Rechtsmittelverzicht bei nur einem Anwalt

Nach der Urteils-/Beschlussverkündung in der Scheidung kann, wenn beide Parteien einen eigenen Anwalt haben, der Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Damit wäre die Scheidung in diesem Moment rechtskräftig. Dafür gibt es viele denkbare Gründe.

Ist nur ein Anwalt vor Ort, geht dies meist nicht. Es gibt 2 Ausnahmen:

1. Der Anwalt/Richter im Termin schaut, ob vor der Tür ein Kollege sitzt, der kurz für den nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner auftritt und den RM-Verzicht erklärt (teilweise umsonst, teilweise gegen 100 – 150,00 EUR)

2. Der Richter geht mit dem nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner in die Geschäftsstelle und dort wird der Rechtsmittelverzicht zu Protokoll erklärt. Diesen Umstand nehmen aber viele Richter nicht gern auf sich und auch nur dann, wenn es ein eingespieltes Procedere im Gericht ist. Bei vielen Gerichten ist dies nicht bekannt oder es fehlt zwischen den engen Terminen einfach die Zeit.

41 Reaktionen zu “Rechtsmittelverzicht bei nur einem Anwalt”

  1. Marion

    Sehr geehrter Herr Wehl, ich habe die Frage:

    Mein Anwalt will bei meiner Scheidung den Rechtsmittelverzicht erklären. Da ich aber mit dem Verzicht auf den Versorgungsausgleich nicht ganz einverstanden bin, möchte ich das eigentlich garnicht zumal ich arbeitslos und ohne Einkommen bin.
    Sollte sich herausstellen, dass ich schlecht beraten wurde, kann ich dann dagegen noch etwas unternehmen? vg Marion

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ marion

    Sie müssen weder auf Rechtsmittel, noch auf den VA verzichten. Lassen Sie es doch einfach. Sie sind Herrin des Verfahrens, nicht Ihr Anwalt.

  3. Lucia

    Ich habe da mal eine Frage. Meine Scheidung liegt nun schon ein paar Wochen zurück und ich habe erst jetzt von dem Rechtsmittelverzicht erfahren. Noch ist die Scheidung nicht Rechtskräftig, dies dauert nich ca. 4-6Wochen. Mir wurde gesagt dass ich mit Hilfe des Rechtsmittelverzichts das ganze beschleunigen kann. Nun hatte ich aber bei der Scheidung keinen Anwalt. Was kann ich dann jetzt noch tun um das ganze zu beschleunigen??

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ lucia

    für einen RMverzicht brauchen Sie einen Anwalt. Lohnt sich das jetzt noch? Um ein paar Tage zu sparen? Ich nehme für so was immer 100,00 EUR und das ist sicherlich nicht teuer.

  5. Elisabeth

    Sehr geehrter Herr Wehl, ich habe eine Frage:

    Ich möchte Anfang September wieder heiraten. Der Scheidungstermin wird normal in Kürze sein, da die Berechnung des Versorgungsausgleichs bereits am Amtsgericht einegegangen ist. Liege ich da richtig?

    Wir haben für die Scheidung nur einen Anwalt und da mir das ganze jetzt zu knapp wird, habe ich gelesen und gehört daß man einen Rechtsmittelverzicht einreichen kann. Dafür braucht man aber zwei Anwälte. Kann man jetzt so kurz vor der Scheidung noch einen Anwalt finden oder benennen der für die andere Partei den Rechtmittelverzicht einreicht. Alles andere ist bereits geregelt und berechnet. Es geht nur um die sofortige rechtswiksamkeit der Scheidung im Gerichtssaal, so das ich gleich im Anschluß wieder Heiraten kann.
    VG Elisabeth

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ elisabeth

    das sollte der beauftragte RA regeln können.

    Entweder sitzt ein RA für die nächste Verhandlung vor dem Saal und der wird gefragt oder er bittet einen bekannten Kollegen, kurz aufzutreten. Was die dafür nehmen, weiß ich nicht, aber mehr als 200,00 EUR sollten es nicht sein.

