Scheidung zu teuer

Fall: Sie sind Beamter oder Soldat gewesen, Ihre Frau hat die Kinder großgezogen und im fortgeschrittenen Lebensalter wollen Sie sich scheiden lassen.

Bei Beamten gilt: nach Scheidung muß der Ehepartner, der über die Beihilfe und private Zusatzversicherung des Beamten abgesichert war, wiederum privat versichert werden. Diese Kosten, die bei Frauen über 55 schnell von 500,00 EUR bis an 1.000,00 EUR gehen, müssen zusätzlich zum Elementarunterhalt gezahlt werden. Dies frißt die Besoldung auf und freuen wird sich nur die Krankenversicherung.

Tipp für ältere Beamte: Scheidung am besten vermeiden – zu teuer! Treffen Sie eine notarielle Trennungsfolgenvereinbarung mit Erbrechtsfolge und Ausschluß des VA ab Trennung

10 Reaktionen zu “Scheidung zu teuer”

  1. Thomas

    Guten Tag Herr RA von Wehl,
    interessante Seite, ich gehöre zu den älteren Beamten die es getroffen hat. Aufgrund von Anschuldigungen nicht zutreffender häuslicher Gewalt (kann ich beweisen) und neuer Beziehung habe ich unsere Eigentumswohnung erst einmal verlassen, um weiteren Versuchen zu entgehen. Meine Frau will weder (arbeitet seit 15 Jahren nicht mehr und ist im letzten Jahr von 2 Bandscheibenvorfällen betroffen worden) die Scheidung (ich auch nicht mehr nachdem ich Ihren Artikel gelesen habe) noch einen Vertrag und sitzt in der Wohnung. Was könnte ich tun ? Meine Angaben sind sehr dürftig, wollte aber den Rahmen hier nicht sprengen !

    M.f. G.

    T.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    im Moment kann der Wohnungsbesitz nur über den Unterhalt berücksichtigt werden. Sie werden aber einen Fachanwalt beauftragen müssen.

  3. Thomas

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,
    bitte raten Sie mir einen RA Fachanwalt/anwältin in Berlin und Köln den Sie in meinen Fall beauftragen würden
    Danke!

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    in Berlin:

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwltin_wkvon_swieykowski-trzaska-3559.html

    in Köln:

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwltin_fr_familienrecht_in_kln-6127.html

    Bitte grüßen Sie jeweils von mir.

  5. thoas

    Guten Tag Her RA Von der Wehl,
    Danke für die Adressen, werde die Grüsse ausrichten.

    M.f.G.

    Th.

  6. sharalein

    Guten Tag Herr RA von Wehl,

    Wer zahlt die hohen Beträge für eine Private Krankenversicherung für die geschiedene Frau, wenn der Mann noch Beamter ist und nach Abzug des Unterhalts (3/7 vom bereinigten Netoeinkommen) kein Geld mehr vorhanden ist? In meinem Fall:

    (Nettoeinkommen) 1900 – (3/7) 814 = 1085 €

  7. Thomas

    Guten Tag Herr RA von Wehl,
    ich habe zu den von Ihnen geratenen RA Kontakt aufgenommen, aber noch keine Rückmeldung. Zum Problem private Krankenkasse / Beihilfe 2 Fragen :
    1.Ist die Rechtsprechung in diesem Punkt noch gültig, also muss zusätzlich zum Elementarunterhalt die private Krankenkasse vom Unterhaltspflichtigen gezahlt werden ?
    2. Wo, und unter welchem Aktenzeichen kann man in solches Urteil nachlesen ?
    Danke im voraus.

    Th.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    welchen der Kollegen haben sie kontaktiert und wer hat nicht geantwortet?

    Die Kosten für die Krankenkasse sind neben dem Elementarunterhalt zu zahlen. Dies ist eine feststehende Tatsache.

  9. Thomas

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    Danke für Ihre schnelle Antwort. Hier die Beiden Adressen von Ihnen, wo die Antworten noch ausstehen, wird aber bestimmt in den nächsten Tagen etwas geschehen.
    Leider kann ich die Adressen nicht in diese Mail hineinkopierern, es sind die Beiden die Sie mir in ihrer Antwort am 13. November genannt.
    Fr. RA Trazska in Berlin, und Fr. RA Trebinger in Köln.
    Können Sie mir evtl.ein Urteil bzw. Aktenzeichen nennen, ich würde es gerne einmal nachvolltiehen.
    Diese Regelung wird fast alle Beamte die diesem Weg gehen wollen/müssen in den Ruin treiben, bzw. zu sogenannten Aufstockern oder Empfängern von sozialen Leistungen machen.
    Wie hoch, oder wonoch richtet sich der Elemantarunterhalt ?

    Danke im voraus
    Th.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    ich ging davon aus, dass Sie einen Anwalt beauftragen wollten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sie 2 Anwälte beauftragen wollten. Sie müssen damit rechnen, dass schlichte Anfragen außerhalb eines Mandatsverhältnisses nicht (kostenlos) beantwortet werden.

    Der Quotenunterhalt für Ehegatten deckt nur den Elementarbedarf ab. Daneben ist ein Bedarf für die Kosten einer Krankenversicherung gesondert geltend zu machen (BGH, FamRZ 2003, 860, 861)

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