Das Neue Unterhaltsrecht

Voraussichtlich am 01.04.2007, spätestens am 01.07.2007 kommt ein neues Unterhaltsrecht. Der Begriff „Reform“ wäre übertrieben. Der Begriff „Reparatur“ passt besser.

Die wichtigsten Änderungen in Schlagworten:

1. Kindesunterhalt
– Vereinfachung des Unterhaltsrechts (Berechnung von Unterhaltsansprüchen in Mangelfällen, Wegfall der Regelbetrag-Verordnung und der Differenzierung der Höhe des Kindesunterhalts, bezogen auf West- oder Ostdeutschland),
– Bestimmung des Existenzminimums von Kindern: gesetzliche Definition des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder sowie Harmonisierung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht,
– vereinfachte Kindergeldverrechnung,
– Neuregelung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge in Mangellagen: Begrenzung der weitgehenden Privilegierung des ersten Ehegatten sowie Verschärfung des Schutzes minderjähriger und privilegierter volljähriger Kinder,
– einheitliche Entscheidung des Familiengerichts zur elterlichen Unterhaltsbestimmung,

2. Tiefgreifende Veränderungen des Unterhalts des geschiedenen Ehegatten

aufgrund Verschärfung des Grundsatzes der nachehelichen Eigenverantwortung, Ausgestaltung dieses Grundsatzes und der Erwerbstätigkeit als Obliegenheit sowie erhöhte Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit,
– Einführung einer neuen, für alle nachehelichen Unterhaltstatbestände geltenden Begrenzungsmöglichkeit in Form einer Billigkeitsregelung sowie Konzentration der bislang verstreuten Begrenzungsregelungen auf eine Norm,
– explizite Regelung der praktisch relevanten Fallgruppe der Begrenzung/Versagung von Unterhalt bei Aufnahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft (§ 1579 Nr. 2),
– Pflicht zur notariellen Beurkundung von vor der Rechtskraft der Scheidung getroffenen Vereinbarungen über die nacheheliche Unterhaltspflicht,
– Streichung der Ansprüche auf Betreuungsanschlussunterhalt,

3. Verbesserung der Rechtsstellung Kinder betreuender, nicht miteinander verheirateter Eltern § 1615l) aufgrund veränderter Rangfolge,
– Erweiterung des Betreuungsunterhalt über den Drei-Jahreszeitraum hinaus aus Billigkeitsgründen,

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

739 Reaktionen zu “Das Neue Unterhaltsrecht”

  1. Helga

    Hallo!
    Eine Frage: Kann eine alleinerziehende Freundin (Kind 9 Jahre) nach dem neuen Gesetz verpflichtet werden, ganztags zu arbeiten?
    Danke für die Info.

  2. RAvonderwehl

    Guten Morgen,

    Einzelfälle sind nach dem neuen Gesetz noch schwer zu beantworten. Ob eine nicht verheiratete Mutter überhaupt nach 9 Jahren noch einen Unterhaltsanspruch (für sich selbst, natürlich nicht für das Kind) hat, ist zweifelhaft.
    Ob bei einem 9-jährigen Kind eine volle Erwerbsobliegenheit zur vollschichtigen Arbeit vorliegt, hängt auch speziell von der Betreuungssituation ab. Wenn in Sonderfällen eine ganztägige Betreuung z.B. durch die Eltern usw. gewährleistet wäre, mag dies angehen. Es dürfte aber nur in Einzelfällen zum Tragen kommen, obwohl die Eigenverantwortung der Mutter hervorgehoben werden soll, besonders die, der nicht verheirateten.

  3. Beate

    Hallo,
    wir wurden nach 12 Jähriger Ehe 1994 ( kinderlos) geschieden. Mein geschiedener Mann ist inzwischen Hartz IV Empfänger u. der Leistungsträger überprüft nun meine Unterhaltspflicht.
    Ich bin alleinstehend u. habe ein Nettoeinkommen von 1270,00 € monatlich. Nach Abzug von Miete, Kredit, Fahrtkosten zur Arbeit, Telefon/Internet u. einigen Versicherungen bleibt für den Lebensunterhalt nicht gar so viel übrig.
    Vielleicht können Sie mir sagen, wie hoch mein Selbstbehalt ist.
    Danke
    Beate Fricke

  4. RAvonderwehl

    Guten Morgen,

    wenn Sie bereits 1994 geschieden wurden und nicht seit dem laufend ein Unterhaltstatbestand zugunsten Ihres Mannes bestanden hat, wäre die Unterhaltskette (wenn sie denn jemals existiert hat) unterbrochen und Sie schulden keinen Unterhalt an Ihren Mann. Der Selbstbehalt wäre somit unbeachtlich. Fragen Sie die Agentur einfach, wonach (welcher Unterhaltstatbestand) Sie angeblich Unterhalt schulden sollen. Dort sitzen keine Familienrechtsspezialisten. Nehmen Sie nicht alles, was von dort kommt, als richtig hin.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  5. Dirk

    Hallo,
    ich wurde nach einem Jahr Ehe,sowie einem Trennungsjahr geschieden. Es ist jetzt 1 Jahr nach Inkrafttreten der Scheidung. Unser gemeinsamer Sohn ist 3 Jahre alt und besucht einen Kindergarten. Meine Exfrau arbeitet nach Erziehungsurlaub wieder Halbtags. Ich zahle noch freiwillig den gesamten Ehegattenunterhalt. Wissen Sie zufällig, wie lange ich nach neuem Unterhaltsrecht für meine Exfrau noch zahlen muß ?

    Danke für Ihre Bemühungen
    Dirk Hansen

  6. RAvonderwehl

    Guten Morgen,

    auch nach dem aktuellen Unterhaltsrecht sprechen wir bei Ihnen von einer Kurzehe, bei der der Unterhaltsanspruch zeitlich zu begrenzen wäre. Das neue Recht soll die Mütter noch früher in Erwerbstätigkeit bringen und die Begrenzung wird deutlich herausgestellt. Ich würde Ihrer Frau ankündigen, noch einen Zeitraum von ca. 6 Monaten zu zahlen und danach die Zahlung einzustellen. Einen sich abzeichnenden Unterhaltsprozess würde ich aufnehmen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  7. Susan

    Hallo,
    mein Partner ist für seinen Sohn (15Jahre) aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Nun erwarten wir (nicht verheiratet, eheähnliche Gemeinschaft) im August 2007 noch ein Baby. Wie verhält es sich da mit dem Unterhalt für beide Kinder? Ist ein Kind in der Rangfolge höher als das andere oder werden beide gleich behandelt? Werden beide Einkommen für die Unterhaltsberechnung herangezogen?
    Danke für Ihre Antwort
    Susan Lehmann

  8. RAvonderwehl

    Hallo,

    die beiden Kinder werden nach dem neuen Recht im Rang gleichstehen.

    Den zweiten Teil der Frage kann ich nicht zweifelsfrei deuten. Welchen Einkommen sind gemeint? Ihr Einkommen spielt bei der Unterhaltsberechnung für den 15-jährigen keine Rolle.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  9. Ulrike

    Frau- 57 J.gesch.,vor 12 Jahren Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht u. hat in der Scheidungsvereinbarung in 2005 den Ehevertrag als rechtswirksam anerkannt. EXmann kündigt nun die Frau aus eigener Firma und sie bekommt demnächst ev.hartz 4
    Kann Exmann nun doch noch zu Unterhalt herangezogen werden ?

  10. RAvonderwehl

    Das nochmalige Anerkenntnis eines Ehevertrages spielt allenfalls eine geringe Rolle. Entweder ist ein Ehevertrag ganz oder teilweise unwirksam oder er ist es nicht.

    Unterhalt kann es nur geben, wenn theoretisch bei Trennung/Scheidung ein Unterhaltsanspruch bestand (Aufstockungsunterhalt?), dieser theoretische Anspruch weiterbesteht und der Ehevertrag unwirksam ist.

    Ob er unwirksam ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Dies muß ein Familienrechtler am Einzelfall prüfen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  11. Ronald

    Guten Tag,
    ich bin jetzt geschieden worden, meine Ex-Frau ist schon wieder schwanger und wird im Mai entbinden. Geht also auch nicht arbeiten.
    Nun meine Fragen.
    1. Muß ich für dieses ungeborere Kind die Vaterschaft aberkennen (ich bin nicht der bioligische Vater)?
    2. kann es wiklich sein, dass meine Ex-Frau für die beiden Kinder, welche bei mir leben, kein Unterhalt zahlen muß bzw nicht arbeiten gehen muß um Kindesunterhalt gewährleisten zu könnn? Schließlich wird das UVG ja nach 72 Monaten gestrichen und dann steh ich so ziemlich ohne Unterstützung da.
    Danke schön für die Hilfe.
    MfG Ronald

  12. Gisela

    Schönen guten Tag,

    mein geschiedener Gatte behauptet, der Kindesunterhalt, den er für unsere gemeinsamen Kinder (12 und 17) zahlt, sei einzig und allein zu deren persönlichen Belange zu verwendeb, und nicht für die allg. Lebenshaltungskosten gedacht.
    Meine Frage nun: Wie ist Kindesunterhalt in dieser Hinsicht definiert, wofür genau ist er zu verwenden, was soll damit abgedeckt werden, was genau beinhaltet er?

    Vorab vielen Dank.

    MfG
    G.

  13. Helga

    Hallo mein Mann und ich bezihen ca 1200,00 Euro Hartz 4 Er hat einen unehelichen Sohn und wir zahlen seit dem wir Hartz 4 bekommen 300 Euro Unterhalt an das Jugendamt das für Dennis zuständig ist. Wir haben selbst nichts mehr und wissen bald nicht mehr wie wir die Miete uns aufbringen können. Nach der Düsseldorfer Tabelle steht ihm 10 Jahre nur 247 zu wer kann uns weiterhelfen. Gibt es Urteile das wenn man selbst fast nichts hat das das Kind dann auch erst mal weniger bekommt. Wir sind beidde schwerbehindert und bekommen auch so schnell keinen Job iwe ein gesunder Mensch. Liebe Grüße Helga Andreas

  14. yorkie0815

    Hi,
    es gibt ganz klare regeln für den selbstbehaslt des unterhaltschuldners,deinm mann stehen,da er nicht berufstätig ist, mindestens 770,-selbstbehalt zubei 1200,- hartz 4 geht die hälfte als sein einkommen durch,hat er dann schon weniger als seinen gesetzlichen selbstbehalt,holt euch rat bei einem anwalt für familienrecht und der sagt euch auch,wie ihr ihn bezahlen könnt(beratungsschein beim amtsgericht beantragen…) weiß der anwalt aber alles genau,ihr seid nicht rechtlos nur weil ihr keine kohle habt!!!stoppt die zahlung sofort und dein mann soll sich notfalls vom jugendamt verklagen lassen,geht 1: 0 für ihn aus!!!

  15. Andreas

    Guten Abend,
    ich habe ebenfalls eine Frage zum Unterhalt meiner Ex-Frau.
    Ich war ein Jahr verheiratet und wurde dann nach dem Trennungsjahr geschieden. Aus dieser Ehe habe ich zum heutigen Stand einen 9jährigen Sohn und zahle Kindes sowie Nachehelichen Unterhalt von 524€.

    Meine Ex-Frau hat von 1999 bis dato nach zwei weitere Kinder von zwei verschiedenen Vätern bekommen die keinerlei Unterhalt zahlen ! Das jüngste Kind ist 1 Jahr.

    Nun meine Frage : Wielange muss ich für meine Ex-Frau noch nachehelichen Unterhalt zahlen, da sie in keinsterweise Arbeiten geht.
    Kann ich für Nachehelichen Unterhalt gegenüber meiner Ex-Frau (immernoch) belangt werden, wenn Sie auf Grund neuer Kinder keine Erwerbstätigkeit nachgehen kann?
    In wie weit trifft der Nacheheliche Unterhalt auf meinen 9 Jahre alten Sohn zu, indem man sagt die Frau muß für das Kind da sein (trotz Schule) und kann daher nicht zur Arbeit (sei es auch geringfügig) bewegt werden.

    Vielen Dank

  16. Thomas

    Guten Tag,
    für meine Tochter Elke habe ich ein Konto auf deren Namen eingerichtet, das für Ihr Studium bzw. Ihre Berufsausbildung bestimmt war. Nachdem ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin, hat meine Frau das Konto sperren lassen.
    Meine Frau verlangt Unterhaltszahlungen für Elke aus meinem laufenden Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
    Gerne würde ich meinen zu leistenden Kindesunterhalt mit dem Guthaben verrechnen, das Elke durch ihr Konto zur Verfügung steht. Geht das?

    Vielen Dank

  17. RAvonderwehl

    Guten Tag,

    zunächst eine generelle Bitte:

    Melden Sie sich nicht mit Ihrem tatsächlichen Namen an, da Sie ansonsten damit zu dem geposteten Beitrag gefunden werden. Ich habe den Nachnamen entfernt. Nennen Sie aber eine richtige Mailanschrift. Die kann nur ich lesen und nur so Ihnen persönlich antworten.

    Zur Frage, die sehr gut ins Forum passen würde und vielleicht dort nochmals formuliert werden sollte, ganz kurz, die Verrechnung mit dem Guthaben wird nicht funktionieren, da Sie dem angelegten Geld selbst eine Bestimmung gegeben haben. Allenfalls kann das Geld, wenn die Tochter in Ausbildung oder Lehre ist, für Unterhaltszwecke herangezogen werden.

  18. lorelai

    hallo… ich hab ein sehr grosses Problem und ich hoffe dass mir hier weitergeholfen wird. Ich lebe momentan von Hartz4 und habe zwei kinder im Alter von 7 und 12 Jahren. Für mich ist es im moment nicht einfach eine Arbeit zu finden, weil mein kleiner Sohn aufgrund seiner ADHS Erkrankung Probleme in der Schule hat.

    Mein grosser Sohn lebt schon von Geburt an bei meinen Eltern. habe ihn mit 17 bekommen und bin von anfang an den ganzen Tag arbeiten gegangen und habe eine Ausbildung gemacht. So war von vornherein die Bindung zu meinen Eltern stärker als zu mir..

    Naja nun gehts darum dass mein älterer Sohn ab dem Sommer aufs Internat geht, weil er seine Fähigkeiten in der normalen Schule nicht voll ausschöpfen kann. Jetzt zu meinem Anliegen..

    Die Schule kostet einen Haufen Geld und meine Eltern haben bis jetzt immer auf Unterhaltszahlungen meinerseits verzichtet.. natürlich habe ich mich finanziell immer gut um ihn gekümmert und wir haben auch ein sehr inniges Verhältnis… nur sprengt das Schulgeld meine finanziellen Möglichkeiten.

    Weiss jemand ob ich die Unterhaltsforderung meiner Eltern dem Jobcenter vorlegen kann und bekomm ich überhaupt den Unterhalt für meinen Sohn in der Situation vom jobcenter. Ich möchte nicht direkt beim Jobcenter fragen weil mir meine Situation sehr peinlich ist, aber ich werd wohl noch ein Jahr vom Amt leben müssen, bis die Therapie meines kleinen Sohnes anschlägt.

    Also vielleicht kann mir ja jemand vorab Informationen geben… würde mich sehr freuen…

    Vielen lieben Dank

  19. RAvonderwehl

    Hallo,

    bei Ihren derzeitigen finanziellen Verhältnissen können Sie keinen Unterhalt zahlen. Ob Sie allerdings eine Erwerbsobliegenheit mit möglichen Einkommensfiktionen trifft, kann ich nicht sagen. Ist auch ein anderes Problem.

    Die ARGE wird keinen Unterhalt für Ihren Sohn zahlen. Meines Wissens nach gibt es das nicht.

    Möglicherweise gibt es aber so etwas wie Schüler-BAFöG oder Stipendien für Ihren Sohn.

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  20. alfonso

    Hallo,
    ich war 18 jahre verheiratet, wurde vor 8 Jahren geschieden aus der Ehe ging eine Tochter hervor die mitlerweile 19 Jahre alt ist und jetzt studieren möchte. wie lange muß ich in diesem Fall noch Unterhalt für meine Tochter bezahlen.
    Ich selbst habe vor 7 Jahren wieder geheiratet und habe mittlerweile 2 Kinder im alter von 4 und 6 Jahren. Ich habe weiterhin mit meiner neuen Partnerin ein Eigenheim erworben, monatliche Belastung ca. 850 € ( Zins und Tilgung )
    Verdienst durchschnittlich 2100 € .
    Meine geschiedenen Frau geht nur 75 % arbeiten und lebt seit ca. 6 Jahren in fester Beziehung mit ihrem Freund zusammen.

    veilen Dank im voraus

  21. Chris

    Hallo,

    vielleicht könnt Ihr mir helfen. Ich bin seit 2000 von meiner Exfrau getrennt, da sie einen neuen Mann hatte und seit 2001 geschieden. Sie hat daraufhin ihn auch geheiratet. Für meine zwei leiblichen Kinder zahle ich seit dem Unterhalt, was auch okay ist. Jetzt meine Frage, sie hat sich jetzt von Ihrem Mann getrennt und mich würde Interessieren ob sie jetzt von MIR noch Unterhalt einfordern kann oder ob der jetztige Scheidungsmann für sie zahlen muß.

    Vielen Dank im Vorraus
    und Grüße

  22. RAvonderwehl

    Hallo,

    sehen Sie bitte meinen letzen Beitrag im Blog „Unterhalt nach Scheidung“ (hört es denn nie auf?)

    Vorrangig ist der jetzige Ehemann zuständig. Aus Ihrer Sicht: Hoffentlich hat er Geld.

    Viele Grüße

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    p.s.
    bitte stellen Sie Ihre Fragen auch im Forum, damit dieses zum Leben erweckt wird. Dort lässt sich besser und übersichtlicher diskutieren.

  23. Ulrike

    Hallo
    mein Partner lebt seit 1,5 Jahren getrennt und möchte jetzt die Scheidung einreichen. Er hat 2 Kinder, 6 und 5 Jahre alt. Wie schaut es mit dem Unterhalt nach dem neuen Unterhaltrecht aus. Er zahl jetzt an seine getrennt lebende Frau fast 600€ und 400€ an die beiden Kinder. Er hat ein Nettoeinkommen von 2.400€ ? Ändert sich etwas an den Unterhaltsleistungen seiner Exfrau? nac h der Scheidung wie verhält sich da die Unterhaltszahlungen ? wie lange muß er Unterhalt an Sie leisten?
    Wäre super wenn Sie mir darauf antworten könnten
    Gruß
    Ulrike

  24. RAvonderwehl

    Guten Morgen,

    wenn die Reform denn kommt, könnte die Unterhaltsleistung zeitlich begrenzt werden. Einzelheiten, wie lange usw., werden die Gerichte aber erst langsam und mühselig herausarbeiten. Da die Eigenständigkeit auch der Mütter hervorgehoben werden soll, wird die Erwerbsobliegenheit der Frau früher als bisher einsetzen, was zu einer deutlich früheren Entlastung der Unterhaltsschuldner führen würde.

    Aber kommt die Reform überhaupt. Ich bin heute (16.03.07) dazu auf einer anwaltlichen Fortbildung. Vielleicht kann ich morgen mehr berichten.

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  25. Monica

    Hallo ich bin seit zwei Jahre geschieden habe zwei Kinder (8) und (10) arbeite seit drei jahren teilzeit, verdiene aber nicht viel (600) ich habe bis jetzt nacheheliche unterhalt bekommen, werde meine unterhalt jetzt komplet gestrichen und wenn? wäre eine rolle spielen dass ich ausländerin bin und keine familie in DE habe und mir mit den Kinder zu helfen , und meine ex mann in Ausland ist.?

  26. norbert spiegel

    Hallo! Ich wurde im vergangenen Jahr nach 19-jähriger Ehe geschieden. Unsere beiden Kinder, 18 und 21 Jahre, leben bei mir, sämtliche Versorgungs- sowie andere Leistungen werden von mir erbracht. An Ehegattenunterhalt habe ich € 1000.- zu bezahlen. Meine ex Frau ist seit ca. 15 Monaten ganztägig berufstätig, Nettoeinkommen ca € 1000.- und lebt seit ca. 3 MOnaten mit ihrem langjährigen Partner, ebenfalls berufstätig, zusammen. Meine Frage: wie lange muß ich Ehegattenunterhalt bezahlen und was ändert sich konkret für mich im Hinblick auf das neue Unterhaltsgesetz. Kommt es zu einer Verbesserung für alleinerziehende Väter?

  27. thomas

    hallo, ich war 16 j verheiratet und bin seid einem halben jahr getrennt und unsere tochter ist 17 wir haben ein haus wo noch 90.000,-kredit drauf steht zwei zimmer und der keller sind im rohbau zustand sowie die terrasse und der außenputz meine frau ist ausgezogen und möchte das haus nicht sie verdient 1600,-netto+kindergeld ich verdiene 1450,- sie verlangt kein unterhalt und aber ich zahle den kredit versicherungen und investiere weiter damit die tochter mal alles erbt (sie kommt jedes wochenende) kosten aller im monat habe ich ca 1100,- mir bleibt je nach dem zwischwen 350 bis 500 euro im monat meine frage hab ich noch rechte/ sie zahlt 250 miete +180 autorate/wie ist die aufteilung bei gericht was kann auf mich noch zukommen

  28. kikide

    Hallo,
    ich habe gelesen, dass es jetzt ein neues Unterhaltsgesetz gibt. Leider werde ich daraus nicht ganz schlau.. Zu meiner Situation: Ich lebe seit Mai 06 von meinem (noch) Ehemann getrennt. Wir waren 12 Jahre zusammen und davon 8 Jahre verheiratet und ich habe einen 14-jährigen Sohn, den er adoptiert hat und der bei mir lebt. Im Dez. 06 hat mein Mann die Scheidung eingereicht. Die ganzen Jahre war ich auch immer arbeiten (24 Std. / Wo.). Im August werde ich erneut eine Ausbildung bei meinem jetzigen Chef machen, damit ich später besser verdienen kann. Mein Mann zahlt für mein Kind und mich Unterhalt (für mich, weil mein Verdienst nicht ausreicht). Nun meinte er, dass er mir wärend der Ausbildung nicht mehr zahlen würde. Das muss er ja auch nicht, weil mein Lohn sich ja nicht ändert. Wie sieht es denn nach dem neuen Gesetz aus, muss er mir nach der Scheidung überhaupt noch Unterhalt zahlen?? Wenn ja, wie lange? Bin ich gezwungen, wenn mein Arbeitgeber mir keine Vollzeitstelle bieten kann eine andere Arbeit zu suchen (ich bin jetzt seit 8 Jahren in der Firma) Was ist, wenn ich einen neuen Partner habe und mit diesem zusammenziehen würde, fällt mein Unterhalt dann weg? Und was bedeutet gefestigte Beziehung zum neuen Partner?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

  29. RAvonderwehl

    Hallo,

    für Sie wird das neue Unterhaltsrecht keine wesentlichen Auswirkungen haben, mit für Sie negativen Folgen müssen Sie auch nach dem bisherigen Recht schon rechnen.

    Mit einem 14-jährigen Sohn (spätestens wenn er 15 wird) haben Sie jetzt bereits eine volle Erwerbsobliegenheit. Ob dafür der Geringverdienst in einer Ausbildung ausreicht, ist zweifelhaft. Ich wäre da vorsichtig.

    Sie sind sicherlich gezwungen vollschichtig zu arbeiten.

    Wenn Sie mit einem neuen Partner gefestigt zusammenleben, entfällt der Unterhalt. Gefestigt gilt die Beziehung nach 2 – 3 Jahren. Etwas anderes gilt aber z.B., wenn der neue Partner sehr gut situiert ist. Bei diese Beziehungen kann der Unterhaltsanspruch auch früher wegfallen.

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  30. Annette

    Guten Tag, Herr von der Wehl,
    ich bin das zweite Mal verheiratet, ein leibliches 13-jähriges Kind lebt bei mir und das andere 15-jährige bei meinem Exmann. Er zahlt mir für das eine Kind schon immer regelmäßig Unterhalt, wie lange ist er noch dazu verpflichtet? Oder muß er überhaupt, wenn doch das andere Kind bei ihm lebt? Müßte ich womöglich noch an ihn Unterhalt zahlen?
    mfg
    Annette M.

  31. RAvonderwehl

    Guten Tag,

    Kindesunterhalt ist von der Unterhaltsreform nicht direkt betroffen, außer dass es künftig einen (kompliziert zu berechnenden) gesetzlichen Mindestunterhalt gibt. An der Dauer wird sich nichts ändern. Bis Volljährigkeit wird Minderjährigenunterhalt geschuldet.

    Danach allenfalls Ausbildungsunterhalt, wenn die Kinder zur Schule gehen oder im Studium oder der Berufsausbildung sind.

    Wenn ein Kind bei dem Mann lebt, schuldet die Frau in der Tat praktisch Unterhalt, wenn sie leistungsfähig ist, also über den Selbstbehalt verdient. Wenn sie nichts verdient, wird der Unterhalt zwar theoretisch geschuldet, kann mangels Leistungsfähigkeit aber nicht gezahlt werden und muß auch nicht später nachgezahlt werden.

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  32. Rosi

    Hallo Herr von der Wehl,

    auch ich würde mich über eine Information von Ihnen zu meiner Situation freuen.

    Mein Mann und ich waren 14 jahre zusammen und sind knapp 4 Jahr verheiratet. Aus dieser Ehe sind zwei Jungs (Zwilllinge) hervorgegangen, die heute 4 Jahre sind. Mein Mann hat sich seit der Geburt der Kinder von mir gelöst – er wollte die Kinder zwar unbedingt, aber dann war ihm alles zuviel. 2005 ist er beruflich für ein Jahr ins Ausland . Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich von ihm getrennt. Heute bin ich wieder schwanger von meinem neuen Partner und habe die Scheidung im Februar 2007 eingereicht. Ich erwarte wieder Zwillinge, die im Sommer zur Welt kommen werden.
    Im Mai werde ich mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Eine Heirat ist jedoch erst für nächstes Jahr vorgesehen.
    Ich bin, wie mein NochMann, Akademikerin und wir haben beiden sehr gut verdient. Heute arbeite ich nicht mehr und er macht Karriere.
    Nun meine Fragen:
    1.) Muß mein Ex auch nach der Ehe noch einen Teilunterhalt zahlen? Auch , wenn ich in eheähnlicher Gemeinschaft lebe mit neuen Kindern und neuem Partner? Wie hoch wird dieser etwa sein bei einem Nettoverdienst von 4000,-Euro?
    2.) Er hat mir eine Abstandszahlung i.H.v. 30.000 Euro angeboten (ich soll auf meinen Unterhalt verzichten), mit den Worten, daß ich froh sein könne überhaupt noch was von ihm zu bekommen – stimmt das? Ich habe auf sein Drängen damals auf Job etc. verzichtet und komme auch nicht mehr auf der bisherigen ebene ‚rein – wären da angesichts eines totalen Unterhaltsverzichtes nicht eher 80.000 Euro angebracht? Leisten könnte er es sich. Und die Zwillinge sind ebenfalls sehr bertreuungsintensiv – deshalb möchte ich im Moment nicht so gern wieder arbeiten gehen.

    Vielen Dank

  33. franz

    hallo,
    meine scheidung steh vor der tür, ich habe ein kind 12jahre aus erster ehe für das ich unterhalt zahle und aus der jetzigen ehe ebenfalls ein kind 9jahre, bin seit ca. 2 1/2 jahren getrennt und bin seit 1997 verheiratet.
    lebe jetzt wieder mit einer frau zusammen die auch ein kind hat und dafür unterhalt von ihrem exmann bezieht.
    ich bin seit einem halben jahr selbstständig und nach abzug der kosten (mieten büro wohnung, gehalt mitarbeiter, auto, unterhalt, raten für darlehen, steuern, versicherungen) bleiben mir zum persö. verbrauch vielleicht ca. 400€
    wie sieht es für mich unterhaltsrechtlich aus?
    was müßte ich für meine frau und unser kind bezahlen? muß ich für meine frau bezahlen? kann man ihr zumuten arbeiten zu gehen?
    altes recht? neues recht?
    was erwartet mich?
    vielen dank für ihre bemühungen.

  34. RAvonderwehl

    Guten Abend,

    für die Kinder und den Unterhalt ändert sich durch das geplante neue Recht nicht wirklich etwas. Allenfalls bekommen die Kinder mehr, da Sie in den ersten Rang kommen. Mit einem 9-jährigen Kind muß die Frau auch heute schon mindestens halbschichtig arbeiten. Nach der Reform könnte sich dies zu einer vollschichtigen Erwerbsobliegenheit ausweiten.

    Eine genaue Berechnung kann ich verständlicherweise mit diesen Zahlen nicht anstellen.

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  35. Franz

    hallo,
    wenn ich das richtig verstehe könnte es nach der reform so aussehen, dass meine frau keinen unterhalt mehr bekommt dafür die kinder mehr?
    muß ich mich jetzt mit dem scheidungstermin nach der reform richten? oder wird das dann was kommt automatisch angewandt bzw. kann ich das dann einfordern? oder heißt es dann pech gehabt du bist noch nach altem recht geschieden worden?
    vielen dank für ihr bemühen

  36. RAvonderwehl

    Hallo,

    die Frage, was macht man(n) in Hinsicht auf die Reform (sie kommt zum 01.07.07!!!!, das steht jetzt fest) wird mir immer wieder gestellt.

    Antwort:
    Abwarten mit der Scheidung bringt nichts und ist auch nicht notwendig. Das neue Recht gilt ab Erlass für alle. Eine Übergangsvorschrift soll genau das vermeiden, was wir schon mal hatten und noch haben, dass zwei Unterhaltssysteme nebeneinander existieren.

    Einzelheiten der Übergangsvorschrift sind zwar noch streitig, aber grundsätzlich wäre die Gesetzesänderung ein Abänderungsgrund, auch wenn z.B. die Gerichtsentscheidung am 30.06.07 gefällt würde und einen Tag später die Unterhaltsreform 2007 in Kraft tritt.

    Thomas von der Wehl
    FA für Familienrecht

  37. Volker

    Hallo,

    meine Frau hat mich vor einem Monat mit unserem
    41/2 Sohn, ohne Absprache, verlassen und sich eine eigene Wohnung
    zugelegt. Meine Frau hat nur 10 Monate nicht gearbeitet dann wieder 20 Stunden in der Woche. Unser Sohn geht, auf Verlangen meiner Frau, seit seinem 10 Monat in die Kita, Montags bis Donnerstag von 7.30 – 16.15 Uhr. Freitags von 7.30 – 13.30 Uhr.
    Meine Frau arbeitet ab 1.4.07 31,25 Stunden. Kann Sie während der Trennung für sich Unterhalt verlangen und wie wirkt sich das neue Gesetz nach der Scheidung auf den Unterhalt an meine Frau aus! Unterhalt für meinen Sohn ist klar! Für meine Frau? Kann Sie nach der Scheidung mich unterdruck setzen und weniger arbeiten? Mein Sohn kommt in 11/2 in eine Ganztagsschule. Kann ich erwarten das Sie für Ihren Unterhalt selber sorgt? Wir sind im August 2007 6 Jahre verheiratet.

  38. Thomas B.

    Hallo,
    ich bin seit 6 Jahren geschieden. Aus der Ehe kommen zwei Töchter. Die ältere Tochter(16J) lebt seit fast 5 Jahren bei mir. Für meine jüngere Tochter(13J) bezahle ich Unterhalt an meine Exfrau, die wieder verheiratet ist und aus der zweiten Ehe einen Sohn(5J) hat. Meine Exfrau trägt zum Unterhalt Ihrer ältesten Tochter nichts bei. Mittlerweile ist Sie schon wieder schwanger. Muß meine Ex nicht genauso wie ich etwas zum Unterhalt Ihrer Töchter beitragen, wenn unsere Kinder das jetzige Alter erreicht haben? Oder ist der Mann immer der dumme? Was habe ich mit den Kindern aus Ihrer zweiten Ehe zutuen?
    Vielen Dank im voraus.

  39. Fang yin

    Hallo,
    Danke zuerste für die Beratung.
    Ich bin jetzt noch verheiratet und habe ein Kind(2,5 Jahr) aber mein frau will sich von mir trennen. mein frau geht schon arbeiten, da mein Sohn in eine Kindertagststät betreut ist. ich bin immer noch Student. Soll ich den für meine Frau ein Unterhalt bezahlen?

    danke viele mals.

  40. Petra

    Hallo! Ich bin eine Mutter von 3 Kindern. Meine ersten beiden Kindern aus erster Ehe sind 13 und 11. Meine kleine aus 2. Ehe ist 2 Jahre. Für die beiden großen Zahlt der Vater schon seit Jahren nichts mehr bzw kümmert sich auch nicht um sie. Ich bekam 72 Monate UVL. Jetzt nicht mehr. Nach allen Versuchen gemeinsam mit dem Jugendamt den Unterhalt zu fordern musste ich hören dass der liebe Mann Privat Insolvenz angemeldet hat und nun mal nichts zu holen ist.Kurz ich soll schauen wo ich bleibe. Ich lese hier immer wieder wie die Männer sich über den Unterhalt aufregen. Aber dass man als Frau die ganze Arbeit hat, sich um eine Betreuung wärend der Arbeitszeit kümmern muss, Schulbücher und Kleidung kaufen muss und was sonst noch so im Alltag anfällt scheint keinem in den Kopf zu kommen. Jetzt sollen die Frauen gedrängt werden schon bei kleinen Kindern frühst möglichst Arbeiten zu gehen. Klar geht ja auch alles so einfach. Arbeit fällt ja ständig (darum die hohe Arbeitslosenzahl) vom Himmel und unsere Arbeitgeber reißen sich gerade zu um Mütter mit kleinen Kindern. Und dann regen sich die Männer über den Unterhalt auf. Das muss einfach mal raus….

  41. karin

    Mein Ex-Mann ist von seiner 2.Ehefrau(nicht berufstätig) getrennt lebend. Aus dieser Ehe gehen 2 Kinder (7+9) hervor. Nun möchte meine Tochter(22)von Ihrem Vater Unterhalt, da Sie jetzt anfängt zu studieren.
    Ist Ihr Vater gegenüber meiner Tochter unterhaltspflichtig???

  42. Curly

    Hallo!
    Mein Freund ist seit ca. 2001 geschieden und zahlt an seine 10-jährige Tochter Unterhalt. Aufgrund seines wenigen Einkommen zahlt er allerdings nicht den vollen Unterhalt.
    Nun habe ich gehört, dass mein Geld auch mit angerechnet wird, damit er den vollen Unterhalt bezahlen kann. Ist dies korrekt, obwohl wir noch nicht verheiratet sind?
    Seine Ex-Frau ist bereits zum 3. Mal wieder verheiratet, warum wird ihr neuer Ehegatte nicht mit angerechnet? Sie arbeitet auch bei ihm in der Firma und zahlt weder Miete noch irgendwas anderes für Kleidung, Lebensmittel etc. Ist dies trotzdem rechtens?

  43. snecke

    Hallöchen!
    Mein Mann wurde vor 3 Jahren geschieden, er hat zwei Kinder im alter von 10 & 13 Jahren.
    Ist seine Ex-Frau zur arbeit verpflichtet, seit der Geburt des ersten Kindes ging sie nur einem Mini-Job nach, da sie sich angeblich um die Kinder kümmern muss.
    Kennt sich jemand aus und kann mir helfen.

  44. andrea

    hallo,
    an Karin.
    Natürlich ist der Vater auch generell für seine volljährige Tochter bis 25 Jahre unterhaltspflichtig, aber Achtung,
    „Minderjährige unverheiratete Kinder und ihnen gleichgestellte privilegierte volljährige Kinder sollen einen absoluten Vorrang erhalten“
    Demnach wird vorweg die vorrangigen Unterhaltsansprüche vom unterhaltsrelevanten Einkommen bereinigt. Auf einen noch schlechteren Rang fallen ab April 2007 alle ´nicht privilegierten´ volljährigen Kinder (´priviliegiert´ sind nur volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag, wenn diese noch bei einem Elternteil wohnen und eine ´allgemeinbildende´ Schule besuchen): Im Mangelfall fallen diese nichtprivilegierten volljährigen Kinder nunmehr auch hinter die neue Freundin/Frau des Vaters, sofern diese ein minderjähriges Kind vom Vater betreut. Das volljährige Kind wird daher künftig sehr häufig ´leer ausgehen´. Während der Bedarf von Azubis i.d.R. durch das Ausbildungsgehalt gedeckt ist, werden Stundenten zahlreicher als bisher auf BAFöG angewiesen sein.
    Es sollte daher geprüft werden ob genügend Mittel zur Verfügung stehen.

    an Curly,
    Nein, das Einkommen der Freundin / Ehefrau wird nicht für die Deckung des Unterhalts für ein Kind aus erster Ehe des Mannes herangezogen. Du bist nicht unterhaltspflichtig gegenüber des Kindes deines Lebensgefährten.
    Ebenso gilt das bei dem Ehemann der Kindesmutter.

    an snecke,
    Die Pflicht einer Erwerbstätigkeit nach zu gehen ist von OLG zu OLG unterschiedlich.
    Betreut der Ehegatte ein oder mehrere gemeinsame Kinder, so gilt folgendes:

    – ist eines der Kinder jünger als acht Jahre, so ist der betreuende Elternteil i.d.R. nicht einmal zu einer Teilzeittätigkeit verpflichtet
    – ist das jüngste Kind zwischen acht und elf Jahre alt, so kommt im Einzelfall eine Teilzeittätigkeit in Betracht. Es kommt auf die Umstände an, zB. darauf, ob das Kind regelmäßig den ganzen Vormittag über betreut ist (Schule, Hort, Großeltern). Jedoch kann man aber von einer geringfügigen Beschäftigung auf 400 Euro ausgehen
    – ist das jüngste Kind zwischen 11 und 15 Jahren alt, ist i.d.R. eine Halbtagstätigkeit zumutbar
    – ist das jüngste Kind über 15 Jahre alt, ist eine Vollbeschäftigung zumutbar

    Sollte allerdings eines der jüngsten Kinder (z.B. 8 – 16)Lernschwierigkeiten oder andere gesundheitliche, körperliche Belastungen, dann geht man in den meisten Fällen aus Billigkeitgründen nicht von einer Erwerbstätigkeit aus

    MfG
    andrea

  45. Michael

    Hallo,
    an Herrn von der Wehl!
    Zum neuen Unterhaltsrecht,ich habe 3 Kinder
    (8,11,13)aus erster Ehe.In zweiter einen Sohn
    4 Monate, Verdienst 2000 Euro Netto
    Meine Alte und Neue Ehefrau gehen nicht arbeiten!Wie wird der Unterhalt 07 berechnet?
    Schulden aus erster Ehe 200 Euro monatl.
    MfG

    Michael

  46. Andrea

    Hallo. Mein mann ist im November 2006 ausgezogen. Wir haben 2 Kinder 14 und 16. Wir sind 17 Jahre verheiratet und die ganze Zeit war ich Hausfrau und Mutter. In meinen alten Beruf komme ich nicht mehr zurück. Ab wann bin ich verpflichtet mir wieder Arbeit zu suchen und muss ich jede Arbeit annehmen. Zählen die 17 Ehejahre gar nicht ? Wenn mein
    Mann mir Unterhalt zahlen muss, wird dieser zeitlich begrenzt ?
    mvG
    Andrea

  47. Harald

    Nach langen Erpressungsversuchen meiner Frau möchte ich mich nun doch scheiden lassen. Wir gehen seit langer Zeit getrennte Wege, obwohl wir noch gemeinsam im eigenen Haus leben. Meine Frau verbringt mindestens eine Nacht pro Woche außer Haus, hat vermutlich einen neuen Freund.
    Da ich selbständig bin und wir in einer Zugewinngemeinschaft leben, beansprucht sie neben Unerhalt für unsere 12jährige Tochter und der Häfte des gemeinsamen Hauses nun auch noch die Hälfte meiner Firma. Dies wäre nur möglich, wenn ich die Firma verkaufe, was widerum meinen Ruin zur Folge hätte.
    Meine Frau arbeitet 1 – 2 Tage die Woche ist aber voll arbeitsfähig. Muss sie wieder voll arbeiten gehen und sich selbst versorgen und hat sie Anspruch auf 50% meiner Firma ???

  48. RAvonderwehl

    Hallo Harald,

    Unterhalt für die Tochter werden Sie natürlich zahlen müssen. Ihre Frau hat heute schon eine Erwerbsobliegenheit für einen Halbtagsjob und nach der Reform wird sie vollschichtig arbeiten müssen.

    Sicherlich hat sie auch einen Zugewinnausgleichsanspruch, aber – keine Angst – die Firma verkaufen müssen Sie nicht. Schauen Sie im Blog mal unter Zugewinn und die Bewertung von kleinen Firmen. Neben dem Substanzwert gibt es u.U. ein Goodwill. Hier ist immer das Anfangsvermögen ganz wichtig. Was hatten Sie schon, als Sie heirateten? Je mehr, desto weniger Zugewinn.

    Ein guter Familienrechtler muß Sie von Anfang an vertreten, damit alles in die richtigen Wege gerät.

    Thomas von der Wehl
    FA f FamR

  49. RAvonderwehl

    Hallo Andrea,

    Sie werden arbeiten müssen. Die Kinder sind auch so alt, dass Sie vollschichtig arbeiten können. Es gibt eine Übergangszeit und danach werden Sie sich intensiv um Jobs bemühen müssen, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Welche Jobs zumutbar sind, hängt von der familiären Situation ab. Beispiel: die Verkäuferin, die 17 Jahre mit dem Chefarzt verheiratet war und die Villa am Starnberger See mit Kindern gemanagt hat, muss nach der Scheidung nicht als Verkäuferin bei Schlecker anfangen.

    Der Unterhaltsanspruch wird wohl zeitlich begrenzbar sein, aber bestimmt nicht nur auf 2 – 3 Jahre. Wie lange genau – die Gerichte werden es festlegen.

    Thomas von der Wehl
    FA f FamR

  50. Claudia

    Hallo!Ich bin alleinerziehend,mein noch Ehemann ist ins Ausland gezogen.Er hat sich nicht viel um die gemeinsame Tochter gekümmert und als er ausgezogen ist,hatt er die kleine nicht mehr Besucht.Er ist zwei Monate im Ausland,hatt sich jetzt gemeldet um mit der kleinen zu sprechen.Meine Tochter ist 2.Jahre und 4.Monate.Ich habe mich jetzt gefragt,wie so er angerufen hatt.Als er in Deutschland wahr ist er nicht gekommen,obwohl er wusste das er nicht hier bleiben möchte.Meine frage ist,bringt das meine Tochter durcheinander wenn sie mit Ihm spricht?Sie ist noch klein,sie wir Ihn nicht sehen können,weil er nicht hier lebt.Ob das Richtig ist nur den Telefonischen kontakt zu haben.Ich möchte das besste für meine Tochter und hoffe das Sie mir eine Antwort geben können.Claudia

  51. lisa

    mein Freund und ich leben 2 jahre zusammen.haben tochter -14 monaten alt.ich bin wieder schwanger -in 5 monat.er ist aber immer noch verheiratet,die scheidung läüft,bezahlt unterhalt an seiner 2 kinder(17;19) und seiner frau.wie sieht“s für uns aus ab juli 2007? wer kommt voran-ich oder seine frau?

  52. Ralf

    Wer kann mir einen Rat geben ?
    Ich bin seit 12 Jahre verheiratet, habe 2 Kinder(3 und 7). Ich lebe z.Z. in einer Beziehung zu einer schwerbeschädigten Frau. Meine mit mir verheiratete Frau führt seit 2 Jahren eine lesb. Beziehung. Die entgültige Trennung (Scheidung) ist nur eine Frage der Zeit. Weiß nur nicht ob ich mir das je Leisten kann, da die finanzielle Last ganz allein bei mir besteht und wohl ziemlich groß ist. Ich bin in der Situation, dass ich Alleinverdiener bin (Netto 2.500 €). Meine Fau hat keinerlei Einkommen und wird zudem von mir gesondert Krankenversichert (130 € im Monat). Wir haben ein kreditfinanziertes Einfamilienhaus. Beide sind wir zwar je zu 50 % Schuldner, zahlen tue aber nur ich. Monatlich entfallen Raten i.H.v. 700 €. Wie wird das bei einer Trennung / Scheidung ? Was muß ich alles bezahlen (Unterhalt Frau, Unterhalt Kinder, Kredite) ? Wie hoch ist mein Selbstbehalt? Fahre täglich 80 km zur Arbeit. Habe dadurch selbst Zusatzl. Aufwendungen (Leasingraten KFZ, Benzin, Steuern, Versicherungen). Wie lange muß ich für meine Frau Unterhalt bezahlen ? Meine Kinder die wohl in Zukunft bei meiner Frau leben werden sind ganztägig (7:30 Uhr bis 16.00 Uhr) in Schule/Hort bzw. Kindergarten untergebracht. Bitte gebt mir einen Rat, wenn jemand sich hier auskennt. Vielen Dank !

  53. RAvonderwehl

    an Ralf,

    hier ist eine nicht ganz einfache Unterhaltsberatung und -berechnung durch einen Fachanwalt notwendig. Am besten Sie wenden sich an einen Fachkollegen aus dem Netzwerk der Fachanwälte, welches Sie auf dieser Seite finden. Falls ihr Wohnort noch nicht dabei ist, können Sie mir ein Mail schicken.

  54. RAvonderwehl

    an Lisa

    die konservativen Kräfte haben es geschafft die nichteheliche Mutter in der Unterhaltsreform auf den 3. Rang zu verdrängen. Nach der Reform sind alle Kinder im 1. Rang und die geschiedenen Mütter im 2. Rang. Die nichtehelichen Mütter, wie gesagt, nur im 3. Rang.

    Solange Sie nicht verheiratet sind, werden Sie im Mangelfall die Verliererin sein.

  55. lisa

    wir wollen heiraten wenn mein Freund geschieden ist-was passiert danach?ich habe gehört nach der Reform die neue Partnerin wird gleich gestellt.und daß die Mutter die das Kind betreut kommt vor.stimmt das?

  56. RAvonderwehl

    Hallo Lisa,

    wie schon gesagt, nach der Heirat stehen alle Kinder im 1. Rang und alle verheirateten/geschiedenen Mütter (gleichberechtigt) im 2. Rang. Nur die unverheirateten Mütter sind noch im 3. Rang.

    Die geschiedene Mutter geht nur noch der unverheirateten Mutter vor.

  57. lisa

    danke für Antwort.ich habe noch eine Frage-kann Ich seine Scheidung beschleunigen,immerhin schon das 2 Kind unterwegs.der Richter sagt so eilig ist das nicht.die Scheidung dauert schon 2 jahren.kann mein Anwalt was tun?

  58. Wynton

    Hallo, folg. Fall. Ich bin 21 J. verheir.,meine ehefrau zog Ende Jan.07 aus der gemeins. Wohn. und hat die Wohn. fast leergeräumt(ich war in Berlin). Der Mietvertrag geht noch bis z. 31.5.07.Ich habe jetzt 142€ Strom nachgezahlt!Meine Frau bekommt für die 14j.Tochter 316E Unterhalt. Sie verdient ca.650€ als Pflegekraft halbtags,ich bekomme ca. 1820€. Jetzt will sie von mir noch über 300€ trennungsunterhalt. Ich zahle die Miete v. 625€ uns seit einem Jahr läuft meine Privatinsolv. Was muss ich zahlen?

  59. RAvonderwehl

    an Lisa

    eine Beschleunigung kann nur der Anwalt erreichen und wenn der Richter nicht mitmacht – schwierig

  60. RAvonderwehl

    an Wynton

    die Berechnung muß ein Fachanwalt vornehmen. Sie finden einen entweder hier im Verzeichnis oder schicken ein Mail mit dem Ort, wo der Anwalt/Anwältin sitzen soll.

  61. sven

    Hallo

    Meine ex Freundin und ich haben eine zuckersüsse Tochter, die jetzt 9 Monate alt wird. Sie geht 4 mal die Woche arbeiten.ca 150 euro ist ihr (offizielles) entgeld mtl. Sie und ihr Anwalt ist der meinung das ich ihr 720 euro mtl.(nur Muttesunterhalt)3 jahre lang schuldig bin?! mein Nettoverdienst beträgt 1500 euro.mtl. und lebe in einer WG zwecks kostenoptiemirung.Im Gegensatz dazu hat sie eine 3 Zimmer Wohnung 600euro mtl kaltmiete, und hat seit 3 jahren ein haus geerbt in dem die Eltern wohnen??? was bin ich ihr denn schuldig??

    Danke vielmal für ihre Zeit.

  62. Tommi

    Hallo Sven…
    Hast du nicht ein Mindesterhalt??

  63. Tommi

    Habe noch eine Frage..

    Habe 2 Lebensversicherungen noch laufen. Eine davon ist schon vor der Ehe abgeschlossen worden..
    Muss ich bei dieser auch die Hälfte meiner Ex auszahlen??

    Vielen Dank

  64. RAvonderwehl

    an Tommi:

    Die 2 LV fallen in den Zugewinn. Nur der in der Ehe erzielte Mehrwert ist auszugleichen, meist mit vielen anderen Positionen. Hälftige Teilung bestimmt nicht. Auch die Berechnung des Wertes der LV nicht ganz einfach

  65. RAvonderwehl

    an Sven:

    dringend beim Fachanwalt für Familienrecht (Fachleute hier im Portal zu finden) beraten lassen. Der Unterhaltsbetrag von 720,00 EUR nur für die Mutter kann unmöglich stimmen. Dies ist grds. zwar ihr Bedarf, aber damit nicht gleich der geschuldete Unterhalt. Der Unterhalt ist von Ihrer Leistungsfähigkeit abhängig und Untergrenze der Selbstbehalt.

  66. engelchen39w

    hallo!
    Bin seit 4 jahren geschieden,habe einen arbeitsvertrag auf 401,- euro.vom Jobcenter bekomme ich das zusatzgeld 2.2. so das ich ungefähr im monat auf ca.800,- euro komme. von diesem Geld muß ich 432,-euro miete zahlen ,65,- euro strom und andere kleine ausgaben begleichen.
    kann ich auch noch nach ca. 4 jahren Unterhalt für mich von meinem ex-mann verlangen?Habe bisher drauf verzichtet. sein einkommen ist ca.1400,-

  67. engelchen39w

    Habe da noch eine wichtige frage:
    Werden Spesen zum kindesunterhalt mit angerechnet?

  68. RAvonderwehl

    Hallo,

    wenn Ihr Mann auch Kindesunterhalt zahlt, wird für Ehegattenunterhalt kaum Raum verbleiben. Zudem ist die Frage, ob lückenlos eine Unterhaltskette vorgelegen hat. Bei Spesen ist die Frage, ob diese tatsächliche Kosten erstatten, dann zählen sie nicht zum Einkommen.

  69. engelchen39w

    Was die spesen angeht, geht es mir darum das mein ex-mann bis jetzt für mein 16 jähriges kind 277,- euro gezahlt hat. ich habe vor,sein unterhalt neu berechnen zu lassen.Manche sagen spesen werden mit angerechnet ,andere sagen wiederum spesen werden nicht angerechnet. was stimmt nun?

  70. RAvonderwehl

    Spesen:
    wie meistens in der Juristerei: kommt drauf an:

    „Spesen werden vom Arbeitgeber zur Deckung arbeitsbedingten Mehraufwands gezahlt. Geschieht das unter Abrechnung konkret entstandener Ausgaben auf der Grundlage erteilter Quittungen, sind Spesen unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung.

    Regelmäßig werden Spesen jedoch pauschal gezahlt, also ohne den Nachweis tatsächlich in dieser Höhe entstandener Kosten. Was Tagegeld und Mehrverpflegungszuschüsse angeht, ist die pauschale Abrechnung ebenso üblich wie beim Pauschalansatz für gefahrene Kilometer. Hier entsteht unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.

    Es ist allgemein üblich, 1/3 der pauschal gezahlten Spesen und Auslösungen dem Einkommen zuzurechnen“.

  71. lena

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich war 12 Jahre verh. bin seit 3 Jahren geschieden und habe Kinder im alter von 14 und 12 Jahren. Ich habe in den ganzen Jahren halbtags gearbeitet. Nun bin ich seit einem Jahr arbeitslos und muss wohl demnächst Harzt IV beantragen. Ich bemühe mich angestreng um neue Arbeit, bekomme jedoch im kaufm. Bürobereich nichts. Muss mein Exmann weiterhin für meinen Unterhalt angemessen (d.h. erst die Kinder dann die Exfrau) aufkommen und wenn ja wie lang muss er auch Unterhalt für mich zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen

  72. Mona

    Hallo,
    mein Partner (nicht verheiratet) hat sich jetzt nach 4 Jahren Beziehung getrennt, in der Zeit ist auch ein Kind entstanden wird jetzt drei.
    Ich habe vor einem Jahr eine Ausbildung angefangen zur Erzieherin, die nur möglich war, durch seine Unterstützung.
    Jetzt möchte er, dass wir ausziehen, ich habe eine neue Wohnung gefunden, die aber mein BaFög völlig beansprucht.
    Er ist Selbstständig und verdient zwischen 6000,00-8000,00€ Brutto.
    Ein Recht auf Wohngeld habe ich nicht, nun ist die Frage, was kann ich tun, bezüglich Unterhalt.
    Ist er mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig?
    Und wieviel würde der kleinen zustehen?
    Ich muss mich auch komplett neu einrichten, da die Möbel von ihm sind und ich diese nicht mitnehmen kann?!
    Danke und Grüße

  73. RAvonderwehl

    Hallo Lena,

    nach der Unterhaltsreform haben Sie eine volle Erwerbsobliegenheit und müssen praktisch jeden angemessenen, zumutbaren Job annehmen. Die Nachweispflichten, sich ausreichend gekümmert zu haben, sind streng. Im Mangelfall wird zunächst der Kindesunterhalt bedient (alte und neue Kinder, falls vorhanden) und wenn dieser bezahlt ist, Ehegattenunterhalt gezahlt.

    Die Frage „wielange“, kann ich (noch) nicht beantworten. Das werden die Gerichte erst klären und das wird Jahre dauern.

    Ich habe zu den Themen Befristung und angemessene Tätigkeit auch etwas im Ratgeber geschrieben, was vielleicht hilfreich ist.

  74. Frank

    Guten Morgen
    lebe seit 3 Monaten getrennt von meiner Frau mit 2 Kindern(2 und 6J)Die Gegenanwältin verlangt horrende Unterhaltszahlungen.Verdiene Netto 1950 mntl Euro und ich soll Unterhalt für alle zusammen 1180 Euro zahlen.Ich arbeite im öffentl. Dienst dort bin ich gezwungen an einer ZVK teilzunehmen.Diese ZVK(zusätzliche Rentenabsicherung) wird von der Anwältin auf mein Nettogehalt mit angerechnet???Kann das sein.Das ist Geld was ich nie sehe bzw bekomme.Das auf das monatliche Gehalt Weichnachtsgeld und Lohnsteuerjahresausgleich mit angerechnet werden ist klar aber die öffentliche Dienst Versicherung?????

  75. RAvonderwehl

    Sie haben einen Selbstbehalt von 890,00 EUR. Damit kann der Unterhalt maximal 1.060,00 EUR betragen.

    Wenn der Betrag für die ZVK rein für die Altersversorgung ist, zählt er nicht zum Nettoeinkommen. Sonst würde die Frau 2 x davon profitieren: 1 x beim Unterhalt und später 1 x beim Rentenausgleich.

    Dringend einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen (s.o. unter Button „Scheidungsanwalt“). Die Weichen müssen von Beginn an richtig gestellt werden

  76. Thomas

    Hallo, ich bin seit 2001 geschieden, zahle an meine Frau Ehegattenunterhalt und für meine zwei Kinder Kindesunterhalt nach dem regelbetrag Düsseldorfer Tabelle 160 %. Nun zieht ein Kind zu mir und das zweite bleibt meiner Exfrau. Meine Exfrau arbeitet halbtags und bezieht durch mich Ehegattenunterhalt in Höhe von ca. 750,– € zzgl. natürlich Kindesunterhalt. Nun stellt sichmir die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Kind bei mir wohnt und andere bei meiner Exfrau. Bekomme ich dann von ihr Kindesunterhalt für das bei mir wohnende Kind? Wird bei ihr der Ehegattenunterhalt angerechnet, da sie durch ihre Halbtagstätigkeit ca. 600,– Nettoverdienst hat, jedoch ja ca. 750,– € ehegattenunterhalt erhält. Zudem die Frage, ob ich dann überhaupt noch Ehegattenunterhalt zahlen muss, wenn ein Kind bei ihr und ein Kind bei mir wohnt. Ich bin wieder verheiratet und zudem lebt ein Kind meienr jetzigen Frau aus erster Ehe bei uns. Wäre super, wenn Sie mir hier helfen könnten. Vorab schon herzliche Dank

  77. Ralf2

    Ich bin seit 12 Jahren von meiner 1.Ehefrau kinderlos geschieden. Mit meiner 2.Ehefrau,nicht berufstätig, habe ich 2 Kinder,5 und 10 Jahre.Meine 1.Ehefrau ist HarzIV Empfängerin.
    Kann ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht gegenüber meiner 1.Ehefrau erwirken.
    Ich verdiene ca.2400 Euro.

  78. Wir3hier

    Mein Mann und ich waren 7 Jahre verheiratet, 2 Kinder, 9 und 6. Ich war die ganze Zeit „nur“ zuhause, also nicht berufstätig, da ich meinen Job aufgrund zu großer Entfernung (400km) kündigen mußte. Die Scheidung läuft weil er eine Neue hat. Wir bekommen Ehegatten- und Kindesunterhalt, ich arbeite auf 400€-Basis. Keine Verwandtschaft oä. in der Nähe. In den Ferien nehme ich die Kinder mit ins Büro.Jetzt bekommt seine Neue ein Baby. Muß ich jetzt damit rechnen, keinen Ehegattenunterhalt mehr zu bekommen? Ich würd ja gerne länger/öfter arbeiten, nur was soll ich mit den Kids in den Ferien machen??
    Ach ja: er verdient wirklich gut!!! Ca. 6000 Euro netto. Davon zahlt er noch die Hälfte unseres gemeinsamen Hauses, wofür ich fürs Wohnrecht bezahle. Und er lebt in Belgien. (Ist aber deutscher Staatsbürger).

  79. Lisa

    Hallo!!
    ich habe mal eine wichtige frage!!
    meine Tochter ist jetzt 14 Wochen alt, ich habe Unterhaltsvorschuss usw. beantragt weil der vater meines kindes noch nicht bezahlt. die vaterschaft ist aber schon festgestellt nur er hat die Vaterschaft noch nicht anerkannt! Jetzt wollte ich gerne wissen ob ich einen
    Freund haben darf und auch bei ihm schlafen darf ohne dass ich mich Strafbar mache oder etwas zurückbezahlen muss?!

  80. RAvonderwehl

    Hallo Lisa,

    keine Angst, Sie dürfen einen Freund haben und auch bei ihm schlafen. Das ist weder strafbar, noch kostet es etwas.

  81. Brigitte

    Guten Tag,
    Bin mit einem Mann verheiratet der aus erster Ehe 2 Kinder hat und jeweils den Mindesunterhalt zahlt er verdient 2000 € brutto,wir haben zusammen keine Kinder.Jetzt möchte ich mich selbsständig und würde ca.1500 € monatlich netto Einkommen haben,kann es passieren wenn eine Neuberechnung käme das durch mein Einkommen er mehr bezahlen müßte?

