Fingiertes Einkommen und Unterhalt

Ich stelle immer noch eine gerichtliche Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei gesteigerter Unterhaltspflicht fest.

Der Fall: ein minderjähriges Kind verlangt Unterhalt und der Unterhaltsschuldner (Mann oder Frau) ist angeblich nicht leistungsfähig. Er/Sie kann aber auch nicht nachweisen, sich ausreichend um einen Job gekümmert zu haben (mind. 20 – 30 Bewerbungen/Monat und 4-8 Std/täglich auf Jobsuche)

Beim Mann: das Gericht fingiert ihn zwanglos mit mind. 1.200,00 EUR/Monat und er muß zumindest den Mindestunterhalt zahlen.

Bei der Frau: Das Gericht prüft intensivst die tatsächlichen Beschäftigungschanchen der Frau und kommt zum Ergebnis: keine Chance am Arbeitmarkt und trotz Obliegenheitsverletzung keine Unterhaltspflicht.

Diese Ergebnisse sind unbefriedigend. Dann sollen die Gerichte konsequenterweise dazu übergehen, es als „gerichtsbekannt“ zu unterstellen, dass eine Frau über 45 Jahren nach Aussetzen der beruflichen Tätigkeit von vielen Jahren bei 5 Mio Arbeitslosen keinen Job mehr finden kann.

Das erspart uns Anwälten jedenfalls aufwendige Schriftsätze, die doch ins Leere laufen.

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