In den USA geheiratet – wo läuft die Scheidung?

Es ist beileibe nicht so, dass man sich nur in dem Land scheiden lassen kann, in dem die Eheleute auch geheiratet haben.

Wer sich also ein Hochzeit in Las Vegas gegönnt hat, muss sich für die Scheidung nicht wieder in die USA begeben.

Vielmehr sind unsere deutschen Familiengerichte (zumindest auch) zuständig, wenn

– wenigstens einer der beiden Eheleute Deutscher ist, gleich ob sie im Inland oder im Ausland wohnen
– beide Eheleute Ausländer sind und zu Beginn des Verfahrens beide in Deutschland leben.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

120 Reaktionen zu “In den USA geheiratet – wo läuft die Scheidung?”

  1. Anna

    Ich hätte dazu folgendes gern noch gewusst.
    Mein Mann und ich haben 2002 in New York geheiratet. Diese Eheschließung mußten wir nicht noch einmal hier anerkennen lassen.
    Wenn ich mich jetzt in den USA scheiden lassen, gelten dann andere Vermögensregelungen und Unterhaltsansprüche als in Deutschland?
    Mein Mann ist Deutscher und in Besitz der Greencart. Unsere gemeinsame Tochter hat eine US-Versicherungs-Nr. Spielt das irgendwie eine Rolle, wo die Scheidung laufen würde?

  2. RAvonderwehl

    an Anna:

    wenn Sie in den USA leben, können Sie sich wohl dort scheiden lassen. Wenn ein Deutscher beteiligt ist oder beide in Deutschland auch gelebt haben, kommt auch ein deutsches Gericht in Betracht.

  3. Mick

    Hallo,

    wir haben vor zwei Jahren in Las Vegas geheiratet und die Ehe zwar in den USA registrieren, aber nie in Deutschland anerkennen und in unsere Papiere eintragen lassen. Wir sind beide deutsche Staatsangehörige.

    Jetzt haben wir uns getrennt und wir möchten die Ehe gerne auflösen. Geht das in Deutschland oder müsste ich die Ehe hier erst anerkennen lassen um sie dann wieder zu scheiden? Welcher Aufwand und welche Kosten kämen auf uns zu?
    Wir haben uns über die Variante gedanken gemacht, wieder gemeinsam nach Las Vegas zu fliegen um uns dort scheiden zu lassen. Die Kosten wären teuer, aber gut kalkulierbar und wir wären beide vernünftig genug, das in anständiger Weise über die Bühne zu bringen.

    Was wären mögliche Konsequenzen, wenn wir nichts unternehmen würden und einer von uns irgendwann wieder heiratet?

    Ich habe gehört, daß es vor allem bei einer Scheidung dieser neuen Ehe zu erheblichen Komplikationen kommen kann, wenn man noch eine Las-Vegas-Ehe_Leiche im Keller hat, was denken Sie?

    Vielen Dank im voraus,
    Mick

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ mick

    ich gehe davon aus, dass sie nie gemeinsam in den USA gelebt haben. Daher scheidet eine Scheidung in den USA bereits aus und das Verfahren hat in Deutschland stattzufinden. Sollten Sie die in den USA geschlossene Ehe verschweigen und wieder heiraten, wäre dies strafbar.

    Davon rate ich Ihnen ganz dringend ab.

    Ein Scheidungsverfahren in Deutschland kostet bei normalen Einkommensverhältnissen zwischen 1200,00 und 2000,00 €. Eine kostengünstige Lösung für ein Scheidungsverfahren finden Sie hier:

    ONLINESCHEIDUNG

  5. Peter

    Hallo,

    gibt es irgendwo einen Vergleich zwischen dem neuen deutschen und dem Kalifornischen?

    Oder weiss jemand einen Spezialisten?
    Danke

    Peter

  6. Mick

    Hallo!

    Können Sie mir vielleeicht noch erklären, was es mit dem Thema „Ehe annulieren“ auf sich hat?

    Wir könnten nachweisen, daß wir nie gemeinsame Kassen hatten oder sonst von der Ehe profitiert haben.
    Außerdem haben wir in einer ca. vierminütigen, Prozedur am Autoschalter geheiratet, was wirklich jeglicher Feierlichkeit entbehrte und eigentlich zustande kam, als wir uns dort nur nach dem Preis erkundigten.
    Die Chapell ist kurze Zeit darauf wegen unregelmäßigkeiten und Unseriösität geschlossen worden.

    Deshalb haben wir das Ganze auch nie wirklich ernst genommen.
    Schon klar, daß das nichts an den Konsequenzen ändert, aber gibt es nicht eine Hoffnung, solch eine Ehe auch anders auflösen zu können?

    Vielen Dank,
    Mick

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    den Unterschied der verschiedenen Rechtssysteme darzustellen, würde den hier gesetzten Rahmen sprengen.

    Ich habe leider keinen Kollegen gefunden, der ihnen hierzu verlässlich Auskunft geben könnte.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ mick

    ich weiß natürlich nicht, ob die Ehe unter diesen Umständen überhaupt irgendwo registriert und damit bekannt ist. das Risiko müssen Sie selbst beurteilen.

    Aber auch das Verfahren einer Annullierung der Ehe ist nicht weniger aufwändig als die Scheidung selbst und genauso kostenträchtig.

  9. Hanna

    Mein Noch-Mann ist Amerikaner, wir haben in den USA geheiratet, zwei Kinder (die bei mir leben). Vor über einem Jahr haben wir uns nach 4 Monaten Zusammenleben hier in Deutschland getrennt, er ist wieder in den USA und hat dort mit meinem Einverständnis die Scheidung eingereicht.
    Wird der amerikanische Bescheid hier sofort anerkannt oder was muss ich hier tun?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @Hanna

    Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils durch ihn betreiben lassen. Wenden Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Wohnsitz des Anwaltes.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  11. Hanna

    Herzlichen Dank für die Auskunft! Am einfachsten wäre Neuss oder Meerbusch, evtl auch Düsseldorf.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ hanna

    wenden Sie sich bitte an die Kollegin Willuda-Bischoff in Düsseldorf und grüßen von mir.

    Ihr Profil finden Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidung_familienrecht_dsseldorf_nrw__fachanwltin__familienrecht-6693.html

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  13. mia

    Hallo –
    Weis jemand wie die Rechte in den USA sind bezueglich Beruflichevorsoge? WEerden diese auch geteilt?
    bin fuer jede Info dankbar

  14. Herzensbrecher

    Um noch einmal einen Teilaspekt von Micks Frage aufzugreifen: Das richtige Vorgehen wäre also, eine in Las Vegas geschlossene Ehe zunächst in Deutschland anerkennen und auch hier wieder scheiden zu lassen? (Wie) würde es sich auf das Vorgehen auswirken, wenn einer der Ehepartner Deutscher, der andere Österreicher wäre? Und welche Auswirkungen hat die anscheinend in Nevada geltende Gütergemeinschaft?

    Vielen Dank im Voraus!

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ herzensbrecher

    Wo die Ehe geschlossen wurde, ist nicht entscheidend für die Frage, vor welchem Gericht oder nach welchem Rechtssystem die Ehe zu scheiden ist. Diese Frage hängt davon ab, welche Staatsbürgerschaft die Eheleute haben und in welchem Land sie gemeinsam gelebt haben.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  16. maggy

    Hallo, ich würde gern wissen wo wir uns scheiden lassen können, bzw. müssen: Wir haben Anfang 2008 in den USA geheiratet, dort auch bis Ende 2008 zusammen gelebt. Die Ehe habe ich hier beim Standesamt eintragen lassen. Jetzt bin ich wieder in Deutschland (1. Wohnsitz), mein noch-Ehemann derzeit nur zu Besuch hier (und wird wieder in den USA leben). Muss eine Scheidung in den USA statt finden oder kann sie auch in D durchgeführt werden? Muss sie das vielleicht sogar?
    Wenn wir uns einig sind, welche Unterlagen bräuchte ich hier und muss mein Noch-Mann anwesend sein?
    Vielen Dank für jegliche Tipps!!

    M

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ maggy

    ich denke, Sie haben die Wahl, wo die Scheidung durchgeführt wird. Ein Scheidungsverfahren in den USA müsste möglich sein.

    Allerdings gilt auch der Grundsatz, dass ein deutscher Staatsbürger sich immer auch in Deutschland scheiden lassen kann.

    Problematischer könnte die Frage sein, welches Recht anzuwenden ist. Das US-Recht hat das Domizilprinzip, d.h. es gilt das Scheidungsrecht des Domizils. Wenn beide Eheleute ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist von einer so genannten versteckten Rückverweisung auf deutsches Scheidungsrecht auszugehen.

    Fraglich ist, wie die Situation zu beurteilen ist, wenn nur ein Ehegatte seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Literatur geht auch hier von einer versteckten Rückverweisung auf deutsches materielles Scheidungsrecht aus, da dieses Rechtssystem die größere Sachnähe besitzt.

    Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Ehemann aus den USA anreisen muss. Dies hängt allerdings von den jeweiligen Richter ab. Als Unterlagen werden nur die Heiratsurkunde und, soweit vorhanden, die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder benötigt.

    Wenn sich Ihr Mann noch bis September 2009 in Deutschland aufhält, würde ich vorschlagen, dass Sie mit dem Scheidungsantrag bis zu diesem Termin warten. Es gilt dann das neue Scheidungsrecht hinsichtlich des Versorgungsausgleiches, der nicht durchgeführt werden müsste. Sodann wäre ein Scheidungsverfahren innerhalb von 4 bis 6 Wochen über die Bühne zu bringen.

