Zu den Anforderungen an einen gültigen Vornamen (LouAnn)
Dienstag, den 21. November 2006Das OLG Jena hat 2003 die Grundsätze zum Recht der Vornamen einmal so zusammengefasst: 1. Es gibt keine allgemein verbindlichen Vorschriften über die Wahl und Führung von Vorname. Das Vornamens-Bestimmungsrecht der Eltern wird überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei […]