsätzlich wird auch dann Kindesunterhalt geschuldet, wenn die Kinder im Ausland leben. Die Berechnung ändert sich möglicherweise aufgrund der geänderten Lebenshaltungskosten und einer anderen Regelung des Kindergeldes.
Am 26. August 2009 um 15:13 Uhr
Hallo Herr van der Wahl,
auch ich melde mich hier mit einem KU-auslandsproblem.
Die Kindsmutter lebt in Deutschland, der barunterhaltspflichtige auch – allerdings wurde das Kind auf Wunsch der Mutter und der Oma nach Belgien auf ein Internat verfrachtet. Das Internat wird von der Oma bezahlt. Der Vater war von Anfang an dagegen. Am Wochenende ist der 14-jährige Schüler bei seiner Oma, die ebenfalls in Belgien lebt, und nur in den Ferien teilweise bei der Mutter in Deutschland.
Der Vater zahlt weiterhin den Unterhalt an die Mutter. Ist das richtig oder müsste der KU an die Oma überwiesen werden?
Am 26. August 2009 um 15:28 Uhr
@ chezkiki
in den Fällen, in denen das Kind nicht bei dem Elternteil lebt, das den Kindesunterhalt erhält, gelten die Regeln des Kindesunterhalt ist für volljährige Kinder. So kann man auch hier auf dieser Seite oben rechts mit dem Suchfeld nach „Unterhalt volljährige Kinder“ suchen. In diesen Fällen ist zunächst der Bedarf des Kindes festzustellen. Dann den durch Kindergeld oder ähnliche Zahlungen nicht gedeckte Bedarf haben beide Eltern im Verhältnis der jeweiligen Einkommen zueinander aufzubringen. Das bedeutet, dass in diesem Fall die Kindesmutter auch Barunterhalt schuldet und nicht ihre Unterhaltsleistungen durch Betreuung erbringen kann.
Am 27. August 2009 um 12:17 Uhr
Hallo Herr van der Wehl,
vielen lieben Dank für die prompte Antwort. Wenn die Mutter aber Hartz4 Empfängerin ist und da auch noch eine Kinderzulage erhält, wäre diese dann auch hinfällig und zahlen müsste sie in dem Fall nichts oder?
Bleibt noch zu klären, an wen der Unterhalt überwiesen werden muß…
Am 27. August 2009 um 12:26 Uhr
@ chezkiki74
An wen der Unterhalt zu zahlen ist, bliebe letztlich eine Vereinbarung der Parteien. Der Unterhalt ist eigentlich an die Kindesmutter zu zahlen.
Wenn die Kindesmutter nicht leistungsfähig ist, wird sie an den Unterhaltszahlungen nicht zu beteiligen sein wobei allerdings zu prüfen ist, ob die Kindesmutter eine Erwerbsobliegenheit hat und dieser Erwerbsobliegenheit evtl. nicht nachgekommt.
Am 27. August 2009 um 12:38 Uhr
Sie kommt dem nicht nach – angeblich findet sie keinen Job (wir wissen aber, dass sie „nebenher“ Putzen geht). Das Kind lebt in Belgien und die Schule wird von der Oma bezahlt – somit hat doch die Mutter keinerlei Kosten mehr.
Wird das Kindergeld dann auch nur zur Hälfte bei dem Vater angerechnet oder erhält er dann den vollen Abzug?
Am 27. August 2009 um 12:45 Uhr
@ chezkiki
ich würde das volle Kindergeld absetzen.
Am 2. September 2009 um 10:24 Uhr
Hallo habe ein großes Problem und wer kann ihr und mir helfen?
Meine Freundin ist in England verheiratet,hat 2 minderjährige Kinder (9 + 11 Jahre,britische Staatsbürger).Sie ist Argentinierin,hat aber einen britischen Pass.Sie möchte sich von ihrem Mann scheiden (ein Leben mit ihm ist unerträglich,er ist auch gewalttätig) lassen und mit den Kindern nach Deutschland kommen.Da sie kein eigenes Einkommen hat,ist es für sie schwierig einen Anwalt zu konsultieren.Sie möchte die Scheidung von Deutschland aus durchsetzen und die Kinder mitnehmen.Was muss sie unternehmen,um die Kinder mit nach Deutschland zu nehmen.Wie lange wird es dauern,bis sie agieren kann. Für Antworten und Hilfe diesbezüglich wären wir sehr sehr dankbar.
Am 2. September 2009 um 14:40 Uhr
@ paul
das ganze Verfahren wird sich nach dem britischen Recht richten. Es wird also unumgänglich sein, einen britischen Rechtsanwalt zu beauftragen. Natürlich ist dies theoretisch auch von Deutschland aus möglich, aber mir erscheint es sinnvoll, die Weichen bereits richtig zustellen, solange die Freundin noch in England ist.
Mit den gemeinsamen Kindern das Land zu verlassen, kann problematisch sein. Auch hier sollte vorher ein örtlicher Rechtsanwalt befragt werden.
Am 2. September 2009 um 15:11 Uhr
Vielen Dank Herr RA Thomas von der Wehl.Sehr wahrscheinlich wird der Ehemann meiner Freundin eine Zustimmung geben müssen,dass sie die Kinder aus England mitnehmen kann und er zur Unterhaltspflicht, Betrag nach DüsseldorferTabelle, herangezogen werden kann, da die Kinder dann in Deutschland aufwachsen.Eine Frage noch,bekommt sie in England einen Rechtsanwalt gestellt oder wie kann sie diesen bezahlen?Wie bereits erläutert ist sie von ihrem Ehemann finanziell abhängig.Ich selber werde dann mit meiner eigenen Scheidung in Deutschland genug zu tun haben,denn diese ist auch nicht kostenlos.Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Am 2. September 2009 um 15:27 Uhr
@ paul
ich kann nicht sagen, ob es in England so etwas wie Prozesskostenhilfe gibt. Ebenfalls wäre denkbar, dass das englische Recht den Prozesskostenvorschuss kennt, wie es das deutsche Recht vorsieht. Dies alles wäre aber mit einem britischen Rechtsanwalt zu besprechen.
Am 3. September 2009 um 17:33 Uhr
Sehr geehrter Herr RA T. von der Wehl, nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.Ich würde Ihnen gerne,alsbald die Scheidung im Laufen ist, den weiteren Gang erläutern.Evtl. interessiert es sie ja und evtl. können dann bei einem ähnlichen Fall, auch nähere Angaben gemacht werden.Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und werde sie wenn sie möchten informieren.
Am 5. September 2009 um 18:19 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl
Da Sie mir ja vor ein paar tagen schon einmal geholfen haben möchte ich Sie doch noch einmal um Auskunft bitten.
Mein jetziger Mann hat einen Sohn der 15 Jahre alt ist und lebt mit seiner Mutter wieder in Namibia Walvis-Bay.Bis heute bekam der Junge immer einen Monatlichen Unterhalt von 257,–€. und ab und wann mal etwas mehr weil Zahnarzt oder Brille fällig waren. Nun haben wir wieder Post von Ihrem Anwalt bekommen das wir Monatlich einen Unterhalt von 420,–€ zahlen sollen zusätzlich noch Mehrbedarf für Schulbedarf ca.100;–€.Kann das sein das ein Kind was in Südafrika lebt so viel Unterhalt zusteht? Ich habe schon Stunden damit verbracht mich im Internet schlauer zu machen aber nie das passende gefunden.Er soll er ja auch seinen Unterhalt bekommen nur finde ich das man wenn man in Namibia wohnt auf den Teppich bleiben sollte ..
Meine Kinder aus erster Ehe bekommen 191,–€ mit fast 17 Jahren und wir wohnen in Deutschland.
Meinen Sie das das richtig ist so wie der Anwalt das schreibt?
Würde mich freuen wenn Sie mir hierzu auch nen Tip geben könnten ….
schon einmal herzlichen dank im vorraus
Am 6. September 2009 um 20:18 Uhr
„Er soll ja auch seinen Unterhalt bekommen, nur finde ich, dass man wenn man in Namibia wohnt auf dem Teppich bleiben sollte…“
Das werden wohl Schulgebühren sein. Nicht überall in der Welt sind Schulen (voll) öffentlich finanziert.
Am 7. September 2009 um 16:28 Uhr
@ meike
man wird in diesen Fällen mit Auslandsbeteiligung zunächst den Bedarf des Kindes feststellen müssen. Dieser ergibt sich aus dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters. Sodann wäre zu klären, ob die Lebenshaltungskosten in Namibia geringer sind, als in der Bundesrepublik. Nach einer Liste des ausländischen Preisniveaus von 2006 liegt das Preisniveau von Namibia bei 84,5% des der Bundesrepublik. Das würde bedeuten, dass der Unterhalt um ca. 15% geringer auszufallen hätte.
Ob die Schulkosten Mehrbedarf sind, kann ich nicht beurteilen. Es hängt davon ab, welche Möglichkeiten der Schulbildung in Namibia bestehen, die ich nicht kenne.
Am 8. September 2009 um 23:47 Uhr
Hallo, meine Ex-Frau (alleinerziehend, geschieden) arbeite als Grenzgängerin in der Schweiz. Sie erhält dort schweizer Kinderzulage. Eine Differenz zum deutschen Kindergeld wird von der Familienkasse nicht erstattet. Wie erreichnet sich Kindesunterhalt?
DD-Tabellen-Betrag minus halbes deutsches Kindergeld plus Differenzbetrag zu schweizer Kinderzulage? Oder DD-Tabellen-Betrag minus halbes deutsches Kindergeld plus halber Differenzbetrag zu schweizer Kinderzulage?
