Folgen des begrenzten Realsplittings
Mittwoch, den 29. November 2006Ich weise vorsorglich auf folgenden wichtigen Umstand hin: wenn sie während des Getrenntlebens oder auch nach rechtskräftiger Scheidung der Durchführung des sogenannten begrenzten Realsplittings zustimmen, weil z.B. ihr Ehemann Getrenntleben- oder Nachehelichenunterhalt zahlt, würden sie ihren Anspruch auf kostenlose Mitversicherung als Familienmitglied jedenfalls dann verlieren, wenn der vom Ehemann zu zahlende Unterhalt 1/7 der monatlichen […]