    Sollten Sie Interesse an einem Online Scheidungsverfahren haben, klicken Sie auf den nachstehenden Warentrennstab.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  18. maggy

    @ RA Thomas von der Wehl

    vielen Danke für die ausführlichen Infos! Ich denke wir werden dann noch bis September warten.

    Nochmals vielen Dank!!

    m

  19. erico007

    bin deutscher und habe anfang dieses jahres meine amerikanische freundin in las vegas geheiratet.
    habe die ehe in deutschland noch nicht registrieren lassen.reicht es wenn man sich nur in las vegas scheiden läßt? und wie hoch sind die kosten?

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ erico007

    ich kann nicht beurteilen, ob eine Scheidung nach US Recht für sie in Betracht kommen. Die Kosten kann ich ebenfalls nicht benennen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  21. Tanja1981

    Hallo,

    Wie ist das ich habe in Amerika geheiratet und muss ich die Heirat in Deutschland anerkennen lassen wenn wir 6 wochen danach getrennt waren. Und was muss ich tun um die Scheidung zu bekommen. Ich weiss weder wo mein noch Ehemann ist noch wo ich ihn finden kann.

    Gruß tanja

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja1981

    ohne den Aufenthaltsort der Gegenseite benennen zu können, wird eine Scheidung schwierig bis unmöglich. Ob Sie hier überhaupt in Deutschland ein Scheidungsverfahren einleiten können, kann ich nicht beurteilen. Die deutschen Richter verlangen jedenfalls alle denkbaren Schritte zur Ermittlung der Gegenseite ergriffen zu haben, teilweise bis hin zur Einschaltung von Detektiven. Erst wenn auch so die Gegenseite nicht auffindbar ist, kann mit öffentlichen Zustellungen gearbeitet werden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  23. Lee

    halo! ich bin deutsche, mein Mann hat doppelte Bürgerschaft – UK und Barbados. Geheiratet haben wir in Las Vegas (2001). Unsere Wohnsitz ist und immer war in Barbados. Es war eine glücliche Ehe. Nun jetzt möchte er sich mit mir scheiden lassen um wieder eine Jüngere zu heiraten. Für mich wäre besser die Scheidung nach amerikanischem Recht durchzuführen um zu mindest einen Teil von seinen Immobilien in London zu bekommen. Für meinen Mann – nach englischem, denn so geht er überhaupt ohne Verlüste aus. Kann ich etwas dagegen tun oder ist sein Sieg unvermeindlich?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ lee

    Ihr Fall ist sehr kompliziert, was die Beurteilung des anzuwendenden Rechtes angeht. Ich kann es im Moment nicht abschließend beurteilen und muss auf einen örtlichen Kollegen verweisen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  25. jay

    Hallo,

    Meine Frau (US-Staatsb.) wird mit unserem Kind in Kürze in die USA fliegen. Geplant ist ein mehrwöchiger Besuchsaufenthalt (wir leben seit mehreren Jahren schon in D – ich bin Deutscher). Meine Befürchtung ist, sie könnte nicht, wie derzeit geplant, zurück kommen und statt dessen drüben die Scheidung einreichen (Heirat fand in den USA statt).

    Wie ist das bzgl. §235 StGB zu sehen? Ab welchen Zeitpunkt ist es eine Kindesentführung? Wie würde sich das auf eine Scheidung auswirken?

    Für die Scheidung wäre deutsches Recht anzuwenden, richtig? Wird das in den USA auch so gehandhabt?

    Danke für Ihre Antwort!

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ jay

    wann der Bereich einer Kindesentführung erreicht ist, ist schwer zu sagen, schon gar nicht nach diesen spärlichen Informationen.

    Hinsichtlich der Scheidung würde ich auch von der Anwendung deutschen Rechtes durch eine Rückverweisung des US-Rechtes ausgehen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  27. jay

    Hallo,

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Besuch ist für zwei Wochen geplant. Daten seien fiktiv:

    Hinreise nach Amerika: 10. März
    Rückreise nach Deutschland: 24. März

    Wenn innerhalb dieses Zeitraumes die Aussage sinngemäß getätigt wird: „Ich komme nicht mehr wieder, will mich scheiden lassen und behalte die Kinder hier!“, ist dann schon der Tatbestand erfüllt? Oder erst ab dem 21. März wenn der Rückflug nicht wahrgenommen wurde?

    Danke für Ihre Antwort!

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ jay

    befragen Sie, bevor die ganze Sache akut wird, einen konkret mit diesem Fall beauftragten Fachanwalt für Familienrecht. Möglicherweise lässt sich durch eine einstweilige Anordnung bei konkretem Verdacht, dass die Kinder nicht mehr zurückgebracht werden, die Ausreise verhindern.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  29. Swetlana

    Hallo,

    ich bin deutsche Staatsangehoerige und habe meinen Ehemann (U.S. Citzien) im Mai 2009 geheiratet. In Deutschland habe ich die Ehe nicht registrieren lassen.

    Seit September 2009 leben wir nun gemeinsam in Florida und ich habe meinen Biometrics Termin am 18.03.2010. Ich warte auf meine derzeit auf die Green Card.

    Leider ist die Ehe voll und ganz nicht nach meinen Erwartungen. Wir haben einfach zuviele Differenzen und ich kann mir ein Leben mit ihm nicht vorstellen und möchte einfach zurück nach Deutschland.

    Ich möchte mich so schnell und so günstig wie möglich scheiden lassen.

    Welche Möglichkeiten bestehen hierfür?

    Vielen Dank

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ swetlana

    Ich denke, Sie können sich in den USA scheiden lassen. Dies dürfte das schnellste und kostengünstigste Verfahren sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  31. Swetlana

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ist es möglich die Scheidung zu vollziehen auch wenn ich in Deutschland sein werde, oder muss ich mich in den Staaten hierfür aufhalten.

    Vielen Dank.

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ swetlana

    das müssen Sie bitte einen US-Anwalt fragen

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  33. Dorothee

    Hallo! Ich bin seit Dez. 2001 mit einem Amerikaner verheiratet. Wir haben kurze Zeit auch gemeinsam in Deutschland gelebt – zuvor gemeinsam in den USA. Seit März 2004 ist mein Mann zurück in den USA, sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Ich habe nur eine Emailadresse von ihm. Diese benutzt er, um mich zu erpressen. Sollte ich eine Scheidung von ihm wollen – und diese will ich unbedingt!! – verlangt er hohe Geldbeträge von mir. Diese will er NICHT, um in den USA einen Anwalt zu konsultieren, sondern um seinen Drogenkonsum zu finanzieren.

    Wie komme ich aus dieser Sache am besten wieder „raus“. Da ich Rentnerin mit geringem Einkommen bin, hätte ich Anspruch auf PKH.

    Danke!

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ dorothee

    Ein deutscher Staatsbürger kann sich immer auch in Deutschland scheiden lassen. Wenn allerdings der Partner an der Scheidung nicht mitwirkt, wird es sehr lange dauern. Mindestvoraussetzung ist schon einmal, dass die Anschrift der Gegenseite bekannt ist.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  35. Janine

    Lieber Herr von der Wehl,

    ich habe 2005 einen US Amerikaner in NY geheiratet. Wir haben auch eine Tochter die 2007 geboren wurde. Wir haben bis 2008 zusammen in NY gelebt. ich bin dann vor 2 Jahren nach DE mit meiner Tochter und bin nicht zurück gekehrt. Die Scheidung hatte ich damals auch eingereicht, gleich im Anschluss als ich nicht mehr zurück geflogen bin (Sept 2008). Die Scheidung „läuft“ seitdem, mit den Aspekten von häuslicher Gewalt. Ich habe schon sehr viele Kosten gehabt. Wir haben einige Proposals geschickt und bekommen aber keines war für die andere Seite akzeptabel. Nun sagt mein Mann er wird gar nichts mehr unterschreiben. Mein US RA sagt, ich könnte ihn dennoch vor ein (US) Gericht holen, das ist aber mit enormen Kosten zu verbinden. Seit Monaten werde ich jetzt nun auch noch bedroht von meinem Mann der mich umbringen will etc. Frage: Die Ehe wurde in DE noch nicht anerkannt, auch wenn in meinem neuen Pass mein neuer Name etc steht. kann ich die Ehe hier anerkennen lassen, mir dann einen Anwalt in DE holen und es über den regeln lassen? Dann könnte wenigstens auch meine Rechtsschutzversicherung in Aktion treten…

    Vielen Dank für die Auskunft.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ janine

    wenn ein Verfahren in den USA bereits läuft, kann kein 2. Verfahren in Deutschland auf den Weg gebracht werden.

    Eine Rechtsschutzversicherung für Scheidungsverfahren ist zudem extrem selten. Bei dem prüfen Sie, ob sie tatsächlich eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  37. Susanne

    ich habe die Frage: wir haben in New York geheiratet, ich bin Deutsche, mein ehemaliger Mann ist Niederländer. Wir haben zu der zeit zusammen in den Niederlanden gelebt und uns auch dort korrekt scheiden lassen.Müssen wir jetzt noch irgendwas in New York tun?