Gruss und vielen Dank
Am 9. September 2009 um 09:51 Uhr
@ jürgen
ich würde von den Werten der Düsseldorfer Tabelle ausgehen und das halbe Schweizer Kindergeld abziehen.
Am 12. September 2009 um 23:11 Uhr
hallo
habe ein kind 3 jahre alt in der schweitz (unehelich)
alimente belaufen sich auf 550sf monatlich die ich zahlen muss
habe ich anspruch auf staatlichen zuschuss , meine finanziellelage ist nicht die besste , kann mir den betrag von 550 sf kaum leisten
Am 14. September 2009 um 15:00 Uhr
@ tom
Ich kann nicht beurteilen, ob Sie irgendwelche Ansprüche auf staatliche Transferleistungen haben. Nur wegen der Unterhaltsverpflichtung sicherlich nicht. Wenn sich der Unterhalt nach dem deutschen Recht richtet, muss ihnen der Selbstbehalt von 900 € verbleiben. Möglicherweise wäre es angezeigt, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht im Einzelfall beraten zu lassen.
Am 16. September 2009 um 02:50 Uhr
es wurde in der schweitz entschieden was ich zu bezahlen habe (für meine tochter mach ich das auch sehr gerne).
oj e das wird noch was geben.
danke ihnen
mfg
Am 9. Oktober 2009 um 16:15 Uhr
Habe gerade erfahren, dass mein Mann eine 20 jährige uneheliche Tochter in Dänemark hat. Die Mutter hat ihn über das Internet gefunden und ihn über ihr Kind in Kenntniss gesetzt. Mein Mann ist krank und bekommt nur eine kleine Rente – kann die Mutter des Kindes ihn nun rückwirkend für all die Jahre zur Unterhaltszahlung zwingen?
Danke für Ihre Antwort!
Am 12. Oktober 2009 um 15:23 Uhr
@ maria
solange kein Unterhaltstitel wegen Kindesunterhaltes vorliegt, der die Kindesmutter rückwirkend keinen Unterhalt verlangen könne.
Am 29. Oktober 2009 um 19:11 Uhr
Meine geschiedene Frau hat einen Pfändungs- und Überweisungs- Beschluss von 2002 gegen mich erwirkt. Sie macht Unterhaltrückstände geltend für sich und unsere vier Kinder. Insgesamt eine Summe von 49888 € plus 740 € fortlaufenden Unterhalt.
Meine Exfrau machte eine Aufstellung der angeblichen Unterhaltsrückstände Von 2001 bis 2009 für alle Unterhalts- berechtigten Personen,die teilweise seit Jahren nicht mehr in ihren Haushalt leben. Zwei der Kinder leben seit 5 ½ Jahren (2004) in meinem Haushalt.
Sie aber behauptet dass ich nie Unterhalt gezahlt habe. Ich kann aber belegen, das dies nicht der Wahrheit entspricht. Ich konnte zwar nicht den vollen Untrhalt zahlen, habe eber gezahlt was ich konnte.
Meine 19 Jährige Tochter ist im März auch aus dem Haushalt meiner Exfrau ausgezogen.
Bei ihr lebt jetzt legendlich mein jüngster Sohn 16.
Nach dem jetzt 3 der 4 Kinder nicht mehr in ihrem Haushalt leben, stellt sie nach mehr als 5Jahren, nachdem ich von Ihr keinerlei Unterhaltsforderungen erhalten habe einen Antrag auf Lohnpfändung.
Ich habe 2002 einen Brief vom Sozialamt erhalten in dem ich aufgefordert wurde alle Unterhaltszahlungen nur noch an das Sozialamt zu zahlen.
Desweiteren hat sie sich nie um eine Arbeit bemüht, um die bei mir im Haushalt lebenden Kindern zu Unterstützen oder auch den Kindern die bei Ihr leben ein angenehmeres leben zu ermöglichen. Heute lebt sie in einer Beziehung.
Ich bin auch nichtnachehelichen Unterhalt verpflichtet.
Wie kann man die Lohnpfändung erstmal stoppen, bis sich alles geklärt hat? Wenn es sich geklärt hat, wäre ich ja bereit den Rückständigen Unterhalt monatlich zu tilgen. Ãber es beläuft sich nicht auf die oben genannte Summe sondern ist viel weniger.
Am 30. Oktober 2009 um 09:58 Uhr
@ stephan
Eine unberechtigte Pfändung kann mit den entsprechenden Maßnahmen abgewendet werden. Hierzu werden sie habe einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Wenn in der Vergangenheit erhebliche Veränderungen in der Unterhaltssituation aufgetreten sind, Sie aber nichts gegen den noch vorhandenen Titel unternommen haben, war dies möglicherweise ein kostspieliger Fehler.
Ich muss immer wieder feststellen, dass der Irrglaube besteht, dass bei einem vorhandenen Unterhaltstitel und nicht bestehender Leistungsfähigkeit kein Unterhalt geschuldet wird. Dies ist nicht richtig. Ist die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben, muss der Unterhaltsschuldner notfalls mit der Abänderungsklage den Unterhaltstitel beseitigen. Ansonsten laufen die Forderungen aus dem Titel weiter auf.
Am 3. November 2009 um 07:14 Uhr
Hallo,
ich lebe seit 08.2009 in Polen (für 1 Jahr) mein Ex Mann in Deutschland es war ausgemacht das er wieiter den Unterhalt zahlt laut DT 2009 aber ohne weitere erhöungen, da unser sohn im dez. 12 Jahre wird. Jetzt überweist er aber nur 130 Euro ist das Korekt??? Wir haben weiter unseren Wohnsitzt in Deutschland. Die Lebenssmittel sind genau so teuer hier und Schulbücher muss mann auseigener Tasche bezahlen es waren 200 Euro für die 6 Klasse.
nichts mit Billigland!!
Am 3. November 2009 um 15:41 Uhr
@ doro
Die Zahlung von nur 130 Euro scheint mir nicht richtig. Ich würde einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen und dies im Einzelfall klären lassen.
Am 5. November 2009 um 10:42 Uhr
Hallo,
Der Unterhalt für meinen Sohn läuft übers Bezirksamt(Beistand)Titel besteht…und wird derzeit bei meinem Ex mann Gepfändet.Nun habe ich erfahren das er anfang des Jahres zurück geht in seine Heimat(England)was kann unternommen werden um weiterhin unterhalt von ihm zu bekommen???
Am 15. Dezember 2009 um 10:44 Uhr
EX-Frau mit 1 kind lebt in Deutschland
Mein Mann und ich leben nun in den USA mit unseren 2 Kindern.
Frage:
Koennen wir den Unterhaltsbetrag aendern, da mit Wechselkurs sich eine hoehere Summe ergibt?
Am 15. Dezember 2009 um 22:38 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Wehl
das Trennungsjahr ist rum, im März 09 habe ich die Scheidung eingereicht!seid 2/08 arbeitet Er in Norwegen!erst selbständig in einer Firma, dann ein Jahr angestellt und seid 11/09 wieder selbständig in einer anderen Firma!wechselt auch ständig die Wohnadressen, so dass das zuständige Gericht und meine Anwätin die Zustellungen zurück bekommen!Es geht ja auch um Trennungsunterhalt! Durch meiene Herz-Op.bin ich Erwerbunfähig und kann nicht arbeiten, muss nun auch noch in die Privatinsolvenz, weil wir auch gemeinsame Schulden haben, ich wurde dann als Alleinschulder verdonnert, weil ER nicht aufindbar ist!was kann ich denn noch tun, bitte!lg Heidi
Am 17. Dezember 2009 um 14:20 Uhr
@ heidi0203
die Grundvoraussetzung für eine wirksame Rechtsverfolgung, sei es wegen der Scheidung oder wegen des Unterhaltes, ist, dass der Aufenthaltsort der Gegenseite bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, wird es sehr schwierig.
Es gibt für diese Fälle keine Patentlösung oder besondere Tricks. Ob eine Strafanzeige in Norwegen wegen Verletzung der Unterhaltspflichten einen Sinn macht, kann ich nicht beurteilen.
Am 17. Dezember 2009 um 14:29 Uhr
@ ela
wenn der Unterhalt in der Währung Euro ausgewiesen ist, wird eine Änderung durch das schlechtere Verhältnis des Dollars und zum Euro nicht möglich sein.
Am 18. Januar 2010 um 14:23 Uhr
Hallo,
ich lebe mit meiner Tocher (10) seit 1,5 Jahren in Schweden. Bisher hat sie weiterhin den gleichen Unterhaltssatz erhalten wie in der Zeit, als wir in Deutschland lebten.
Nun ist das Unterhaltsrecht geändert worden und es würde eine Erhöhung anstehen. Kann ich dafür einen Anwalt in Deutschland beauftragen? Oder muss ich über schwedische Anwälte gehen? Welches Unterhaltsrecht ist nun anwedbar, meine Tochte und ich wohnen ja nur hier sie ist nach wie vor Deutsche.
Danke für eine Antwort
Tanja
Am 19. Januar 2010 um 10:24 Uhr
@ tanja
hier gilt weiterhin deutsches Unterhaltsrecht und sie können und sollten einen deutschen Anwalt beauftragen, wenn der Vater nicht freiwillig die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle bezahlt.
