Zugewinnausgleich vermeiden
Fall: Sie haben wahrscheinlich zukünftig hohen Zugewinnausgleich zu zahlen und wollen den Zugewinn daher gern vertraglich ausschließen. Der Partner wird aber den notariellen Vertrag nicht unterschreiben.
Tipp: Versuchen Sie ihn jedenfalls zu überreden „nur“ den Versorgungsausgleich (VA) notariell auszuschließen, z.B gegen Abfindung oder alternative Lebensversicherung. Wenn Sie dies schaffen gilt gem. § 1414 BGB, dass bei Ausschluß des VA die Gütertrennung automatisch eintritt, d.h. der Zugewinn für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit !!!, ausgeschlossen ist.
Problem: Sie müssen einen im Familienrecht unwissenden Notar finden, da die Notare über diese Folgen eigentlich aufklären müssen.
Am 21. Juni 2007 um 16:30 Uhr
Wenn man solchen eine Vertrag abschließt und beide ehepartner hälftig im grundbuch stehen und besitzer eines hauses sind kann dies doch nicht mehr angefochten werden oder?