    Danke

  82. Anja

    Guten morgen,
    mein Mann ist seit 3 Jahren geschieden. Aus der alten Ehe gehen zwei Kinder (16 und 14) hervor. Die 16jährige lebt bei uns.
    Wir haben letzten Jahr geheiratet und werden im August unser gemeinsames Kind bekommen.
    Mein Mann zahlt immer noch Unterhalt an seine Ex-Frau. Sie ist arbeitsfähig macht aber auf psychisch krank. Wie lange muss er noch zahlen? Und warum kommt sie mit dem Mist immer durch? Sie hat einfach nur „faules Fieber“. Sie hat die Scheidung eingereicht und hat dabei gesagt daß sie meinen Mann „fertig machen“ wird. Er müsse sein Leben lang für sie bluten. Warum kommen solche „faulen“ Leute meistens zu ihrem Recht? Ich versteh die Welt nicht mehr. Kann man sie nicht zum arbeiten zwingen?
    Für Ihren Rat herzlichen Dank im voraus!

  83. RAvonderwehl

    Hallo Anja,

    die 1. Ehefrau hat zweifellos eine volle Erwerbsobliegenheit. Eigentlich muss sie arbeiten oder nachweisen, dass sie entweder nicht arbeiten kann oder jedenfalls alles tut um ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen (20 – 30 Bewerbungen im Monat usw.)

    Nach Ihrer Heirat und der Geburt des Kindes hat Ihr Mann ab dem 01.07.07 Unterhaltsverpflichtungen für 3 Kinder im 1. Rang und 2 kinderbetreuende Frauen im 2. Rang.

    Verdient er so gut, dass dort überhaupt noch nennenswerter Unterhalt für die 1. Ehefrau übrig bleibt?

    Vielleicht hilft auch die obligatorische zeitliche Befristung nach der Unterhaltsreform. Ich würde es jedenfalls versuchen.

  84. Anja

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    danke für Ihre schnelle Antwort.
    Mein Mann verdient ca. netto 2200. Minus Miete, Heizung usw.,ca. 1100 €. Zur Zeit zahlt er 249 € an den Jungen und 100 € an die Ex. Sie zahlt für die Tochter nichts bzw. das wurde meinem Mann angerechnet.
    Das Gericht hat vor ca. 4 Wochen das Verfahren eingestellt bzw. vertagt bis nach der Geburt des Kindes.
    Die Ex gibt immer an das sie doch ach so krank ist (psychisch) und nicht arbeiten gehen kann. Doch durch den Sohn wissen wir das sie auf „Techno-Partys“ geht usw. Wenn man sie in der Stadt sieht ist sie geschminkt und es geht ihr richtig gut. Bei Gericht sieht sie immer wie ein häufchen Elend aus. Wir wissen aber das dieses nicht stimmt!!!! Doch wie können wir so etwas beweisen?
    Was bedeutet „obligatorische zeitliche Begrenzung“?

    Danke

  85. ella

    Nach 25 Jahre Ehe hat mich mein jetzt wegen einer anderen verlassen. Er wohnt auch offiziell schon bei ihr. Ich habe mit ihm drei Kinder, von denen zwei außer Haus leben (23 + 21 Jahre). Der 18jährige Sohn geht noch zur Schule und lebt bei mir im Haus.
    Meine Frage: Mein Noch-Ehemann wollte in all den Jahren nie, daß ich arbeite. Habe auch nichts gelernt. Jetzt verlangt er, daß ich mir eine Arbeit suche.
    Gesundheitlich bin ich nicht auf der Höhe.
    Kann er von mir (50 Jahre) so etwas abverlangen?

  86. inge

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Lebenspartner ist seit 2000 geschieden und zahlt für seine Tochter (8 Jahre) Unterhalt und immer noch für seine Exfrau. Der Betrag beläuft sich auf 475 euro. Ist es richtig das er immer noch Ehegattenunterhalt bezahlt. Die Frau arbeitet halbtags. Gibt es Richtlinien über den Ehegattenunterhalt. Muss er zahlen, für die EX???

  87. RAvonderwehl

    Hallo Inge,

    Richtlinien für den Ehegattenunterhalt, wie die Düsseldorfer Tabelle gibt es nicht. Ihr Mann zahlt scheinbar Aufstockungsunterhalt und nach der Reform besteht die Chance, diesen von der Höhe und von der noch folgenden Laufzeit her zu begrenzen. Wenden Sie sich an einen der Fachanwälte für Familienrecht in unserem Portal.

  88. RAvonderwehl

    Hallo Ella,

    ich denke, Sie werden sich um einen Job bemühen müssen. Sie haben eine volle Erwerbsobliegenheit. Ob Sie etwas finden und zu welchen Konditionen, steht auf einem anderen Blatt. Bitte beachten Sie meine diversen Ausführungen zum Stichwort „Erwerbsobliegenheit“, damit Sie nichts verkehrt machen. Sie müssen schon ernsthaft versuchen einen Job zu finden und können nicht damit rechnen, lebenslang Unterhalt zu bekommen.

  89. Joe

    Guten Tag,
    Wir haben im Sep. 2001 geheiratet. Im Nov. 2002 wurde unsere Tochter geboren. Im März 2003 (Kind knapp 4 Monate alt) hat sich meine Frau ohne meines Wisssens in ihre alte Heimat abgesetzt (ca. 400 km weg). Seitdem fahre ich alle 2 Woche das Kind besuchen. Ich zahle Kindesunterhalt voll und Ehegattenunterhalt. Meine Ex-Frau arbeitet halbe Tage. Muss ich weiterhin für sie zahlen?

  90. Brigitte

    Hallo,
    Hatte ihnen am 28.4 ein Kommentar gesendet aber keine Antwort erhalten!

    Danke

  91. RAvonderwehl

    Hallo Brigitte,

    der Blog ist keine kostenlose Rechtsberatung, aber wenn ich die Zeit finde, antworte ich gern. Zu Ihrer Frage: es kann durchaus passieren, dass Ihr Mann mehr an Kindesunterhalt zahlen muss, da Sie bei Eigenverdienst als Unterhaltsberechtigte entfallen, zumal bei 2.000,00 bereinigt Netto der Mindestunterhalt zu gering erscheint.

  92. Brigitte

    Hallo,
    Mein Mann hat 2000 € brutto,also 1500 € brutto und zahlt 528 € Unterhalt und 50 € auf den Rückstand,ich wurde damals bei der Berechnung auch nicht berücksichtigt.Wollte dann nur wissen ob bei Eigenverdienst mein Mann noch mehr zahlen müßte?
    Vielen Dank noch mal für ihre Antwort!

  93. RAvonderwehl

    Hallo Brigitte,

    mehr muss er nicht zahlen. Der Selbstbehalt muss ihm immer verbleiben.

  94. schnuffelhase

    Hallo,

    wir haben ein Probelm!

    Ich, geschieden mit 3 Kindern 5,9 und 18 Jahre, lebe seit knapp 2 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen. Er war knapp 1 Jahr verheiratet, aus der Ehe ist ein jetzt 4 jähriges Kind hervorgegangen. Die Ex-Ehefrau hat bei Gericht Unterhaltsverzicht unterschrieben. Bis zur Scheidung hat mein Freund Trennungsunterhalt an sie gezahlt. Sie hatte ebenfalls eine fast 2 Jährige Lebensgemeinschaft, von der sie sich nun getrennt hat. Da sie wegen des Kindes, das in einen Integrativ Kindergarten geht, nicht arbeiten geht, hat sie nun, da sie ja wieder alleine lebt, Sozialhilfe beantragt.
    Jetzt will das Sozialamt von meinem LG sowie von mir Einkommensnachweise haben um zu prüfen ob „bei uns nicht was zu holen (Ehegattenunterhalt) ist.
    Wir sind völlig fertig, weil wir es mit unserem 5 Personenhaushalt gerade so geschafft haben wieder finanziell auf den Beinen stehen zu können. Wie sollen wir uns verhalten? Ich sehe nicht ein warum ich meine Einkünfte (knapp 900 Euro) angeben muss, das die Ex Unterhalt bekommt!
    Ich würde mich sehr über einen Rat freuen!

  95. schnuffelhase

    hallo, ich schon wieder….:-))
    Natürlich zahlt mein LG Kindesunterhalt an seine Tochter, es geht hier lediglich um die Wiederaufnahme des Ehegatten Unterhalt!
    Im Scheidungsurteil ist der Nacheheliche Verzicht auf Ehegattenunterhalt ausführlich beschrieben und erklärt!

  96. alexandra

    Guten Tag, mein Mann zahlt für seine Mädchen (7 und 8) entsprechend einem Titel 135% vom Regelsatz, je Tochter 231 Euro.
    Kann er den Unterhalt ab Juli 2007 auf jeweils 227 Euro kürzen?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichem Gruß

  97. RAvonderwehl

    Hallo Alexandra,

    einfach kürzen darf man einen Titel nie. Wäre großer Fehler. Immer vorher die Zustimmung schriftlich anfordern und notfalls Abänderungsklage einreichen. Was genau nach dem 01.07. kommt, neue DD-Tabelle usw., weiß heute noch niemand.

  98. RAvonderwehl

    an Schnuffelhase,

    Auskünfte sind immer wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen, sonst droht eine nicht zu gewinnende (Auskunfts-)Klage. Ob der Unterhaltsverzicht wirksam ist, kann ich nicht abschließend sagen. Wenn der Verzicht bei Abschluss bereits erkennbar zu der Notwendigkeit stattlicher Transfer-Leistungen führte, wäre er anfechtbar. Wenn nicht, kann er durchstehen.

  99. alexandra

    Guten Tag, vielen Dank, ich beziehe mich auf meine Frage:

    alexandra
    Am 6. Mai 2007 um 15:49 Uhr
    Guten Tag, mein Mann zahlt für seine Mädchen (7 und entsprechend einem Titel 135% vom Regelsatz, je Tochter 231 Euro.
    Kann er den Unterhalt ab Juli 2007 auf jeweils 227 Euro kürzen?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichem Gruß

    und Ihre Antwort:

    RAvonderwehl
    Am 7. Mai 2007 um 10:57 Uhr
    Hallo Alexandra,

    einfach kürzen darf man einen Titel nie. Wäre großer Fehler. Immer vorher die Zustimmung schriftlich anfordern und notfalls Abänderungsklage einreichen. Was genau nach dem 01.07. kommt, neue DD-Tabelle usw., weiß heute noch niemand.

    Mein Mann hat ja keinen Titel über einen bestimmten zu zahlenden Unterhaltsbetrag, sondern „nur“ über 135% des Regelsatzes.
    Da es den Regelsatz ja nicht mehr geben soll…
    Damit kann ja der Titel gar nicht einfach gekürzt werden, oder?
    Oder wäre es theoretisch möglich, daß die Kindesmutter aufgrund des Titels nun plötzlich 135% des neuen Anspruches (7-12 Jhre) 304 Euro abzgl. halbes Kindergeld (wären ja anstatt bisher 231 Euro nun 333 Euro) fordern könnte???
    Danke für Ihre Antwort im Voraus.

  100. RAvonderwehl

    Hallo,

    wenn es ab dem 01.07.07 die Regelbetragsverordnung nicht mehr gibt, werden alle Titel, die darauf basieren, anzupassen sein. Die Horrorberechnung die Sie vermuten, wird es definitiv nicht geben – keine Angst.

  101. Joe

    Hallo, ich beziehe mich auf Frage 89 vom 3.5.07. Meinen Sie, dass der Geschiedenenunterhalt möglicherweise wegfallen könnte….zumal ich ja weiterhin die imensen Umgangskosten tragen muss, quasi noch jahrelang!!!

    Danke im voraus!

  102. RAvonderwehl

    Hallo Joe,

    vielleicht eine zeitliche Befristung oder eine Reduzierung des Unterhaltes wäre denkbar. Ich würde es mit einem Fachanwalt für Familienrecht jedenfalls versuchen. Suchen Sie hier im Blog auch mal nach „Kosten Umgangsrecht“.

  103. oldsparky

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin seit September`2001 verheiratet und will mich nun von meiner Frau wegen zweimaligen Ehebruchs (Ihrerseits) scheiden lassen. Der Antrag wurde im Dezember`2006 durch meinen Anwalt für Familienrecht gestellt. Da wir eine kinderlose Ehe führten und meine Frau meinen Wunsch mich scheiden zu lassen zustimmte und eine Gütertrennung beim Auszug einvernehmlich ablief, ließ nur ich mich von einem Anwalt vertreten. Meine Frau verzichtete auf einen Rechtsbeistand und das Gericht legte den Termin für die Scheidung auf Ende Mai fest. Vor ca. 1.Woche nahm sie sich nun doch einen Anwalt und stimmte mir in allen Ausführungen zu, strebt einen Unterhaltsverzicht auch in der Not an und stimmt der Scheidung nun auch schriftlich durch ihren Anwalt zu. Die einzige Berichtigung durch ihren Anwalt war, dass sie weniger verdient als von mir angegeben und mit 300€ – 500€ im Monat „um die Runden“ kommen muss. Da sie einen festen Job (4Tage-Woche) mit einem Einkommen von ca. 1100€ Netto und dazu in den freien Zeiten ein Gewerbe (Nagelstudio) betreibt weis ich, dass sie weit mehr als 300€ bis 500€ zum leben übrig hat und könnte dies auch beweisen. Ich verdiene 2000€ Netto, bin unterhaltspflichtig für meinen 12-Jährigen Sohn aus erster Ehe und habe keinen blassen Schimmer warum sie jetzt plötzlich mit einem Anwalt erscheint. Es gab keinen Streit, keine Forderungen von beiden Seiten und der Versorgungsausgleich ist auch zu ihren Gunsten berechnet worden! WAS HAT DIE VOR? Muss ich tatsächlich mit Unterhaltsverpflichtungen rechnen?

    Vielen Dank im Voraus!

    mfg

  104. Joe

    Danke im voraus, Herr RA von der Wehl, eine Frage hierzu noch. Zu Punkt 5. haben Sie in einem vergleicbaren Fall geraten, die Zahlungen nach einer Zeit einzustellen und es auf einen eventuellen Unterhaltsprozess ankommen zu lassen. Hiesse das in meinem Fallauch, einfach die Zahlungen für den Ex-Ehegatten einzustellen und dann wäre dieser im Zuge, die Leistungen gerichtlich einzufordern? Im übrigen beruht meine Zahlung für meine Ex-Frau auf einen gerichtlichen Vergleich im Scheidungsverfahren!

    Danke schön!

  105. RAvonderwehl

    Hallo Joe,

    klappt bei Ihnen leider nicht, da der Unterhalt tituliert ist. Sie müssen Abänderungsklage erheben.

  106. Nadi

    schönen guten morgen!!

    Habe eine frage die mich sehr belastet..
    Bin jetzt seid über einem Jahr von meinem Mann getrennt mit dem ich auch eine tochter habe für die er unterhalt zahlt, die scheidung läuft auch und ich hoff das der scheidungstermin bald ist,,

    Jetzt zu meinen sorgen Ich lebe mitlerweile schon seid längerem mit meinem neuen Partner zusammen und wir bekommen im November ein Baby und freuen uns auch sehr jetzt weiss ich aber nicht wie das ist da ich noch verheiratet bin und den nachname von meinem ex habe ich möchte auf keinem fall das das Baby seinen nachnamen bekommt kann das Baby den namen von meinem Freund bekommen auch wenn wir nicht verheiratet sind?? Und wie ist es mit meiner Tochter aus der ehe wenn ich neu Heirate kann dann auch sie den neuen Namen dann bekommen??

    Um eine antwort währe ich sehr dankbar..

    MfG Nadi

  107. Julie

    Hallo,
    wir sind seit 1997 getrennt und seit 2000 geschieden und haben einen gemeinsamen Sohn von 10 Jahren.
    Ich bin nach dem Erziehungsurlaub direkt wieder berufstätig gewesen und mein Ex-Mann zahlt mir seitdem neben dem Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
    auch Ehegattenunterhalt (wobei mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung wie gesetzlich vorgesehen angerechnet wird), und zwar freiwillig, d.h. ohne gerichtliches Urteil, notarielle Vereinbarung o.ä.
    Wird nun nach dem neuen Unterhaltsrecht mein Ehegattenunterhalt ganz wegfallen, obwohl ich ja meinen geschiedenen Mann finanziell durch meine frühe Berufstätigkeit – zu der ich gesetzlich nicht verpflichtet gewesen wäre – praktisch schon seit Jahren entlaste?
    Für eine Antwort im voraus vielen Dank.

  108. Jenny

    Ich habe vor mich nach fast 3 jähriger Ehe von meinem Mann zu trennen wir haben eine dreijährige Tochter die ab august in den Kindergarten geht, ich bin nicht berufstätig, wie geht es nun weiter muss mein Mann auch für mich unterhalt zahlen, und muss ich wieder arbeiten gehen ?

  109. Christin

    Hallo,
    ich bin seit einem halben Jahr geschieden, habe eine 9jährige Tochter. Ich habe eine 3/4 Stelle. Bei Trennung gab es die klare Absprache, daß alles für das Kind so bleiben soll. Ich bekommt Kindes- u. Ehegattenunterhalt. Mein EX-Mann hat gedroht zum 1.7. den Ehegattenunterhalt streichen bzw. kürzen. Er möchte sich mit mir einigen, daß ich nur noch mit der Hälfte des Ehegattenunterhalts zufrieden bin (derzeit 330,00 EUR, dann max. 150,00 EUR).
    Ist dies so gewollt??? bzw. so machbar??? In der Scheidungsfolgevereinbarung ist der Ehegattenunterhalt festgelegt und bis zum 16. Lebensjahr des Kindes begrenzt.
    Wie soll ich mich verhalten???
    Danke für Antwort….
    Gruß
    Christin

  110. Birgit

    Hallo!

    Ich habe Mitte Dezember 2006 einen kranken Sohn zur Welt gebracht. Der Vater des Kindes ist verheiratet und hat einen 6 Jahre alten Sohn, der dieses Jahr eingeschult wird. Er lebt in der Trennungsphase mit seiner Noch-Ehefrau und jetzt geht es um den Unterhalt. Im Gegensatz zu mir, könnte sie ja eigentlich arbeiten gehen. Sie meint aber, sie stehe auf der sicheren Seite und wird voll unterhalten.

    Ich würde gerne Arbeiten gehen und kann nicht wegen meines noch sehr jungen und kranken Kindes.

    Ich soll leer dabei ausgehen und schauen, wie ich zurecht komme – abgesehen von dem was meinem Sohn zusteht natürlich. Aber von dem können wir uns auch nicht ernähren.

    Werde ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz besser gestellt? Habe ich Chancen auf Unterhalt als Nichtverheiratete? Oder geht die Noch-Ehefrau nun trotzdem noch voll vor?

    Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar!

  111. Ramon

    Hallo,

    werde demnächst nach 20jähriger Ehe geschieden. Unsere Kinder sind 13 und 10.
    Meine Exfrau hat zwei Berufe (u.A. Heilpraktiker, während der Ehe teilweise auf selbsständiger Basis gearbeitet-wenig Einnahmen).
    Ist Sie nach dem neuen Gesetz verpflichtet, wenigstens halbtags zu arbeiten, sodass ich weniger, oder gar kein Ehegattenunterhalt mehr bezahlen muss?

    Für eine Antwort wärte ich sehr dankbar!

    Gruß
    Ramon

  112. petra

    Hallo,
    seit 2004 ich bin ich geschieden , mein ex und ich haben 3 gemeinsame kinder (5,8,10 Jahre alt) Er bezahlt fur mich und die kinder unterhaltsgeld. Seit 2005 habe ich einen freund, wir leben aber NICHT zusammen ich erwartevon ihn noch ein Kind, meine Frage ist: Muss mein ex mann noch für mich unterhaltsgeld bezahlen? Wie gesagt ich wohne nicht mit mein Freund zusammen.

  113. Hugo

    Hallo Herr RAvon der Wehl,

    bin im Januar 2007 rückwirkend zum Jan. 2006 geschieden worden.
    Wir haben einen Sohn der heute 5 Jahre ist.
    Wir leben seit Jan. 2005 getrennt.
    Ich zahle 1200€ Unterhalt (Frau/Kind)
    Meine Fragen:
    1. Habe heute gelesen das dass neue Gesetz erst in 2009 in Kraft tritt. Ist das Richtig?

    2. Falls es doch schon zum Juli 07 in Kraft tritt, muss meine ex-Frau wieder arbeiten gehen?

    3. Um dieses MUSS durchzusetzen, muss ich dafür wieder vor Gericht und wieder ein Vermögen dafür bezahlen (RA; Prozesskosten usw..)?

    4. Wie lange dauer aus ihrer Erfahrung ein solches Verfahren?

    Hintergrund: Ich habe in diesem Jahr die schon schlanke Summe von ca. 7500€ an meinen RA überwiesen, zudem ca. 300€ Prozesskosten; ca. 1500€ Unterhaltsnachzahlung aus 2006. Zeitgleich mit der o.g. Monatlichen UnterhaltsBELASTUNG!!!!!!

    Ich dreh bald am Rad!

    Um die Belastung ein wenig abzufedern habe ich Ihr im März 2007 die Anlage U vorgelegt.
    Sie hat nicht unterschrieben mit der Aussage sie würde mir das „Mehreinkommen“ nicht gönnen….Putzig Gell!

    Meine ex-Frau ist gelernte RA Gehilfin hat bis 2001 in mehreren Banken gearbeitet.
    Seit der Geburt unseres Sohnes ist sie nicht mehr arbeiten gegangen und ist seit 2005 arbeitssuchend.

    Für die Frauenwelt:
    Ich hohle meinen Sohn JEDES Wochenende (ca. 70km) zu mir, nach einer 50Std. Woche, weil ich nicht ohne Ihn kann…und damit Madame sich vergnügen kann.

    Gibt es noch Hilfe für mich?
    (Ich denke ich habe einen passablen Anwalt, leider schweine teuer).

    Wie lange muss ich meiner ex-Frau noch Unterhalt bezahlen?

  114. Giuseppe

    Guten Tag,
    ich habe mit meiner „Nochfrau“ (Scheidung läuft) 2 Kinder, jeweils 10 + 14 Jahre alt. Ich zahle für alle drei Unterhalt, nun hat mich aber jemand darauf aufmerksam gemacht, dass ich meine Frau dazu drängen kann arbeiten zu gehen, da die Kinder beide in die Schule gehen und als Betreuungsort eventuell auch noch die Mutter meiner Frau in Frage käme, da diese nur 2 Häuser entfernt wohnt und Frührentnerin ist. Mein Anwalt, der mich in der Scheidungssache vertritt ist nicht grade bewandert in Unterhaltauskünften, deswegen wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine rasche Antwort.
    Außerdem liegt auf Grund der Aussage meiner Kinder der Verdacht nahe, das meine Frau einen neuen Lebensgefährten hat, welcher performer eine andere Wohnung angemeldet hat, damit meine Frau weiterhin Geld von mir und von der ARGE kassieren kann. Da ich aber leider keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern habe ist es mir unmöglich den vollständigen Namen und die gemeldete Adresse dieses Mannes herauszufinden. Wer kann mir dabei helfen?
    Veiel Dank im Voraus
    MfG

  115. Michael

    Guten Tag,

    meine erwerbstätige Freundin (mit Kind) lebt seit 1 1/2 Jahren von ihrem arbeitslosen Mann getrennt. Bislang ist sie nicht verpflichtet ihren Mann zu unterstützen (zu geringes Einkommen).
    Jetzt würden wir gerne zusammenziehen und fragen uns ob dann mein Gehalt zur Neuprüfung der Unterhaltpflicht hinzu gezogen wird. Ich möchte ungerne dem Mann mein Geld geben müssen.

    Eine Antwort freut mich sehr…
    Vielen Dank & lieben Gruß….Michael

  116. Blackcat

    Guten Tag Herr v. d.Wehl,

    ich bin seit 2003 von meiner Ex-Frau gescheiden. Seit dem zahle ich auch für unseren gemeinsamen Sohn (heute 11 Jahre) jeden Monat 257 Euro (135% – 1/2 Kindergeld), Sie arbeitete bis jetzt auch daher entfiehl der Ehegattenunterhalt. Nun wurde Ihr Arbeitsplatz abgebaut, hat Sie nun einen Anspruch auch Ehegattenunterhalt ?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    mfg

  117. Klaus

    Guten Tag
    ich war 6 Jahre Verheiratet und bin etwas über 3 Jahre geschieden. Seit der Scheidung zahle ich Unterhalt für meine 9-jährige Tochter und meine Exfrau. Ich habe jetzt eine neue Partnerin, mit der ich eine eheähnliche Gemeinschaft führe. Diese erhält keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt (dementsprechend auch keine Krankenversicherung, diese trage ich). Kann ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz den Unterhalt für meine Exfrau kürzen oder ganz entfallen lassen, da ich ja nun gezwungen bin, für eine andere Frau zu sorgen?

    Viele Grüße Klaus

  118. Isabel

    Hallo!

    Ich wäre um einen Rat sehr dankbar. Mein Partner und ich stehen vor folgendem Problem (in kurzfassung): Er ist seit 3 Jahren verheiratet, 2 Kinder (6 u. 3). Er (selbsständig) möchte sich scheiden lassen, ich verdiene selbst voll und möchte ihn natürlich so gut es geht unterstützen. Jetzt meine Frage: (es geht im Übrigen nicht darum, sich vor dem Unterhalt zu drücken, vielmehr haben wir Sorge, dass er die Kinder viel zu selten sieht)
    – Welche Ansprüche hat die Noch-Ehefrau
    – Wie oft kann er die beiden bei sich haben? (alle 14 Tage???)
    – kann er zwischen drin sie besuchen ohne dass er sie mitnimmt (also innerhalb dieser 14 tage)
    – Seine noch-ehefrau wird ihm versuchen das leben zur hölle zu machen, das steht fest -> was ist der „Worst case“
    – und zu guter letzt: Sie wohnt Mietfrei im Haus der Eltern, wird das auf den Unterhalt angerechnet (sie ist einzelkind, wird das auch mal erben)

    Vielen vielen Dank, grüße Isabel

  119. Hugo

    Gibt es kleine Antworten mehr von Herr RAvon der Wehl ????

  120. jagobert

    Guten Tag,
    ich lese immer wieder den netten Begriff „Erwerbsobliegenheit“. Unter Anwendung der üblichen Kriterien müsste meine Ex-Frau demnach nach der Scheidung (findet in 14 Tagen statt) bzw. nach der 4 Wochen später einsetzenden Rechtskraft vollschichtig arbeiten gehen. Der gemeinsame Sohn, der bei ihr lebt, ist 14 Jahre alt.

    Was nützt mir denn nun die Erwerbsobliegenheit? Wenn die Ex nicht will, bekommt sie keine Stelle! Jeder weiß doch, dass schon verknickte Bewerbungsmappen die Aussichten auf eine Stelle gegen Null tendieren lassen. Die mir vielleicht auf Anfrage zustehende Kopie des Bewerbungsschreibens nebst freundlicher Absage der Unternehmen ist doch alles, was ich fordern kann, oder? Zahlen muss ich schließlich doch bis zum Sanktnimmerleins-Tag. Oder habe ich etwa doch eine Chance, den Unterhalt schmerzlich zu reduzieren? Das Niveau von Hartz IV wäre doch eigentlich auch nicht schlecht: Warum darf der Staat seine Bürger mit solch geringen Finanzmitteln unter Druck setzen, während ich das nicht darf???
    Schönen Dank für einen Kommentar hierzu. Sie merken vielleicht, dass ich ein wenig säuerlich auf die „tolle“ Erwerbsobliegenheit reagiere. Solange es einen titulierten Unterhaltsanspruch gibt, gibt es für mich keine Hoffnung!

    Mit freundlichen Grüßen

  121. Alara

    Hallo, habe eine Frage:
    Ein Bekannter ist geschieden. Hat eine 5 jährige Tochter für die er Unterhalt zahlen soll. Er verdient nur 800 € netto. Es reicht gerade mal um über die Runden zu kommen. Ist er bei dem geringen Gehalt überhaupt verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Das Amt will 127,00 € von ihm monatlich. Reicht es wenn er schreibt, dass sein Gehalt zu niedrig ist und er nicht zahlen kann? Die Gehaltsabrechnungen wird er auch hinschicken. Ich hoffe Sie können mir eine Antwort geben.

    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen

  122. RAvonderwehl

    an Hugo:

    Antworten demnächst. Ich war (nach Familienprotest) gezwungen, auch mal in Urlaub zu fahren und den Computer nicht mitzunehmen. Wenn meine Akten aufgearbeitet sind, werde ich mich den Anfragen widmen.

    Noch ein wenig Geduld bitte

    Thomas von der Wehl

  123. Petra

    hallo

    Mein Mann hat 3 kinder.ein kind ist ehelich.(jetztige ehe),die anderen 2 kinder unehelich.Mein Mann verdient ca.1150 euro netto.für das 1.Kind bezahlt mein Mann 228 euro,fürs 2kind 70 euro für das gemeinsame kind bleibt kein unterhalt übrig.wie wird das nach der neuen reform jetzt berechnet.wem steht was zu?

    Danke im voraus
    mit freundlichen grüssen

  124. Christa

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich bin nach 28 Jahren Ehe im Januar 2001 (nach 3 Trennungsjahren) geschieden worden und habe 3 erwachsene Kinder aus dieser Ehe.

    Für die Männerwelt:
    Ich habe keinen Unterhalt haben wollen, weil ich nie mehr abhängig sein wollte von meinem Exmann!!!!
    Ich habe eine Vollzeitstelle angenommen ab meiner Trennung und war vorher Hausfrau und Mutter.
    Habe im Jahr 1998 einen neuen Lebenspartner kennengelernt und bin zu ihm gezogen im Jahr 2000. Er wurde im Jahr 2002 geschieden. Zu Beginn des Jahres 2002 war das neue Gesetz mit dem 3/7 Ausgleichsunterhalt herausgekommen und mein Lebenspartner muss an seine Exfrau zahlen.
    Ich habe am neuen Wohnort sofort eine neue Arbeitsstelle gefunden und somit war meine Existenz gesichert. Zum Ende des Jahres 2004 wurde ich durch Mobbing in dieser Firma (es wurde dort zum Personalabbau der älteren Arbeitnehmer eingestzt) sehr krank und habe als Folge meinen Job im Jahr 2005 verloren.
    Meine weitere Existenz war erst mal durch 1 1/2 Jahre Krankengeldbezug (75% des letzten Nettogehalts) möglich. Danach hatte ich noch 1 Jahr Anspruch auf ALG1 (60% des letzten Nettoeinkommens), was im April 2007 endete. Aber was noch viel schlimmer war, ich hatte auch keine Krankenversicherung mehr und eine Lebenspartnerin kann man nicht familienversichern über den Mann, das geht nur als Ehefrau.
    Da ich inzwischen 6 1/2 Jahre mit meinem Lebenspartner eine eheähnliche Gemeinschaft lebe und durch sein Einkommen (ca. 1500,- € netto) kein HartzV bekomme, mussten wir Ende April 2007 geheiraten. Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente im Juli 2006 gestellt, da ich noch lange nicht psychisch belastbar bin. Aber jeder weiß, wie lange alles bei der BFA dauert. Durch eine Steuerklassenänderung bei Verheirateten (3 & 5) haben wir ca. 300,- € mehr. Mein Mann hat alle meine Verbindlichkeiten übernommen und dadurch hat sich sein Selbstbehalt stark reduziert.
    Meine Frage:
    Wie lange und überhaupt noch, muss es den 3/7 Unterhaltsausgleich an seine Exfrau zahlen? Wir könnten das Geld dringender gebrauchen, weil ich immer noch krank bin und davon mal abgesehen zu dem Heer der älteren Arbeitslosen 50+ gehöre.

    Über eine Antwort wären wir sehr dankbar.
    MfG
    Christa

  125. Achim

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich bin seit genau 4 Jahren von meiner Frau getrennt und bin seit letzten Jahr Oktober geschieden. Und zahle seit 4 Jahre Unterhalt für sie und meine Tochter
    Meine Tochter wird im Dezember 8 Jahre alt.
    Meine Ex-Frau wohnt zuhause bei ihren Eltern die nicht mehr berufstätig sind. Muss auch keine Miete zahlen.
    Sie ist seit fast genau 4 Jahren mit ihrem Freund zusammen, also kurz nachdem ich ausgezogen bin. Und möchte auch dieses Jahr mit ihm zusammenziehen.

    Ist nach dem neuen Unterhaltsgesetz absehbar, wie lange ich noch für sie zahlen muss?
    Bzw. wie sieht es aus, wenn sie zu ihm zieht oder vielleicht doch nicht, da ich sie schon wieder mit einem Anderen gesehen hab.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    MfG

    Achim P.

  126. Achim

    Nachtrag zu meinem Kommentar.

    Ich hab vergessen zu erwähnen, ich war bis zum Zeitpunkt der Trennung 4 Jahre verheiratet.

    Mfg
    Achim P.

  127. RAvonderwehl

    an Christa:

    wie lange Ihr Mann noch zahlen muss, kann ich anhand der Daten nicht sagen. Die Reform gibt aber die Möglichkeit der Befristung, was ein Anwalt prüfen sollte.

  128. RAvonderwehl

    an Achim:

    ich würde sagen, Sie sollten den Unterhaltsanspruch spätestens nach der Reform prüfen lassen. Es spricht viel dafür, das Ihre Frau vollschichtig arbeiten muss, da u.U. eine Kinderbetreuungsmöglichkeit durch die Eltern gegeben ist. Einzelheiten und Auswirkungen im Zahlenwerk muss ein ein Anwalt am Einzelfall checken.

  129. Anton

    Hallo
    Ich habe ein Problem.Vielleicht können Sie mir etwas helfen.
    Ich bin seit 6 Jahre geschieden.Meine Ex-Frau lebt mit meinem Sohn in Polen.Ich in Deutschland.Für meinen 14-jährigen Sohn zahle ich den gerichtlich festgelegten Unterhalt – polnisches Urteil.Sie bekommt in Polen Kindergeld.Ich bekommen in Deutschland das um diesen Betrag verminderte Kindergeld.Jetzt die Frage ob und in welche Höhe ich verpflichtet bin das deutsche Kindergeld ihr zu überweisen?Oder kann ich das Geld auf das Konto meines Sohnes überweisen?Da meine Ex-Frau den Unterhalt zum abzahlen ihres neu gebauten Hauses benutzt und für meinen Sohn nie Geld hat.Sie hat wieder geheiratet.Arbeitet nicht.Würde mich freuen von Ihnen etwas zu hören

  130. Meike

    Hallo,

    Ich bin seit 02.2006 verheiratet.Im Falle einer jetzigen Trennung mit anschließender Scheidung würde mir da überhaupt Unterhalt zustehen.Wir haben eine 10 Monate alte Tochter und ich habe dadurch mein Studium unterbrochen.Ich überlege dieses jetzt wieder aufzunehmen.Dadurch würden Studiengebühren und ein Umzug in eine andere Stadt umumgäglich.Muß mein Mann mir bei Beendigung der Ausbildung helfen,oder ist das nun mein Problem.
    Ich würde mich freuen von ihnen zu hören.

  131. Oliver

    Hallo zusammen,

    bräuchte dringend eine kleine Entscheidungshilfe.
    habe gerade einen Unterhaltsklageprozess meiner Ex hinter mir, wobei mich der Richter total falsch berechnet hat.
    ich verdiene 1500€ (da Steuerklasse 1) netto und habe nach Abzügen wie Miete, Versicherungen, Schulden aus erster Ehe, Kindesunterhalt für zwei Kinder (welche ich alle zwei Wochenenden habe und auch gerne für Sie zahle), nur noch 132€ zum Leben übrig !
    Jetzt hat der Richter meiner Ex 210€ zugesprochen, wobei ich nicht mehr ausgeben kann, als dass ich verdiene.
    Ich habe dieses Jahr im März wieder geheiratet und sind letze Woche Eltern eines Mädchens geworden.
    Habe jetzt Einspruch beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen dass letzte Urteil erhoben und jetzt möchte meine Ex sich plötzlich aussergerichtlich mit mir einigen…
    ist eigentlich auch in meinem Sinne, nur habe ich keine Ahnung in welchem Eurobetrag ich Ihr entgegen kommen soll, da sich meine Verhältnisse ja jetzt total geändert haben.
    Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben ??
    Vielen Dank

  132. RAvonderwehl

    an Oliver:

    ich würde jetzt keinen Vergleich abschließen und auf die Unterhaltsreform warten. Durch das neue Kind und die neue Ehefrau sollte der Unterhaltsanspruch der alten Ehefrau gänzlich entfallen.

  133. RAvonderwehl

    an Meike:

    wenn es ein gemeinsames Kind ist, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf Unterhalt. Eine eigene Erwerbsobliegenheit setzt erst mit 3 Jahren des Kindes ein. Einen gesonderten Anspruch daneben, z.B. auf Zahlung von Studiengebühren gibt es nicht.

    Bitte prüfen Sie vor einem Umzug, wie dieser das Umgangsrecht des Vaters beeinträchtigt oder stimmen Sie es ab.

  134. RAvonderwehl

    an Anton:

    vielleicht schon jetzt, aber spätestens ab der Unterhaltsreform schulden Sie max. 1/2 des Kindergeldes = 77,00 EUR. Die Zahlung ist an die mutter zu leisten, da sonst nicht befreiend gezahlt wird. Was die Muter damit macht, ist manchmal ärgerlich, aber leider nicht zu verhindern.

  135. Anton

    Wird nach der neuen Unterhaltsreform die gleiche Höhe des Unterhalts für ein in Ausland lebendes Kind gezahlt wie in Deutschland?Weil mann z.B in Polen für das gleiche Geld mehr kaufen kann als in Deutschland

  136. Carsten

    Hallo!
    Ich bin seit 1 Jahr geschieden,habe eine 7 jährige Tochter und lebe seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung und wir erwarten ein Baby! Für meine Ex-Frau und Tochter bezahle ich Unterhalt(mir bleiben nur der Selbstbehalt laut Tabelle zum leben).Wie sieht es aus wenn das Baby da ist und wir neu heiraten würden(durch die Heirat hätten wir dann ca.350 Euro mehr zu verfügung wegen neuer Lohnsteuerklasse), muß ich dann immer noch an meine Ex-Frau Unterhalt bezahlen oder muß sie Arbeiten gehen?
    Vielen Dank

  137. RAvonderwehl

    an Carsten:

    Ihre Unterhaltssituation wird sich durch die Reform nach Wiederheirat und Geburt des Kindes verbessern. Beide Kinder im 1. Rang, beide Frauen im 2. Rang. Ob und wieviel sie tatsächlich weniger zahlen müssen, kann ich aber nicht sagen. Dies müßte ein Fachanwalt für Familienrecht konkret berechnen.

    Mit einem 7 jährigen Kind hat die geschiedene Frau nach der Reform eine Erwerbsobliegenheit und muss mindestens halbschichtig arbeiten.

  138. Uschi

    Hallo,

    ich war 23 Jahre verheiratet und habe gegen Ende der Ehe einen Volljob angenommen. Mein Mann und ich haben uns während des Studiums kennen gelernt. Jetzt verdient er aufgrund meiner langjährigen Hausfrau – und Mutter Tätigkeit das Doppelte wie ich. Ich bekomme Aufstockungsunterhalt. Im letzten jahr habe ich mich nun entschlossen – um noch etwas für meine Rentenabsicherung zu tun – eine Wohnung zu kaufen und, da ich schon 53 bin, ziemlich hoch zu tilgen. Diese wird jetzt im August fertig. Ich habe natürlich mit dem Aufstockungsunterhalt von 550 Euro gerechnet, mit meinem Gehalt alleine hätte ich das nicht machen können. Besteht jetzt die Gefahr, dass mein Ex das Geld einklagen kann? Dann müsste ich die Wohnung sofort wieder verkaufen und hätte dadurch auch noch Schulden. Ich bin sehr beunruhigt!
    Ich finde dieses neue Gesetz, das wohl auch rückwirkend gilt eine riesengroße Benachteiliging der Frauen. insbesondere der Frauen die der Kinder zuliebe zuhause geblieben sind und von der ausbildung her auf eine wirklich karriere verzichtet haben. Diese müssen es jetzt büßen.

  139. Isa

    Hallo,
    ich bin seit März 2006 geschieden und habe eine 5jährige Tochter mein Exehemann bezahlt Unterhalt für Kind und mich… wie lange muss er den Unterhalt für mich nach den neuen Richtlienen weiterbezahlen und wieviel darf ich selbst dazuverdienen. Wir waren 12 Jahre verheiratet und ich muss natürlich arbeiten gehen sonst reicht es nicht hinten und vorne daher arbeite ich momentan selbständig seit knapp 2 Jahren…
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    LG
    Isa

  140. Flora

    Hallo,
    ich suche eine Antwort auf Jagoberts Kommentar vom 23.05. Stimmt das,wenn man einen Titel hat, dass es für den Ex schlecht aussieht, die Ex-Frau zum Arbeiten zu bekommen?

  141. RAvonderwehl

    an Jagobert + Flora:

    ein Titel nutzt nicht viel, da er jederzeit abänderbar ist, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Zur Erwerbsobliegenheit habe ich an anderer Stelle etwas geschrieben. Bitte mal suchen.

    Der Grundsatz: wer eine volle Erwerbsobliegenheit hat, muss zur Jobsuche soviel Zeit aufwenden, wie er sonst arbeiten müßte. 20 – 30 Bewerbungen im Monat sind Minimum. Wenn der Inhalt od. Form erkennbar darauf zielen, nicht vermittelt zu werden, wird der Verpflichtete fingiert, d.h. es wird so gerechnet, als würde er das seinen Möglichkeiten entsprechende verdienen. Damit entfällt idR. der Unterhalt od. verringert sich ganz erheblich.

  142. Petra

    Hallo,
    ich bin seit 6Jahren gescheiden und werde ab Sept.07 nur noch für meine Tochter 15J. einen Unterhalt bekommen. Nun kommt mein Ex-Mann mit einem Schrieb zu mir mit folgendem Inhalt:
    Bestätigung: Ich bestätige hiermit dass mir gegenüber meinem Ehemann keinerlei Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt mehr zustehen. Gleichzeitig vereinbaren wir beide, dass gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wird.
    Meine Frage: Kann ich das bedenkenlos unterschreiben?? Mein Exmann meint dass wenn ich das nicht unterschreibe und er arbeitslos werden würde, ich dann für ihn aufkommen müsste???
    Liebe Grüße Petra

  143. Blackcat

    Hallo Herr von der Wehl,

    leider habe ich noch keine Antwort auf meine Frage von Ihnenen erhalten. 116

  144. Monika

    Hallo,
    mein Lebensgefährte ist seit 2001 geschieden und bezahlt Unterhalt für seine 13-jährige Tochter (z.Zt. 353,– € bei einem Einkommen von 1576,– € EU-Rente). Bei der Scheidung wurde ein Vergleich geschlossen, daß er Kindesunterhalt nach 4.Gruppe der DT, ohne Anrechnung von Kindergeld zu zahlen hat.
    Seine Ex-Frau ist wieder neu verheiratet und voll berufstätig.
    Kann der Unterhalt abgeändert werden, wenn jetzt im Juli die neue DT rauskommt? Oder muß dies gerichtlich geklärt werden?

  145. RAvonderwehl

    an Monika:

    kann abgeändert werden, da das neue Gesetz per se Abänderungsgrund ist. Muss aber ein Anwalt berechnen. Wenn nicht außergerichtlich das Ziel erreicht wird, ist Abänderungsklage notwendig.

  146. RAvonderwehl

    an Blackcat:

    wie fast immer in der Juristerei: „kommt darauf an“. Wenn seit Einsatzzeitpunkt = Rechtskraft der Scheidung“ ein theoretischer Unterhaltstatbestand bestand, wirkt die Kette fort und ist unnunterbrochen. Dann kommt Unterhalt in Betracht.

    Wenn kein Unterhaltsanspruch (eher selten) zum Einsatzzeitpunkt, auch heute kein Anspruch mehr.

  147. RAvonderwehl

    an Isa:

    nach der Unterhaltsreform werden Sie von einer halbschichtigen Erwerbsobliegenheit ausgehen müssen. Eine Quote für „Dazuverdienen“ gibt es nicht. Jeder Cent, den Sie verdienen, wirkt sich auf Ihren Unterhalt aus, wenn es nicht überobligatorisch ist, wovon nicht auszugehen ist.

    Wielange Sie noch Unterhalt verlangen können bei einer 12-jährigen Ehe, kann noch keiner sagen. Das Gesetz gibt keine Fristen vor und die Richter werden sehr unterschiedlich urteilen.

  148. Dani

    Hallo,
    ich habe ein großes Problem.Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe und wir(in zweiter Ehe) ein gemeinsames und ich hab auch noch ein Kind mitgebracht.Die Exfrau hat den Unterhalt neu berechnen lassen und sie will jetzt 432 Euro haben.Mein mitgebrachtes Kind wird nirgends an gerechnet(biologischer Vater Sozialhilfeempfänger).Somit bekommt sie nirgends Unterhalt.Ich gehe nicht arbeiten,da ich für meine Kinder zu Hause sein möchte(Sohn 5 Jahre,Tochter 11J.)Ich wurde bei der Unterhaltsberechnung vom Gegenanwalt nicht angerechnet.Es wurde eine Mangelfallberechnung erstellt,wo ich nicht aufgeführt bin.kann ich da was machen?Bitte helfen Sie mir.Sie bekommt fast 1/3 des Gehaltes meines Mannes.Wir wissen nicht weiter.

  149. RAvonderwehl

    Hallo Dani,

    gehen Sie bzw. Ihr Mann selbst zum Fachanwalt für Familienrecht. Die Mangelfallberechnung scheint unrichtig, wenn Sie wieder verheiratet sind. Glauben Sie nie ungefragt der Unterhaltsberechnung eines Gegenanwaltes – der muß nicht richtig rechnen, sondern darf bewußt auch falsch rechnen.

  150. Dani

    Hallo nochmal,
    das Problem ist,dass unsere Anwältin gesagt hat,dass ich nicht mit angerechnet werden kann,da (so wie ich es verstanden habe)der Kindesunterhalt nicht zu 100% abgedeckt ist.Sollte ich mir einen anderen Anwalt suchen?
    Danke nochmal.

  151. RAvonderwehl

    an Dani:

    im Moment sind Kinder und Ehefrauen noch im gleichen Rang, daher Mangelfallberechnung für alle. Nach der Unterhaltsreform sind nur noch die Kinder im 1. Rang, dann hätte die Kollegin recht.

  152. Diana

    Hi,

    ich bin mit meinem Mann nun 9 Jahre liiert aber seit einem Jahr erst verheiratet.
    Er ist seit über 9 Jahren von seiner Exfrau getrennt und hat bis heute Unterhalt für diese Person gezahlt die seit der Geburt ihrer Tochter 12 Jahre jetzt nie gearbeitet hat. Also stinkend faul. Das schlimme dabei sie kümmert sich nicht mal um die Tochter, welche jedesmal verdreckt zu uns kommt. Das ist nur eines der tausend Dinge die ich eine Frechheit finde. Mein Mann und ich haben auch einen gemeins. Sohn 7. Wie lang hat die Madam denn noch das Recht für SICH Unterhalt zu beanspruchen. Diese…
    Bitte empfehlt uns mal was Danke Di

  153. RAvonderwehl

    an Diana:

    die alte Ehefrau hat eine Erwerbsobliegenheit, derzeit mindestens halbtags oder sogar vollschichtig. Hängt von Details ab. Lesen Sie auch hier:
    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/bewerbungen/

    Wenn sie nicht arbeitet, muss sie nachweisen, dass sie keinen Job findet. Nach der Unterhaltsreform sieht es u.U. sowieso besser aus, da alle Kinder im 1. Rang und alle kindererziehenden Ehefrauen im 2. Rang sind. Da sollte sich der Unterhalt reduzieren.

  154. Dani

    Sehr geehrter Von der Wehl,

    ich hoffe ich habe alles richtig verstanden.
    Also,ich(zweite Ehefrau)muß,da es eine Mangelfallberechnung ist mit angerechnet werden,da ich unsere Kinder ganztags betreue.
    Das heißt in der Rechnung müssen die beiden Kinder aus erster Ehe, unser gemeinsamer bei uns lebender Sohn und ich vorhanden sein.Ist das so richtig?Möchte nichts falsch machen.Habe das Gefühl,dass unsere Anwältin nicht korrekt für uns arbeitet.
    Danke für Ihre Bemühungen.

  155. RAvonderwehl

    an Dani:

    schwieriges Problem. Grds. haben Sie es richtig verstanden, zur Verdeutlichung:

    Maßgebliche Vorschrift (bis zur Reform) ist § 1609 BGB. Danach sind alle minderjährige und privilegierten volljährigen Kinder sowie neue und alte Ehefrau im 1. Rang.

    Aber: das gilt nicht und alte Ehefrau ist vorrangig , (die neue nur im 2. Rang), wenn § 1582 BGB greift. Dessen Voraussetzungen kann ich nicht prüfen oder für Sie klären. Dies muß Ihr Anwalt tun und hoffentlich auch wissen.

    Eben dieser § 1582 soll mit der Reform nicht mehr gelten.

  156. Diana

    Hallo Herr von der Wehl,

    danke Ihnen noch mal.
    Sie sollen nur wissen, wie ungerecht die Gesetze sind. Ich bin auch seit mein Sohn 1 Jahr alt war wieder arbeiten gegangen,er in die Krippe und diese arme alte kranke Frau hockt sich schon 12 Jahre den Hintern breit.
    Danke Ihnen!!!

  157. RAvonderwehl

    an Diana:

    vielleicht hilft die kommende Unterhaltsreform. Sie ist zwar einstweilen gestoppt, wird aber definitiv kommen. Danach wird dann erstmals sogar der Krankheitsunterhalt begrenzbar sein, was bislang unmöglich war. Ohnehin werden dann alle kindererziehenden Mütter im gleichen 2. Rang sein.

    Kopf Hoch!

  158. Hans

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich höre immer, wenn die Unterhaltsreform kommt! Was ist denn nun richtig, ist sie gestoppt kommt aber noch diese Jahr oder kann man nun wieder Jahre warten?

    Ich werde ca. Juli/August/September meinen Gerichtstermin beim OLG haben. Nach welchem Gesetz wird dann wohl meine Berufung in meiner Unterhaltssache (getrenntlebender und nachehelicher Unterhalt) geurteilt? Scheidungstermin war im Februar, aber durch die Berufung ist sie noch nicht rechtskräftig.

    mfg

  159. Michael

    Hallo,
    ich lebe seit Mai 2006 von meiner Frau getrennt (Scheidung läuft).
    Zur Zeit zahle ich rund 1450€ Kindes-und Ehegattenunterhalt.
    Kind1:369 – 77
    Kind2:327 – 77
    Ehefrau: 879
    Meine Frau hat seit Beginn der Trennung einen neuen Mann der teilweise mit ihr und meinen Kindern zusammenlebt. Meine Frau hat sich gerade selbständig (eigenes Geschäft) gemacht.
    Für meine Kinder (4 und 7) zahle ich gerne . Aber wie lange muss ich denn für meine Frau noch zahlen, zumal sie der neue teilweise bei ihr wohnt und sie selbständig ist?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  160. RAvonderwehl

    an Hans:

    einen definitiven Termin weiß niemand. Ich vermute, noch in diesem Jahr. Die einzupflegenden Änderungen sind nicht sehr groß. Es geht um die Gleichstellung der nichtehelichen Mütter.

    Für die Zeit bis zur Reform wird nach den Übergangsvorschriften ohnehin altes Recht gelten. Ich habe dazu mal etwas geschrieben.

  161. RAvonderwehl

    an Michael:

    wie lange, d.h. welche Fristen die Gerichte annehmen, kann derzeit niemand sagen. Der Frust mit dem neuen Partner der Frau und einer Selbständigkeit mit Verdienst 0,00 wird leider bleiben. Ein unerfreuliches Thema.

  162. Jörg

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich möchte ihnen an dieser Stelle folgende Situation schildern und sie um einen Rat bitten.
    Ich habe mich im März 2000 von meiner Frau getrennt und wurde im November 2002 geschieden. Die Kinder, heute 17 und 20, lebten bis zum Jahr 2005 bei ihr und seitdem bei mir. Ich habe Kindesunterhalt gezahlt, sie zahlt nichts. Bei unserer Trennung war meine Frau finanziell gut abgesichert. Im April 2003 hat sie wieder geheiratet. Während dieser Ehe wurden Kredite aufgenommen, für die sie heute alleine bezahlt, da ihre zweite Ehe mittlerweile auch geschieden ist. Auch hat sie ihren gut bezahlten Arbeitsplatz selbstverschuldet verloren und arbeitet seitdem nur noch auf 400€ Basis. Seit November 2005 lebt sie mit einem Mann zusammen, der Frührente bezieht. Sie sagt, dass sie nicht mehr arbeiten kann, da sie psychische Probleme hat und auch in ärztlicher Behandlung ist.
    Ich bin seit dem August 2003 wieder verheiratet, wir haben keine gemeinsamen Kinder. Bei uns leben auch nur meine beiden Kinder. Ich habe mich damit abgefunden, dass ich die Ausbildung meiner Kinder alleine finanzieren muss und eine Klage auf Kindesunterhalt scheint sinnlos.
    Aufgrund ihres damaligen Einkommens habe ich nie Ehegattenunterhalt zahlen müssen. Ist es möglich, dass sie jetzt noch Ehegattenunterhalt von mir einfordern kann und hat sie eine Chance damit Recht zu bekommen?
    Ich habe im Monat ca. 2000€ netto zur Verfügung. Wie wird die Versorgung meiner Kinder bei meinem Einkommen berücksichtigt?
    Für ihre Mühe im Voraus vielen Dank

    Jörg

  163. RAvonderwehl

    an Jörg:

    ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass die Geschiedene Unterhalt verlangen kann, aber hochgradig unwahrscheinlich, dass sie damit durchkommt.

    Völlig unjuristisch scheint dies unbillig und da würde ich auch auf einen guten Anwalt und das Empfinden des Gerichtes setzen.

  164. Hans

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    vielleicht könnten Sie mir auch in dieser Sache helfen bzw. einen Tipp geben.

    Ich habe mich im Februar 2004 von meiner Frau getrennt. Nachdem ich mich auch psychisch von dieser furchtbaren, unterdrückten Ehe erholt hatte, konnte ich meine ganze Kraft wieder in meinen Dienst als Lokführer (50, Beamter, NRW) einsetzten. Im Juni 2005 bekam ich ein Schreiben von meiner Dienststelle…

    … durch Ihre persönliche Einsatzbereitschaft und auch durch das Sicheinsetzten von Verbesserungsvorschläge hervorstechen.
    …. Ihnen mitteilen, dass Sie in Anerkennung Ihrer herausragenden dienstlichen und fachlichen Leistungen, besonders in den letzen Monaten, die Beförderung zum A9 ab 01. Juli 2005 erhalten.

    Es geht nun um meinen getrennt lebenden und nachehelichen Unterhalt. Ich möchte, dass diese Beförderung als eine Leistungsbeförderung anerkannt wird. Erst durch meine Trennung, konnte ich diese Leistung erbringen! Leider finde ich nichts passendes im Internet und meine Berufungstermine habe ich bald beim OLG Hamm.

    Was geben Sie mir für einen Rat, was kann ich diesbezüglich machen?
    Wo finde ich endsprechende Aktenzeichen etc.?

    Mit freundlichen Grüßen

  165. Sven

    Hallo Ihr Lieben ich habe auch mal eine Frage und zwar geht es darum das ich für nur 10 Monate verheiratet sein 100 Euro unterhalt zahlen muss wir haben eine gmeinsame Tochter von 6 Jahren für die auch gerne Unterhalt zahlen nun bin ich aber seit zwei Jahren neu verheiratet und erwarte mit meiner neuen Frau das zweite Kind ist es richtig das ich trozdem weiterhin an meine Ex Ehefrau unterhalt zahlen muss? Sie hat auch ein neues Kind mit einem anderen der jetzt auch in den Kindergarten kommt sie hat sich von Phsychologen krank schreiben lassen das sie nicht arbeiten gehen muss ich habe eine Menge schulden Wegen meiner Ex- Ehefrau geht das alles mit rechten dingen zu wenn jemand die gleiche situation wie ich habe würde ich mich auf eine Antwort freuen!

  166. Petra

    Guten Tag Herr von der Wehl

    Ich habe eine Frage.

    Mein Partner ist noch verheiratet. Er hat 3 Kinder (12, 10 und 6). Seine Nochehefrau geht seit der Trennung (Februar 2006) geringfügig arbeiten. Die Kleinste kommt diesen Sommer in die Schule. Er ist Selbständig (ca. 1800 netto) und zahlt Unterhalt für die 3 Kinder und seine Frau insgesamt 800€ in Mangelfallberechnung bis zum Selbstbehalt von 890€.
    Meine Fragen:
    1. Muss sich seine Noch-Ehefrau ab Sommer, wenn die kleinste zur Schule kommt, einen Halbtagsjob suchen? (Hort ist in unmittelbarer Nähe).
    2. Kann der Ehegattenunterhalt in Höhe und Zeit begrenzt werden, wenn sich z. B. die Einkünfte meines Partners aus seiner Selbständigkeit erhöhen.

  167. anette

    schönen guten Abend!!!

    ich habe eine Frage. meine tochter ist jetzt 6 monate alt ich habe 370 euro eltengeld und wie üblich 154 euro kindergeld. jetzt würde ich gerne wissen ob mein ex freund für mich nichtehelichen unterhalt zahlen muss. er verdient ca. 1.200 euro! vielen Dank
    LG anette

  168. RAvonderwehl

    an anette:

    ja, er muss Kindesunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB zahlen. Allerdings mit Mangelfallberechnung.

  169. RAvonderwehl

    an Petra:

    in jedem Falle nach der anstehenden Unterhaltsreform wird die Ehefrau mind. Halbschichtig arbeiten müssen, wenn für die Kinderbetreuung gesorgt ist.

    Das zweite ist ein schwieriges Problem. Stichwort ehelichen Lebensverhältnisse. Solange er verheiratet ist, prägt der steigende Verdienst und erhöht den Unterhalt (besser schnelle Scheidung, wenn Steigerung tatsächlich bevorsteht). Problem auch, was macht die Unterhaltsreform mit einer Begrenzung (zeitlich oder der Höhe nach)? Hier weiss noch keiner was, zumal das Gesetz ja erst kommt.

  170. RAvonderwehl

    an Hans:

    da werden Sie wohl auch nichts finden. Solange Sie nicht rechtskräftig geschieden sind, ist alles eheprägend und wirkt sich auf den Unterhalt aus. Da brauchen Sie noch nicht über Beförderungsarten nachdenken. Sorry für diese Antwort.

  171. anette

    sehr geehrter herr von der wehl

    kindesunterhalt bezahlt mein ex schon nur meine frage ist ob er für mich unterhalt bezahlen muss?!

  172. anette

    und herr von der wehl wie hoch ist der betrag den er bezahlen muss oder wie rechnet er sich??

  173. anette

    herr von der wehl ich habe gerade noch mal in meinen unterlagen gekramt, der RA von meinem ex hat geschrieben, dass es den § 1615 seit geraumer zeit nicht mehr gibt. und mein ansprechpartner von der argeII hat gemeint er muss für mich zahlen wiederrum hat mein anwalt gemeint er muss nicht bezahlen weil mein einkommen mit 370 euro elterngeld zu hoch wäre!!! ich bin total durcheinander jetzt, ich sitz da ohne geld und alle diskutieren wegen diesem blöden unterhalt rum bitte helfen sie mir mit ein paar fakten weiter!

