Darf Familiengericht Beratungsgespräche anordnen?
Die Familiengerichten gehen in Umgangsfragen manchmal zu weit und greifen zu sehr in den persönlichen Bereich der Eltern ein, auch wenn dies sinnvoll erscheint:
Es besteht keine Befugnis des Familiengerichts, zur AnÂbahnung einer Umgangsregelung die Teilnahme der ElÂtern an fachpsychologischen Beratungsgesprächen anÂzuordnen (OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1146).