Am 21. Januar 2010 um 01:16 Uhr
Hallo,
Ich (deutscher), lebe mit meiner Frau (Amerikanerin) und sohn (4 Jahre alt, geboren in Amerika) seit 2003 in USA. Ich habe eine 12 jaehrige tochter in Deutschland. Ich schicke jeden monat einen Unterhaltsscheck nach Deutschland. For ungefaer 8 monaten hatte ich meinen job verloren, muss ich weiterhin Unterhalt zahlen? Kann der Unterhalt angeglichen werden? Wie hoch wuerde der Prozentsatz sein? Ist in Deutschland ein mindest Unterhalts satz? Oder muss ich nach Amerikanischen recht unterhalt bezahlen? Welches Amt in Deutschland oder Amerika ist verantwortlich fuer solche fragen?
Danke Joerg
Am 21. Januar 2010 um 17:07 Uhr
Hallo,
meine Ex-Lebensgefährtin lebt mit unserem jetzt zweijährigen Sohn m Libanon. Sie ist ohne meine Zustimmung vor über einem Jahr ausgereist nicht ohne vorher unser Konto mit allen Ersparnisen leerzuräumen. Sie hatte mir schon vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Meine Anwalts- und Umgangskosten haben im letzten Jahr ca. 60% meines BRUTTO Einkommens verschlungen. Zusätzlich zahle ich freiwillig 281.-€ Kindesunterhalt entsprechend meines Nettoeinkommens nach der Düsseldorfer Tabelle 2009. Der Bedarf wurde von ihr nie erklärt/angemeldet. Es wird natürlich auch kein Kindergeld gezahlt. Jetzt die Frage, wie finde ich raus welchen Unterhalt ich nach Deutschem Recht tatsächlich zahlen müßte, einfach mal angenommen ich wäre auch rechtsverbindlich dazu aufgefordert worden. Jetzt mit der neuen Düsseldorfer Tabelle bin ich etwas ratlos. Und kann ich meine extremen Umgangslosten irgenwie geltend machen? Libanon=Ländergruppe III (mit 1/2 Ansatz)
Vielen Dank,
Tim
Am 31. Januar 2010 um 08:52 Uhr
Nach einer einmonatigen Kurzbeziehung in Guatemala, die schon vor meiner Abreise gescheitert war, habe ich erfahren, das ich Vater werde (Sie möchte das Kind auf jeden Fall bekommen, obwohl ich das für die falsche Option halte, aber natürlich hat sie diesbezüglich das letzte Wort)
In welcher Situation stecke ich nun, mal rein rechtlich gesehen? Soll/Muss ich die Vaterschaft bei einer österreichischen Behörde angeben? Und womit errechne ich den Betrag, den ich nun nach Guatemala überweisen müsste? (ich verdiene als Freelancer c.a. 900€ brutto)
Ich bin österreichischer Staatsbürger und lebe auch dort.
Am 2. Februar 2010 um 11:51 Uhr
@ stefan
Sie sollten sich mit einem österreichischen Kollegen in Verbindung setzen und die Sache besprechen. Sicherlich wäre die Vaterschaft zu klären und die Frage des Unterhaltes.
Am 3. Februar 2010 um 16:12 Uhr
Hallo
Ich habe eine frage an Sie Habe ein grosen problem
ich habe zwei kinder mit ein deutschen Burger mit dem habe mich geschieden.
Habe in deutschland unterhaltgeld bekommen und bin mit kinder in die Slowakei gezogen weil ich in deutschland finanziele probleme habe.meine eltern unterschtuzen mich und ich gehe mall auch in deutschland arbeiten das ich fur meine kinder irgendwas ereichen kann.nur habe ich ein bosses Brief bekommen das ich das ganzen geld zuruck zahlen soll weil meine kinder in die Slowakei wohnt.konnen Die jugendamt sowas machen wenn der father das nicht zahlt weil der Arbeitslos ist?wer steht dann fur die unterhalt geld zu?Danke Bitte um Antwort
Am 3. Februar 2010 um 17:23 Uhr
@ alex
staatliche Leistungen auf Unterhaltsvorschuss stehen nur den in Deutschland lebenden Unterhaltsberechtigten zu. Wenn Sie aber kein Geld haben, werden Sie auch nichts zurückzahlen können.
Was die Behörde dann macht, kann ich nicht vorhersagen.
Am 4. Februar 2010 um 20:12 Uhr
Hallo
Danke fur Ihren Antwort aber konnen Sie so lieb sein und mir das nochmal erklaren konn
was soll ich da unter verstehen?ich verstehe das wort nicht Unterhaltsberechtigten wer soll das sein?Kinder geld bekomme ich ohne probleme und bei unterhaltgeld haben mir gesagt das mir das nicht zusteht weil meine kinder in die slowakei leben.Habe ich auf Slowakische konzulat angerufen und die sagen das fur deutsche kinder mus deutschland auskomm.Stimmt das alles?was soll ich ambesten machen?Bitte helfen Sie mir.danke
Am 8. Februar 2010 um 23:21 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt,
ich lebe mit meinen Sohn, 8 Jahre alt, seit 1.08.2009 in Deutschland mit meinen Dt. Freund. Mein Exmann ist polnischer Staatsbürger, lebt und arbeitet auch in Polen. Bei der Familienkasse in Deutschland habe ich Kindergeld beantragt. Es folgte ein Bescheid mit 50%iger Kürzung. D.H. ich bekam in 2009 84 € mtl.! Angeblich hätte mein Exmann in Polen Anspruch auf Familiengeld/Kindergeld meines Sohnes,obwohl er mir bei Gericht in Polen mir zugesprochen wurde. Was kann ich tun, um 100% Kindergeld zu bekommen?
Am 9. Februar 2010 um 09:59 Uhr
@ ilona
Dies sind Verfahren, die in der Regel vor den Finanzgerichten ablaufen. Meine Kenntnisse hier sind nicht ausreichend.
Am 9. Februar 2010 um 16:25 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich befinde mich zur Zeit in einer schwierigen Situation und würde Sie gerne um einen kurzen Rat bitten.
Eine flüchtige Bekanntschaft aus Brasilien erwartet ein Kind, nach Ihrer Aussage von mir. Da wir einmaligen sexuellen Kontakt zum fraglichen Zeitpunkt hatten, besteht die Möglichkeit, dass dies zutrifft.
Mittlerweile befindet sie sich wieder in Brasilien.
Sie will das Kind austragen und zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und finanzielle „Starthilfe“, bzw. Druckmittel mir gegenüber einsetzen.
Soweit ich mich über die Rechtslage informieren konnte, ist dies tatsächlich möglich und ich habe keinerlei Möglichkeit, mich hiergegen zu wehren.
Da es sich hierbei um internationales Privatrecht handelt, können im für mich ungünstigsten Fall brasilianisches Unterhaltsrecht für das Kind (gängige Rechtpraxis 30% des aktuellen Bruttoeinkommens) und deutscher Betreungsunterhalt (das brasilianische Recht sieht keinen Betreuungsunterhalt vor) (in ihrem Fall 770 €) durch die von ihr zu bestimmenden Ort des Gerichtsstands (Aufenthaltsort des Kindes) kombiniert werden.
Hiermit wäre ich faktisch dazu verpflichtet, ihr mein vollständiges Einkommen zu überweisen und selbst mittellos zu sein.
Habe ich irgendeine Möglichkeit, mich hiergegen zu wehren?
Habe ich irgendeine Möglichkeit, sollte es mir gelingen eine für mich nicht ruinöse Übereinkunft zu treffen, Rechtssicherheit herzustellen?
Oder verbleibe ich weiterhin in der Position jederzeit durch sie erpressbar zu sein?
Am 10. Februar 2010 um 23:49 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Meine Ex-Freundin ist mit unseren Sohn 16 Jahre alt vor 2 jahren nach Amerika ausgewandert.Als Sie noch in Deutschland lebte „bei mir um der Ecke“ musste ich 250€ mntl. Unterhalt bezahlen,jetzt bekomme ich ständig Post aus Amerika das ich 412€ Bezahlen soll das ich aber nicht kann. Was kann Ich machen um auf den alten betrag zu kommen?
Am 11. Februar 2010 um 15:23 Uhr
@ thomas
das kann ich anhand dieser kurzen Schilderung wirklich nicht beantworten. Ich würde vorschlagen, einen Fachanwalt für Familienrecht mit einer Beratung zu beauftragen.
Am 11. Februar 2010 um 21:12 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Danke für Ihre Antwort im November.
Mein Ex-Mann zahlt wieder den vollen Betrag der DDT 2009, will aber die Erhöhung für 2010 nicht zahlen. Droht mir das mir in Polen nur 1/2 des Geldes zu steht stimmt das wie sieht es rechtlich in Deutschland aus??? In Polen gibt es keine feste Tabelle. Was soll ich machen???
Danke im Voraus
Am 22. Februar 2010 um 09:09 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein Ex-Mann (Afrikaner) hat mich (Deutsche) und unseren Sohn (Deutscher) vor 9 Jahren verlassen, seit 2005 sind wir geschieden. Unterhalt hat er sporadisch gezahlt. Ich musste immer betteln. Wenn die DD erhöht wird, werde ich von ihm beschimpft. Seit ca. 2 Jahren erhalte ich Unterhaltsvorschuss. Mein Sohn wird dieses Jahr 12 Jahre alt. Das heißt, ich bekomme nichts mehr. Mein Ex zahlt nichts mehr. Er ist neu verheiratet, lebt in England, hat 2 Kinder und meint, mit 2 neuen Kindern muss er für seinen 1. Sohn nicht mehr zahlen. Er ruft mich auch nicht mehr an, weil er keine Lust hat, sich darüber zu unterhalten. Angeblich ist er jetzt arbeitslos. Ich weiß aber, dass er nur Marken-Kleidung trägt. Immer das Beste vom Besten.
