Wenn der Vater nicht zahlt, ist der Großvater dran!
Der an sich Verpflichtete zahlt keinen Unterhalt mit der Begründung, er sei nicht leistungsfähig. Die Schwiegereltern aber sind reich. Ein Volltreffer! Der § 1607 I BGB legt fest, dass in diesem Fall die nach ihm haftenden Verwandten (seine Eltern) den Unterhalt zu zahlen haben. Diese Norm kennen selbst viele Anwälte nicht. Meist reicht die Aufforderung an den Unterhaltsschuldner bei mangelnder Leistungsfähigkeit seine Eltern in Anspruch zu nehmen, um wundersame Geldquellen zu erschließen.
Wer will schon seine Eltern zahlen lassen?
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Am 17. September 2008 um 09:03 Uhr
Hallo H. von der Wehl,
wie hoch wäre bei so einem Versuch die Vermögens, bzw. Verdienstgrenze für die Eltern des Unterhaltsschuldners?
MfG
Am 17. September 2008 um 11:58 Uhr
@ cyberrat
das läßt sich so nicht pauschal beantworten. Ich werde mal einen Fachartikel dazu schreiben, muss aber um Geduld bitten.