Schadensersatz bei Vereitelung des elterlichen Umgangs

Der BGH hat 2002 erstmals Schadensersatz bei Umgangsvereitelung zugesprochen.

Der Leitsatz:

Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen.

3 Reaktionen zu “Schadensersatz bei Vereitelung des elterlichen Umgangs”

  1. Daggi

    Hallo,

    hab einen Lebensgefährten, der sich scheiden lässt.
    Schön und gut, darf aber seinen ältesten Sohn nicht sehen (ist sauer, weil er ausgezogen ist). Ist denn die Mutter nicht verpflichtet, den Umgang zu fördern? Der Sohn ist 15.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ daggi

    Die Mutter ist verpflichtet den Umgang zu fördern. Bei einem 15 jährigen Sohn, der nicht dies jedoch nicht will, wird es für die Mutter äußerst schwierig sein, das Kind dazu zu bewegen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  3. Carmen

    ich habe eine 9-jährige Tochter. Im Mai letzten Jahres wurde von Gericht beschlossen, dass der Vater Umgangsrecht erhält. Ich habe jeden Termin eingehalten. Im November letzten Jahres weigerte sich meine Tochter zum Vater zu gehen. Der hat mich jetzt verklagt auf Strafe wegen Vereitelung des Umgangs. Und ich solle die Gerichtskosten übernehmen, wenn die Kosten bei mir nicht einzutreiben sind, dann soll ich in Ordnungshaft. Bei der Anhörung meines Kindes stellte der Richter fest, dass hier keine beeinflussung stattgefunden hat. Meine Tochter erzählte dem Richter dass sie nicht mehr zum Vater möchte, dass er sie geschlagen hat, das er sie gezwungen hat, Dinge zu essen, die sie nicht essen darf. Nun hat mich der Richter verklagt, weil ich nicht auf meine Tochter einwirke, das sie zu ihrem Vater geht. Wohlgemerkt liegen dem Gericht belege vor, die nachweisen, dass der Vater sich nicht an Abmachungen und so weiter hält. Da ich vor der Gegenseite nicht mein Einkommen sagen wollte und es auch nicht konnte, weil ich Selbstständig bin, schätzt der Richter nun mein Einkommen, was kann ich tun. Ich kann doch nicht zu meinem Kind sagen, ich finde es toll dass du zu deinem Vater gehst und geschlagen wirst, gezwungen wirst und so weiter.

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