Wie bekomme ich Unterhalt für unseren Sohn von ihm? Mal davon abgesehen, dass unser Sohn immer noch unter der Trennung leidet. Wenn sich sein Vater mal blicken lässt, pennt er auf dem Sofa, oder verbringt die Zeit bei Freunden in unserer Gegend.
Das ganze Thema ist sehr traurig.
Vielen Dank für eine Antwort.
Am 22. Februar 2010 um 15:06 Uhr
@ sunshine
ich denke, in diesen Fällen kann nur ein direkt in England beauftragte Rechtsanwalt helfen.
Am 5. März 2010 um 12:21 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Ich habe die Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz in Polen und arbeite in Deutschland
Meine ex lebt weiter in De
Nach welchem Gesetz muss ich zahlen den Unterhalt – nach Deutschem (Düsseldorfer Tabelle) oder nach Polnischem?
Schon einmal herzlichen dank im vorraus.
Am 5. März 2010 um 15:35 Uhr
@ paul
Unterhalt richtet sich nach Deutschem Recht.
Am 25. März 2010 um 13:16 Uhr
Hallo Herr von der Wehl
Mein Mann hatte einen Seitensprung mit einer Engländerin. Sie ist nicht verheiratet. Wir haben 2 eheliche Kinder. Mein Mann ist selbstständig, mit wechseldem Einkommen. Ca. 70.000 € pro Jahr. Sie arbeited freiberuflich mit ungesichertem Einkommen.
Sie war sofort schwanger. Nun ist das Kind auf der Welt.
Wir möchten das regeln, sie kommt aber nicht aus dem Quark. Heißt: Sie stellt im Moment noch keine Ansprüche.
Ich möchte nun aber vorsorgen und Geld zurücklegen, denn ich denke mir, dass irgendwann Anspruch erhoben werden wird. Wie ist die rechtliche Situation? Wenn sie sich nicht kümmert, kann der Anspruch irgendwann erlöschen? Wenn sie sich kümmert, wie hoch wird die monatliche Belastung ausfallen?
Danke im Voraus, Bettina
Am 17. Mai 2010 um 18:49 Uhr
Ich habe 2 Kinder (16 und 17 jahre alt), mit deutscher Staatsagehörigkeit aber wohnen seit 3 Jahren in Mittelamerika. Der Vater ist deutscher und seitdem die Kinder entschieden haben bei mir zu wohnen, spricht er mit denen nicht mehr und hat ein Prozess angefangen um nur 200 usd pro Kind zu zahlen und nicht 350 usd wie abgemacht in der Scheidung. Ausserdem zahlt er auch nix für die deutsche Schule (etwa 800 usd muss ich mit Hilfe meiner Eltern monatlich zahlen) denn er ist der Meinung, dass die Jungen nix mehr mit Deutschland zu tun haben möchten weil sie nicht mehr bei ihm wohnen wollten. Nun meit er, dass er nicht genug verdient und schickte ein Schreiben der Personalabteilung wo steht dass er jetzt leider nur 2.800 Euro (nach Steuer, Versicherungen etc) frei hat und damit nicht mehr als 200 usd pro kind zahlen kann. Mein älterer Sohn macht gerade Abitur und möchte nächstes Jahr in Deutschland studieren und somit erhöhen sich sogar die Kosten. Ich habe auch in Deutsh. ein Prozess laufen, wird aber erst weiter gehen wenn der Prozess hier im Lande fertig ist. Falls hier akzeptiert wird, dass er nur 200 usd pro kind zahlt, kann ich in Deutshc. trotztdem was machen? Wie kommt man an seine Steuererklaerung? Ich bin sicher dass er mehr als das verdient, was er geschrieben hat. Danke für Infos!
Am 18. Mai 2010 um 10:46 Uhr
@ roxana
zu dem Verfahren in …….. kann ich nichts sagen. Ein Urteil, gleich aus welchem Land, kann in Deutschland mit einer Abänderungsklage angefochten werden. Nach deutschem Recht schuldet der Unterhaltsschuldner zudem umfassende Auskünfte über sein Einkommen und sein Vermögen. Notfalls muss eine entsprechende Auskunftsklage erhoben werden.
Am 11. Juni 2010 um 11:15 Uhr
Hallo
Ich bekomme demnaechst ein unehelichs kind von einem hollaender. Bekommt das kind unterhalts Geld?
Was ist wenn der Vater verweigert zu zahlen?
Was muss ich dann machen?
Am 11. Juni 2010 um 12:54 Uhr
@ ini
Das Kind hat, wenn es in Deutschland lebt, einen Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht gegen den Vater. Wenn dieser nicht zahlt, kann er am Wohnsitzort des Kindes verklagt werden. Auch die Vollstreckung in Holland sollte später kein Problem sein.
Am 26. Juni 2010 um 23:32 Uhr
Hallo,
Ich bekomme Unterhalt von Jungendamt nun wollte mit meine tochter nach Polen ziehen, könnten sie mir vielleicht sagen was pass. dann mit Unterhalt und kindergeld, ob es weiter bezahlt wird und wenn ja dann von wem und wie wird es berechnet
LG.
Am 5. Juli 2010 um 00:03 Uhr
Hallo,
ich bin mazedonischer Staatsbüger und meine noch-ehefrau hat die deutsche staatsbürgerschaft.
wir sind beide in deutschland geboren und leben ständig in deutschland.
Geheiratet haben wir in Mazedonien.
Ich habe die Scheidung hier in Deutschland eingereicht und meine noch-ehefrau in Mazedonien.
Meine Frage nun: Gibt es im Mazedonischen Recht oder Internationalen Recht die gleichen Bestimmungen wie im Deutschen Recht das, die Scheidung dort anhänglich ist wo sie zuerst eingereicht wird?
Besten Dank.
Am 18. Juli 2010 um 19:15 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
wie im Feb. angekündigt kürzt mein EX-Mann denn Unterhalt um die hälfte also bekomme ich nur 178 Euro ist das korekt ??? Allein die Schulbücher meines Sohnes kosten 200 Euro im September. Seine Reise (hin und zurück)zum Vater musste ich auch alleine bezahlen (120 Euro).
Vielen Dank im voraus für Ihre antwort.
Doro
Am 19. Juli 2010 um 12:47 Uhr
@ doro
die Frage kann ich nicht beantworten.
Am 13. August 2010 um 13:15 Uhr
Hallo,
Ich bin Schwedin und habe ein Kind mit einem Deutscher. Ich wohne mit dem Kind in Schweden und es ist auch hier geboren. Der Vater wohnt und arbeitet in Deutschland und ist geheiratet. Er hat mich die letzte zeit gesagt dass er sich scheiden lassen wollte um mit mir zu leben. Ich bin wieder mit ihm schwanger geworden und wir haben entscheidet das Kind zu behalten. Aber ich fürchte jetzt er will sich nicht von seiner Frau trennen – und dann stehe ich da allein mit zwei Kinder.
Kann ich dann vom ihm verlangen dass er Unterhalt entsprechend der düsseldorfer Tabelle bezahlt (korrigiert zu dem schwedischen Preisniveau)? Oder gilten die schwedische Regeln?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Dina
Am 17. August 2010 um 14:33 Uhr
@ dina
wenn das deutsche Recht für sie günstiger ist, was ich im Moment nicht beurteilen kann, können Sie sicherlich verlangen, dass Kindes Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.
Am 26. August 2010 um 19:18 Uhr
Sehr geehrter Herr von Wehl,
ich bin seit 3 Jahren nach niederländischem Recht geschieden.
Der KU wurde erst in den Niederlanden beantragt, habe dann dort darauf verzichtet, da ich in der zwischen zeit mit den Kindern nach Deutschland gezogen bin. Mein EX wurde hier nach der DT veranschlagt. Weil er immer noch nicht zahlt habe ich eine Pfändung in den Niederlanden beantragt. Dort besitzt er mehrere Häuser. Er ist aber hier in Deutschland selbstständig und ist auch steuerpflichtig. Jetzt hat er wieder Widerspruch eingereicht und hat gibt an er würde sogar unter dem Hartz IV Satz leben. Hier meine Frage. Wir haben demnächst einen Gerichtstermin in den Niederlanden. Kann ein niederländischer Richter das deutsche Urteil ändern. Das Problem hier, die Niederländer haben ja ein anderes Steuersystem.
Am 27. August 2010 um 09:54 Uhr
@ snoopy
Wenn es einen deutschen Vollstreckungstitel gibt, kann ein ausländisches Gericht diesen Titeln nicht ändern. Wenn es aber um die Zwangsvollstreckung in den Niederlanden geht, ist durchaus denkbar, dass wegen der Zwangsvollstreckung das niederländische Gericht eine andere Entscheidung trifft, also z.B. Vollstreckungsschutz gewährt.
Insofern müsste wohl geprüft werden, ob auch in Deutschland eine Zwangsvollstreckung möglich ist.
Am 2. September 2010 um 20:31 Uhr
lieber Herr Wehl,
bei mir besteht folgendes problem.
Ich bin seit fast 3 Jahren geschieden. Und mein Exmann hat noch nicht einen cent unterhalt an unseren gemeinsamen 14 jaehrigen sohn bezahlt, obwohl er dazu gerichtlich verpflichtet wurde.
Nun bin ich seit 2 Jahren wieder verheiratet und mit meinen jetztigen Ehemann und meinem 14 jaehrigen Sohn in die USA gezogen. Haben wir irgend eine Chance trotzdem von meinem Exmann noch das Unterhaltsgeld fuer unseren Sohn zu bekommen? Wir haben keinen Kontakt mehr zu ihm und er verlaesst sich einfach darauf, das mein neuer Ehemann fuer unseren Sohn aufkommt.. ich finde das einfach nicht fair..
