Wie beteiligt man den Ehepartner an den eigenen Anwaltskosten im Rahmen des Zugewinns?
Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt eine Vorschußkostennote geben und zahlen Sie diese schnell und gern! Dies mindert Ihren Zugewinn!! So zahlt der Ehepartner über den Zugewinn einen Teil Ihrer Anwaltskosten.
Am 18. März 2010 um 11:53 Uhr
Heisst das konkret das wenn ich jetzt im Trennungszeitraum vorab 1000 oder 2000 oder 3000 € hinterlege das das mindert?Falls Anspruch Gegenseite besteht.Was man ja noch nicht wissen kann
Am 18. März 2010 um 12:19 Uhr
@ r
das funktioniert natürlich nur, wenn der Stichtag für die Berechnung des Endvermögens noch nicht gesetzt wurde, also des Scheidungsantrags der Gegenseite noch nicht zugestellt wurde. Zahlungen an den Anwalt nach diesem Stichtag mindern nicht mehr das Endvermögen.
Am 18. März 2010 um 12:39 Uhr
Antrag wurde 2009 wegen altem Recht gestellt.
Danke 🙂
Zugewinn hatte ich etwas freiwillig angeboten ebenso freistellung aus Darlehen aber Gegenseite meint wäre schlauer Ce la vie