Gütertrennung: Vor- und Nachteile

Der gesetzliche Güterstand, wenn also kein abweichender Ehevertrag geschlossen wurde, ist die Gütertrennung, aber mit Zugewinngemeinschaft. Was soll also ein Vertrag über die Gütertrennung?
Vorteile
Die Ehegatten sind bei vereinbarter Gütertrennung nicht am Vermögenszuwachs des jeweils anderen Ehegatten beteiligt und bei Beendigung der Ehe findet kein Ausgleich statt. Durch diese vollständige Trennung der Vermögen ergeben sich Vorteile bei einer Trennung der Eheleute. Die Vermögenszuordnung ist klar, und eine Vermögensaufteilung wird vereinfacht. Eine Bewertung der einzelnen Vermögenspositionen, was insbesondere bei Immobilien und Unternehmen zu großen Problemen führt, ist nicht notwendig.

Nachteile
Wer während der Ehe keine Möglichkeit hat, sein Vermögen zu vermehren, ist benachteiligt. Dies kann nur zum Teil kompensiert werden, indem z.B. während der funktionierenden Ehe Vermögensgegenstände (Haus, Wohnung, Auto usw.) von dem Besserverdiener auf den anderen übertragen werden, um diesen am Zuwachs der Vermögenssubstanz zumindest zum Teil partizipieren zu lassen. Der wichtigste Nachteil ergibt sich m.E. aus dem Erbrecht. Bei Gütertrennung entfällt die erbrechtliche Privilegierung des Ehegatten nach § 1931 BGB und die Steuerfreibeträge sinken dramatisch..

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425 Reaktionen zu “Gütertrennung: Vor- und Nachteile”

  1. Danuser

    Müssen beide Eheleute die Gütertrennung unterschreiben? Wenn ein Ehepartner nicht einverstanden ist.

  2. vossen

    ich möchte heiraten, aber mein zukünftiger ehemann ist hoch verschuldet, kann ich da eine gütertrennung machen?? wenn ja vor oder
    nach der eheschliessung

  3. vossen

    gütertrennung

  4. RAvonderwehl

    an Vossen:

    können Sie, aber müssen Sie nicht. Sie haften nicht für Schulden Ihres Mannes aus Zeiten vor der Ehe.

  5. RAvonderwehl

    an Danuser:

    es müssen beide beim Notar unterschreiben, sonst funktioniert es nicht.

  6. sven

    sollte man bei einer lebenspartnerschaft, wenn keine vermögen ( beide arneiten)da ist, aber in zukunft mit einem mittlerem vermögen( erbe) zu rechnen ist, einen gütervertrag oder modifizierte zugewinngemeinschaft abschliessen? ist das sinnvoll, überhaupt etwas abzuschliessen?
    mfg
    andersson

  7. RAvonderwehl

    wegen eines Erbes ist ein Ehevertrag nicht unbedingt nötig, da dieses Vermögen privilegiert ist und zum Anfangsvermögen gerechnet wird. Ist also nicht im Zugewinn „auszugleichen“.

  8. Lisarko

    Gütertrennung sinnvoll wenn ein Partner negativ bei Schufa gemeldet ist.
    Übertrag von Eigentum möglich?
    Wie sieht es bei der Rente aus , beide Parteien bekommen Rente einer stirbt wie wird die Rente dann verrechnet

  9. franky f.

    meine frau hat sich während unserer ehe und ohne mein einverständnis verschuldet. nun möchte ich eine gütertrennung für den fall das wir uns trennen. ist dies sinnvoll ? oder muss ich mich trotz einer gütertrennung während und/oder nach der ehe an den schulden beteiligen?

  10. RAvonderwehl

    an franky f:

    Lesen Sie bitte meinen letzten Beitrag im Blog zu „Schuldenhaftung“, da dies ein immer wieder auftauchendes Problem ist.
    Sie brauchen keine Gütertrennung, da Sie diese schon haben und bei Geschäften aus der „Schlüsselgewalt“ hilft es Ihnen ohnehin nicht.