Liebe Gruesse
Enyo
Am 3. September 2010 um 09:34 Uhr
Guten Tag,
ich habe 2 Töchter (2 Jahre, alleiniges Sorgerecht und 7 Jahre, gemeinsames Sorgerecht) – der Vater ist bei beiden der gleiche.
Ich möchte nächstes Jahr spätestens im Januar in der Schweiz leben. Da er das Sorgerecht von der Grossen Tochter hat, will er durchsetzen, dass er beide Kinder hier behalten darf in Deutschland.
Kann er das durchsetzen? Kann ich nur seine jüngste Tochter mitnehmen in die Schweiz? Kann ich einfach die Jüngste mitnehmen? Am liebsten möchte ich beide mitnehmen. Aber er möchte das nicht, wegen der Entfernung. Ich würde alle 2 Monate zu Besuch kommen mit den Kindern. (Eltern, Freunde,…)
Er zahlt regelmässig Kindesunterhalt für beide. Wie ist das mit dem Kindesunterhalt, wenn ich beide mitnehmen kann, wie ist das wenn ich nur ein Kind mitnehmen kann, wie wenn ich keins mitnehmen kann. Zahle ich Unterhalt dann an den Vater? Ganz, hälftig oder gar nicht?
Vielen Dank.
Am 3. September 2010 um 13:32 Uhr
@ enyo
es stellt sich vorab die Frage, warum in der Vergangenheit kein Unterhalt gezahlt wurde und ob ein Unterhaltstitel vorliegt.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 3. September 2010 um 16:20 Uhr
hallo ich hab da mal ne frage,
mein freund hat eine 3 jährige tochter, diese lebt mit ihrer mutter seit 2 jahren in paraguay. er zahlt jeden monat den unterhalt lt. dd tabelle. jetzt meine frage muss er überhaupt den vollen bertrag bezahlen und welche rechte hat er? die mutter hat das alleinige sorgerecht, aber sie hat doch auch pflichten? er hat die kleine maus 2 jahre nicht gesehen und bekommt nicht mal irgendwelche bilder von ihr, was kann er machen?
Am 3. September 2010 um 19:55 Uhr
Was verstehe ich denn unter einem Tiltel??
Ich bin rechtmaessig geschieden aber ich weiss nicht was ein titel ist..
Mein Exmann hat sich immer mit schwarzarbeit durchgemogelt da konnte man ihm nix nachweisen. aber nun hat er eine Freundin und soviel ich weiss auch arbeit..
Habe leider keinen Kontakt mit ihm und mein sohn im moment auch nicht ..
Am 14. September 2010 um 12:33 Uhr
Hallo,
Ich habe da eine frage. Ich habe ein kind aus erster Ehe (sie wird 10) Kind , Vater, und Ich sind Deutsche. lebe jetzt seit 3 jahren in England mit meinen neue Mann. Wie sieht das aus mit dem unterhalt von dem Vater, wenn er ein Kind bekommt von seiner Freundin. Angeblich sei er Selbstaendig. Er hat kein kontakt mit ihr obwohl mein Mein und Ich das gerne wollen. Und steht der kleinen Deutsched Kindergeld zu? sie bekommt alle 4 wochen 81.20 £.
Vielen Dank
Am 21. September 2010 um 16:42 Uhr
Hallo Zusammen,
ich habe eine Schwester die 2 Kinder hat(beide in Deutschland geboren), Sie ist Mitte 2010 nach Polen gezogen. Der Ex Freund(Deutscher) lebt in Deutschland. Steht meiner Schwester Unterhaltsgeld für die Kinder zu obwohl der Vater der Kinder in Deutschland lebt und meine Schwester mit Kindern in Polen?
Gruss
Skywalker
Am 28. September 2010 um 21:47 Uhr
hallo
habe meine tochter seit 15 jahren nicht mehr gesehen
meine ex Frau ist nach unserer Trennung erst in den Islam konvertiert und dann nach Holland mit meiner Tochter gezogen
Der Titel für ein privigilertes Kind ist erloschen weilmeine Tochter nach dem Gymnasium ein Praktikum in Holland ohne Bezahlung absolviert hat und zum 01-07-2010 ein BWL Studium in Amdterdam begonnen hat
Nun verlangt ste von mir
400€ Unterhalt
154 Kindergeld
172 Studiengebühr
120€ Private Krankenkasse
und das alles nach Holländischem Recht
Die leibliche Mutter gibt über ihre Verhältnisse keine Auskunft ,obwohl ich sie dafür mehrmals aufgefordert habe
Sie sagt nur .sie hätte 2 neue Kinder ,deswegen könne sie nicht für den Unterhalt aufkommen
Am 28. September 2010 um 21:49 Uhr
Bitte helfen Sie mir
Am 25. Oktober 2010 um 16:37 Uhr
@ uwe
ich kann und darf in konkreten Fällen keine Hilfe kostenlos anbieten. Dies ist anwaltlich nicht zulässig. Ich kann hier schon aus dem Grunde nicht helfen, da ich nicht die Zeit finde, mich derart intensiv mit dem holländischen Unterhaltsrecht zu beschäftigen. Sie sollten einen Kollegen aus dem deutsch/holländischen Grenzgebiet, der beide Rechtssysteme beherrscht, beauftragen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 1. November 2010 um 03:26 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
Bin deutscher Staatsbuerger und bin mit meiner Frau vor 4 Jahren nach Australien ausgewandert. Wir haben uns vor 1 Jahr getrennt (keine Kinder) und da ich ihre allen Kosten getragen habe war sie damit einverstanden keine weiteren finanziellen Ansprueche an mich zu richten. Ich habe den Kontakt mit ihr for 6 Monaten verloren und habe vor ca 1 Woche ein Schreiben vom Arbeitsamt in Detschland bekommen bezueglich Unterhaltszahlungen was mich schockiert hat ( Ichnehme an dass sie nach D zurueckkehrte and dort ALG beantragte). Ich habe kein Kontakt zu ihr, sind noch immer verheiratet. Darf ich Sie fragen welche Konsequenzen auf mich zukommen wenn ich auf dieses Schreiben nicht antworte? Bin ziemlich ratlos, was wuerden Sie mir raten.
Vielen Dank im Vorraus
Henry
Am 7. November 2010 um 17:33 Uhr
Hallo,
Der Erzeuger (deutscher) ist Unterhaltspflichtig aber hat er kein Umgangs-und Sorgerecht. Ich erziehe mein Kind aleine und habe mit meinem Kind (1 Jahr alt) einen vier monatigen Urlaub in meiner Heimat in Lateinamerika gemacht. Jetzt will der Kindesvater keinen Unterhalt bzw. weniger Geld fuer diesen Zeitraum wo wir im Urlaub waren bezahlen. Hat er das Recht? Kann das Jugendamt tatsaechlich den Kindesunterhalt fuer diese 4 Monate entsprechend verkuerzen oder wegfallen lassen?
Vielen Dank im Voraus
Am 8. November 2010 um 13:56 Uhr
@ rebeka
es ist denkbar, dass durch geringere Lebenshaltungskosten in einem Land der Unterhaltsanspruch anzupassen wäre. Dies gilt aber nicht, wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland ist und es sich tatsächlich nur um einen Urlaubsaufenthalt gehandelt hat. Das Jugendamt kann ohnehin gar nicht kürzen oder am Unterhalt verändern.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 21. November 2010 um 22:50 Uhr
Hallo
wo finde ich den Lebenshaltungskosten index für Deutschland zu USA. Mein Ex wohnt und arbeitet in USA und muss für mich und 2 Kinder hier in D Unterhalt bezahlen. Kann mir der Index auch einen negativen Ausgleich bringen, so dass es vielleicht besser ist, diesen erst gar nicht zu berücksichtigen?
Wie wird denn der Wechselkurs berücksichtigt? Sein Einkommen ist in US$. Leisten muss er doch, wenn ich das richtig verstehe in Euro.
Gibt es eine Obergrenze für den Kindesunterhalt? Er verdient recht gut und wenn noch Wohnwert, Bonus etc. rein gerechnet werden liegt er sicherlich oberhalb der letzten Stufe der DD.
Am 25. November 2010 um 08:11 Uhr
hallo, ich habe 2 kinder (9+2jahre). beides verschiedene mütter. ich bezahle für die große 250€, nur ist es mir finanziell nicht möglich jetzt auch noch für die kleine zu bezahlen. dazu kommt das die kleine in der schweiz lebt. die mutter geht laut ihrer auskunft auch einer tätigkeit nach. wie kann ich erfahren was ich an unterhalt zahlen muß?
MfG Andreas
Am 25. November 2010 um 12:21 Uhr
@ andreas
wenn 2 Kinder im gleichen Rang unterhaltsberechtigt sind, ist der Betrag, der oberhalb des Selbstbehaltes liegt, entsprechend den Eingruppierungen der Düsseldorfer Tabelle auf die beiden Kinder zu verteilen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 27. November 2010 um 10:48 Uhr
Hallo,
mein Mann hat einen 17 jährigen Sohn und einen Tochter die 5 Jahre ist in Polen..Für die er Unterhalt bezahlt.
Im Februar wird unser Kind gebohren.
Jetzt möchte die Polin mehr Geld für ihre Tochter.Ist das rechtens??
Am 6. Januar 2011 um 05:09 Uhr
Ich bin momentan unter einem Arbeitsvisum in Neuseeland. Mein Partner (Neuseeländer) will mich jetzt abschieben lassen da ich von ihm schwanger bin. Er bezweckt damit nichts mit dem Kind zu tun haben zu müssen, er will nicht dass es in Neuseeland geboren wird und vor allem nicht finanziell dafür aufkommen. Kann ich Unterhalt für das Kind verlangen wenn ich nach Deutschland muss bzw was passiert wenn er den Vaterschaftstest verweigert?