  174. RAvonderwehl

    an anette:

    § 1615 l (wie Ludwig), den gibt es definitiv. Unterhalt der nichtehelichen Mütter…..was erzählt ein Kollege da? Sind Sie sicher, das richtig verstanden zu haben??

    Diese Norm ist übrigens der Grund, warum die Unterhaltsreform 2007 derzeit gestoppt wurde. Das BVerfG war – zu Recht – der Meinung, dass die Ungleichbehandlung der ehelichen und der unehelichen Mütter nicht verfassungsgemäß sei)

    Lassen Sie sich bitte von einem Fachanwalt für Familienrecht in Details beraten. Das kann ich hier nicht leisten

  175. Anna

    Hallo,
    mein Freund zahlt seit 3 Jahren unterhalt an seine Exfrau. Sie betreut die 9Jährige Tochter und geht nicht arbeiten. Nun wollen wir zusammenziehen, dadurch wird mir und meinem Sohn dann das Alg II gestrichen. Da ich mich dann selber krankenversichern muss reicht das Geld nicht. Kann er aufgrund dessen den Unterhalt kürzen oder streichen? Er zahlt 125 Euro.
    Vielen lieben Dank schonmal:-)

  176. lotti

    Hallo!

    Es geht um Folgendes,mein Mann und ich haben zwei Kinder 5 u. 1 Jahr alt. Es gibt dann noch ein Kind aus einer früheren Beziehung(nicht verheiratet) wo auch Unterhalt von meinem Mann bezahlt wird,bei der Unterhalsberechnung für das nicht eheliche Kind werde ich u. meine Kinder mit angerechnet da ich nicht Arbeiten kann weil ich ja die kleinste noch betreue. Aber die gegen Partei(Jugendamt) hat schon mit freude gesagt das ich als Ehefrau sowieso baldnicht mehr mit angerecht werde,da ja der Ehegatten-Unterhalt weg fällt und alles auf die Kinder aufgeteilt wird! Wie wird es wohl wirklich kommen,weil es sonst noch weniger an Geld bleiben wird für uns(nicht eheliche Kind ist älter als unsere)!

  177. hansi

    hallo bin neu im netz und habe auch so was
    am hals . bin seit fast 2 jahren getrennt ( noch nicht geschieden ) von meiner noch frau . habe das proplem das ich nur 500 meter von ihr weg eine wohnung habe . und sie mir mit ihrem neuem standig über die füsse laufen meist am wochenende .zahle für sie und unsere tochter 601 euro unterhalt 257 für die kleine 8 jahre rest geht an sie . für die kleine wurde der betrag tittelluiert . frage muss ich weiterhin unterhalt zahlen an sie obwohl sie ein eheänliches verhältis führt , teilarbeiten geht 3 bis 4 tage die woche zirka 30 ,35 stunden . die tochter wird meist von ihrem vater vesorgt . gibt es eine moglichkeit den unterhalt zu kürzen ?

  178. Markus

    Hallo,

    was sieht die Rechtsprechung bezüglich Unterhalt bei folgendem Fall vor:

    Ehe besteht seit 2004, ein Kind von Seiten der Frau aus 1. Ehe (12 Jahre) . Die Frau arbeitet Halbtags mit der Begründung das sie vor dem 15. Lebensjahr des Kindes nicht voll arbeiten muss. Der Vater des Kindes ist unterhaltspflichtg für das Kind. Die Frau verdient als reines Einkommen durch Ihre Tätigkeit ca. 1/5 des Einkommens des momentanen Ehemanns zzgl. Kindesunterhalt vom Exmann sowie Kindergeld (ca. 1000 Euro)

    Bin ich, obwohl ich nichts mit dem Kind zu tun habe im Falle einer Trennung/Scheidung der Frau gegenüber unterhaltspflichtig oder muss in diesem Fall der Exmann und Vater des Kindes wieder Unterhalt leisten ?

    Ich wäre Dankbar wenn mir in diesem Fall jemand weiter helfen könnte!

  179. Michael P.

    Hallo habe auch mal ne frage wie sieht es aus wenn sich meine Frau von mir trennen möchte ( scheidung sind seit 3 jahren verheiratet haben ne Tochter die 2 einhalb jahre ist) was kommt da auch mich zu weiss einer was ich ca. bezahlen muss?? Möchte eigentlich die scheidung nicht sie auch nicht sind noch am kämpfen aber wenn es denn dazu kommen sollte mit was muss ich rechen ? Mein einkommen liegt ca bei 1500 euro netto. Danke für eure hilfe!!!

  180. Thomas

    Hallo, momentan bin ich noch verheiratet (seit März 2003). Meine Frau und ich befinden uns seit Oktober 2006 im Trennungsjahr. Keiner von uns beiden ist bisher bei einem Anwalt gewesen, auch die Scheidung ist im Moment beantragt. Wir haben einen Sohn (wird im August 4). Nach Abzug der Kosten und Kredite stehen meiner Frau laut Jugendamt 64,00 EUR monatl. zu (wenn sie ihn allein bei sich hat) aller 14 Tage ist er für 4-5 Tage bei mir und ich zahle trotzallem die 64 EUR.
    Ich bin in Arbeit und meine Frau arbeitslos bzw. demnächst Hartz 4.
    Was kommt auf mich zu bzw. sollte ich oder gemeinsam mit meiner Frau tun, um so günstig wie möglich die Sache hinter uns lassen zu können.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  181. petra

    Hallo Herr von der Wehl

    Ich bekomme für meinen 10 jährigen Sohn Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle bezieht sich auf Unterhalt an 2 Kinder sowie die Ehefrau. Es sollen Ab- oder Aufstufungen in den Gehaltsklassen gemacht werden bei mehr oder weniger unterhaltsberechtigter Kinder also in meinem Fall nur ein Kind von Stufe 6 auf 7.
    Meine Frage: Da ich komplett auf meinen Ehegattenunterhalt verzichte müsste mein Exmann dann von Stufe 6 auf 8 rutschen?

    2. Frage mein neuer Partner bezahlt für 3 Kinder (6, 10, 12) und Ehefrau. Er hat nur ein Selbstbehalt von 900 Euro. Wann fällt mein Partner denn aus dem Selbstbehalt heraus und darf auch mal etwas mehr vom schwer verdienten Geld behalten. Kann ja nicht sein, wenn er 3000 Euro netto verdient dass er 432€, 368€ und 368€ abzüglich hälftiges Kindergeld bezahlt und bis zum Selbstbehalt vonn 900€ den Rest 1837€ an seine Ex zahlen muss!!! (Sie geht nur auf 400€ Basis jobben)

  182. petra

    Habe noch etwas vergessen.

    Darf sich ein Selbständiger zum Errechnen des bereinigten Nettoeinkommens nicht die 5% Pauschale abziehen?

  183. pia

    hallo,bei meinem freund wurde bis februar 2008 der öunterhalt festgelegt.dann wird neu verhandelt.die tochter ist dann 12. die geschiedenen arbeitet auf 400,-,wir wissen aber, sie verdient mehr.mein freund zahlt fürs kind.und sie bekommt 500,-.mein freund ist pensioner.durch streuchung von zulagen hat er jetzt 300,-euro weniger pension.soll er eine änderungsklage anstreben?oder lieber den termin abwarten?

  184. Tanja

    Hallo
    Ich habe da eine frage und weiß nicht genau wo ich sie stellen soll also mache ich das hier.
    Ich will mich von meinem Mann trennen, wir sind jetzt 4 Jahre verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder.
    Vor 3 Jahren Hat mein Mann ein Haus gekauft welches er teilweise durch einen Kredit und teilweise durch geld seiner Mutter (vorzeitige Erb auszahlung ) finanzierte.
    Ich selber stehe nicht im Grundbuch und habe auch die Kreditverträge nicht unterschrieben.
    Bei der Bank habe ich nur mein Einverständnis gegeben das er den Kredit über 55 000 Euro aufnimmt.
    Das Haus hat 120 000 Euro gekostet.
    Mein Mann verdient 1460 Euro netto im Monat und muß davon den Kredit tilgen sowie Unterhalt für seine Exfrau und die Tochter aus erster Ehe zahlen.
    Nun zu meinen Fragen.
    Wie wird das mit dem Haus geregelt?
    Wie sieht es mit dem Unterhalt aus?
    Was darf ich aus dem Haus mitnehmen ?
    Was steht mir vom Amt zu ?
    Und wie ist das mit den KIndern darf ich einfach mit Ihnen ausziehen in eine eigene wohnung ?
    Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen.

    Tanja

  185. RAvonderwehl

    an Michael P.

    im schlimmsten Fall müssen Sie damit rechnen, dass alles über 900,00 EUR für Unterhalt weg geht. Ob und wie sich das neue Unterhaltsrecht auswirken wird – zeitliche Befristung oder betragsmäßige Begrenzung – kann ich noch nicht sagen.

  186. RAvonderwehl

    an Thomas:

    gehen Sie zu einem Fachanwalt für Familienrecht (Sie finden einen oben über den Button „Scheidungsanwalt“). Mit großer Wahrscheinlichkeit können Sie für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) beanspruchen. Dann kostet die Scheidung nichts!

  187. RAvonderwehl

    an Petra:

    der Unterhalt muss dringend von einem Fachanwalt für Familienrecht berechnet werden. Ihre Vermutung zur Hochstufung ist nicht ganz richtig und Ihre Vermutung zum Unterhalt der Ehefrau ist (Gott sei Dank für Ihren Partner) ganz falsch. So wird nicht gerechnet, dass die alte Ehefrau nach dem Kindesunterhalt alles bis zum Selbstbehalt bekommt. Gerade wenn der Partner selbständig ist, muss ein versierter Anwalt rechnen!!!

  188. RAvonderwehl

    an Tanja:

    das sind sehr komplexe Fragen, die ich in diesem Rahmen nicht beantworten kann. Oben unter „Scheidungsanwalt“ finden Sie versierte Kollegen, die Ihnen weiterhelfen. Außergerichtlich gibt es Beratungshilfe und im Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe vom Staat.

  189. karl-heinz

    wie sieht es aus mit der anerkennung der neuen ehefrau, bin 1990 kinderlos nach 17jähriger ehe geschieden und seit 1991 wieder verheiratet, werde aber so behandelt als wäre ich junggeselle da meine jetzige ehefrau nicht anerkannt wird.
    In dem neuen gesetz soll doch die anerkennung der zweitfrau berüchsichtigt werden, wann ist es endlich so weit?

  190. Benedikt

    Hallo,
    meine Eltern sind geschieden und ich (20Jahre) lebe bei meiner Mutter und Studiere im 2. Semester. Mein Vater zahlt regelmäßig Unterhalt für mich. Sind mit diesen Unterhaltszahlungen auch Studiengebühren und Bücher abgedeckt, oder werden diese Kosten extra abgerechnet?
    Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

    Benedikt

  191. Andre

    Hallo

    Habe da mal eine wichtige Frage. Ich bin seit 2001 geschieden.War 14 Jahre verheiratet. Habe 2 Kinder (w14. m16) Jahre alt. Seit November 2006 wohnt mein Sohn bei uns. (bin seit 2005 wieder neu verheiratet).Müßte sie nicht jetzt an mich Unterhalt zahlen für mein Sohn?Zahle nun nur noch für meine Tochter und für meine EX Ehefrau Unterhalt. Wieso muß ich immer noch für meine EX Frau Unterhalt bezahlen? Sie könnte sich doch eine Arbeit suchen. Oder braucht sie das nicht? (Sie hat aber nichts gelernt) Und meine zweite Frage wäre: Wie lange müßte ich für sie noch bezahlen,ein ganzes leben lang? Würde mich um eine Antwort sehr freuen.

    Mit Freundlichen Grüßen

    Andre

  192. RAvonderwehl

    an Benedikt:

    Studiengebühren sind nicht vom Unterhalt abgedeckt (habe was dazu geschrieben, bitte suchen oben rechts mit Suchfunktion des Blogs) – Bücher idR. allerdings schon

  193. RAvonderwehl

    an Andre:

    ja, die Geschiedene müßte Unterhalt zahlen, wenn sie leistungsfähig ist. Wenn sie nicht arbeitet, wird dies schwierig sein.

    Und, ja, sie müßte vollschichtig arbeiten. Auch als Ungelernte kann sie 800 – 1.000 EUR verdienen. Bitte mit Suchfunktion oben rechts nach „Erwerbsobliegenheit“ suchen und lesen, was von ihr alles verlangt werden kann

  194. Ellen

    Wann geht es denn weiter mit dem neuen Gesetzesentwurf bezgl Unterhalt?

    Bei meinem Lebensgefährten und Vater meiner 2jährigen Tochter ist es ebenfalls ein Mangelfall.
    Zur Zeit zahlt er an seine EX noch Trennungsunterhalt und für die 2 ehelichen Kinder ( 3 und 8 Jahre) ebenfalls.
    Die EX macht eine Weiterbildung und erhält Bafög.
    Ich bin natürlich auch Unterhaltsberechtigt aber in diesem FAlle nachrangig, sodass ich schon seit dem 11 Monat meiner Tochter arbeiten gehen muss.

    Wann kommt denn endlich das neue Gesetz?
    Wie sieht es in unserem Fall dann aus?

    Muss er dann, weil Sie Bafög erhält nachehelicher Unterhalt (trotz gegenunseitiger Ausschluss in einem Ehevertrag) zahlen?

    Erstinstanzlich wurde es zu seinen Gunsten entschieden.
    Sie ging in Berufung………..

  195. RAvonderwehl

    an Ellen:

    wann es mit der Unterhaltsreform weitergeht, weiss keiner ganz genau. Ich rechne aber noch mit diesem Jahr.

    Nach der Reform sind alle Kinder im 1. Rang und alle erziehenden Mütter im 2. Rang. Das wird Ihre Situation verbessern.

    Wenn die I. Instanz gewonnen wurde, spricht doch viel auch für einen Erfolg in II. Instanz.

  196. Ellen

    Hallo und danke für die prombte Anwort.

    Das OLG schickte uns eine Mitteilung in der enthalten war, dass sie den Ehevertrag ( vor der Ehe abgeschlossen) für bedenklich halten.

    Was das heisst weiss ich nicht.

    DAs heisst, wenn Sie jetzt doch nachehelichen Unterhalt erhält per neuem Beschluss……….und dann kommt das neue Gesetz- müssten wie wieder Gegenklage einreichen oder wie läuft das ab?

    Wird beim OLG die geplante Rechtssprechung schon bedacht?

  197. RAvonderwehl

    für bedenklich halten, heißt noch nichts abschließendes. Das muss Ihr RA entscheiden, ob man nicht so nur zu einem Vergleich „getrieben“ werden soll.

    Das OLG kann die neuen Gesetze noch nicht beachten. Die sagen auch nichts neues zu Eheverträgen.

    Wenn sie vorm OLG verlieren, müssen Sie idTat nach der Reform wieder klagen.

  198. Birgit

    Ich habe Mitte Dezember 2006 einen kranken Sohn zur Welt gebracht. Der Vater des Kindes ist verheiratet und hat einen 6 Jahre alten Sohn, der dieses Jahr eingeschult wird. Er lebt in der Trennungsphase mit seiner Noch-Ehefrau und jetzt geht es um den Unterhalt. Im Gegensatz zu mir, könnte sie ja eigentlich arbeiten gehen. Sie meint aber, sie stehe auf der sicheren Seite und wird voll unterhalten.

    Ich würde gerne Arbeiten gehen und kann nicht wegen meines noch sehr jungen und kranken Kindes.

    Ich soll leer dabei ausgehen und schauen, wie ich zurecht komme – abgesehen von dem was meinem Sohn zusteht natürlich. Aber von dem können wir uns auch nicht ernähren.

    Werde ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz besser gestellt? Habe ich Chancen auf Unterhalt als Nichtverheiratete? Oder geht die Noch-Ehefrau nun trotzdem noch voll vor?

    Jetzt ist das neue Unterhaltsgesetz ja erst einmal eingestellt?! Meinen Sie, es kommt dieses Jahr noch etwas? Weil nach dem alten Unterhaltsgesetz habe ich selbst in meiner brikeren Situation wohl keine Chance irgendetwas zu bekommen??!??

    Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar!

  199. RAvonderwehl

    an Birgit:

    genau Ihre Situation und die (von der CSU verlangte) Ungleichbehandlung der nichtehelichen Mütter hat zu der Verzögerung in der Unterhaltsreform geführt. Ich hoffe, es kommt dieses Jahr noch. Dann wären alle Kinder im 1. Rang und alle erziehenden Mütter im 2. Rang. Noch muss die verheiratete Mutter nach dem Alterphasenmodell gar nicht arbeiten. Nach der Reform müßte sie es schon.

    Natürlich haben Sie auch jetzt einen Unterhaltsanspruch nach § 1615 L BGB. Der kann natürlich im Mangelfall wenig bis gar nichts wert sein, wenn ranghöhere Unterhaltsberechtigte da sind.

    Für Sie wird die Unterhaltsreform deutliche Verbesserungen bringen.

  200. Ellen

    Hallo,

    hab schon mal um Rat hier gefragt und mich würde nur eines noch interessieren.

    Was ist mit den Eheverträgen beim neue U-gesetz?

    Ist den generell ein Ehevertrag wo nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen ist, SITTENWIDRIG, nur weil nachhaltig Kinder entstanden sind.

    Bei Aushandlung aber …….beide in der gleichen Position waren………

    Ellen

  201. RAvonderwehl

    an Ellen:

    nein, eine generelle Sittenwidrigkeit gibt es nicht. Das neue Unterhaltsrecht sagt dazu übrigens nichts neues. Eheverträge werden im Einzelfall geprüft. Ich habe dazu mal was geschrieben. Bitte mit der Suchfunktion oben suchen.

  202. Ellen

    Hallo ,

    ich habe nichts dazu gefunden.:(

  203. Bertrand

    Hallo,
    ich bin nach 8 Jahren Ehe 2001 geschieden worden, 1 Kind 13 1/2 Jahre alt. Frau arbeitet Vollzeit in dem bereits während der Ehe ausgeübten Beruf 300m von Schule und 500m von Ihrer Wohnung entfernt und beansprucht nun nachehelichen Betreuungsunterhalt. Das jetzige Gehalt der Frau ist höher als der hälftige Anteil am gemeinsamen Einkommen während der Ehe. Ehegattenunterhalt zahle ich seit März diesen Jahres nicht mehr!
    Das Kind ist vor-und nachmittags gut betreut. Muss ich noch nachehelichen Unterhalt zahlen und wie sieht es nach Novellierung des Umgangsrecht aus? Entfällt dann nicht der Betreuungs- u. nachehelicher Unterhalt.
    Besteht wenn bereits Höchstsatz für den Kindesunterhalt freiwillig gezahlt wird noch ein Auskunftsanspruch seitens des Kindes bzgl. Kindesunterhalt bzw. der Mutter bzgl. nachehelichem Betreuungsunterhalts.

    Vielen Dank im Voraus.

  204. David

    Hallo,

    ich bin seit Ende 2004 geschieden und habe einen 6 jährigen Sohn, welcher bei meiner Exfrau lebt. Die Ehe hielt 4 Jahre. Laut Scheidungsbeschluss war ich verpflichtet bis Ende 2006 KU in Höhe von 192 Euro und EU in Höhe von 11 Euro monatlich zu zahlen. Diesen Betrag habe ich auch über den gesamten Zeitraum bezahlt, obwohl ich 2005 arbeitslos geworden bin und zeitweise nur Hartz4 erhalten habe. Der Beschluss hat mich ebenfalls Verpflichtet bis spätestens 17. Januar 2007 meine Lohnabrechnung von 12/2006 der Gegenpartei vorzulegen. Da ich glücklicherweise seit November 2006 wieder in einem Arbeitsverhältnis stehe, war mir dies auch möglich. Mein Anwalt hatte die Lohnabrechnung der Gegenpartei zukommen lassen, mit dem Vermerk, dass ich nur noch 192 Euro KU leisten kann, da mein Einkommen zu gering ist. Mein Nettoeinkommen liegt monatlich zwischen 890 und 1050 Euro, da ich nach einem Stundenlohn von 7,50 Euro vergütet werde. Demnach zahle ich nun seit Januar meiner Ex-Frau nur noch 192 Euro KU, es gab bis jetzt auch keine Reaktion der Gegenpartei. Nun habe ich aber mittlerweile im selben Unternehmen eine höheren Aufgabenbereich übernommen und mein Lohn soll diese Woche neu verhandelt werden, dabei ist mit einem Mindestbruttolohn von 2300 Euro Brutto zu rechnen, was ca. 1430 Euro Netto entspricht. Ich würde gerne den KU laut Düsseldorfer Tabelle in Höhe von 254 Euro monatlich zahlen, nur befürchte ich dass meine Exfrau dann versuchen wird auch EU zu verlangen, welcher dann die Differenz zu 1000 Euro Netto Einkommen wäre. Ich sollte noch hinzufügen, dass meine Exfrau einen 1 jährigen Sohn mit Ihrem neuen Lebenspartner hat und angeblich auch mit dem neuen Partner verlobt ist. Der neue Partner ist aber nicht Leistungsfähig, da Arbeitslos. Nun zu den Fragen.
    1. Wenn ich einfach 192 Euro KU weiter zahle, müsste ich dann evt. später Unterhalt nach zahlen, obwohl ich meine Einkommensverhältnisse im Januar 07 offen gelegt habe und eine Beförderung zu dem Zeitpunkt noch nicht in Aussicht stand?
    2. Da ich auf dem schreiben meines Anwalts im Januar 2007 bis jetzt keine Reaktion der Gegenpartei erhielt, kann ich davon ausgehen das diese die 192 Euro KU stillschweigend akzeptiert hat?
    3. Da mein Sohn mittlerweile 6 Jahre alt ist, könnte ich auch in Betracht ziehen, dass meine Exfrau zu mindestens teilweise erwerbsfähig ist, wäre da nicht ihr neuer Sohn (1 Jahr alt) aus Ihrer neuen Beziehung. Würde dies bedeuten, dass wenn meine Exfrau alle 3 Jahre ein neues Kind zur Welt bringt, sich der EU Anspruch entsprechend verlängert?
    Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte gerne den Unterhalt für meinen Sohn in vollem Umfang bezahlen, nur sehe ich es nicht mehr ein, dass ich für meine Exfrau, die sich mit Ihrem neuen Partner ein laues leben macht, noch einen Cent zahle. Ich selber befinde mich seit 2005 wieder in einer Beziehung und wohne mit meiner erwerbslosen Freundin zusammen, für die ich ebenfalls unterhaltspflichtig bin, da das Arbeitsamt nach einem Jahr zusammen wohnen von einer eheähnlichen Beziehung ausgeht. Ich muss mich zu guter letzt fragen, welche Motivation, kann eine Gehaltserhöhung für mich haben, wenn man zum Schluss wieder den selben Betrag unter dem Strich herausbekommt? Und was hat die deutsche Rechtsprechung mit Gerechtigkeit zu tun?

    Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 würde ich mich freuen und möchte mich hiermit auch im voraus dafür bedanken.

  205. RAvonderwehl

    an David:

    bitte fragen Sie Ihren Anwalt. Ich finde einfach nicht mehr die Zeit ganze Fragenkataloge zu beantworten. Ich bitte um Verständnis.
    Einen hochqualifizierten Familienrechtler finden Sie hier in Deutschlands größtem Fachanwaltsverzeichnis für Familienrechtler

  206. David

    Hallo Herr von der Wehl,

    kein Problem, das kann ich verstehen. ich werde die Fragen an meinem Anwalt weiterleiten.

  207. Kathleen

    Hallo Herr von der Wehl,
    folgendes Problem bei meinem Lebensgefährten:
    Scheidung im Mai 2007, 1 Sohn (10Jahre), Ex-Frau (derzeit halbtags beschäftigt) bekommt derzeit Ehegattenunterhalt in Höhe von 380,00 Euro: Auflage des Gerichtes war wie folgt: Exfrau soll sich innerhalb eines Jahres eine Ganztagsbeschäftigung oder 2 Halbtagsstellen suchen, dann fällt Ehegattenunterhalt weg. Jetzt nach 3 Monaten scheint Sie eine 2. Halbtagsstelle angenommen zu haben. Kann mein Lebensgefährte von seiner Ex-Frau eine Erklärung fordern und den Unterhalt sofort einstellen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  208. Kathrin

    Guten Tag,Ich bin seit 08/02 geschieden.Habe einen 16 jährigen Sohn,der noch zur Schule geht.Von meinem Ex-mann erhält er kindesunterhalt und ich nachehelichen unterhalt.Mein Sohn wird im im Nov.08,18 Jahre und geht in die lehre.Mein ex hat angekündigt mir meinen unterhalt zu streichen.Kann er dies tun?Ich bin bereits während unserer ehe in arbeit und gehe einer teilzeitstelle nach.Trotz vieler bemühungen war und ist es nicht möglich eine vollzeitstelle zubekommen..Wie soll ich verfahren,denn ich bin ja ab dem 18.lj.unseres sohnes auch unterhaltspflichtig. Mfg

  209. RAvonderwehl

    an Kathrin:

    suchen Sie bitte auch im Blog nach „Unterhalt Volljährige usw.“ Solange ein volljähriges Kind in der Ausbildung ist, schuldet der Vater Unterhalt. Allerdings wird ab Volljährigkeit das Kindergeld voll und die Ausbildungsvergütung bis auf eine Pauschale von ca. 80 – 90 EUR und die Fahrtkosten auf den Bedarf angerechnet. Da bleibt meist nicht mehr viel an Unterhalt übrig.

    Sie müssen weiter versuchen eine vollschichtige Tätigkeit zu finden und müssen die erfolglosen Bemühungen dokumentieren.

  210. Sabine

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich brauche dringend ihren Rat: Mein Mann und ich sind seit 3 1/2 J verheiratet. Nun haben wir uns vor kurzem getrennt und da er zur Zeit Sozialhilfe empfängt und seine Schulden nicht abbezahlen kann, haben mich die Banken angeschrieben. Ich soll Auskunft geben wieviel ich verdiene. Muss ich Auskunft erteilen???

  211. RAvonderwehl

    an Sabine:

    schauen Sie mal hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer-was/

    Wenn Sie nichts bei der Bank unterschrieben haben, müssen Sie gar nichts!

  212. petra

    Hallo Hr. von der Wehl

    Mein Exmann hat wieder geheiratet und für Ihn die schlechte Steuerklasse IV anstatt III gewählt (seine neue Frau verdient viel weniger als er).
    Dadurch bekommt mein Sohn lt. Düsseldorfer Tabelle 44.-€ weniger Unterhalt.
    Hat er jetzt „Pech“ gehabt oder kann ich für meinen Sohn etwas tun?

  213. petra

    Hallo Herr von der Wehl,
    noch eine Frage.
    Wenn sich herausstellt, dass mein Exmann zuwenig Kindesunterhalt gezahlt hat, (Einkommensnachweis nach der Scheidung 2006 jetzt erst bekommen) kann der zuwenig gezahlte Betrag nachgefordert werden?
    Wenn ja wie lange zurückliegend?

  214. RAvonderwehl

    an Petra,

    ein Unterhaltsschuldner kann nicht beliebig eine ungünstigere Steuerklasse wählen.

    Unterhalt wird ab dem Moment geschuldet, ab dem zur Auskunftserteilung aufgefordert wurde.

  215. silke

    hallo herr von der wehl,

    ich habe viele fragen,aber das würde den rahmen sprengen.mein noch-mann hat unsere gemeinsame tochter so massiv beeinflußt,daß sie jetzt bei ihm leben will ( fast 13 ).ich selbst habe seit 2 jahren einen neuen partner,wir leben zusammen, und ich habe im januar diesen jahres ein baby bekommen.bis januar 2008 bin ich noch in elternzeit.ich bekomme 830 euro elterngeld.mein partner verdient ca.1100 euro.meine frage ist,muß ich schon jetzt der großen tochter unterhalt zahlen? was sind anrechenbare schulden?durch scheidung und vaterschaftsklage für die kleine tochter habe ich prozeßkostenhilfe in form von monatlichen raten zu zahlen.mein partner hat aus der früheren zeit ( wir waren noch nicht zusammen ) schulden,die er monatlich abzahlt.er hat also nicht wirklich 1100 euro im monat zum leben.ich hatte mich schon bei meinem arbeitgeber erkundigt,ob ich vielleicht meine wochenenddienste arbeiten könnte.aber logischerweise wird das dazu verdiente geld vom elterngeld abgezogen.
    vielen dank im voraus,silke

  216. Dani

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    mein Mann ist fünf Tage die Woche nicht zu Hause,da er Berufskraftfahrer ist.Er hat einen Bruttolohn von 2150 Euro.
    Also eigentlich kein schlechtes Geld,obwohl ich ihn gerne zu Hause bei mir und unseren Kindern hätte.
    Jetzt unser Problem.Wir zahlen mittlerweile 272 € Unterhalt laut Neuer Berechnung.Seine Exfrau versucht jetzt über ihren Anwalt(nachdem alles andere gescheitert ist),meinen Mann dazu zu zwingen sich eine Arbeit zu suchen,wo er soviel verdient,dass er den vollen Unterhalt für beide Kinder leisten kann.Ihr Mann ist auch Berufskraftfahrer und verdient ca 1000 Euro mehr,daher ihr Gedanke.Bei dieser „neuen“ Firma wo er laut Exfrau arbeiten soll,ist er aber auch meistens Samstags unterwegs.Also eigentlich keine Familie und keine Ehe mehr möglich.Kann sie das einfach so bestimmen?Oder können wir was dagegen unternehmen.
    Danke schon mal für Ihre Hilfe.
    Dani

  217. Jürgen

    Guten Tag,

    was ändert sich eigentlich bei der Behandlung von Firmen? Wird in Zukunft der Wertzuwachs anders behandelt? Besteht ein Anspruch sich den Wertzuwachs auszahlen zu lassen, was die meisten Firmen an den Rand des Ruins führt oder kann man auch entsprechend Anteile übertragen oder längerfristige Zahlungen vereinbaren.

    Vielen Dank und Grüße
    Jürgen

  218. RAvonderwehl

    an Silke:

    ich war in Urlaub, daher erst jetzt:

    Sie müssen im Moment nicht mit Unterhaltszahlungen rechnen, da Ihr monatliches Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt.

  219. RAvonderwehl

    an Dani:

    wir sprechen wohl von gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und da muss der Unterhaltsschuldner alles zumutbare unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt voll zahlen zu können. Ob Ihr Mann den Job wechseln muss, wird eine Einzelfallentscheidung sein, die ich nicht beurteilen kann. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab: wie lange ist er schon bei der alten Firma, wie sicher ist der alte Job im Vergleich zum neuen, wie sind die zumutbaren Arbeitszeiten usw.

  220. RAvonderwehl

    an Jürgen:

    der Wertzuwachs von Firmen ist kein Problem des Unterhaltes, sondern des Zugewinns. Hier wird das neue Unterhaltsrecht also keine Neuerungen bringen.

    Der tatsächliche Zugewinn kann meist nur sehr aufwendig und teuer mit Gutachtern ermittelt werden und ist meist nicht so hoch, wie der Berechtigte es sich erhofft. Außerdem gibt es ein spannendes Urteil des OLG Oldenburg, wonach die Berechtigte nur entweder Unterhalt aus dem Gewinn der Firma (Tierarzt) oder Zugewinn verlangen kann, aber nicht beides. Schauen Sie mal unter „Zugewinn“ im Blog. Ob das Urteil vorm BGH durchsteht…….?????

  221. bob

    Guten Tag erstmal.
    Ich war von 1994-2000 verheiratet. Getrennt hatten wir uns allerdings bereits Ende 1996.
    Zwei Kinder gingen daraus hervor, die heute 13/10 Jahre alt sind.
    Ich bezahle nach einer Neuverhandlung, die ich aufgrund einer Fehlinformation einer Anwältin annahm nun für die Exfrau 500€.
    Meine Ex arbeitet für knapp 600 €. Wie lange muss ich da eigentlich noch für sie zahlen?
    (Exfrau wohnt in Niedersachsen, ich in NRW, falls es da Unterschiede gibt.
    Sie würden mir sehr helfen. Danke im voraus!

  222. RAvonderwehl

    an bob:

    wie lange kann ich derzeit nicht sagen. Sind die 500,00 EUR nur Ehegattenunterhalt? Spätestens mit der Unterhaltsreform (vielleicht zum Ende des Jahres) könnte sich eine zeitliche Befristung ergeben. Außerdem müßte die Frau bei dem Alter der Kinder doch mehr als 600,00 EUR verdienen können. Viel hängt von der konkreten Betreuungssituation ab.

  223. Michael

    Hallo , habe eine frage und zwar lebt meine Schwester in Scheidung und Bezieht von ihrem noch Mann 800,- Euro Unterhalt , da Sie wegen Krankheit keine Vollzeitbeschäftigung annehmen kann aber trotzdem für ein paar Stunden im Monat Arbeiten möchte und es auch versucht und sich somit ca. im Monat zwischendurch 160,- bis 220,- Euro dazuverdient hat ihr Mann jetzt 200,- Euro des Unterhalts eingehalten .
    Die Frage ist jetzt , darf er es so einfach machen und wenn nicht wieviel dürfte meine Schwester sich dazuverdienen ?
    Ich Danke schon mal um Ihre bemühung mir zu Antworten ….. gruß Michael

  224. RAvonderwehl

    an Michael:

    beim Unterhalt ist zunächst der Bedarf zu klären. Ich denke, dies sind die 800 EUR. Bedarfsdeckend ist dann der Eigenverdienst abzuziehen. Das sind die durchschnittlich 200 EUR. Verbleiben also 600 EUR.

    „Dazuverdienen“ wie bei Hartz IV o.ä. darf ein Unterhaltsgläubiger gar nichts.

    Denkbar ist allenfalls, dass der Eigenverdienst überobligatorisch ist und deshalb nicht bedarfsdeckend angerechnet wird. Das halte ich hier aber für fraglich.

  225. Schnucky91

    Hallo Herr von der Wehl
    ich habe da mal ne frage ich habe mich 2002 scheiden lassen . mein Ex mußte für unsere Tochter nur 185,86 euro unterhalt zahlen. Ich habe nichts gelten gemacht. Nun habe ich 9/2006 neu geheiratet. Mein Ex 12/2006 ,nun meine eigentliches anliegen ist es ok das seine neue Frau angerechnet wird (sie hat 5 Kinder und bekam und bekommt HarzIV) so das meine heute 16jährige Tochter nur noch 108euro Unterhalt bekommt ?????? dank im voraus

  226. Ellen

    Guten Tag,

    ich habe bereits in der Vergangenheit gute Informationen von Ihnen bekommen, und wende mich nun noch mal vertrauensvoll an Sie:

    Mein LG und seine nun jetzt EXfrau waren vor dem OLG wg Ehegattenunterhalt und Scheidung.
    Sie studiert zur Zeit, hatte aber bereits natürlich eine langjährige Berufserfahrung in ihrem erlernten Beruf.
    Sie erhält zur zeit Bafög und Kindesunterhalt.

    Das OLG schlug vor, nur Kindesunterhalt zu zahlen, weil Sie erstens ein Mangefall seien. ( wir haben auch eine Tochter) und zweitens, weil sie eine gewisse Erwerbsobliegenheit hat.

    Da Sie ( Ex) aber keine Zuschüsse für sich erhält, sonder nur für die Kinder, machten Sie dann einen Vergleich, dass Sie 150 Eur nachehelichen Unterhalt erhält aber unsere Tochter voll eingerechnet wurde.
    Das heisst defakto erhält Sie von der Unterhaltskasse noch einen kleinen Zuschuss für die Kinder.
    ( Finde ich schon derb, dass ein OLG sowas macht, auf Kosten des Staates).
    Wie auch immer.

    Nächstes Jahr fallen die ehelichen Schulden weg. DAs heisst das Einkommen erhöht sich.
    Hat Sie auch Anspruch auf einen höheren Ehegattenunterhalt trotz des Vergleiches???
    Schliesslich wollte das Gericht gar keinen beschliessen.
    Er zahlt insgesamt für die Kinder laut Liste.

    Ihr STudium endet nach IHrem Angaben in 3 Jahren.

    Vielen Dank.

  227. RAvonderwehl

    an Ellen:

    wenn die Schulden in der bisherigen Unterhaltsberechnung eine Rolle spielten, werden diese nach Wegfall den Unterhaltsanspruch – trotz Vergleich – erhöhen, es sei denn, dies wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    Entscheidend ist immer, was Basis der aktuellen Unterhaltsberechnung war und wie genau diese Basis im Vergleich oder den vorbereitenden Schriftsätzen dargelegt wurde.

  228. RAvonderwehl

    an schnucky91:

    das ist wohl leider so und eine Frage der Ränge im Unterhalt. Nach heutiger Rechtslage muss sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen.

    Das wird nach der Unterhaltsreform, die ansteht, anders werden. Da sind alle Kinder allein im ersten Rang und erst wenn ihre Ansprüche voll bedient werden konnten, bleibt was für die Ehegatten.

  229. Schnucky91

    vielen dank für die schnelle antwort . sind tolle seiten wo man ( Frau ) viel bei rauslesen kann. weiter so Lieben Gruß Schnucky91

  230. mian

    Mein Lebensgefährte zahlt an seine Ex-Frau proforma läuft bei Gericht 400.- soll 800.- . Ex bezieht Rente, da Arbeitsunfähig (Psyche) war 16 Jahre verheiratet. Während der Beziehung waren beide arbeiten. Ist er nach dem neuen Gesetz weiterhin verpflichtet zu zahlen ?

  231. Jottenira

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Ehemann muss an seiner Ex-Frau und Kindern Unterhalt zahlen.Wir haben nun geheiratet und überlegen, ob wir die Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 ändern.Dadurch ist sein Nettoeinkommen wesentlich höher.Bekommt seine Ex-Frau durch die Steuerklassenänderung mehr Unterhalt?Oder sollte man es bei 4/4 belassen und bei der Einkommenssteuererklärung auf das Geld warten.
    Vielen Dank! Jottenira

  232. RAvonderwehl

    an Jottenira

    der Steuervorteil der neuen Ehe kommt auch nur dieser zu Gute. Dennoch kann die Steuerklassenänderung Begehrlichkeiten wecken, daher vermag ich keinen allgemeingültigen Tipp abzugeben.

  233. RAvonderwehl

    an mian:

    ganz verstehe ich die Frage nicht, aber auch nach der Reform wird Unterhalt geschuldet. Dieser kann dann aber leichter zeitlich begrenzt werden.

  234. mian

    Danke für die Antwort, wie erfolgt die Berechnung oder wonach richtet sich die Grundlage für eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltszahlungen.

    zu: Lebensgefährte zahlt an seine Ex-Frau vorerst 400.- soll aber 800.-,Berechnung läuft zur Zeit bei Gericht, Exfrau bezieht Rente, da Arbeitsunfähig (Psyche) er war mit Ihr 16 Jahre verheiratet.Während der Beziehung waren beide arbeiten. Ist er nach dem neuen Gesetz weiterhin verpflichtet zu zahlen ?

  235. RAvonderwehl

    an mian:

    das Gesetz gibt es noch gar nicht, also kann ich zu der zeitlichen Befristung nicht viel sagen. Experten vermuten: Befristung auf mindestens 1/3 der Ehezeit. Alles weitere aber nur am Einzelfall prüfbar.

  236. Kai

    Ich beziehe Hartz4 und zahle für meinen Sohn anteilig Unterhalt! Nun wird der Kindsmutter der unterhalt vom Hartz4 abgezogen. Das heist im Prinzip zahle ich Unterhalt an den Staat. Kann mir jemand helfen und mitr verraten ob dies rechtens ist?

  237. RAvonderwehl

    an Kai:

    mit Hartz IV sind Sie doch gar nicht leistungsfähig und schulden doch keinen Unterhalt…..ist mir unverständlich.

    Zahlen Sie freiwillig? Dann stellen Sie die Zahlung ein, wenn es keinen Titel gibt. Sonst Abänderung zwingend notwendig.

  238. conni

    Hallo, ich lebe von meinem Mann getrennt, bin 47 Jahre alt und wir haben keine Kinder, ich bin erwerbslos und bekomme 500 Euro Unterhalt von meinem Ex, wie lange bekomme ich dieses Geld, er meint nur ein Jahr nach neuem Gesetz, dann müsste ich mir Arbeit suchen, stimmt das?
    Danke
    Gruß Conni

  239. Andrea

    Hallo, ich lebe mit meinem LG in häuslicher Gemeinschaft. Mein LG hat 4 Kinder aus erster Ehe im Alter von 18, 16, 14 und 9 Jahren. Die 18 jährige ist in Ausbildung über das Arbeitsamt.
    Der 16 und 14 jährige leben beide bei uns in der Gemeinschaft. Der 9jährige lebt wie die 18 jährige bei der KM und besucht das Förderzentrum 2. Klasse.
    Nun möchte zumindest einer von unserer häuslichen gemeinschaft (wenn nicht sogar beide!) zur KM ziehen, da diese die erziehung nicht so genau nimmt und sie dort ein larry-farie-leben haben.
    Nun gut, meine Frage, wenn beide jungs zur mutter ziehen, wird mein LG barunterhaltspflichtig. Wird mein einkommen aus nichtselbstständiger tätigkeit bei der berechnung des bereinigten nettoeinkommens berücksichtigt??? zb. durch den mietsaufwand, oder ist dieser eh pauschal abzuziehen??

    was darf meinem LG als selbstbehalt bleiben?
    er hat derzeit eine 4-zi-whg wg. den kindern, und müsste diese auch halten um das umgangsrecht über das wo-end weiter ausüben zu können!

    besten dank für die schnelle hilfe und antwort.
    Gerne auch einen link wo es genau erklärt ist

    andrea

  240. conni

    Hallo, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, und einen geringfügigen 400 €-Job annehme bezahlt mein von mir getrenntlebender Mann dann weniger Unterhalt, muss ich das angeben, beim Arbeitsamt und bei meinem Ex?? oder wird mein Arbeitslosengeld weniger.
    Danke Conni

  241. conni

    Habe schon wieder eine Frage, kann mein Exmann nach Auszug zur neuen Lebensgefährtin in Steurklasse 3 bleiben bis zur Scheidung, weil ich erwerbslos bin??
    Gruß Conni

  242. RAvonderwehl

    an Andrea:

    auf so spezielle Fragen werden Sie nirgendwo eine genaue Antwort finden. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.

    Ihr Einkommen wird bei dem Lebensgefährten nicht direkt berücksichtigt, aber es könnte eine Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung, Mietteilung usw. berücksichtigt werden oder der Selbstbehalt von 900,00 EUR verringert werden. Sehr unterschiedliche Rechtsprechung.

  243. RAvonderwehl

    an conni:

    im Jahr der Trennung bleibt es bei der Zusammenveranlagung und der alten Steuerklasse. Das sollte Ihnen über den Unterhalt doch auch zugute kommen.

    Wenn Sie selbst verdienen, bekommen Sie auch weniger Unterhalt. Wenn Sie nicht durch Kindererziehung oder sonstige Faktoren am dazuverdienen gehindert sind, müssen Sie es wahrscheinlich sogar – Stichwort: Erwerbsobliegenheit.

  244. Sabine

    Hallo Herr von der Wehl,

    wird denn bei der Festlegung im 2. Rang in irgendeiner Weise berücksichtigt, wenn die erste Frau- sofern kein neuer Partner vorhanden ist- alleinerziehend ist und die 2. Frau in der neuen Partnerschaft lebt? Insbesondere, wenn der Vater sich in keinster Weise um das Kind aus der 1. Ehe kümmert. Schließlich hat man als alleinerziehender Elternteil alle anfallenden Arbeiten mit Schule, Haushalt, Arztbesuche bis hin zur Betreuung im Krankheits- oder Urlaubsfall alleine zu managen- arbeits- als auch kostenseitig. Die betreuende Mutter in der Partnerschaft hat hingegen doch den Vorteil der Unterstützungsleistung des Mannes.

    Was denken sich unsere Gesetzgeber eigentlich dabei, dass man bei Kindern im Alter von 9 oder 10 Jahren schon Vollzeit arbeiten soll? Wo bleibt da die Zeit, sich darum zu kümmern, dass aus den Kindern etwas Anständiges wird? Und wo soll ein Kind in diesem Alter in den Ferien betreut werden, denn spätestens ab der weiterführenden Schule gibt es keine staatliche Ferienbetreuung mehr?! Immerhin gibt es reichlich Schulferien im Gegensatz zu Arbeitnehmerurlaub. Soll die Kleine dann z.B. in den Sommerferien 3 Wochen lang von morgens bis abends alleine bleiben? Zur Zeit arbeite ich 25 Std. in der Woche. Meine Überstunden nutze ich u.a. zur Betreuung im Krankheitsfall, da aufgrund der Angst um den Arbeitsplatz heute so gut wie keiner mehr einen Krankenschein für sein Kind einreicht. Zudem kann man z.B. auch keine regelmäßigen Arztbesuche (wie beim Kieferorthopäden) während der Arbeitszeit absolvieren. Und später hat die Praxis geschlossen. Immerhin geht kaum eine Mutter in einer Partnerschaft in vergleichbarer Situation vollschichtig arbeiten, aber die Kinder, die eh nur noch ein Elternteil im Hause haben, sollen dann in Puncto Aufmerksamkeit noch kürzer treten?
    Ich bin zum heutigen Zeitpunkt- mit allen weiteren anfallenden Arbeiten (vor allem Schule) mehr als ausgelastet. Ich bin nicht arbeitsscheu und habe auch schon lange überobligatorisch gearbeitet. Aber irgendwo ist es auch genug.

    Viele Grüße
    Sabine

  245. Loni

    Hallo Herr von der Wehl!

    Lebe zur zeit in Trennung.Mein Mann hat 15 Jahre einen Nebenjob gehabt.Nach der trennung hat er den Job angeblich aufgegeben und zahlt seitdem nur 46% Unterhalt für die Kinder.Jetzt wollte ich nur mal wissen ob er diesen Job einfach so aufgeben darf.
    Vielen Dank im voraus
    Gruß Loni

  246. RAvonderwehl

    an Loni:

    bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und einem Mangelfall wird er es nicht dürfen. Da gibt es Urteile, die Väter sogar verpflichtet haben sich einen zweiten Job zu suchen.

  247. heike.

    ich bin seid 2003 geschieden und ich habe das aufenthaltsbestimmungsrecht aller meiner kinder.. das sorgerecht wurde geteilt..nun möchte ich wissen da zwei kinder zum vater zurück sind (14jahreund16jahre) muss ich jetzt unterhalt zahlen für Sie ich bin hart4 emfängerin und kann nicht arbeiten vollzeit weil ich 3 kinder bei mir habe…( 7jahre 10jahre und 13jahre) bitte um hilfe der antwort…

  248. RAvonderwehl

    an Heike:

    theoretisch müßten Sie Unterhalt zahlen, ja. Praktisch sind Sie aber nicht leistungsfähig und können nicht zahlen.

  249. marie

    hallo herr von der wehl,
    ich trenne mich gerade nach über 7 jahren (4davon verheiratet) von meinem mann. unsere beiden kinder sind 5 und fast 3 jahre alt.
    nun hab ich in den letzten 6 1/2 jahren den haushalt geführt und mich um die kinder gekümmert, während mein mann eine steile karriere gemacht hat.
    muß ich nach neuem unterhaltsrecht dann nächstes jahr schon wieder arbeiten gehen!? ich muß dazu noch sagen, daß ich „für die familie“ meine zweite ausbildung abgebrochen habe und mein erlernter beruf nicht auf teilzeit etc. ausgelegt ist.

    als nächste naheliegende lösung käme eine räumliche trennung, nur wer sagt meinem mann was mir zusteht und inwiefern sparverträge etc. geteilt werden?

    viele grüße und danke
    marie

  250. RAvonderwehl

    an Marie:

    es ist denkbar, dass Sie nach der anstehenden Unterhaltsreform ab dem Kindergartenalter des jüngsten Kindes zumindest teilschichtig arbeiten müssen (Erwerbsobliegenheit). Wahrscheinlich wird der Unterhalt auch zeitlich zu begrenzen sein. das Gesetz sieht zwar Besonderheiten für Härtefälle vor, aber ob Sie darunter fallen ist sehr zweifelhaft.

    Sagen und verdeutlichen muss das ganze Ihrem Mann ein Fachanwalt für Familienrecht. Den/die sollten Sie rechtzeitig beauftragen.

  251. karl-heinz

    hallo her von der wehl,

    wie sieht es denn eigentlich aus mit der neuen reform des unterhaltsgesetzes, in dem die gleichstellung der zweiten ehefrau auch berücksichtigt werden soll, dies sollte ja nun schon zweimal ( 01.04.07 – 01.07.07 )zurückgestellt worden, ist ein termin für die durchssetzung schon in aussicht?

    mit freundlichen grüssen und vielen dank

    karl-heinz

  252. RAvonderwehl

    an karl-heinz:

    nein, ich kann leider noch keinen konkreten neuen Termin nennen. Die Politiker arbeiten noch daran. Sobald ich etwas höre, werde ich es publizieren.

  253. ali55

    hallo…!eine frage zum elterngeld…also ich und meine frau sind arbeitslos und ich habe einen mini-job 400 bis 500euro…was ist besser,soll ich beantragen oder meine frau???

  254. Lina

    Hallo!
    Ich lebe mit meinem Partner, der in Scheidung lebt zusammen. Die Ex-Frau hat ebenfalls einen neuen Partner. Kann die Tatsache, dass ich mit meinem Partner zusammenlebe, negativ für meinen Partner sein? Dass sein Einkommen höher bewertet wird oder Ähnliches?
    Sein Anwalt meint, es wäre nicht so gut, wenn die Ex-Frau das wüsste. Von einem Freund, der Gleiches durchhat, habe ich gehört, dass es überhaupt keine Rolle spielt, dass wir zusammen wohnen… Was stimmt denn nun?

    Bin sehr gespannt auf eine Antwort!

    Grüße,
    Lina

  255. mona

    Hi Lina, bin in der gleichen Situation.
    Mein Freund zahlt Unterhalt an seine noch Frau und zwei Kinder und mein Verdienst fällt in diese Berechnung mit rein, da ich ihn unterstützen könnte. Wir haben ein gem. Kind, demzufolge habe ich nur Kindergeld und Erziehziehungsgeld. Er kann uns, seine neue Familie nicht unterstützen, da ja leider immer noch nicht das neue Gesetz verabschiedet wurde. Grüße Mona

  256. RAvonderwehl

    an lina:

    beide Antworten sind nicht falsch. Normalerweise spielt das Zusammenleben für die Unterhaltsberechnung keine Rolle.

    Wenn aber Kindesunterhalt im Raum ist und ein Mangelfall vorliegt, haben die Gerichte schon fiktive Ersparnisse durch das Zusammenleben zugerechnet oder den Selbstbehalt gesenkt.

  257. Andreas

    Aloha

    ich habe mal eine frage und zwar.
    waren wir 8monate zusamen , meine Ex-Freundin hat dann ein kind auf die Welt gebracht am 13.9.o7
    aber in den 2-3monaten wuste ich das sie schawanger war aber dar sie mich so oft angelogen hat schwanger u nicht schwanger und sie gesagt hat sie breuchte ruhe habe ich sie in ruhe gelassen in den letzten zeiwochen habe ich nun ein brief bekommen von -jugenAmt. habe ich erst mal abgestritten das ich der vater bin.aber dar sie ja neuen partner hat und seit längerin. wie sieht das aus mit unterhalt aus muß i zahlen oder er,dar ich ja auch in harzII bin.und dar er auch Arbeitet und woll gewust hat das sie schwager war. würde mich sehr intressiren wie das aus sieht gilt das neu gesetz auch für mich!!dank für die hilfe

  258. RAvonderwehl

    an Andreas:

    wenn Sie nicht sicher sein können tatsächlich der Vater zu sein, müssen Sie ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren durchführen – unbedingt! Natürlich müssen theoretisch Sie bei erwiesener Vaterschaft zahlen und nicht der andere. Zahlen können Sie ja nicht, derzeit jedenfalls nicht. Das neue Gesetz hat mit Ihrem Fall gar nichts zu tun.

    Seit Kenntnis gilt eine Frist von 2 Jahren, danach wäre alles zu spät.

    Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

  259. britta

    Hallo,
    mein Mann hat einen 15 jährigen sohn der jatzt im dezember zu uns zieht. Mein Mann zahlt bis jetzt Betreuungsunterhalt an seine Ex , die Scheidung war vor 10 jahren und die Ehedauer der beiden lag auch bei 10 Jahren. Nun mußten wir in den letzten Jahren laut Richter für den Sohn und die mutter zusammen 1000 € unterhalt bezahlen, da wir diese Summe aber nicht leisten konnten haben wir vor gericht einen Vergleich geschlossen, nach dem wir nur 800 € im monat bezahlen mußten und 200 € p.m. anlaufen bis zum wegfall des anspruches der Ex Frau. Sie geht seit Jahren Arbeiten aber nur habtags. Nun zieht der sohn wie gesagt zu uns und sie behauptet es stehe ihr immer noch aufstockungsunterhalt zu. Stimmt das ? Und wenn ja wiel ange noch. Sie muß auch angeblich keinen Kindesunterhalt zahlen da sie nur 1200 € verdient.

  260. Frank

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich lebe nach 20-jähriger Ehe seit fast 2 Jahren von meiner Frau getrennt. Unser 13 – jähriger Sohn lebt bei meiner Frau. Wir haben uns auf einen monatlichen Unterhaltsbetrag für meine Frau und unseren Sohn geeinigt. Ich bin heute 47 Jahre und meine Frau 45 Jahre alt.
    Mich würde brennend interessieren, wie lange ich Unterhalt zahlen muss; mein Nettoeinkommen liegt bei ca. € 3.000.–.

    Besten Dank für eine Antwort.
    Frank

  261. ron

    Hallo,

    ich habe eine Frage: Ich war 4 Jahre unverheiratet mit meiner Ex-Partnerin zusammen. Wir haben ein Kind von 2 Jahren. Wann entfällt für mich die Zahlungspflicht des Betreuungsunterhalts nach neustem Unterhaltsrecht? Bisher wurden es unverheirateten Partnerin zugemutet mit dem 4 LJ des Kindes wieder zu arbeiten. Ist dies nach wie vor der Fall? Danke!

  262. Jerry

    Hallo Herr von der Wehl
    Ich habe mich letztes Jahr August von meiner Lebensgefährtin getrennt( von 2001 bis 2003 führten wir eine Fernbeziehung – fast 600km; 2003 bis 2006 lebten wir in einem gemeinsamen Haushalt). Ich habe 2Kinder in die Beziehung gebracht. Die Jungs sind 9 bzw fast 10Jahre alt). Obwohl sie nicht die leibliche Mutter ist, habe ich ihr bis Oktober diesen Jahres die Möglichkeit gegeben, die KInder einen Tag inkl. Ãœbernachtung am Wochenende zu sehen . Auch gestattete ich ihr, mit den KIndern und ihrer Mutter, 8Tage an die Ostsee zu fahren(Juli 2007).
    Seit ich aber wieder eine Partnerin habe (seit Anfang Mai 2007) schiesst sie quer. Unpünktlich war sie schon immer(es gab deswegen schon genug Ärger); aber sie torpediert alles, was wir sie bitten: so hält sie sich an keine Absprachen( Erziehung: sie stopft die KInder voll; sie wiegelt sie mit Versprechungen auf), sie konfrontiert die Kinder mit mehreren Männern( was ich für das Kindeswohl nicht gutheisse).
    Darüberhinaus merken wir es deutlich, wenn die Kinder bei ihr waren. Die KInder sind dann total unausgeglichen, teilweise aggressiv)
    Auch fordert sie weiterhin, daß sie die KInder einmal pro Woche sehen kann.
    Wir(meine neue Partnerin und ich) wollen eine gemeinsame Zukunft aufbauen, und wollen den Umgang mit ihr nach und nach weniger werden lassen und dann eines Tages einstellen.

    Während unserer Beziehung war ich der Jenige, der sich um die Kinder kümmerte! Meine Expartnerin arbeitete oft bis in die Nacht; sah die Kinder morgens eine halbe Stunde und am Wochenende( wenn sie dort nicht auch arbeiten musste).

    Bin ich zu einem Umgang verpflichtet? Auch wenn sie nicht die leibliche Mutter ist?
    Wenn ja, reicht ein Tag im Monat oder kann ich es riskieren, ihr den UMgang zu verbieten?
    Meiner Meinung nach geht es ja um das Wohl der Kinder! Das sehe ich in Gefahr, weil sie den Kindern so keinen Gefallen tut!
    Würde sie sich an Regeln halten, hätten meine Partnerin und ich überhaupt kein Problem!
    Auch fragen die KInder schon lange nicht mehr nach ihr, haben meine Partnerin sofort akzeptiert!

  263. Daniel

    Hallo,
    ich bin 13 Jahre verheiratet gewesen, seit 2 Jahren sind wir getrennt und seit einem Jahr
    geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder
    11 und 14 Jahre. Meine Exfrau hat seit 2 Jahren einen festen Freund mit dem sie jetzt in ein gemeinsames Haus eingezogen ist. Ich bin Selbstständig und habe ein Nettoeinkommen von 2600.-Euro, dazu wurde
    mir noch ein Gewinn von monatl. 800.- aus meiner GmbH hinzu gerechnet. Sie arbeitet
    schon immer halbtags bei Ihren Eltern und verdient 1100.- netto. Ich bezahle an Unterhalt 1225.- Euro monatl., davon ca. 450.-Unterhalt an miene Exfrau.
    Frage:
    Muss ich an meine Exfrau noch Unterhalt zahlen und wie lange noch?
    Ich habe eine Freundin, falls wir ein gemeinsames Kind bekommen wie sieht es dann aus?
    Besten Dank für eine Antwort
    MfG

  264. Steffen

    Hallo,
    ich wurde in 04/2005 Rechtskräftig nach 6 Ehejahren geschieden. Meine Ex-Frau ist dann 05/2005 zurück nach Brasilien gegangen. Gemeinsam mit unserer Tochte, heute 8 Jahre. Dabei wurde ein Vergleich geschlossen, dass ich 2,5 Jahre nachehelichen Ehegattenunterhalt zahle. In diesem Vergleich wurde u.a. festgelegt, dass wenn sie widererwartend zurück nach Deutschland kommt, eine Neuberechnung vorbehalten wird. Nun ist meine Ex-Frau vor einem Jahr zurückgekommen und hat nun die Neuberechnung des Ehegattenunterhalts beansprucht. Sie wartet nun die Verhandlung ab und geht dann wieder zurück nach Brasilien. Sie hat noch ein weiteres Kind, welches jedoch nicht aus unsere Ehe stammt, der Vater jedoch hier in DE die Vaterschaft anerkannt hat. Nun zu meiner Frage: Bin ich denn noch zu Ehegattenunterhalt verpflichtet? Ihr Anwalt fordert ohne Gehaltsprüfung mal einfach so 1.000 Euro / Monat. Spielen die Lebenskosten in Brasilien den keine Rolle?

  265. Jutta

    Meine Frage lautet: habe ein Sohn der 17 Jahre alt ist. Ich gehe wöchentlich 32 Stunden arbeiten verdiene 1000 Euro Netto steht mir noch Ehegattenunterhalt zu???????
    Bin seit 15 Jahren geschieden.