  7. Jana

    Meine Frage:

    In einem Scheidungsverfahren erklären beide Noch-Ehepartner Rechtsmittelverzicht. Damit wird das Scheidungsurteil ja sofort rechtskräftig. Nun möchte aber der Ehemann nach verkündung des Urteils Beschwerde gegen den ihn benachteiligenden Versorgungsausgleich einlegen. Ist das möglich (also zulässig)?

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ jana

    der Rechtsmittelverzicht bezieht sich auch auf den Versorgungsausgleich. ein Rechtsmittel wäre damit unzulässig. Vergleichen Sie auch folgendes

    Urteil

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  9. Nooli

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wenn am 26.05.2010 die Scheidung im Amtsgericht vollzogen wurde (nur ein Anwalt für „sie“, daraus resultierend kein Rechtsmittelverzicht), ab wann ist das Scheidungsurteil denn rechtskräftig? Es hieß es kommt innerhalb ca. 1 Woche ein Schreiben, und ab da dann 4 Wochen Widerspruchsfrist, die abgewartet werden müssen. Das ist aber nun schon 2 Wochen her, bisher gibt es noch kein erstes Schreiben…. am 23.07.10 steht eine erneute Heirat an (so Gott will ;-)))) ). Ist das realistisch? Wann genau beginnen die 4 Wochen? Ab Scheidungstermin, oder ab „ICH HAB DEN BRIEF IM BRIEFKASTEN“?

    Bzw. gibt es eine Möglichkeit, wenn die Zeit knapp wird, die Scheidung durch einen „nachträglichen Rechtsmittelverzicht“ o.ä. doch noch zu beschleunigen, indem man z.B. „schnell noch“ einen Anwalt beauftragt, die 4 Wochen „abzukürzen“ indem DOCH noch auf Rechtsmittel verzichtet wird?

    Vielen Dank und liebe Grüße, Nooli

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ nooli

    Die Beschwerdefrist von einem Monat (nicht 4 Wochen) beginnt in dem Moment, in dem der Scheidungsbeschluss zugestellt wurde. Also nicht ab dem Tag, zu dem die Scheidung vor dem Familiengericht ausgesprochen wurde.

    Wenn es schneller gehen soll, müsste tatsächlich 2. Anwalt für den Rechtsmittelverzicht beauftragt werden und beide Anwälte müssen diesen Rechtsmittelverzicht schriftlich dem Gericht erklären. Das ist möglich.

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  11. Nooli

    Vielen lieben Dank für die Antwort!

    Der 2. RA wurde nun beauftragt. „SIE“ hatte schon vor Gericht mithilfe ihrer Anwältin auf Rechtsmittel verzichtet, jetzt wird „ER“ das nachträglich auch tun mit seinem nigelnagelneuen Anwalt. 🙂

    Danke und liebe Grüße, Nooli.

  12. Hollander

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Wass passiert wan man mit einem Rechtsmittelverzicht doch Appelliert? Kan der Richter selbst sagen das man nicht kan appellieren oder muss die andere Partei dag sagen?

    Danke und Grüße,

    Hollander

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ hollander

    Ein Rechtsmittelverzicht ist nur möglich, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind. Es müssen auch beide diesem Verzicht zustimmen.

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  14. mille

    Sg. Herr Wehl,
    unsere Scheidung bei Gericht war am 29. Juni, am 9. Juli wurde der Scheidungsbeschluss zugestellt. Wir waren beide von einem Anwalt vertreten. Ein Rechtsmittelverzicht kam nicht zustande. Nun wollte meine Frau, die vor mehr als 1 1/2 Jahren die Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung eingereicht hat, spät aber doch ihre Fehler gestehen und hat erwähnt, dass sie den Beschluss rückgängig machen will. Ich konnte ihr nicht zustimmen, denn was sie mir angetan hat, ist eben unverzeihlich. Ich kann mir daher mit bestem Willen nicht vorstellen, mit ihr wieder zusammenzuleben. Wir haben uns bei der Scheidung darauf geeinigt, dass ich ihr den Hälfteanteil des Hauses ausbezahle und sie bis Ende September die Liegenschaft räumt. Sie sagt nun, sie weiß nicht, wo sie hingehen soll.
    Was kann mich in diesem Fall erwarten?
    Danke für ihre Info.

