Zugewinn und Schmuck pp
Dienstag, den 17. Oktober 2006Gegenstände des persönlichen Bedarfs, Schmuck, Kunstgegenstände Für diese bestehen keine Sonderregelungen; sie unterliegen deshalb dem Zugewinn. Bei Schmuck und Kunstgegenständen ist der erzielbare Veräußerungswert – entsprechend der für den jeweiligen Gegenstand üblichen Methode (Auktionswert) – heranzuziehen. Ein besonderes Liebhaberinteresse ist nicht auszugleichen. Eine allgemein gültige Bewertungsmethode besteht nicht, insbesondere kann nicht ohne weiteres ein Marktpreis […]