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    ich denke nicht, aber konkret könne ihnen dies nur die US-Behörden sagen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  39. JC_USA

    ein anderes Szenario (hoffentlich richtig an dieser Stelle):
    Wir sind beide Deutsche, haben in Deutschland geheiratet, sind danach in die USA gezogen.
    Welches Recht kann (oder muss) fuer eine Scheidung angewendet werden?
    Wie veraendert sich die Situation wenn ein Ehepartner vor der Scheidung nach Deutschland zurueckzieht?
    Welches Unterhaltsrecht wuerde angewendet, insbes. fuer das gemeinsame Kind (auch in D geboren)

    Danke schoen

  40. claudia

    Hallo,
    habe mal ne ganz andere Frage. Habe 2005 in Amerika einen US Soldaten geheiretet leben seit dem in Deutschland (Army) und haben 3 Kinder (aelteste ist nicht seine leiblich Tochter). Wenn ich mich in Deutschland scheiden lasse welche Unterhalts Bestimmungen gelten da??? Die Deutschen oder die Amerikanischen?? Habe gehoert das die amerikanischen Unterhaltsbestimmungen fuer US Soldaten sehr viel weniger sind hier in Deutschland..stimmt das?

    Vielen Dank

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    es gilt Deutsches Recht für die Scheidung und die Unterhaltsfragen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  42. Brigitte

    Mein amerikanischer Mann und ich (Deutsche) 1999 in Daenemark geheiratet und wollen uns jetzt scheiden lassen. Wir haben von den 11 gemeinsamen Jahren 1o Jahre in den USA gelebt. Unser gemeinsamer Sohn und ich sind seit ein paar Monaten zurueck nach Deutschland gekehrt, mein Mann in den USA verblieben. Meine Frage ist, ist es fuer meinen Sohn und mich guenstiger die Scheidung in Deutschland einzureichen oder das ueber das amerikanische System laufen zu lassen? Ich stelle diese Frage bezueglich der Unterhaltskosten fuer meinen Sohn, als auch fuer mich, da ich nur ein Drittel des Gehaltwerts meines Mannes verdiene und wir kaum finanziell ueber die Runden kommen.

    Danke im Voraus fuer Ihre Tips!

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ brigitte

    Diese Frage kann ich immer Rahmen dieses Forums nicht seriös beantworten. Die USA haben kein einheitliches Unterhaltssystem. Es gibt Einzelstaaten, in denen den Ehegatten ein Billigkeitsunterhalt zugesprochen wird, wenn sie zum Beispiel gemeinsame Kinder betreuen. Auch hier sind die Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es in Texas keinen nachehelichen Unterhalt.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  44. Jacqueline

    Wir haben vor 12 Jahren in Las vegas geheiratet, dies auch in Deutschland anerkennen lassen.Nun lassen wir uns gerade in Deutschland scheiden und ich möchte das die Scheidung auch in Las Vegas rechtskräftig wird. Was muß ich dafür machen und welche kosten entstehen uns in Las Vegas?

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ jacqueline

    das brauchen sie doch gar nicht! Ein deutsches Scheidungsurteil müsste nur dann in den USA anerkannt werden, wenn Sie dort einen US-Staatsbürger heiraten wollen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  46. Jacqueline

    wenn ich aber nochmal in Las vegas heiraten möchte? Ich habe gelesen das man sich dann vorher in Las Vegas auch noch scheiden lassen müßte kosten 300 $

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ jacqueline

    ich denke nicht, dass 2 deutsche Staatsbürger, die nie in den USA gelebt haben, sondern nur dort geheiratet haben, sich überhaupt in den USA scheiden lassen können.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  48. Yana

    guten abend, ich brauche dringend rat. mein bruder hat vor 5 jahren eine texanerin im gleichen staat geheiratet. aus dieser ehe gehen zwei gemeinsame kinder hervor. mittlerweile sind die beiden aneinander gescheitert und er hat sich nach alaska versetzen lassen und arbeitet dort als polizeibeamter. er will die scheidung, aber es stellen sich viele fragen:

    – wo muss er die scheidung einreichen? in alaska wo er jetzt lebt oder in texas wo die ehe geschlossen wurde?

    – was passiert wenn seine frau nicht in die scheidung einwilligt und die papiere nicht unterschreibt?

    – sie erpresst ihn jetzt bereits, wenn er dies und das nicht tut (hier geht es um eifersucht), dann darf er nicht mehr mit den kindern telefonieren – gibt es auch in amerika für einen unbescholtenen polizeibeamten ein geregeltes umgangsrecht zwischen vater und kindern?

    Рhat er als vater auch die m̦glichkeit das alleinige sorgerecht zu beantragen wenn sie als vorbestrafte ihm die kinder entzieht?

    über antworten und jeden kleinen rat wären wir dankbar.

    mfG

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ yana

    wenn beide Eheleute in den USA gelebt haben, gilt das US-Recht. Es müssen zu den konkreten Fragen ein örtlicher Rechtsanwalt beauftragt werden. Ich kann hier nicht behilflich sein.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  50. Yana

    okay, trotzdem danke 🙂

  51. Stefanie A

    Ich bin seit 8 Jahren mit einem US Amerikaner verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder, ein drittes ist unterwegs. Wir haben in Kalifornien geheiratet und leben auch nach wie vor dort. Die Ehe wurde in Deutschland per Apostille anerkannt.
    Wenn ich die Scheidung will, was ziemlich sicher passieren wird, sollte ich ihn dazu bewegen sie einzureichen oder ist es besser wenn ich das tue? Soll ich sie in den USA oder in Deutschland einreichen? Ist es villeicht besser es von Deutschland aus zu tun, damit er mir die Kinder nicht nehmen kann (er ist so durchgeknallt das er sowas machen wuerde) oder kann er mir dann nach US Recht Kindesentfuehrung vorwerfen? Wie schaut es mit Unterhalt aus, fuer mich und die Kinder?

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ stefanie a

    ich kann hier keinen generellen Vergleich zwischen dem amerikanischen und dem bundesdeutschen Recht darstellen. Das würde den Rahmen sprengen.

    Sie können sich sicherlich in den USA scheiden lassen.

    Auch wenn sie nach Deutschland kommen würden, hier die Scheidung einreichen, müsste das deutsche Gerichte prüfen, welches Recht Anwendung finden soll. Da sie die gesamte Zeit nur in den USA gelebt haben, würde ich davon ausgehen, dass auch das deutsche Gericht US-Recht anwenden müsste. In diesem Falle können Sie natürlich gleich ein US Gericht mit der Scheidung betreuen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  53. Elly

    Hallo,
    ich greife noch mal die Frage von Mick vom Dezember 2008 auf.
    Mein Freund und ich – beide deutsche Staatsbürger – haben 2007 in Las Vegas geheiratet.
    Wir haben die Ehe nicht in Deutschland eintragen und anerkennen lassen und sind beide nach wie vor Steuerklasse I. Wir stellen aneinander keinerlei finanziellen Ansprüche. Wir hatten in unserer Partnerschaft keine gemeinsame Wohnung.
    2009 haben wir uns getrennt.

    1. kann es einem von uns beiden passieren, dass der andere finanziell für den andern aufkommen muss (Harz VI, Berufsunfähigkeit, schwere Krankheit, Privatinsolvenz o.ä.) falls wir uns nicht scheiden lassen?

    2. wonach berechnen sich die Kosten einer Scheidung?

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ elly

    Sie sind definitiv verheiratet, ob die Registrierung in Deutschland passierte, oder nicht. Damit gelten alle Wirkungen des deutschen Familienrechtes wie Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich usw. Wenn sie sich endgültig trennen wollen, würde ich dringend raten, das Scheidungsverfahren so schnell wie möglich einzuleiten. Ein langes abwarten kann erhebliche nicht gewollte Konsequenzen speziell beim Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich haben. Alternativ können Sie nur einen notariellen Vertrag abschließen, mit dem alle Scheidungsfolgen ausgeschlossen werden. Aber auch ein solcher Vertrag kostet Geld und ist immer einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen.

    Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Nettoeinkommen der beiden Eheleute. Bei Bedarf klicken Sie unten auf das Symbol des Warentrenners.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  55. Kris

    Hallo Herr von der Wehl,

    heute ist mein 2. Hochzeitstag, mein Gatte ist US-Bürger, wir haben in Vermont geheiratet und dort auch, solange ich in den USA war (6 Monate) zusammen gelebt. Er kam mich dann 2009 von Mai bis Juli in Deutschland besuchen, mit dem Ziel auch hier zu wohnen. Er bekam nach 3 Monaten die nötigen Papiere, flog in die USA zurück um – wie er sagte – noch einige Erledigungen zu machen, den endgültigen Umzug zu planen, etc. Seit Ende Juli 2009, seit er zurückflog, war es mir dann allerdings nicht mehr möglich ihn zu erreichen, auch meldete er sich nicht mehr bei mir. Von Freunden weiß ich, wo er sich aufhält, von seinem ehemaligen Arbeitgeber weiß ich, wo er jetzt arbeitet. Ich versuche dieser Tage Kontakt mit ihm aufzunehmen um unsere Scheidung zu besprechen.

    1. Soll ich mich nun in den USA scheiden lassen und, wenn ja, kann dies hier in Deutschland einfach anerkannt werden?

    2. Ist es notwendig, dass er für eine Scheidung hier nach Deutschland kommen müsste?

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ kris

    es könnte möglich sein, dass Sie sich in den USA scheiden lassen können. Das müssen sie mit ihrem Mann und einem US-Anwalt besprechen.