  15. Katrin

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    ich habe gestern den Scheidungsbeschluss vom Gericht zugestellt bekommen (noch nicht rechtskräftig). Mein Ex-Mann und ich waren vor Gericht durch nur einen Anwalt vertreten. Nun möchten wir nachträglich auf den Versorgungsausgleich verzichten! Wie machen wir das am besten? Ist das überhaupt möglich?
    Zusätzlich ist es für mich wichtig,so schnell wie möglich einen Rechtkraftvermerk zu bekommen,da ich schwanger bin und mein Kind Ende April zur Welt kommen soll…
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  16. Sven-A.

    hallo, meine fragen sind zum teil geklärt durch das lesen hier nur nen paar kleinigkeiten die ich gern nachharken würde da ich se nicht verstehe bzw, mir kop zerbrechen bereiten.
    1. scheidungsbeschluss wurde am 5ten zugestellt aber wie muss ich nun rechnen? 1 Monat …aber wieviel tage nun? kalender monat ? also bis zum nächsten 5ten?

    2 Frage….Meine ex-Frau würde gern weil sie kurzfristig hier in der region arbeit an nehmen könnte gern wärend des monats schon umziehen bzw da keine wohnung vorhanden ist bei mir einziehen und anmelden für die zeit der wohnungs suche- es ist nicht die ehemalige Ehewohnung. Würde dieses dazu sehen in irgend einer form das urteil behindern??

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    nach dem Scheidungsbeschluss noch auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, ist nicht ganz einfach. Dies müssen Sie mit Ihrem Anwalt besprechen. Das Gericht hat zudem ein Mitspracherecht. Sie hätten dies besser im Scheidungstermin ansprechen sollen.

    Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses können Sie ganz einfach durch die Einschaltung eines 2. Rechtsanwaltes bewerkstelligen, der für den anderen Ehepartner diesen Verzicht abgibt. Dies machen Rechtsanwälte in der Regel für 100 bis 150 € Gebühren.

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  18. RA Thomas von der Wehl

    @ sven

    1. ja, Scheidung am 5. – Fristablauf am 5. des Folgemonats, es sei denn, dies ist ein Sonn- oder Feiertag, dann der 6.

    2. Sollte alles kein Problem sein, nur Gericht muss die neue Anschrift bekommen.

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  19. Alfredo

    Mein Scheidungstermin war am 6. April in Wiesbaden. Heute, am 10.05.2010, habe ich vom Gericht erfahren, daß die Richterin krank bzw. schwanger ist und ich noch lange warten muß. Ich will im Juli heiraten. Es kann doch nicht sein, daß mich das Gericht hängen lassen kann. Gibt es keine Fristen, die das Gericht einhalten muß, um mir ein rechtskräftiges Scheidungsurteil zukommen zu lassen.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ alfredo

    Fristen gibt es dafür nicht. Versuchen Sie mit Freundlichkeit und Höflichkeit eine möglichst schnelle Zustellung des Scheidungsbeschlusses zu erreichen.

    Die erkrankte Richterin muss auch eine Vertretung haben, die sich um ihre Akten kümmert. Vielleicht erreichen sie dort etwas.

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  21. Alfredo

    Erstmal danke für Ihre Mühe. Eine Frage hätte ich noch. Kann ich denn auch ohne diese Urkunde heiraten, zB im Ausland ohne das die Heirat ungültig wäre. Schließlich ist das Urteil am 6. April gefallen. Steht ja nirgendwo, daß ich einen schriftlich Beweis vorlegen muss, wenn ich ein weiteres Mal heirate.

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ alfredo

    das würde ich nicht machen. Solange Sie nicht rechtskräftig geschieden sind, wäre eine neue Heirat strafbare Bigamie.

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  23. Damian

    Hallo,

    ich habe in 3 Wochen meinen Scheidungstermin vor Gericht und beabsichtige dort (als Beklagter) ohne Anwalt zu erscheinen. Somit verzichte ich auf Rechtsmittel. Hat meine zukünftige Ex-Frau irgendein Mitspracherecht oder muss sie einfach anerkennen, dass die Scheidung dann erst 1 Monat später rechtskräftig wird?

    mfG Damian

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ damian

    Wenn nur ein Anwalt vor Gericht erscheint, ist ein Rechtsmittelverzicht ohnehin nicht möglich. Dagegen kann sich die andere Seite nicht wehren.

