Vaterschaft + Vaterschaftsanfechtung

Nach wissenschaftlichen Schätzungen stammen in Europa etwa 10 % aller in der Ehe geborenen Kinder nicht vom Ehemann.

Anders als Frauen können Männer nicht immer ganz sicher sein, ob ein Kind wirklich von ihnen stammt. Schon Aristoteles behauptete: „Mütter lieben ihre Kinder mehr, als Väter es tun, weil sie sicher sein können, dass es ihre sind.“ Die moderne Humangenetik macht es schon seit längerem möglich, Gewissheit über die Vaterschaft zu erlangen. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden allein in Deutschland 2004 40.000 Vaterschaftstests durchgeführt . Dazu können gerichtsverwertbare Gutachten vorgelegt werden oder wissentschaftliche Untersuchungen angefordert werden. Obwohl die wissenschaftliche Untersuchung als Vaterschaftstest hinsichtlich der Durchführung und Sicherheit der Aussage einem gerichtsverwendbaren Test gleichzusetzen ist, wird es vor Gericht nicht anerkannt werden.

Es gibt unter

http://www.vaterschaftstest-unkommerziell.de/

eine Seite, die wertvolle weitere Informationen liefert.

16 Reaktionen zu “Vaterschaft + Vaterschaftsanfechtung”

  1. Sandra

    Hallo, ich habe ein Problem von ganz besonderer Brisanz. Mein Partner ist derzeit in Scheidung befindlich. ich habe mit ihm ein Kind welches aber nicht von ihm ist, er hiervon aber keine Kenntnis hat. Das Kind wurde in der Ehezeit mit meinem nunmehr geschiedenen Ehemann geboren, die Vaterschaftsanfechtungsklage läuft derzeit. Die Frau meines Partners ist auf erheblichen Rechhtsstreit aus auch mit den Worten, dass sie das Familienvermögen bevor sie es der Schlampe und dem Wanst gibt, lieber an die Rechtsanwälte zahlt. Hat seine noch Ehefrau das Recht beim Jugendamt bzw, Familiegngericht die Vaterschaft feststellen zu lassen auch wenn ich keine Zustimmnung hierfür gebe bzw. das Kind und ich von meinem Partner aus gesehen, bei dem Scheidungsverfahren nicht beachtet werden sollen. Vielleicht haben Sie für mich einen Rat, wie ich mich diesbzeüglich verhalten kann. Danke. Sandra

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ Sandra

    wenn ich das richtig verstehen, wollen Sie Ihrem Partner ein Kind unterschieben und erwarten von mir einen Rat, wie das möglich ist???

    Wenn dies so ist, finde ich Ihr Verhalten nicht akzeptabel.

  3. Henricus

    Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Unterschieben eines Kindes ein Straftatbestand im StGB?
    Stimmt es oder irre ich mich?
    Henricus

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ henricus

    mir fiele

    § 169 StGB Personenstandsfälschung
    § 271 StGB mittelbare Falschbeurkundung (meist aber Tateinheit)

    und wenn es um Unterhalt geht

    § 263 StGB Betrug

    ein. Einen speziellen Straftatbestand kenne ich nicht, bin aber auch kein Strafrechtler

  5. Holger

    Wenn ich das lese, bekomme ich das kalte Kotzen.
    Ich bin selber gerade in ähnlicher SItuation.
    War 13 Jahre mit meiner Frau zusammen. In 2006 hat sie mich mit dem Nachbarn betrogen, es entstand ein Kind, wovon ich dachte das es von mir ist. Bei der Geburt dabei zu sein, eine Schwangerschaft mit zu erleben…und dann bricht plötzlich alles zusammen…

    Frauen die soetwas tun, sind der absolute Hammer für mich. Wisst ihr eugentlich, was ihr uns da an tut?

    Und nun sitz ich allein in ner Wohnung, keine Frau, keine Familie, keine Kinder mehr, von den Finanzen ganz zu schweigen…

    Armes Deutschland…

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    nur ein Gedanke: zum Seitensprung gehören immer 2. Einer davon ist ein Geschlechtsgenosse von Ihnen. Hat der keine Verantwortung für das Geschehen?

    Waren Sie immer treu? ……. darauf brauchen Sie natürlich nicht antworten…….

  7. Christine

    Hallo ich habe folgendes problemhabe mich von meinem Mann getrennt.wurde innerhalb unseres Trennungsjahres schwanger,wussten aber nicht,dass mein jetziger Freund und Vater unseres gemeinsamen Kindes keinerlei Ansprüche ,Rechte und Pflichten hat.Wer hat Erfahrung Mit dien deutschen Rechte

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ Christine

    wenn ein Kind innerhalb der Ehe geboren wird, gilt es als ehelich. Der biologische Vater kann nun allerdings eine Vaterschaftserklärung abgeben. Damit wird ein Anfechtungsverfahren vermieden.