    Sie können sich sicherlich auch in Deutschland scheiden lassen. In der Regel bekomme ich es in solchen Verfahren hin, dass der Ehemann aus den USA nicht anreisen muss.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  57. remise

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Noch-Mann ist Deutscher und ich bin Chinesin. Er ging letztes Jahr in den USA fuer zwei Jahre(bis Maerz 2012), um dort Postdoc zu machen. Ich bin ihm einige Monate spaeter nachgekommen. Dann haben wir im August in Los Angeles geheiratet. Die Heirat haben wir noch nicht in Deutschland eintragen lassen. Kurz danach hat er aber Ehebruch begonnen. Als die Sache im Januar dieses Jahres rauskam, wollte er, dass wir uns scheiden lassen. Ich wohne inzwischen wieder permanent alleine in Deutschland und er lebt noch in den USA. Meine Frage ist, ist es moeglich, dass wir uns spaeter in Deutschland scheiden lassen koennen, wenn er naechstes Jahr wieder zurueck nach Deutschland kommt? Waere dann das deutsche Familiengericht zustaendig dafuer und nicht das amerikanische? Waeren wir dann auch automatisch in den USA geschieden? Oder muss die Scheidung unbedingt in Los Angeles erfolgen? Vielen vielen Dank!

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ remise

    wenn Ihr Mann wieder in die BRD kommt, können Sie sich hier scheiden lassen. Diese Scheidung wäre auch in den USA wirksam.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  59. Janie

    Ich (Deutsche) und mein Ex (Amerikaner) haben in Californien geheiratet und ein Kind bekommen. Wir haben in Californien 4 Jahre lang gelebt (2005-2010) und sind jetzt (2010) nach Gross Britanien gezogen wo wir in verschiedenen Staedten leben. Wir moechten uns jetzt scheiden lassen. Wo und wie muessen wir das alles am schnellsten hinter uns bringen?

  60. Lothar

    Ich habe vor fast 20 Jahren in Las Vegas geheiratet und die Ehe hier in Deutschland anerkennen lassen. Mittlerweile bin ich geschieden und habe wieder geheiratet. Mit meiner neuen Frau möchte ich demnächst in Florida Urlaub machen. Gibt das Probleme? Bin ich dort noch verheiratet mit meiner ersten Frau und zähle dann als Bigamist wenn ich mit meiner jetzigen Frau dort auftauche?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ lothar

    das sollte problemlos sein

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  62. Midlife

    Guten Tag,
    ich versuche einer verzweifelten Freundin zu helfen. Sie ist seit 23 Jahren mit einem Amerikaner verheiratet, ursprünglich Deutsche. Hat aber damit er nach seiner Armeezeit einen Job mit hohen Sicherheitsanforderungen für die Regierung annehmen kann für ihn die amerkikanische Staatsbürgerschaft angenommen. Seit 4-5 Jahren befindet er sich jobmäßig fast das ganze Jahr über in Bagdad. Sie möchte sich nun scheiden lassen. Da sie – bedingt durch seine „jahrelange“ Abwesenheit die Kinder alleine groß gezogen hat und auch den gemeinsamen Hausbau alleine geregelt hat, möchte sie verständlicherweise nicht ganz leer ausgehen bei einer Scheidung. Die beiden haben in Deutschland geheiratet und wohnen auch in Deutschland. Gibt es eine Chance, daß sie im Falle einer Scheidung nicht ganz leer ausgeht, das meint nämlich ihr Mann.

    Vielen Dank vorab für eine Info oder einen Tip was sie tun kann bzw. an wen oder welche Stelle sie sich vertrauensvoll wenden kann.

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ midlife

    Da beide amerikanische Staatsbürger sind, aber in Deutschland leben, stellt sich die Frage, welches Recht hier für eine Scheidung Anwendung findet.

    Das Scheidungsrecht in den Vereinigten Staaten ist nicht einheitlich, sondern nach den verschiedenen Bundesstaaten unterschiedlich geregelt. Es gibt wohl aber die einheitliche Auffassung, dass für US-Bürger mit Wohnsitz im Ausland das Domizilprinzip gilt.

    Das bedeutet, es ist das materielle Scheidungsrecht anzuwenden, welches in dem Land gilt, in dem sich die US Bürger dauerhaft niedergelassen haben. Dies wäre in ihrem Falle das deutsche Scheidungsrecht. Danach wird die Ehefrau keinesfalls leer ausgehen.

    Bei Bedarf kann ich gerne helfen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  64. sandra

    Guten Tag,

    wir haben 2007 in New York geheiratet. Mein Mann ist US-Bürger.
    2009 bin dann wieder zurück nach D.
    Jetzt will er sich scheiden lassen und hat mir die Scheidungsunterlagen zugeschickt, die ich in Anwesenheit eines Notars beim amerikanischen Konsulat unterschreiben soll.
    Ich möchte mich aber nicht scheiden lassen. Was kann ich tun???

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    in ihrem Verfahren gilt das US-Recht und dazu kann ich Ihnen keine abschließenden und verbindlichen Auskünfte geben.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  66. Andrea

    meine Tochter hat vor 2,5 Jahren einen Amerikaner in Deutschland geheiratet. Das gemeinsame Kind wurde vorher in Deutschland geboren. Sie wohnen seit 2 Jahren in Texas. Nun wollen sie sich scheiden lassen. Frage: kann sie sich auch in Deutschland scheiden lassen oder muß sie nach Texas zurück.
    Es wurde häusliche Gewalt und Kindesmißhandlung von der mp dort dokumentiert. Und hat er Ansprüche auf das Kind oder Besuchsrecht. Zur Zeit besteht Kontaktverbot für ihn.

  67. Andrea

    habe noch etwas dazu zu sagen: der Mann ist zur Zeit in der Army, wird aber bald aus der Army entlassen.

  68. Anja

    Meine Situation ist ein wenig vekorkst und ich verseuche rauszubekommen WO ich mich denn nun scheiden lassen muss damit die Scheidung fuer den Deutschen als auch den US Rechtsraum wirksam ist.

    Ich (Deutsche) habe in 2000 einen Amerikaner in den USA geheiratet und seitdem bis August 2010 dort mit ihm gewohnt. Wir haben 2 Soehne, geb. 2001 und 2003. Soweit so gut. In 2009 haben wir uns getrennt, er zu seiner Freundin gezogen, ich mit den Kindern im ehelichen Haus in den USA geblieben. Auf sein Draengen dann halt habe ich zugestimmt mit den Kindern nach Aegypten zu ziehen, und lebe nun seit August 2010 in Aegypten. Nach US amerikanischen Recht kann ICH die Scheidung in den USA nicht beantragen, da mein staendiger Wohnort fuer die letzten 6 Monate NICHT in den USA gewesen ist. Mir wurde geraten die Ehe hier in Aegypten scheiden zu lassen und durch die US Botschaft anerkennen zu lassen. Nun habe ich halt bei der Deutschen Botschaft angefragt ob die Scheidung, die in Aegypten nach US Recht ok sein wird, fuer den Deutschen Rechtsraum auch wirksam sein wird, da ich ja vielleicht irgendwann in Zukunft noch mal heiraten moechte und dann ja ein Ehefaehigkeitszeugnis beantragen muss. Und dafuer muss dann halt auch belegt werden das die US Ehe, die ja auch im Deutschen Rechtsraum gueltig war, auch fuer den gleichen Rechtsraum geschieden worden ist. Und ich wurde auf Art 17 EGBGB verwiesen, der sagt das fuer eine Deutsche entweder nur eine Scheidung in den USA oder in Deutschland moeglich ist! Ja wie nun? Nur weil ich Deutsche bin unterliege ich mit meiner Amerikanischen Ehe dem Deutschen Scheidungsrecht, auch wenn es nach Amerikanischem Recht hier in Aegypten geschieden werden kann und mit Apostille versehen immer noch ungueltig sein wird? Wie oft muss ich mich denn dann scheiden lassen damit es fuer beide Rechtsraeume wirksam wird?

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    eine Scheidung in Ägypten halte ich für gar nicht möglich. Ihr Mann sollte in den USA ein Scheidungsverfahren einreichen können. Sie selbst können in Deutschland eine Scheidung beantragen, wobei zu klären wäre, welches Recht hier Anwendung findet. Es könnte das US Recht sein.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  70. Anja

    @ Thomas

    Vielen Lieben Dank fuer die prompte Beantwortung. Ja, klar koennte er ja die Scheidung in den USA einreichen, aber er will halt nicht! Von daher muss ich halt rausfinden wie das nun gemacht werden muss. Nach US Amerikanischem Recht sagen die mir das ich da, wo ich die letzten 6 Monate wohnansaessig bin, die Scheidung einreichen muss, dem US Gesetz angeforderte Bestimmungen dafuer einhalten muss (d.h. ihm muss die gerechtliche Scheidungsantrag auf offiziellem Weg zugestellt werden mit genuegend Frist zur Beanstandung etc.), und dann wirds dann halt nur nachher bei der US Botschaft als gueltig beglaubigt. Ist halt nur ein wenig schwierig zu verstehen warum die US Ehe ohne Extras (Anerkennung, Eintragung in Deutschland) einfach so im Deutschem Raum rechtsgueltig ist, aber die Scheidung einer solchen nicht. Und Verzeihung wenn ich noch weiterfrage, aber wo kann ich denn einen Anwalt pro bono in Deutschland finden der mich von hier in Aegypten vertreten wird, da ich ueberhaupt kein Einkommen habe und auch nicht meinen Wohnsitz in Deutschland habe?

    Vielen Lieben Dank im Vorraus nochmal fuer die Beantwortung der Nachfragen….

