„Emelie-Extra“ ist ein gültiger weiblicher Vorname
Das OLG Hamburg hat dies 2003 so entschieden
„Emelie-Extra†kann einem Mädchen als Vorname erteilt werden.
Aus den Gründen der Eltern (Piloten und Rolls-Royce-Fahrer?)
Die nicht Mutter gebar am 5.9.2002 im Krankenhaus in Itzehoe ein Mädchen und beantragte ggü. der Behörde in die betreffenden Personenstandsregister als Vornamen „Emelie-Extra†einzutragen. „Emelie†sei der Name der Figur auf dem Kühler von Autos der Marke „Rolls Royce†und „Extra†die Bezeichnung für ein Flugzeug; sie und ihr Lebengefährte – der Kindesvater – seien auch Piloten, weshalb sich ein Bezug zur Fliegerei ergebe. Außerdem sei ihres Wissens in Griechenland „Extra†ein gängiger Mädchenvorname. Nach Mitteilung des griechischen Generalkonsulats in Hamburg, dass dies nicht zutreffe, legte die Beteiligte zu 2) den Eintragungsvorgang dem AG Itzehoe mit dem Ersuchen einer Entscheidung gem. § 45 Abs. 2 PStG über die Vornahme der Amtshandlung vor.
Das AG hat den Antrag zwar abgelehnt, das OLG der Mutter aber Recht gegeben.
Am 5. August 2008 um 20:41 Uhr
Man sollte diesen Eltern das Sorgerecht lieber ganz entziehen, die sollen lieber mit ihren Flugzeugen und Rolls-Roycen spielen, als ihre arme Leibesfrucht vor der Welt lächerlich zu machen.
Am 13. Dezember 2009 um 06:03 Uhr
So ein schräger Name geht so ohne weiteres durch,aber für den Namen CHEYENNE braucht man einen 2. Vornamen,da an diesem Namen nicht raus zu hören ist,ob männlich oder weiblich????
I don’t no