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  25. Sandra

    In welcher Höhe darf ein „Fluranwalt“ nach RVG nach Streitwert abrechnen, der nur für den Rechtsmittelverzicht zur sofortigen Rechtskräftigkeit des Beschlusses zugegen war? 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV gem. Nr. 3403 VV oder eine 0,8 nach Nr. 3401 VV RVG? Es gab keine weitere Vergütungsvereinbarung.

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    bei uns in Schleswig Holstein wird das kostenlos gemacht. Ansonsten würde ich sagen max. 100,00 EUR zzgl. 19%. Ich würde die RA-Kammer einschalten und befragen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
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  27. rudi

    Noch diese Frage.

    Scheidung April 2011 normal Rechtskräftig Mai 2011 auf Anforderung erhielt ich Kopie des Beschlusses.Gegenseite ging in Berufung Unterhalt um richtig viel Geld zu ziehen.

    Bis dahin war ich im Glauben das ich nicht Rechtskräftig wegen der Berufung geschieden wäre.

    Erst jetzt auf Nachfrage bei meinem neuen Anwalt erfahre ich das Scheidung seit Mai Rechtskräftig und mein alter Anwalt mir einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk besorgen bzw. zustellen muss allerdings hat mein erster unwarscheinlich fähiger Anwalt mir auch erst nach monieren eine Kopie in den Kasten eingelegt.

    Kann ich das Gericht unter Hinweis das mir bis dato kein Rechtskräftiger Beschluss vorliegt auffordern dieses umgehend nach zuholen?

    Gibt es einen § hierfür?

    Zumal ich trotz VKH auch 3/4 der Kosten an die Gegenseite zahlen durfte das hat das Gericht hinbekommen nur mein Rechtskräftiges Urteil das habe ich nicht.

    Anmerkung bin aber nicht der Einzige bei diesem Amtsgericht wie ich erfahren habe 😉

    Danke und Frohes Fest

  28. Endlos

    Amtgsgericht Rheda-Wiedenbrück –
    Scheidungsverfahren verhandelt seit 2006- Tu geklärt seit einem 3/4 Jahr. 7 Richter an dem AG, der achte kommt. ..keine Scheidung auch nur ansatzweise in Sicht. Willkür, Bequemlichkeit,Subjektivität statt Fakten, Ineinflussnahme durch Anwälte vorort…was sollen alle Leute die diesem unfähigen und willkürlichen Gericht unterstellt sind noch von unserer Justiz denken und deren Lobby den Anwälten??Was? ? ? Zahle seit 7 Jahren Tu, mein Kind lebt bei mir und ich bekomme keinen Unterhalt für das Kind Dieses REchtsystem basierend auf unkündbare Beamte ist eine Farce auf Kosten der Männer bzw des rechtschaffenden Mannes, der für den Barunterhalt gesorft hat. Er wird ausgenommen und ruiniert.

  29. Mary

    @Ra von der Wehl,

    ich habe da eine Frage.
    Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Wir haben 2 Kinder miteinder. Mein Mann hat noch 2 Kind aus einer früheren Beziehung.
    Mein Mann arbeitet Vollzeit und ist dennoch gMangelfall. Ich arbeite auch Vollzeit.
    Aufgrund unsere Kinder haben wir eine „Wohngemeinschaft“ gegründet. Jeder von uns hat sein eigenen Raum und wir wirtschaften getrennt. Zwischen uns ist nichts mehr. Aufgrund der Unterhaltsprobleme ist unsere Ehe zerbrochen. Nun steht bald wieder eine neuberechnun ins haus da die kindesmutter der beiden anderen kinder immer pünktlich den KU berechnen lässt. Mein Mann bzw. ExMann hat angst das man ihm den SB kürzen könnte weil man ihm eine eheähnliche gemeinschft unterstellen könnte. Auf was müssten wir achten? Es handelt sich wirklich um eine WG und nichts anderes. Wir arbeiten, ich kümmer mich um die kinder. Die andere Kindesmutter bezieht hartz4 und bekommt für ein kind noch UUVG. ist es erlaubt eine wg zu gründen ? uns geht es nur um das wohl unserer kinder

    Liebe Grüße, Mary

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ mary

    was sie konkret tun müssen, kann ich Ihnen nicht sagen. In einer Wohngemeinschaft und treten in der Regel keine wesentlichen Kostenersparnisse auf. Wenn die Gegenseite sich auf Kostenersparnisse berufen will, wird sie diese Ersparnisse beweisen müssen.

