Zugewinnausgleich vermeiden

Fall: Sie haben wahrscheinlich zukünftig hohen Zugewinnausgleich zu zahlen und wollen den Zugewinn daher gern vertraglich ausschließen. Der Partner wird aber den notariellen Vertrag nicht unterschreiben.

Tipp: Versuchen Sie ihn jedenfalls zu überreden „nur“ den Versorgungsausgleich (VA) notariell auszuschließen, z.B gegen Abfindung oder alternative Lebensversicherung. Wenn Sie dies schaffen gilt gem. § 1414 BGB, dass bei Ausschluß des VA die Gütertrennung automatisch eintritt, d.h. der Zugewinn für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit !!!, ausgeschlossen ist.

Problem: Sie müssen einen im Familienrecht unwissenden Notar finden, da die Notare über diese Folgen eigentlich aufklären müssen.

Eine Reaktion zu “Zugewinnausgleich vermeiden”

  1. Gaby Pfenning

    Wenn man solchen eine Vertrag abschließt und beide ehepartner hälftig im grundbuch stehen und besitzer eines hauses sind kann dies doch nicht mehr angefochten werden oder?

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