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    „einen Anwalt pro bono in Deutschland“

    Den werden Sie nicht finden. Auch für VKH-Gebühren sehe ich schwarz mit einer anwaltlichen Vertretung. Ich betreue aufgrund meiner Spezialisierung im internationalen Recht sehr viele Verfahren mit Auslandsbeteiligung und kann nur sagen, dass diese Verfahren besonders aufwändig sind. Ich selbst schließe in der Regel mit den Mandanten dann Gebührenvereinbarungen, die selten unter Gebühren von 2000,00 € liegen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  72. Lili

    Ich habe eine frage. Ich bin US amerikerianerin und mein Mann auch. Er ist in der Army. Wir sind beide TX residents aber wohnen schon seit nun 3 jahren in Deutschland da er hier stationiert wurde. Ich weiss das TX ein domizill staat ist. Heisst also das wir da leben muessen um uns scheiden zu lassen. Gibt es denn da kein weg herum da wir nicht aus freien wunsch hier in deutschland sind sondern weil das militar uns geschickt hat?

    Wenn es keine andere moeglichkeit gibt koennen wir uns den dann in Deutschland scheiden lassen? Wie gesagt wir sind beide US amerikaner und haben 2 kinder.

    Wird dann TX recht also kindergeld nach Texanischem recht gerechnet oder gilt das deutsche recht wenn es um kindergekd unterhalt von meinem mann geht. Und wie sieht es aus mit seinem pension? Wir waren 8 jahre verheiratet heisst also mir steht nach US recht ein teil seiner pension zu. Wuerde das auch in deutschland so sein?

    Ich bitte um schnelle antwort. Danke 🙂

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ lili

    wenn in Texas das Domizilprinzip gilt, können Sie sich in Deutschland scheiden lassen. Nach welchem Recht kann ich so schnell nicht prüfen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  74. Dirk

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    meine Noch-Ehefrau und ich haben im April 2007 im Anschluss einer Urlaubsreise in NYC geheiratet. Wir sind beide Deutsche und haben nie in den USA gelebt. Im September 2010 haben wir uns getrennt.

    Nach welchem Recht muss die Ehe geschieden werden?

    Gibt es eine Wahlmöglichkeit, wenn ja wie scheidet man günstiger?

    Meine Noch-Frau und ich sind beide Beamte auf Lebenszeit. Weiterhin haben wir früher beide sozialversicherungspflichtige Berufe ausgeübt und daher geringfügige Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Größere auseinandersetzungswürdige Vermögenswerte bestehen nicht. Besondere Vereinbarungen zum Güterstand wurden ebenso nicht getroffen. Auch die Einkommen während der Ehezeit unterscheiden sich nur unbedeutend.

    Kann im beiderseitigen Einvernehmen auf einen Versorgungsausgleich verzichtet werden?

    Ich hoffe alle zur Beantwortung benötigten Informationen aufgezählt zu haben und bedanke mich bereits im Voraus für Ihre kompetente Antwort. MfG

  75. beata

    hallo
    ich/deutsche/habe einen indischen staatsangeh.mit green card fuer usa in watertown,SD,2006 geheiratet . er lebt die ganze Zeit in USA,ich in Deutschland . Beide haben wir uns all die jahre besucht , manches jahr jedes monat sogar . auch gemeinsames konto in usa , das wir beide bedient haben . Jetzt will er sich scheiden lassen, wie ist es fuer mich denn jetzt ? kann er die scheidung bekommen ohne das ich es erfahre ? oder muss ich es auch unterschreiben ? wie lange dauert so ein scheidung / er wohnt jetzt in minnesota, aber aus erfahrung weiss ich das man auch south dakota angeben kann,wenn die sache leichter wird .
    wir haben mit plan in zukunft in Deutschland zu leben gelebt .
    wie sehts fuer mich hier denn aus ?

  76. Beata

    hallo
    habe in usa geheiratet vor 5 jahren. ich,deutsche,mein mann inder mit greencard fuer usa . er lebt in usa,ich in deutschland, weil geplant war das er hier zieht . jetzt will er die scheidung .
    wie ist es in SD und MN , kann er geschieden werden ohne das ich unterschreibe ? wie lange kann es dauern solche scheidung ?
    gruess
    Beata.

  77. Liza

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe am 11. August 2011 in NY in meinem Urlaub mein Freund der dort lebt und arbeitet, geheiratet. Er hat die doppelte Staatsbürgerschafft, türkisch und amerikanisch. Dies ist nun 10 tage her,ich bin seit dem 16. wieder zurück aus dem Urlaub.Habe ich mich, überglücklich darüber endlich mit ihm zu Leben, in die arbeit gestürzt meine zelte hier abzubrechen.jetzt Sagt er mir das er nichts mehr für mich Fühlt und will sich jetzt plötzlich scheiden lassen.Die ehe ist dort eingetragen.Ich habe meine Arbeit berits gekündigt gehabt. Mein noch ehemann ist dort selbsständig und hat eine gut laufendes Unternehmen.Wie verläuft jetzt die Scheidung und welche Ansprüche kann ich geltend machen??Brauchen die meine Unterschrifft für die Scheidung??

    Danke im Vorraus

  78. Emily

    Guten Tag Herr von Wehl.

    Ich bin seit 4Jahren mit einem Ägypter verheiratet. Wir haben in Äg. standesamtlich geheiratet und es hier angemeldet.
    Nun möchte ich mich schon seit langem scheiden lassen. Mein Noch-Mann ist einverstanden, wir sind uns mit allem einig.
    Wir haben uns im Mai 2011 getrennt und wir schliefen auch in getrennten Zimmern und taten auch sonst alles getrennt. Ende August ist er ausgezogen.
    Kann ich mich jetzt schon scheiden lassen?

    Muss ich die Scheidung in Äg. wiederholen oder anmelden damit ich auch in Äg. geschieden bin?? Muss ich da nach Äg. reisen, oder muss/ kann mein Noch-Mann alleine nach Äg. die Scheidung nochmal einreichen?

    Wir wohnen nur in Deutschland, er ist vor 3,5 Jahren hergezogen und will auch hier bleiben. Nach welchem Recht wird geschieden?
    Kann ich wieder neu heiraten,wenn ich die Scheidung nicht in Kairo angemeldet/ wiederholt habe (wegen Ehefähigkeitszeugnis), oder gibt es Probleme?

    Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen!

    MfG

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ emily

    die Scheidung ist erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Ob und wie einen Anerkennung in Ägypten nötig ist, kann ich nicht sagen. Sie werden nach deutschem Recht geschieden.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  80. Tina

    Guten Morgen Herr von Wehl,
    im Falle eines in den Staaten vollzogenen Scheidungsurteils, welche Kosten kommen auf mich (Deutsche in Deutschland) zu? Mein Mann hat Kontroll- und Eifersuchtszwaenge entwickelt, die letztlich zu meiner „Flucht“ nach Hamburg vor fuenf Monaten fuehrten. Dieser sich ueber mehrere Jahren entwickelnde und verstaerkende psychische Missbrauch ist allerdings kaum nachzuweisen, da ich nie darueber gesprochen habe. Kinder haben wir (zum Glueck) keine.
    Darueber hinaus – ist ein amerikanischer Kostentitel hier ueberhaupt durchsetzbar? Wenn mein Mann die Scheidung in den USA einreicht (ich halte mich in Deutschland auf), kann ich gezwungen werden die Kosten des Verfahrens (mit) zu tragen? Vielen Dank fuer Ihre Antwort!!

  81. Matilda

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    Bei uns gestaltet sich die Situation wie folgt:
    Ich bin deutsche Staatsbuergerin, Mann ist Inder, haben 2007 in Dänemark geheiratet und bin seit Sommer 2007 bei ihm in den USA (vorher Long Distance Beziehung). Als wir geheiratet haben, hatte er ein H1B und ich ein H4 Visum und jetzt haben wir beide die Greencard seit 2008/09. Letzten Dezember 2010 ist unser gemeinsamer Sohn geboren, der sowohl einen deutschen als auch amerikanischen Pass besitzt.
    Unsere Ehe lief schon lange nicht mehr gut, mein Mann hat ein Problem mit Anger Management und es kam schon mehrfach zu heftigen, teilweise auch körperlichen Angriffen seinerseits (auch in der Schwangerschaft sowie in Gegenwart des Kindes und von Zeugen – meiner Mutter). Verbale Verletzungen und Beschimpfungen sind fast an der Tagesordnung. Es hat auch bereits massive Drohungen gegen mich gegeben, mir etwas anzutun oder mir unseren Sohn wegzunehmen. Leider habe ich momentan kein eigenes Einkommen, waehrend mein Mann sehr gut verdient und habe daher Angst dass bei einer Scheidung in den USA er einen besseren Anwalt als ich bezahlen und mir somit mein Kind nehmen kann. Es wäre sicher nicht im besten Interesse unseres Sohnes bei ihm zu bleiben, weil er seine Wut absolut nicht unter Kontrolle hat und er früher oder später dem Kind gegenüber genauso ausrasten wird wie mir gegenüber.
    Ich weiss, dass falls ich mit meinem Sohn nach Deutschland fliegen und dort die Scheidung sofort einreichen würde, er mich wegen Kindesentführung anzeigen könnte. Aber wie sieht es in einem Fall wie diesem bei häuslicher Gewalt aus? Könnte ich in D in ein Frauenhaus gehen und von dort einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen und würde dem stattgegeben trotz evtl Anzeige in den USA? Ich möchte auf keinen Fall riskieren, dass mein Sohn zwangsläufig wieder zu ihm ausgeliefert werden könnte und dann alleine bei ihm bleiben müsste. Leider habe ich meinen Mann nie bei der Polizei angezeigt, obwohl er mich zwei oder dreimal so geschlagen hat, dass ich blaue Flecken zum Beweis gehabt hätte, weil ich ihm keine Schwierigkeiten machen wollte – Dummheit. Bestünde trotzdem eine Chance, dass mir in Deutschland geglaubt und geholfen würde? Und an wen müsste ich mich für all die Anträge wenden (Jugendamt?)?
    Ich bedanke mich bereits im Voraus dafür, dass sie das gelesen haben und hoffe, sie haben einige Hinweise für mich, wie ich am besten aus der Ehe hinaus, zurueck nach D komme und mich und mein Kind schützen kann.