  266. Carsten

    Hallo,

    ich bin nun seit August rechtsgültig geschieden. Ich lebe von meiner Ex-Frau seit Januar 2003 getrennt und habe in nichtselbständiger Stellung, mittlerweile bewiesener Maßen zu viel Unterhalt gezahlt. Die Trennungszeit dauerte über vier Jahre. Ich habe zwei Kinder 8 und 5. Im Jahr 2005 habe ich meinen Job verloren und den Unterhalt in etwa gleicher Höhe bis Ende 2006 weiter gezahlt. Ich habe mich im Juli 2006 selbständig gemacht. Im September 2006 habe ich meiner Ex-Frau angekündigt, dass ich den Unterhalt in der gewohnten Höhe nicht mehr zahlen kann und sie sich einen Job suchen muss. In der Zwischenzeit hab ich die Scheidung eingereicht mit dem Ergebnis, dass meine Ex-Frau mich auf Feststellung des Unterhalts verklagt hat. (Bitte verzeihen Sie, wenn ich nicht immer den richtigen Terminus finde) Die beiden Sachen wurden also zusammengefasst. Das Gericht endschied, dass ich mich nicht hätte selbständig machen dürfen und hat obwohl die Umsätze noch nicht da sind und auch noch nicht in absehbarer Zeit in ausreichender Höhe fließen, ein Einkommen angenommen von dem es den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt berechnet hat. Das Gehalt meiner Ex-Frau wurde nur mit einem zu vernachlässigenden Teil auf den Unterhalt angerechnet, weil, so das Gericht, sie überobligo arbeitet. Laut Auffassung des Gerichts muss sie nicht arbeiten.
    Nun kann ich Ihnen in der Kürze nicht den ganzen Fall schildern, dass würde den Rahmen sprengen. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Was kann von meiner Ex-Frau nach dem jüngsten Spruch des Gerichts verlangt werden? und wie lange bin ich noch verpflichtet Ehegattenunterhalt zu zahlen? Kann ich gegen den Beschluss und den Titel gegen mich noch weitere Rechtsmittel einlegen oder das Verfahren neu aufnehmen lassen, unter der veränderten Rechtslage?
    Es wäre schön, wenn ich von Ihnen hören würde.
    Mit freundliche Grüßen

  267. Jutta

    Hallo Carsten ich glaube das du noch eineige Zeit Ehegattenunterhalt zahlen musst, da deine Kinder noch zu klein sind. Deine Frau müsste Betreungskosten, Ganztagsplatz, Schule, Kindergarten oder Tagesmutter haben.
    Das kostet sie viel Geld. Kann sie das ???
    Vielleicht wird ja nächstes Jahr alles anders, es kommen neue Gesetze, für wenn wird es wohl besser werden? Was meinst du noch einmal zu meiner Frage???????????
    Viel Grüße

  268. Carola

    Hallo, eine wichtige Frage. Bin in zweiter Ehe 6 Jahre verheiratet. Mein Ehemann hat einen 13jährigen Sohn aus einer Beziehung (nicht verheiratet gewesen). Er ist arbeitslos und erhält kein Hartz IV, da mein Einkommen über den HartzIV-Satz liegt. Ich habe 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, wovon 1 Kind noch im Haushalt wohnt. Mein Mann ist alleiniger Besitzer eines Eigenheimes, wo noch Schulden bestehen. Da er keine Unterstützung bekommt, trage ich alle Kosten (u.a.Schulden, Krankenkasse) allein. Meine Frage, muss mein Ehemann überhaupt Kindesunterhalt zahlen? Den Betrag von 178 Euro zahle zur Zeit ich, haben aber bald selber nichts. Die Mutter des unehelichen Sohnes ist seit über 8 Jahren verheiratet und hat eine sehr gute Arbeit.
    mfg

  269. Sandra

    Hallo Carola,
    wo die Liebe hinfaellt…!
    Hast ganz schoen was zu bewerkstelligen.
    Ich wuensche Die die Kraft und den Mut, der erforderlich ist, um solch eine Situation zu meistern.
    Wegen der unterhaltsrechtlichen Seite solltest Du Dich a) an das Jugendamt wenden. Die duerfen kostenlos weiterhelfen. Und b) an die oertliche Schuldnerberatung. Darueber hinaus kann die Sache von einem Anwalt geprueft werden, der bei entsprechender Einkommenssituation Prozesskostenhilfe erhalten kann und die Kosten somit vom Staat getragen werden.
    Liebe Gruesse,
    Sandra

  270. Claudia

    Hallo,

    ich habe eine Frage, wie wirkt sich die Gleischtellung von Nichtehelichen Kindern aus??
    LG Claudia

  271. thorsten

    Hallo ich habe da mal eine Frage.Ich bin seit dem 26.10.2005 rechtskräftig geschieden.Und Zahle schon seit März 2004 Unterhalt für meine Ex-Frau.Ich hatte ihr ein Schriftstück unterschrieben in der Trennungszeit,wo ich Ihr 800 Euro zahlen werde und der Richter das anerkannt hatte und wir uns darauf geeinigt haben.250 Euro für meinen Sohn, fast 8 Jahre alt und geht bis 16 Uhr in eine Ganztagsschule,von wo er dann auch von ihr abgeholt wird, aber nur jede 2te Woche da sie einen Fahrdienst hat mit einer anderen Familie,die in der selben Ortschaft wohnt. Und für Sie(31 Jahre alt und Zahnarzthelferin) zahle ich 550 Euro,wobei sie noch einen 400Euro Job hat,aber immer sagt das sie die 400Euro nie erreicht.Und wohnen beide in dem 2 Familien-Haus ihrer Eltern.
    Ich verdiene ca. 2300 Euro Netto, aber nur weil ich wieder geheiratet habe am 4.10.2007.Vorher waren es ca:1900 Euro netto.Ich habe noch einen Sohn, aber nicht aus einer Ehe heraus, für ihn zahle ich 257 Euro. Er wird im September 12 Jahre alt.

    Meine Frage ist: Muss ich nach dem neuen Unterhalts gesetzt,das am 01.01.2008 in Kraft treten soll, noch Unterhalt für meine Ex-Frau zahlen?

  272. Carola

    Hallo Sandra,
    danke für deine Hinweise. Ja, ja, wo die Liebe hinfällt. Diese Liebe kann sich irgendwann mal in Hass umwandeln. Ich gehe mein ganzes Leben ununterbrochen arbeiten und mein Verdienst teilen sich andere auf. Mit den unehelichen Sohn habe ich nichts zu tun, er kommt nicht zu uns. Wenn mein Ehemann nicht zahlt, bekommt die Mutter des Kindes einen Unterhaltstitel und kann sich in das Grundbuch eintragen lassen (Haus meines Mannes). Und mein Ehemann hat seit vier Jahren keine Arbeit, langsam Frage ich mich, ob das ein Dauerzustand wird. Vom Arbeitsamt gibt es kein Jobangebot oder Umschulung, weil er keine Leistungen bekommt – wird nicht gefördert. Ich weiss nur eins, egal in welche Richtung ich mich drehe, an dem Tag wo ich vor dem Standesamt „Ja“ gesagt habe, war mein Leben vorbei. Ob ich in der Ehe bleibe oder mich trenne – ich bezahle immer. Mir steht nur der Mindestsatz zu. Ich dachte immer, wenn man arbeiten geht, kann man sich auch manchmal etwas leisten u.a. Urlaub. Ich bin mit dieser Situation total überfordert und drehe mich seit vier Jahren im Kreis. Ich habe meinem Ehemann schon gesagt, das Eigentum verpflichtet und praktisch sich immer wieder bemühen muss, um die Situation zu verbessern.
    LG
    Carola

  273. Hans

    Guten Tag Herr Ra von der Wehl,

    es geht um die Rangfolge ab 01.01.2008, WENN das neue Unterhaltsrecht in Kraft trifft.

    1. Sohn 18 Jahre geht noch weiterhin zur Schule, lebt bei der Mutter. Ich zahle den Unterhalt z.Zt. allein.
    2. Mutter (50) arbeitet 20 Std./Wo. Netto 820 €, Zinseinkommen 120 € und bekommt noch Unterhalthalt wegen Krankheit (ich gehe mal vom schlechteren aus, dass sie damit zum Termin im November durchkommt)
    3. Ab 2008, zweite Ehefrau, arbeitet auf 400 € keine gemeinsame Kinder.

    Ich habe schon viel gelesen, aber diese Konstellation nicht gefunden.

    Und wie hoch ist eigentlich meine Selbstbeahlt ab 2008?

    Danke ….

  274. RAvonderwehl

    an Hans:

    wenn Sie vom neuen Unterhaltsrecht ab 01.01.08 ausgehen, wissen Sie mehr als ich. Aber egal, da sich für Sie ohnehin beim Kindesunterhalt nichts wesentliches ändern würde. Der Selbstbehalt gegenüber privilegierten Volljährigen 900,00 und gegenüber der Geschiedenen 1.000,00.

    Nach Volljährigkeit Barunterhaltspflicht beider Eltern im Verhältnis der Einkommen zueinander. Kappungsgrenze der SB.

    Wenn die Reform kommt: Kind im ersten, Geschiedene im zweiten und neue Ehefrau im 3. Rang.

  275. Markus

    Ich wurde 2003 nach 28 Ehehjahren geschieden, in der meine Ex (ungelernte Schreibkraft) nur 4 Jahre arbeiten mußte. Nach Verkauf des Hauses wurde mir eine nachträglich als Schenkung titulierte, damals an uns beide als „Gabe“ der Schwiegereltern zum Verhängnis. Sie wurde zum Anfangsvermögen gerechnet und mit Zinssteigerungen (28 Jahre ….) hat es mich die Hälfte des Hauses gekostet. Nach meiner Zustimmung zum Verkauf.
    Außerdem zahle ich seither 500 Euro monatlich und Madame arbeitet halbtags und wohnt in einer Eigentumswohnung. Begründung damals: Aufrechterhaltung des Lebensstandards (Sie musste nie arbeiten – wollte auch nie…).
    Habe ich jetzt eine Chance, durch das neue Recht hier nochmals prüfen zu lassen und ggf. den Unterhalt zu reduzieren? Ich bin 56, meine Ex 55, ich lebe in einer neuen Beziehung.

  276. RAvonderwehl

    an Carsten:

    ob ein Rechtsmittel erfolgversprechend ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht/wahrscheinlich hilft Ihnen die anstehende Unterhaltsreform, wonach Mütter sehr viel früher wieder arbeiten müssen. Zudem sind Befristungen des Unterhaltes obligatorisch zu prüfen.

  277. RAvonderwehl

    an Steffen:

    doch, die Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle. Lesen Sie mal hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/unterhalt-im-ausland/

    Zu dem Rest kann ich wenig sagen.

  278. Anja

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    bezüglich der neuen Unterhaltsreform eine Frage:

    Mein Partner steht kurz vor der Scheidung. Seine Kinder sind 8 und 11. Der 8 Jährige geht in die 3. Klasse mit Übermittagsbetreuung und die 11 Jährige geht auf das Gymnasium. Wir wissen nicht, ob es da Betreuungsmöglichkeiten gibt.Seine Frau hat seit der Geburt des ersten Kindes nicht mehr gearbeitet. Sie hat einen kaufm. Beruf erlernt. Genügend Stellen gibt es.

    Der Gesetzgeber spricht von einer Billigungsklausel,wonach Frauen die sich nur um die Kinder gekümmert haben, nicht sofort zu einer Arbeit gezwungen werden können.

    Sie waren 11 Jahre verheiratet als mein Partner sich von seiner Frau getrennt hat.
    Auch vor 2 Jahren liefen schon die Gerüchte u m eine Unterhaltsreform….hätte sich die Ehefrau nicht auch schon seelisch darauf einstellen müssen, dass sie wieder arbeiten muss? Kann man sich der Realität verschliessen (seit Trennung hatte sie einen Anwalt).

    Kann ihr schon jetzt eine Teilerwerbsobliegenheit auferlegt werden ?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank.

  279. Jana

    Hallo!
    Mein Lebenspartner hat 2 Kinder aus 1.Ehe 6 Jahr und 13 Jahre, und ist seit dez.06 geschieden.Wir haben eine gemeinsame Tochter im Mai diesen Jahres bekommen und sind nicht verheiratet.Wie hoch ist der Selbstbehalt vom Einkommen meines Partners wenn unsere gem. Tochter mit angerechnet wird?Ändern sich auch die Beträge= zur Zeit liegt der Monatl. Unterhalt für seine Kinder bei 486 Euro.Gibt es schon Zahlen?

  280. RAvonderwehl

    an jana:

    der Selbstbehalt ggüber minderjährigen Kindern liegt bei 900,00 EUR. Alles darüber wird dann auf Kinder und Kindererziehende Mütter verteilt, wobei Sie sich nach der Unterhaltsreform besser stehen werden, da Sie dann mit der Geschiedenen im gleichen Rang sein werden.

  281. Marion

    sind im Oktober zusammen umgezogen. ich habe seit Oktober einen unbefristeten Vollzeitjob. Mein Mann ist arbeitssuchend. unser Sohn geht ab Januar in den Kindergarten.
    Denke an Scheidung, möchte aber das das Kind bei mir bleibt. Mein Mann würde im Falle der Scheidung in seine Heimatstadt (Entfernung ca. 250 km) zurückziehen.
    Er meint er wäre in der besseren Position das Kind mit zunehmen. Ich möchte dem Kind aber keinen weiteren Umzug zumuten. Mein mann spekuliert darauf ewig arbeitslos zu bleiben und Unterhalt von mir zu kassieren, da er auch eine Geschäftsinsolvenz durch hat. Welche chancen habe ich

  282. RAvonderwehl

    an Marion:

    das ist derzeit ganz schwer zu beurteilen. Aber Chancen haben Sie ohne Frage. Grundsätzlich hat in unserer Gesellschaft immer noch die Mutter die bessere Position. Aber hier könnte derzeit der Vater zeitlich besser betreuen. Wenden Sie sich rechtzeitig zur Beratung an das Jugendamt und überlegen Sie, wie Sie die Betreuung des Kindes optimal gestalten können. Es gibt hier ganz verschiedene Kriterien: Kontinuität, wo lebt die restliche Familie, wer kann das Kind besser fördern usw. Machen Sie sich da anwaltlich beraten schlau und agieren Sie taktisch klug.

    Maßgeblich ist das Kindeswohl. Schlimmstenfalls droht Ihnen einen sehr unangenehme Auseinandersetzung, in der jeder versucht den anderen zu diskreditieren, um das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten.

  283. fritzsche

    Hallo,
    mein Lebensgefährte war 17 Jahre verheiratet und ist seit einem halben Jahr geschieden. Er hat einen Sohn der am Januar 14 Jahre wird. Seine Ex-Frau geht halbtags und auf 400 EUR-Basis arbeiten!
    Sie wie auch der Sohn bekommen monatlich Unterhalt.

    Wie lange ist mein Lebensgefährte angehalten Unterhalt für seine Ex-Frau zu zahlen?

  284. RAvonderwehl

    an fritzsche:

    das kann ich so nicht genau sagen. Aber die Frau hat eine volle Erwerbsobliegenheit und muss sehen, dass sie den Lebensunterhalt selbst verdienen kann. wenn sie sich nicht ausreichend darum kümmert, kann schon jetzt die Kürzung des Unterhaltes angedroht werden.

    Nach der Reform am 01.01.08 (wenn sie denn kommt….!) kann eine Befristung beantragt werden. Auf wie lange, hängt vom Einzelfall ab.

  285. Jerry

    Hallo Herr von der Wehl
    Ich habe mich letztes Jahr August von meiner Lebensgefährtin getrennt( von 2001 bis 2003 führten wir eine Fernbeziehung – fast 600km; 2003 bis 2006 lebten wir in einem gemeinsamen Haushalt). Ich habe 2Kinder in die Beziehung gebracht. Die Jungs sind 9 bzw fast 10Jahre alt). Obwohl sie nicht die leibliche Mutter ist, habe ich ihr bis Oktober diesen Jahres die Möglichkeit gegeben, die KInder einen Tag inkl. Ãœbernachtung am Wochenende zu sehen . Auch gestattete ich ihr, mit den KIndern und ihrer Mutter, 8Tage an die Ostsee zu fahren(Juli 2007).
    Seit ich aber wieder eine Partnerin habe (seit Anfang Mai 2007) schiesst sie quer. Unpünktlich war sie schon immer(es gab deswegen schon genug Ärger); aber sie torpediert alles, was wir sie bitten: so hält sie sich an keine Absprachen( Erziehung: sie stopft die KInder voll; sie wiegelt sie mit Versprechungen auf), sie konfrontiert die Kinder mit mehreren Männern( was ich für das Kindeswohl nicht gutheisse).
    Darüberhinaus merken wir es deutlich, wenn die Kinder bei ihr waren. Die KInder sind dann total unausgeglichen, teilweise aggressiv)
    Auch fordert sie weiterhin, daß sie die KInder einmal pro Woche sehen kann.
    Wir(meine neue Partnerin und ich) wollen eine gemeinsame Zukunft aufbauen, und wollen den Umgang mit ihr nach und nach weniger werden lassen und dann eines Tages einstellen.

    Während unserer Beziehung war ich der Jenige, der sich um die Kinder kümmerte! Meine Expartnerin arbeitete oft bis in die Nacht; sah die Kinder morgens eine halbe Stunde und am Wochenende( wenn sie dort nicht auch arbeiten musste).

    Bin ich zu einem Umgang verpflichtet? Auch wenn sie nicht die leibliche Mutter ist?
    Wenn ja, reicht ein Tag im Monat oder kann ich es riskieren, ihr den UMgang zu verbieten?
    Meiner Meinung nach geht es ja um das Wohl der Kinder! Das sehe ich in Gefahr, weil sie den Kindern so keinen Gefallen tut!
    Würde sie sich an Regeln halten, hätten meine Partnerin und ich überhaupt kein Problem!
    Auch fragen die KInder schon lange nicht mehr nach ihr, haben meine Partnerin sofort akzeptiert

  286. RAvonderwehl

    an Jerry:

    lesen Sie § 1685 II BGB. Theoretisch besteht somit ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl entspricht. So wie Sie es schildern, ist dieses Kindeswohl aber fraglich.

    Wenn die Kinder mit der Trennung klar kämen, stellen Sie den Umgang ein und lassen es möglicherweise auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen.

  287. Michael

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    bezüglich der neuen Unterhaltsreform habe ich eine Frage:

    Ich war mit meiner Frau 6 Jahre verheiratet. Im Jahr 1998 kamen unsere Kinder zur Welt. Zwillinge. Im Jahr 2000 haben wir uns Scheiden lassen. Hat sich bezgl. des nachehelichen Unterhaltes nun etwas geändert? Wie lange muss ich meiner Ex-Frau noch Unterhalt zahlen. Die Höhe des Kindesunterhaltes kann ich ja der Düsseldorfertabelle entnehmen. Aber ich denke, da bei meinen Kindern, die nächstes jahr in die 5.Klasse kommen und in der Schule eine Nachmittagsbetreuung bis 16.00 möglich ist, kann Ihr doch spätestens dann, eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden, oder? Wie kann ich mich auf Grund der neuen Rechtsprechung verhalten?

  288. Jerry

    Vielen Dank für ihre Antwort, Herr RA von der Wehl. Sie haben uns ein großes Stück weitergeholfen.

  289. RAvonderwehl

    an Michael:

    mit dem neuen Unterhaltsrecht setzt die Erwerbsobliegenheit der Mütter sehr viel früher ein und die zeitliche Befristung oder mengenmäßige Beschränkung des Ehegattenunterhaltes wird obligatorisch zu prüfen sein.

    Wenn die Reform zum 01.01.08 kommt, suchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht auf und lassen sich beraten. Gegebenenfalls Abänderungsklage erheben.

  290. Dieter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 6 geschieden (Ehedauer 4 Jahre) und zahle Unterhalt für mein 10 Jahre altes Kind und meine Exfrau. Diese arbeitet seit mehreren Jahren wieder halbtags und macht nach eigenen Angaben auch Überstunden.
    Neuerdings absolviert sie eine Zusatzausbildung und das Kind ist zweimal die Woche nachmittags bis abends alleine zuhause.
    Weiterhin bietet die Schule nachmittags eine Betreuungsmöglichkeit.

    Offensichtlich ist meine Exfrau in der Lage, über die Halbtagsstelle hinaus, zu arbeiten und das Kind auch alleine zu lassen. Die Betreuungsmöglichkeit nutzt sie nicht (mehr).

    Bin ich ab dem 01.01.08 verpflichtet ihre Zusatzausbildung zu finanzieren oder kann ich die Zahlung des Ehegattenunterhaltes verweigern.
    Sie hat ein abgeschlossenes Hochschulstudium und arbeitet seit Jahren in ihrem Beruf.
    Welchen Zeitraum muss ich ihr einräumen eine volle Stelle zu finden?

    Vielen Dank

  291. RAvonderwehl

    an Dieter.

    warten Sie noch bis zur Reform am 01.01.08 und fordern dann aufgrund der eigenen Erwerbsobliegenheit der Frau und der Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten die Einstellung der Unterhaltsverpflichtung bzw. die Befristung auf max. noch ein Jahr. Wenn sie nicht zustimmt, erheben Sie Klage auf Abänderung.

  292. Achim

    Bin seit 2004 nach 20-jähriger, kinderloser Ehe
    geschieden und entrichte nachehelichen Unterhalt(Differenzmethode) an die wirtschaftlich selbständige Exfrau in Höhe von
    530 €/Monat.
    Kann ich nun diesen Titel abändern lassen?
    Danke

  293. RAvonderwehl

    an Achim:

    nach der Reform ab 01.01.08 würde ich zumindest eine Befristung per Abänderungsklage versuchen zu erreichen, damit irgendwann ein Ende absehbar ist.

  294. Achim

    Nachtrag zur Frage 292
    Werde im Dezember 2008 gesetzlicher Altersrentner, meine Bezüge reduzieren sich auf ca. 50% des berücksichtigeten Einkommens.Ist damit eine Abänderungsklage auf Entfall des nachehelichen Unterhaltes jetzt schon gerechtfertigt?
    Danke

  295. Thomas

    Hallo,
    ich bin seit 2 1/2 Jahren vom meiner Ex-Frau getrennt, und seit einem halben Jahr geschieden. Die beiden Kinder die wir haben leben bei mir. Ich habe von ihr keinen Unterhalt bekommen für die Kinder, da sie seit Anfang des Jahres Harz 4 empfängt. Jetzt schreibt mir die Arge das ich ihr einen Unterhalt von 768€ monatlich bezahlen soll. Somit bleiben mir dann noch 1200€. Davon muß ich Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Kindergarten, Auto, Benzin für die Arbeit und Essen kaufen. Wenn ich mir das ausrechne bleibt mir dann nicht mehr viel, zahle ja schon 585€ Miete ohne Nebenkosten, Heizung Wasser und Strom. Ist das gerechtfertigt? Sie muß doch eigentlich eine Arbeit suchen. Was kann ich machen?
    Vorab danke für ihre Auskunft.

  296. RAvonderwehl

    an Thomas:

    die Berechnung der ARGE kann ich nicht nachvollziehen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht aus unserem Portal und zahlen Sie bis dahin nicht. Hier könnte sich eine Klage lohnen.

  297. dirk

    Hallo ich habe eine Frage zum nachehelichen Unterhalt.
    Ich habe im Sep. 01 geheiratet, 2003 ist unser Sohn geboren, im April 2004 wurde ich nach einem Tennungsjahr geschieden.
    Meine Ex, lebt mit einem neuen Partner zusammen, der aber nicht bei Ihr gemeldet ist, mein Sohn geht in den Kindergarten, meine Ex lebt im gleichen Mehrfamilienhaus wie Ihre Mutter, die nicht erwebstätig ist.
    Nun zu den Fragen:
    Ist es noch eine Kurzehe, bei der man den Unterhalt zeitlich begrenzen kann, derzeit zahle ich 973 Euro für Sie und Kind?
    Wie stehen meine Chancen, dass sie nach dem neuen Gesetz was dazu verdien muß, damit ich weniger zahlen muß.
    Welche Möglichkeiten habe ich den nachehelichen Unterhalt zu kürzen, da sie bis zur Geburt unseres Sohnes erwerbsfähig war.
    Danke

  298. Kim

    Frage an Herr RAvonderwehl:
    Bekomme ich 46 Jahre mit 17 jährigen Sohn nach den neuen Gesetzen ab 01. 01 .2008 noch Unterhalt für mich. Verdiene 950 Euro bei wöchentlicher Arbeitszeit von 32 Stunden.
    Ein Anwalt sagt ja, der andere nein.
    Welcher hat Recht?????
    Bitte um Antwort
    Vielen Dank
    Kim

  299. RAvonderwehl

    an Kim:

    das läßt sich so pauschal nicht beantworten. Im Unterhalt ist jeder Fall anders. Sie werden – soweit möglich – vollschichtig arbeiten müssen. Ob dann Raum für Aufstockungsunterhalt verbleibt, ist sehr fraglich. Das hängt davon ab, ob Sie trotz angemessener Erwerbstätigkeit noch bedürftig sind. Dies sind Sie nur, wenn Sie aufgrund ehebedingter Nachteile nicht mehr verdienen können.

    Beispiel: Sie haben vor der Ehe Medizin studiert und das Studium für Mann und Kind aufgegeben. Nach Scheidung können Sie nur ungelernte Hilfsarbeiten ausführen. Ohne Ehe wären Sie aber Ärztin. Das sind ehebedingte Nachteile, die einen Unterhaltsanspruch auf Aufstockungsunterhalt begründen würden.

    Nach der Reform wird dieser aber sicherlich zeitlich zu begrenzen sein.

  300. RAvonderwehl

    an Dirk:

    – eine kurze Ehe ist es nicht.

    – nach der Reform wird Ihre Frau arbeiten müssen (ab Kindergarten idr. halbschichtig), wenn die Großeltern betreuen können, u.U. sogar vollschichtig (wird ein spannendes Thema!)

    – Kürzung oder Befristung wäre zu prüfen, ist aber vom Einzelfall abhängig

  301. nicole

    hallo,
    ich habe eine frage zur krankenversicherung: ich lebe seit august von meinem mann getrennt, wir haben aber noch nicht vor, uns direkt scheiden zu lassen. wir haben zwei kinder, 6 und 2 1/2, mein mann zahlt mir trennungsunterhalt. im april 2008 geht nun meine elternzeit zu ende; da die kleinste aber nur für drei stunden vormittags in den spielkreis geht und erst ab august in den kindergarten kommt, ist es mir nicht möglich, einer arbeitstätigkeit nachzugehen, die sicherstellt, dass ich weiter in der gesetzlichen krankenversicherung versichert bin. die kinder sind bei ihrem vater privat versichert.
    wie kann ich sicherstellen, dass ich weiterhin krankenversichert bin? ich kann den mindestbeitrag für die krankenversicherung nicht von meinem unterhalt bestreiten… kann ich mich arbeitslos melden, bin ich dann zumindest versichert??
    eine kurze mitteilung wäre nett,
    nicole

  302. RAvonderwehl

    an Nicole:

    wie sind Sie denn bislang versichert? Ich bin hier leider kein Spezialist. Fragen Sie bitte die Stelle, bei der Sie im Moment versichert sind. Die können bestimmt Auskunft geben.

  303. mupfel

    Ich bin mit meiner Frau seit Oktober 2004 verheiratet und wir haben seit August 2005 ein gemeinsames Kind. Meine Frau will sich jetzt von mir trennen. Nach der Elternzeit und kurzer Arbeitslosigkeit arbeitet sie jetzt seit November 2007 20 Stunden / Woche. Mit welchem Aufstockungsunterhalt muss ich nach neuer Rechtslage rechnen und wie lange muss ich ihn zahlen?
    Vorab vielen Dank für die Antwort!

  304. RAvonderwehl

    an mupfel:

    wir reden nicht über Aufstockungsunterhalt, sondern über Kinderbetreuungsunterhalt gem. § 1570 BGB. Ein großer Unterschied.

    Wieviel kann ich natürlich nicht berechnen und wie lange, wird die Rechtsprechung mühsam langsam im Laufe der Jahre herausarbeiten. Es hängt immer sehr viel vom Einzelfall ab.

  305. Dirk

    Ich bin im April dieses Jahres nach einer nicht mal dreijährigen Ehe geschieden worden. Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, in der nur die monatlichen Unterhaltszahlungen geregelt sind, nach der ich jetzt noch bis Feb. 2011 an meine ExFrau zahlen muss. Unser Sohn ist im Okt. 3 Jahre alt geworden, kann ich aufgrund des neuen Unterhaltsrechtes gegen die Ehescheidungsfolgevereinbarung vorgehen bzw. eine Reduktion meiner Unterhaltsverpflichtung bewirken? Schon jetzt vielen Dank für ihre Antwort!

  306. RAvonderwehl

    an Dirk:

    versuchen Sie es. Das neue Recht wird per se ein Abänderungsgrund sein. Die Erwerbsobliegenheit wird ab der Reform früher einsetzen und kann so den Unterhalt reduzieren.

  307. Herbert

    Hallo Herr von der Wehl.

    Ich war 27 Jahre verheiratet, lebte über drei Jahre getrennt und bin seit dem 9.10.2007 rechtskräftig geschieden. Unser 20 jähriger Sohn lebt mit seiner Freundin in der eigenen Wohnung, leistet im Moment Zivieldienst und wird ab Juni 2008 sein Studium beginnen. Ich zahle an meine Ex Frau einen nachehelichen Unterhalt von 580 Euro.(Gerichtsbeschluss, Vergleich mit Titel) Meine Ex Frau geht halbe Tage arbeiten (ohne Unterbrechung). Zur Unterhaltsberechnung wurde ihr Gehalt wie eine Vollzeitstelle als Verkäuferin berechnet. Ich verdiene ab Sept. 2007 im Monat ca 2500 Euro netto.Kann ich nach der Unterhaltsreform damit rechnen, keinen Unterhalt an meine Ex Frau zahlen zu müssen? Und mit welchem Unterhalt muss ich ab Juni 2008 für meinen Sohn rechnen ?
    Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.

  308. annika

    Ich bekomme 661 Euro Elterngeld und wollte mal fragen wieviel mir davon beim Arbeitslosengeld2 angerechnet wird.Und wieviel mir etwa zusteht da ich Alleinerziehend bin

  309. RAvonderwehl

    an annika:

    das klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit. Da bin ich kein Fachmann.

  310. RAvonderwehl

    an herbert:

    nach der Reform kommt zumindest eine zeitliche Befristung des Ehegattenunterhaltes in Betracht.

    Dem Sohn schulden beide Elternteile im Verhältnis der Einkommen zueinander Unterhalt. Der Bedarf des auswärts lebenden Studenten ist 640,00 abzgl. 154,00 Kindergeld und abzgl. evtl. BAFöG.

    Suchen Sie hier im Blog oben rechts mit dem Stichwort „Unterhalt Volljährige“

  311. Svenja

    hallo,habe da mal ein paar fragen.mein jetziger mann muß für kind und frau aus erster ehe unterhalt zahlen, das kind geht direkt nach der schule in einen hort.das kind ist neun jahre alt.die ex-frau hat mittlerweile wieder ein baby von einem anderen mann bekommen,von dem sie auch schon wieder getrennt ist.müssen wir jetzt noch für sie aufkommen?wir haben ja nichts mit dem kind zu tun,denn den sohn von meinem mann betreut sie ja nicht. er ist von 7 uhr -17 uhr aus dem haus.eigentlich hätte sie ja arbeiten gehen können,was nun aber nicht mehr geht.wir haben auch ein gemeinsames kind,3 jahre, ich bin wieder ohne arbeit, bekomme ich unterhalt von meinem mann?ich hoffe sie können uns weiter helfen

  312. peter

    hallo,würde mich freuen,wenn sie mir bei einer frage behilflich sein könnten.ich war 2 jahre verheiratet.bin seit 4j. geschieden.habe 5jährige tochter,die ganztägig im kindergarten betreut wird.für meine ex.u. für meine tochter zahle ich bei 2500 netto 650.dies ist gerichtlich festgelegt.wenn ich die tilgung meines hauses zum unterhalt dazurechne bleiben 500.meine ex geht auf 400euro basis arbeiten.dies bekam ich aber nicht angerechnet weil diese arbeit als überobligatorisch zu bezeichnen sei.ich bekomme im juli 08 mit meiner 2. frau nachwuchs.was wird sich nun nach dem neuen unterhaltsgesetz ändern.muss meine ex auch endlich wieder mal um arbeit kümmern.danke.

  313. RAvonderwehl

    an Svenja:

    das ist eine komplizierte Problematik mit vielfachen Urteilen, alle verschieden, die ich im Rahmen des Blogs nicht lösen oder umfassend darstellen kann. Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht.

  314. RAvonderwehl

    an Peter:

    ganz kurz: ja, muss sie.

    Auch werden sich alle Berechnungsgrundlagen nach der Geburt des neuen Kindes ändern. Beide Kinder dann im 1. Rang und beide Frauen dann im 2. Rang. Auch wird der Verdienst voll anzurechnen sein, wenn er überhaupt als ausreichend erachtet werden kann.

    Genau Ihre Situation soll durch die Unterhaltsreform verbessert werden. Es wird auch eine Befristung geben. Gehen Sie unbedingt nach dem 01.01.08 zum Fachanwalt für Familienrecht.

  315. josef

    Bin Arzt, getrennt lebende Frau ist Lehrerin, sie arbeitet z.Zt. 1/4. Habe 2 Kinder 3 und 6 bei ihr. Ganztageskindergarten und Schule mit Hort gesichert, muß sie nach der Scheidung, in Anlehnung an d. Unterhaltsreform voll arbeiten, sie arbeitet ja schließlich bis 13:00. Keine ehebdingte NAchteile vorhanden. Ich verdiene etwa 4500 Euro netto und sie wird mit einer volle Stelle in Lohnsteuerklasse 4, 2700 verdienen.

  316. RAvonderwehl

    an Josef:

    Ihre Frau wird wahrscheinlich nicht voll arbeiten müssen, dazu sind die Kinder zu klein. Aber nach der Reform hängt vieles von der ganz konkreten Betreuungssituation ab. Halbschichtig wird sie mindestens arbeiten müssen.

    Ich bin kein Steuerfachmann, aber hier kommt doch bestenfalls Steuerklasse 2 in Betracht.

  317. Heike

    Schönen guten Tag,

    lebe seid 4 jahren in Trennung..Scheidungstermin soll im Januar 2008 sein ..termin leigt vor…Mein noch Ehemann hat seid der Trennung kein Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn(jetzt in Dezember15) gezahlt da er immer wieder wege gefunden hatte das es nicht berechnet werden konnte..Nun ist seine Freundin schwanger…
    Wie sieht es mit der Berechnung aus BIS zum 01.07.2007 bekommt mein Sohn unterhalt nach der alten Berechung?

  318. Dirk

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe beim Scheidungstermin eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen. Nun wollen wir diese dem neuen Unterhaltsrecht anpassen und haben dazu eine Abänderung der Scheidungsfolgevereinbarung schriftlich getroffen und wechselseitig unterzeichnet. Meine Frage nun: Hat diese Abänderungsvereinbarung juristisch bestand? oder muss die Unterzeichnung vor einem Notar erfolgen?
    Vielen Dank im Voraus für ihr Mühe.
    Freundliche Grüße
    Dirk

  319. RA Thomas von der Wehl

    an Dirk:

    wie von Ihnen vermutet, hat die privatschriftliche Änderung keinen Bestand und muß durch den Anwalt mit einem wirksamen Abänderungsverlangen oder durch einen notariellen Vertrag angepasst werden.

  320. Stefan

    Hallo,
    ich bin seit mitte des Jahres von meiner Frau nach 9 Jahren geschieden worden.
    Wir haben eine gemeinsame Tochter von 6 Jahren die z.Zt noch in den Kindergarten geht. Meine Ex-Frau geht bisher nicht arbeiten und weigert sich dies auch zu tun.
    Meine Fragen:
    -Muß sie nach dem neuen Unterhaltsrecht arbeiten gehen?
    – Kann ich Ihr zukünftig den Unterhalt kürzen?
    Wenn ja um wieviel und ab wann.
    Danke für Ihre Mühe
    Gruß

  321. RA Thomas von der Wehl

    an Stefan:

    ja, sie muss arbeiten.

    Details muss ein Anwalt klären, das ist hier nicht darstellbar

  322. Consand

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich bin seitdem 2.11.2007 verheiratet. Mein Mann ist seit drei Jahren geschieden. Aus dieser Ehe gibt es eine gemeinsame Tochter im Alter von 5 Jahren. Sie geht noch in den Kindergarten. Die Exfrau meines Mannes hat sich nach den 3 Jahren Erziehungsurlaub nochmals 5 Jahren beurlauben lassen. Die beiden haben vor 2 Jahren einen Vertrag geschlossen indem die Exfrau 5 Jahre lang denselben Unterhalt bekommt. Meine Fragen an Sie:

    Muß die Exfrau nach neuer Unterhaltsregelung arbeiten gehen 1/2 Tag?

    Kann der privat geschlossener Vertrag wieder aufgehoben werden?

    Und kann mein Mann den Ehegattenunterhalt ab nächstes Jahr kürzen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

    Gruß

  323. Tino

    Hallo Herr RA Wehl,

    ich wurde 05/2001 getraut und bekam 09/2002 und 07/2005 jeweils ein Kind. Meine seit 03/2006 getrenntlebende Frau bekommt 314 Euro Unterhalt und für jedes Kind je 200 Euro.
    Sie lebt mit dem Scheidungsgrund seit 05/2007 zusammen in einem Haus. Sie führen eine eheenliche Gemeinschaft.
    Außerdem geht sie einer gerinfügigen Beschäftigung nach.
    Wir stehen jetzt kurz vor der Scheidung und sie hat mich gefragt, was ich ab März 2008 bezahle? Sie hat für mein kleinen Sohn und meine große Tochter einen Kindergartenplatz am Ort und kann dort die Kinder von 7 Uhr bis 14.30 Uhr beaufsichtigen lassen.
    In Ihrer jetzigen geringfügigen Arbeitsstelle könnte sie mehr Arbeiten jedoch macht der Laden erst um 10 Uhr auf.
    Was soll ich Ihr sagen bezüglich Ihrer Frage was ich noch bezahlen werde?

    Ich hoffe sie helfen mir dabei.
    Vielen Dank im vorraus und mit den freundlichsten Grüßen
    Tino

  324. RA Thomas von der Wehl

    an Consand:

    kann ich nicht abschließend beantworten, ohne den Vertrag, seine Basis, sein Umfeld und die Kenntnis der Eheleute von damals zu kennen.

    Grundsätzlich müßte sie arbeiten und grundsätzlich ist das neue Recht ein Abänderungsgrund für alle Unterhaltstitel, also auch für solche Verträge.

    Wenn aber bei Abschluss z.B. schon über das neue Recht gesprochen wurde und dies bekannt war und dennoch der Vertrag unterzeichnet wurde, wird man ihn nicht abändern können.

    Einfach kürzen auf keinen Fall!

  325. RA Thomas von der Wehl

    an Tino:

    ich würde jetzt gar nichts sagen.

    Mit der Reform kommen weitergehende Obliegenheiten der Frauen, was Verdienstmöglichkeiten angeht und es soll auch das unwürdige Prozedere des Zusammenlebens über mindestens 2 Jahre mit dem Anderen, bevor es unterhaltsrechtliche Auswirkungen hat, beendet werden.

    Was die Gerichte im einzelnen daraus machen, bleibt abzuwarten.

  326. lothar

    Hallo Herr Ra Wehl,

    ich lebe seit 2/2003, getrennt und bin seit 10/2005 geschieden, wir haben gemeinsam 2 Kind 16 + 12 Jahre alt, meine Ex- Frau lebt seit 2/2005 im eheähnlichen Verhältnissen, welche sie bei der jetzigen, von Ihr unterhaltrechtlichen Auseinandersetzung jedoch verschweigt.
    Bin ich dann noch für Sie Unterhaltspflichtig?

  327. RA Thomas von der Wehl

    an lothar:

    wenn Sie es beweisen können, was Sie müssen, schulden Sie keinen Ehegattenunterhalt mehr. Dieser wäre dann verwirkt.

  328. Flora

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Mann muss seiner Ex-Frau 200 EUR Altersvorsorgeunterhalt zahlen.Muss sie nachweisen wohin das Geld eingezahlt wird?
    Vielen Dank!

  329. Annette

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Mann war 10 Jahre verheiratet, wurde 2004 geschieden, er hat eine Tochter aus dieser Ehe (11Jahre). Bisher hat er seit der Trennung Ehegatten- sowie Kindesunterhalt gezahlt.

    Unsere Ehe wurde in 2004 geschlossen und wir haben 2 gemeinsame Kinder (9Monate und 3Jahre).

    Die 11jährige Tochter geht in eine Ganztagesschule und ist um 16h zuhause.

    Meine Fragen:
    1) Kann der Ex-Frau nach neuem Recht zugemutet werden Vollzeit arbeiten zu gehen ?
    2) Müssen wir noch Unterhalt an die Ex-frau zahlen?
    2) Wenn ja, wie lange noch?
    3) Was ändert sich in unserem konkreten Fall durch die neue Gesetzgebung ?

    Vielen Dank für ihre Mühe.

    Ich weiß nicht, ob dieses Portal kostenlos ist. Falls Kosten entstehen bitte ich höflich um Hinweis BEVOR sie antworten.

    Danke sehr

    Annette

  330. Melli

    Hallo.
    ich brauche Ihren Rat.
    Ich lebe mit meinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft seit 2 Jahren.
    Er ist seit Mai 06 geschieden und hat einen 5jährigen Sohn und war 4 Jahre verheiratet. Er zahlt für seine Ex Frau und den Sohn Unterhalt. Obwohl seine Ex Frau auch seit 1,5 Jahren einen Lebensgefährten hat und halbtags arbeiten geht.
    Wie stehen unsere Rechte mit dem neuen Gesetz. Hat es Sinn zu einem Anwalt zu gehen und den Unterhalt für die Ex Frau an zufechten?
    Und welche Rechte habe ich, wenn wir heiraten und evtl ein kind bekommen?

    Vielen Dank
    für ihre Antwort.

  331. RA Thomas von der Wehl

    @ Annette

    1) ob Vollzeit, hängt von der sonstigen Betreuungssituation ab. Wenn Schule bis 16:00h, wahrscheinlich ja.

    2) konkret kann ich das nicht sagen, wahrscheinlich könnte sie durch Eigenverdienst den Bedarf selbst decken. Dann kein Unterhalt mehr.

    3) kann man/Anwalt noch nicht sagen. Die ersten Urteile sind abzuwarten.

    4) Konkrete Änderung: alle Kinder im ersten Rang, beide Frauen im 2. Rang. Dadurch ändert sich meist die Unterhaltshöhe für die Frau erheblich. Erwerbsobliegenheit setzt früher und stärker ein, siehe 2).

    Anmerkung: da hier nirgendwo etwas von Kosten steht, sind meine Antworten von allgemeiner Natur und kostenfrei. Ich kann aber nicht auf ganz spezielle Probleme eingehen. Das muss dem beauftragten Anwalt verbleiben.

  332. Pfadfinder

    Frau und Mann, miteinander nicht verheiratet, haben ein gemeinsames Kind Sie brachte ein eigenes Kind mit in die Beziehung, die durch gemeinsame Wohnung weit vor Hartz IV begann. Sie bekommt ALG 2 und er verdient voll . Das Vorliegen einer sogenannten Einstehensgemeinschaft wurde vor dem Sozialgericht in 2007 negativ beschieden. Nach Prüfung der gesetzlichen Kriterien liegt somit hochaktuell keine Eheähnlichkeit vor. Der Mann lies die berühmten Hosen vor der ARGE, erkannte was tatsächlich abgeht und will… ja heiraten. Nun ist er kein Jurist und fragt deshalb an, was ist die Folge bezogen auf bisherigen Leistungen bezogen auf ALG 2 der Mutter seines Kindes, wenn beide, rein hypothetisch betrachtet, mit sofortiger Wirkung heiraten würden. Droht der Mutter seines Kindes die Gefahr der Rückzahlung von bereits ausgezahlten Leistungen, gesehen vor dem Hintergrund, dass die ARGE sich am Ende doch bestätigt sieht mit dem vor dem Sozialgericht verlorenen Vorhalt, es läge Eheähnlichkeit zwischen Mann und Frau vor. Welche Auswirkungen hat die Heirat. Wohlgemerkt, es sollte immer freiwillig geheiratet werden und neimand sollte einer Zwangsehe zustimmen.

  333. RA Thomas von der Wehl

    @ Pfadfinder:

    was die Behörde machen würde, kann ich natürlich nicht prognostizieren. Eine Beziehung kann sich natürlich langsam entwickeln und von einer Art WG in Liebe und Ehe übergehen.

    Dann wäre doch alles ok.

  334. RA Thomas von der Wehl

    @ melli:

    wenn Sie nachweisen können, dass die Frau mit neuem Partner zusammenlebt, wird sich der Gang zum Anwalt sicherlich lohnen. Der Unterhaltsanspruch wäre dann verwirkt.

  335. Pfadfinder

    Ok, das habe ich verstanden. Aber wie ist das denn nun mit dem neuen Unterhaltsrecht, sprich, dem Betreuungsunterhalt? Bin ich zur Zahlung verpflichtet? Wenn ja, müssen dann grundsätzlich alle nichtverheirateten Väter diesen Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter zahlen?

  336. RA Thomas von der Wehl

    @ Pfadfinder:

    natürlich müssen alle Väter, auch wenn sie nicht verheiratet sind, Betreuungsunterhalt zahlen – § 1615 l BGB. Das war schon immer so. Bislang idR. nur für 3 Jahre und nach der Reform wie die verheirateten Männer.

    Das habe ich als bekannt unterstellt….sorry.

  337. moni

    Hallo Herr von der Wehl

    mein Freund hat einen 10jährigen Sohn wir wollen im neuen Jahr zusammen ziehen. Mein Freund verdient ca. 2.200 € netto ich beziehe zur Zeit Hartz4 (dies fällt weg wenn wir zusammen ziehen). Ich habe eine Stelle auf 400€ Basis ab dem 15. Januar. Seine noch Frau arbeitet nicht. Nun die Frage muß mein Freund Unterhalt an seine noch Frau zahlen und in welcher Höhe. Und wird mein Verdienst zur Berechnung mit herangezogen.

  338. RA Thomas von der Wehl

    @ moni:

    die Ehefrau hat ab dem 01.01.08 definitiv eine Erwerbsobliegenheit. Mindestens halbschichtig (dies hätte sie auch jetzt schon) und, wenn die Betreuungssituation günstig ist, auch vollschichtig. Wenn sie sich nicht ausreichend bemüht, wird so getan, als würde sie xxxx EUR verdienen. Damit sinkt oder entfällt ihr Unterhaltsanspruch.

    Zudem kann eine zeitliche Befristung des Unterhaltes verlangt werden.

    Ihr Einkommen wird nicht herangezogen.

    Konkrete Berechnungen kann ich natürlich nicht anstellen.

  339. Tom

    Hallo Herr von der Wehl

    meine Freundin(war ca. 27 Jahre verheiratet) ist gerade frisch geschieden (10/2007)und erhält von ihrem Ex Mann nach ehelichen Unterhalt(ca. 360€).
    Der Ex will, wenn möglich, gar nichts bezahlen und ist deswegen vor das OLG gegangen.
    Wir leben in getrennten Wohnungen und meine Freundin hat eine Mindestlohn Job (ca. 320€).
    Jetzt bietet das OLG eine Vergleich an mit dem Vorschlag den Unterhalt in dieser Höhe auf 5 Jahre (ab 01.01.2008) zeitlich zu begrenzen.
    Meine Frage:
    Was passiert wenn wir zusammenziehen?
    Muß der Ex dann weiter bezahlen oder sollte man eine Klausel in den Vergleich einbringen, daß der Ex auch dann bis 2012, wenn wir in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, zahlen muß?

    P.S.Ich möchte Sie bitten mir per E-mail zu antworten.

    Vielen Dank im Voraus
    mit freundlichen Grüßen Tom

  340. RA Thomas von der Wehl

    @ Tom

    lassen Sie eine Klausel in etwa so aufnehmen:

    …….unabhängig von wirtschaftlichen oder persönlichen Veränderungen.

  341. Tom

    Hallo Herr von der Wehl

    wir möchten uns für die schnelle Antwort recht herzlich bedanken.
    Tom

  342. josef

    guten Tag Herr RA von der Wehl,
    ich verdiene als angestellter 3200 euro sowie durch Nebentätigkeit ca 2500 Euro, zwei Töchter 3 u. 6 bei der getrennt lebender Frau, Ganztageskindergarten sowie Hort gesichert, Frau ist Lehrerin, wird vermutlich nach der Scheidung im Juli mindestens Halbtags arbeiten müssen und wird dadurch ca 2000 Euro verdienen. Dieser Betrag deckt ihren Lebensbedarf. Muss ich auch dann weiter Unterhalt zahlen? Wenn ja, dann nach der 3/7 Methode, obwohl es keine Lebensstandardgarantie gibt oder muss ich nur einen Betrag zahlen um einen (angeblich ) gesteigerten Bedarf zu decken.

  343. Ralf

    Sehr geehrter Herr RA,

    ich lese immer nur, dass eine GESCHIEDENE Frau seit dem 01.01.08 eine gesteigerte Pflicht zur Arbeitsaufnahme hat.

    Wie ist das bei getrennt lebenden, noch nicht geschiedenen?
    Frau „wohnt“ im ehemaligen Gästezimmer, sucht Wohnung für sich.
    Ist sie, wenn sie bisher Hausfrau war, jetzt auch verpflichtet, sich sofort einen Job zu suchen?
    Oder bleibt es da beim alten Recht, dass sie im 1. Trennungsjahr keine Arbeit aufnehmen muss?

  344. paul

    hallo! bin seit 1995 verheiratet, Trennungsjahr ist seit märz 2007 abgelaufen, scheidung läuft. meine gattin (geb. 1954)hat in 2000 ohne ehebedingten grund ihre Erwerbstätigkeit gekündigt (sichere BAT Stelle, halbtags, ca 1000€ mtl) weil sie keine „Böcke“ mehr hatte und – wie sie sagte – um mit mir (teilweise freiberufler) mitreisen zu können und um auf unser gemeinsames Haus aufzupassen. Sie arbeitet z.z. als freie Mitarbeiterin an verschiedenen Stellen (ca 7oo€ mtl) Ihr Sohn aus erster Ehe (geb 1983) hat Ausbildung beendet und arbeitet.Wir haben keine gemeinsamen Kinder.
    Frage: Kann ich mit dem neuen Unterhaltsgesetz davon ausgehen, dass der von mir zu zahlende Nacheheliche Unterhalt sowohl zeitlich als auch in der Höhe begrenzt wird?
    liebe grüsse

  345. Svenja

    Hallo Herr von der Wehl
    Mein Mann hat meine 2 Kinder aus erster mit auf der Lohnsteuerkarte,dadurch hat er auch einen höheren verdienst.Er zahlt für sein Kind aus erster Ehe Unterhalt und für seine Ex-Frau auch noch.Durch die neuen Gesetze wollen wir den Unterhalt neu berechnen lassen,können wir meine 2 Kinder aus erster Ehe auch teilweise mit berücksichtigen lassen,da sie ja mit auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt sind und auch einen höheren Verdienst ausmachen?Ich selber gehe nicht Arbeiten,da unser gemeinsamer Sohn erst 3 Jahre alt ist.

  346. RA Thomas von der Wehl

    @ Svenja

    Ihr gemeinsamer Sohn ist jetzt mit den Kindern aus 1. Ehe im ersten Rang. Ihre Kinder betreffen Ihren Mann nicht.

  347. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    Sie können zumindest begründete Hoffnung haben. Der damalige Entschluss war gemeinsam getroffen und bindet Sie heute. Wenn Ihre Frau noch eine Vollzeittätigkeit findet…….kein Problem. Wenn nicht, kommt das Problem der ehebedingten Nachteile und u.U. keine Befristung.

  348. RA Thomas von der Wehl

    @ Ralf

    die §§ 1569 (Eigenverantwortung) und 1574 (zumutbare Erwerbstätigkeit) sprechen nur von Geschiedenen. In der Trennung gelten diese Regeln noch nicht, obwohl auch hier schon eine Erwerbsobliegenheit vorliegen kann.

  349. RA Thomas von der Wehl

    @ josef

    ich denke, der neue § 1578 b BGB wird Ihnen in Begrenzung und Befristung helfen. Wie Urteile aber dazu aussehen werden, vermag noch niemand zu sagen. Da müssen wir alle abwarten.

  350. bernd

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich war fast genau 10 Jahre verheiratet.Meine Frau lebt seit einem Jahr(nicht offiziell) mit einem neuen Partner in ihrer Wohnung mit meinen Kindern zusammen. Sie geht bereits einer Halbtagstätigkeit nach.Unsere Scheidung, denke ich wird im Aprill erledigt sein.Ich zahle derzeit ca. 1480,-€ Unterhalt.
    -630€ für 4 und 10 jährige Kinder (i.O.gerne)
    -500€ Ehefrau
    -350€ Privatversicherung Kinder
    Wie lange (Monate oder Jahre) kann meine Frau auf den Ehegattenunterhalt bestehen?

  351. John

    Wo kann ich eigentlich nachlesen, dass es Abstufungen bzgl. des Alters des unterhaltsberechtigten Kindes gibt, also dass bei Erreichen des 16. Lebensjahres eine Vollbeschäftigung der Mutter zumutbar ist. Interessant wird es, wenn das Kind 18 wird und beide Elternteile Unterhalt zahlen müssen. Wo ist es geregelt, dass dann auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine Vollbeschäftigung zuzumuten ist.

  352. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    wenn sie mit einem neuen Partner zusammenlebt und Sie das beweisen können (Detektiv?) bekommt sie gar keinen Unterhalt mehr.

    Sie hat ab 01.01.08 eine Erwerbsobliegenheit für mindestens eine Halbtagstätigkeit. Dann können die Kinder auch bei ihr versichert sein und dieser Unterhaltsteil fällt weg.

    Die Dauer? Die derzeit am häufigsten gestellte Frage, die niemand beantworten kann, da das Gesetz keine Fristen vorgibt. Die Gerichte werden entscheiden. Meine ganz vage Vermutung: 1/3 bis 1/2 der Ehezeit.

  353. Mario

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich war 20 Jahre verheiratet, die letzten zwei Jahre bereits getrennt (2002 Trennung/2004 Scheidung). Wir haben drei Kinder (23,21,16) davon leben zwei in eigenen Wohnungen und das 3. lebt bei mir (allerz. Vater 2800€ netto schon seit 2002). Meine Ex-Frau lebt seit 10/2006 mit ihrem neuen Partner zusammen in dessen Haus (er ist in Privatinsolvenz und ist unter der Woche als LKW-Fahrer unterwegs) und führt die Beziehung bereits seit über zwei Jahren. Sie arbeitet seit 11/2006 (1200€ netto). Sie nehmen gemeinsam an Familienfeiern teil (Taufe, Polterabend, Hochzeit). Ich habe 02/2007 die Zahlung vom Ehegattenunterhalt eingestellt. Nun kam sie 10/2007 mit einem neuen Anwalt und fordert von mir 1000€ Unterhalt von mir, mit dem Argument sie könne ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, kaufte aber Ende letzten Jahres einen Kleinwagen (Neu). Ich wohne noch im gemeinsamen Haus, welches ich bezahle, da wir uns nicht auf die Auszahlungssumme einigen können. Kann es sein, dass sie wirklich ein Anrecht auf Unterhalt und dazu noch in dieser Höhe hat?

  354. RA Thomas von der Wehl

    @ Mario

    kann ich mir kaum vorstellen, aber Einzelheiten müßte ein Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

  355. Andreas

    Hallo Herr von der Wehl,

    Unsere Eheschließung war 1992, wir waren beide im Vollerwerb bis zur Geburt unseres Kindes 2000.Seit 2003 arbeitet meine Exfrau auf 400 € Basis. Wir wurden 2004 geschieden und ich muss vollen Ehegattenunterhalt zahlen.
    Sie wohnt bei Ihren Eltern in einer separaten Wohnung. Ihre Eltern sind beide Rentner. Unser Kind geht in die 1. Klasse. Muss ich weiterhin Unterhalt zahlen?
    Welche Schritte kann ich unternehmen?

  356. Alex W

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    die Ehescheidung war 01/2004,hab einen 7-Jährigen Sohn aus der Ehe und bezahle für Ex und Kind 660,€ monatlich.Mein Einkommen durchschnittlich 1700,€ im Monat.
    Letztes Jahr wurde das Kind eingeschult und wird zusätzlich nachmittags bis 15.30 Uhr betreut.

    So viel ich weiss macht Ex momentan Realabschlus nach.

    Meine Frage an Sie muss ich nach neuen Gesetz weiterhin Untarhalt an Ex bezahlen ?
    Kann eine zeitliche Befristung verlangt werden?

    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen Alex W

  357. Herbert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine langjährige Ehe (27 Jahre) wurde im Oktober 2007 geschieden.

    In der Unterhalstfrage zu meiner Exfrau und meinem ab Sommer 2008 studierenden Sohn, kommt es im Mai zu einer Neuberechnung.
    Ich arbeite Vollzeit und verdiene ca 2200 Euro netto.
    Um es selbst ein wenig nachvollziehen zu können habe ich dazu Fragen.

    Werden Unterhaltszahlungen und Steuernachteilserstattungen von mir an meine Exfrau zu ihrem Einkommen dazugerechnet, sodas sich ein höheres Monatseinkommen ergibt?

    Werden meine Zahlungen an meine Exfrau und an meinen Sohn mit meinem durchnittlichen Einkommen verrechnet?

    Werden geleistete Anwalts und Gerichtskosten auch mit meinem durchschnittlichen Einkommen verrechnet?

    Fallen die von mir zu leistenden monatlichen Beträge für eine Zusatzrente für meine Exfrau (wurde gerichtlich beschlossen) auch unter Ausgaben, die ich verrechnen kann?

    Welche Ausgaben kann ich bei der Berechnung des durchnittlichen Nettoeinkommens verwenden?

    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

  358. RA Thomas von der Wehl

    @ herbert

    es tut mir leid, aber die gesamte Fragestellung kann ich nicht nachvollziehen. Was meinen Sie mit „verrechnet“?

    Wenn Sie Unterhalt an Ihre Frau zahlen, ergibt sich daraus doch nicht ein höheres Einkommen Ihrer Frau, was wiederum Ihre Unterhaltspflicht senken würde!!!

  359. RA Thomas von der Wehl

    @ Alex W.

    § 1578 b BGB ist das Zauberwort. Wenn Ihre Exfrau nicht aufgrund ehebedingter Nachteile weiter zur Schule geht, ist es allein ihr Vergnügen. Sie hat eine Erwerbsobliegenheit mindestens halbschichtig.

    Gehen Sie zum Fachanwalt für Familienrecht und lassen Sie einen Begrenzung und/oder Befristung notfalls gerichtlich einfordern. Das sieht gut aus.

  360. RA Thomas von der Wehl

    @ Andreas

    lesen Sie meine Antwort zu Nr. 359. Das gilt auch für Sie und hat große Erfolgsaussichten.

