Scheidung bei Ausländern

BGH: Lebenslange Ehe von Ausländern kann geschieden werden

Ausländer können sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn das nach dem für ihre Ehe geltenden Recht nicht möglich ist. Die Vorinstanzen hatten die Scheidung des syrischen Ehepaares abgelehnt, weil für die Parteien nach dem hier anzuwendenden syrischen Recht das Ostkirchenrecht maßgeblich sei, nach dem eine Scheidung grundsätzlich nicht möglich ist. Beide Partner leben seit Jahren getrennt in Deutschland, sie sind Asylbewerber und haben eine Tochter. Im Einzelfall könne es gegen grundlegende Wertvorstellungen verstoßen, wenn ein in Deutschland lebender Ausländer gegen seinen Willen in einer unheilbar zerrütteten Ehe festgehalten werden solle.

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