    Mit besten Gruessen!

  82. Rosi

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    meine Tochter (Deutsche) hat im Dezember 2004 in Deutschland einen US-am. Soldaten geheiratet. Beide haben von 2004-2008 gemeinsam in Deutschland gewohnt. 2007 wurde hier auch das gemeinsame Kind geboren. Ende 2008 mit Ablauf der Zeit in der Army sind beide in die USA gezogen und lebten dort bis jetzt zusammen. Nun möchte er sich plötzlich von meiner Tochter trennen. Ich möchte Tochter und Enkelkind wieder zurück in Deutschland sehen, ohne mit irgendeinem Recht in Konflikt zu geraten (z. B. Kindesentführung). Kann meine Tochter zu Weihnachten mit ihrem Kind hierher nach Deutschland kommen, hier bleiben und sich hier scheiden lassen? Was passiert, wenn er die Scheidung bereits davor in den Staaten einreicht?
    Danke für eine baldige antwort.

  83. Klaus

    Heirat in Vegas –> Deutschland Scheidung

    Ich habe eine etwas kompliziertere Frage. Es wäre klasse, wenn Ihr mir ggf. mit hilfreichen Antworten per PM zurückschreiben könntet:

    Ich, in deutschland lebender Deutscher, habe meine deutsche, ebenfalls mit mir in deutschland lebende Frau vor 3 Jahren in Las Vegas geheiratet.

    Dafür mussten wir VORHER zum Clark County Office in Downtown Las Vegas und unsere Geburtsurkunden und Pässe vorzeigen/einreichen und im Anschluss haben wir Unterlagen erhalten, die wir dann bei der Hochzeit in einer der vielen Chapels dem Minister/Beamten vorher abgegeben haben.

    Nach der Zeremonie war die Hochzeit somit vollzogen und der Minister hat die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben etc. an das Clark County Office zurück geschickt.

    Diese haben uns dann 8 Wochen später dann die Unterlagen direkt nach Hause nach Deutschland geschickt. Wir mussten die Papiere anschliessend von einem deutschen Übersetzer ins Deutsche übersetzen und beglaubigen lassen.

    Mit diesen Unterlagen sind wir dann in das Büro des örtlichen Standesamtes in unserem Wohnort gegangen, wo wir dann ein Stammbuch erhalten haben (gegen Gebühr) und gegen eine Verwaltungsgebühr i.H. von ca. 150 Euro auch in Deutschland nun rechtmässig verheiratet sind.

    Nun die Frage:

    Wie läuft nun eine Scheidung ab? – Wir wollen uns ohne Streitereien scheiden lassen.
    Muss man in BEIDEN Ländern die Scheidung einreichen? Wie und Wo?
    WANN kann man erneut heiraten?
    Kann man z.B. in den USA schon wieder heiraten (z.B. eine US-Amerikanerin) wenn man hier noch im „Trennungsjahr“ lebt?
    Oder wie lange würde so etwas dauern, bis man erneut heiraten kann?
    An welche Institutionen/Büros muss man sich dafür wenden?
    Ist für BEIDE Länder ein Anwalt erforderlich?

    Ich weiss: Fragen über Fragen, aber ich wäre über eine fachkundige Auskunft sehr dankbar.

    Danke und viele Liebe Grüsse aus Hamburg

    Klaus Behrend

  84. Caroline

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Waehrend meiner Zeit als Aupair in den USA habe ich meinen Mann ,USA Amerikaner-zu der Zeit von der Air Force aus stationiert in Deutschland, in den USA geheiratet. Er flog nach der Hochzeit wieder zurueck nach Deutschland und ich folgte nach Ablauf meiner Aupair Zeit. Wir habe ca. 11 Monate zusammen in Deutschland gewohnt. Er ist mittlerweile wieder in den USA. Wir hatten hier in Deutschland eine Gerichtsverhandlung und sind offiziell im Trennungsjahr, schon seit 18 Monaten , da er die Scheidung auf grund finanzieller Vorteile fuer ihn hinauszoegert. Der Gerichtstermin fuer die Scheidung soll nun im Februar stattfinden. Meine Frage nun, wie kann ich mich auch nach amerikanischem Recht scheiden lassen. Jedesmal wenn ich ein amerikanisches Gericht konsultiere, sagen mir diese dass nur er, mit Wohnhaft in den USA, die Scheidung einreichen kann und ich nicht. Auch der Militaer scheint mir nicht weiterhelfen zu koennen. Meine Frage ist nun ob die Scheidung/Scheidungspapiere wenn ich in Deutschland offiziell geschieden bin auch in den USA gueltig sind oder ob ich dort immer noch legal verheiratet bin. Falls dies so sein sollte, gibt es eine Moeglichkeit mich auch nach amerikanischem Recht scheiden zu lassen?

    MFG und Vielen Dank schonmal fuer ihre Antwort.

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ caroline

    wenn bereits in Deutschland ein Scheidungsverfahren nach deutschem Recht läuft, können sie nicht ein weiteres Scheidungsverfahren in Amerika oder irgendwo anders nach amerikanischem Recht einleiten.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  86. Janie

    Ich (Deutsche) und mein Ex (Amerikaner) haben 2005 in Californien geheiratet und ein Kind bekommen. Wir haben in Californien 4 Jahre lang gelebt (2005-2010) und sind jetzt (2010) nach Gross Britanien gezogen wo wir in verschiedenen Staedten leben. Wir moechten uns jetzt scheiden lassen. Wo und wie muessen wir das alles am schnellsten hinter uns bringen?

  87. Sebastian

    Ich (Deutscher Ingenieur) habe vor meine Freundin (Amerikanerin Krankenschwester) zu heiraten. So wie es zur Zeit geplant ist, werde ich versuchen in den USA einen Job zu finden, da sie noch kein Deutsch kann. Die Hochzeit wird wohl in den USA statt finden. Sie hält nichts von einem Scheidungsvertag. Sollte aus irgendwelchen Gründen unsere Ehe nicht klappen und wir Kinder haben. Wie groß sind die changen, dass ich meine Kinder nie wieder sehen und das ich finanziell ausgenommen werde. Habe gehört das in den USA bei Scheidungen die Männer total ausgenommen werden und keine rechte haben. Wie schlimm ist es wirklich? Wie werden die Finanzen geregelt?
    Und darf ich eigentlich meien Deutschenpass behalten oder muss ich den abgeben?
    Muss die Scheidung in den USA stattfinden oder kann man die auch in Deutschland machen.
    Können unsere Kinder beide Pässe haben?

  88. Willy11628

    Hallo,
    meine Tochter hat im Frühjahr 2008 einen Amerikaner geheiratet, die Ehe wurde in Dänemark geschloßen und in Deutschland und USA anerkannt. Von Sommer 2008 bis Sommer 2010 haben dann beide in den USA gelebt wo auch 2009 wurde ihr erstes Kind geboren wurde. Dann sind beide nach Deutschland gezogen, aber er ist hier nicht klar gekommen und im Dezember 2010 wieder zurück in die USA und dort geblieben. Im Februar 2011 wurde das zweite Kind in Deutschland geboren. Allen versuchen zum trotz, steht ihr jetzt die Scheidung bevor und er droht ihr die Kinder weg zu nehmen. Jetzt meinen Fragen: Hat er die möglichkeit die Kinder in die USA zu holen und wäre es für meine Tochter ratsam hier schnell die Scheidung einzureichen bevor er es in den USA macht? Vielen Dank im vorraus
    LG Willy

  89. Gudi

    Hallo,

    ich habe eine Frage…mein ExMann und ich haben in USA geheiratet und haben uns jetzt in Deutschland vor 6 Jahren scheiden lassen. In USA sind wir somit „offiziell“ nicht geschieden. Jetzt möchte ich neu heiraten und das Standesamt, sagt zurecht, das sie eine Erklärung brauchen, dass ich auch in USA geschieden bin. Wie mache ich das?
    Mein ExMann ist schon seit Jahren wieder verheiratet.
    Was ist der beste Weg?

    Danke und Liebe Grüße Gudi

  90. Claudia

    Hallo,
    ich hatte hier schon mal 2010 etwas nachgefragt ueber meine situation. Ich habe mich dafuer entschieden fuer die ehe zum damaligen zeitpunkt zu kaempfen. Mitlerweile denke ich das dies keinen sinn mehr hat. Ich beschreibe mal kurz die situation ich (deutsche) habe 2005 meinen mann (us soldat) in den usa geheiratet. wir haben dann bis jul 2011 in dland gewohnt und haben zwei gemeinsame kinder. jetzt lebe ich seit jul 2011 in Wa und wie gesagt moechte die scheidung. meine frage(n) dazu sind kann ich mit meinen kindern zurueck nach dland gehen und da die scheidung beantragen? (beide kinder haben duo citzenship) ohne das ich wegen kindesentfuehrung dran komme!?!..wie verhaelt sich das alles?..brauche ganz drinegend rat! und nach welchem gesetz wuerde das laufen? deutsch oder amerikanisch?