    Thomas von der Wehl
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    info@vonderwehl.de
    0049 431 911 16

  31. Stefan

    „Der Richter geht mit dem nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner in die Geschäftsstelle und dort wird der Rechtsmittelverzicht zu Protokoll erklärt.“

    Was ist denn die Rechtsgrundlage dafür? Nach § 25 Abs. 1 FamFG können Erklärungen doch nur dann zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden, wenn eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht notwendig ist.

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    Ein guter Hinweis, den ich im Moment nicht widerlegen kann. In der Praxis hat mein Vorschlag ohnehin keine Relevanz, da ich nur ein einziges Gericht kenne, dass so vorgeht. Zwingen kann man einen Richter ohnehin nicht.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  33. Nane

    Fluranwalt für RM-Verzicht für die sofortige Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils beauftragt für 200 Euro direkt auf die Hand gezahlt. Scheidungsurteil wurde zugeschickt. FA hat das Mandat schriftlich als beendet erklärt als noch die Verfahrenskosten zu klären waren. Nach zwei Jahren schickt er eine weitere Rechnung über das Amtsgericht an mich nach 15 Monaten nach Mandatende. Er rechnet nach 0,8 Verfahrensgebühr 3100 VV gemäß 3403 VV ab. Für was?? Das Mandat war längst beendet für den in Rechnung gestellten Zeitraum… Ich habe zum Amtsgerichtsschreiben Stellung bezogen und nun hat er ein Mahnverfahren in Gang gesetzt. Widerspruch einlegen, aber ohne Beweis für die bereits gezahlten 200 Euro? Ist das ein Fall für die Rechtsanwaltskammer?!

  34. RA Thomas von der Wehl

    ja, das würde ich der RA Kammer vortragen.

    Thomas von der Wehl
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  35. Nane

    Herr von der Wehl, recht-herzlichen Dank. 🙂

  36. Markus

    Lieber Herr von der Wehl,

    Kann man einen Anwahl ausschließlich für den Rechtsmittelverzicht vorher beauftragen? Oder wird für solch einen Fall der volle Gebührensatz für eine Scheidung fällig?

    Danke

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    für den Rechtsmittelverzicht berechne ich 100,00 EUR + Steuer, sprich 119,00 EUR. Mit den Kollegen müssen Sie die Gebühren vorher aushandeln.

  38. willy

    ist der Rechtsmittelverzicht auch im voraus durch schriftliche Erklärung eines beauftragten RA möglich ? Ich möchte einen befreundeten auswärtigen RA damit beauftragen, aber so dass er möglichst nicht vor dem Gericht erscheinen muss

  39. RA Thomas von der Wehl

    ja, das geht

    MfG
    von der Wehl

  40. Lisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Scheidungstermin war letzten Montag. Den Beschluss habe ich noch nicht zugestellt bekommen. Ich war nicht anwaltlich vertreten und habe dem Scheidungsantrag zugestimmt, obwohl ich nicht wirklich wollte. Ich wollte meinem Mann nicht im Weg stehen.
    Aber jetzt merke ich, wie sehr sich alles in mir gegen die Scheidung wehrt und dass ich um jeden Preis meine Ehe retten möchte. Ich war allerdings für die Trennung verantwortlich, da ich meinen Mann betrogen habe. Ob ich ihn noch mal dazu bringen kann, sich mit mir zu versöhnen, weiß ich nicht, aber ich versuche es.

    Hätte eine Berufung in diesem Fall Aussicht auf Erfolg?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

  41. emma

    am Scheidungstag wurde zu Protokoll Rechtsmittel Verzicht hinsichtlich verfahrenswertbeschlusses gegeben…ist dies nun eine sofortige Rechtskraft der Scheidung oder auch erst nach der Zustellung des Beschlusses mit einer 1monats Beschwerde Frist danke im voraus u.MFG.

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