Vielen Dank
Am 6. Januar 2011 um 15:34 Uhr
@ isabelle
ich bin kein Spezialist im Ausländerrecht und schon gar nicht im Recht von Neuseeland. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Sie als Schwangere überhaupt abgeschoben werden können. Natürlich schuldet ein Kindesvater auch Unterhalt, wenn die Kindesmutter in Deutschland lebt. Die Vaterschaftsfeststellung müsste allerdings in Neuseeland geschehen und dazu kann ich wenig sagen.
Ich würde vorschlagen, sie unterhalten sich einmal mit einem örtlichen Rechtsanwalt.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 14. Januar 2011 um 08:49 Uhr
Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage:
Eine gute Freundin von mir erwaegt sich von ihrem Mann zu trennen.Die beiden leben in Deutschland,haben ein Kind,sie ist Hausfrau und Mutter und er arbeitet in Luxemburg!Nach welchem Recht berechnet sich der Unterhalt?Muss er fuer beide zahlen?Gibt es einen Link wo man die Hoehe des Unterhaltes berechnen kann?
Am 12. Februar 2011 um 11:45 Uhr
Guten Tag,
Ich habe eine 11 jährige Tochter, und lebe seit ein paar Jahren getrennt vom kindesvater. Ich habe den Kindesunterhaltstitel wo er in Deutschland beim Jugendamt unterschrieben hat. Er hat auch seitdem immer Schön den Unterhalt nach der Düsseldorfertabelle bezahlt. Ich bin nun mit meinem Mann vor zwei Jahren nach Frankreich gezogen, nun will mein ex vom Französischem Gericht den Unterhalt ausrechnen lassen da im Frankreich nicht nach der Düsseldorfertabelle gemacht wird sondern die eine andere Tabelle haben wo die Kinder sehr viel weniger Kriegen. Dürfen die das denn da ich ja den Deutschen Unterhaltstitel habe und er ja auch in Deutschland wohnt???? Oder kann ich das in Deutschland vor Gericht machen lassen.
Am 14. Februar 2011 um 11:19 Uhr
@ natalie
ich denke, dass hier immer noch das deutsche Recht gilt.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 10. März 2011 um 13:55 Uhr
Hallo. hab schon viel gelesen, aber leider keine Antwort gefunden.
Ich bin geschieden und habe 2 Kinder (15,17) lebe in Deutschland. Mein Mann ist neu verheiratet und hat ein weiteres kind (1) bekommen. Seine neue Frau hat 2 Kinder mit in die ehe gebracht (4,7). Sie leben jetzt in No und mein Mann arbeitet alleine. Vom Anwalt wurde nach der Scheidung der Unterhalt errechnet gem. DDT. Allerdings ist er ein Mangelfall und zahlt weniger als wie der Regelsatz wäre. Es gibt keinen Titel. Er bezieht in No selbst auch Beihilfe in Form von Wohngeld. Mir wurde nun gesagt, das die Behörden wohl möchten, das der Unterhalt an mich eingestellt wird, weil das Land nicht unterstützen möchte, und dann das Geld hier nach Dtl. kommt. Stimmt das?
Am 13. März 2011 um 17:35 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wahl,
ich lebe als Deutscher von meiner ungarischen Frau getrennt in Deutschland, sie mit den beiden gemeinsamen Kindern in Ungarn. In einem Unterhaltsprozess in Ungarn wurde jetzt in letzter Instanz beschlossen, dass ich mehr als ein Drittel meines Einkommens als Kindesunterhalt bezahlen muss. Dies bedroht meine Existenz. Kann ich von der deutschen Justiz Hilfe erwarten, wenn ich nur den Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer-Tabelle bezahle? Und habe ich dann bald den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen oder wird mein Gehalt gepfändet?
Am 1. April 2011 um 18:27 Uhr
Hallo,
vielleicht kann mir hier einer helfen.
Meine Situation ist folgende:
Ich bin von meinem 1. Ehemann schon längst geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der ist neun Jahre alt. Der Vater kennt seinen Sohn nicht, hat ihn das letzte Mal gesehen, als er 1,5 Jahre alt war. Er hat mir das Sorgerecht überschrieben, weil er sich um ihn nicht kümmern wollte. Sein Party & Drogen Leben war ihm wichtiger. Er hat noch NIE Unterhalt gezahlt, weil er auch nicht arbeitet und wenn er dann anfängt dann immer nur für wenige Wochen. Nun hat er eine neue Partnerin und eine Tochter, die ist jetzt vier Jahre alt. Seine neue Partnerin betreibt einen eigenen Laden und er arbeitet immer noch nicht, aber das weiß ich nicht genau. Ich habe wieder geheiratet und lebe seit einigen Monaten in den Niederlanden. Die Jahre bevor ich hierher zog, zahlte mir die Unterhaltskasse den Unterhaltsvorschuß, der ist aber dann ausgelaufen und zwei Monate hat mir das dann das Arbeitsamt überwiesen, warum auch immer, wohl weil er keine Arbeit hat. Als ich hierher zog, teilte ich dem Arbeitsamt mit, dass ich ins Ausland gehe und was nun Stand der Dinge ist, die haben sich nie auf mein Schreiben gemeldet. Was kann ich tun? Wer zahlt nun den Unterhalt? Ich meine vom Vater, weiß ich so gut wie nichts. Ich habe ja nichtmal seine Adresse, oder so. Er hat ja auch keinen Kontakt zu seinem Sohn, der kennt ihn wie gesagt nicht und hat sich nie in all den Jahren um ihn gekümmert.
Bitte um Antwort…weiß einfach icht, was ich tun kann!
Vielen lieben Dank!
Am 2. Juni 2011 um 13:59 Uhr
Bin aus Rumanien.Habe in Osterreich sein 17 jahre gelebt,habe in 2007 geheiratet.Mein Mann ist rumanischer Staatsburger.Ich habe ca.seit 2,5 jahre die Osterreichische Staasburgerscaft bekommen.Habe voriges Jahr 2010 in Rumanien ein Kind geboren.Meine Frage ist-was fur documente oder was wurde ich brauchen,dass mein Kind Osterreichische Staatsburger wird?Oder ist das moglich?.(nur ich(die Mutter) ist Osterreichsche Staatsburger-Mein Mann ist Rumanische Staatsburger.Oder wo muss ich mich interessieren?
Am 20. Oktober 2011 um 20:42 Uhr
ich bin geschiedene mein exmann ist deutsche,ich habe 2 kindern 8a und 10 jahre alt, ich wohne in mexiko,und mein exmann gibt mir nur 300 euro monatlich als unterhalt,er hat ein festejob als betriebleiter. meiner frage ist wieviel soll er als unterhalt bezahlen ?
Am 21. November 2011 um 18:38 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich habe mir fast alle Kommentare auf der Seite durchgelesen, konnte aber keine Antwort auf meine Frage finden:
Ich bin 18, muss mich jetzt um die Berechnung meines Unterhaltsanspruches selber kümmern, habe mich aber anfangs vom Jugendamt beraten lassen. Mein Vater wohnt, lebt und arbeitet in Norwegen.
Das Jugendamt hat bei der Berechnung einen höheren Selbstbehalt von ca. 1600€ eingerechnet, um die höheren Lebenshaltungkosten zu berücksichtigen.
Mein Vater hat bei der Berechnung sein Gehalt auf deutsches Niveau herabgerechnet (sein norwegisches Gehalt von ca. 2200€ entspricht einem deutschen Gehalt von 1700€).
Nach seiner Berechnung muss er sehr viel weniger zahlen als nach der des Jugendamtes.
Ich bin verunsichert, da mir seine Methode schlüssiger vorkommt – aber was ist richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir, trotz Ihrer seltenen Antwort in der letzten Zeit, einen Rat geben könnten.
Viele Grüße
Am 30. November 2011 um 17:02 Uhr
Hallo,
wie sieht es aus wenn die Ex-Frau (norw.) mit Kind (9 Jahre, norw./dt.) in Norwegen lebt und ich (dt.) mein Geld in Grossbritanien verdiene? Wie kann ich in Erfahrung bringen, wieviel Unterhalt ich bezahlen muss?
Vielen Dank!
Am 11. Dezember 2011 um 16:49 Uhr
Was völlig unklar ist:
Wenn die Ex-Frau mit den Kindern ins Ausland geht, was passiert dann steuerlich?
– Die Ex-Frau erhält dann kein Kindergeld mehr. Wenn sie kein Kindergeld mehr erhält, kann man den Kindesunterhalt wohl als außergewöhnliche Belastung abschreiben.
– Was passiert mit den Steuerfreibeträgen?
Am 14. Dezember 2011 um 20:48 Uhr
hallo,
folgendes problem:
1. Kind 9 Jahre lebt in D
2. Kind 7 Jahre lebt in Österreich
3. Kind 4 Jahre lebt in Österreich
Der Vater und die mutter (leben getrennt, nicht verheiratet) leben auch in Ö.
Wie hoch ist der unterhalt für das Kind in D und die Kinder in Ö. Ca. Nettoeinkommen 1700,00 EUR. für eine schnelle Info wären wir dankbar.
vielen lieben dank
Am 22. Januar 2012 um 00:00 Uhr
Moinmoin, meine frage:
Mein Vater aus Polen, hat mir nie Unterhalt gezahlt und auch nie was in die polnische rentenkasse gezahlt. Muss ich jetzt für seine rente blechen?
ich hatte da mal was gehört.
Am 27. Januar 2012 um 17:02 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wahl,
ich lebe in Deutschland seit 10 Jahren, habe ukrainische Staatsangehörigkeit, bin verheiratet, habe 2 Kinder: 9 Jahre und 11 Monate. Derzeit habe ich einen niedrigen Lohn(1200€- brutto im Monat), meine Frau ist im Mutterschaftsurlaub und bekommt 900€ im Monat (von ihrer letzten Stelle berechnet).
Meine Ex-Frau mit unserer gemeinsamen Tochter(16) leben in der Ukraine.
Als ich nach Deutschland umsiedeln wollte, hat sie damals eine Erklärung unterschrieben, dass sie keine finanzielle Ansprüche gegen mich hat, was als eine der Voraussetzungen war, damit mir das Visum und die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Außerdem hat sie von mir eine einmalige freiwillige Unterhaltszahlung von 3000 USD für die Tochter erhalten (unterschriebener Zettel ist vorhanden).
Bis November 2011 gab es ihrerseits keinen Anspruch auf Unterhaltskosten.
Vor kurzem habe ich ein Schreiben vom Bundesamt für Justiz bekommen.
Laut ihrer unterschriebenen Vollmacht, hat sie meinen ständigen Wohnsitz auf einer russischsprachigen sozialen Netzwerk (www.odnoklassniki.ru) erfahren(!- Rechtmäßigkeit fraglich -!).
Sie meint, dass ich eine monatliche Zahlung von 1200€ zu leisten verpflichtet bin(!- Quelle von solchem Betrag ist unbekannt-!).
Habe ich Anspruch auf kostenlose Hilfe von Anwalt? Meine Rechtsschutzversicherung springt gar nicht rein.
Wenn ich überhaupt was noch zahlen muss, dann wie viel und wie könnte das berechnet werden?
Am 17. März 2012 um 12:44 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage zu Trennungsunterhalt.
Ich lebe und arbeite in der Schweiz.
Meine Frau lebt in Deutschland von ALG2.
Wie wird denn nun der geschuldete Unterhalt berechnet?
Am 8. Juni 2012 um 16:23 Uhr
Hallo, bin mit einem deutschem man grad in der Scheidung. Will mit unseren 2 Kindern(6jahre,6Monate) wieder zurück nach Tschechien. Mein Mann hat noch eine 10Jährige Tochter, für die er Unterhalt zahlen muss. Werde mein Man für meine Kinder und für mich Unterhalt zahlen müssen.
Am 24. Juni 2012 um 14:36 Uhr
Die Post bietet mir ab sofort in die altersteilzeit ein zuzahlen.Würde dann die nächsten drei Jahre bis zu 500-600 Euro pro Monat einzahlen. Verringert sich dann auch die Alimente???????Wie ist da die Gesetzlage????danach gehe ich dann in die wirkliche Altersteilzeit und würde dann auch wieder weniger verdienen. Danke
Am 27. Juli 2012 um 11:53 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich werde demnächst geschieden und habe 2 Kinder (13 und 3 Jahre). Die Kinder bekommen derzeit Unterhalt nach der DD Tabelle, der nach der Trennung vom Anwalt ausgerechnet wurde.
Nun habe ich vor, in ca. 1 Jahr nach Finnland zu ziehen. Wird der Kindesunterhalt weiter nach der DD Tabelle berechnet oder muss ich in Finnland einen Anwalt einschalten, der den Unterhalt nach finnischem Recht berechnet?
Der Anwalt meines Noch-Mannes meinte, dass es sich dann nach dem finnischen Recht berechnet wird. Wie sehen Sie das? Der Kindsvater wird weiterhin in Deutschland leben und arbeiten.
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
Im Übrigen habe ich keinen Scheidungsanwalt, den ich fragen könnte. Den brauchen wir nicht, da ich der Scheidung zustimme und es keinerlei Streit gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Silke S
Am 27. Juli 2012 um 12:50 Uhr
Hallo Silke
mal wieder: BITTE KEINE VOLLSTÄNDIGEN NAMEN!!!!!!! Ihr findet Euch sonst bei Google mit diesem Artikel wieder!!!
Zur Sache: Ich meine, das gem ART. 18 Abs. 5 EGBGB Deutsches Recht auf die Unterhaltsfrage Anwendung findet. Beide sind Deutsche und der Verpflichtete lebt in Deutschland.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Am 27. Juli 2012 um 15:28 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
danke für das Korrigieren meines Namens. Das war Reflex.
Ich werde mich mal in die Materie einlesen. Vielen Dank für die Antwort.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen.
Silke
Am 21. August 2012 um 12:28 Uhr
Hallo,
ich hätte ein paar Fragen, vielleicht könnte mir jemand freundlicherweise sie zu beantworten. Und zwar eine polnische Familie lebte seit einiger Zeit in AT. Alle sind immer noch Polen, dh. sie haben keine österreichische Ataadtsangehörigkeit angenommen.
Nach der Trennung der Eltern, ist der Vater nach einiger Zeit nach Polen zurück gezogen und zahlt kein Unterhalt für die Kindern mehr. Die Muter mit zwei Kindern, zurzeit 7 und 19 Jahre alt, sind in AT geblieben.. Das 19 jährige Kind ist noch in der Lehre. Als der Vater in AT noch lebte, zahlte er den Unterhalt für die Kinder nicht regelmässig und am Ende seines Aufenhaltes dort, verlor er seine Arbeit und zahlte gaar nichts mehr. So bekammen die Kinder den Unterhalt aus der Stadtkasse, als Vorschuss. Seid dem, der Vater nicht mehr in AT wohnt, sonder in Polen, bekommen die Kindern kein Unterhalt von der Staadt.
Die Fragen sind:
1. Was muss die Mutter tun, um den Untelhalt für die Kindern zu bekommen?
2.Muss der Vater die Schulden, die durch den, für die Kindern ausgezahlten Vorschuss enstanden sind, der Staadt zurück zahlen?
3.Wie hoh könnte der Unterhalt sein, denn zurzeit hat der Vater in Polen keine Arbeit. Jedoch, auch wenn er eine Arbeit findet, verdiennt er i etwa 1200/1300 zl. Das sind etwa 300/330€. In AT hätte er pro Kind in etwa 180€ zahlen müssen.
Vielen Dank im Vorraus für hilfreichen Antworten.
Marcelina
Am 28. September 2012 um 00:13 Uhr
ich bin deutscher staatsbürger, meine uneheliche leibliche tochter ist 18, schülerin, ebenfalls deutsche staatsbürgerin und lebt bei ihrer deutschen mutter in grossbritannien. dort bekommt sie kindergeld, das niedriger (100 €) ausfällt als in der BRD (184). ich bezahle kindesunterhalt nach düsseldorfer tabelle. in welcher höhe darf ich kindergeld vom unterhalt abziehen?
Am 28. September 2012 um 09:18 Uhr
@christl
m.E. 1/2 des britischen Kindergelds
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 28. Dezember 2012 um 14:19 Uhr
Guten Tag zusammen. Ich habe da auch mal eine Frage:
Ich lebe in D und meine Ex-Frau ist mit meiner Tochter (14) in die Schweiz gezogen. Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, habe ich eingewilligt. Meine Ex-Frau wohnt dort bei ihrem neuen Freund und geht nicht arbeiten. Ich zahle den Unterhalt für meine Tochter nach der DD-Tabelle.
Jetzt werde ich durch einen RA aufgefordert die private Krankenversicherung in Höhe von ca. 100 Euro im Monat zusätzlich zu bezahlen und auch noch die vollen Kosten für das ärtzliche Attest für die neue Krankenversicherung (ca. 140 Euro).
Ist das rechtens? Muss ich alle Mehraufwendungen voll bezahlen? Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich niemals eingewillicht das sie mit meiner Tochter in die Schweiz zieht.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Ich befürchte das meine Ex-Frau jetzt versucht alle möglichen Kosten auf ich abzuwälzen. Das wäre ja ein Fass ohne Boden. Sowas kann man nicht planen, was ist wenn jetzt eine hoge Zahnarztrechnung von meiner Tochter kommt und ich nicht zahlen kann?
Wäre echt super wenn Sie mir hierzu mal ein kurzes Statement abgeben würden. Vielen Dank im Voraus.
Am 3. Januar 2013 um 02:19 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich lebe mit meinem 14-jährigen Kind in Spanien. Seit ich hier lebe, wurde die Unterhaltszahlung eingestellt. Es liegt ein Titel vor, der eigentlich veraltet ist (10 Jahre). In den letzten 3 Jahren haben wir wieder ein freundschaftliches Verhältnis und ich möchte wieder meinen Unterhaltsanspruch für meine Tochter geltend machen und auch neu berechnen lassen.
Ich habe im Netz gelesen, dass deutsches Recht gilt, wenn die Unterhaltsberechtigten in Deutschland leben und spanisches Recht, wenn die Unterhaltsberechtigten in Spanien leben.
Gilt der alte Titel nach der DD-Tabelle jetzt noch, obwohl ich mit dem gemeinsamen Kind in Spanien lebe und besteht die Möglichkeit durch einen Anwalt in Deutschland einen rechtskräftigen neuen Titel nach der DD Tabelle zu erwirken? Denn wenn es hier in Spanien neu berechnet würde, dann wäre es bestimmt weniger, obwohl die Ausgaben hier auf keinen Fall niedriger sind wie in D, ganz im Gegenteil!
Könnte ich den fehlenden Unterhalt (6 Jahre) noch nachwirkend geltend machen oder sind es nur 3 Jahre wegen der Verjährungsfrist.
MfG Andalucia
Am 12. Januar 2013 um 05:01 Uhr
Mit meine 11 Jahriger Tochter leben wir seit 5 Jahren in Ecuador, vorher haben wir in Deutschland gelebt, Melanie ist Deutsche, del Vater ist Hollander un wohnt in Holland, wir haben aber in Deutsschland geheiratet, der zahlt keinen unterhalt, ich kann keinen anwalt zahlen, was kann ich machen?
Am 12. Januar 2013 um 05:03 Uhr
Danke fuer ihre hilfe
Am 24. Juni 2013 um 01:21 Uhr
Guten abend ich und mein exmann haben eine 5 und 2 jährige Töchter wir sind seid kuzem getrennt da er mich betrogen und belogen hat gibt es kein zurück mehr er will jetzt aber zurück zur Türkei fliegen was ist dann mit dem unterhalt davon ab bin ich arbeitslos kann ich es verhindern das er fliegt
Am 26. Juni 2013 um 09:36 Uhr
@ leyla
verhindern können Sie es wohl nicht. GGfls müssen Sie versuchen mit einem türkischen RA den Unterhalt durchzusetzen.
info@vonderwehl.de
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Am 6. Juli 2013 um 22:47 Uhr
Guten Abend ich lebe in D und zahle nach DD Tabelle Unterhalt. Mein Unterhalt ist in D Tituliert beim Jugendamt. Zahlungen bis heute immer pünktlich.
Meine 2 Kinder leben in DK mit meiner Ex-Frau. Jetzt versucht sie in DK eine höhere Unterhaltszahlung durchzusetzen.
Muss ich trotz Einigung und Titel zusätzlich zahlen?
Danke.
Am 4. August 2013 um 01:50 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl, meines Partners Tochter, 7 Jahre, lebt in Griechenland. Nach einem griechischen Urteil bezahlt mein Partner monatlich 276 Euro. Nun meldet sich seine Exfrau und möchter per gr. Anwalt 750 Euro. Mein Freund verdient ca. 2300 netto (damals etwa 200 Euro weniger). Als Grund gibt sie die schlechten wirtsch. Verhältnisse an und dass sie weniger arbeiten will um fürs Kind da zu sein. Ist dieser Betrag nicht utopisch? Was kann man hö hstens verlangen? Vielen Dank, Adriane
Am 26. Mai 2014 um 17:25 Uhr
Hallo ich habe auch mal eine frage ,
ich lebe und arbeite im Ausland (Nigeria) ich bezahle unterhalt und krankenversicherung für meine 2 kinder womit sich meine Ex ein 2 Familien haus finanziert.Wie sieht es jetzt aus wenn ich ganz im Ausland bleibe ,weil meine Kids nicht richtig erzogen werden, der älteste trinkt alcohol und raucht, ich werde einfach nur als sparschwein benutzt und komme mit meiner jetzigen Frau auf keinen grünen zweig ,kann mir jemand helfen .
Am 23. Juli 2014 um 10:20 Uhr
hallo, ich lebe nach der scheidung mit meine beide kinder seit 3 jahren im indien und mein ex ehemann der wieder geheiratet hat lebt weiter in Hamburg. Der hat aber seit 2 1/2 jahren kein cent bezahlt. Ich habe im pdf den offizial brief von sein anwalt wo stet wie viel im monate er zahlen wuerde.
Kann jemand mir bitte hilfen was ich konkrete machen muss. Der ist fest gestellt krankenpfleger.
Danke.
Am 19. September 2014 um 18:03 Uhr
Hallo,
Ich habe die Scheidung eingereicht. Meine Mann ist schnell nach die USA gegangen. Meine Tochter 15 und ich haben kein Cent von der Kindergeld bekommen als meine Rechtsanwalt ihm aufgefordert habe um 426€
Wie ist es möglich ich kann von ihm in der USA meine Unterhalt bekommen. Seine Wohnort ist uns bekannt.
Danke
Am 19. Oktober 2014 um 10:39 Uhr
Hallo Herr vd Wehl,
meine Ex Freundin (nicht verheiratet gewesen) ist mit unserem 10 Jahre alten Sohn nach England zurueck gegangen. Koennen Sie mir sagen, wie sich der Unterhalt berechnet? Sie hat mittlerweile geheiratet und arbeitet Vollzeit.
Am 27. Oktober 2014 um 22:15 Uhr
Hallo,
ich habe ein ernstes Anliegen zu dem ich dringend Antworten benoetige.Mein Partner ist kanadier und lebt seit April hier in Deutschland.Er hat in Kanada zwei unterhaltspflichtige Kinder.Bevor er ausgewandert ist fand im Maerz dieses Jahres die Scheidung statt,dabei wurde der Kindesunterhalt festgesetz.Ab April war mein Partner unterhaltspflichtig.Seine Ex Frau wusste dass er hier ein Kind erwartet und auswandert.Jetzt stehen wir vor einem riesigen Problem. Seine Ex Frau hat die Chance genutzt und ist waehrend seiner Abwesenheit im Mai Beschwerde beim Gericht eingelegt dass er kein Unterhalt zahlt.Sie hat dem Gericht verschwiegen,dass er hier ein Kind hat,dass er das Land verlassen at und dass er seit Anfang April nicht mehr arbeitet.Da mein Partner nicht sofort reagieren konnte,wurde durch das Gericht entschieden,dass er sobald er Kanada wieder betreten wird alle seine ausstehenden Unterhaltskosten der Ex Frau erstatten muss.Es belaeuft sich auf 800$ monatlich laut seines damaligen Einkommens.Meinem Partner sind die Haende gebunden weil er hier momentan einen Immigrationsprozess durchgehen muss Sprachkurse etc.
Meine Frage ist,hat er Anspruch auf Gerichtshilfe von Deutschland nach Kanada durch einen Deutschen Anwalt?
Kanada hat kein Unterhaltsvorschuss durch jegliche Aemter,was bedeutet der der nicht abeitet kann auch nicht zahlen,ohne jeglichen Kredite bei oeffentlichen Stellen.
Da er hier Sozialleistungen bezieht,kann er dort keinen Anwalt sich nehmen und nur ein Anwalt kann diesen Beschluss rueckwirkend machen und Nachweise vorbringen.
Lg Danke
Am 2. November 2015 um 11:42 Uhr
Sehr geehrter Herr von Wehl,
Sind sie noch aktiv? Wenn ja vielleicht könnten Sie mir helfen! Meine Tochter 9 Jahre alt und ich leben in der Nähe von Kapstadt! Durch den Tod meiner Mutter sind wir nun nach Hamburg zurück um hier für meine Mutter alles zu regeln. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Vater hat uns bzw seine Tochter ab und an in Südafrika besucht und hat sich mit der Situation arrangiert, da er auch Familie dort hat! Sophie sollte sogar in SA geboren werden, kam aber dann zwei Monate zu früh! Jetzt droht er mir mit dem Anwalt um das Sorgerecht einzuklagen, kümmert sich aber eher gar nicht um seine Tochter. Er sagt auch, sollten wir wieder gehen wird er mich jagen und keinen Unterhalt mehr bezahlen…meine Tochter möchte auch zurück, sie vermisst ihre Schule, unser zu Hause und ihre Freunde. Ich weiß, er macht es nur um über mich zu bestimmen, denn dem Kind geht es in SA sehr gut. Es ist unsere Heimat und bevor ich heraus bekam, dass er mich betrügt, tagelang Party macht, mit allem drum und dran, genau möchte ich hier jetzt nicht ins detail gehen, war er mit dem Auswandern einverstanden. Hat er eine Chance auf das Sorgerecht
Am 15. Februar 2016 um 14:51 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ein Neffe von mir der in Rumänien lebt hat eben vom Jugendamt Nürnberg ein Schreiben erhalten und ein Formular, dass er ausfüllen muss bezüglich Unterhalt für seine Tochter.
Er ist von der Mutter geschieden, die Scheidung erfolgte nach rumänischem Recht beim Notar. Da wurde auch über das Unterhaltsgeld eine Vereinbarung geschlossen. Nach rumänischen Verhältnissen muss mein Neffe für das Kind 250 Lei (rumänische Währung umgerechnet ca. 56 €) zahlen.
Die Kindesmutter ist im Okt. letzten Jahres nach Deutschland gekommen mit dem Kind, arbeitet aber meines Wissens nicht, hat Kindergeld hier in Deutschland beantragt.
Meine Frage ist: wenn mein Neffe ihr diese 50 Euro monatlich Unterhalt zahlt, wie kann das Jugendamt ihn auffordern 145 Euro zu zahlen?
Ich kann schon verstehen, dass der Lebensunterhalt in Deutschland höher als in Rumänien ist, aber mein Neffe verdient in Rumänien im Monat insgesamt umgerechnet ca.200-250 Euro. Woher soll er die 145 Euro den zahlen?
Außerdem war es ihr Wunsch nach Deutschland zu kommen, um hier Arbeit zu suchen, also muss sie dann auch für den teureren Lebensunterhalt hier in Deutschland aufkommen, oder?
Könnten Sie mir bitte sagen, ob es genügen würde dem Jugendamt ein Schreiben zu übersenden in dem erklärt wird, dass er die hohe festgelegte Summe nicht zahlen kann. Wird die beim Notar abgeschlossene Unterhaltsvereinbarung vom deutschen Jugendamt anerkannt?
Für Ihr Bemühen und eine baldige Antwort von Ihnen bedanke ich mich schon vorab und verbleibe,
Mit freundlichen Grüßen,
Adela