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    ich kann Ihre Fragen mangels Details nicht abschließend beantworten, aber eine Kindesentführung steht im Raum, wenn die Kinder unter Verletzung des Sorgerechtes in ein anderes Land verbracht werden. Bitte befragen Sie einen RA vor Ort

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  92. Vasili

    Hallo Ehescheidung24.de Team,
    Ich bin griechischer Staatsbürger und meine Frau Amerikanerin. Wir haben in Florida „Standesamtlich“ 1995 geheiratet, lebten 5 Jahre in den USA und seit 2000 leben wir zusammen mit unseren Kindern in Deutschland. Unsere Tochter wurde in den USA und unsere Sohn in Deutschland geboren. Die Heiratsurkunde wurde nie einem Standesamt in Deutschland eingetragen, nur beim Einwohnermeldeamt einmal vorgelegt damit wir als Ehepaar anerkannt werden. Da ich mich so langsam anfreunde die Scheidung einzureichen würde ich gern wissen ob das US Scheidungsrecht bei unseren Fall gilt oder Deutsches Recht (Rechtsanwalt in USA, Reutlingen oder Göppingen?). Falls ich mich entscheide diesen Schritt zu gehen, dann möchte ich so schnell und so günstig wie möglich diese Frau los werden. Oder würde es reichen den Ehevertrag einfach zu verbrennen (ist ja nur Papier:)) und das ganze so abzuschließen?

  93. Dakota

    Hallo, Mein damaliger Freund (Wohnsitz und Staatsangehoerigkeit Kanada) und ich (Wohnsitz und Staatsangehoerigkeit Deutsch) haben auf einer Vegas Reise spontan geheiratet…nach dem Urlaub ist jeder wieder zu seinem Wohnsitz gereist. Da wir es im Nachhinein als Fehler angesehen haben,ist die Frage….kann man das annulieren oder muss man, obwohl wir nie zusammen gelebt haben etc.eine ganz „normale“ Scheidung durchfuehren.

  94. Oksana

    Hallo Ehescheidung24.de Team,
    ich hoffe so sehr dass ihr mir helfen können.. In Frühling 2011 habe ich mein jetziger Mann in Deutschland kennengelernt. Der hat schon zu diesen Zeitpunkt sein Domizil seit 2 Jahre in Florida gehabt (Haus/Arbeit/E2 Visum).. Bin im Juni mit ihm nach USA gegangen.. In zwischen Zeit hat sich Zusammenarbeit entwickelt und wir haben versucht im September 2011 auch eine Arbeitsvisum für mich zu beantragen.. Allerdings wurde die verweigert.. Ich habe aber trotz all dem geschafft wieder nach USA mit Touristikvisum rein zu kommen und bin 3 Monate da geblieben.. In November 2011 haben wir in Orlando geheiratet (in eine Orthodoxe Kirche/später in Deutschland anerkannt) und ich musste schon wieder abreisen.. Visum auf Familienführung würde mir danach ebenfalls verweigert.. Klärung mit meine Visum für USA läuft bis heute.. In Deutschland haben wir beide nichts mehr.. alles aufgegeben.. Nur ich bin noch bei seinen Neffe in Wohnung gemeldet (als Wohnsitz).. Der ist immer noch in USA gemeldet aber seit März 2012 hat nur B2 Visum (welche erlaubt halbes Jahr Aufenthalt am Stück) dort.. Als Zwischenaufenthalt haben wir uns gemeinsam für Dominikanische Republik entschieden.. Der hat sein Haus in Florida vermietet, alles ausverkauft und seit 25 Dezember 2011 sind wir beide in Dom.Rep.. Im Juli 2012 hat mich mein Mann verlassen und will sich scheiden lassen.. Was passiert wenn ich Scheidung nicht zu stimme? Was steht mir zu nach nur 8 Monate Ehe? Auch wenn zusammen nichts angeschafft (ehe verloren).. aber alle trotz.. der hat immer noch sein Haus in USA und Firma in Deutschland und ich bleibe alleine in einen fremden Land.. Ich war und bin zwar bei ihm in Firma beschäftigt, aber ohne Arbeitsvertrag ect.. Wenn scheiden lassen: nach welchen Recht? Deutsch oder USA (immer hin sind wir da 5 Monate zusammen gelebt)? Es ist eine verdammt schwere Situation und so viele Fragen.. Was würden Sie mir raten um für mich das beste aus diese Situation raus zu holen?

  95. Doris

    Ich bin Deutsche und habe in 1978 geheiratet (mein Ex ist Amerikaner, mit Anrecht auf die deutsche Staatsangehoerigkeit). Wir haben 10 Jahre in Deutschland gelebt, sind 1988 in die USA verzogen, wo wir uns 1998 scheiden lassen haben. Das deutsche Rentenversorgungsamt teilte mir mit, dass ich keinen Rentenanspruch auf seine Rente habe, da wir in den USA geschieden wurden. Was muss ich machen um die Rentenanteile der in Deutschland eingezahlten Rentenanteile von meinem Ex zu erhalten?
    Vielen Dank im voraus

  96. baerbel

    Sehrgeerter Herr Thomas von der wehl, ich habe hier in den U.S.A am 23.Sep. 2009. geheiratet….ich werde 67 mein Mann 65 jahre alt ich war vorher Witwe..wir habe uns in DTL. kennengelernt…Ich moechte mich jetzt scheiden lassen…Grund seine ex-Frau.sie ist zuviel in unserem Leben sie haben 2 Soehne 38 u 26 also keine Kinder mehr…er sieht nicht das es mir weh tut und es macht mich innerlich krank…..Wir haben unsere Heiratsurkunde in DTL. beim Standesamt regiestrieren lassen mit Apostille, und ich und mein Mann haben auch beim Amt papiere unterschrieben geburtsurkunde und paesse vorgelegt. Auch waren wir im Sep.2010. beim Deutschen Konsulate in Chicago und haben eine Namensaenderung gemacht mit Deutschem Recht, wir haben beide unterschrieben und habe spaeter post vom Standesamt Berlin 1. bekommen… Wir sind Kinderlos in unserem alter auch haben wir keine Schulden und haben moechte ich auch nichts, haben wir uns schon drueber geeinigt..ich nehme nur das was ich mitgebracht habe..finanziell will ich auch nichts, wir wollen Freunde bleiben…kann ich mich in DTL. scheiden lassen..danke fuer eine Antwort.baerbel.

  97. Franz

    Hallo ehescheidung24.de Team.
    1988 haben meine Frau, damals mexikanische Staatsangehörige, und ich, Deutscher, in den USA geheiratet. Die Heirat wurde in Deutschland eingetragen. Von 1988 bis 1993 lebten wir in Deutschland und von 1994 bis einschl. 1995 in USA. Seitdem ununterbrochen in Deutschland. Zwischenzeitlich hat meine Frau zudem die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen.
    Jetzt hat mich meine Frau, die sich zu einem Kurzurlaub bei Ihrer Familie in USA aufhält mitgeteilt, dass sie nicht mehr zurückkommen will.
    Kann meine Frau nun in USA alleine die Scheidung einreichen? Wie sieht das dann in Deutschland aus? Wer muss welche Schritte tun?
    Sorry für die wenigen Info’s, aber das Thema ist noch recht frisch.

    Vielen Dank

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    sie können die Scheidung in Deutschland einreichen, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Bei Bedarf kann ich gern helfen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24
    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

  99. Damona

    Hallo Ehescheidung24.de Team,

    mein Ex und ich (beide deutsch und Wohnsitz in Deutschland) haben in 2008 eine Marriage by proxy in Colorado vollzogen. Wenn ich das BGB richtig interpretiere, ist so eine Ehe in Deutschland nicht gültig. Da er sich vor 3 Monaten getrennt hat und ich alles irgendwann ordentlich aufgelöst haben möchte, ist meine Frage: müssen wir uns scheiden lassen, falls einer wieder heiraten möchte? Falls ja, wo? In USA oder in Deutschland? Vielen Dank im voraus

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ damona

    diese Hochzeit ist selbst in den USA wohl nur in 3 oder 4 Staaten möglich. Ich kann aber nicht abschließend sagen, ob eine solche Heirat in der BRD anerkannt wird. Ich habe große Zweifel daran. Fragen Sie das zuständige Standesamt.

    Scheidung tut weh

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24
    schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  101. Franz

    Vielen Dank für die Antwort,

    das Problem ist, dass ich nicht geschieden werden will.
    Momentan stellt sich die Lage aber so problematisch dar, dass ich hier nicht alles anführen kann.

    Danke

    Franz

  102. baerbel

    Sehrgeehrter Herr Thomas von der Wehl, ich habe am 23 sep. 2009 in den u.s.a geheiratet, ich bin 66 jahre alt mein mann 65 jahre alt vorher war ich witwe von einem Deutschen Mann. Wir haben uns in Deutschland kennengelernt, jetzt moechte ich mich scheiden lassen, …Grund…sine ex. Frau. sie mischt sich zu sehr in unser Leben ein..er hat 2 Soehne mit ihr aber die sind schon erwachsen, er sieht nicht ein das ihr dauerndes anrufen und kommen mir weh tut und es macht mich innerlich krank.Wir haben unsere Heiratsurkunde in dtl. beim Standesamt regiestrieren lassen mit Apostille unsere paesse und alles vorgelegt auch haben wir unterschrieben beim Amt. Auch waren wir im sep. 2010. beim Deutschen konsulate in Chicago und haben eine Namensaenderung gemacht mit Deutschem Recht, wir haben beide unterschrieben und haben spaeter vom Standesamt 1 Berlin auch Post bekommen. Kinder gibst natuerlich nicht in unserem alter…es ist kein Vermoegen vorhanden auch keine Schulden und wir wollen auch nichts voneinander haben da haben wir uns schon drueber geeinigt, wir wollen aber Freunde bleiben.Meine frage an Sie kann ich mich in Deutschland scheiden lassen, da ich bald zurueck nach Deutschland moechte. Herzlichen Dank im vorraus.