  361. Karsten

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    Ich hoffe Sie können mir helfen. Ich habeaus erster Ehe drei Unterhaltspflichtige Kinder (8,12 und 15 Jahre). Seit vier Jahren bin ich neu verheiratet. Aus dieser Ehe geht ein weiteres Kind (4 Jahre) hervor. Ich besitze die Steuerklasse 3, meine jetzige Frau die 5. Nun verlangt das Jugendamt eine Neuberechnung für das 8 jährige Kind (bei den anderen beiden besteht kein Unterhaltstitel). Durch die Steuerklassenänderung habe ich ca. 800 Euro Netto mehr Gehalt. In der alten Düsseldorfer Tabelle (Juli 2007) bin ich in Stufe 4 eingestuft. Wird sich nun der Kindesunterhalt durch die Steuerklassenänderung erhöhen? Und in wie fern werden die anderen Kinder bei der Berechnung berücksichtigt? Vielen Dank im Voraus Gruss Karsten

  362. RA Thomas von der Wehl

    @ karsten

    wenn Sie bisher bei einem 8-jährigen Kind bei Stufe 4 waren (297,00 EUR) kommen Sie nach der neuen DDT in Stufe 2 (339,00 EUR) aber 1/2 des Kindergeldes wird abgezogen.

    Die steuerliche Verbesserung kommt aber nicht automatisch der alten Familie zu Gute. Es muss für alle 4 Kinder eine Neuberechnung erfolgen und natürlich auch das bei Ihnen lebende Kind zählt.

    Die Situation sollten Sie mit einem Kollegen mal intensiv besprechen.

  363. uli

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,
    meine erste Ehe wurde nach ca. 20-jähriger Dauer 1991 geschieden. Meine Ex-Frau war damals 42, beide Kinder standen bereits auf eigenen Füßen. Dennoch hat sie sich nicht mehr beruflich betätigt, sondern das Erbe ihrer Eltern für ihre Lebensführung aufgebraucht.
    In 2001 verklagte sie mich dann auf Unterhalt, worauf mir meine Anwältin zu einem Vergleich riet, nach dem sie seitdem monatlich € 1.300 erhält. Dies war eindeutig ein Fehler, wie ich leider erst viel später erkennen konnte. Obwohl ich nun bald in Rente gehe, komme ich von diesem Vergleich nicht mehr weg – kein Anwalt konnte mir bisher dazu eine Hoffnung machen.
    Bietet die Reform des Unterhaltsrechts ggf. eine neue Handhabe, um diesen unglücklichen Vergleich anfechten zu können? Meine Ex-Frau, heute 59, hat sich nach der Scheidung nicht um eine Erwerbstätigkeit bemüht, sondern sich nur durch gelegentliche „Mini-Jobs“ ein Zubrot erwirtschaftet.
    Aufgrund der bisherigen Rechtslage mußte ich davon ausgehen, dass ich bis zu meinem letzten Atemzug unterhaltspflichtig bleiben werde.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Ulrich

  364. RA Thomas von der Wehl

    @ uli

    Hoffnung machen kann ich Ihnen machen, obwohl der Sachverhalt sehr viel komplexer sein wird, als Sie hier schildern können. Das Problem ist natürlich das jetzige Alter Ihrer Frau.

    Aber der neue § 1578 b BGB ist zu prüfen auf Befristung. Die Lebensstandgarantie der Ehefrauen soll es eben nicht mehr geben.

    Ein Haftpflichtfall bezogen auf die Kollegin wurde geprüft?

  365. Manu

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,

    mein Partner war 18 Jahre verheiratet, ist seit 6 Jahren geschieden. Tochter ist 16 und wohnt bei seiner Ex-Frau. Seine Ex-Frau fordert seit Anbeginn der Trennung Ehegatten Unterhalt, was im Trennungsjahr und auch nach der Ehe, bis zum 16. Lebensjahr der Tochter, zum Teil ja noch berechtigt war. Sie hat all die Jahre bis auf wenige Ausnahmen in der Ehe gearbeitet und einen sehr hohen Lebensstandart genossen. Mein Partner hat nach dem Trennungsunterhalt vertraglich einem Aufstockungsunterhalt zugestimmt. Der bis heute noch läuft. Nun ist die Tochter seit Oktober letzten Jahres 16, und das neue Unterhaltsrecht ist in Kraft getreten. Ab dem 01.01.08 hat mein Partner den Ehegattenunterhalt eingestellt. Er ist finanziell ziemlich leistunsgfähig und seine Ex-Frau arbeitet die ganzen Jahre seit der Trennung im sicheren Beamtenverhälnis, zuerst halbtags, aber seit einem Jahr 3/4tags. und verdient sehr gut. Eine Ganztagsstelle angeboten bekommen, die ihr auch sicher wäre.
    Nun meinte sie, dass sie weiterhin, nach dem Aufstockungsunterhalt, nun noch ein Anrecht auch „Folgeunterhalt“ hätte. Und eine Ganztagsstelle müss sie nicht zwingend annehmen, da diese ihr nichtgefallen würde.
    Sie ist 53, das blühende Leben, sie lebt und lebt und lebt. Besteht Hoffnung, den langjährigen Ehegattenunterhalt endlich einstellen zu können? Wir haben vor zu heiraten. Wie würde sich eine Heirtat auf den Folgeunterhalt (wenn es sowas überhaupt gibt) auswirken? Stehe ich als 2. Frau 2. ranging?

    Mit einer Antwort würden Sie mir sehr weiterhelfen, vor allem quält mich die Frage, ob sie nun tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat? Wie schätzen Sie diese Situation ein?
    Ganz herzlichen Dank für Ihre Zeit und Mühe
    Liebe Grüße
    Manu

  366. Herbert

    Hallo Herr von der Wehl,

    mit „verrechnet “ meine ich all das was zur Unterhaltsberechnung relevant ist.
    Mir wurden Zahlungen an mich, zbs.Erstattungen aus der Einkommenssteuererklärung oder Überweisungen von Gutschriften zu meinem Einkommen addiert, was dann einen höheren Unterhalt an meine Exfrau ausmachte.
    Aber die von mir gezahlten Beträge zum Ausgleich des steuerlichen Nachteils aus meinen Unterhaltszahlungen an meine Exfrau wurden mir nicht angerechnet.

    Meine Frage bezog sich darauf zu erfahren, was zur Unterhaltsberechnung relevant ist (ausser das tatsächliche Nettoeinkommen natürlich)

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  367. Manu

    sorry, kurzer Nachtrag…Ehe dauerte 21 Jahre….
    Freue mich auf Ihre Einschätzung…
    Liebe Grüße Manu

  368. RA Thomas von der Wehl

    @ Manu

    ich schätze die Möglichkeit einer Befristung und/oder Begrenzung des Unterhaltsanspruches als sehr gut ein. Hier besteht aber auch noch denkbarer Betreuungsunterhalt.

    Der Aufstockungsunterhalt jedenfalls ist der schwächste Tatbestand und nach der Reform noch schwächer geworden. Wenn eine Berechtigte leicht für sich sorgen kann und der Unterhalt nur den Luxus finanziert, wäre das nicht im Sinne des Gesetzgebers.

    Lass Sie es auf eine Klage ankommen.

  369. Manu

    Haben Sie 1000 Dank für Ihre schnelle Antwort. Das macht Mut! 🙂
    Liebe Grüße Manu

  370. Tobbi

    Hallo Herr von der Wehl,
    Eine dringende Frage, mein Mann ist seit 3 jahren von seiner Ex Frau geschieden, er hat mit ihr eine 7 Jährige Tochter für die er Unterhalt zahlt.sie hat seit 3 Jahren 2 weitere Kinder von einem neuen Lebensgefährten bekommen, der auch bei ihr wohnt. Wir haben eine gemeinsame Tochter und bekommen im Juni ein weiteres Kind.
    jetzt soll er seinen Unterhalt neu berechnen lassen. Er zahlt monatlich 255 €
    er verdient netto 2300 € Wie sieht das nach dem neuen Gesetz aus, kann das mehr werden oder zählen die Kinder hier auch an erster Stelle.

  371. Achim

    Hallo Herr von der Wehl,
    im Juni werden es 5 Jahre, das ich von meiner Frau getrennt bin. Wir sind seit Oktober 2006 geschieden. Meine Exfrau ist nun auch seit 4 1/2 Jahren mit ihrem Freund zusammen und ist im August 2007 zu ihm gezogen wo sie zusammen mit meiner 8jährigen Tochter wohnt.
    Sie könnte schon seit dem meine Tochter im Kindergarten ist nen Halbtagsjob annehmen.
    Hätte also bis jetzt 4 Jahre Zeit gehabt sich nen Job zu suchen. Sie sagt aber sie findet nix.
    Ich stell mir nun die Frage, wie lange bin verpflichtet für sie noch Ehegattenunterhalt zu zahlen?
    Bzw. wenn wir uns nicht einigen können macht es Sinn eine Klage anzustreben?

    Viele Dank für eine Antwort

  372. RA Thomas von der Wehl

    @ Achim

    wahrscheinlich sind Sie gar nicht mehr verpflichtet zu zahlen. Wenn es einen Titel gibt, Abänderung beantragen auf Null gem. § 1579 BGB und hilfsweise Befristung nach 1578 b BGB.

  373. Petra

    Hallo Herr von der Wehl,
    1 Frage: zum Selbstbehalt.
    Es gibt den Selbstbehalt gegenüber minderjähriger Kinder in Höhe von 900€ und gegenüber Ex-Partnern in Höhe von 1000€. Bedeutet dies das Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird und dem Kindesvater dann noch 900€ übrig bleiben müssen, und wenn der Exehefrau Unterhalt zusteht braucht der Mann nur höchstens soviel bezahlen, dass dem Mann mindestens noch 1000€ übrig bleiben?
    2. Frage: Halbtagsstelle
    Wenn die Ex-Frau halbtags arbeiten muss weil die Betreuung der Kinder gesichert ist, sie dies aber nicht tut in welchem Umfang wird dann ihr Gehalt gerechnet wenn es um den Unterhalt der 3/7 bzw. 6/7 Regelung geht?
    Frau war im Einzelhandel tätig.

  374. RA Thomas von der Wehl

    @ Petra

    wenn Kinder und Frau zu versorgen sind, ist der SB 900,00 EUR. Dabei wirkt sich der SB von 1.000,00 im Mangelfall durch eine Senkung des Ehegattenunterhalt aus. Im Mangelfall (Frau und Kinder haben Ansprüche), wird meist alles über 900,00 verteilt.

    Was einer Frau im Einzelhandel fiktiv zugerechnet werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Generelle Aussagen lassen sich dazu nicht treffen.

  375. moki

    hallo herr von der wehl,

    ich habe bitte eine frage:
    ich bin alleinerziehend- nicht verheiratet gewesen- meine tochter ist 2 1/4 jahre alt., bin knapp 42, habe sofort wieder halbtags gearbeitet.
    der kv und ich haben eine vereinbarung getroffen-notariell beglaubigt- dafür dass ich auf den betreuungsunterhalt verzichte, sollte bis zum 18 lj meines kindes monatl. eine zahlung erfolgen in höhe von 150 euro, darüber hinaus verzichtet er auf „seinen“ kindergeldanteil, etc

    meine frage .. es zeigt sich…. nun wo fast die drei jahre vergangen sind- betreuungsunterhalt- dass er sich an diese vereinbarungen nicht mehr halten will.
    kommt er damit durch?????????????, womit muss ich rechnen ?

    ach noch etwas, er zahlt keine 2 stufen laut dt mehr, obwohl nur ein unterhaltsempfänger, ist das rechtens?
    vielen lieben dank für eine auskunft

  376. RA Thomas von der Wehl

    @ moki

    der Vater muss ja die Vereinbarung anfechten. Wie seine Chancen sind, kann ich seriös derzeit nicht beantworten. Warten Sie doch sein Verhalten ab und nehmen eine Abänderungsklage notfalls auf.

    Eine Höherstufung in der DDT können Sie dann verlangen. Diese kann erfolgen, ist aber nicht immer zwangsläufig.

  377. moki

    danke für die schnelle beantwortung!- vielen dank!
    eine frage hätte ich noch… abänderungsklage… rückwirkend???
    die zeit ist nu doch fast um… in der ich anrecht auf betreuungsunterhalt gehabt hätte, hätte ich das gewußt… wäre ich doch 3 jahre zu hause geblieben… haben wir nun „pech“ gehabt….??? er will sich – neue freundin- nicht mehr daran halten!!!!!!
    kann er denn nu auch verlangen dass ich voll arbeite… oder muss mein gehalt durch ihn auch über 3 jahre hinaus „aufgestockt“ werden?????
    wie bei geschiedenen????
    wäre sehr nett … wenn sie mir das noch einmal beantworten würden!!!

  378. RA Thomas von der Wehl

    @ moki

    nach dem neuen Unterhaltsrecht ist der Unterhalt der nichtehelichen Mütter dem Unterhalt der verheirateten Mütter gleichgestellt.

    Rückwirkende Abänderungsklagen gibt es nicht.

    Wenn ich recht verstehe, gibt es eine notarielle Vereinbarung, wonach der Vater bis zum 18. Lebensjahr des Kindes Ihr jeweiliges Einkommen um 150,00 aufstockt und auf die hälftige Anrechnung des Kindergeldes verzichtet, also den vollen Satz der DDT zahlt.

    Dies wäre ein Vertrag, den er nur mit einer Abänderungsklage anfechten kann, wenn sich irgendwelche Umstände gravierend geändert haben. Wenn er nur keine Lust mehr hat zu zahlen, wird es ihm nichts nutzen.

    Ob das neue Unterhaltsrecht hier per se ein Abänderungsgrund ist, wage ich zu bezweifeln.

  379. moki

    danke,

    das erleichtert mich schon mal sehr, bis zu meinem termin beim anwalt.

    vielen dank,
    moki

  380. Flora

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    falls mein Mann stirbt, muss ich seiner Ex-Frau von der Witwen-Pension und dem eventuellen kleinen Erbe , was ich dann bekomme, Unterhalt zahlen?

    Ich hoffe, dass sie mir diese Frage beantworten können.

    Flora

  381. RA Thomas von der Wehl

    @ Flora

    meine Zeit ist gerade knapp, daher folgenden Artikel aus dem Hamburger Abendblatt:

    Zitat HA

    „Eine allein erbende Witwe muss unter Umständen an die frühere Ehefrau ihres verstorbenen Mannes Unterhalt zahlen. Die Unterhaltspflicht des Verstorbenen gehe auf dessen Erbin als Nachlassverbindlichkeit über, entschied jetzt das Oberlandesgericht in Koblenz (Az.: 9 UF 745/01). Im vorliegenden Fall hatte eine Frau geklagt, die 1978 von ihrem Mann geschieden worden war. Damals war ihr eine monatliche Zahlung als Unterhalt zugesprochen worden. Der Mann heiratete erneut und starb im Jahre 1997. Die Witwe wollte der Ex-Frau ihres Mannes jedoch kein Geld mehr zahlen. Das Gericht entschied anders. Danach bekommt die erste Frau weiterhin ihren Unterhalt – allerdings mit Einschränkungen. Die Haftung der Witwe sei auf die Höhe des fiktiven Pflichtteils beschränkt, der der Ex-Frau zustehen würde, wenn sie nicht geschieden worden wäre, heißt es in der Begründung. Außerdem habe die ehemalige Ehefrau nur ein Anrecht auf einen Betrag, der die Höhe des tatsächlichen Nachlasses nicht übersteige. Und schließlich müsse auch sichergestellt werden, dass die Witwe den ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil ebenfalls erhalte. Dieses Urteil betrifft in Deutschland Tausende, denn hierzulande wird immer häufiger geschieden. So gingen 2001 rund 197 500 Paare getrennte Wege. Das waren 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr.“
    itatende

  382. Petra

    Hallo Herr von der Wehl,
    wenn die getrennt lebende Ehefrau (fast) jedes Wochenende ihren neuen Freund entweder bei sich im Haus hat oder sie zu ihm fährt, zählt das als eheähnliche Gemeinschaft?

  383. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    ich habe gerade einen Artikel zu diesem Problem verfasst und werde ihn heute oder morgen online stellen. Schauen Sie im Blog dann nochmals nach.

    Die knapp geschilderte Situation reicht nicht für die Annahme einer Verwirkung nach § 1579 Nr. 2 BGB.

  384. RUBIN

    Ich habe eine Frage zu dem Neuerungen.

    Wieviel muss mein Lebensgefährte bezahlen, wenn seine Kinder 14 und 11 Jahre alt sind und er in der Gehaltstufe bei 1501 – 1900 EURO liegt.
    Kindergeld wird ja angerechnet ider?

    Ich werde aus dieser Düsseldorfer Tabelle nicht schlau.

    RUBIn

  385. Katy

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ist meine Annahme richtig, dass von den neuen Unterhaltsbeträgen für Kinder kein Kindergeld abgezogen werden muss, wenn kein Anspruch darauf besteht wegen Wohnsitz im Ausland?

    Hätte ich mit zwei Kindern aus erster Beziehung (5 und 8 Jahre) den gleichen Rang wie die Ex-Frau (Kinder 18 und 15 Jahre) nach neuem Recht und müßte sie sich demzufolge den Unterhalt mit mir teilen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Ihre Seite ist wirklich sehr informativ und hilfreich!

    Katy

  386. RA Thomas von der Wehl

    @ Katy

    1. richtig, wenn kein Kindergeld bezogen wird, kann auch nicht 1/2 davon abgesetzt werden.

    2. auch richtig, kindererziehende Mütter, verheiratet oder nicht oder geschieden, sind im 2. Rang.

    Für diese Mütter bleibt aber nur Unterhalt, wenn alle Kinder im 1. Rang mit ihrem Bedarf voll befriedigt worden sind.

  387. RA Thomas von der Wehl

    @ Rubin

    zahlen muss er 339 minus 77 = 262,00 EUR
    und 384 minus 77 = 307,00 EUR

    Ihm müssen nach Abzug des Unterhaltes aber noch 1.000,00 EUR Bedarfskontrollbetrag (nicht mit Selbstbehalt zu verwechseln) verbleiben, sonst ist in die erste Gehaltsstufe zurückzugehen.

  388. esmeralda

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Mein Mann muss Unterhalt an seine Ex-Frau bezahlen.
    Er war 22 Jahre mit Ihr verheiratet und ist seid 2001 geschieden.
    Kindesunterhalt musste er nie bezahlen.
    Nun sind wir schon 1 1/2 Jahre verheiratet.
    Er muss 1/3 seines Einkomemns abgeben als unterhalt das sind knapp 600€.
    Sie muss laut Gericht 900€ selbst verdienen jedoch will sie es anscheinend nicht und verdient nur knapp 500 € selbst.

    Ich selber habe ein Einkommen 300€

    Ist es nach dem neuen Gesetz nun anzunehmen das ich mit der Ex-Frau gleich gestellt werde oder das wir gar ganz auf Unterhaltskürzung klagen können ?

  389. RA Thomas von der Wehl

    @ esmeralda

    wenn Sie keine gemeinsamen Kinder erziehen, ist die Ex auf Rang 2 und Sie auf Rang 3. Damit kommen Sie unterhaltsrechtlich nicht zu tragen.

  390. petra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Partner zahlt nach Düsseldorfer Tabelle für 3 Kinder Unterhalt in Höhe von 820 €, er verdient netto 1800 €. Seine Noch-Ehefrau verdient 380 € Minijob, den sie jetzt aufgeben will (kronische Unlust) sie bekommt 462 € Kindergeld und wohnt für 150 € Abtrag im eigenen Haus. Sie hat insgesamt 1662 € an Einkünften.
    Sie müsste halbtags arbeiten gehen jüngstes Kind ist in der 1. Klasse Hort in unmittelbarer Nähe, aber sie sucht sich nichts (gelernt Einzelhandel). Wenn ein fiktives Gehalt von 600€ netto bei Steuerklasse 2 angerechnet wird, kann es dann sein, dass sie sogar ihrem Ex-Mann, der nur den Selbtbehalt hat, Unterhalt zahlen muss denn dann hätte Sie 1882 € und er nur 980 € zur Verfügung?

  391. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    theoretisch ja, aber praktisch dürfen Sie nicht auf eine solche Situation hoffen.

  392. esmeralda

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Danke für Ihre Antwort.
    Unterhaltskürzung kämme dann in unserem Fall dann so wie ich es aus Ihren Worten lese auch nicht in Frage.
    Wir haben keine gemeinsamen Kinder und die Kinder aus erster Ehe sind schon über 24
    Also wird sie wenn ich das richtig verstanden habe dann weiterhin den Anspruch haben auf Ihr Geld.

  393. RA Thomas von der Wehl

    @ esmeralda

    ob noch ein Anspruch besteht, kann ich nicht definitiv sagen. Lassen Sie durch einen FA für Familienrecht eine zeitliche Befristung nach § 1578 b BGB prüfen. Das könnte Ihnen helfen

  394. chris

    sehr geehrter herr von der wehl,

    habe gerade durch zufall diese seite gefunden und mich durch die beiträge geangelt.. leider ist mein problem so noch nicht behandelt worden.
    ich bin alleinerziehend, in elternzeit, unverheiratet und mein sohn ist 4 monate..
    wir haben uns während der schwangerschaft auf nicht so schöne weise getrennt.
    nach viel stress zahlt er nun für mich und seinen sohn…
    nun sorgt mich natürlich wie es weiter geht zumal ich noch in der ausbildung bin und wenn ich ehrlich bin gerne so schnell wie möglich unabhängig von ihm sein möchte.
    leider nur sind die chancen auf einen job nach dem referendariat momentan nich all zu groß. und genau da liegt der kasusknaktuns.
    wie sieht es aus wenn ich von okt – dez mein referendariat zu ende mache – in der zeit bekomme ich kein betreuungsunterhalt da ich ca 900 euro verdiehne- aber was ist danach, wenn ich z.bsp keine stelle oder auch nur beispielweise eine 6std stelle mit 400 euro verdiehnst bekomme? muss er mir dann wieder betreuungsunterhalt bzw, einen zuschuss zahlen bis mein sohn drei wird oder muss ich nachdem ich einmal zurück in job war alleine über die runden kommen und mir einen anderen job suchen?
    ich hoffe sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im voraus für ihre bemühungen, gruss

  395. esmeralda

    Ok danke

  396. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Sie haben einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, bis zur Bedarfsdeckung. (Bedarf: wenn die Mutter vor der Geburt nicht gearbeitet hat, also noch keine eigene Lebensstellung hatte, ist ihr Bedarf mit 770,00 EUR zu bemessen).

    Wenn in einem Zeitpunkt Ihr Bedarf durch Eigenverdienst gedeckt wird, fällt damit der Unterhaltsanspruch nicht dauerhaft weg. Schon gar nicht innerhalb der ersten 3 Jahre. (Hier stellt sich auch die Frage, ob ein Eigenverdienst innerhalb der 3-Jahres-Frist nicht überobligatorisch ist und nur z.T. bedarfsdeckend angerechnet wird – analog § 1577 II BGB.)

    Sie sollten versuchen unabhängig zu werden, haben aber in den ersten 3 Jahren eine relative Sicherheit versorgt zu werden, wenn der Vater leistungsfähig ist.

    Anm. Sein Selbstbehalt liegt bei 1.000,00 EUR

  397. bernd

    Sie Antworteten mir bereits am 14. Januar 2008 um 16:07 Uhr
    @ bernd

    „wenn sie mit einem neuen Partner zusammenlebt und Sie das beweisen können (Detektiv?) bekommt sie gar keinen Unterhalt mehr.“

    Vielen Dank dafür.Ich vergaß nur zu sagen,dass meine Frau zugibt,dass ihr neuer Partner bei ihr lebt.Detektiv somit nicht nötig!Er hat aber noch weiterhin eine SingleWohnung,in der er auch gemeldet ist und diese paralell als büro und Ort zum Zurückziehen nutzt.
    Besteht für mich, aus dieser Position heraus,trotzdem eine Chance den Unterhalt für meine Frau zu kürzen?Vielen Dank im Voraus für eine event.Antwort.
    Freundliche Grüße

  398. RA Thomas von der Wehl

    @ Bernd

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/28/zusammenleben-in-einer-verfestigten-lebensgemeinschaft/

    Dann beurteilen Sie selbst und am besten mit einem FA für Familienrecht Ihre Chancen.

  399. Daniel

    Hallo !!!

    Ich war ein halbes Jahr verheiratet und bin nach dem Trennunngsjahr geschieden worden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 5 Jahren, der bis 14.00 Uhr täglich in den Kindergarten geht. Meine Ex Frau arbeitet bei Ihrem neuen Lebensgefährten im Cafe, jedoch nur auf (angeblich) 200€, die bei der Unterhaltszahlung jedoch nicht berücksichtigt worden sind. Außerdem wohnen Sie auch seit März 07 zusammen.Ich selber habe auch eine neue Lebensgefährtin mit der ich eine gemeinsame Tochter habe im Alter von 3 Monaten.Bin ich durch das neue Unterhaltsgesetz überhaupt noch verplichtet Unterhalt für meine Ex Frau zuzahlen. Zur Zeit zahle ich 620€ für die Ex Frau und 199€ für meinen Sohn.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Gruß Daniel

  400. RA Thomas von der Wehl

    @ Daniel

    ich würde Ihnen als Anwalt raten nichts mehr zu zahlen. Das hat aber gar nicht so viel mit dem neuen Recht zu tun.

    Aber Achtung:
    wenn es einen Unterhaltstitel gibt (Urteil, Vergleich usw.) können Sie nicht einfach die Zahlung einstellen, sondern müssen auf Abänderung klagen.

  401. Daniel

    Hallo !!!

    Danke ersteinmal für diese Information. Mein Anwalt hat nach dem neuen Gesetz ausgerechnet, daß ich für meine Exfrau 398€ und für meinen Sohn 216€ zahlen müsste. Jetzt bin ich jedoch sehr erstaunt das ich gar nichts zahlen könnte(für die Exfrau). Wie kann man diese Schritte einleiten, b.z.w. wie argumentiert man es gar nichts mehr zu zahlen.
    Wie hoch würden denn die Chancen stehen, damit durchzukommen, da ich mit Unterhaltskürzungen schon 2 mal auf die Nase gefallen bin.
    Meine Exfrau sagte damal das Sie nicht arbeiten würde und ich habe dies mit Fotos wiederlegen können und bin bis vors Oberlandesgericht gegangen und mußte trotzdem den Unterhalt weiter zahlen. Die von Ihr angegebenen 200€ hatte sie dann zusätzlich mehr.

    Ich würde mich freuen, wenn sie mir auch hier helfen könnten.

    Gruß Daniel

  402. chris

    hallo herr von der wehl,

    erstmal danke für ihre erfreulichen info´s!
    dass sind lichtblicke :-)!!! nun kann ich doch ein wenig entspannter die zukunft von mir und meinem sohn planen und vor allem mein
    II staatsexamen in angriff nehmen.

    der betreuungsunterhalt ist mir auch bereits zugesprochen worden. bekomme mein referendariatsgehalt abzüglich des elterngeldanteils also momentan knapp 600,
    nach´m elterngeld die vollen 900!

    und was das anrechnen meines referendariatsgehalts auf den betreuungsunterhalt angeht werde ich mich auf jeden fall weiter schlau machen.
    das wäre natürlich perfekt, denn von 900 euro miete, krankenversicherung, betreuungsplatz für meinen sohn,…

    obendrein hat er mehr als genug (soweit ich informiert bin wird hier ja auch nicht nur der verdienst sondern auch das vermögen mit herangezogen)

    also noch mal vielen dank,
    gruss

  403. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    das Vermögen insofern, als daraus Einkommen erzielt wird bzw. erzielt werden könnte.

    Beispiel: wenn jemand 100.000,– EUR rumliegen hat, könnte er dafür ca. 5% Zinsen pa erzielen, was 5.000,00 EUR pa ausmacht und damit sein Monatseinkommen um 416,00 EUR steigert.

  404. RA Thomas von der Wehl

    @ Daniel

    so wie Sie es schildern, kann ich Ihren Anwalt nicht verstehen. Ich kann aber nicht parallel Rechtsberatung erteilen.

  405. konrad

    hallo
    ich bin seit 1/98 verheiratet,seit august trennten wir uns da sie sich einen neuen geangelt hat,wir haben einen sohn 7 jahre alt,ich bekam noch keine anschreiben zum unterhalt,ich zahle ihr von mir selber seit september 300e auf ihr konto für das kind.Meine frage,werde ich dann noch was nachzahlen müssen für sie wenn ja wieviel?danke im voraus

  406. chris

    hallo herr von der wehl,

    wenn ich das richtig verstehe gehören dann auch mietshäuser zum vermögen, wenn daraus gewerblich und nichtgewerbiche gewinne erziehlt werden?

    dann hab ich noch eine frage, bekomme momentan für meinen sohn den unterhalthöchstsatz –>
    hat das jugendamt bei vaterschaftsanerkennung tituliert.
    wenn ich mir die ddt anschaue steht da jedoch… wird nach umständen des falles entschieden. was heisst das genau ?

    danke, gruss

  407. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    alle Einkünfte zählen für den Unterhalt.

    Über den Höchstsatz der DDT zu bekommen, wird schwierig werden. Einzelheiten sind hier nicht sinnvoll darstellbar.

  408. Alexia

    Hallo Herr von der Wehl

    Erst einmal einen ganz lieben Dank für Ihre vielen Antworten!

    Ich habe ein riesen Problem…
    Mein ex-Mann (wir waren verheiratet) bezahlt für unsere gemeinsame Tochter(11 Jahre) seit der Trennung 1998 unterhalt Lt. Düsseldorfer Tabelle (es gibt kein Gerichtsurteil, da er gleich Unterhalt bezahlt hatte). Ich habe letztes Jahr wieder geheiratet (mein Mann hat auch einen 11-jährigen Sohn an den Er unterhalt entrichtet).
    Gestern jedoch schreibt mir mein ex-Mann das er kein Unterhalt mehr bezahlen muss, da Er bereits an seine Lebengefährtin (Sie ist berufstätig und sind nicht verheiratet) und deren gemeinsame Tochter (3Jahre) unterhalt bezahlt(obwohl Sie zusammen leben).
    Da wäre wohl 2008 ein neues Gesetzt rausgekommen(?).
    Stimmt das?
    Werden jetzt Familiengründer dafür bestraft wieder eine Ehe einzugehen?
    Ich weiß nicht mehr weiter……..

    Vielen Dank im voraus
    Alexia

  409. RA Thomas von der Wehl

    @ Alexia

    nein, das stimmt definitiv nicht. Alle Kinder sind im 1. Rang und erst wenn der Kindesunterhalt nach DDT voll erfüllt ist, bliebe etwas für die neue Frau.

    Eine Lebensgefährtin kommt erst im 2. Rang und auch nur dann, wenn sie ein gemeinsames Kind betreut.

  410. Alexia

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich habe jetzt auch bereits beim Jugendamt angerufen und erfahren, dass wenn Er weiterhin nicht beahlen möchte, ich eine Beistandschaft beantragen soll da ich keinen Unterhaltstitel habe.
    Jetzt kann ich nur hoffen, dass sich das alles nicht zu sehr in die Länge zieht, da ich wirklich auf das Geld angewiesen bin.

    Vielen Dank
    Alexia

  411. RA Thomas von der Wehl

    @ Alexia

    fordern Sie einen, für den Vater kostenlosen, Unterhaltstitel vom Jugendamt. Wenn er das nicht macht, verklagen Sie ihn.

    Ich würde statt der Beistandschaft lieber zum Anwalt gehen.

  412. Alexia

    Aber der KOSTET :o(((
    und das Geld reicht jetzt schon vorne und hinten nicht………..

  413. Stefan

    Guten Tag,
    ich lebe mit meiner Frau in Trennung.
    Wir haben eine 2jährige Tochter, die halbtags in den Kindergarten geht.
    Meine Frau ist schon kurz nach der Geburt wieder auf 400 Euro-Basis arbeiten gegangen.
    Jetzt nach der Trennung hat Sie aufgehört zu arbeiten. Dadurch erhöht sich Ihr Anspruch auf Unterhalt von mir.
    Habe ich, obwohl unser Kind noch keine 3 Jahre alt ist, anspruch darauf, dass Sie dieser Tätigkeit weiter nachgeht. Quasi als Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht?
    Gibt es bereits Urteile hierzu?
    Danke für Ihre Hilfe

  414. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    da werden Sie durch müssen. Auch wenn Ihre Frau weiter arbeiten würde, wäre die Arbeit überobligatorisch und ihr Verdienst würde nicht bedarfsdeckend angerechnet werden.

    Vor dem 3. Lebensjahr gibt es keine Erwerbsobliegenheit.

  415. Ralf

    Hallo, ich bin seit 27.07.2007 rechtskräftig geschieden, habe zwei Kinder, 6 + 11 Jahre.
    Sie leben bei meiner Ex-Frau.
    Im Mai 2006 wurde in einem gerichtlichen Vergleich ein Ehegattenunterhalt von 760,00 EUR/mtl. bestimmt, auch als nachehelicher Unterhalt.
    Meine EX-Frau ist von ihrem Arbeitgeber (Deutsche Post) freigestellt und gelernte Frisörin, hat zwischen den Geburten unserer Kinder auch wieder gearbeitet, nur nach dem Jüngsten bis heute nicht mehr, da ich ja genug zahle.
    Hier nun meine Fragen :
    Muss der AG ihr, einer alleinstehenden Mutter, eine geeignete Arbeit zur Verfügung stellen (z.B. von 08:00 – 15:00 Uhr)?
    Kann ich den Unterhalt einfach kürzen oder streichen, da sie ja nach dem neuen Gesetz arbeiten gehen muss? (wenn nein, was sollte ich tun?)
    Wie stehen meine Chancen, wenn ich es mache und ihr Anwalt dann klagt, obwohl sie ja arbeiten muss?
    Kann ich Unterhalt kürzen, wenn ja, wieviel, wenn sie mit ihrem Freund (seit Aug.2004) gemeinsame Urlaubsreisen, Familienfeiern oder Weihnachtsfeste verbringt (sie wohnen jedoch nicht zusammen)?
    Wenn sie arbeiten geht, wieviel muss sie gesetzlich mind. verdienen und wieviel muss sie verdienen, damit ich nicht mehr bezahlen muss? (Differenz-/Aufstockungsunterhalt???)
    Wieviel Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern muss sie mtl. vorlegen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe!
    M.f.G. Ralf

  416. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    1. was der AG muss, kann ich leider nicht beurteilen, da ich das grundlegende Arbeitsverhältnis nicht kennen

    2. Streichen können Sie nicht einfach. Sie müssen notfalls Abänderungsklage erheben.

    3. die restlichen Fragen muss ein konkret beauftragter RA für Sie beantworten. Da kommt es auf den Einzelfall an.

  417. Chevalier

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zunächst einmal möchte ich sagen, dass die „Kurzberatung“, die Sie hier kostenfrei leisten, eine ganz tolle Sache ist. Unabhängig davon, ob die Antwort für den Fragenden positiv oder negativ ausfällt, glaube ich nicht, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist. Daher vielen Dank für diesen Service.

    Zu meiner Frage:

    Meine Ex und ich hatten uns im Dez. 2001 nach fünfjähriger Ehe getrennt und wurden im Mai 2004 geschieden. Sie hat seit 2001 eine neue feste Partnerschaft, lebt aber bis heute noch in einer eigenen Wohnung. Sie geht einer 30-Stunden-Tätigkeit nach und verdient dabei ca. 1100 Euro. Ich selbt lebe seit Aug. letzten Jahres mit einer neuen Partnerin ( zwei Kinder (6 und 8)) zusammen und verdiene aufgerundet ca. 2200 Euro. Meine Ex und ich haben eine mittlereile 11-jährige Tochter für die ich nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2007) monatlich 254,- Euro bezahle. Seit der Trennung zahlte ich an sie immer unterschiedliche Beträge, die aus den Berechnungen meines Anwaltes resultierten sowie aus dem Umstand, dass sie mich mittlerweile zweimal nach der Trennung auf höhreren Unterhalt für sie selbst verklagt hat. Vor der letzten Verhandlung waren es 281,- Euro. Im Jahr 2006 verklagte sie mich erneut auf mehr Unterhalt, und wie es bei den Familiengerichten nunmal so ist, gab es im Feb. 07 abermals einen Vergleich, der ihr 19,- Euro mehr zusprach. Diese 300 Euro wurden als „Vereinbarung“ dem Verhandlungsprotokoll angefügt und sind demnach bis zum 15. Lebensjahr meiner Tochter zu zahlen (2012). Wenn meine Ex dann weiter Unterhalt für sich in Anspruch nehmen wollte, müßte sie erneut klagen und die entsprechenden Gründe dafür nachweisen. Des weiteren wurde vermerkt, dass die Vereinbarung Bestand hätte und nur angefochten werden könnte, wenn sich bei einen der beiden Parteien deutliche finanzielle Änderungen ergäben (was auch immer dies aussagt).

    Auf Grund des neuen Unterhaltsrechtes möchte ich jetzt natürlich am liebsten die Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau einstellen. Mein damaliger Anwalt ließ mir vorige Woche auf meine Nachfrage hin durch seine Vorzimmerdamen mitteilen, daß dies nicht möglich sei, nannte mir aber bisher keine Gründe dafür. Da ich mittlerweile aber das eine oder andere in der Fachliteratur gelesen habe, denke ich sehr wohl, dass ich die Zahlungen einstellen könnte. Ist dies so, oder steht dem die „Vereinbarung“ im Weg?

    Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antwort… auch wenn Sie mir evtl. nicht gefallen könnte.

  418. Robertbasi

    Folgende Frage:
    20 Jahre verheiratet Kind 15 Jahre alt, seit 3 1/2 Jahren getrennt,Frau hat vor dem Kind als Beamtin gearbeitet (5 Jahre) und seit das Kind 12 ist wieder auf ihrer alten Stelle mit A 8.
    Kindesunterhalt ist unstrittig, Habe jetzt bis zum 18 Lebensjahr des Kindes Aufstockungsunterhalt angeboten, sie will aber länger Aufstockungsunterhalt. Ist mit neuem Unterhaltsrecht damit zu rechnen, dass ich den evtl. Prozess gewinne?

  419. RA Thomas von der Wehl

    @ Robertbasi

    ich kann natürlich nichts versprechen, aber die Chancen max. noch 3 Jahre zahlen zu müssen, stehen gut.

    Wo leben Sie?

  420. RA Thomas von der Wehl

    @ Chevalier

    Problem: Präklusion bzw. Inhalt der Vereinbarung

    Eine Abänderung ist nur dann möglich, wenn durch das neue Gesetz per se ein Abänderungsgrund geschaffen wurde oder durch die neue Rangfolge (1. Rang alle Kinder, 2. Rang alle kindererziehenden Ehefrauen) sich eine veränderte Unterhaltsberechnung ergeben würde. Hier liegt wohl Ihre Chance.

    Ich will dem Kollegen nichts schlechtes, aber ich hätte in 2007 von einer derartigen Vereinbarung dringend abgeraten. Das neue Recht war ja schon am Horizont und sollte eigentlich zum 01.07.07 schon in Kraft treten.

    Befragen Sie einen anderen FA f FamR. Wo leben Sie? Vielleicht kann ich was empfehlen.

  421. Robertbasi

    Danke für die schnelle Antwort, ich lebe im Bereich des OLG Köln.

  422. Chevalier

    Ich hatte eigentlich auch immer den Eindruck, daß nicht genügend „Herzblut“ bei der Vertretung meiner Sache entwickelt wurde. Ich lebe in E….. von F……. am Main. (den eigentlichen Ortsnamen bitte vor Veröffentlichung entfernen, da ich nicht weiß, ob die Gegenseite auch hier rumschnüffelt – danke)

  423. Maja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich lese nun schon seit einger Zeit die Anfragen und Ihre hilfreichen Kommentare rund um dieses Thema, meine Frage habe ich aber leider dabei noch nicht gefunden.

    Mein Partner und seine Noch-Ehefrau haben sich 2004 getrennt. Es sind drei gemeinsame Kinder (6, 9, 10) sowie ein Kind, dass sie mitgebracht hat (12) Jahre vorhanden. Mein Partner verdient 2 200 € netto. Uns ist das neue Scheidungsrecht mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit schon klar, er befürchtet aber, dass seine Noch-Ehefrau aufgrund der hohen Kinderzahl und der 10-jährigen Ehe noch lange keine Anstregungen unternehmen wird, sich eine Arbeit zu suchen (sie ist 35, ausgebildete Krankenschwester, hat aber vor 13 Jahren zum letzten Mal in diesem Beruf gearbeitet). Nun möchte er ihr anbieten, seinen Anteil am gemeinsamen Haus auf Sie zu überschreiben, wenn sie auf ihre eventuellen Unterhaltsansprüche verzichtet (Kaufwert 250.000 € wobei 50.000€ bereits getilgt sind) . Kindesunterhalt ist natürlich klar.

    Nun meine Frage: geht das grundsätzlich?
    und was ist, wenn sie mit dem Geld nicht klarkommt, kann sie nachträglich, etwa nach 2-3 Jahren mit Unterhaltsforderungen für sie kommen?

    ach ja, können Sie einen Anwalt im Raum Freiburg i.Br. empfehlen? Momentan ist er mit seiner Noch-Ehefrau bei einem Mediator, aber wir werden die Angst nicht los, womöglich doch noch über den Tisch gezogen zu werden. Momentan bleiben ihm nämlich nur 500 €, der Rest geht an Sie, an die Ratenzahlungen für den Hauskredit und die Kinder und es ist ihr immer noch zu wenig.

    über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und es würde uns schon einmal sehr weiterhelfen.
    herzlichen Dank schon im voraus.

    mit freundlichen Grüßen aus Freiburg
    Maja

  424. RA Thomas von der Wehl

    @ maja

    ich wäre mit dem Angebot vorsichtig. Wie soll die Ehefrau den Rest denn überhaupt finanzieren?

    Wenn sie aber einen Vertrag unterschreibt, kann sie nicht nach einigen Jahren kommen und wieder Unterhalt verlangen.

    Einen Kollegen in Freiburg prüfe ich mal. Ich kann nichts versprechen.

  425. Ralf

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich zahle Unterhalt für meine Ex-Frau. Wir haben 2 Kinder : 6 + 11 Jahre alt. Seit 2006 gibt es einen Unterhaltstitel. Meine Ex möchte??? (oder muss – neues Gesetz???) jetzt wieder arbeiten gehen. Was muss ich tun, wenn es soweit ist und sie eigenes Geld verdient? Muss ich Abänderungsklage einreichen oder kann ich einfach den Unterhalt, je nach dem was sie verdient, kürzen oder ganz wegfallen lassen? Muss sie mir das Urteil (Titel) vom Gericht zurückgeben oder können wir uns so einigen?

    Vielleicht können Sie mir auch noch sagen, wieviel Bewerbungen sie im Monat abschicken muss und was kann ich tun, wenn sie doch nicht arbeiten geht und mich einfach nur hinhalten will?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

  426. Claudia

    Hallo!
    Eine Frage zum neuen Unterhaltsgesetz:
    Die Mutter meiner Freundin und deren Ehemann wollen sich trennen. Die Kinder sind beide erwachsen und aus dem Haus. Die Frau arbeitet ungern, aber immerhin auf 400,00 € Basis. Der Mann ist Lehrer, was er verdient weiß ich nicht. Beide haben neue Partner und sind Eigentümer einer gemeinsamen Wohnung. Wie viel Unterhalt steht der Noch-Ehefrau jetzt und nach der Scheidung nach dem neuen Gesetz zu? Momentan zahlt er freiwillig die Leasingraten für IHR Auto und sie erhält 1.200 € zum Verjucksen.

  427. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    mit diesen Daten ist natürlich keine seriöse Unterhaltsberechnung möglich.

    Einzelfälle kann und darf ich hier im Blog ohnehin nicht berechnen, dafür müssen Sie Verständnis haben.

  428. Maja

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    herzlichen Dank für Ihre Einschätzung. Ich werde es mal so weitergeben . Vermutlich müsste sie das Haus entweder verkaufen oder ihre Familie springt bei der Finanzierung ein. Aber das würde hier zu weit führen. Sollten Sie noch einen Anwaltskollegen in Freiburg empfehlen können, wäre das wunderbar.
    Der Mediator hat meinem Partner und seiner Noch-Ehefrau empfohlen, die bei ihm getroffenen Vereinbarungen jeweils bei einem Anwalt prüfen zu lassen. Könnten Sie so etwas gegebenenfalls auch übernehmen, obwohl Ihr Gerichtsstand nicht hier im Südwesten ist, oder spielt das bei einer Prüfung der Vereinbarung gar keine Rolle?

    es grüßt Sie herzlich

    Maja aus Freiburg

  429. Oliver

    hallo,
    ich war seit dem 31.07.97 verheiratet, bin seit dem 01.03.05 getrennt und seit dem 13.02.08 geschieden. meine ex-frau lebt seit dem 01.04.07 mit einem neuen partner zusammen.
    ich zahle 520,-€ Trennungsunterhalt und 257,-€ Kindsunterhalt für unseren gemeinsamen sohn, 10 jahre alt.
    der kindsunterhalt ist unstrittig, meine ex geht auf 400,-€ basis arbeiten.
    meine frage wäre nun wie lange sie noch einen anspruch auf unterhalt hat und in wie weit sie sich um einen arbeitsplatz bemühen muß?
    vielen dank
    mfg
    oliver

  430. RA Thomas von der Wehl

    @ oliver

    Nunmehr gilt § 1578b BGB. Ihre Frau muss sich um einen Job kümmern, zumindest halbtags. Wenn sie allerdings in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, wäre ihr Unterhaltsanspruch verwirkt. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/28/zusammenleben-in-einer-verfestigten-lebensgemeinschaft/

    Haben Sie keinen Anwalt? Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  431. Oliver

    hallo noch mal und danke für die schnelle antwort.
    doch ich habe eine anwältin, da ich aber während des scheidungsverfahrens umgezogen bin und sie telefonisch nur sehr schwer zu erreichen ist, wollte ich die frage erst einmal grundsätzlich auf dem schnellsten weg klären.
    ich habe die seite aus ihrem link schon vorher gesehen, bin mir aber auch jetzt noch nicht sicher ob diese regelung auf mich zutrifft.
    meine ex-frau ist vor ca 1,5 jahren etwa 200km von unserem damaligen wohnort weggezogen, einer der gründe (für mich der hauptgrund) war ihr neuer partner.nach einem halben jahr ist sie dann dort auch mit ihm zusammengezogen.
    nun hat sie heimweh und überlegt ob sie wieder zurück in die heimat soll, ich bin inzwischen ca 60km näher an ihren neuen wohnort gezogen (hauptgrund war allerdings mein arbeitsplatz)
    die frage ist ja nun ist ihr anspruch schon erloschen und falls sie sich jetzt wirklich dazu entschließen sollte wieder zurückzuziehen lebt der anspruch dann wieder auf?
    ich lebe übrigens mittlerweile in frankfurt und habe mir mit meiner neuen partnerin dort eine wohnung gesucht in die sie im nächsten monat auch mit einzieht.
    hier ergibt sich eine neue frage, die meiner freundin sehr wichtig ist.
    bin ich in zukunft für irgendwelche verpflichtungen meiner ex-frau finanzieller art die nach der ehezeit entstanden sind veranwortlich?
    ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir auch hierzu noch einmal einen teil ihrer zeit zur verfügung stellen würden.
    ich weiß es sehr zu schätzen welchen beitrag sie hier auf diser seite leisten, meinen respekt!!
    vielen dank noch einmal
    mfg
    oliver

  432. RA Thomas von der Wehl

    @ oliver

    wenn der Unterhaltsanspruch erst einmal verwirkt ist, ist er weg.

    Für Schulden nach der Ehe haften Sie nicht.

  433. Birgit

    Hallo!

    Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe (7 und 12 Jahre) und wir haben 2 Kinder (4 und 2 Jahre).
    Mein Mann zahlt für die Kinder und seine Ex Unterhalt.
    Von was für Faktoren ist es nun abhängig, ob seine Ex arbeiten gehen muss und zu wieviel %. Ich selbst muss bereits wieder arbeiten damit wir „über die Runden kommen“ obwohl meine Kinder ja noch viel kleiner sind. Wir sind uns nicht ganz sicher, ob es sich lohnt dass ganze nochmal zu RA zu geben… ausserdem hat sie so wie es aussieht auf einen Teil ihrer Stelle verzichtet. Wie sieht es denn aus, wenn sie quasi keine Stelle bekommt und arbeitslos ist.
    Vielen dank

  434. Norbert

    Hallo,

    ich bin seit 1987 verheiratet meine Frau ist 1 1/2 zuhause gewesehen und
    wahr familienversichert.
    ich möchte mich gerne nun Scheiden lassen wir Leben seid 2001 getrennt.
    Steuerlich und Finanziell auch getrennt.
    nun möchte meine Frau weil ich mich Scheiden lassen will auf die
    Jahre wo sie zu Hause war (nich berufstätig)
    einen Finanziellen Ausgleich für die Spätere Rente von mir haben.
    ich selber bin Rentner (seit 2004)

    Meine Frage ist ob sie anspruch hat auf diesen Finanziellen ausgleich da
    meine Rente nich sehr beträglich hoch ist (770 euro)?

  435. RA Thomas von der Wehl

    @ norbert

    im Scheidungsverfahren wird ohnehin zwangsläufig der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche, durchgeführt.

    Da brauchen Sie und Ihre frau sich gar nicht drum kümmern.

  436. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    fragen Sie dringend einen RA nach einer neuen Unterhaltsberechnung. Durch die Unterhaltsreform sind jetzt alle 4 Kinder im 1. Rang (das war bis zum 31.12.07 anders). Erst wenn der Bedarf aller 4 Kinder voll gedeckt ist, bekäme die Ex überhaupt noch Unterhalt und dann auch nur gleichberechtigt neben Ihnen.

    Sie sind der klassische Fall, in dem das neue Unterhaltsrecht etwas ändert.

    Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  437. Birgit

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Mein Mann hat monatlich 3600Euro (incl.Kindergeld+Familienzuschlag). Davon können alle Parteien ja quasi gedeckt werden.
    Ist es trotzdem sinnvoll eine Klage einzureichen?
    Wir kommen aus Ost-Württemberg, wenn sie uns in diesem Raum einen Anwalt empfehlen können – gerne!

  438. Petra

    Hallo Herr von der Wehl,

    soviel ich weiß, wird eine Steuerrückerstattung auf das Jahresgehalt zur Berechnung des Kindesunterhaltes angerechnet. Da mein Ex wieder geheiratet hat und freiwillig die Steuerklasse 4 gewählt hat bekommt er sicherlich Steuern zurück, die ja aber mit seiner neuen Frau zusammenveranlagt sind, wie wird dann die Steuererstattung angerechnet (nur sein Anteil?)

  439. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    der Steuervorteil der neuen Ehe kommt (bei angenommenen Vorrang der Altehe) nur der neuen Ehe zugute, soweit es um Ehegattenunterhalt geht.  Zu Einzelheiten werde ich in Kürze einen neuen Artikel verfassen.

    Die anderslautende Rechtsprechung des BGH ist überholt seit einem Beschluss des BVerfG von 2003, aber wiederum ergeben sich durch die neue Rangordnung Probleme hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes bei Gleichrang. Für die Unterhaltsberechnung wird wie mit Steuerklasse I gerechnet. Beim Kindesunterhalt gilt aber tatsächlich Ihre Schilderung. Für die Berechnung von Kindesunterhalt ist der Splittingvorteil mit einzubeziehen, da es hier auf das tatsächlich bezogene Einkommen ankommt.

  440. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    Ost-Württemberg sagt mir leider nicht viel. Welche Städte kämen in Betracht?

  441. heike

    hallo
    hab da mal ne frage bin seit fast einem jahr von meinem mann getrennt.nun ist er krank geschrieben das er nur den kindern noch unterhalt zahlen mus was er inmoment auch nicht macht.jetzt eine frage wenn er von der firma ne abfindung bekommt steht mir davon auch was zu als frau ????

    bitte um antwort gruss heike

  442. RA Thomas von der Wehl

    @ heike

    ja, aber wohl nur über den Unterhalt. Die Abfindung wird genommen und so lange auf das geringere Einkommen durch Krankheit verrechnet, bis sie verbraucht ist. So haben Sie einen Unterhaltsanspruch aus seinem alten Gehalt.

  443. Birgit

    Region Aalen, Ulm, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd.
    Muss den Verdienst von meinem Mann nochmal korrigieren. Also der Unterhalt für seine Ex wurde damals festgelegt anhand eines Netto-Einkommens von 2700 Euro. Trotzdem könnten ja immer noch alle Parteien befriedigt werden.
    Sie selber ist im öffentlichen Dienst und hat (so wie es aussieht) ihre 100% Stelle, die ihr nach dem Erziehungsurlaub noch zustand einfach abgelehnt und quasi zurückgegeben.

  444. Madie

    Hallo Herr von der Wehl,

    jetzt muss ich mal etwas fragen:

    geheiratet im Jan. 03, geschieden im Okt. 05. Ich hatte nach der Scheidung für meinen Sohn (4 Jahre) 199 Euro und fur mich 251 Euro Unterhalt erhalten. Jetzt hab ich ein schreiben vom Anwalt meines Ex-Mannes ehalten das er ab sofort für mich keinen Unterhalt mehr bezahlen wird, da ich nach dem neuen Gesetzt eine Vollzeitstelle annehmen müsste. Ich arbeite schon ein Jahr in Teilzeit 20 Std. Jetzt soll ich Beweise bringen warum ich nicht Voll arbeiten gehe. Kann er verlangen das ich mein Sohn in einen Ganztageskindergarten bringe? Muss er weiter bezahlen? Hab ich noch eine Chance von ihm Unterhalt zu bekommen?

    Viele Grüße

  445. RA Thomas von der Wehl

    @ madie

    bei einem 4-jährigen Kind wird eine volle Erwerbsobliegenheit eher die Ausnahme sein. Dennoch wird der Unterhalt zeitlich zu befristen sein. Wie lange?? das werden die ersten Urteile zeigen.

  446. Petra

    Hallo Herr von der Wehl,

    danke für Ihre schnelle Antwort.
    Werde daraus aber nicht ganz schlau, was das jetzt für den Kindesunterhalt bedeutet.
    Bedeutet der Splittingvorteil das der Kindesunterhalt so berechnet wird als hätte mein Ex-Mann die Steuerklasse 3?

  447. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/
    Der Splittingvorteil ist die tatsächliche Situation in der neuen Ehe und diese Situation wird bei Berechnung des Kindesunterhaltes zugrunde gelegt.

  448. Stefanie

    Hat meine Tochter nach der Scheidung das Recht des Erbes von ihrem Vater , auch wenn ich das Sorgerecht habe ?

  449. RA Thomas von der Wehl

    @ stefanie

    ja, hat sie.

  450. Trudi

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein bester Freund hat folgende Situation:
    Seine Ehe wurde 1996 geschlossen, er hatte damals schon Karriere gemacht, sie arbeitete als Bürokauffrau (war aber gelernte Floristin) bis ihre Firma Pleite ging und sie ohnehin gerade schwanger geworden war. Ein Haus wurde gekauft – ist nun halb abbezahlt. Die Töchter sind nun 8 und 10. Vor 2 Jahren ging sie in 40% Stelle als Bürokraft, vor 1,5 Jahren Trennung des Paares. Scheidung läuft. Er ging kurz danach ins Ausland und verdient nun minimal weniger als vorher. Die Stelle hatte er jedoch schon vor der Trennung zugesagt.
    Alle Kosten, die die Kinder betreffen, trägt er bedingungslos. Auch besucht er sie jedes 2. WE und verbringt seine vollen sechs Wochen Urlaub mit ihnen.
    Seiner Ex hat er 17 Monate den von ihr geforderten, eigentlich viel zu hohen Unterhalt gezahlt. Ihr Lebensstandard ist sogar gestiegen. Seit einem Monat zahlt er nur noch, was er muss. Er hatte ihr angeboten ihr noch vier Jahre lang einen nur wenig geringeren Unterhalt zu zahlen, als die 17 Monate, oder 1,5 Jahre Geld plus seinen Anteil aus dem Haus. Sie verlangt aber unbegrenzten Unterhalt und das Haus und will jetzt klagen. Mehr arbeiten will sie auch nicht oder wenigstens eine besser bezahlte Stelle suchen.
    Müsste sie nicht wenigstens 50% arbeiten? Und da sie noch recht jung und gesund ist und die Kinderbetreuung gewährleistet werden könnte, ab wann müsste sie voll arbeiten?
    Muss er ihr ihren persönlichen Lebensstandard mehr als 5 Jahre garantieren?
    Und kann sie sich einfach weigern eine Entscheidung bezüglich des Hauses (selbst übernehmen oder ganz verkaufen) zu treffen?

    Vielen Dank!

    MfG Trudi

  451. RA Thomas von der Wehl

    @ trudi

    das ist ein Fall, den dringend ein versierter Anwalt betreuen muß.

    Die Klage würde ich aufnehmen.

  452. Petra

    Hallo Herr von der Wehl,

    kann es passieren, das durch das neue Unterhaltsgesetz (wenn die Frau halbtägig arbeiten muss da die Kinder alt genug sind) die Frau ihrem Ex-Mann Unterhalt gewähren müsste wenn ihm nach Abzug des Kindesunterhalts nur der Selbstbehalt bleibt und sie 600.- netto verdient? Denn nach der 3/7 und 6/7 Methode wäre dieses so. Sie bekommt 775.- Euro schon alleine für die Kinder und wohnt fast mietfrei im eigenen Haus.

  453. Martina

    Hallo Herr von der Wehl,
    können Sie mir sagen, ob ich (berufstätig) nach der Scheidung weiterhin
    Unterhalt an meinen arbeitslosen Ehemann zahlen?
    Ich weiß, das Unterhalt bisher mit der Scheidung neu beantragt werden mußte.
    Ist das nach dem neuen Gesetzt auch so, das ich nach der Scheidung weiter zahlen muß und wenn ja, wie lange?

  454. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    nein, kann nicht passieren, zumal der Kindesunterhalt nicht Einkommen der Frau ist.

  455. RA Thomas von der Wehl

    @ martina

    Trennungsunterhalt und Nachscheidungsunterhalt sind unterschiedlich. Das ist so geblieben.

    Ob überhaupt und wie lange Sie zahlen müßten, hängt von vielen fragen ab, die Sie konkret mit einem Anwalt besprechen müssen.

  456. Ella Wald

    Ich habe eine Frage zur Ferienbetreuung der Kinder durch die geschiedenen Eltern. Mein ExMann verreist regelmäßig in den Schulferien, ohne unsere gemeinsame Tochter (14) mitzunehmen. Das heißt, die gesamte Betreuung und finanzielle Belastung bleibt an mir hängen. Kann ich von meinem ExMann einen finanziellen Ausgleich verlangen? Gibt es überhaupt eine Regelung zu den Schulferien – wie lange und wo das Kind betreut wird?
    Vielen Dank
    Ella

  457. Tom

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich zahle meiner geschiedenen Frau seit 2001 Ehegattenunterhalt (und Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter, 7 Jahre). Der Unterhalt wurde nicht tituliert, sondern von den RAs festgelegt. Muss ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz noch Ehegattenunterhalt zahlen? Unterhalt für Kind ist logisch und wird auch gezahlt. Meine gesch. Frau wohnt in einem eigenen Haus, arbeitet zumindest halbtags und unsere Tochter geht in die Schule sowie tagsüber in die Betreuung. Nach dem Altersphasenmodell müsste ich noch bis zum 8 Lebensjahr Unterhalt zahlen, der ab dann verringert werden könnte (alte Regelung). Kann ich ihr aufgrund der neuen Gesetzeslage anbieten, noch Unterhalt bis zum 8. Geburtstag zu zahlen und danach den Ehegattenunterhalt einzustellen – sozusagen als Kompromiss?