  9. steffie

    bin noch verheiratet lebe aber von meinem noch ehemann getrennt. habe einen neuen partner und seit kurzem auch ein kind mit ihm nun meine frage wo kann mein partner eine vaterschaftserklärung abgeben und entstehen für uns dadurch irgendwelche kosten?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ steffie

    ich meine, die Erklärung kann beim Jugendamt oder beim Standesamt abgegeben werden. Aber auch der Ehemann, der rechtlich als Kindesvater gilt, sollte diese Erklärung mit unterschreiben.

    Inwieweit dafür Kosten anfallen, kann ich nicht sagen. Wenn überhaupt, werden diese Kosten aber nicht hoch sein.

  11. Babsi

    Hallo, bin getrennt lebend, Scheidung steht kurz bevor. Mein Nochmann wird am 5.2. im Gericht seines Wohnortes befragt (lebt 600km weg), ich dann später, wenn seine Antwort hier im Gericht vorliegt. Ich bin von meinem neuen Partner schwanger, leider muss das Kind früher geholt werden (in 2-max. 3 Wo). Das hieße, mein Noch-Mann wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Kann man das nicht noch irgendwie verhindern??? Mein neuer Partner will natürlich unbedingt die Vaterschaft anerkennen, mein Nochmann würde die Vaterschaft auf jeden Fall anfechten, kann er nicht jetzt schon irgendwie erklären, dass er nicht der Vater ist und so das Kind „freigeben“?? Mein RA und der meines Nochmannes finden das alles nicht so schlimm, aber für uns ist es das schon. Gibt es einen Weg für uns?

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ babsi

    das Scheidungsverfahren ist offenbar sehr spät eingeleitet worden und nunmehr sehe ich auch keinen Weg, dieses Verfahren in Ihrem Sinne zu beschleunigen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  13. Babsi

    Spät? Ich war zum 1. Mal im Feb. 08 bei meinem RA deswegen…..Naja, in etwa 3 Wo soll das Kind geholt werden (das liegt schriftlich vor), mein RA versucht noch alles, um noch vorher einen Termin zu bekommen. Leider wurde vieles vertrödelt. Vielleicht klappt es ja noch…. Danke für die Antwort!

  14. Paula

    Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen.Während der Trennung von meinem Ehemann, lernte ich einen neuen Mann kennen, mit dem nun ich ein Kind erwarte. Zu Beginn der Schwangerschaft wollte mein Mann dann wieder zurück in unsere Beziehung mit dem Wissen, dass ich von dem anderen Mann schwanger bin. So entschied ich mich für meinen Mann mit dem Kind im Bauch des anderen.

    Nun möchten wir, der leibliche Vater und ich eine Vaterschaftsanerkennung vor Geburt vornehmen. Mein Mann ist damit einverstanden damit alles seine Ordnung hat.

    Leider macht das Amt hier auf Stur und sagt ohne Scheidungsverfahren geht das nicht und mein Mann ist der gesetzliche vater des Kindes.
    Wir sind ganz verzweifelt und wissen gar nicht wie jetzt weiter, da der Staat mit diesem Verhalten einem Mann ein Kind unterschieben will und dem anderen seine kompletten Rechte nehmen will.

    Was können wir tun??? Es muss doch einen kostengünstigen und einfachen Weg geben, da wir 3 uns einig sind ohne Gerichtsstress mit Kosten.

    Bitte gebt uns einen Tipp! Danke.

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ paula

    Ich halte die geschilderten Aussagen der Behörde für falsch.

    Für die Vaterschaftsanerkennung eines biologischen Vaters innerhalb einer bestehenden Ehe muss diese Ehe nicht geschieden werden. Grundsätzlich gilt ein in der Ehe empfangenes Kind als ehelich, die Beteiligten können arbeiten die 3-Seiten-Erklärung abgeben, wonach der biologische Vater erklärt er sei der Vater, die Mutter dies bestätigt er sei eben nicht der Vater des Kindes.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  16. verzweifelte

    Mein Ehemann und ich waren kurze Zeit getrennt. In dieser Zeit bin ich von einem anderen Mann schwanger geworden, der auch sehr glücklich darüber war. Letztendlich haben wir unserer Ehe noch eine Chance gegeben und sind wieder zusammen. Der biologische Vater will plötzlich nichts mehr davon wissen, Vater zu werden. Kann man eine Vaterschaftsanerkennung auch erzwingen? Ich möchte das alles in geregelten Bahnen läuft. Warum sollte mein Ehemann die Vaterschaft anerkennen, wenn er nicht der Vater ist? Vielleicht kann er ja doch nicht mit dem Gedanken leben, nicht der biologische Vater zu sein und wir gehen irgendwann doch getrennte Wege.

    Ich danke für Antwort.

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