  103. baerbel

    Sehrgeehrte Herr Thomas von der Wehl…..wuerde mich freuen um eine Antwort…vielen Dank.

  104. Melice

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    Ich (Deutsche Staatsangehörige) und mein Mann (US Bürger) haben in Florida geheiratet. Die Ehe habe ich in Deutschland nicht anerkennen lassen. Musste auch nach drei Wochen wieder nach Deutschland zurück. Er ist in den USA geblieben.

    Wir möchten uns nun scheiden lassen und ich wollte mich erkundigen, wo ich mich scheiden lassen kann (Auch Deutschland trotz nicht Anerkennung?), wie teuer das Ganze ist und welche finanziellen Ansprüche er an mich hat. Er hat in den USA ein Haus gemietet, ich habe jedoch den Mietvertrag nicht unterschrieben.

    Müssen beide für die Scheidung einwilligen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Melice

  105. Banitu

    Mein Freund (US Army) und ich (Deutsche) möchten 2013 heiraten und ich soll nach Californien ziehen. Da ich im Bekanntenkreis viele Negative Dinge wegen Scheidung höre, möchte ich mich im Voraus erkundigen, ob es gewisse Vorteile gibt, wo man genau heiratet. Zur Auswahl stehen Dänemark und Las Vegas. Klar, ich möchte nicht jetzt schon an Scheidung denken, aber man weiß ja nie. Mein Freund ist auch gegen eine Gütertrennung. Vielen Dank.
    Banitu

  106. Hans

    Ich bin Deutscher, meine Frau Amerikanerin.

    Die Scheidung hat sie in Arkansas beantragt.

    Wir haben lange in den USA gelebt aber besitzen ein Haus in Deutschland, in dem ich lebe, wo ich unser Darlehen zahle.

    In wie weit kann mich ihr Anwalt zu unglaublichen Forderungen bezueglich Alimente, Rente, frueher bezogene hohe Einkommen in Deutschland belangen?

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    dazu kann ich aufgrund der wenigen Fakten nichts sagen. Das muss ein RA in den USA beantworten.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24
    schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner


  108. Jenny

    Hallo,

    Ich bin Chinesin und wohne in Deutschland schon 15 Jahre. Mein Mann ist Amerikaner und lebt in Amerika.

    Wir haben 2009 in Indiana geheiratet und habe die Ehe nicht in Deutschland anerkennen lassen. Ich habe nach der Ehe nie mit meinem Mann zusammen gewohnt. d.h. Ich war die ganze Zeit in Deutschland und er in Amerika.
    Jetzt möchte ich gerne endlich von Ihm scheiden lassen.
    Wie ist die Vorgehensweise?
    Muss ich nach Amerika?
    Und wie viel kostet das?

    Danke

    Freundliche Grüße

  109. Tina

    Ich bin Deutsche und habe einen US Amerikaner im Dez 2010 in den USA geheiratet und im Februar 2011 die Scheidung eingereicht. Habe die Ehe nicht in Deutschland anerkannt, da wir in den USA waren. 2011 wurde ich geschieden. Ich will jetzt in Deutschland heiraten. Muss ich die Scheidungspapiere überstetzen lassen? Gelte ich in Deutschland als ledig oder geschieden?

    Vielen Dank

  110. chris

    mein ex-mann ist in detroit geboren und aufgewachsen,hat die us und die deutsche staatsbürgerschaft.wir haben in naples geheiratet,haben dann in deutschland gelebt und uns hier auch scheiden lassen.meine frage ist,sind wir in den usa noch verheiratet,ich denke ja.wir haben die scheidungsurkunde nie nach florida geschickt.er hat mich dort unter angaben seiner us staatsbürgersch. geheiratet.danke für die hilfe

  111. Jenna

    Guten Tag,

    kann mir jemand weiterhelfen? Meine Situation ist Folgende: Ich habe nur die französische Staatsbürgerschaft, allerdings bin ich in Deutschland geboren und seit dem auch in Deutschland wohnhaft. Meiner Heirat war 1999 im Staate New York mit einem US – Staatsbürger (zu diesem Zeitpunkt lebte er In Deutschland und war dort beim US Militär) wohnten dann auch weiterhin in Deutschland. Ich zog im Jahre 2007 aus der gemeinsamen Wohnung in D. aus. Wir wohnten beide weiterhin in D. allerdings in getrennten Wohnungen. Durch seine zahlreichen Auslandsaufenthalte für das US Militär war es mir unmöglich eine Scheidung einzureichen. 2012 ist er allerdings wieder zurück in die Staaten nach Florida gezogen und ist auch seit dem dort wohnhaft. Kann er die Scheidung im Staate Florida einreichen, oder muss er die Scheidung in NY einreichen? Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, keine Kinder. Kann die Scheidung ohne meine Anwesenheit in den USA vollzogen werden? Wie ist es wenn ich hier in D. die Scheidung einreiche, kann ich diese auch ohne seine Anwesenheit vollzogen werden? Kann ich obwohl wir uns vor 6 Jahren getrennt haben, Unterhalt von Ihm verlangen? Von 2004 bis 2006 und von 2007 bis 2012 war er in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wie ist das mit dem Anspruch auf seine Rente bei einer Scheidung in den USA? und wie bei einer Scheidung in D.land?

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ jenna

    diese Fragen sprengen den Rahmen und können nur von einem konkret beauftragten RA beantwortet werden.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
    Mail: info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24
    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

  113. maria

    mein ist Mann Amerikaner und ich habe die griechische Staatsbürgerschaft, bin aber in Deutschland geboren, haben in Dänemark gheiratet und leben in Deutschland. Meine Frage: nach welchem Scheidungsrecht geht man in dieser Angelegnheit? Nach deutschem Scheidungsrecht?

    gruß,

    Maria

  114. Sunny

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage. Mein Mann ist amerikanischer staatsbürger ich bin deutsche Staatsbürgerin. Wir haben 2011 in den USA geheiratet und dort 6 Monate gelebt. Seit 2012 leben wir gemeinsam in Deutschland. Die Ehe ist ebenfalls in Deutschland eingetragen. Wo müssten wir eine Scheidung durchführen, um sie in beiden Ländern legalisieren zu können? Müssen wir vielleicht sogar uns in beiden Ländern scheiden lassen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

  115. Sunny

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage. Mein Mann ist amerikanischer staatsbürger ich bin deutsche Staatsbürgerin. Wir haben 2011 in den USA geheiratet und dort 6 Monate gelebt. Seit 2012 leben wir gemeinsam in Deutschland. Die Ehe ist ebenfalls in Deutschland eingetragen. Wo müssten wir eine Scheidung durchführen, um sie in beiden Ländern legalisieren zu können? Müssen wir vielleicht sogar uns in beiden Ländern scheiden lassen?
    Vielen Dank für die Hilfe.

  116. Unhappy

    Hallo,

    meine Frau und ich haben im Mai 2013 in Las Vegas geheiratet und uns danach auch eine Apostille,etc ausstellen und schicken lassen.
    Eintragen lassen haben wir die Ehe hier aber nicht.

    Meine Frage wäre nun müssen wir die Ehe vor der Scheidung hie rnoch eintragen/anerkennen lassen oder können wir uns auch so scheiden lassen, da wir ja nach internationalem Recht schon verheiratet sind.

    Vielen Dank für die Hilfe

  117. RA Thomas von der Wehl

    Sie müssen nur die Scheidung einreichen

    Scheidung tut weh

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24
    schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  118. rusch68

    Guten Tag,
    bitte helfen Sie mir weiter. Ich bin Österreicher und lebe seit Geburt in Deutschland. Meine Frau hat sowohl die russische als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft und lebte zum Zeitpunkt unserer Heirat noch in den USA. Wir haben dort geheiratet (2011) und sie ist dann zu mir nach Deutschland gezogen. Wir wollen uns nun scheiden lassen. Die erste Frage ist: wo müssen oder können wir das tun? Die zweite Frage: welches REcht kommt zum tragen? Dritte Frage: wenn deutsches Recht gilt, ist dann 1 JAhr Trennung erforderlich?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  119. RA Thomas von der Wehl

    die Scheidung ist in Deutschland möglich und auch nach deutschem Recht. Das Trennungsjahr ist somit erforderlich.

    Scheidung tut weh

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24
    schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  120. Meisterproppa

    Hallo, kann mir jemand zunächst mal kostenlos eine Auskunft geben, was für Voraussetzungen erforderlich sind,damit ich nach amerikanischem Recht geschieden werden kann.
    Wir sind beide deutsch, langjährig verheiratet in Deutschland, und ich möchte in die USA auswandern.
    Braucht man eine amerikanische Staatsangehörigkeit,oder reicht ein Arbeitsvisum oder eventuell eine Greencard.
    Nach deutschem Recht wäre ich als Mann auf Jahre am Existenzminimum und die Rente auf Sozialhilfeniveau.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht