Sorge- und Umgangsrecht

Sorge- und Umgangsrecht

Allein die Weigerung der über 12 Jahre alten Kinder, zum Vater zurückzukehren reicht nicht aus, die elterliche Sorge der Lebensgefährtin der verstorbenen Mutter zu übertragen. Es stellt vielmehr einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK dar, wenn in einem solchen Fall ohne Anhörung der Beteiligten und ohne Einschaltung eines psychologischen Sachverständi­gen die Entscheidung getroffen wird, weil damit nicht hinrei­chend nachgeprüft ist, ob die Weigerung der Kinder nicht möglicherweise auf den Einfluss der Lebensgefährtin zurück­zuführen ist (EuGHMR FamRZ 2006, 997).

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