  458. Gerd

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Frau (Mutter meiner beiden Kinder) hat im Mai 2006 eine Affäre im gemeinsamen Urlaub mit einem anderen Mann angefangen und ging seitdem fremd. Ende August 2006 am Ende der Sommerferien habe ich das erfahren und bin (in meinem Haus) aus dem gemeinsamen Schlafzimmer ausgezogen und habe dann im Keller im Gästebett geschlafen. 6 Monate lang. Sie ist nicht ausgezogen. Erst Ende März 2007 ist sie mit den gemeinsamen Kindern in ein anderes Bundesland in die Nähe von ihrem „Neuen“ gezogen. Seitdem zahlte ich Trennungsunterhalt fast 2.500,00 Euro incl. dem Kindesunterhaltes. Sie hat im August 2008 geklagt und wollte insgesamt 3.700,00. Das gericht sah das anders! 🙂 Ich zahle seit November 2007 200,00 Euro weniger = 2.300,00 Euro. Im September 2007 nach genau einem Jahr habe ich die Scheidung eingereicht. Allerdings hat sie erreicht, dass das Trennungsjahr erst ab Auszug im März 2007 gilt und nicht ab Ende August 2006 als die Trennung tatsächlich von Tisch und Bett vollzogen wurde. Es gibt einen Ehevertrag in dem Vereinbart wurde, dass sollte sie eine neue Partnerschaft eingehen und eine neue wirtschaftliche eheähnliche Beziehung leben keine NACHEHELICHE Unterhaltsverpflichtung von meiner Seite besteht. Nun Zahle ich aktuell (= März 2008) bereits theoretisch schon ein halbes Jahr zu lange Trennungsunterhalt. Sie ist inzwischen seit drei Monaten mit dem neuen Partner zusammengezogen. Er hat einen sehr gut bezahlten job ist kinderlos und war nie verheiratet. Also keine finaziellen Altlasten. Anfang April ist nun Scheidungstermin und nun will die Kindsmutter plötzlich nachehelichen Unterhalt und droht den Ehevertrag anzufechten nur weil sie am Tag der Unterzeichnung Anfang des 4. Monats schwanger war!!! Die Ehe wurde 1999 einen Tag danach geschlossen, die erklärt sie natürlich nicht für rechtsunwirksam. Ich vermute sie wird den Scheidungstermin „platzen“ lassen, weil angeblich Folgesachen nicht geklärt sind nur um noch länger Trennungsunterhalt kassieren zu können, obwohl ihr überhaupt kein nachehelicher Unterhalt zusteht. Ich bin ab Anfang des Jahres in eine neue Steuerklasse gerutscht und verdiene 1.500 Euro weniger. Das interessiert aber niemanden. Vergleich ist Vergleich heißt es nur? Ich kann mir das alles nicht mehr leisten. Eine neue Familie kann ich mir schon gar nicht leisten. Meine neue Partnerin hat zwei Kinder und wir wissen wirklich nicht, wie wir weiter machen sollen. Alles bekommt die ERSTFRAU! Kann der Scheidungstermin wegen dieser Dreistigkeit tatsächlich „verschoben“ werden. Kann ich dem gericht ggf. Beweise vorlegen?

    MfG
    Gerd K.

  459. RA Thomas von der Wehl

    @ gerd

    ich hoffe, Sie haben einen Anwalt beauftragt. Der muss Ihnen die Fragen doch beantworten können!

    Ihre Frau kann jederzeit Folgesachen in den Verbund stellen. Dann kann erst geschieden werden, wenn auch die Folgesache (z.B. Unterhalt) geklärt ist.

  460. Peter

    Hallo,
    nachdem alten Unterhaltsrecht stand meiner Frau nach der Scheidung ausserehelicher Unterhalt zu. Daraufhin habe ich letztes Jahr im November ´07 diesem zugestimmt, jetzt im März ´08 fand die Ehescheidung statt, ich wurde verpflichtet weiterhin Unterhalt zu zahlen, wegen meiner Zustimmung in 11/07 ist dies rechtlich zulässig? Konnte ja letztes Jahr nicht wissen das die Gesetze ändern?

  461. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    nur die Gesetzesänderung läßt einen Unterhaltsanspruch nicht automatisch entfallen. Lassen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht prüfen, ob was zu machen ist.

  462. koehler

    Hallo Herr von der Wehl,
    meine Ex-Frau hat mir über das Jugendamt eine Neu- Berechnung des Kindesunterhalts gefordert. Meine Tochter 13 ist bei mir gemeldet, damit meine Tochter die selbe Hauptschule besuchen kann und nicht wechslen muß, und ich das Kindergeld in Höhe von 154 Euro bekomme aber bei ihrer Mutter lebt. Muß ich meiner Ex-Frau das Kindergeld ausbezahlen oder wird dies mit dem Neu berechneten Unterhalt berücksichtigt. Werden dabei auch berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt (Fahrtkosten zur Arbeit usw).

  463. josefine

    Hallo Herr von Wehl,
    ich(44,21 Jahre Ehe)) befinde mich seit 1Jahr in einem schmutzigen Scheidungsverfahren. Bisher wurden mir gute Hoffnungen auf Unterhalt gemacht,nachdem ich viele Vermögenswerte,Abfindung,gemeins.Versicherungen zur Altersvorsorge auf seinen Namen…eingebüßt habe.
    Termin der Trennung war von ihm so gewählt, dass ich vorher beruflich fast gleichwertig,arbeitslos u.mit diesen Einkommenshöhen u.neuen Lebensumständen chancenlos war,mit Trennung,Entwendung von Vermögenswerten,Abfindung, Sohn im Abitur war geplanter Berufswechsel schwierig.Hinzukam erneute Krebserkrankg.,Er wollte u.hat sich bewußt allen Verpflichtg.entzogen. Ich habe TZ-arbeit gefunden mit persönl.Rücksichtnahme auf meine enormen Einschränkungen gesundheitl.,jetzt psych.Art,die sich nach der Ehe durch Hetztezugespitzt haben.Z.B.auch Selbstmordversuch des Sohnes,Lügen d.Kinder f.ihren Vater…
    Welche Ansprüche könnte ich wie geltend machen? Nach meinem Empfinden liegen berufl.Nachteile resultier.aus Verweig.der Möglichkeiten,wie auch gesundheitl.Schädig.in u.nach Ehe vor (strafrechtl.hab ichs verpasst).Billigkeit ist aus meiner Sicht gegeben.Ich muss Erspartes aus Verzicht u.“Dummheit“teilen,hab umsonst gearbeitet f.ihn(Sklaverei)ihn in Krankheit unterstützt,seine berufl.Karriere unterstützt,Gesundheit eingebüßt, aber keinen solidarischen Anspruch?Ich bin dankbar für Tipps um ggf. noch was zu retten, Danke

  464. Gisela

    Ich bin seit Sept. 2005 von meinem Ehemann getrennt, jetzt will er die Scheidung und hat angedeutet, dass er dann nicht mehr soviel zahlen muss bzw. ich wieder volltags in die Arbeit gehen müsste. Unser Kind ist 8 Jahre, er zahlt 290,,- Euro für unser Kind und 580,- Euro für mich. Ich arbeite seit dem 3. Lebensjahr unseres Kindes Teilzeit, zur Zeit 21 Stunden die Woche (3 Tage in der Woche). Unser Kind geht nach der Schule in eine Einrichtung (3 Tage). Kann man von mir eine Ganztagsbeschäftigung verlangen bzw. wird der Unterhalt so gekürzt, dass ich ganztags wieder in die Arbeit gehen müsste?

  465. RA Thomas von der Wehl

    @ Gisela

    das ist schwer zu sagen, aber könnte passieren. Es hängt viel von der konkreten Betreuungssituation und den Chancen am Arbeitsmarkt ab.

  466. RA Thomas von der Wehl

    @ josefine

    ich könnte Ihnen allenfalls moralischen Trost zusprechen, aber juristisch hier nicht helfen. Ihr Fall ist sehr komplex und bedarf der Betreuung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

  467. Willi

    Hallo Herr von Wehl,
    ich lebe seit 2003 getrennt und die Scheidung wird nun wohl in den nächsten Monaten vollzogen werden. 3 Kinder, 13, 15 und 17 Jahre wohnen bei meiner Ex für die ich Unterhalt zahle. Aber an meine Ex zahle ich ebenfalls Unterhalt. Sie arbeitet halbtags + zus. Abends ne Stunde. Kann von ihr nach neuem Recht Vollerwerb verlangt werden? Sie hat auch während der Ehe schon immer mind. halbtags gearbeitet. Sie arbeitet übrigens als RA Fachangestellte aber für super geringe Bezahlung und der Abendjob ist auch nix womit man Bäume ausreißt. Kann man Beispiele kreieren, wie meine Ex mehr verdienen könnte und dann fiktiv abrechnen?Hier ist doch auch bestimmt eine Befristung möglich?
    Vielen Dank im voraus.

  468. Ella

    Lieber Herr von der Wehl,

    ich würde mich sehr über einen kurzen Rat bzgl meiner Frage in 456 freuen. Vielen Dank

    Ella

  469. RA Thomas von der Wehl

    @ ella

    der Vater kann nicht gezwungen werden, den Umgang (auch die Ferien) in bestimmter Weise auszuüben.

  470. RA Thomas von der Wehl

    @ willi

    Ihre Frau wird vollschichtig arbeiten müssen. Sie wird entsprechende Bewerbungen vorlegen müssen. Allerdings müßten Sie ihr für eine schnelle Fiktion einen konkreten Job nachweisen, was schwierig ist.

    Anwälte zahlen traditionell schlecht……….

  471. Birgit

    Hallo nochmal!

    Zu 443 nochmal, sie wollten uns doch eventuell einen Anwalt empfehlen? Mit unserem jetztigen sind wir absolut unzufrieden, da der sich, obwohl wir schon alles zusammengeschrieben haben, nicht rührt…

  472. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    sorry, wenden Sie sich an den Kollegen Brüstle

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt_in_ulm-4462.html

  473. Karin

    Mein Partner (51) ist seit 15 Jahren verheiratet. Sie ist 55. Seit 14 Monaten lebt sie getrennt von ihm und geht nur 2 Tage die Woche arbeiten. Bisher haben sie sich soweit geeinigt, dass sie gut zurecht kommt. Er gibt ihr zu ihren 500,- Euros noch 900,- Euros und zahlt alle anfallenden Rechnungen f. Versicherungen, Zweitwohnung, Autosteuern etc. Sie leidet seit einigen Jahren an Rheuma in den Knien und Händen. Zur Zeit geht es wieder ganz gut – sie arbeitet auch seit über einem Jahr immer diese 2-3 Tage. Bei Scheidung droht sie ihre Tabletten nicht mehr zu nehmen, damit das Rheuma wieder ausbricht uns sie arbeitsunfähig wird. Sie droht damit, dass die Scheidung „bitter“ wird. Kann sie das einfach so machen? Ist das auch nach dem neuen Scheidungsrecht noch möglich, dass man damit weiterkommt? Bekommt sie dann immer noch die 3/ 7 wie früher? Aus Angst vor dem finanziellen Ruin reicht er die Scheidung nicht ein.
    Freundliche Grüße

  474. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    sie können sich nicht erpressen lassen. Niemand setzt Tabletten ab, um danach Schmerzen zu haben. Leiten Sie die Scheidung ein, damit die Ehefrau merkt, sie kommt damit nicht durch.

  475. Tom

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl,

    könnten Sie noch etwas zu 457 schreiben? Vielen Dank.

  476. Karin

    Sie braucht nur einige Tage die Tabletten nicht zu nehmen um ein Anschwellen ihrer Gelenke zu erreichen. Mein Partner meint, sie würde sich dann die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Ich benötige hier eine genauere Auskunft von Ihnen. Mein Partner ist fest der Meinung, dass das neue Scheidungsrecht bei ihr nicht greift- wegen des Alters und ihrer Krankheit. Es gibt übrigens keine Kinder aus dieser Ehe.

  477. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    ich bin keine kostenlose Rechtsauskunft und solche fordernden Formulierungen mag ich gar nicht.

    Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.

  478. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    versuchen Sie es. Wenn es keinen Titel gibt, müßte Ihre Frau klagen und Sie können sich mit § 1578 b BGB verteidigen. Das Alterphasenmodell gibt es ja nicht mehr.

  479. Sandra

    Hallo RA Thomas von der Wehl,

    habe eine kurze Frage, ich habe mich von meinem Mann getrennt und muß nun ab Mai´08 Hartz vier beantragen(bisher bekomme ich ALG I). Mein EX hat aus einer früheren Beziehung zwei unterhaltspflichtige Kinder (wobei der jüngere [14 Jahre] bei ihm lebt) und verdient ca 1500,00€ netto.
    Nun meine Frage muß er bei diesem Einkommen noch Unterhalt an mich leisten oder nicht . Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar
    Lieben Gruß und besten Dank im vorraus
    Sandra

  480. Sandra

    Die 1500,00€ hatte er allerdings bei Lohnsteuerklasse III nun bekommt er Lohnsteuerklasse II (eine abrechnung dazu haben wir aber noch nicht _)

  481. Gerd

    Hallo,

    ich habe bis zum 15. Lebensjahr meines Sohnes
    Unterhalt bezahlt, dann wurde ich aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand geschickt. Mein Vorruhestandesgeld beträgt 960€,
    wovon ich noch freiwillige Beiträge zur Kranken
    und Rentenversicherung leisten muss.
    Durch Komplikationen wurde die letzten 2 Jahre kein Geld ausbezahlt, was jedoch nun in einer grösseren Summe nachbezahlt werden soll.
    Nun hat sich hat sich das Jugendamt bei meinem Rententräger gemeldet und versucht ein Teil diese Geldes zu anektieren, obwohl ich die nichtbezahlten Beiträge zur Kranken und Rentenversicherung nachträglich davon leisten müsste.
    Ist das rechtens?

  482. Maik

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zumThema Umgangsrecht. Leider ist es mir aus beruflichen Gründen nicht möglich mein Kind alle zwei Wochen zu holen. Da ich mit meiner Ex Frau auf keine
    Einigung
    komme und sie es jetzt gerichtlich einklagen will, wäre meine Frage ob sie damit durch kommt. Momentan hole ich mein Kind einmal im Monat über das Wochenende. Leider variert sich das Wochenende. Das heißt das es einmal Anfangs und manchmal Ende des Monats ist.
    Danke für Ihre Antwort.

  483. Bernd

    Hallo

    ICH HABE FOLGENDES PROBELM!

    NACH LANGER EHEKRISE HAB ICH MICH NUN ENDGÃœLTIG ENTSCHIEDEN MICH VON MEINER FRAU ZU TRENNEN!

    WIR SIND SEIT 10 JAHREN VERHEIRATET UND HABEN EIN GEMEINSAMES KIND DAS 10 JAHRE ALT IST!
    UND EIN NICHT GEMEINSAMES KIND DAS UNTERHALT BEKOMMT VON IHREM VATER!

    MEINE FRAU HAT SEIT DER GEBURT DES KINDES NICHT MEHR FEST ALS ANGESTELLTE GEARBEITET SO DAS ICH ALLEINVERDIENER WAR! SIE HAT NEBENBEI EINEN MINIJOB GEMACHT AUF HONORARBASIS!

    SEIT 3MONATEN ARBEITET MEINE FRAU IN EINEM FESTEN ARBEITSVERHÄLTNIS FÜR 900 EURO!

    ICH HABE EINEN NETTOVERDIENST VON 1.900 EURO

    JETZT NUN ZUR FRAGE!

    MUSS ICH FÃœR MEINE FRAU UNTERHALT ZAHLEN?
    WENN JA?
    WIEVIEL CA?

    ICH HABE EIN EIGENTUMSHAUS UND ZAHLE EINEN ABTRAG VON 1000 EURO!

    ALS MIETEINKOMMEN HABE ICH 500WARM!

    DARF MEINE FRAU IN DEM HAUS WOHNEN BLEIBEN?

    UND!
    WENN ICH SIE DRIN WOHNEN LASSE MIT KINDERN WIRD DAS MIT DEM UNTERHALT VERRECHNET WENN ICH DEN KREDIT WEITERBEZAHLE?

    DANKE FÃœR DIE INFORMATIONEN IM VORAUS!

  484. Tom

    Ich möchte berichten, was mir auf dem Familiengericht jetzt im April 08 hier in Deutschland (BW) passiert ist:

    Ich habe vor 7 Jahren vor meiner Heirat einen Ehevertrag geschlossen, der zusammengefasst zum Inhalt hat, dass meine Frau Unterhalt bekommt wenn gemeinsame Kinder da sind. Wir haben zwei Kinder. Dieser wiederum ist nur der Höhe nach eingeschränkt. Wegfall der Unterhaltpflicht ist, dass Sie mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.

    Mein Frau ist aus einer völlig intakten Ehe ausgebrochen. Sie hat mich also verlassen! Ich habe Sie nie betrogen, habe viel gearbeitet, damit sie nicht mehr arbeiten muss und sie eine sorgenfreies Leben führen kann. Im gemeinsamen Familienurlaub im Mai 2006 hat Sie einem anderen Mann angemacht. Eine neue Beziehung (Geschlechtsverkehr mit Zukunftsplanung) ist meine zukünftige Exfrau dann im Juni 2006 eingegangen. Eine gefestigte Partnerschaft wird mit selbigen Herrn seit Herbst 2006 – wenn auch noch an getrennten Wohnorten zelebriert. Und eine verfestigte Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gemeinsamen Urlauben, gemeinsamen Auftreten auch auf Familienfesten und wohnen am selben Wohnort seit 30.03.2007. Ein gemeinsamer Wohnsitz – besagter Herr hat seine Wohnung endgültig aufgegeben und ist zu meiner zukünftigen Exfrau und den Kindern in die 4 Zimmer Wohnung gezogen – kam nun im Dezember 2007 noch dazu.

    Grund für die Trennung, wie meine zukünftige Exfrau vor Gericht mehrfach angegeben hat – dass ich zu viel gearbeitet habe.

    Aber egal…

    So, Nun hat der Richter beim regulären SCHEIDUNGSTERMIN jetzt im April 2008 festgestellt, dass der Ehevertrag meine Frau in keiner Weise benachteiligt und er nicht erkennen kann, weshalb und woher sie einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt herleitet. Sie lebt seit geraumer Zeit mit einem neuen Partner zusammen. Der Vertrag würde seines Erachtens vor dem OLG standhalten. ABER! sagte er dann zu mir – Er würde ja sehen, dass die Gegenseite hier nicht mit NULL rausgehen will und was ich bereit wäre zu zahlen.

    Ich war aber nicht bereit was zu zahlen, nachdem die Gegenseite vor dem selben Richter schon erreicht hat, dass das Trennungsjahr ein halbes jahr später zu laufen beginnt und ich jetzt bereits seit 19 Monaten Trennungsunterhalt in nicht geringer Höhe leiste. Dann forderte die Gegenseite 1000 Euro monatliche Appanage bis 31.12.2009 (für 20 Monate) und ich bin schier aus den Latschen gekippt. Nach etlichem hin und her und nachdem der Richter mehrfach betont hat, das es unwirtschafltich für mich wäre nicht geschieden zu werden, ich bereit wäre bis Ende diesen Jahres 2008 650,00 Euro zu zahlen, (das wäre der Betrag, den ich nach meinen aktuellen Netto-Gehalt an Ehegattenunterhalt schulden würde) . Ich zahle noch Kindesunterhalt, Altersvorsorge und die privaten Krankenversicherungen für zwei Kinder. Dann wollte die Gegenseite 1000,00 bis 30.06.2008 und ich habe gesagt – ich bin nicht verpflichtet überhaupt etwas zu zahlen, da der Ehevertrag solange er nicht nichtig ist Gültigkeit hat. Habe dann ein letztes Angebot gemacht bis 31.12.2008 1000,00 Euro zu bezahlen. Auch das hat die gierige Gegenseite abgelehnt. Der Richter wies mich (MICH!) darauf hin, dass ich doch länger zahlen solle, da es wirtschftlich nicht sinnvoll ist nicht geschieden zu werden. NICHT GESCHIEDEN ZU WERDEN – genau das hat er gesagt!

    DER RICHTER HAT NICHT ZUR GEGENSEITE GESAGT. Hey sind sie froh, dass der ihnen überhaupt was anbietet, er muss nämlich eigentlich gar nichts zahlen!

    SO ETWAS PASSIERT HIER AUF DEUTSCHEN GERICHTEN!!!!!!!!! Das stellt sich der Richter auf die Seite von “Erpressern”. Nach dem Motto wir die Antragsgegner wollen jetzt Kohle und wenn du nicht zahlst stellen wir Anträge und dann kann nicht geschieden werden… und der Richter unterstützt das!!! ich sagte ich will nur das Recht gesprochen wird und wissen Sie, was der Richter mir darauf antwortet: Das hätte er sich längst abgeschminkt, das Recht Recht ist. Der Richter wollte nur wissen, was ich gewillt bin zu zahlen, obwohl ich definitiv NICHTS zahlen müsste.

    ICH habe NEIN gesagt und jetzt weiß ich auch nicht wie es weiter geht. WAS MUSS ICH JETZT ZAHLEN bzw. MACHEN ???

    Gruß Tom

  485. Tom

    … die Ehe wurde natürlich NICHT geschieden!!!!

  486. Dani

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wie oft kann eine Mutter ihren 17jährigen Sohn raus werfen und wieder aufnehmen?
    Dadurch verzögert sich die ganze Zeit die Unterhaltsberechnung und wir zahlen immer nur das was uns unsere Anwältin ausgerechnet hat.
    Mein Stiefsohn lebt jetzt wieder bei seiner Mutter und hat 2 Lehren abgebrochen die ihm vom Jugendamt besorgt worden sind.Wie lange müssen wir für ihn Unterhalt zahlen?
    Er kann doch nicht immer seine Lehren abbrechen und dann auch nicht arbeiten gehen und mein Mann ist der Dumme der Unterhalt zahlt.Gibt es da nicht eine Regelung?
    Danke für Ihre Mühe.

    Liebe Grüße Dani

  487. Claudia

    Habe von einer Freundin gehöhrt, das jetzt der Unterhalt für Kinder nur noch bis zum 12 Lebensjahr bezahlt werden muss. Danach soll der Unterhaltspflichtige freiwillig entscheiden können ob er zahlt oder nicht. Stimmt das?

  488. Sylli

    @Claudia
    So ein Gesetz würden sicher viele begrüßen.

    Stimmt nicht!!!

    Unterhalt ist nach DDT bis zum 18. Lebensjahr
    zu zahlen,danach je nach Einkünfte des volljährigen
    Kindes und der Einkommen beider Elternteile.

    Wenn der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig ist,
    kann es vom Jugendamt den sogenannten
    Unterhaltsvorschuß bis zum 12. Lebensjahr geben.Vielleicht ist das verwechselt worden.
    Gruß Sylli

  489. Dani

    Zusätzliches Kommentar zum Kommentar Nr. 486

    Hallo nochmal,

    wir haben heraus gefunden,dass er in eine eigene Wohnung zieht und nur 1 mal die Woche zur Schule geht.Die Wohnung will evt die Mutter finanzieren.
    Wie lange ist man verpflichtet Unterhalt zu zahlen?Er könnte ja Jahre einmal wöchentlich zur Schule gehen und sich das bezahlen lassen.Ist das so möglich?
    Danke nochmal.

  490. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    läuft neben der Scheidung ein Verbundverfahren zum Trennungsunterhalt?

  491. Tom

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ganz herlzichen Dank für die Antwort bzw. Nachfrage.

    Verbundverfahren? Nein, ich weiß davon zumindest nichts. Kann das die Gegenseite ohne mein Wissen einleiten.

    Was ich weiß ist, dass die Gegenseite beim Termin, als klar war das nicht geschieden wird, lauthals mitgeteilt hat, dass sie jetzt 3-Stufenklage erheben werden.

    Ich habe meine Trennungsunterhaltszahlung eingestellt (trotz Vergleich vom 9.11.) Zahle aktuell noch Kindesunterhalt, die private KK für die beiden Kinder und die Altersvrsorge für die zukünftige Ex. Und die Gegenseite hat nun mit Vollstreckung gedroht.

    Noch ist weiter nichts geschehen.

    Gruß Tom

  492. Tom

    „Nachschlag“ zu Nr.: 491

    1.) Zerrüttung
    Die Feststellung, dass die Ehe zerrüttet ist haben beide Seiten dem Gericht gegenüber erklärt. Nur die Gegenseite hat dazu erklärt, dass sie NICHT geschieden werden will, solange sie nicht von mir Folgeunterhalt bekommt! Genauso hat die Gegenseite das geschrieben. Trotz Ehevertrag!
    2.) Versorgungausgleich
    Formulare längst von den Rentenversicherung mit Berechnungen zurückerhalten. Es liegen alle erforderlichen Unterlagen schon seit Herbst letzten Jahres bei Gericht.

    Gruß Tom

  493. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    wenn kein Verbundverfahren wegen Trennungsunterhalt läuft, würde ich freiwillig nichts auf den Unterhalt zahlen. Durch den Verbund würde der Trennungsunterhalt länger laufen, der ja nicht ehevertraglich regelbar ist und so könnte ein Druckmittel aufbaubar sein.

  494. Sandra

    Hallo RA Thomas von der Wehl,

    habe eine kurze Frage, ich habe mich von meinem Mann getrennt und muß nun ab Mai´08 Hartz vier beantragen(bisher bekomme ich ALG I). Mein EX hat aus einer früheren Beziehung zwei unterhaltspflichtige Kinder (wobei der jüngere [14 Jahre] bei ihm lebt) und verdient ca 1500,00€ netto.
    Nun meine Frage muß er bei diesem Einkommen noch Unterhalt an mich leisten oder nicht . Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar
    Die 1500,00€ hatte er allerdings bei Lohnsteuerklasse III nun bekommt er Lohnsteuerklasse II (eine abrechnung dazu hat er aber nich nicht)
    Lieben Gruß und besten Dank im vorraus
    Sandra

  495. Tom

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    seit dem Termin am 9. April zahle ich keinen Cent mehr auf den TRENNUNGSunterhalt. Habe nur noch 9/30 anteilig vor dem Termin angewiesen.

    Das Problem wird wohl sein, dass ich mich im November zu einem „unabänderbaren“ Vergleich hinreißen ließ, der erst mit RECHTSKRAFT der Scheidung endet. Berechnungsgrundlage war mein damaliges Nettoeinkommen. Dieses jedoch hat sich wegen Änderung in Steuerklasse I seit Januar 2008 um ganze 1.500,00 netto reduziert. Habe für 01/08, 02/08, 03/08 und anteilig für 04/08 aber immer noch den im Vergleich festgelegten Betrag bezahlt. (1044,35 Euro)

    Weiter wurde im Vergleich festgelegt, dass ich die privaten Krankenkassen für beide Kinder weiter bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen habe. insg. 320,00 Euro

    Und auch die Altersvorsorge für die zukünftige Ex von 255,65 pro Monat (das war jedoch auch so im Ehevertrag bestimmt, dass ich das bis 2019 zahlen muss)

    Damals bin ich tatsächlich davon ausgegangen im April geschieden zu werden.

    Kindesunterhalt:
    Obwohl ich nie Kindesunterhalt geschuldet habe und immer genau das bezahlt habe, was gem. DT meinem Nettoeinkommen entsprach wurde ein Titel eingefordert. Und obwohl sich mein Einkommen seit Januar um 23 % veringert hat, habe ich immer den titulierten Betrag für 2 Kinder (6 und 8) zahlen müssen.

    Derzeit zahle ich 53 % meines Nettoeinkommens an meine Erstfamilie.

    Seltsamerweise trennt „frau“ sich zwar vom Ehemann, aber an der Geldbörse des Mannes hält „frau“ liebend gern fest.

    Ich habe nach Abzug der Rate für das eigentlich für die Familie angeschaffte Reihenhäuschen nicht einmal mehr genug Geld um alltägliche Kosten mit meinem hart erarbeiteten Verdienst zu decken.

    Muss Abänerungsklage gestellt werden? Welche Erfolgsaussichten bestehen?

    MfG
    Tom

  496. Tom

    zu 495)

    Der Smiley hat sich hier statt einer „acht“ eingeschlichen.

  497. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    definitiv kann ich es nicht sagen, aber wahrscheinlich bleibt für Sie über dem Selbstbehalt von 900,00 EUR nichts mehr, weil beide Kinder im Rang vor Ihnen sind.

  498. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    ein Titel muß immer abgeändert werden und wenn die Gegenseite nicht freiwillig zustimmt, vor Gericht. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen. Der Begriff „unabänderbar“ hört sich natürlich bedenklich an. Was sagt der beratenden Anwalt, der Sie im vergleich betreut hat?

  499. Dani

    Hallo Herr von der Wehl,

    haben Sie mich vielleicht übersehen?
    Schönes Wochenende wünsche ich Ihnen.

    MfG

  500. Sandra

    danke sehr

  501. Paula

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich würde mich freuen, wenn Sie mir folgende Frage beantworten könnten.
    Mein Freund hat ein Kind aus erster Ehe. Im Moment zahlt die Unterhaltsvorschusskasse den Kindesunterhalt an Mutter/Kind, weil er studiert (noch 3 Semester) und nur einen Nebenjob hat und den Unterhalt nicht zahlen kann. Wir wollen heiraten, ich bin berufstätig. Stimmt es, dass die Unterhaltsvorschusskasse nicht mehr zahlt, wenn er wieder heiratet…und also de facto dann ICH den Kindesunterhalt zahlen muss?

    Vielen Dank!

  502. RA Thomas von der Wehl

    @ Paula

    ob die UVK die Zahlungen einstellt, weiß ich nicht. Dort fragen. Direkt zahlen Sie den Unterhalt natürlich nicht, aber u.U. teilweise indirekt. Lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

  503. Tom

    zu 498

    @RA von der Wehl

    …der RA meint jetzt, dass die Aussichten gering sind. Aber ich konnte nicht ahnen, dass meine zukünftige Ex plötzlich Unterhalt einfordert und die Scheidung somit sabotiert. Es existiert ja ein gültiger Ehevertrag, der Ehegattenunterhalt ausschließt bei einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft. Und die wird von meiner zukünftigen EX mehr als deutlich praktiziert.

    Es handelt sich scheinbar um ein beliebtes und weit verbreitetes Mittel, Scheidungen im Interesse desjenigen Ehegatten hinauszuzögern, der weiterhin Trennungsunterhalt beziehen, krankenversichert bleiben oder schlicht nicht geschieden werden möchte.

    Allerdings hat sich mein Nettoeinkommen seit Januar um 24,8 % – wegen anderer Steuerklasse – veringert. Das muss das Gericht doch anerkennen.

    Nach 20 Monaten Trennungszeit geht es hier beim Getrenntlebendunterhalt sogar entweder um Versagung/ Wegfall der Leistung auf Grund der bestehenden neuen und verfestigten Lebensgemeinschaft, Herabsetzung oder Begrenzung. Nach 20 Monaten Trennung müsste auch endlich eine Erwerbsobliegenheit bestehen.

    Ein weiterer Grund für eine Abänderung ist die mutwillige Verschleppung der Scheidung. Ausserdem wird durch die Einreichung der Abänderungsklage die Möglichkeit der Vollstreckung meines Gehaltes durch die Gegenseite verhindert.

    Ich will nicht wahrhaben, dass man deutsche Gerichte mit Unwahrheiten bedienen kann und dann auch noch damit durchkommt.

    Gruß Tom

  504. Paula

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    herzlichen Dank für Ihre Auskunft!

    Gruß Paula

  505. Tom

    zu 504.
    Grrrrrr!!!
    KONTOPFÄNDUNG! Jetzt hat die zukünftige Ex mir heute ins Konto gepfändet… die 21/30 Trennungsunterhalt und die Diff. Kindesunterhalt obwohl hier bereits neue Titel wegen Änderung des Nettoeinkommen durch das LRA vorliegen.

    Vollstreckungsgegenklage?
    Äbänderungsklage wegen Verringerung meines Nettoeinlkommens um 24,8 % trotz Unabänderbarkeit im Vergleich?
    Abtrennungsantrag wegen Folgesachen?

    Ich bin völlig verzweifelt!

    Gruß Tom

  506. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    die Sache ist so kompliziert, dass ich hier seriös keinen zuverlässigen Rat mehr geben kann. Haben Sie denn keinen RA an Ihrer Seite?

  507. Kerstin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich lebe seit Nov. 2005 getrennt von meinem Mann. Gem. Berechnung von 336€ seines RA damals, haben wir uns auf einen Ehegattenunterhalt von 400€ mtl. geeinigt. Ich ging während der Ehe nachts arbeiten, da mein Mann sein Geld an der Börse verspekuliert hat und eine Arbeit tagsüber für mich wegen unseres damals zweijährigen Kindes nicht mgl. war. Wir BRAUCHTEN das Geld, um aus den Schulden raus zu kommen. Nachts hat dann mein Mann auf unser Kind aufgepasst, was nach der Trennung nicht mehr gewährleistet war. Ich begann wieder im öffentlichen Dienst halbtags zu arbeiten. Den Job hatte ich seit 13 Jahren und wurde freigestellt für die Elternzeit. Aufgrund eines Umzuges meiner Abteilung hatte ich dann einen Anfahrtsweg mit PKW und Bahn von tgl. 3 1/2 Stunden. Die Betreuung meiner jetzt 5-jährigen Tochter funktionierte nur, wenn sie um 4:30 Uhr aufstand, so dass ich um 6:30 Uhr auf der Autobahn sein konnte, sie vorher 20 km zu meiner berufstätigen Mutter fuhr und diese sie in den Kiga brachte zur Ganztagsbetreuung. Mein Mann verlangt nun wg. des neuen Gesetzes, dass ich VOLL arbeiten gehe. Dann wäre ich aber erst gegen 19 Uhr zu Hause! Meine Tochter hat nun keinen Platz in der Über-Mittags-Betreuung bekommen für die Grundschule, die dieses Jahr beginnt! Katastrophe! Mein Mann sagt, er wird mich gerichtlich dazu zwingen, die Kleine in eine Schule zu bringen, die 8 km weg ist und die noch Plätze frei haben. Das Kind ist vollkommen fertig deshalb und ich habe keine Möglichkeit mehr sie zukünftigt durch meine Mutter betreuen zu lassen, da dies schon Konsequenzen für ihren Job gebracht hat. Was kann ich tun? Muss ich komplizierte Wege zur Betreuung meines Kindes einschlagen, damit mein Mann nichts zahlen muss?
    Vielen, vielen Dank für eine Antwort.

    Herzliche Grüße,

    Kerstin

  508. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    ich denke, Sie brauchen sich nicht so große Sorgen machen. Es wird nichts unmögliches zu fordern sein.

  509. Patricia

    Hallo,
    beim Stöbern bin ich über diese site gestolpert. Super!
    Ich hätte da auch einige Fragen.
    08/05 wurde ich geschieden, unsere Tochter lebt bei mir. Bereits vor der Scheidung arbeitetet ich Teilzeit. Im Zuge der Scheidung wurde mir Ehegattenunterhalt zugesprochen, dem mein Ex mir zum 01.04. fristlos ausgesetzt hat. Statt dessen zahlt er nur noch den Unterhalt Kindesunterhalt den ein Anwalt errechnet hat. Seine Begründung: Nach dem neuen Gesetz sei mir eine Vollzeitarbeit zuzumuten, unsere Tochter könne durch meine Eltern betreut bzw. in eine Ganztagsschule wechseln. Unsere Tochter wurde im Feb. 8 und besucht die ortsansässige Grundschule (z. Zt 2. Klasse) in der keine Ganztagsbetreuung angeboten wird. Den errechneten Kindesunterhalt zweifele ich an, aber da kann doch das Jugendamt eingreifen, oder? Muß mein Ex weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen, oder ist es meine „Schuld“ wenn ich mir den Luxus mein Kind selbst zu betreuen gönne?
    Ganztagsschulen gibt es im Umkreis von 2 – 3 km – aber muß die Kurze tatsächliche die Schule wechseln…
    Sein Einkommen ist seit unserer Scheidung um 20.000 Euro jährlich gestiegen, meines bei weitem nicht in diesem Maße.
    Hat eine Klage auf weiterhin zu zahlenden Unterhalt bzw. eine Lohnpfändung (einen Titel habe ich) Sinn? Mein Ex droht mit einer Unterlassungsklage (?) sollte ich eine Lohnpfändung anstrengen. Ohne dem Anwaltsstand zu nahe treten zu wollen, aber eine Klage kostet Geld und sollte ich verlieren kommen ja auch seine Kosten auf mich zu, daher möchte ich eine Klage die sowieso nicht zu gewinnen ist nicht anstrengen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Patricia

  510. RA Thomas von der Wehl

    @ patricia

    Sie haben doch einen Titel und können vollstrecken. Er müßte Abänderungsklage erheben. Wenn er mehr verdient, steigt u.U. sogar der Unterhalt.

    Nicht bluffen lassen!

    Sie werden wohl nicht ewig Unterhalt bekommen, aber trotz Titel die Zahlung einfach einzustellen, ist zu einfach gedacht.

  511. rabea

    Hallo Herr von der Wahl,

    ich bin geschieden und bekomme Ehegatten- und Kinderunterhalt. Meine Tochter hat nun ein Vollstipendium für ein Auslandsschuljahr bekommen. Mein Exmann will daraufhin den Unterhalt für sie streichen, bzw. gen Null laufen lassen. Darf er das? Außer Kostgeld fällt so gut wie nichts weg und das wird durch das relativ hohe Taschengeld, was man dort benötigt, kompensiert.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

    Gruß Rabea S.

  512. RA Thomas von der Wehl

    @ rabea

    ich gehe davon aus, dass die Tochter minderjährig ist.

    Beim Auslandsaufenthalt ändert sich einiges. Der Bedarf ist idR. mit 640,00 EUR anzusetzen. Beide Eltern haften anteilig. Das Kindergeld ist voll bedarfsdeckend. Wenn das Stipendium dann 486,00 EUR übersteigt, wird kein Unterhalt mehr zu zahlen sein.

    Anders mag es sein, wenn das Stipendium nur Schule und Unterkunft abdeckt und nichts tatsächlich gezahlt wird.

  513. rabea

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ja, meine Tochter ist minderjährig, wird jedoch während des Schuljahres im Ausland volljährig. Das Stipendium wird in der Form gewährt, dass die sonst zu zahlenden Gebühren für ein Auslandsschuljahr von der Organisation übernommen werden- also Flugkosten, Schulgebühren, Unterbringungs- und Betreuungskosten. Es muss nur noch Taschengeld und Gebühren für Vorbereitungsseminare- wenn gewünscht- aufgebracht werden. Bargeld bekommt meine Tochter keins. Kann der Vater den bisher festgelegten Unterhalt in so einem Fall kürzen, weil bei uns Teile der Unterhaltskosten, wie z.B, Verpflegung, wegfallen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Rabea S.

  514. RA Thomas von der Wehl

    @ rabea

    eine Kürzung des Unterhaltes wird sicherlich berechtigt sein. Um wieviel, kann ich nicht konkret berechnen.

    Unterhalt umfasst:

    – Unterkunft
    – Verpflegung
    – Kleidung
    – Ferien
    – Krankenfürsorge
    – musische + sportl Interessen

    Es ist sehr schwer zu entscheiden, was davon durch das Stipendium nicht mehr anfällt und so den Unterhalt verringert, zumal der Unterhalt nicht in prozentuale Teile für die obigen Teilbereiche aufzuteilen ist.

  515. Armin

    Hallo

    ich habe vor etwa 5 Wochen erfahren das meine Frau eine Beziehung zu einem anderen Mann hat, ich bin erst noch 2 Wochen in unserem gemeinsamen Haus geblieben weil ich die Kinder nicht allein lassen wollte, weil es aber vielStreit gab und der neue meiner Frau auch im gemeinsamen Haus verkehrt bin ich seit 3 Wochen erstmal zu meinen Eltern, habe nur meine Kleidung und einen PC mitgenommen. Ist das ein Auszug? Wie ist Auszug definiert, die Situation war für mich nicht zumutbar. Ich würde jetzt gerne wieder zurück weil ich die Besitzansprüche nicht verlieren will. Meine Frau betreibt im gemeinsamen Laden ein Geschäft mit dem sie Ihren Lebensunterhalt bestreitet, damit wird es für mich schwer möglich sein einen Verkauf des Hauses und meine Auszahlung zu erwirken. Dann muss ich weiter zahlen und kann das Haus nicht nutzen, daher meine Frage, kann ich jetzt zurückgehen?

  516. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    nicht ganz ganz einfach, jetzt zurückzugehen. Sie hätten besser vorab einen Anwalt eingeschaltet. Wer auszieht, hat häufig „verloren“.

    Es kommt aber auf die Größe des Hauses an. Grundsätzlich hat jeder Ehepartner einen gleichberechtigten Anspruch auf Mitbesitz an der Ehewohnung (oder jedenfalls Teilen davon). Wenn also die Räumlichkeiten es hergeben, können Sie (notfalls gerichtlich) eine Benutzungsregelung herbeiführen.

    Übrigens, der Ehebrecher hat kein Recht die Ehewohnung zu betreten/benutzen. Das können Sie unterbinden lassen, da diese Wohnung unter besonderem Schutz steht.

  517. Armin

    Vielen dank für den Rat. Unser Haus ist recht groß über 240m². Kann man sagen das es ein Auszug ist wenn ich nur 3 Wochen nicht zu Hause geschlafen habe? seit einer Woche könnte ich eh nicht zurück weil sie die Schlösser hat tauschen lassen. Wie gehe ich jetzt vor wenn ich wieder rein will. Kann ich es auch unterbinden lassen das der neue Lover von meiner Frau das Haus betritt, wenn ich nicht da wohne?

    Vielen dank

  518. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    Sie müssen zum Fachanwalt für Familienrecht gehen. Der kann alles für Sie durchsetzen.

    Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  519. Armin

    Ich hatte mich schon informiert beim anwalt lebe in Lingen, der sagte einmal raus aus dem AHus gibt es kein zurück, ich will das jetzt aber durchdrücken, sie sehen eine chance?

  520. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    ich sehe da durchaus Chancen. In Lingen weiß ich leider niemanden. Die nächst größere Stadt/Städte?

  521. Armin

    Nächst größere Stadt ist Osnabrück /Rheine aber ich habe gerade nochmal mit der Kanzlei gesprochen. Der Anwalt sagt, daß ich schlechte Karten hätte einen wiedereinzug vor Gericht durchzusetzen. Wenn ich einfach so hingehe und meine Frau es in den nächsten Tagen unterlässt dagegen vorzugehen, kann man Ihrerseits davon ausgehen, das sie es duldet und ich wieder meine alten rechte habe.

  522. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    ich teile diese Auffassung nicht uneingeschränkt. Es gibt im Gesetz eine Frist in § 1361b IV BGB:

    „4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat“

    Wenn diese Frist nicht verstrichen ist, muß eine Rückkehr bei Darlegung von Gründen möglich sein.

  523. Armin

    Haben Sie vielen Dank, wenn ich es schaffe für einige Tage wieder dort zu wohnen wäre es aber der einfachste Weg die Situation wieder herzustellen, nicht wahr?

  524. Armin

    Ich habe noch etwas wichtiges vergessen, den Wohnraum den ich wieder nutzen will in unserem Haus plant meine Frau zu vermieten, dann kann doch umsomehr nichts dagegen sprechen wenn ich ihn nutze, oder hat das nichts miteinander zu tun?

  525. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    Ihre Frau wird sich im Streitfall schwerlich wehren können.

  526. Armin

    Hallo Herr von der Wehl,

    seit Mittwoch Abend bin ich wieder im gemeinsamen Haus, wann kann ich mit Sicherheit davon ausgehen das meine Rückkehr akzeptiert wurde? Das heißt dann auch die ausgetauschten Schlösser wieder gegen die alten austauschen kann und ein „Hausrecht“ ausüben.

  527. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    bitte erwarten Sie von mir keine Anweisungen oder Absolution für bestimmte Handlungsweisen. Dazu müssen Sie Ihren Anwalt befragen.

  528. conni

    mein freund bezieht seit jahren sozialhilfe 8heute hartz v empfänger)und konnte bisher keinen unterhalt an seine tochter zahlen.nun hat seine ex freundin anzeige (rückwirkend jahr 2000)erstattet.wo kann er sich rechtsbeistand holen bitte? und was kann er machen

  529. birgit

    hallo,
    mein freund lebt von seiner frau seit weihnachten 06 getrennt, die scheidung läuft. der sohn ist 9 jahre alt und jede zweite woche 4 tage bei uns, ausserdem alle ferien die hälfte. mein freund und ich leben zusammen, wir bezahlen der mutter 200 euro im monat, ab 2009 250 euro.
    heute habe ich von der nachbarin gehört, dass sie ihrem geschiedenen mann und dessen neuer frau geld bezahlt, wenn das kind die ferien bei ihm verbringe, ebenso wenn er öfter dort ist als jedes zweite wochenende.
    ist das wirklich so? unsere scheidungsanwltin hat davon nie ein wort erwähnt.

  530. Sylli

    @ Birgit

    In der Regel kommt der Umgangsberechtigte für
    die anfallenden Kosten während des Umgangs auf.

    Lesen Sie aber bitte den Beitrag unter Umgangs-
    recht,dann vorherige Beiträge anklicken,dann den
    Beitrag „Kürzung Unterhalt wenn Kind länger beim
    Umgangsberechtigten ist“.

    LG Sylli

  531. Sylli

    @conni

    Wenn Ihr Freund seit Jahren Sozialhilfe bekommt,
    dann hat er sich noch nicht ausreichend um Arbeit
    bemüht.Und das ist seine Pflicht.Einen Anwalt kann
    er sich nehmen,nur dieser wird ihm sagen,das der
    Mindestunterhalt für das Kind zu zahlen ist,zudem
    muß er seine Bemühungen nach Arbeit nachweisen
    (20 Bewerbungen/Monat).Also viel Hilfe ist da nicht
    zu erwarten.
    Die Kindesmutter kann (wenn Titel vorhanden) auch rückwirkend den UH einklagen. Die nicht
    geleisteten UH-Beiträge laufen als Schuld auf.
    LG Sylli

  532. conni

    es ist immer schnell gesagt,einer hat sich nicht bemüht um arbeit.man ist gegenüber dem jobcenter sowieso verpflichtet bewerbungen nach zuweisen!er will sich seiner pflicht nicht entziehen!!!nur was soll man machen,wenn man nur absagen bekommt?wenn man keine arbeit findet!meine frage war ausserdem ,wo er sich hinwenden kann um rechtsbeistand zu bekommen lg conni

  533. brigitte

    kann man kindesunterhalt eigentlich auch rückwirkend einklagen?

  534. Sylli

    @conni

    Ich habe es ja nicht böse gemeint,er bekommt es
    trotzdem so zu hören,egal wo er sich hinwendet.
    Bei Kindesunterhalt ist das gnadenlos.
    Er kann es beim Jugendamt versuchen,aber ein
    Anwalt ist natürlich besser und dann auch die
    Job-Absagen da mit vorlegen.
    Wenn die Ex aus dem Titel vollstreckt,wird es hart.
    Man müßte auch wissen,ob die Ex vom JA Vorschuß
    bekommen hat,wie alt ist denn das Kind?
    LG Sylli

  535. conni

    sie hat von der geburt an unterhaltsvorschuss bekommen .die tochter wird dieses jahr 15 jahre alt.sie waren nicht verheiratet!vielen dank sylli für deine antworten.wir werden versuchen einen anwalt zunehmen

  536. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    idR ist bei diesen Sachverhalten eine Kürzung des Unterhaltes nicht berechtigt.

  537. Johnson

    Servus Herr von der Wehl,
    nach knapp 3-jähriger Ehe reichte meine Frau 2001 die Scheidung ein und wir wurden 2002 geschieden.
    Sie wohnt mit meinem Sohn 150 km weg von mir und ich hole mein Kind (8,5 Jahre) alle 14 Tage fürs WE zu mir. Ich habe bisher 800 Euro Unterhalt (268 Euro Kind und 532 Euro Ehegatten) monatlich bezahlt. Trotz eines steuerlichen Freibetrages war es bei mir finanziell knapp.
    Seit Januar 2008 arbeitet meine Ex nun halbtags und verdient nachweislich zwischen 700 und 800 Euro netto. Da ich das Finanzamt nicht betrügen wollte, habe ich auf den Freibetrag verzichtet, ihr aber (unvorsichtigerweise UND fälschlicherweise) nur noch den Kindesunterhalt überwiesen. Die Reaktion war ein Schreiben ihres Anwaltes, daß ich nach neuesten Berechnungen meines Gehaltes nun 880 Euro monatlich überweisen sollte. Auch ich mußte mir daraufhin einen Anwalt nehmen und verwies auf das neue Unterhaltsgesetz. Da mein Sohn aber Diabetes hat, sind die Aussichten auf eine Minderung des Ehegattenunterhalts gleich Null. Mein Sohn lebt ein ganz normales Leben (Schule, Umfeld, Sport), hat die Großeltern (Opa ist Rentner) in 150 Meter Enfernung und kann sich sein Insulin seit 4 Jahren selbstständig spritzen, seinen Blutzucker selbstständig messen und hat ein Notfall-Handy, um die Mutter nach den zu spritzenden Einheiten zu fragen. Die Arztbesuche zum Einstellen seiner Diabetes sind ebenfalls überschaubar.

    Nun zu meiner Frage: Der „erhöhte Pflegeaufwand“ kann doch keine 612 Euro rechtfertigen. Mir erscheint es als ungerecht, daß meine Ex in der Zeit, als sie noch keine Halbtagsarbeit hatte, mit 800 Euro klarkam und jetzt zu ihrem Verdienst zusätzlich 880 Euro bekommen soll?
    Mein Anwalt meint, ich käme dank der Krankheit meines Sohnes vor Gericht auf keinen Fall mit einer Klage durch und sollte versuchen, das Gespräch mit ihr zu suchen und eben zu verhandeln?!

    Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe

    Johnson

  538. RA Thomas von der Wehl

    @ Johnson

    ich teile die Auffassung Ihres Anwaltes nicht. Beauftragen Sie einen anderen.

  539. Sissi

    Hallo!
    Nur eine kurze Frage. Wir haben Antrag auf Abänderungsklage gestellt. Die Fakten: Mein Mann geschieden seit 2003, war 10 Jahre verheiratete, aus dieser Ehe 2 Kinder die 12 und 7 sind.
    Wir sind seit 2003 verheiratet, 2 Kinder, die 2 und 4 Jahre sind. Mein Mann muss neben Kindesunterhalt monatlich 860 Euro Ehegattenunterhalt zahlen. Die Ex geht seit 2004 25% arbeiten und hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der ihr erst 2010 ermöglicht aufzustocken.
    Jetzt bringt der Gegenanwalt auch noch vor, dass ich nicht als „mitzuversorgen“ gelte, weil ich auch 25% arbeite. Ist das so? Ich habe nämlich vor auf 50% aufzustocken, aber ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich die Ex quasi mitfinanziere… dann nutze ich lieber die Elternzeit!

    Vielen Dank

  540. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    alle Kinder sind im 1. Rang und die Mütter gleichberechtigt im 2. Rang.

    Da beide Mütter gleich viel arbeiten, muß Gleiches für beide gelten, so das Sie, wenn der Kindesunterhalt vollständig heruntergerechnet wurde, der über dem SB verbleibende Betrag auf beide zu verteilen wäre.

  541. Sissi

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Das heißt wenn ich auf 50% aufstocken würde, dann würde sie davon profitieren?
    Eigentlich haben wir ja gehofft, dass wir gar keinen Unterhalt mehr für sie bezahlen müssten nach dem neuen Unterhaltsrecht…

  542. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    es kann auch sein, dass Sie gar nichts mehr zahlen müssen, aber das muß Ihr Anwalt doch berechnet haben!?

  543. Sissi

    Wir haben die Klage auf Null eingereicht, so hat es unsere Anwältin berechnet. Aber seitens des Gegenanwaltes kommen jetzt Argumente, dass die Kinder von der Ex krank wären, dass eben ich arbeiten gehe, dass keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden sind, dass mein Mann sich um seine Kinder aus erster Ehe nicht kümmert, dass die Ex diesen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, dass mein Mann mehr verdienen würde und und. Eben eine richtige Schlammschlacht bahnt sich an, was uns natürlich sehr verunsichert, da wir nicht wissen, was nun wirklich zählt und ob wir uns darauf einlassen müssen, also sprich ob wir alles widerlegen müssen.

  544. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    lassen Sie Ihren Anwalt machen. Der andere muß doch auch was schreiben…..

  545. @Ronsen

    Hallo….

    Ich habe eine Frage. Ich lebe seit Mai 07 in Scheidung und habe einen fast 3 Jahre alten Sohn, der bei meiner Ex-Frau lebt. Als wir uns getrennt haben vereinbarten wir unter uns das ich ihr Unterhalt zahle und für meinen Sohn ja sowieso. Meine Frage wäre jetzt folgende. Wie lange muss ich noch für meine Ex-Frau zahlen??? Sie hat Arbeit und mein Sohn geht auch ganztage in den Kindergarten. Ich habe gehört das der Unterhalt laut neuen Gesetz für die Frau nur gezahlt werden muss, bis das Kind drei Jahre alt ist. Wir hatten 2004 geheiratet und leben seid 2007 wie gesagt getrennt. Muss ich denn überhaupt für sie Zahlen???

  546. RA Thomas von der Wehl

    @ ronsen

    das „wie lange“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von den Verdiensten ab. Das muß ein Anwalt im Einzelfall berechnen.

  547. Renate

    Hallo,
    meine Frage geht um nachehelichen Unterhalt.
    Meinem Mann seine Exfrau bekommt Unterhalt seit 13 Jahren. 20 Jahre waren sie verheiratet. Ein Kind ist aus dieser Ehe hervorgegangen, das heute 30 Jahre alt ist, und nach der Scheidung bei seinem Vater aufgewachsen ist …..heute wirtschaftlich unabhängig lebt. Mein Mann hat 2 Herzinfakte hinter sich, geht aber noch seiner Vollbeschäftigung im Schichtdienst nach.Zur Zeit ist er aber schon lange krank und bekommt nur Krankengeld von 1000€. In wie weit ist er trotzdem verpflichtet ihr den Unterhalt zu zahlen? Sie geht seit vielen Jahren nur gelegentlich arbeiten ohne ihm Auskunft darüber zu geben. Wenn wir ihr sagen sie solle sich angemeldete Arbeit suchen hat sie alle Krankenheiten dieser Welt. Wir wissen das sie Diabetes hat…..aber auch damit kann man selbst Verantwortung für sich übernehmen. Ich bin fast 60 gehe gerne und mit viel Freude meiner Arbeit im Schichtbetrieb nach, obwohl ich ebenfalls Diabetiker bin. Ich soll meinen Mann unterstützen, damit sie ihren Unterhalt bekommt…..

  548. RA Thomas von der Wehl

    @ renate

    Der Selbstbehalt (SB) Ihres Mannes liegt bei 1.000 EUR. Eigentlich schuldet er keinen Unterhalt mehr. Allenfalls bei Senkung des SB aufgrund Ihres Einkommens.

    Das sollte dringend ein Anwalt vor Ort prüfen. Wollen Sie eine Empfehlung? Wo leben Sie?

  549. Renate

    Ludwigshafen, Danke für die schnelle Antwort.
    Mein Verdienst liegt bei 900€

  550. RA Thomas von der Wehl

    @ renate

    ich melde mich morgen wieder

  551. Sissi

    Hallo!
    Ich hab schon mal geschrieben (543)… die Ex meines Mannes hat nun ein ärtzliches Attest (vom Hausarzt) vorgelegt, dass sie nur noch 50 % arbeiten kann. Wie wird das bewertet? Wie lange kann es denn dauern von der Klageeinreichung bis zum Prozeß? Der Anwalt von ihr bringt ständig neue Sachen und das zieht sich… ich habe mich schon gefragt, ob man nicht irgendwie eine einstweilige Verfügung oder sowas bekommt, wenn die eingereichte Klage Aussicht auf Erfolg hat. Letztenendes ist es ja so, dass sie uns eh nichts zurückzahlen kann, falls unsere Klage Erfolg haben sollte. Gibt es sowas?

  552. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    eine einstw. Anordnung wegen Abänderung gibt es nicht. Hat Ihr RA die Gegenseite darauf hingewiesen, dass die jetzt gezahlten Unterhaltsbeträge nur darlehensweise gewährt werden?

  553. antje

    Hallo Sissi!
    Ich habe ihren Kommentar gelesen,wir haben auch so eine nette Ex-Frau.Wir haben so ca. vor 6 Wochen eine Abänderungsklage eingereicht.Mein Mann zahlt auch seit Jahren für seine Ex-Frau und für ein Kind.Das ältere Kind ist schon in der Ausbildung.Als ich las,das Ihre „Ex“ ein Attest vorgelegt hat,das nur 50% arbeitsfähig ist,musste ich gleich an unsere Ex denken und daran,was sie wohl für Geschütze auffährt,um nicht mehr Stunden arbeiten zu müssen.Wir machen gerade auch so eine Schlammschlacht durch.Mein Mann hat all die Jahre brav gezahlt,hat für sich kaum Geld über gehabt,musste nebenbei ja auch Wohnung,Strom usw. bezahlen.Nun ist das zweite Kind auch in einem Alter (14),wo sie mehr als 20 stunden arbeiten kann und was passiert:NICHTS.Sie hat bei der Scheidung Ehegattenunterhalt zugesprochen bekommen und damit basta.Wenn mein Mann nicht mehr zahlen will,muss er klagen.Und genau das tun wir jetzt und ich bin fest davon überzeugt,das die Gerechtigkeit siegen wird.Wir klagen auch auf zurückzahlung des zuviel gezahlten Unterhalts.Das neue Unterhaltsgesetzt macht uns Mut und Ihnen hoffentlich auch.Wir waren auch ganz oft verunsichert ,von dem was der Anwalt unserer Ex schrieb.Die Frau ist gesund und munter und hat meinen Mann genug geschröpft,jetzt ist Sie dran,für sich selbst zu Sorgen.Und das muss auch unserer Meinung jeder Richter so sehen.Wir drücken Ihnen und uns die Daumen.

    Lg.Antje

  554. RA Thomas von der Wehl

    @ renate (549)

    sorry, ich hatte es vergessen. Wenden Sie sich unter Berufung auf mich an die Kollegin Schellenberger

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/rechtsanwltin_nicole_schellenberger-853.html

  555. Sissi

    Zu 552:
    Hallo nochmal!
    Unsere Anwältin hat die Gegenseite darauf hin gewiesen, aber die Ex meines Mannes gibt das Geld ja komplett aus und einem Nackten kann man ja nichts aus der Tasche ziehen… oder? Zumal sie in einem sehr teuren Reihenhaus zur Miete wohnt.
    Wie sehen sie die Geschichte mit dem Attest? In dem steht sogar drin, dass ein Umzug der Familie aus ärztlicher Sicht nicht zuzumuten ist.
    Was noch dazu gekommen ist, jetzt behauptet der andere Anwalt noch, mein Mann hätte Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung. Dem ist aber nicht so, weil die Eigentumswohnung mir gehört. Kann sie an dieses Einkommen auch noch ran?

    Antje, vielen Dank. Ich finde das alles nur so undurchsichtig und Fragen über Fragen…. Ich finds vor allem schwierig, weil es ja ganz so aussieht, als ob ich die Ex noch mitfinanzieren müsste, obwohl meine Kinder noch viel kleiner sind. Und damit habe ich zumindest moralisch gesehen ein massives Problem.

  556. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    es könnte so aber immerhin später ein Titel geschaffen werden.

    Diese Atteste werden immer vorgelegt. Meist vom Hausarzt und sind wenig überzeugend. Notfalls muß ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das überprüfen.

    An Ihr Einkommen kommt die Gegenseite nicht ran.

  557. Sissi

    Ein Titel heißt quasi, wenn die Ex dann mal an Geld kommen würde (durch Erbe oder so) dann könnten wir das Geld zurückfordern und würden es auch kriegen?

  558. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    genau, so ist es zu verstehen.

  559. loni

    Hallo!
    Berufungsverfahren Kindesunterhalt
    Oberlandesgericht Hamm wurde heute entschieden.1300 euro gehalt 50 euro spesenanteil abgerechnet wurde kredite was logisch ist dann ein brillenkredit unverständlich und fahrtkosten. mein nochmann hat immer nebenbei gearbeitet nachweislich nach der trennung hat er den nebenjob aufgegeben, habe immer gedacht das bei kindesunterhalt eine erhöhte erwerbsobliegenheit besteht und angehalten würde den nebenjob beizubehalten um zumindest den mindestunterhalt zu leisten aber darauf wurde gar nicht mehr eingegangen
    für 2 kinder 15 und 9 muß er nur noch 207 euro leisten ist ja egal ob die ex jetzt noch nen 3. job aufnehmen muß um die kinder zu ernähren, ich gehe ja schon samstag und sonntags arbeiten mehr geht ja wohl nicht aber ist ja alles zum wohle des kindes.meine frage wie sieht es jetzt mit den kosten für zahnspangen und brillen sowie fahrtkosten zu den therapien meiner tochter beim psychologen aus, eigentlich finde ich das es mehrbedarf wäre aber das werde ich ja nicht geltent machen können bei einem selbstbehalt von 900 euro den er ja nur noch hat, oder?

  560. loni

    Hallo Herr von der Wehl.
    im heutigen Berufungsverfahren wurde mir gesagt das ich dem vergleich zustimmen solle da sich sowieso nichts ändern würde an den Summen und ich dadurch das verfahren erleichtern würde, aber mir kommen da wirklich zweifel das richtige getan zu haben mir fiel auch wieder ein das der gegnerische anwalt in einem schreiben ans amtsgericht erwähnte das ich die schlösser der ehelichen wohnung ausgewechselt hätte und die ehe damit beendet hätte was gar nicht stimmt das habe ich nur getan weil er schon einfach eine hausratteilung ohne absprache und das schlimmste für mich war das er den kindern computer musikanlage und von meinem eigentum ganz zu schweigen,mitgenommen hat und das schloß wechselte ich nach rücksprache mit meinem rechtsanwalt ,auch in dem heutigen verfahren hat der anwalt meines mannes sehr laut erwähnt das ich ja das wohnungsschloß gewechselt habe und mein mann nach dienstschluß nicht mehr in die wohnung kam, daraufhin wollte ich mich verteidigen und der anwalt meines ließ mich gar nicht ausreden ud sagte er höhre sich die ständigen verleumdungen nicht mehr an, der richter hat alles was mein mann wollte anerkannt und meine sachen immer wieder abgeblockt ich bräuchte beweise aber mein mann wurde nur einmal nebenbei gefragt ob er auch alles mögliche getan hätte den unterhalt zu sichern, als er bejahte war dies vom tisch.ich fühle mich immer noch unter druck gesetzt kann ich meine zustimmung widerrufen

  561. RA Thomas von der Wehl

    @ loni

    das kann ich wirklich nicht seriös beurteilen. Sie müssen Ihren Anwalt befragen

  562. Hugo

    Hallo Herr von der Wehl,

    bin seit 02/06 geschieden.
    Habe seit meinem Auszug 02/05 monatlich Unterhalt für meine Frau und meinen Sohn (mittlerweile fast 7Jahre) in Höhe von 1200€ bezahlt.
    Im Jan/08 informierte mich meine Ex-Frau das Sie wieder arbeiten gehen würde und akzeptierte (schriftlich) die Kürzung des Unterhalts auf den Regelsatz aus der DT. Das heißt, ich habe seit dem nur noch den Unterhalt für meinen Sohn bezahlt.
    Im 02.Mai kündigte Sie mir an das Sie wieder Arbeitslos wäre und ich sollte mit der Unterhaltszahlung wieder einsetzen.
    Ich habe dieses Verweigert da ich denke das von Ihr erwartet werden kann wieder arbeiten zu gehe.
    Leider habe ich im Titel keine zeitliche Begrenzung zur Zahlung des Unterhalts.
    Wie lange muß ich denn jetzt noch zahlen?

    Danke & Gruß
    Hugo

  563. RA Thomas von der Wehl

    @ hugo

    das „wie lange“ kann ich unmöglich beantworten. Das hängt von ganz vielen Faktoren ab. Sicherlich hat Ihre Frau eine Erwerbsobliegenheit, wohl aber nicht mehr als halbschichtig.

    Wir warten alle auf erste Urteile zur zeitlichen Befristung, aus denen man nach und nach ein Bild/Schema wird entwickeln können.

  564. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    auch ich habe gerade ein „kleines“ Problemchen mit meiner zukünftigen Ex-Frau nach 12 Jahren Ehe.
    Mein Nettoeinkommen beträgt ca. 2300 Euro. Sie fordert 550 Euro für unsere 2 Kinder (4+11), 550 Ehegattenunterhalt und 128 Euro Altersvorsorge.
    Sie arbeitet zur Zeit 14 Std. die Woche.
    Reicht dies nach dem neuen Gesetz aus, oder kann sie verpflichtet werden halbtags zu arbeiten ?

    Vielen Dank bereits im voraus für Ihre Hilfe
    Gruß
    Thomas

  565. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    mit aller Vorsicht, da jeder Einzelfall genau zu prüfen wäre:

    ein Kind ist noch sehr klein und eine halbschichtige Tätigkeit wäre wohl das zu verlangende Maximum. Davon ist sie nicht so weit entfernt.

    Aber warum Altersvorsorgeunterhalt, wenn sie selbst arbeitet? Auch der Kindesunterhalt entspricht nicht der DDT.

  566. Daniela

    Guten Morgen Herr von der Wehl,
    ich bin völlig verzweifelt.Das Oberlandesgericht Düsseldorf rechnet meinem Mann ein fiktives Einkommen von zusätzlich 300€ an.Somit erhöht sich die Verteilungsmasse auf 972 €.Seit dem 1 Januar werde ich als zweite Ehefrau ja nicht mehr gerechnet somit verteilt sich die Masse auf Sohn1(17),Sohn2(12) und unseren gemeinsamen Sohn3(6 fast 7).Mein Mann verdient mal grade 1648€ Netto mit dem wir bisher klar gekommen sind,aber nach der neuen Rechnung dürfen wir jetzt mindestens 510 € zahlen,wenn sich die Exfrau auf den Vergleich überhaupt einläßt.Wenn nicht wird es mehr.Meine Fragen sind wieso es passieren kann,dass man einer vierköpfigen Fmilie soviel nehmen kann(meine Tochter hab ich mitgebracht) und wir dadurch unter Harz 4 fallen?Ist das so korrekt?Und die zweite Frage lautet: Wie lange muß mein Mann für den 17jährigen Unterhalt zahlen?Er ist momentan in einer Maßnahme vom Jugendamt.Hat 2 Maßnahmen schon abgebrochen und hat keinen Schulabschluss.Können wir ab 18J. irgendetwas neu ausrechnen lassen?
    Lieben Gruß Daniela

  567. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    was die Fiktion angeht, kann ich nichts sagen. Die kinder sind jetzt auf der 1. Stufe, aber auch vor der Reform hätten Sie nicht besser dagestanden.

    Mit 18 und ohne in Schul- oder Berufsausbildung zu sein, bekommt das Kind keinen Unterhalt mehr.

  568. daniela

    Danke für die Antwort Herr von der Wehl.
    Ich möchte noch hinzufügen,dass mein Mann Berufskraftfahrer ist und wirklich die ganze Woche von Montags bis Freitags Abends unterwegs ist.Er hätte also garkeine Möglichkeit sich eine Stelle am Wochenende anzuschaffen,da er eine Ruhezeit von 48 Std.einhalten muß.Und trotzdem wurden ihm 300€ angerechnet.Ich weiß nicht ob das so seine Richtigkeit hat.Wir versuchen weiterhin dagegen anzugehen.Unterhalt steht den Kindern zu,aber nicht das Geld was wir nicht haben.
    Danke Ihnen nochmal.
    Lg

  569. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    ich verstehe nicht, warum er mit 300 EUR fingiert wurde. Soll er einen Zweitjob annehmen oder mehr arbeiten? Und wie begründet das Gericht das?

  570. daniela

    Ja soll er.Bzw.er hätte ja die Möglichkeit einen Job am Wochenende anzunehmen sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf.Es interessiert das Gericht nicht was für einen Job er macht.Also ich weiß nur,dass ich zur Arge muß wenn die Exfrau wirklich damit durch kommt.Und es scheint so.
    Mein Mann ist Montags morgens weg und Freitags Abends zu Hause.Also wir haben es grade 20.00Uhr und er ist nicht zu Hause.Wir wissen wirklich nicht weiter und sind völlig verzweifelt.Wie schon gesagt:den Kindern steht der Unterhalt zu,aber nicht so wie es bei uns der Fall ist.Vielleicht können Sie uns ja irgendwie helfen.
    LG Daniela

  571. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    ich halte diese Fiktion für unberechtigt, aber ich habe hier nicht zu entscheiden. Revision, falls zugelassen?

  572. daniela

    Also wir wollen in Berufung gehen,wenn die Gegenseite auf den Vergleich nicht eingeht.Aber beim Vergeich geht es schon um viel Geld.Wir können nur in Berufung mit der Begründung unserer Anwältin gehen.Nämlich:Wir nehmen an,dass das Oberlandesgericht übersehen hat,dass mein Mann Berufskraftfahrer ist.Zumindest ist in der Begründung vom Oberlandesgericht garnicht darauf Bezug genommen worden.Man hat uns erklärt,dass das Oberlandesgericht ja nur sagen muß,dass sie es nicht übersehen haben und wir haben keine Chance.
    Ich verstehe nicht wie das in Deutschland möglich ist.Andere gehen garnicht arbeiten geschweige denn zahlen freiwillig Unterhalt.Wir versuchen unser Bestes und Letztes zu geben und dann wird man noch übers Ohr gehauen.Wir wissen keinen Ausweg mehr.
    Danke nochmal.
    LG Daniela

  573. Sissi

    Hallo!

    Wir haben jetzt Termin zur ersten mündlichen Verhandlung bekommen und gleichzeitig den Bescheid, dass wir Prozeßkostenhilfe erhalten. Da steht drin, dass wir ab September monatlich 95 Euro überweisen sollen. Es steht aber weder drinne wie lange noch wieviel insgesamt… ich hab auf wikipedia nachgesehen und das verwirrt mich noch mehr… also wenn wir „gewinnen“ müssen wir gar nix bezahlen und wenn nicht dann alles oder wie?
    Könnten sie vielleicht Licht ins Dunkel bringen 😉 ?
    Vielen Dank

  574. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    PKH gibt es auch auf Raten. Es sind maximal 48 Raten zu zahlen. Meist sind die RA-Kosten aber gar nicht so hoch. Nach Abschluß des Verfahrens berechnet der Anwalt seine Kosten, das Gericht prüft diese und dann müssen Sie Raten so lange zahlen, bis die RA-Kosten beglichen sind.

    Das Gewinnen ist in Familiensachen so eine Sache. Meist gibt es die Kostenaufhebung, d.h. jeder zahlt seine Kosten selbst und dann trägt man über die PKH auf Raten seinen eigenen RA-Kosten selbst.

  575. simone

    meine frage lautet, mein exmann hat den unterhalt an mich von heut auf morgen eingestellt, kann er das einfach tun? er schrieb mir eine mail am 26.6.08, mit inhalt, das er ab nächsten monat nicht mehr zahlt. ich bekam das geld immer am 4. jeden monats.
    ich hatte nicht mal zeit irgendwas zu regeln, weil es zu kurzfristig war.

  576. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    haben Sie keinen Unterhaltstitel? Urteil, Vergleich o.ä?

    Wenn nicht, zum Fachanwalt für Familienrecht. Mit einer einstweiligen Anordnung läßt sich schnell etwas regeln.

  577. simone

    Hallo,

    ein Urteil ist vorhanden, da ist festgelegt das er 150€ jeweils jeden 4. des Monats überweisen soll und es ist auch keine Frist festgesetzt worden. Daher ja meine Frage ob er die Zahlung einfach einstellen kann.
    Dem zuständigen Amtsgericht hab ich es schon mitgeteilt, nur die Bearbeitung geht recht schleppend vonstatten.

  578. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    Sie müssen zum Fachanwalt und die Vollstreckung einleiten lassen. Das geht idR. recht schnell. Am besten gleich die Gehaltspfändung, dann wird künftig der Unterhalt gleich vom Gehalt abgezogen.

  579. Franz

    Sehr geehrter Herr Wehl,ich bin seit 2002 geschieden und war insgesamt 6 Jahre verheiratet,habe eine Tochter von knapp 11 Jahren.
    Seit der Scheidung muss ich ca.1/3 von meinem Nettogehalt (Kindes+Ehegattenunterhalt ) an meine Ex-Frau bezahlen.Jugentitel ist vorhanden.
    Meine Ex-Frau geht auch seit 2002 halbtags arbeiten.Vor kurzem hat sie die Arbeitsstelle gewechselt und ich weiss nicht,ob sie wieder halbtags oder mehr arbeitet.Gibt es eine Regelung den Ehegattenunterhalt neu zu berechnen?
    Ab wann wird meiner Ex-Frau wieder zugemutet volltags zu arbeiten?
    Muss allerdings dazu sagen das meine Tochter ADHS krank ist und eine spezielle Betreuung braucht!

  580. Annett

    Hallo, ich war 13 Jahre mit einem Griechen verheiratet und wir haben auch in Griechenland gelebt. Unsere Ehe wurde 2007 in Griechenland geschieden. (Trennung 2006)
    Wir haben fuer unsere Tochter (11 Jahre, Deutsche) das gemeinsame Sorgerecht. Nun bin ich mit meiner Tochter nach Deutschland zurueckgegehrt (mit Zustimmung des Ex), da seine Tyrannisierungen, Beschimpfungen, Drohungen, immer im Beisein d. Kindes, nicht aufhoerten.
    Falls ich wieder heirate, kann er mir dies verbieten? Hat er das Recht dazu, da er auch das Sorgerecht hat? Oder kann er versuchen, mir das Kind gerichtlich wegzunehmen ?
    Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.

  581. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    verbieten zu heiratet kann er natürlich nicht und auch mit einem Antrag auf Alleinsorge wird er scheitern.

  582. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    wie lange Unterhalt geschuldet wird kann ich nicht vorhersagen. Fordern Sie Ihre Exfrau schriftlich auf, über ihr Einkommen Auskunft zu erteilen bzw. lassen Sie dies von einem Anwalt machen. Dann kann neu gerechnet werden.

  583. Annett

    Vielen Dank…ich haette noch zwei Fragen:
    1. Da meine Tochter ja Deutsche ist und auch hier bei mir in Deutschland lebt, gilt dann in allen Kindsangelegenheiten (Sorgerecht, Unterhalt, allgemeines usw) das deutsche Recht?
    2. Kann man eigentlich noch 2 Staatsbuergerschaften haben? Die griechische muesste sie doch von Geburt her eigentlich auch noch automatisch haben. Vater Grieche, in Athen geboren….Sie hat aber nur einen deutschen Pass….der griechische wurde nie beantragt bzw. benoetigt.
    Vielen Dank

  584. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    1. ja, es gilt deutsches Recht

    2. kann ich nicht beantworten. Es gibt die 2. Staatsbürgerschaft, aber Einzelheiten müssen Sie woanders erfragen. Ist nicht mein Gebiet.

  585. Annett

    Trotdem vielen Dank ;o)

  586. Jürgen

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe voller Interesse sehr viele Artikel gelesen.
    Meine Frage:
    Nach 18 Ehejahren 2003 geschieden, Kinder Jahrg. 1984/1987. Für den Kindesunterhalt hat mein Geld noch gereicht, für EX nicht. Ich bin seit 2003 wegen Krankheit in Ruhestand, seit ca. 2006 will meine Ex, nachehelichen Unterhalt, weil ich mir nebenbei 400 Euro dazu verdiene. In erster Instands habe ich vor Gericht verloren und mußte 170,- für immer zahlen. Jetzt habe ich keinen 400 Eu Job mehr, aber wieder eine Klage auf Unterhalt am Hals. Meine Anwältin sagt auch, es traut sich kein Gericht an das neue Gesetz heran. In der Ehe hat meine Ex seit der Kinder nicht mehr gearbeitet, aber dafür hatte ich bis 1996 noch einen Nebenjob. Kann ich verurteilt werden, mir für den Unterhalt meiner EX wieder einen Minijob zu suchen?
    Also was ich schon vor Gericht durchgemacht habe, Wahnsinn. Man wird wie ein Schwerverbrecher behandelt, ich bin aber voll der Normalo.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

  587. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    wenn ich Ihre Exfrau vertreten sollte, hätte ich schwerste Bedenken an den Erfolgsaussichten.

    Die Aussage der Kollegin kann ich nicht unterschreiben. Sicherlich dauert es etwas, bis neue Gesetze beherrscht werden, aber die Grundaussage, dass die Eigenverantwortung des Einzelnen gestärkt gefordert wird, ist jedem Richter klar.

    Einen Nebenjob müssen Sie sicherlich nicht mehr ausüben. Vielmehr muß die Exfrau ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen.

  588. Sissi

    Hallo!
    Ich hab schon öfters geschrieben 😉
    Wir haben jetzt den 1. mündlichen Verhandlungstermin am 21. August. Hier nochmal ganz kurz die Fakten: Mein Mann war 10 Jahre lang verheiratet und hat zwei Kinder die jetzt 7 und 12 sind. Scheidung war 2003. Wir sind seit 2003 verheiratet und haben zwei Kinder die jetzt 2 und 5 sind. Ich gehe zu 25% arbeiten, die Ex geht zu 25% arbeiten. Mein Mann zahlt momentan ca. 850 Euro nur Ehegattenunterhalt + den normalen Kinderunterhalt.
    Ich habe ein Haus dessen Finanzierung mein Mann mit unterschrieben hat. Das EG vermiete ich und habe jährlich 112 Euro Einkommen (steuerlich verechnet mit der Finanzierung).
    Jetzt kriegen wir wiederholt vom AG die Aufforderung zur Stellungnahme, weil von der Gegenseite behauptet wird, dass mein Mann Mieteinkünfte in Höhe von 500 Euro erzielt. Was aber ja so nicht stimmt, weil ich die erziele und bereinigt bleibt ja nix übrig… können sie mir sagen was das für uns bedeuten kann. Ich dachte immer, dass es um das Einkommen meines Mannes geht zur Berechnung des Ehegattenunterhalts? Dann drohen sie uns noch mit einem Sachverständigengutachten, dass man Mieteinnahmen auch erzielen kann, wenn der Teil nicht vermietet wird. Aber das Haus gehört doch mir? Was wollen die von mir?

  589. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    genau kann ich es nicht sagen, aber vermutlich:

    wenn der Ehepartner des Unterhaltspflichtigen sehr gut verdient, kann der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt werden oder sogar gesagt werden, der Ehepartner kann den SB voll gewährleisten. Damit stünden ganz andere Beträge für die Unterhaltsberechnung des Pflichtigen zur Verfügung.

  590. Sissi

    Ich liege aber mit meinen 25% unter dieser 650 Euro Grenze. Dann kann das doch definitiv nicht der Fall sein, oder?

  591. Herbert

    Sehr geehrte Anwaelte/innen.

    Ich wurde 1999 nach 28Ehejahren von meiner Frau geschieden. Der Versorgungausgleich wurde vom Familiengericht Recklinghausen durchgefuehrt. Ich mus sobald meine Exfrau in Rente geht, den Versorgungsausgleich von 375Euro bezahlen. Sie hat eine Arbeitsstelle. von 1999 an, wollte Sie staendig mehr Geld haben, das ging in die Tausende. Laufend mit Ihrer Anwaeltin. Leider wurde ich dann im Jahre 2000 Berufsunfaehig geschrieben und bekam, dan nur noch Krankengeld und Berufsunfaehigkeitsrente. Nach dem Wegfall des Ktankengeld musste ich mich einer Vertrauensaerztlichen Untersuchung stellen, wobei ich Berufsunfaehig geschrieben wurde. Meine Exfrau war aber so mistrauisch und Geldgeil, das Sie ueber Ihre Anwaeltin und dem Familiengericht ein Arbeitsmedizinisches Gutachten anforderte. Dieses Gutachten war mit dem Vertrauensaerztlichen Gutachten konform, so das ich die Berufsunfaehigkeitsrente, Gott sei Dank, noch nach alten Recht ausbezahlt kam.
    Danach, wurde ich von meiner Firma gekuendigt und bezog Berufsunfahigkeitsrente und Arbeitslosengeld, nach dem die Krankenkasse nach der vorgeschriebenen Laufzeit, die Zahlung eingestellt hatte.
    Ich bezog dann 36 Monate Arbeislosengeld, nach altem Recht und konnte mit 60 Jahren in die volle Rente, wegen Schwerbehinderung gehen.
    Die Klagen meiner Exfrau gingen immer weiter, bis zum Jahre 2004, wo dann letztendlich der Vergleich gesprochen wurde. Ich wurde verurteilt, an meine Ex-frau 408Euro, solange zu zahlen, bis Sie in Rente geht.. Zwischenzeitlich, kamen nur noch Rechnungen von Anwaelten und Gericht.
    Ich bin jetzt 65 Jahre und bekomme, praktisch die gleiche Rente wir mit 60.
    Muss ich noch weiter die 408 Euro bezahlen, da Sie ja nachweislich noch mit Ihrem Freund zusammenlebt, was auch der Grund der Scheidung 1999 war, oder lohnt sich eine Abaenderungsklage?
    Meine Ex, Sie wird in Kuerze 60 Jahre. Fuer eine Antwort waere ich Ihnen dankbar.

    Mit den freundlichsten Gruessen..

    Herbert
    Es war ein Drama.
    Und jetzt kommt der Hammer . Ich muss meinem der Rententrager KBS, jeden Monat noch ein Fax schicken das ich die 408Euro, puenktlich ueberweise, sonst droht mir Rentenabzug.
    Was meinen Sie, wenn ich nicht jeden Monat die 408 Euro ueberweisen wuerde. Die wuere sofort zu Ihrer Anwaeltin rennen. Ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet.Das waers nur noch zum Schluss, Danke fuers Zuhoeren.

  592. RA Thomas von der Wehl

    @ herbert (Bitte keine vollen Namen!!!)

    ob Sie weiter Unterhalt nach dem Vergleich schulden, kann ich nicht beurteilen. Bitte lesen Sie aber dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/07/28/unterhalt-gerne-und-solange-wie-moeglich-zahlen/

    Das habe ich vor kurzem erst geschrieben und trifft wohl Ihren Fall.

    Wenn nach dem Versorgungsausgleich mehr als 408 EUR auszugleichen sind, müßten Sie froh sein, noch Unterhalt zahlen zu dürfen. Wenn Sie nämlich nicht mehr zahlen, wird Ihnen der Ausgleichsbetrag von Ihrer Rente abgezogen und niemand hat etwas davon. Darum müssen Sie auch monatlich die Zahlung nachweisen.

    Wenn der Ausgleichsbetrag geringer ist, würde ich mit Verwirkung wegen gefestigter neuer Partnerschaft argumentieren.

    Einzelheiten muß aber ein Fachanwalt klären.

  593. Steffi

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage. mein Exmann ist wieder verheiratet und zahlt derzeit keinen Unterhalt (den bekomm ich für beide Kinder von der Unterhaltskasse) weil er arbeitslos wurde.Nun habe ich den verdacht das er doch wieder arbeitet.Als wir die Kinder vom Papawe abholten ging unser Auto plötzlich aus und da kam er aufeinmal nach längerem bitten doch tatsächlich mit einem DPD Sprinter (das war ein Sonntag) um die Ecke gefahren.
    Wie bekomme ich nun heraus ob mein Exmann wieder arbeitet und trotz das er eine neue Frau und 2 Kinder mit ihr hat für meine beiden die ich mit ihm habe weiterzahlen muss?

  594. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    lassen Sie Ihn mit dem Hinweis auf das DPD Auto zur neuen Auskunfterteilung auffordern. Wenn er was vermutlich falsches angibt, können Sie auch eine eidesstattliche Versicherung fordern. Wenn die auch falsch ist, macht er sich strafbar.

  595. Steffi

    Ich habe nochmal eine Frage zum Unterhalt für die Kinder.Mein neuer Mann und ich sind nach einer Trennungsphase (persönliche Gründen) nun wieder zusammengezogen und haben dies der Unterhaltskasse mitgeteilt.Bekam von dort wie oben geschrieben den Unterhalt. Nun sind die der Meinung das mir für die beiden nichts mehr zusteht.Stimmt das? Wir bekommen nur HartzIV.

  596. Sylli

    @Steffi

    Vermutlich ist das korrekt,denn bei Hartz IV haben
    die Kinder ihre eigenen Regelsätze und werden mit
    Ihren addiert und das ergibt dann den Betrag für
    Sie alle= Bedarfsgemeinschaft.

    Aber machen Sie auf alle Fälle das,was Herr RA
    von der Wehl in Nr.594 geschrieben hat.Denn
    dazu wird die ArGe Sie sowieso auffordern.Sie sind
    sogar dazu verpflichtet,der Kindesvater ebenfalls.

    LG Sylli

  597. Verhoef

    hallo
    Frage:
    Bin 54Jahre alt 30 jahre Verheiratet meine Frau 55 Jahre alt und Arbeitet 28 stunden pro woche und hat einen verdienst von ca. 1000€ Netto und beziehe eine erwerbs minderungs Rente von 880€ + eine unfall Rente 750€ im falle einer Trennung muß ich an meiner Frau zahlen wenn Ja? wieviel
    Bitte antwort

  598. Verhoef

    hallo
    Frage:
    Bin 54Jahre alt 30 jahre Verheiratet meine Frau 55 Jahre alt und Arbeitet 28 stunden pro woche und hat einen verdienst von ca. 1000€ Netto Ich beziehe eine erwerbs minderungs Rente von 880€ + eine unfall Rente 750€ im falle einer Trennung muß ich an meiner Frau zahlen wenn Ja? wieviel
    Bitte antwort

  599. Petra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Lebensgefährte zahlt für seine 3 Kinder lt. Düsseldorfer Tabelle den Mindesunterhalt der Stufe 1. Er hat nur noch einen Selbstbehalt von 900.-€.
    Seine Ex müsste nach neuem Gesetz halbtags arbeiten gehen (alle Kinder sind in der Schule Betreuung wäre vorhanden).
    Wenn Sie angenommen 600.-€ netto hätte müsste sie laut der 3/7 Berechnung 102.-€ sogar ihrem Ex zahlen, kann er sich diesen Betrag vom Kindesunterhalt abziehen?

    LG Petra

  600. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    nein, keinesfalls.

    1. Ehegattenunterhalt darf nie mit Kindesunterhalt verrechnet werden.

    2. Bei 600 EUR liegt die Frau noch unter ihrem Selbstbehalt und müßte gar nichts zahlen.

  601. gaby

    Hallo,ich bin seit 15 jahren verheiratet.ein 19 jähriger unehelicher sohn meines mannes lebt bei uns .er hat das gymnasium verlassen und besucht nun ein berufskolleg ,um dort das vollabitur zu machen.mein mann hat mich betrogen und vor kurzem ist er nochmal vater geworden.mit der mutter hat er nichts mehr zu tun.er verdient ca.1750 euro netto und ich 550euro.wie ich,hat er noch finanzielle vrpflichtungen der bank gegenüber für unsere eigentumswohnung.die mutter hat noch ein 5 jähriges kind ,spricht kein deutsch und hat noch nie in deutschland gearbeitet.wieviel und wie lange muß er wohl voraussichtlich für die beiden bezahlen?bitte nur beantworten,wenn dieser dienst kostenfrei ist . vielen dank

  602. Andrea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe ( 18 und 15 Jahre) und zahlt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt. Die Kinder leben beide bei der Mutter, die keinen Unterhalt mehr bekommt da Sie bis vor 2 Jahren genug eigene Einkünfte hatte. Sie hat derzeit gar kein Einkommen (lebt also vom Kindesunterhalt) und das auch sehr gut! Sie leistet sich regelmäßig Urlaube, Auto, essen gehen, ….! Die Kinder unterstützen wir ebenfalls „ausser der Reihe“ für Klassenfahrten u.s.w.
    Die Mutter hat jedoch Vermögen gespart aus dem Verkauf der damaligen gemeinsamen Eigentumswohnung, eigenem Verdienst und Aktienspekulationen.
    Ist Sie denn nicht verpflichtet, zumindest für das volljährige Kind anteilig Unterhalt zu leisten?
    Versorgt werden die Kinder durch uns und die Großmutter, die für regelmäßige Mahlzeiten sorgt. Und das ebenfalls auf unsere Kosten oder sogar auf Kosten der Oma!

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

  603. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    die Mutter müßte bei dem Volljährigenunterhalt über den Selbstbehalt kommen (900, wenn z.B. noch Schüler), um überhaupt leistungsfähig zu sein.

    Anderenfalls zahlt der Vater alles.

  604. Sylli

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zu Nr 602 u.603, da wird einem ja Angst,heißt das,
    dass die Mutter gar keiner Erwerbsobliegenheit
    unterliegt und sich vom Kindes-UH ein schönes
    Leben machen Kann ?
    Dann würde ich als Unterhaltspflichtiger aber
    jegliche Leistungen „ausser der Reihe“ einstellen.
    Traurig ist nur,dass im Endeffekt die Kinder die
    Leidtragenden sind.
    LG Sylli

  605. RA Thomas von der Wehl

    @ sylli

    die Erwerbsobliegenheit hat die Mutter grundsätzlich natürlich. Aber hier sind keine weiteren Fakten angegeben, so dass ich darauf nicht eingegangen bin.

    Was jemand seinen Kindern sonst noch zukommen läßt, sollte nicht am Verhalten des anderen Elternteils orientiert werden, sondern an dem, was man gerne gibt und was den Kindern nützt.

  606. Sylli

    @Herr von der Wehl

    Klar,das verstehe ich natürlich.Nur im o.g. Fall
    kann man vermuten,dass die Mutter den UH für die
    Kinder nicht zweckmäßig einsetzt u. der Vater
    doppelt zur Kasse gebeten wird,weil er ja will das es denn Kindern an nichts fehlt.Und das finde ich
    sehr verantwortungslos von der Mutter.

    Ich bin da vielleicht etwas „befangen“,weil mein
    Partner u. ich selbst betroffen sind.

    Schade das es da keinerlei Regelung gibt,dass
    „solche Mütter“ zum zweckmäßigen Einsatz der
    Kindes-UH-Gelder angehalten werden können.

    LG Sylli

  607. Petra

    Hallo Sylli,

    ich war auch sehr erschrocken über diese Beiträge. Mir geht es genauso wie dir und deinem Partner. Bei solchen Fällen müsste es wirklich eine Regelung geben damit sich die Ex-Männer nicht dumm und dusselig bis zum Selbstbehalt zahlen und die Frauen sich ein schönes Leben mit dem Kindesunterhalt machen.
    LG Petra

  608. Steffen

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    wie lange, muß ich grundsätzlich Unterhalt für meine Exfrau bezahlen?Ich bezahle derzeit für meine Frau monatl. 540€.Für die Kinder 600€ (5 und 11 Jahre).Sie arbeitet Halbtags(Einkommen variabel ca. 750€netto) und erhält das komplette Kindergeld. Ist es absehbar, wie lange ich für Sie bezahlen muß?Für meine Kinder zahle ich gerne und würde für diese auch noch gern mehr sparen, wenn ich nicht noch diesen hohen Betrag an meine Frau bezahlen müsste.Ihr geht es sehr gut!Ab wann muss sie versuchen, für sich selber zu sorgen?Wir waren 10 Jahre verheiratet und sind seit 2007 getrennt.
    LG SB.Hardt

  609. Timo

    Guten Abend!

    ich habe folgende Situation:

    Ich war 1 Jahr verheiratet. Danach, hat meine Frau augezogen. Wir haben keine gemeinsame Kinder. Die Hälfte von meinem Haus habe ich an meine Frau während der Ehe überschrieben, danach aber von der Frau zurückbekommen (alles durch die Notarverträge).
    Die Frau hat während unserer Ehe nicht gearbeitet. Hatte Erziehungsurlaub wegen dem Kind. Momentat wohnt sie bei ihrem Vater, bezahlt Miete. Jetzt arbeitet sie als Frisörin. Hat immer noch SK 5.
    Die Frau fördert von mir:
    1. Unterhalt für sich
    2. Hälfte von meinem Haus, bzw. 25000 EUR
    3. Steuerklasseänderung
    Meine Fragen sind:
    1. Beim Haushaltsgeräten, die noch nicht ausbezahlt sind (offene Kredite), bekommt die Frau Zugewinn vom kompletten Wert des Gerätes oder nur vom Beiträge, die während der Ehe ausbezahlt waren.
    2. Hat meine Frau später einen Anspruch auf meine Rente?
    3. Muss ich Unterhalt an meiner Frau zahlen? Wenn ja, wie lange?
    4. Muss ich für den Trennungsjahr den Unterhalt nachzahlen?
    5. Wenn die Frau nicht einverstanden wird die Steuererklärung zusammen mit mir abgeben, muss ich für den ganzen Jahr dem Finanzamt nachzahlen?

  610. RA Thomas von der Wehl

    @ steffen

    das „wie lange“ läßt sich noch nicht absehen.

    Dazu gibt es noch keine verwertbaren neuen Urteile. Die Kinder sind aber noch relativ jung und vor der Reform hätte die Mutter gar nicht arbeiten müssen.

  611. RA Thomas von der Wehl

    @ timo

    die Fragen kann ich hier nicht umfassend beantworten. Beauftragen Sie einen Fachanwalt, damit Weichen richtig gestellt werden.

    Soll ich jemanden empfehlen.

  612. Timo

    Einen Fachanwalt habe ich schon beauftragt. Aber der kann auch nichts bestimmtes sagen. Der hat dem Rechtsanwalt von meiner Frau angeschrieben, hat dem vorgeschlagen, dass wir die Steuererklärung zusammen abgeben. Nur, ich glaube nicht, dass meine Frau einverstanden wird.
    Was Unterhalt angeht, hat er nichts bestimmtes gesagt. Ich weiss immer nocht nicht, ob ich den Unterhalt zahlen muss. Das währe aber unfair ohne Ende.

  613. Timo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    kennen Sie vielleicht einen guten Rechtsanwalt im Saarland?
    Wie teuer wird das den Rechtsanwalt zu wechseln?
    Was ist eine Regresspflichtigkeit?

  614. RA Thomas von der Wehl

    @ timo

    den Anwalt wechseln ist idR teuer.

    Regress = Schadensersatz

    Wo soll der Anwalt sein? Das Saarland ist groß.

  615. Timo

    Am besten, aus Saarlouis.
    Wie teuer kann das sein? meinem Rechtsanwalt habe ich schon Vorschuss in Höhe von 500 EUR bezahlt.

  616. Timo

    Aber prinzipiel, wenn die Eheleute waren nur 1 Jahr verheiratet und haben keine gemeinsame Kinder, muss der Mann, an die Frau Unterhalt bezahlen?

  617. Timo

    Eigentlich kann ich nicht sagen, ob mein Rechtsanwalt gut ist oder nicht.
    Nur:
    Der ist schwer zu erreichen, am Telefon ist er immer gereizt, schreit sogar wenn ich was nicht direkt verstehe und ist nicht billig. Hat schon Vorschuss 500 EUR verlangt. Für den ersten Beratungsgespräch hat er 100 EUR bekommen. Die meiste meine Fragen, hat er nicht beantwortet. Sagt immer, man muss einfach abwarten auf die reaktion von der Gegenseite. Ob das richtige Taktik in meiner Situation währe, verzweifele ich.

  618. Petra

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage zur DDT. Es geht um den Bedarfskontrollbetrag.
    Wenn mann z. B. 2000.-€ netto hat steht einem laut DDT ein Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 1100.-€ zu. Heißt das das Kindesunterhalt nur in Höhe von höchstens 900.-€ bezahlt werden muss?
    Wie ist das bei Abstufung in die niedriegere Einkommensgruppe weil 3 Kinder zu versorgen sind. Bleibt der Bedarfskontrollbetrag dann trotzdem in diesem Fall bei 1100.-€ oder geht er auf 1000.-€ runter?

  619. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/selbstbehalt-und-bedarfskontrollbetrag/

    da habe ich alles erläutert. Der BKB ist nicht gleich Selbstbehalt und wird von vielen Gerichten nicht mehr angewandt.

  620. Maik

    Ab welchem Alter meines kindes bin ich verpflichtet es allein nach der Schule zu lassen um eine Vollzeitstelle anzutreten.
    Bin Alleinerziehend und mich interessiert dieses, weil mein Sohn 12 jahre wird im Januar.
    Kann mir jemand zu diesem Thema etwas sagen damit ich keine Schwierigkeiten mit der Agentur für Arbeit bekomme.
    Gruss Maik

  621. petra

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage zum neuen Unterhaltsgesetz.
    Was bedeutet es jetzt für den Unterhalt an die Ex-Partnerin wenn sie sich eine Arbeit suchen muss weil die Kinder alt genug sind. Muss der Partner dann keinen Unterhalt mehr bezahlen weil sie verpflichtet ist zu arbeiten?
    Ist es dabei egal wie viel die Frau dann verdient? Weil sie ja wohl halbtags nicht sehr viel verdienen wird. Wie wird dann gerechnet?

    Gruß
    Petra

  622. MT

    Guten Tag, Her RA von der Wehl,
    der Zufall führte mich auf Ihre Seite und hier ist gleich mein Anliegen:
    Der Sohn aus erster Ehe meines Mannes wird im März 2009 27 J. Sein Werdegang:
    Nach dem Abi Verpflichtung 10 Jahre Berufssoldat; nach 1 1/2 Jahren vorzeitige Beendigung, Begründung psychisch nicht belastbar, danach Auszahlung einer erheblichen Summe aus einer Versicherung, die vor dem Bund abgeschlossen wurde. Anschließend monatelanges Nichtstun. Wohnhaft in WG. Von beiden Elternteilen ins Gewissen geredet, begann er ein Mathestudium. Abbruch nach mehreren Monaten, da doch nicht das richtige. Wieder Nichtstun, Gelegenheitjobs. Dann Beginn einer Lehre bei der Telekom, Abschluss als Facharbeiter. Vom Vater der Hinweis, doch erstmal im Berufsleben Fuß zu fassen, wurde ignoriert mit der Bemerkung, Studium um jeden Preis und so lange wie möglich. Wieder einige Monate Gelegenheitjob, ab Sept. 2007 Studium Informatik begonnen. Antrag auf Bafög abgelehnt, Kindergeld noch bis 03/09. Zwischenprüfung schon mehrfach durchgefallen. Mein Mann zahlt seit 2003 unser Haus ab, was wir uns als Altervorsorge gekauft haben. Vermögen besitzen wir nicht, auch keine Ersparnisse. Unser Ziel: Eigentum des Hauses bis zum Eintritt des Rentenalters meines Mannes (52 J.) Ich beziehe eine Minirente (62 J.). Der Sohn verlangt jetzt Unterhalt und hat in seiner Heimatstadt deshalb bei der Behörde vorgesprochen. Für Morgen hat mein Mann einen Termin zur Anhörung beim Landratsamt. Finanziell sind wir durch den Kredit Haus und Auto (Auto kein Luxus sondern Arbeitsmittel) ausgereizt. Muss mein Mann dennoch Unterhalt zahlen, auch wenn dadurch unsere Existenz in Frage steht?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichem Gruß

  623. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    es gibt darauf keine allgemein gültige Antwort. Das Altersphasenmodell ist abgeschafft (vorerst) und jedes Kind ist anders und jede konkrete Betreuungssituation auch.

  624. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    die Berechnung kann ich nicht im Detail erklären. Suchen Sie mal oben im Blog nach „Differenzmethode“ und „Erwerbsobliegenheit“. Da finden Sie einiges.

  625. RA Thomas von der Wehl

    @ mt

    der Sohn hat eine Ausbildung (Telekom) damit dürfte sein Unterhaltsanspruch erfüllt sein.

    Einer Unterhaltsklage würde ich sehr gelassen entgegensehen.

    Ich würde den Sohn z.B. nicht vertreten wollen, da ich sehr ungern Prozesse verliere.

  626. Babsi

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    mein LG und ich haben 3 Kinder (5,7 und 10), er ist seit 17 Jahren geschieden. Er hat 2 erw. Kinder, ist aber denen gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig (lt. LG). Seine Ex-Frau ist auch arbeitsfähig (lt. LG)

    Meine Fragen:

    Werden unsere minderj. Kinder bei einer Neuberechnung des Ehegattenunterhalts gegenüber der Exfrau meines LG, der auf eine Mangelfallberechnung hinausläuft, auch nach der neuen Rangfolge in der DDT herabgestuft?

    Wie hoch ist ihrer Meinung nach die Gefahr, dass sein Selbstbehalt gekürzt wird, da wir zusammenleben und ich mein eigenes Geld verdiene? (eine Klage gegen „uns“ vor dem OLG wird angestrebt)

    Mit freundlichen Grüßen

    Babsi

  627. RA Thomas von der Wehl

    @ babsi

    die Exfrau will also Unterhalt. Sie steht in jedem Falle in der Rangfolge hinter den 3 Kindern und u.U. sogar hinter Ihnen, was ich nicht genau sagen kann.

    Die Gefahr der Kürzung des SB sehe ich nicht so groß, da es für die Exfrau nicht um Kindesunterhalt geht. Dort ist dieses Problem eher virulent.

    Das OLG ist aber erst die II. Instanz. Hat das AG schon entschieden?

  628. Martina

    Wir haben gerade eine Abänderungsklage laufen. Unser Anwalt hat uns ausgerechnet, dass wir im „Schlimmsten“ Fall noch 440 Euro an die Ex von meinem Mann zahlen müssen. Momentan zahlt mein Mann 850 Euro. Die andere Partei macht gerade absolut auf Verzögerungstaktik. Was können wir dagegen tun? So wie es gerade aussieht kann sich der Prozeß noch ewig ziehen, weil noch Gutachten angefordert werden und und und. Der Anwalt hat gesagt wir sollen auf jede Ãœberweisung an die Ex „unter Vorbehalt“ drunter schreiben, dann können wir das Geld irgendwann zurückfordern. Aber mal ehrlich, kriegen werden wir das ja nie!
    Vielen Dank

  629. RA Thomas von der Wehl

    @ martina

    der Anwalt muss von der Gegenseite verlangen, dass sie akzeptiert, dass die laufenden Zahlungen als Darlehen geleistet werden, mit der Abrede, der Nichtrückzahlbarkeit bei Klageverlust.

    Dann kann sich die Gegenseite jedenfalls nicht auf Entreicherung berufen und es kann mit Ãœberzahlungen aufgerechnet werden.

    Das ist ganz wichtig. Nur „unter Vorbehalt“ reicht keinesfalls.

    Diese Fundstelle aus Deubner, Praxismodul Familienrecht

    „In Fällen, in denen die Einstellung der ZV nicht möglich ist, ist zu erwägen, ob dem Unterhaltsberechtigten die strittige Zahlung als zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten wird, verbunden mit der Erklärung, bei Abweisung des Abänderungsbegehrens auf Rückzahlung zu verzichten (vgl. BGH, FamRZ 1992, 1152, 1155 = NJW 1992, 2415; BGH, FamRZ 1989, 718 = NJW 1989, 1990; BGH, FamRZ 1983, 574). Der Unterhaltsberechtigte kann dann nach Treu und Glauben gehalten sein, einen solchen Kredit anzunehmen. Im Falle der Weigerung macht er sich schadenersatzpflichtig (vgl. Wendl/Staudigl/Gerhardt, § 6 Rdnr. 222). Weder dem Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens noch dem Schadenersatzanspruch kann eine »Entreicherung« entgegengehalten werden.“

    sollte Ihr Anwalt kennen, wird er auch.

  630. Nicole

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich lebe nun einige Zeit mit meinem Mann getrennt ( Scheidung läuft ).
    Die Ehe hilt 5 Jahre in deren Zeit auch unsere 3 Kinder geboren sind.

    Nun habe ich einen neuen Partner, mit dem ich nun ins Gespräch kam, zwecks zusammen ziehen.
    Uns kam nun zu Ohren, dass das neue Unterhaltsrecht es dann so vorsieht, das mein neuer Freund für meine 3 Kinder und nicht mehr der eigentliche Vater für den Unterhalt der Kinder aufkommen müsste. Damit wäre dann mein Ex-Mann nicht mehr für den Unterhalt der eigenen Kinder zuständig?

    Ist das wirklich wahr?!

  631. Sylli

    @Nicole

    Das ist nicht wahr!!!

    Ihr Mann (Ex) ist der leibliche Vater und bleibt
    allein in der UH-Pflicht für die Kinder.

    Durch das Zusammenziehen mit dem neuen
    Partner könnten Sie allenfalls Ihren Anspruch auf
    nachehelichen UH ,also für Sie,verwirken.

    LG Sylli

  632. Agonistin

    Hallo Herr von der Wehl,

    kurze Schilderung: ich trenne mich zur Zeit von meinem „noch Ehemann“ (sind seit 1 Jahr verh.). Ich habe eine Tochter mit in die Ehe gebracht, der leiblich Vater meiner Tochter bezahlt regelmäßig Kindesunterhalt. Ich arbeite auf geringfügiger Basis im Privathaushalt und bewerbe mich zur Zeit auf eine 400€ Stelle bzw. auf eine Teilzeitstelle. Müsste nun zum Arbeitsamt und Hartz 4 beantragen. Mein „noch Ehemann“ möchte aber kein Trennungsunterhalt bezahlen – hat auch unmengen an Schulden mit in die Ehe gebracht, die er monatlich mit einer recht hohen Summe tilgt, ist er trotzdem angeehalten bzw. verpflichtet Trennungsunterhalt zu bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    DieAgonistin

  633. martin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 1995 verheiratet, lebe seit 01.01.2006 von meiner Frau getrennt. Sie hat mich aus dem gemeinsamen Haus „ausgezogen“. Unsere Ehe blieb kinderlos. Meine Frau war während der gesamten Ehezeit berufstätig und ist auch weiterhin beruftätig. Ihr Einkommen hat sich nicht negativ entwickelt, also sie verdient jetzt etwas mehr als schon vor der Ehe 1995.
    Durch Eingaben, Anträge usw. hat sie es geschafft, die Trennungszeit bis zum heutigen Tage hinauszuzögern da ich mich zu einem großzügigen Trennungsunterhalt wegen des gemeinsamen Hauses habe hinreißen lassen. Jetzt steht der nächste Scheidungstermin an, und sie fordert
    einen ebenso hohen nachehelichen Unterhalt und dies für die nächsten 10 Jahre.
    Nun meine Frage, muss ich überhaupt noch nachehelichen Unterhalt zahlen? Meine Frau geht nach wie vor einer Berufstätigkeit nach. Verdient ca. 1.600 € Netto. Sie will unbedingt in dem gemeinsmen Haus wohnen bleiben und dieses auch ganz übernehmen. Ich soll diesen Unterhalt zahlen, damit sie die Hausfinanzierung zahlen kann.
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

  634. RA Thomas von der Wehl

    @ agonistin

    ich bezweifle, ob sich Ihr „Kämpfen“ lohnen wird. Nach Trennung besteht ein gewisses unterhaltsrechtliches Konkurrenzverhältnis zwischen dem Kindesvater (wenn auch Ehemann gewesen) und dem aktuellen Ehemann. Schwieriges Thema.

    Letzterer hatte die Schulden aber bereits bei Eheschließung und damit waren diese prägend. Er wird schwerlich auf die Insolvenz zu verweisen sein, um Trennungsunterhalt zahlen zu können.

    Sie haben ihn mit diesen Schulden geheiratet und hätten auch bei weiterem Zusammenleben nur von dem Einkommen abzüglich Schulden leben müssen.

    Letztlich kann ich nicht klären, inwieweit Sie eine weitergehende Erwerbsobliegenheit treffen könnte.

  635. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    wenn keine ehebedingten Nachteile vorhanden sind, wird es mit Aufstockungsunterhalt nachehelich für Ihre Frau schwer (§ 1578 b BGB).

    Nach den dünnen Fakten würde ich sagen, dass wird für die Frau nicht klappen und Sie sollten weitere Zahlungen ablehnen. 10 Jahre sind absurd lang.

    Aber was sagt denn Ihr Anwalt? Der steckt doch viel tiefer in der Materie.

  636. martin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Ich denke ich habe einen guten Anwalt. Aber eine klare Antwort habe ich bisher auch nicht erhalten. Wir bringen alle Fakten auf den Tisch, und ehebdingte Nachteile schließt er aus. Meine Frau hat vor und während der Ehe Vollzeit gearbeitet. Auch jetzt arbeitet sie Vollzeit und das Einkommen liegt höher als vor der Ehe. Also dürfte doch hier kein ehebedingter Nachteil vorliegen!?

  637. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    es gibt keine klaren Antworten. Wir alle stehen vor einer neuen Gesetzessituation und es wird Jahre dauern, bis einigermaßen Klarheit besteht.

  638. Mario

    hallo, ich bin seit ca 5 1/2 Jahren mit meiner Frau verheiratet. nun ist es zur Trennung gekommen sie hat eine 13 Jährigen Sohn (nicht von mir) muss ich ihr jetzt Unterhalt zahlen wenn sie einen Halbtagsjob hatund ca 500 € verdient

  639. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    Unterhalt steht sicherlich im Raum. Fraglich ist nur, ob Ihre Frau eine weitergehende Erwerbsobliegenheit hat, also mehr als 500 EUR verdienen müßte.

    Das gilt hauptsächlich für den Trennungsunterhalt. Nach rechtskräftiger Scheidung wird es für Ihre Frau deutlich schwerer einen Unterhaltsanspruch durchzusetzen bzw. leichter für Sie, dem entgegen zu treten.

  640. elke

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Ehemann und ich leben getrennt. Verheiratet sind wir seit 17 Jahren. Unsere gemeinsame 17jährige Tochter lebt 2 Wo. bei ihm mit seiner neuen Partnerin und 2 Wo. bei mir, ohne Patner. Er hat ein Nettoeinkommen von ca.2.400€, plus Firmenwagen und abgezahlten Eigentum. Ich habe ein eigenes Haus, wo ich noch Abtrag zahle von 400€ monatl., Einkommen von ca. 450€ und habe, 350€ an Miete warm und das Kindergeld erhalte. Müßte dann mein Ehemann an Unterhalt für unser Kind und mich etwas zahlen?
    Im voraus vielen Dank für ihre Antwort

  641. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    wahrscheinlich ja. Lesen Sie hier zum Unterhalt beim Wechselmodell

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/30/kindesunterhalt-beim-wechselmodell/

  642. Lissmar

    Guten Tag!

    Fall: FRAU und EHEMANN leben in einem Haus mit ihren beiden Kindern mietfrei. In einer Wohnung, andere Wohnung unbewohnt. Das Haus ist im Besitz des Vaters der FRAU. Die EHELEUTE wollen sich trennen und die FRAU zieht vorerst in die nicht bewohnte Wohung des Hauses. Die Kinder des Ehepaares entschieden sich beim Vater zu bleiben, der sich bereits nach einer neuen Wohung umschaut.

    Meine Fragen:

    FRAU verdient 1100-1300 Netto und wird weiterhin mietfrei in der Wohung ihres Vaters leben, zahlt Nebenkosten und wirtschaftet alleine – Welch Selbstbehalt tritt in Kraft?

    Würde der Vater der FRAU nun plätzlich Miete von ihr verlangen – würde der Selbsterhalt steigen? Oder sehen die Richter das negativ als Verabredung an?

    Würde der Vater der FRAU nun nach der Ehe der FRAU sein Haus verkaufen – würde ihr Selbsterhalt steigen?

    Würde der Vater der FRAU nun nach der EHE sein Haus überschreiben/vererben – wie wirkt sich das auf den Selbsterhalt aus?

    Vielen Dank im voraus… vielmals!

  643. RA Thomas von der Wehl

    @ lissmar

    bei der Beurteilung des Selbstbehaltes gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Das mietfreie Wohnen in einer Wohnung der Eltern würde ich zunächst als Leistungen Dritter ansehen, welche den Selbstbehalt nicht berühren. Damit wäre es auch gleichgültig, ob Ihre Frau Miete zahlt oder nicht. Wenn Ihre Frau allerdings das Haus überschrieben wird, wird sie sich einen Wohnwert zurechnen lassen müssen.

  644. Marcus

    Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem wie Mario.

    Gestern wäre unser 4. Hochzeitstag gewesen, getrennt haben wir uns im Juli 07, die Scheidung wurde von mir im August 08 eingereicht. Sie hat sich überhaupt nicht gerührt bezüglich der Scheidung mit der Aussage „Ich will mich ja nicht scheiden lassen!“.

    So… nachdem ich dann die Scheidung eingereicht habe, kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt, dass sie Unterhalt rückwirkend für Nov. und Dez. 08 fordert und ab 01.01.09 Nachehelichen Unterhalt in Höhe von knapp 400 €.

    Kann sie mit solch einer Forderung durchkommen ?

    Sie ist im November 07 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und hat sich seit dem nicht mehr gemeldet… plötzlich nach 12 Monaten fällt Ihr ein, dass sie mit Ihrem Geld nicht klarkommt ?

    Sie ist 34 Jahre alt und könnte Vollzeit arbeiten gehen, arbeitet aber nur knapp 100 Stunden, worauf sie sich auf Ihren Sohn aus der 1. Ehe beruft. Ich habe aber mit diesem Kind nichts zu tun… wieso soll ich jetzt der Leidene sein, der die Frau finanziert ???

    Außerdem hatte sie vor der Ehe 100 €weniger Nettoeinkommen als heute… in sofern hat sie ja keinen Nachteil durch die Ehe… sie verdient heute ja mehr Geld und könnte noch mehr verdienen, sofern sie denn arbeiten wollen würde… was sie ja aber nicht will, weil sie keine 8 Stunden am Tag schaffen kann.

  645. RA Thomas von der Wehl

    @ marcus

    Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung geschuldet. Diese Inverzugsetzung kann bereits durch die Aufforderung erfolgen, Auskünfte Übereinkommen und Vermögen zu erteilen. Sollte aber diese Aufforderung nicht erfolgt sein, kann Unterhalt nicht für die Vergangenheit verlangt werden.

    Inwieweit überhaupt Unterhalt geschuldet wird, kann ich nicht abschließend beurteilen. In jedem Falle ist auch der Vater des Sohnes aus 1. Ehe möglicherweise wieder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

    Hier spricht vieles dafür, dass Ihre Frau es mit einem Unterhaltsanspruch schwer haben wird.

  646. Manu

    ich bin Mutter von zwei kindern und habe seit kurzen einem neuen Partner. Wir wollen demnächst zusammen ziehen. Er verdient gutes Geld, wird mein Kitaplatz für meine Kinder weiterbezahlt und gibt es eine Mindestgrenze?

  647. RA Thomas von der Wehl

    @ manu

    Ich kann Ihnen nicht sagen, ob durch die geänderte Situation der Kindergartenplatz weitergezahlt wird.

  648. petra

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Frage betrifft den Bedarfskontrollbetrag.

    Mein Partner bezahlt für 3 Kinder. 13, 11 und 7 Jahre. Nettogehalt 2. Gehaltsstufe. Für Exfrau zahlt er keinen Unterhalt weil der Selbstbehalt bei 900€ liegt da er in Gehaltsstufe 1 zurückgestuft ist da er ja eigentlich seiner Ex auch Unterhalt zahlen müsste das Geld aber nicht reicht.
    Meine Frage:
    Muss er seiner Ex nach dem neuen Unterhaltsgesetz überhaupt Unterhalt zahlen? Wenn nicht würde er in Gehaltsstufe 2 fallen weil er dann ja nicht mehr 4 sondern 3 Unterhaltsberechtigte versorgen muss. Steigt dann sein Bedarfskontrollbetrag auf 1.000€?

  649. RA Thomas von der Wehl

    @Petra

    Ich denke das spielt keine Rolle, da hier offenbar der Selbstbehalt mit dem Bedarfskontrollbetrag verwechselt wird. Lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/selbstbehalt-und-bedarfskontrollbetrag/

  650. Willi

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich zahle seit Jahren Ehegattenunterhalt. Im Nov.08 ist der neue Freund meiner Ex zu ihr gezogen. Ab wann verfällt denn aufgrund einer solchen „verfestigten“ Beziehung meine Unterhaltsverpflichtung?

  651. RA Thomas von der Wehl

    @ willi

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/28/zusammenleben-in-einer-verfestigten-lebensgemeinschaft/

  652. katrin

    Hallo Herr von der Wehl,

    wir sind seit Februar 08 getrennt, mein Mann behauptet jetzt November 07 (wohl wg.Zugewinnberechnung). Hat mit September 08,sieben Monate nach Trennung plötzlich Zahlungen zu 100% eingestellt,weil ich nicht mache „was er will“. Bin seit 10Jahren aus dem Berufsleben, finde keinen Job und bin auch noch arbeitsunfähig. Wie weit kommt er damit durch? Er ist freier Vermögensberater, verdient Unsummen. Muss ich jetzt Hartz4 fürchten. Mein Sohn ist 16,er nicht der Vater.
    Danke im voraus

  653. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    ich kann Ihnen nur dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Der Unterhaltsanspruch wird nicht so schwierig durchzusetzen sein. Wenn sie eine Empfehlung benötigen, müsste ich wissen, wo dieser Anwalt sitzen sollte.

  654. katrin

    Vielen Dank, der Tipp kam schnell.
    Habe eine RA, hoffentlich packt sie das. Es kommt hinzu, dass, er Mittelsmänner und seine neue Freundin einschaltet um Geld verschwinden zu lassen. Er verweigert trotz Verzug jegliche Auskunft, und wenn verweigert er diese an Eides statt zu versichern. Gibts noch Tipps bei Selbstständigen an ALLE Infos zu kommen ? Habe auch gelesen, dass ICH sein Vermögen / Einkommen/ Endvermögen komplett selbst recherchieren und beweisen muss, wenn ich Zugewinn beantrage. Ist das richtig, wie soll das praktisch gehen ?

    Nochmals vielen Dank
    Katrin

  655. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    Gerade bei Selbstständigen ist es häufig schwierig, das tatsächliche Einkommen zu ermitteln. Dazu gehört eine gewisse Erfahrung des Anwaltes im Umgang mit solchen Fällen. Wenn sie den Verdacht haben, dass hier Vermögensgegenstände verschwinden, gibt es die Möglichkeit des vorzeitigen Zugewinnausgleiches. Ihre Anwältin wird das prüfen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  656. Heike

    Hallo Herr van der Wehl,
    mein Mann 48 hat sich jetzt Jan 09 wegen einer anderen Frau von mir 47 getrennt.Wir sind im März 09 29 jahre verheiratet.
    Ich bin Beamtin im Ruhestand und bekomme 800 Euro Netto.Mein Mann verdient 3.600 Netto.
    Meine Anwältin teilte mir mit das ich nach dem neuen Scheidungsgesetz nach der Scheidung,
    von mir verlangt werden kann, das ich einen 400 Euro-Job annehmen muß um für mich selbst zu sorgen. Ich darf bis 400 Euro dazuverdienen.Bekomme ich überhaupt keinen Unterhalt von meinem Mann? Ich bin aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden. Das kann doch nicht sein das ich nach 29 Jahren Ehe mit 800 Euro netto da stehe, und für 400 Euro dazuverdienen muß, und mein Mann sich eine Jüngere holt und seine 3.600 Euro Lohn für sich behalten darf.
    Ist das richtig oder was muß ich unternehmen um Unterhalt zu bekommen. Wird dieser dann von meiner Pension abgezogen?
    Vielen Dank im Voraus.
    Heike

  657. RA Thomas von der Wehl

    @ heike

    inwieweit Sie eine Erwerbsobliegenheit trifft, kann ich natürlich nicht beurteilen. Es könnte sein, dass Sie trotz ihres Gesundheitszustandes die Verpflichtung haben, einen Nebenjob aufzunehmen, soweit dies ihre Rentenzahlungen nicht belastet.

    Aber selbst dann käme ein Aufstockungsunterhaltsanspruch in Betracht.

    Möglicherweise stünden Sie mit einer schnellen Scheidung noch besser da, da Sie wahrscheinlich einen Anspruch auf Versorgungsausgleich haben und dieser Rentenausgleichsanspruch wegen Ihres aktuellen Rentenbezuges auch sofort zur Auszahlung fällig werden würde.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  658. Jens

    Hallo Herr van der Wehl,
    ich lebe seit November 08 von meiner Frau getrennt (nach einer 13 jährigen Ehe) ich habe von Tag an einen Unterhalt für meine Töchter 7+1 Jahr und für meine Frau zusammen 800,- Euro mtl. bezahlt ich habe einen netto Verdienst von ca. 1.900 Euro. können Sie mir sagen wieviel Unterhalt meiner Frau und meinen Kindern zusteht und wielange ich Unterhalt an meine Exfrau bezahlen muß !!
    Vielen Dank im Voraus

    Jens König

  659. Olli

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    20 Monate nach unserem Scheidungsurteil fordert meine Exfrau nun von mir über ihren Rechtsanwalt nachehelichen Unterhalt. Sie begründet ihre Ansprüche mit einer Diabeteserkrankung die einer Aufstockung ihrer derzeitigen Teilzeitarbeit entgegen steht. Kann man ihr nicht einen Arbeitsplatzwechsel und damit die Aufnahme einer dem Gesundheitszustand angemessenen Vollzeittätigkeit zumuten?
    Vielen Dank und mfG Olli

  660. RA Thomas von der Wehl

    @ olli

    Die Frage kann ich in diesem Forum nicht beantworten. Dies hängt alles von den ganz persönlichen Verhältnissen der Eheleute ab. Eine Diabeteserkrankung ändert normalerweise nicht daran auch vollschichtig arbeiten zu können, aber es gibt natürlich auch von der Norm abweichende Krankheitsverläufe.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  661. Artur

    Hallo!

    Ich habe meine Frau vor einigen Jahren geheiratet, da sie vortäuschte „die Pille zu nehmen“ und dementsprechen schwanger wurde (und es mir natürlich erst nach dem 3. Monat sagte!). Dass diese eine eher schlechte Lösung war und kein gutes Eheleben dabei rauskam, war zu erwarten.

    Meine Frage ist: Ich habe ein Haus gebaut und die Kredite laufen alle über meinen Namen. Sie ist erst eingezogen, als das Haus schon fertig war. Hat sie im Falle einer Scheidung heutzutage dennoch Anspruch auf das Haus (ich zahle den Kredit immer noch ab)?

    Wir leben wie fremde Leute. Da ich ihr gegenüber schon mal das Thema Scheidung angesprochen habe, ist sie jetzt urplötzlich schwanger geworden und behauptet, es wäre meins, was völlig ausgeschlossen ist, da seit der Geburt unserer Tochter nichts mehr zwischen uns lief und von Lieben nie die Rede war. Fakt ist, dass sie schon längst einen anderen Partner haben muss und mich entweder für besonders dumm hält oder einfach erwartet, dass ich das ohne weiteres schweigend hinnehme. Sie drohte mir auch, dass sie mich im Falle einer Scheidung „fertigmachen wolle“.

    Wie soll ich mich verhalten? Abwarten bis das Kind da ist und sofort einen Vaterschaftstest verlangen? Besonders Kopfzerbrechen bereitet mir das Haus. Mit meiner Tochter, die ich über alles Liebe, sehe ich kein Problem. Sie lässt sich kaum von meiner Frau beeinflussen und hängt sehr an mir. Ich danke im Voraus!

    MFG Artur

  662. RA Thomas von der Wehl

    @ artur

    ich würde dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen. Sollte Ihre Frau tatsächlich von einem neuen Partner schwanger sein, wäre dies auch ein Härtegrund, um eine sofortige Schaltung einzuleiten. Das Problem ist, dass ein Gentest erst dann möglich ist, wenn das Kind geboren ist und auch erst dann festgestellt werden kann, ob Sie der biologische Vater sind oder nicht.

    Sie haben nicht erwähnt, wer Eigentümer des Hauses ist. Ich gehe davon aus, dass Sie allein Eigentümer sind. In diesem Falle wäre das Haus im Zugewinnausgleich zu bewerten. Es müsste das Anfangsvermögen festgestellt werden und das Endvermögen. Im Endvermögen steht das Haus abzüglich der noch bestehenden Belastungen. Aus dem Anfangsvermögen anzusetzen ist, kann ich nicht beurteilen.

    Sollten Sie für einen Anwalt eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Wohnsitz dieses Rechtsanwaltes.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  663. Artur

    Vielen Dank für die rasche Antwort!

    Ja, ich bin alleiniger Eigentümer und habe schon überlegt, ob ich die Immobilie vorher verkaufen sollte um möglichen Forderungen seitens meiner Frau aus dem Weg zu gehen. Da ich nicht vom Fach bin und guten Rat dringen nötig habe, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn sie mir eine Empfehlung für einen Anwalt aussprechen könnten. Ich komme aus Oldenburg (Oldenburg) bei Bremen.

    Vielen Dank nochmal

    MFG

  664. Wolfgang

    Hallo Herr RA

    Meine Frau hat mich und die Kinder im Nov 08 aus unserem gemeinsamen Haus über eine Gerichtsbeschluss d OLG geworfen.Sie hat behauptet das ich sie schlage.Mein Aussage und die meiner Kinder kam erst garnicht zum Tragen sie wurde schlicht weg ignoriert,
    Jetzt will sie keinen Unterhalt bezahlen,mit der Begründung sie lebe schon mit dem Sotial minimum,Sie Arbeitet beim Finanzamt und könnte zu jederzeit aus finanziellen Gründen von Halbtag auf Vollbeschäftigung aufstocken.Macht sie aber nicht. Kann man sie da nicht zwingen,damit sie ihren Verpflichtungen Nachkommen kann.

  665. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    wenn die Kinder noch minderjährig sind, hat der Barunterhaltspflichtige eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Wenn Ihre Frau also den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, wird sie bei der entsprechenden vorhandenen Möglichkeit den Job aufzustocken, diese Möglichkeit in Anspruch nehmen müssen. Ansonsten muss sie mit einer Klage rechnen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  666. Herbert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wir haben zwei Kinder (10 und 7), sind 10 Jahre verheiratet, nun möchte sie die Trennung.
    Wir möchten nach der Trennung ein gutes Verhältnis aufrechterhalten, auch wegen der Kinder. Meine Frau möchte nun über eine selbstständige Tätigkeit Geld verdienen, also ‚mir nicht auf der Tasche liegen‘, wie sie sagt. Sie ist dabei jetzt auch sehr aktiv und knüpft fleißig Kundenkontakte.
    Die selbstständige Tätigkeit hatte sie schon seit etwa einem Jahr angefangen, bisher gab es aber sehr geringe Einnahmen und es war schwierig für Sie, neben Haushalt und Kindern konsequent daran zu arbeiten.
    Was bedeutet es für den von mir zu zahlenden Unterhalt, wenn diese selbstständige Tätigkeit auch in Zukunft nicht genug einbringt ? Es wird für sie ja nicht einfacher, wenn sie vieles allein bewältigen muss.
    Muss sie sich dann um eine nichtselbstständige Tätigkeit bewerben, also ihren Traum von der Selbstständigkeit aufgeben ?
    Muss ich sie darauf hinweisen, was ich um des Friedens willen ungern tun würde, oder fragt der Richter bei der Unterhaltsfestlegung von sich aus nach ihren Berufsplänen ? Wieviel Zeit wird man ihr normalerweise zugestehen, um einen ausreichenden Verdienst zu erreichen ?

    MfG
    Herbert

  667. RA Thomas von der Wehl

    @ herbert

    Die Mutter zweier Kinder in dem geschilderten Alter hat sicherlich mindestens eine halbschichtige Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass sie so viel Geld verdienen müsste, wie sie in ihrem erlernten Beruf bei einer Halbtagstätigkeit bekommen könnte. Wenn Sie dieses Geld mit der Selbstständigkeit nicht erzielt, könnte sie mit dem Rest fingiert werden, d.h. ein Richter würde so tun, als würde sie dieses Geld verdienen. Inwieweit darüberhinaus dann Betreuungsunterhalt geschuldet wird, kann ich natürlich nicht sagen. Dies hängt immer von der ganz persönlichen Situation der Familie ab.

    Der Vater kann einiges dazu tun, indem er der Mutter abnimmt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  668. Herbert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Auskunft.

    Verstehe ich den letzten Satz richtig,
    dass ich einiges dazu tun kann, indem ich der Mutter DIE KINDER zeitweise abnehme und ihr dadurch Freiräume für ihre Arbeit schaffe ?

    Darf die Mutter dann auf einen Teil des Kinderunterhalts verzichten, wenn die Kinder recht häufig (2-3 Tage/Übernachtungen pro Woche) bei mir sind und ich deshalb auch eine größere Wohnung anmiete ?

    Ich habe irgendwo gelesen, dass ich auf mindestens 40% Betreuungszeit kommen muss, damit ich den Unterhalt reduzieren darf.

    Oder kann man so etwas außergerichtlich regeln ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Herbert

  669. RA Thomas von der Wehl

    @ herbert

    es entsteht häufig ein Ungleichgewicht einfach dadurch, dass die Mutter, welche die Kinder betreut, auch noch den ganzen Tag arbeiten soll. Natürlich könnte sich der Vater bereit erklären, die Kinder, über das Mindest-Umgangsrecht hinaus, zu betreuen, um der Mutter so freie Räume auch für ihre berufliche Tätigkeit zu eröffnen. Das alles funktioniert aber nur, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Gegen ihren Willen wird der Vater dies nicht durchsetzen können.

    Im übrigen sprechen Sie das so genannte Wechselmodell an. Geben sie diesen Begriff oben in die Suchfunktion mal ein und Sie werden sicherlich dazu etwas finden.

    Außergerichtlich lässt sich fast alles vereinbaren.
    bartenbach_warentrennstab.jpg

  670. Wolfgang

    Erstmal danke für die Antwort
    Wenn die Kinder aber volljährig sind, zur Schule bzw.eine Lehre machen wie sieht es dann aus.
    sie will sogar noch auf ihrer Lohnsteuerkarte ein Kind haben wo sie beide kinder doch aus dem Haus geworfen hat. Beide Kinder leben bei mir.
    Kann sie einen Bausparvertrag der auf ihren Namen läuft zur Vollstreckung an mich dem mit Gesamtschuldner einfach weiterleiten wenn ich den schon angespart habe und sie ihn jetzt zurückzahlen soll.ist nicht Vertragsinhaber auch Schuldner?Bei mir ist jedenfalls eine Vollstreckung eingegangen weil ich den vertrag nicht mehr bezahle. Ist das rechtens
    Danke im voraus für ihre Auskunft

  671. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    ich denke, die Probleme sind über dieses Forum nicht zu lösen. Sie sollten sich dringend an einen Fachanwalt für Familienrecht. Die eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Sitz des Rechtsanwaltes.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  672. Wolfgang

    Mein Anwalt sagt ich kann meine Frau nicht zwingen den ganzen Tag zu arbeiten.Sie arbeitet im öffentlichen Dienst und könnte ohne Probleme aus finanziellen Grund den ganzen Tag arbeiten.Sie sagt das sie am Sotialminimum ist,und könne den unseren Kindern die bei mir leben keinen Unterhalt bezahlen.kann man sie nicht verpflichten den ganzen Tag zu Arbeiten.

  673. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    ich kenne natürlich die speziellen Hintergründe bei ihrer Frau nicht, aber grundsätzlichwürde ich sagen, dass ein Unterhaltspflichtiger, der nicht einmal den Mindestunterhalt für seine Kinder zahlen kann, aber die Möglichkeit hätte seine Verdienstmöglichkeit auszuweiten, diese Möglichkeit nutzen muss.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  674. Kornelia

    Die Ehe meines Freundes ist seit mehreren Jahren von seiner Frau einseitig für beendet erklärt worden, wegen des Kindes aber nicht offiziell getrennt oder geschieden, jedoch gab es keine Intimitäten mehr. Mitte 2006 hat er angekündigt, diesen Zustand nicht länger aufrecht erhalten zu wollen. Darauf hin hat sie ihr Gewerbe mit dem sie im Schnitt ca. 450 Euro verdient hat aufgegeben mit der Begründung sie müsse nicht arbeiten. Das Gewerbe hat sie 9 Jahre lang von daheim betrieben um das Kind (dzt. 14J) betreuen zu können. Sie war also im weitesten Sinne immer – wenn auch in sehr geringer Stundenzahl – berufstätig. Sie verlangt lebenslangen Unterhalt.Wegen des Kindes könne ihr nur eine Halbtagstätigkeit zugemutet werden. Der Richter, scheint ihre Ansicht zu teilen und hat in der ersten Verhandlung das Gewerbe negiert und ehebedingte Nachteile aufgrund der Kindererziehung gelten lassen. Sie arbeitet halbtags und bekommt weniger Gehalt als vor der Ehe in ihrem früheren Beruf. Wie beurteilen Sie die Chancen auf befristeten Unterhalt? Mein Freund verdient überdurchschnittlich gut.
    Vielen Dank für einen kurzen Kommentar.

  675. RA Thomas von der Wehl

    @ kornelia

    Es ist schwierig genug, selbst bei einem umfassend geklärten Sachverhalt, eine Prognose für eine Befristung des Unterhaltes abzugeben. Unmöglich wird eine solche Stellungnahme, bei einem hier im Blog (zwangsläufig) nur kurz geschilderten Sachverhalt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  676. TanteUlla

    Hallo Herr von der Wehl,

    Die jüngste Tochter meines Mannes aus erster Ehe, mittlerweile schon 20 Jahre, hat im Mai 2008 Ihr Abi gemacht, danach für ca. 5 Monate einen Aushilfsjob gemacht und sich danach beim der Arge gemeldet. Nun macht Sie ein Praktikum (über die Arge) in einem Heilpädagogischem Kindergarten. Nun will Sie aufeinmal studieren so im September oder Oktober. Muß mein Mann dann wieder Unterhalt zahlen und auch für die Fahrtkosten,Studiengebühren ca. 500 € im Semester, es werden ca. 8 Semester sein aber genau wissen wir nicht was sie machen will da kein Kontakt, alleine auf kommen. Seine Ex-Frau ist seit 1996 wieder verheiratet und hat eine Tochter von 13 Jahren aus dieser Ehe. Sie geht nicht arbeiten.

  677. RA Thomas von der Wehl

    @ tanteulla

    Die Eltern schulden dem Kind eine Ausbildung. Dazu kann auch ein Studium gehören, wenn es ernsthaft gewollt und betrieben wird. Der Bedarf eines Studenten liegt bei pauschal 640,00 € und davon ist das Kindergeld mit 164,00 € bedarfsdeckend abzusetzen. Die Studiengebühren kommen möglicherweise hinzu. Der Unterhalt für Studierende ist zwischen den barunterhaltspflichtigen Eltern aufzuteilen, im Verhältnis der Einkommen zueinander. Sollte die Mutter nicht arbeiten, wäre zu prüfen, ob sie eine Erwerbsobliegenheit hat, ob der Selbstbehalt zu senken wäre und so weiter. Ansonsten müsste der Vater den gesamten ungedeckten Bedarf übernehmen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  678. Senta

    Kann ich Trennungsunterhaltszahlungen einstellen? Da volle Erwerbsobliegenheit meiner Frau. Gibt der Richter mir recht oder kann es sein, dass ich dann auch noch den verlorenen Prozess zahlen muss?
    LG

  679. Kerstin

    Hallo ,
    Ich habe volgendes Problem : Ich arbeite als Verkäuferin 87 Std im Monat meist mehr ..auf Steuerkarte der Lohn reicht nicht zum Leben für mich und meiner 11 Jährigen Tochter habe also dazu Harz 4 . Mein Ex mann zahlt Unterhalt fürs Kind hat aber weiter keine große interesse an Ihr ….was mein Job erschwert . Nun ist es so meine Arbeitzeit wurde geändert das heißt von 9 uhr bis 19 uhr das heisst ich bin um 19:45 uhr erst zuhause und mein Kind ist zwar bis 16 uhr in Betreuung in der Schule aber danach dann allein zuhause . Sie muss auch in einer Ergotherapie wegen schlechter Konzentration . Das alles wächst mir langsam übern Kopf und bekomme von Arzt eine Mutter Kind Kur verordnet . Ich überlege mein Befristeten Job zu Kündigen die Frage ist bekomme ich dann eine Sperre vom Amt ? Ich will ja nicht Arbeitslos dann bleiben nur bis mein Kind mindestens 14 Jahre alt wird ein 400 euro Job machen und dann erst wieder Vollzeit gehen .
    Lg
    Kerstin

  680. RA Thomas von der Wehl

    @kerstin

    Die Frage nach einer Sperre durch das Arbeitsamt kann ich nicht beantworten. Hier müssen Sie direkt bei der Agentur nachfragen. Dies ist nicht ein spezieller Bereich des Familienrechts.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  681. RA Thomas von der Wehl

    @ senta

    Die Frage kann ich anhand der kurzen Sachverhaltsschilderung unmöglich beantworten. Lassen Sie sich, bevor sie solche Schritte erwägen, unbedingt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  682. Gerda

    Ich wäre über Ratschläge zu folgendem Problem sehr denkbar!

    Wurde 2001 einvernehmlich geschieden mit gegenseitigem Unterhaltsverzicht. Lt. Scheidungsvertrag sollte mir die Eigentumswohnung lastenfrei übergeben werden und bis zu meiner Pension ein Gehalt von damals AS 22.000,- (ich habe für meinen geschiedenen Mann gearbeitet) oder aber die entsprechende Differenz zu diesem Betrag aus einer anderen Tätigkeit oder Arbeitslosigkeit.

    Nun ist mein geschiedener Mann schwer erkrankt, er kann mir sicher die Wohnung nicht mehr lastenfrei übergeben, Pensionsanspruch habe ich auch nocht nicht. Mein gesch. Mann ist wieder verheiratet.

    Habe ich Chancen auf eine Witwenpension?? Und was sollte für Rechtssicherheit dafür vielleicht noch getan werden? (evtl. Zusatz zum Scheidungsvertrag?)

  683. Gerda

    Sehe gerade, bin da auf einer deutschen Seite gelandet. Tut mit leid!

  684. D.2002

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Wie lange, muß ich grundsätzlich Unterhalt für meine Ex-Frau bezahlen?

    Wir waren, bei der Scheidung, 2002, 27 Jahre verheiratet. Bei Beantragung der Scheidung, 2000, waren die Kinder alle volljährig, und standen im Berufsleben. Die Scheidung hat sich über 2 Jahre gezogen. Der Versorgungsausgleich ist auch gemacht worden.

    Sie, die Ex, hat bis heute sämtliche Krankheiten bekommen, die man sich vorstellen kann, nur um nicht Arbeiten zu müssen.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
    MfG

  685. RA Thomas von der Wehl

    @ d.2002

    es gibt in diesen Fällen keine vorhersagbaren Grenzen, wie lange Unterhalt zu zahlen wäre. Allerdings gilt, dass nach der Reform 2008 auch der Krankheitsunterhalt begrenzbar und befristbar ist. Dies gab es vorher grundsätzlich überhaupt nicht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  686. Konrad

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich war Freiberufler und nun bin ich ein Rentner, meine Frau ist 20 Jahre junger, und bei der
    Rentenausgleich wird sie mir etwas schulden. Wie wird es auf meine Rente auswirken, bekomme ich es erst wenn sie in die Rente geht (aber wer weiß ob ich da noch lebe), oder wird es schon jetzt angepasst?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort

  687. RA Thomas von der Wehl

    @ konrad

    Wenn Sie bereits Rentner sind, werden sie die Beträge, die ihnen aus dem Versorgungsausgleich vom Rentenkonto Ihrer Frau übertragen werden, unmittelbar erhalten.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  688. Petra

    Hallo Hr. von der Wehl,
    ich habe gehört, das eine Steuerrückerstattung zum Nettoeinkommen dazugerechnet wird zwecks Errechnung des Kindesunterhaltes.
    Mein Ex-Mann ist aber wieder verheiratet und zusammen mit seiner neuen Frau veranlagt. Wie verhält sich dann die Rückerstattung, da ja auch das Gehalt seiner neuen Frau eingerechnet ist?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort

  689. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    zunächst lesen Sie mal hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/

    Was die Steuererstattung angeht müsste eine fiktive Steuerberechnung gemacht werden, die nur das Einkommen des Unterhaltsschuldners berücksichtigt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  690. K-Scherer

    Guten Tag sehr geehrter Herr Ra Thomas von der Wehl,
    Es bereindrucktz mich wie ausführlich dieser Blog von Ihnen behandelt wird und meinen großen Respekt an diejenigen, die hier schon vertreten sind.
    Nun leider zu meiner Problematik:
    Ich erhalte ein Nettogehalt von 1000 Euro,
    zahle 247 Euro KU an meine 10 jährige Tochter (besser gesagt:an die KM).
    ist das jetzt richtig oder müsste die Berechnung sein :
    1000,- Netto –
    900,- Bedarfskontrollbetrag =
    100,- (ermittelter KU )

    Das is das was ich nicht durchschaue.
    Mitet zahle ich 360,-
    Jegliche Wertgegenstände / lebensversicherungen habe ich um den KU zahlen zu können aufgelöscht und nun wirs es langsam kanpp mit dem „überleben“ da ich immer mehr ins Minus rutsche und auch trotz ca 10 Bewerbungen/ monatlich für
    a) besseren Beruf und
    b) nebenjob bisa jetzt nichts gefunden habe womit ich auf eine bessere Bezahlung komme um, den KU zu gewährleisten.
    Leider habe ich Keine Rechtschutz und bin finanzliell wegen der KU sache nicht in der Lage mir nun auch noch einen RA leisten zu können –
    Wie sollte ich Ihrer kompetenz nach vorgehen, ohne dass ich „Priatvinsolvenz“ anmelden muss?
    Zusammenfassend: ich will ja KU zahlen aber es frißt mich (und bestimmt eine Menge der anderen Personen die hier stehen ) immer mehr auf. wäre es dann so dass ich hingehe (mich natürlich nicht auf irgendetwas beziehend) und den KU auf die errechn eten 100 Euro kürze und abwarte was passiert oder werde ich dann mit einer Gehaltspfändung konfrontiert werden?

  691. RA Thomas von der Wehl

    k-scherer

    Wenn Sie Ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommen und derzeit nicht mehr als 1000 € verdienen können, ist es tatsächlich so, dass sie nur 100 € als Unterhalt schulden. Sollte allerdings ein Titel vorlegen, der über einen höheren Betrag lautet, müssen sie Abänderung verlangen und falls außergerichtlich keinen Erfolg zu erzielen ist, müssen Sie die Abänderungsklage erheben. Ansonsten laufenden die aus dem Unterhaltstitel geschuldeten Beträge in der Zukunft weiter auf.

    Eine private Insolvenz mag die Lösung sein, sofern es um andere Schulden geht. Einer Gehaltspfändung können Sie mit der oben genannten Abänderungsklage entgegenwirken. Bei ihren finanziellen Verhältnissen wird wahrscheinlich Prozesskostenhilfe für den Anwalt bewilligt werden, der die Abänderungsklage für Sie erhebt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  692. K-Scherer

    Leider hat jeder Anwalt den ich angefragt habe gesagt, dass ich keinen PKH bekomme und ich NULL chance auf erfolg bei einer abänderungsklage haben werde. Dies wird mein letztes schreiben und hiermit verabschiede ich mich von dieser Welt und gehe den wohl letzten Schritt den man noch tun kann

  693. RA Thomas von der Wehl

    @ K-Scherer

    Schulden sind heute kein Grund mehr, sich so ernsthafte Gedanken machen zu müssen. Das Recht der privaten Insolvenz gibt ihnen alle Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Schuldnerberatung und lassen sich dort die Grundsätze erläutern. Der Selbstbehalt muss ihnen immer verbleiben.

    Ich habe hier wahrlich andere Schicksale erlebt und mich manchmal gefragt, wie das zu ertragen ist.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  694. malle

    Hallo,

    Mein Sohn (17) macht zur zeit ein Praktikum auf See und ist somit 5 Monate unterwegs, also ist nicht bei der Mutter, der ich Kindesunterhalt für ihn zahle. Achso, er verdient auf See 400 Euro, hat nach Abzug von Essen noch 300 Euro für sich. Meine Frage ist nun, muss ich noch Unterhalt an die Mutter für ihn zahlen, obwohl er zurzeit nicht bei ihr wohnt?

    Danke

  695. Yasemin

    Hallo,
    ich bin im Augenblick etwas ratlos und hilflos und mich plagt die Angst. Ich bin 27 Jahre alt und seit 4 Jahren verheiratet aber sehr unglücklich und habe mich enstchieden ihn zu verlassen wir haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 2 und 4 beide gehen in den Kindergarten und ich gehe jeden Tag Arbeiten a 5 Std. aber es ist alles zu viel und ich habe Angst ich weis nicht wie es weitergehen soll was mir zusteht an wen ich mich überhaupt wenden muss. Wir haben vor drei Jahren ein Haus gekauft also auch gemeinsame Schulden. Steht mir auch Unterhalt zu? Kann ich ertsmal in dem Haus wohnen bleiben mit meinen Jungs(70qm2). An wen kann ich mich wenden um endlich den Schritt gehen zu können…
    Vielen Dank im Voraus

  696. RA Thomas von der Wehl

    @ yasemin

    Sie sollten sich unbedingt durch eine Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Dieser Anwalt kann ihnen dann auch erläutern, welche Möglichkeiten sie haben, wie es mit dem Unterhalt aussieht, was mit dem Haus geschehen kann und muss und wie die weiteren Folgen einer Trennung der Eheleute zu regeln sind. Sollte eine Empfehlung benötigen, müsste ich wissen, wo der Kanzleisitz des gewünschten Rechtsanwaltes sein soll.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  697. Yasemin

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist sehr beängstigend das ich so vieles hier noch ertragen muss nur weil ich so eine Angst habe alleine nicht für meine Jungs und mich Sorgen zu können. Ich habe das Gespräch mit meinem Mann gesucht (heute) er drohte mir nur für den Fall das ich ihn verlassen würde, würde er dafür Sorgen das ich keinen Cent sehe er wäre sogar bereit sein Job zu kündigen nur damit er für uns nichts zahlen muss. Also ich muss ja sagen ich gehe ja bereits arbeiten somit bräuchte er für mich ja nicht Sorgen. Ich verdiene allerdings nur 520 Euro netto damit kann ich keine dreiköpfige Familie ernähren. Dann habe ich gelesen das wer einmal das Haus verlässt quasi das Haus/die Wohnung dem Ex überlässt, aber es ist doch unzumutbar hier miteinander länger auszukommen 70 quadratmeter ein Kinderzimmer für meine Jungs, ein Schlafzimmer wo es sich mein Mann gemütlich gemacht hat und ich sitze und schlafe im Wohnzimmer. Ich lebe in Remscheid das ist in der Nähe von Köln es wäre sehr nett, wenn von Ihnen eine Empfehlung kommen könnte!!! Eine Frage hätte ich da noch wenn ich zu so einem ersten Gespräch gehe (Anwalt) muss ich das selbst bezahlen und bekomme ich eventuell Unterstüzung????
    Ich danke Ihnen nochmals im Voraus….

  698. Sandra

    Hallo, guten Tag!
    Mein Mann war mit der Trennungszeit 9 Jahre verheiratet. Die Frau ist krank(schon vor der Ehe) und kann nicht arbeiten gehen. Seit über 9 Jahren bezahlen wir jetzt Unterhalt(fast 600 Euro jeden Monat).
    Wir sind jetzt 9 Jahre verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder(4 und 9).
    Wir haben jetzt bei Gericht eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltes beantragt. Die Gegenpartei sagt, sie bestreiten, daß ich in den 2. Rang gehöre und ich könne ja arbeiten gehen. Können die mich wirklich mit 3 Kindern(noch ein 14 Jahre altes Kind aus erster Ehe) verpflichten für die Exfrau mitzuarbeiten???
    Bin ich in diesem Fall ganz sicher im 2. Rang, oder muß ich Angst haben, daß die Ex auch in den 2. Rang rutscht??? Aus der ersten Ehe meines Mannes sind keine Kinder hervorgegangen.
    Als sie geschieden worden sind hat sie aus der Vermögensverteilung knapp 100000 Mark erhalten. Sie hat aber nicht die fehlenden Beiträge bei der Rente eingezahlt, garnichts. Das Geld ist weg! Das Geld wurde nicht angelegt, keine kleine Wohnung gekauft ,nichts! Und wir kriegen jeden Euro gezählt und ich soll für die Ex arbeiten gehen!! Geht das überhaupt, können die das verlangen???
    Bitte schreiben Sie mir schnell!!
    Vielen Dank!
    Gruß Sandra

  699. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Wenn Sie gemeinsame Kinder betreuen, sind Sie definitiv im 2. Rang der Unterhalt stufen. Die geschiedene Ehefrau, aus deren Ehe keine Kinder hervorgegangen sind und deren Ehe nur 9 Jahre gedauert hat, würde ich hingegen in den 3. Rang einsortieren. Ich gehe aber davon aus, dass sie einen Fachanwalt für Familienrecht mit dem Unterhaltsprozess beauftragt haben und dieser müsste mit Ihnen doch über die Rangfolge gesprochen haben.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  700. Sandra

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Ja, wir haben eine Anwältin. Dennoch bin ich etwas verunsichert, da die Gegenpartei möchte, daß die Ex auch im zweiten Rang eingestuft wird.
    Das wäre für unsere Familie der „Genickbruch“!
    Ab welchem Alter des jüngsten Kindes kann die Gegenpartei verlangen, daß ich arbeiten geh??? Oder kann ich gar nicht gezwungen werden zu arbeiten????
    Gruß Sandra

  701. Anke

    Hallo Sandra,

    früher galt die 0-8-15 Regel, wonach ab dem 8. Lebensjahr Teilzeittätigkeit vorgesehen war, ab dem 15. Lebensjahr Vollzeittätigkeit.

    Heute wird nach individueller Betreuungssituation entschieden, aber grob wird sich immer noch daran gehalten.

    Dass nicht nur ein Kind da ist sondern drei kommt auch noch hinzu.

    Ich denke nicht, dass du eine Erwerbsobliegenheit haben dürftest unter diesen Umständen.

    Im worst case wenn die Ex-Ehefrau auch im zweiten Rang wäre, würde sich die Verteilungsmasse dann auf euch beide verteilen.

  702. Sandra

    Hallo Anke!
    Vielen Dank für deine Antwort.
    Also, wenn die Ex in den zweiten Rang zu mir kommt, dann haben wir die A….karte gezogen.
    Da keine Kinder aus erster Ehe da sind und die Ex auch vor der Eheschließung schon krank(psychisch) war müßte sie doch eigentlich in den dritten Rang, oder????
    Auch waren die 2 nur 9 Jahre(mit 2 JahrenTrennungszeit bis zur Scheidung)verheiratet. Sie hat vorher und während der Ehe nix gearbeitet und lebt jetzt in einem schweineteuren „betreuten Wohnen“.
    Das Sozialamt sponsert das alles. So viel Kohle wie die vom Amt kriegt(nicht sie sondern die Betreuung), bekommt keine Fam. mit 2 Kindern.
    Seit insgesamt 11 Jahren hängt sie schon an unserem Geldbeutel, was auch unsere Familie sehr belastet!!! Ich hoffe nur, daß wir bei Gericht ein wenig Verständnis bekommen und das die ganze Sache ein Ende oder zumindest eine zeitliche Begrenzung bekommt.
    Gruß Sandra

  703. Frauke

    Geschiedene Mutter will ihren noch 17jährigen Sohn vor die Tür setzen. Droht auch mit einer einstweiligen Verfügung gegen ihn. Die Gründe sind nicht nachvollziehbar weil er sein Geschirr nicht rechtzeitig in die Küche bringt oder nicht sofort mit dem Hund spazieren geht. Die Mutter macht auch ihren Sohn für ihre gescheiterte Ausbildung verantwortlich.
    Meine Frage: Kommt sie damit durch? Kann sie ihn wegen solcher Gründe vor die Tür setzen.. Der Junge wird in 2 Monaten 18.
    Liebe Grüße

  704. Anke

    @Frauke:

    Ja natürlich kommt sie damit durch. Es muss doch keiner seine Kinder bei sich wohnen lassen, man kann sie doch ins Heim geben oder in betreutes Wohnen oder was auch immer. Sie muss dann nur Unterhalt zahlen sofern sie das finanziell kann. Eine Begründung dafür braucht sie auch nicht.

    Wenn der Sohn sowieso bald volljährig ist, dann würde es auf eine eigene Wohnung hinauslaufen und Unterhaltszahlungen von den Eltern oder Sozialhilfe.

  705. Sandra

    Hallo !
    Haben heute eine Ladung und einen ca. 10 Seitigen Brief der Gegenpartei bekommen.
    Die wollen uns weiterverpflichten den Unterhalt für die Ex(welche psychisch krank ist). Wir zahlen schon insg. 11 Jahre. Er war 9 Jahre verheiratet. Aus der Ehe sind keine Kinder da!
    Wir haben 2 gemeinsame Kinder(außerdem wohnt noch mein Sohn14 aus erster Ehe bei uns). Die Kinder sind 4 und 9.
    Ich habe panische Angst, daß wir verurteilt werden um weiterzuzahlen.
    Die Gegenpartei will eine dreiteilung des bereinigten Geldes. Is das o.k.???
    Warum gibt es denn das neue Gesetz um den Zweitfamilien zu helfen. Ist es denn wirklich möglich, daß so eine Dreiteilung gemacht wird, oder blöffen die nur??? Wie hoch ist Ihrer Meinung nach die Chance, daß die Ex mit mir in den zweiten Rang rutscht???
    Es liegt mir wirklich schwer auf dem Herzen, und es wäre wirklich super, wenn Sie mir schreiben würden. Auch wenn die Sache bei uns schon am laufen ist, so würde ich mir doch gern mehrere Meinungen anhören!
    Vielen Dank!!
    Gruß Sandra

  706. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    ich kann nicht laufende Prozesse im Hintergrund mit Beratungen begleiten, da dies anwaltlich unseriös wäre und mir die Zeit fehlt. Erfolgsaussichten sind ohnehin im Rahmen dieses Forums nicht zu beurteilen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  707. Anke aus B.

    Hallo und guten Tag,

    ich habe dieses Forum gerade entdeckt und hoffe, hier Hilfe bzw. Antworten auf brennende Fragen zu erhalten.

    Ich bin seit 1996 verheiratet. Seit November 2006 leben wir getrennt. Mein Mann zahlt – obwohl ich seit Mai 2007 aufgrund vieler Operationen krank und arbeitsunfähig bin – keinen Cent Unterhalt. Die Klage zieht sich hin und ich lebe inzwischen von Arbeitslosengeld und ergänzendem Hartz IV.

    Bereits März habe ich meinen Mann zur gemeinsamen Steuererklärung für 2006 aufgefordert, da er in Lohnsteuerklasse III und ich in V war. Er hat dies mehrfach – auch unter Zeugen – verweigert.

    Im November 2008 – über ein Jahr nachdem ich die Steuererklärung für 2006 für mich allein gemacht habe – hat mein Mann dann plötzlich die gemeinsame Veranlagung gefordert und gerichtlich eingeklagt. Ich habe für das Jahr 2006 eine Steuerrückzahlung erhalten. Als mein Mann die Klage angekündigt hat, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich zwar einer gemeinsamen Erklärung zustimmen würde, ich jedoch die Steuerrückzahlung nicht wieder an das Finanzamt zurückerstatten kann, da ich aufgrund meines Gesundheitszustandes mittellos bin, da er ja leider auch keinerlei Unterhalt zahlt.

    Nun hat mein Mann den Prozess gewonnen, obwohl er sich mehrfach geweigert hatte, die Steuererklärung mit mir zu machen. Zudem wurde die Prozesskostenhilfe, die mir bewilligt wurde, wieder entzogen, da mein Mann die Behauptung aufgestellt hat, ich sei eine Millionärin (gar nicht einfach, das Gegenteil zu beweisen). Da ich den Prozess verloren habe, soll ich nun dementsprechend auch die Verfahrens- und Gerichtskosten zahlen.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Was kann ich machen? Ich bin definitiv mittellos. Wenn ich das alles zahlen muß, ist das Einkommen (ALG I + Hartz IV) von 2 vollen Jahren weg. Die Steuerrückzahlung hatte ich damals dafür verwendet, ältere Schulden zu bezahlen, damit ich schuldenfrei bin. Von diesem Geld ist also nichts mehr da. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Wenn ich das alles bezahlen muß, dann kann ich meine Miete nicht mehr zahlen.

    Ich habe gehört, dass mein Mann zur Zahlung herangezogen werden kann, da wir nach wie vor verheiratet sind. Stimmt das?

    Ich hoffe, ich bekomme hier eine Antwort, die mir weiterhilft. Schon mal ganz lieben Dank im Voraus.

  708. K-Scherer

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
    Ich habe mir fest vorgenommen, alles mögliche zu versuchen. Ich habe Wohngeld beantragt und werde mir (nach langer Kopier-Session) bei meinem Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen und PKH beantragen und will hier verzweifelnden Gleichgesinnten suchenden einen Tipp geben, wenn das erlaubt sein sollte:

    Jeder der Rechtliche Hilfe braucht sollte den

    „Antrag auf einen BERATUNGSSCHEIN“
    seiner Stadt beim anhängenden Amtsgericht (meist als PDF auf deren Internetportal) ausfüllen und INCL! Kopien
    seiner Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten 3 Monate,
    und/ oder Hartz IV Bescheid,
    und/ oder BaFöG- Bescheid
    Verbindlichkeiten, z.B.laufende Kredite für Auto,
    Mobiliar ( bei mir der Kühlschrank)
    Unverzichtbares (bei mir Ratenzahlung Sehhilfe)
    Unterhaltsforderungen (meist auch ein Formular)
    Mietbescheinigungen (vom Vermieter zu beantragen)
    Abgeben oder zuschicken.
    Viel Glück denen, die als Mann arm dran sind.
    Später mehr, wenn erlaubt.

  709. Rüdiger

    Ich bin Schwerbehindert und ich wohne getrennt von meiner Frau. Das Auto, was ich gekauft habe, kann ich nicht mehr finanzieren. Das Auto hat vor 2 Jahren BfA bezahlt. Was tun?

  710. RA Thomas von der Wehl

    @ rüdiger

    Wenn das Auto bezahlt ist, kann es doch verkauft werden, wenn nicht die Bedingungen der BfA dagegen sprechen. Es handelt sich hier nicht um einen klassischen Fall aus dem Familienrecht und ich würde vorschlagen, dass sie mit der BfA direkt sprechen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  711. anke

    Hallo,ich hab da jetzt mal eine frage!!!Mein Partner und ich haben uns vor 6 Jahren ein Haus gekauft,ich habe eine Hälfte und er die andere hälfte,ist auch so im Grundbuch eingetragen.Da er jetzt auf Harz4 ist kann er die Unterhaltszahlung von seiner ersten Tochter nicht zahlen!Jetzt haben wir schon 2 Briefe vom Staatanwaltschaft bekommen das es 2 eintragungen im Grundbuch gab wegen der Unterhaltszahlung von meinem Freund,wir sind nicht Verheiratet.Ist es nicht besser wenn ich das ganze Haus auf meinem Namen habe im Grundbuch???Sonst ist das Haus bald so verschuldet und ich bin so jung und habe dann ja bald nix mehr,wofür ich so hart und lange gearbeitet habe!!Können sie mir Helfen???Kann mein Freund das halbe Haus nicht an mich verkaufen???Ohne das die schulden mehr werden???Bitte um hilfe

  712. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    ich kann das vorliegende Problem über dieses Forum nicht lösen. Ihr Freund muss sich einen Fachanwalt für Familienrecht suchen, der ihm bei der Unterhaltsproblematik behilflich ist. Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  713. fish56

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
    ich wurde Februar 2007 nach 17 Jahren geschieden. Wir haben eine jetzt 15 jährige Tochter die 1994 geboren wurde. Ich wollte eine Scheidung ohne Streitereien, und habe deshalb auf einen Anwalt verzichtet. Der Anwalt meiner Exfrau wollte aber eine Vereinbarung zwischen meiner EX und mir erstellen. Den ich ohne genaueren durchlesen auch im Oktober 2006 unterschrieben habe. Die Forderung des Anwalts ich sollte diesen Vertrag titulieren, wurde nicht von mir gemacht. Dieser Vertrag ist nur von meiner EX und mir unterschrieben. Zur Berechnung des Unterhalts wurden die Jahre 2003-2006 genommen. Unterhalt incl. Kindesunterhalt wurden auf 1200€ festgelegt. Dieser Vertrag hat eine Gültigkeit bis 2012 ( Kind ist dann 18 Jahre). Zwischenzeitlich ist mein Verdienst um ca. 15% geringer ( keine Prämie weniger Urlaubsgeld). Nun zu meiner Frage: Kann ich diesen Vertrag anfechten obwohl diese Klausel in den Vertrag steht.
    Diese Regelung zum Kindes- und Ehegattenunterhalt gilt als vertragliche Vereinbarung und hat eine Laufzeit bis 2012. Sie ist bis dahin unabänderbar.

    Davon ausgenommen ist eine Verminderung der Einkünfte der Parteien, die auf einer wesentlichen Einschränkung bzw. einem Ausfall der Erwerbsfähigkeit oder dem Eintritt unverschuldeter Arbeitslosigkeit beruhen.

    Selbstverständlich möchte ich nicht den Kindsunterhalt anfechten, es geht nur um den Unterhalt meiner EX. Meine Ex hat seit 2007 eine feste Beziehung aber keine gemeinasme Wohnung, und Arbeitet Halbtags.

    Habe ich mit einer Anfechtung Erfolg???

    Schon mal ganz lieben Dank im Voraus.

  714. eduard

    Hallo, folgende situation: Bin geschieden und habe zwei unterhaltspflichtzige kinder, möchte wieder heiraten, muss meine neue ehefrau wenn ich sterbe den unterhalt meiner kinder weiterbezahlen oder nicht?

  715. RA Thomas von der Wehl

    @ eduard

    lesen Sie mal dies hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/28/unterhalt-und-erbschaft/

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  716. irmi

    hallo,
    ich habe da mal folgende frage: es geht um meinen freund, der wurde letztes jahr nach etwa 10 jahren ehe von seiner frau geschieden. aus der ehe geht ein gemeinsames kind(mittlerweile 6 jahre alt) hervor. er geht vollzeit in 3 schichten arbeiten. das kind lebt bei ihm. alle 14 tage ist das kind unfreiwillig bei der mutter.die mutter arbeitet nicht und will nun nachehelichen unterhalt.kindesunterhalt wird nicht gezahlt!
    vater zahlt auch noch die ganzen schulden aus der ehe ab.
    kann es sein, dass er ihr etwas zahlen muss?
    achso, wir leben nicht zusammen.
    vielen dank im vorraus
    mfg
    irmi 🙂

  717. RA Thomas von der Wehl

    @ irmi

    theoretisch ist ein Unterhaltsanspruch denkbar. Es gilt aber zu klären, warum die Mutter nicht arbeitet und ob sie nicht eine Erwerbsobliegenheit hat, der sie nicht ausreichend nachkommt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  718. Max

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    auf diesem Weg möchte ich sie um Ihren Rat bitten. Folgender Sachverhalt liegt vor:
    Ich bin mit meiner Frau nunmehr 3 Jahre verheiratet und wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 2,5 Jahren. Eine Trennung scheint momentan unvermeidbar. Ich bin vollzeitbeschäftigt und meine Frau übt eine Tätigkeit als Minijob (165€) aus. Wie wird die Sache mit dem Unterhalt für meine Frau nach aktuellem Rechtsstand geregelt werden und wie lange hat sie aktuell ein Recht auf Unterhalt.
    Ich bin absolut unkundig und bin gezwungen mich nun auch mit derartigen Themen befassen zu müssen.
    Ich danke Ihnen vorab für Ihre Mühen und verbleibe
    MFG Max

  719. katja

    Ich habe eine Frage.Mein Freund, noch verheiratet.Getrennt lebend.Reicht im August Scheidung ein.Sie hat einen neuen Lebensgefährten der bei Ihr wohnt aber nicht da gemeldet ist.Beweispflicht bei uns, nur wie? Muss mein Freund dann überhaupt unterhalt zahlen?Was wird alles in den Selbstbehalt berechnet? sind da Schulden auch mit drin?

    danke im voraus Katja

  720. RA Thomas von der Wehl

    @ katja

    die Unterhaltspflicht entfällt erst bei einer verfestigten neuen Partnerschaft. Dies zu beweisen ist naturgemäß schwierig. Besonders dann, wenn die Gegenseite es geschickt anstellt. Auch bedeutet das zusammenwohnen noch nicht automatisch, dass der Unterhaltsanspruch entfällt. Es muss sich um eine verfestigte neue Partnerschaft handeln. Dazu ist ein gewisser Zeitablauf notwendig.

    Ehebedingte Schulden können bei der Berechnung des netto Einkommens, welches für die Unterhaltsberechnung maßgeblich ist, herangezogen werden. Einzelheiten muss aber ein konkreter Auftrag der Fachanwalt für Familienrecht mit Ihnen besprechen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  721. Robert

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
    ich lebe von meiner Frau getrennt, dass Trennungsjahr ist im Januar abgelaufen. Ich zahle monatl. 400 Euro Unterhalt an meine Ex. Unsere gemeinsame Tochter lebt bei mir. Ich möchte mir mit meiner neuen Partnerin und Ihren zwei Töchtern und selbsverständlich mit meiner Tochter ein Haus kaufen. Hat das Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen an meine Ex bzw. hat sie irgendwelche Ansprüche wenn wir das Haus gekauft haben da wir ja noch nicht Geschieden sind?

    Vielen Dank Robert

  722. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    grundsätzlich hätte sie keine Ansprüche auf das Haus. Zur Sicherheit würde ich aber das Scheidungsverfahren einleitenden, da nach Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens gesetzt wird. Nach diesem Tag können Sie das Haus unbedenklich kaufen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  723. Jessica

    Hallo, hab da mel eine Frage. Wie ist das mit dem Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe,wenn man in einer neuen Beziehung auch ein Kind bekommt und auch eventuell wieder heiratet.?

  724. Theo

    Hallo,
    meine Frau und ich werden uns nach 10 Jahren Ehe trenen. Sie hat einen neuen Mann kennen gelernt. Wir haben eine Tochter von 11 Jahren.
    Meine Frau zieht mit unserer Tochter zu ihrem neuen Partner in ein eheähnliche Gemeinschaft/Partnerschaft.
    Meine Frau möchte nun natürlich Ehegattenunterhalt von mir.
    Mein Verdienst pro Monat ca. 2800,- Euro netto.
    Der neue Partner meiner Frau hat ein Monatseinkommen von ca. 25.000,- Euro, KEIN WITZ!
    Muss ich unter diesen Umständen überhaubt an meine Frau bezahlen?
    Das ich für meine Tochter bezahlen muß ist klar.

    danke im Vorraus

  725. Petra

    Lebe seit 4 Jahren von meinem Mann getrennt. Für die Kinder (4) muss er noch für 3 bezahlen, dies tut er aber nicht im vollem Umfang. Meine Frage: Wie sieht es mit den Rentenansprüchen gegenseitig aus ? Was wäre, wenn mein nochmann jetzt sterben würde, müsste ich für Beerdigung usw. vielleicht noch für evtl. Schulden aufkommen – od. wie sieht dies aus ? (…. nicht das einer denkt, dass ich ihm den Tot wünsche… nein…nein… ist nur eine Frage die mich beschäftigt…)

  726. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    Nicht berechnet Art. gestellt ist, bestehen gegenseitig weiterhin Witwen-Rentenansprüche und umgekehrt. Für die Beerdigungskosten wird gegenseitig gehaftet. Für Schulden des anderen muss der getrennt lebende Ehepartner nicht aufkommen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  727. RA Thomas von der Wehl

    @ theo

    sobald hier von einer neuen verfestigten Partnerschaft gesprochen werden kann, entfällt der Unterhaltsanspruch der Ehefrau. Inwieweit dies bereits der Fall ist, kann ich nicht sagen. Sollte aber noch keine neue verfestigte Lebenspartnerschaft vorliegen, besteht theoretisch ein Unterhaltsanspruch, egal wie hoch der Verdienst des anderen Mannes ist.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  728. Bea

    Hallo, und guten Morgen,
    nach 1 1/2-jähriger räumlicher Trennung innerhalb des gemeinsamen, seit 3 1/2-jahren bewohnten, und noch finanziell abzutragenden kleinen Einfamilienhauses möchte ich nun die Trennung, also ausziehen. Wir haben einen volljährigen Sohn, Gymnasium/bevorstehendes Studium, der im Haus lebt. Ich (46 Jahre alt) möchte meinem Nochmann und Sohn weiterhin die Möglichkeit geben, im Haus zu bleiben, suche also für mich eine kleine Wohnung. Ich bin seit 21 verheiratet und seitdem auch „Nur-Hausfreu“, da mein Nochmann damals schon meinte, seine Ehefrau bräuchte nicht zu arbeiten. Gut gemeint, aber Ansprüche habe ich keine, und seit es das neue Gesetz gibt, bei dem die Ehefrau keinerlei Recht mehr auf Ihren „Arztehefraustatus“ hat, weiß ich nicht, wie es jetzt weitergehen soll. Ich habe aus diesem Grunde lange versucht, die Ehe aufrecht zu halten, es grenzt schon an Erpressung, sein eigenes Leben nicht leben zu können, wenn einem der Ehemann eine so lange Nase machen kann……Leider bin ich durch mehrere Erkrankungen, in der Wahl einer Berufstätigkeit sehr eingeschränkt (Berufsunfähigkeit besteht nicht, und ein Attest liegt auch nicht vor). Also alles nur nur Halb-schlimm, als daß ich Hilfe zu erwarten hätte. Mein Mann verdient ganz gut, allerdings sind ja auf dem haus dei Belastungen, ein PKW muß abbezahlt werden und ein weitere Kleinkredit…..alles innerhalb einer funktionierenden Ehe gut zu bewerkstelligen, aber jetzt? Bekomme ich Wohngeld, Prozeßkostenhilfe, Regelleistungen, zählt das Haus zu unserem Vermögen und muß es veräußert werden, bekomme ich dadurch keinen Unterhalt? Vielen Dank für Ihre Hilfe

  729. RA Thomas von der Wehl

    @ bea

    Eine konkrete Einschätzung dessen, was ihnen nach der Scheidung zusteht, kann ich natürlich nicht vornehmen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass bei ihnen ehebedingte Nachteile zu konstatieren sind, die in jedem Falle über Unterhalt auszugleichen wäre. Inwieweit sie überhaupt Unterhalt in Betracht kommt, da ehebedingte Schulden vorliegen, kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Sie sollten einen Fachanwalt für Familienrecht mit einer Beratung beauftragen, der anhand aller Details einschätzen kann.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  730. Maria

    Nach 36 ehejahren bin ich seit 2007 Geschieden, und bekomme ich Unterhalt weil mein Ex sehr Gut verdient.
    Änderts sich was für mich? Kann er den unterhalt kürzen?
    Ich befinde mich in Altersteilzeit, und bekomme ich ab April 2011 Rente.

  731. Schischi

    Hallo,

    habe mich nach fast 4 Jahren Ehe getrennt.
    Habe eine 4 jährige Tochter und 14 jährigen Sohn.Mein Sohn zieht mit meinem Mann mit und die Kleine bleibt bei mir.
    Ich bin geringfügig beschäftigt und stehe jetzt davor alg zu beantragen. Mein Mann möchte das ich einen Unterhaltsverzicht für mich unterschreibe.

    Was kann das für mich bedeuten???

  732. Sabine Schneider

    Ist der Kinderbetreuungsunterhalt der fest für die nächsten 5 Jahre vom Anwalt festgelegt und beim Scheidungstermin in den Unterlagen notariell belegt wurde zu kürzen, wenn mein neuer Freund mit mir und den beiden Kindern eine Wohnung bezieht?

  733. andrea

    was passiert wenn der ehemann während der trennung den bausparvertrag der leider nur auf seinem namen lief einfach still und heimlich auszahlen lässt und auch bei gericht obwohl er angesprochen wird nichts dazu sagt
    wie bekomme ich dann meinen anteil
    lg

  734. Frage

    wir beschäftigen einen Angestellten, der in Trennung lebt. Die (noch)Ehefrau hat uns, zwecks Unterhalsberechnung, um die letzten 12 Gehaltsabrechnungen Ihres Mannes gebeten. Diese sollten wir direkt an Ihre Anwältin faxen lassen. Wir haben dies erst einmal abgelehnt, nachdem der Ehemann seine Zustimmung dazu verweigerte. Was ist nun, wenn uns die Rechtsanwältin schriftlich dazu auffordert? Sollen wir dieser Forderung nachkommen, oder machen wir uns strafbar? Wie wäre der korrekte Weg, den die beiden miteinander wählen sollten? Wir möchten ungern in die Fronten geraten. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  735. RA Thomas von der Wehl

    @ frage

    die Auskunftsverpflichtung trifft nur den Unterhaltsschuldner. Er wird die Gehaltsabrechnungen vorlegen müssen. Tut er dies nicht, wird die Gegenseite ihn auf Auskunfterteilung verklagen. Kommt er seiner Auskunftsverpflichtung trotz eines gerichtlichen Beschlusses immer noch nicht nach, besteht allerdings die Möglichkeit, dass das Gericht gemäß § 236 FamFG Auskünfte beim Arbeitgeber einholt. Ich kann aber nur das Gericht selbst veranlassen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  736. Mike

    Guten Tag,
    ich bin seit ca. 11 Jahren verheiratet. Meine Frau (seit 11 Jahren nicht berufstätig) hat 2 Söhne in die Ehe eingebracht, die inzwischen 22 und 18 Jahre alt sind und die sich beide noch in Ausbildung (Uni, Schule) befinden und in unserem gemeinsamen Haushalt leben. Es gibt noch ein geeinsames Kind. Da der Ex Mann meiner Frau die letzten 11 Jahre keinen Unterhalt gezahlt hat, wurde der Lebensunterhalt der Söhne von meinem Einkommen bestritten, da meine Frau sich stets geweigert hat selbst für den Unterhalt aufzukommen und einen Job anzunehmen. Nun will sich meine Frau von mir trennen. Die Fragen:

    Bin ich hinsichtlich der beiden Söhne zu irgendeiner Form von Unterhalt verpflichtet?

    Kann ich die Aufwendungen (11 Jahre Unterhalt) für die beiden Söhne vom gemeinsamen Vermögen zu meinen Gunsten abziehen, da ja nur meine Frau mit ihrem Anteil aus dem gemeinsamen Zugewinn für die Söhne aufkommen musste?

    Besten Dank im Voraus!

  737. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    beides nein.

    Sie schulden kein Unterhalt und Sie können die geleisteten Zahlungen nicht ansetzen.

    RA von der Wehl

  738. Vera

    Hallo.
    Ich bin nach 20 Jahren Ehe aus meinem Elternhaus ausgezogen (mein Mann ist Tablettenabhängig und cholerisch- und Habe seitdem das Trennungsjahr eingeleitet.
    . (ich stehe alleine im Grundbuch).
    Mein noch Mann hat einfach die Schlösser getauscht und ich muss mich anmelden und klingeln, wenn ich rein will. Er hat noch nicht mal Helfer erlaubt ins Haus zu gehen,, die mir beim abholen einiger meiner Dinge helfen wollten.
    Er weigert sich auszuziehen, Obwohl wir das Haus verkaufen müssen. Dank ihm.
    Desweiteren geht jetzt seine geliebte dort ein und aus.
    Gibt es ein neues Gesetz Wie ich ihn rausklagen kann?
    Kann ich der Frau ein Hausverbot aussprechen?

  739. OLesja

    Hallo habe eine Frage ich bin geschieden seit ca 2 Monate und heute bakamm ich Brief von Job Center dass ich mein ex Mann Unterhalt zahlen muss.
    Die sache ist so wir haben mit rechtsanwalt und Ehe mann das nicht besprochen wie wir das nach der Scheidung machen.
    So mein Mann und ich möchten es nicht das jemand zahlt für anderen , wir möchten dass jeder für sich Sorget!! weil ich möchte kein Geld von Mein ex Mann peinlich und er genau so. wir möchten nichts mehr zu tun haben und kein Geld
    wir können wir das alles regeln?
    habe im Internet das gefunden § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
    Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.
    Brauche ich jetzt mein alten Rechtsanwalt oder Notar? Ist das möglich zu machen?

    habe noch das gefunden Nach der Scheidung sollte grundsätzlich jeder Ehegatte für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen (§ 1569 BGB). Nur in besonderen Fällen werden davon Ausnahmen gemacht. Das ändert aber nichts daran, dass häufig auch nach der Scheidung Unterhalt gezahlt werden muss. Aber der geschiedene Ehepartner muss nur so lange zahlen, wie ehebedingte Nachteile ausgeglichen werden sollen oder es die nacheheliche Solidarität erfordert. Ist das nicht mehr der Fall, kann der nacheheliche Unterhalt befristet oder herabgesetzt werden. Dazu ist ein gerichtliches Änderungsverfahren nötig.

    Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt kann im Wege einer Vereinbarung auf nachehelichen Unterhalt verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung vor Rechtskraft der Scheidung muss aber notariell beurkundet werden (§ 1585c BGB).

    Brauche ich jetzt mein alten Rechtsanwalt oder Notar? Ist das möglich zu machen? Komisch das mein Rechtsanwalt das nicht gesagt nicht geregelt hat auf scheiduns prozess…schade ich wusste es nicht. Danke sehr.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht