Heimlicher Vaterschaftstest
BVerfG: „Heimlicher Vaterschaftstest“ und „künstliche Befruchtung“
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, dem 21.11.2006, um 10:00 Uhr die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob ein heimlich eingeholter DNA-Vaterschaftstest ohne Zustimmung des betroffenen Kindes oder dessen gesetzlichen Vertreters in einem gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren verwertet werden kann.
Ich werde berichten.