Darf Familiengericht Beratungsgespräche anordnen?

Die Familiengerichten gehen in Umgangsfragen manchmal zu weit und greifen zu sehr in den persönlichen Bereich der Eltern ein, auch wenn dies sinnvoll erscheint:

Es besteht keine Befugnis des Familiengerichts, zur An­bahnung einer Umgangsregelung die Teilnahme der El­tern an fachpsychologischen Beratungsgesprächen an­zuordnen (OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1146).

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