    Trennen Sie nur die Konten, damit Sie nicht darüber haften.

  11. Gine

    Hallo,
    ich habe vor meinen Freund bald zu heiraten. Leider sitzt er zur Zeit in Haft und hat auch einen Haufen Schulden. Ich selbst habe etwas Vermögen in Form einer Immobilie und etwas Geld. Jetzt denke ich über Gütertrennung nach. Ist das für mich sinnvoll? Welche steuerlichen Folgen hat das? Gilt dann trotzdem der steuerliche Freibetrag für Ehegatten und die für Ehegatten übliche Steuerklasse?

  12. RAvonderwehl

    an Gine:

    Gütertrennung ist schon der gesetzliche Güterstand und muss nicht unbedingt vereinbart werden.

    Meines Wissens hat das keinen Einfluss auf die Steuerklassen und das Ehegattensplitting.

  13. Bettina C.

    wenn ein Partner während der Ehe eine kleine Eigentumswohnung erworben hat, der andere Partner sich nun selbstständig macht, haftet der Ehepartner mit der Wohnung? Sollte man mit gegenseitigem Einverständnis Gütertrennung vereinbaren?

  14. RAvonderwehl

    an Bettina:

    lesen Sie mal hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer-was/

  15. franky2

    Guten Tag!

    Meine Schwester steht evtl. vor der Scheidung. Der Ehemann hat sich selbstständig gemacht und hat hohe Schulden gemacht. Es besteht keine Gütertrennung.

    Wie kann ich mich vor seine Schulden schützen, auch wenn eine Scheidung nicht erfolgt?

  16. RAvonderwehl

    an franky2:

    Sie müssen sich gar nicht schützen. Lesen Sie den Link in meinem Beitrag 14.

  17. Maria

    Hallo,

    mein Mann und ich haben vor das haus meiner Schwiegereltérn zu kaufen.
    da ich aber in der Schufa stehe geht es wohl nur auf den Namen meines Mannes.
    Dann aber auch nur wenn wir eine Gütertrennung vereinbaren.
    Ist das Sinnvoll?
    Was habe ich dann vom haus im Falle einer Scheidung?

  18. RAvonderwehl

    an Maria:

    kurz: gar nichts. Schon gar nicht bei Gütertrennung. (Wegen der Schulden ist dies übrigens nicht nötig)

    Es wäre doch aber möglich, dass Sie zu 1/2 im Grundbuch eingetragen sind. Wenn das Haus voll belastet ist, wird kaum jemand da rein vollstrecken.

  19. franky3

    Hallo,
    zur Zeit habe ich folgendes Problem. Meine Ehefrau wurde von einem Inkassobüro angeschrieben nun innerhalb von einer Woche eine ca. 20 Jahre alte Forderung einer nie in kraft getretenen Krankenversicherung zu begleichen. Damals mit gerade 18 Jahre hatte sie eine Versicherung abgeschlossen und konnte diese dann nicht bezahlen.
    Nun kommt nach dieser langen Zeit und unserer Hochzeit das Inkassobüro und möchte statt ca. 220,- DM schlappe 3100,- € haben.

    Wir haben keine Gütertrennung! muss ich nun als gemeinsames Kontobeteiligter für diese Summe aufkommen, wenn meine Frau diese Summe schuldig bleibt bzw. nicht zahlen kann?

    Gruß

  20. RAvonderwehl

    an franky3:

    nein, Sie haften nicht für diese Schulden!

    Prüfen Sie die Zinsen. Ein Großteil sollte verjährt sein.

  21. Nguyen

    Sehr geeherte(r) Damen und Herren,
    Sollte Gütertrennung-Ehevertrag vor dem Heiratstermin gemacht werden oder danach?. Wir beabsichtigen zu heiraten aber es soll mit Gütertrennung von vornerein vereinbart werden. Bitte um klärung.

    Grüss Nguyen

  22. RAvonderwehl

    an Nguyen:

    vor oder nach der Heirat ist nicht wirklich wichtig, aber sinnvoll wäre natürlich vor der Heirat. Danach wird es gern mal vergessen oder plötzlich sieht ein Ehepartner nicht mehr den rechten Sinn darin.

  23. Erwin H.

    Hallo ich habe ein Einfamilienhaus das mir gehört, ich hatte es schon vor der Eheschliesung , kann ich das Haus auf meinen Sohn überschreiben er ist 18 Jahre und wir wohnen gemeinsam mit meiner Frau in diesem Haus (Einfamilienhaus) Frage? Kann meine Frau rechtlich dagegen was unternehmen.
    Mit freundlichen Grüßen Erwin Holzner

  24. felix

    Hallo,

    Ich bin verheiratet, mein Wohnsitz ist in Deutschland und möchte in Spanien ein Unternehmen zusammen mit einem spanischen Partner gründen.

    Wegen diesem Unternehmen möchte ich Gütertrennung vereinbaren um:

    1. Im Falle einer „Pleite“ nicht die Schulden auf die Familie zu übertragen.
    2. Im Falle einer Scheidung es nicht auflösen, bzw. keinen Ausgleich zahlen muß.

    Wie realistisch sehen Sie Punkte 1 und 2?

    Laut Auskunft des Notars geht das nur über einen Ehevertrag, was muß ich hierbei beachten um Punkt 1 und 2 zu erfüllen?

    Danke,
    Felix

  25. RAvonderwehl

    an Felix:

    1. Gütertrennung muss wegen der Schulden nicht sein, kann aber, insbesondere wegen

    2. dieser Punkt (Ausschluss des Zugewinns) wäre damit automatisch geregelt.

    Ein Notar kann dies ohne Frage als Ehevertrag zuverlässig regeln.

  26. Anna

    Mein Mann und ich leben in Trennung. Wir haben nach der Heirat notariell in einem Ehevertrag Gütertrennung ohne Zugewinnausgleich vereinbart.
    Die Steuererklärung haben wir wegen des finanziellen Vorteils des Ehegattensplittings gemeinsam gemacht.
    Die Steuern sind auf mein Konto erstattet worden und ich muss meinen Mann nun auszahlen. – Wir hatten weder vergleichbare Einkommen noch vergleichbare Belastungen.
    Wie muss ich die Rückerstattung nun aufteilen. Ich habe, trotz zahlreicher Bemühungen, keinen „Schlüssel“ gefunden.

  27. Erwin H.

    Betr.Nr. 23 bitte um Antwort

  28. RAvonderwehl

    an Erwin H.

    Sie können das tun, aber warum? Was Ihnen vor der Ehe gehörte, gehört Ihnen auch danach. Allenfalls der Mehrwert wäre im Zugewinnausgleich bei Scheidung auszugleichen. Das Risiko eine Immobilie an den Sohn zu geben, scheint mir grds. zu groß. Sie müssen sich ein Wohnrecht einräumen lassen, was wiederum im Zugewinn berücksichtigt werden würde.

  29. Selma

    hallo

    ich habe am 06.07.2007 geheiratet.
    mein mann ist sehr verschuldet das heisst bis zu ca.15.000 euro und möchte gerne wissen ob ich dann auch automatisch mit mein ehemann verschuldet bin.
    ich hab damit nichts zu tun nicht meine schulden.
    und er ist auch schon im schufa gemeldet,könnt ihr mir was dazu schreiben.

    Danke

  30. RAvonderwehl

    an Selma:

    nein, Sie sind nicht mitverschuldet. Suchen Sie hier im Blog oben mit der Suchfunktion nach dem Begriff „Schulden“. Dort finden Sie Antworten.

  31. Sandy

    hallo…
    ich bin selber verschuldet und möchte meinen freund bald heiraten der noch nie irgendwelche schulden hatte und ich will auch das es so bleibt.
    was muß ich dafür tun das es so bleibt?
    muß er für meine schulden aufkommen wenn wir heiraten?

  32. RAvonderwehl

    an Sandy:

    nein, er muss nicht für Ihre Schulden aufkommen. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer-was/

  33. Sandra

    Hallo,
    mein Partner, den ich in Kürze heiraten werde, ist nach einer Scheidung unterhaltspflichtig gegenüber Exfrau und einem Kind. Sollte er nun in Zukunft arbeitslos oder arbeitsunfähig werden, muß ich dann die Unterhaltsansprüche seiner Exfrau und des Kindes von meinem Gehalt bezahlen oder habe ich auf keinen Fall etwas damit zu tun?

  34. RA Thomas von der Wehl

    an Sandra:

    zahlen müssen Sie nicht, aber ganz unbeteiligt sind Sie auch nicht. Die Zusammenhänge sind kompliziert und schwer hier umfassend darzustellen. Zunächst würde ich mir keine Sorgen machen.

  35. Sandra

    Hallo,
    ich habe noch eine weitere Frage: Welche finanzielle Entlastung haben wir konkret vom Inkrafttreten der neuen Unterhaltsreform am 1.1.08 zu erwarten: das Kind meines Partners ist 6 und besucht eine Schule mit Betreuung bis nachmittags um 15 Uhr. Die Exfrau arbeitet bereits 50%, was bisher jedoch nur zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wird. Was ändert sich jetzt? Muß sie voll arbeiten? Wird das verdiente Geld komplett auf den Unterhalt angerechnet? Danke!

  36. RA Thomas von der Wehl

    an Sandra:

    der Verdienst der Mutter wird künftig zu 100% angerechnet. Ob sie mehr als halbschichtig arbeiten muss, ist allerdings zweifelhaft.

  37. Katja

    Also ich habe eine frage:Mein mann wohnt in unserem haus,obwohl ich dieses haus von meinem geld während der ehe abbezahlt habe !!Das haus gehört doch mir da ich es durch mein eigenes vermögen bezahlt habe?? Mir gehören mehr als 51% vom haus kann ich dann nicht meinen Mann nicht aus meinem haus rausschmeißen lassen ??

  38. Daniel

    Hallo,

    ich möchte meine Freundin heiraten, habe aber Privatinsolvenz angemeldet. Meine freundin bezahlt noch am Haus ab, wobei der Vertrag nächstes Jahr neu verhandelt wird. Kann mein Insolvenzverwalter an das Vermögen meiner Freundin/Frau ran wenn wir eine Gütertrennung machen???Und stehe ich dann irgendwo mit in Verträgen, wie z. B. beim Haus, oder wird voll und ganz ausser acht gelassen???

  39. RA Thomas von der Wehl

    @Daniel

    nein, er kommt nicht an das Vermögen der Frau/Freundin ran. In Verträgen steht man nur drin, wenn man sie unterschreibt.

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ Katja:

    rausschmeissen kann er Sie idR. auch nicht, aber wer auszieht kommt zunächst nicht oder nur sehr schwer wieder rein.

  41. John

    Hallo,
    meine Frau will sich nach 15 Jahren von mir Trennen, im laufe der Zeit haben sich ca. 30.000 € schulden angehäuft. Nun will ich eine privatinsolvenz und meine Frau nicht.
    kann sie das verhindern?

  42. RA Thomas von der Wehl

    @john

    wenn sie mithaften muss und nicht später allein haften will, wäre es unklug nicht mitzuwirken.

  43. Daniel

    Vielen Dank, der service ist echt super:-)…

    fröhliche Weihnachten und einen guten und ruhigen Rutsch ins neue Jahr:-)

    Daniel

  44. Anna

    Ich brauche Hilfe! Ich komme aus Rumänien, habe vor fast 3 Jahren einen Deutschen geheiratet – ohne Gütertrennungsvertrag. Er besitzt nichts, hat nur wenige Ersparnisse, ich habe aber 2 Eigentumswohnungen und weitere Grundstücke in Rumänien, deren Wert immer mehr wächst. Vor Kurze haben wir uns auf seinem Wunsch getrennt, ich muss aber im März 2008 mein Visum verlängern (evtl. bekomme ich „unbefristet“). Er versucht mir zu drohen, ich sollte alles was ich in Rumänien besitze verkaufenund hier eine Wohnung kaufen, sonst erscheint er nicht zum Ausländerbehörde zwecks Visumsverlängerung. Er behauptet, er hätte einen Anteil daran, weil er mich geheiratet und mir ermöglicht hat, in Deutschland zu bleiben.
    Rumänien ist inzwischen in der EU, ich arbeite in München mit einem befristeten Anstellungsvertrag als Dozentin für Deutsch. Wie kann ich ihm dazu bringen, einen Gütertrennungsvertrag zu unterschreiben? Wenn er den jetzt unterschreibt, beteiligt er sich trotzdem am Vermögenzuwachs, was in den 3 Jahren stattgefunden hat? Hat jemand eine Idee wie ich überhaupt mein Problem lösen könnte? Wenn er nicht zum Ausländerbehörde erscheint, wird meine Aufenthaltserlaubnis gefährdet?
    Vielen Dank im Voraus!
    Anna

  45. Natali

    Hallo,
    wer kann helfen und einen guten rat geben? mein ex Mann hat sich noch vo unserer Ehe extrem verschuldet , hat mit verschwiegen , dass er ein Paar tausende damals D Mark Schulden hat.
    Währen unserer Eheh( ich bin eine Ausländerin), hat er ein gemaeinsames Konto in der Citi Bamk eröffnen lassen. Ich musste damals unterschreiben, verstand aber nur Bahnhof. Er hatte mir erklärt, dass ich jetzt ein Konto habe und dies auch benutzen kann. Später hat er diese Konto überzogen, sein Dispo war immer mehr in Soll. Das zweite Mal hat er mich benutzt in dem ,dass, angeblich , um seine Schulden schnell begleichen
    zu könenn,wollte er dass ich für sein Kredit in Wert von 5,00 tausend Euro unterschreibe. Ich verstand nur schlecht worum es ging. Habe unterschrieben, weil ich ihm vertraut habe, aber auch aus Angst dass er mich zurück schickt.
    Im Laufe der Jahre haben wir uns getrennt, weil er immer mehr Schulden machte.Er ist nach Bayern abgehauen, machte sich dort selbständig.
    Nach fast drei Jahren unserer Trennung, wir lebten in Scheidung( zu der Zeit war noch die Scheidung nicht zu gesprochen ), habe ich einen hübschen Brief von Gläbiger der Citibank bekommen. Erst dann hat sich herausgestellt, dass er mich als BÜRGE für sein Kredit unterschreiben lassen. Danach kam noch Forderung für sein Dispokredit usw.
    In Moment belaufen alle
    Mein jetzt Ex Mann hat Insolvenz gemeldet. Und alle seine SCHULDEN muss ich jetzt bezahlen!
    Ich konnte DAMALSN nicht sofort ein INSOLVENZ MACHEN; DENN ICH GERADE MIR EIN aUTO GEKAUFT HABE.Noch ein Jahr will ich warten bis mein Auto abbezahlt ist und dann mache ich auch ein Insolvenz.

    Wer weist was darüber, ob ich dann mein Fahrzeug auf meinen Sohn überschreiben muss oder lieber auf die Mutter meines neun Freundes.Wirddas nicht verdächtig wenn ich ein Jahr vor der Insolvenz mein Auto verschwinden lasse? Wenn ich jetzt in die Inso. gehe wird mir das Auto abgenommen, dass weiß ich. Darum warte ich noch.
    Brauche guten Rat , bitte antwortet mit , wer sich da auskennt.

  46. Dominik

    Hallo,

    ich hab hier zwar schon einiges gelesen aber komm noch nicht ganz klar. Ich bin seit einigen Jahren Eigentümer eines Bauernhofes und etwas Waldgrundstück. Mit meiner zukünftigen Frau lebe ich mit ihrer Tochter und unserem gemeinsamen Sohn in dem Haus (seit etwa 6 Jahren) Wir haben das gebäude bereits vollständig saniert. Ich möchte im Fall einer Scheidung nicht die Imobilie verlieren. Ohne Ehevertrag würde dies ja auch nicht passieren sondern es währe lediglich der Wertzuwachs des Gebäudes und die während der Ehe angeschafften Güter bei einer Scheidung auszugleichen. Wenn ich das so richtig verstanden habe, ist für mich ein Ehevertrag ja unsinnig. Warum machen dann so viele Paare einen solchen Ehevertrag wegen dem bereits bestehenden besitz??? Wenn dieser sowieso direkt nicht betroffen ist. Gibt es für mich in meiner Situation irgendeinen Grund einen Ehevertrag zu machen?

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ Dominik

    allenfalls wegen des Wertzuwachses, wie Sie richtig erkennen. Sie investieren nun im Laufe der Jahre viel eigene Arbeit und eigenes Geld in Haus und Hof. Der hälftige Zuwachs gehört Ihrer Frau, zumal diese Verfahren aufwendig und teuer sind.

    Ein Ehevertrag kann Sicherheit für den Fall der nur von Scheidungsanwälten gewünschten Fälle geben. Er kann neben dem Vermögen Unterhalt, Rentenansprüche und sonstiges regeln.

    Ich halte ihn eigentlich immer für sinnvoll.

  48. Daniel

    hallo habe eine frage wir wollen heiraten meine freundin und ich besitzen ein haus zusammen !über einen pfegschaftsvertrag mit Ihrer Oma haben wir einen bestimmten betrag bekommen der zu 70% bei ihr liegt fals das haus verkauft wird und bei natürlich 30% bei mir!wie ist das bei der heirat bleiben die beträge gleich fals es zu einer scheidung kommt??

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ daniel

    idR ja. Durch die Heirat ändern sich Eigentumsverhältnisse nicht. Was einem vor der Ehe gehörte, gehört ihm auch nachher.

  50. Simone

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Gütertrennung.
    Mein Mann ist Selbstständig, wir sind seit
    2000 verheiratet, haben ein Firmengrundstück mit Haus und Halle. Ist da eine Gütertrennung
    sinnvoll? Hafte ich z.Zt. für die Firmenschulden mit? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ Simone

    für Firmenschulden haften Sie nur in engen Ausnahmefällen, wenn Sie irgendwas mit unterschrieben haben, oder so eng in den Ablauf der Gesellschaft eingebunden sind, dass Sie wie ein Gesellschafter gelten.

    Ansonsten nicht.

  52. tina

    Hallo ,

    ich habe vor kurzem geheiratet und mein Mann hat Schulden. Nun überlegen wir was wir tun, damit ich mit seinen Schulden nicht belastet werde. Zum einen habe ich mich selbstständig gemacht und bin sozusagen Starter mit wenig Geld, zum anderen mache ich mir vor allem Sorgen um Immobilien meiner Eltern falls diese auf mich übertragen werden , noch während sie leben, ob diese dann quasi von den Banken eingezogen werden können als Einlöse für die Schulden meines Mannes.
    Ich überlege ob Gütertrennung da helfen kann, kenne mich aber zuwenig aus mit allem.
    Was könnt ihr mir raten?

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    die konkreten Sorgen, die Sie sich machen, sind unnötig.

    Sie haften nicht für die vorehelichen Schulden des Mannes und damit kann auch nicht eine Ihnen allein übertragene Immobilie der Eltern dafür haften.

  54. maik

    möchte evtl. heiraten.
    bin mit meiner partnerin 7 jahre zusammen. habe vor 3 jahren eine wohnung gekauft, diese zahle ich
    noch ca. 17 jahre ab (stehe allein im grundbuch und der kredit läuft auch auf mich “ meine partnerin steht nirgends drin“).
    wie ist das wenn was ich nicht hoffe uns scheiden, bekommt sie ein anteil von der wohnung weil ich die
    noch 17 jahre während der ehe abzahle?
    Ist da eine Gütertrennung
    sinnvoll?

    und kann man rentenansprüche an den anderen
    ausschließen?

    danke

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    über den Zugewinnausgleich könnte eine Ausgleichszahlung auf Sie zukommen.

    Machen Sie einen notariellen Ehevertrag mit

    1. Ausschluß des Zugewinns
    2. Ausschluss des Versorgungsausgleiches
    3. gegenseitigem Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

    und achten Sie darauf, dass Ihre Frau immer selbst Geld verdient und für sich sorgen könnte.

  56. Ingrid H.

    Ich bin seit 1999 Rentnerin, mein Mann war selbstständig,er hat jetzt die Hälfte d. Fa. unseren Sohn gegeben-GbR- Warum muß meine sehr geringe Rente jährlich mit veran-lagt werden? Hafte ich für die Fa., wenn mal etwas -passiert- ? mein Mann ist jetzt auch Rentner bis jetzt ist er Teilhaber will . aber das Geschäft bald ganz abgeben. Was bringt mir eine Gütertrennung nachträglich. Ich freue mich, wenn Sie antworten würden danke

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ Ingrid H.

    sind Sie auch Gesellschafterin?
    Arbeiten Sie mit oder haben Sie mitgearbeitet? Dann sollten Sie über einen Notartermin nachdenken.

  58. Ingrid H

    Nein, ich bin nur Ehefrau, mit der Fa. habe ich eigentlich nichts zu tun, dennoch werde ich mit veranlagt, auch jetzt als Rentner ich habe nur meine Rente, mein Sohn zahlt die KV. und mir 400 Euro Geringverdienst. Ich möchte eigentlich auch nichts mit der Fa. zu tun haben, komme ich da nicht raus aus der Ver-an
    agung? Möchte mich für Ihren Rat bedanken

  59. RA Thomas von der Wehl

    @ Ingrid

    wenn es nur um mögliche Schulden geht – keine Sorge. Dafür haften Sie dann nicht. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/29/schulden-in-der-ehe-wer-haftet-fuer-was/

  60. michael

    Hallo!
    ich hab da mal eine frage!
    meine frau und ich wollen ein haus kaufen wir haben schon beide im grundbuch unterschrieben.
    ich habe ein wenig eigenkapital was ich für das haus verwende.
    wir müßen aber trotzdem noch einen kredit aufnehmen.
    meine frau hat aber einen schufer eintrag, das heißt wir müßen eine gütertrennung machen um den kredit zu bekommen.
    wenn es in einem 1/2 jahr zur trennung kommen sollte heißt das für mich das haus verkaufen jeder bekommt die hälfte des geldes und ich habe die volle kredit belastung auf mich alleine und mein eigen investiertes geld ist auch weg.
    wie kann ich mich dagegen absichern?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    sprechen Sie mit dem Notar und lassen sich für das Eigenkapital einen Grundschuld eintragen.

  62. Louisiana

    Hallo,

    mein Freund und ich wollen heiraten. Da er aber in einer Firma arbeitet (Verdienst um die 400-500 Euro), die etwas wackelt, haben wir Angst, dass er evtl. arbeitslos wird. Dann würde er ja wahrscheinlich keine Unterstützung vom Amt bekommen, weil ich voll verdiene und auch eine Eigentumswohnung habe. Können wir uns dagegen mit Gütertrennung o.ä. schützen?
    Es würde ganz schön eng werden, weil die Wohnung von mir noch abbezahlt wird und wir so gerade über die Runden kommen.
    Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Gruss, Louisiana

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ Louisiana

    ich bitte um Verständnis, aber ich werde keine Fragen mit dem Ziel beantworten, möglichst erfolgreich staatliche Transferleistungen zu bekommen, auch wenn ich natürlich Verständnis für Ihre Situation habe.

    Nur soviel: mit Gütertrennung heben Sie keine Bedarfsgemeinschaft auf.

  64. klaus

    hallo

    habe drei kinder lebe in die schedung..
    was pasirt mit verschuldetm haus?

  65. Dagmar

    Hallo,

    Ich habe mehrere Fragen zum Thema Gütertrennung und Scheidung
    Wir leben seit 22 Jahren in Spanien und leben davon seit 10 Jahren getrennt. Seinerzeit wurde ein Trennungsvertrag vor dem Notar hier in Spanien aufgesetzt und beglaubigt. Ausserdem wurde das Haus, dass auf unser beider Namen lief, auf meinen Namen übertragen, da mein Mann viele Schulden hatte und an die Elfenbeinküste gegangen war.
    Unsere Gütertrennung wurde 4 Jahre nach unserer Eheschliessung im Jahre 1981 in Deutschland gemacht. Wir waren damals beide noch Studenten und das Vermögen wurde in Höhe von 10.000 DM angegeben.
    Meine Frage nun lautet; da mein Ex-Mann immer noch Bafög-Zahlungen aus seiner Studentenzeit an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen muss und keiner geregelten Arbeit nachgeht um die Schulden zu begleichen, könnte ich – trotz Gütertrennung und dem darin angegebenen Betrag – für die Zahlung aufgefordert werden für das, was über 5.000 € wäre, und müsste ich dem nachkommen?
    Die nächste Frage wäre, ob ich hier in Spanien – trotz Trennungsvertrag und G.trennung für seine Schulden aufkommen müsste. Habe vor kurzem einen Fall gehört, bei dem eine in Trennung lebende Frau die Arbeitslosenunterstützung ihres Ex-Mannes zurückzahlen soll. Beide haben allerdings weder Ehe-noch Trennungsvertrag.
    Sollte ich den Betrag in der Gütertrennung,( die ich f.d.Trennungsvertrag hier in Spanien bei einem eidesstadtlichen Übersetzer in spanisch übersetzen lassen musste, mit Apostille,) erhöhen lassen oder spielt das keine Rolle?
    Auch spiele ich mit dem Gedanken mich scheiden zu lassen. Muss ich um die Scheidung einzureichen, die Einwilligung meines Ex-Mannes haben?
    Für Ihre Bemühungen auf meine Fragen zu antworten bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüssen
    Dagmar

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ Dagmar

    für seine Schulden haften Sie nicht und für einen Scheidungsantrag brauchen Sie nicht die Zustimmung der Gegenseite.

  67. Mark

    @Anna

    Wenn Sie seit 3 Jahren in D leben müssten sie schon jetzt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben. Die gibt’s nämlich schon nach zwei Jahren!
    Am besten mal einen guten Anwalt für Ausländerecht aufsuchen, der sollte das (AUCH OHNE MITWIRKUNG DES EHEMANNS) regeln können.
    salutarii
    Mark

  68. Sabine

    3 Tage vor unserer Hochzeit 1986 hatten meine Schwiegereltern einen Termin bei einem Anwalt für mich und meinen Noch-Ehemann vereinbart. ich war hoch schwanger und hatte aus meiner 1. Ehe Schulden. Da mein Mann den Betrieb seiner Eltern (KG) führte, gab es mit den Schwiegereltern vom 1. Tag an permanenten Stress. Mein Mann versprach mir damals, dass ein Gütertrennungsvertrag nur so lange bestehen bleiben würde, bis die Eltern sich beruhigen. Wir haben in den vielen Ehejahren ein beträchtliches Vermögen aufgebaut, ich habe 3 Kinder groß gezogen, Haushalt geführt und alle anfallenden Arbeiten für meinen Mann erledigt. Trotz häufiger Streitigkeiten hat mein Mann nie die Vereinbarung der Gütertrennung aufgelöst. Heute stehen wir kurz vor der Scheidung. Gibt es für mich eine Möglichkeit eines finanziellen Ausgleiches? Ist es möglich, dass nach 20-jähriger Ehe ein Partner vermögend bleibt und der andere vom Existensminimum leben muss? Unsere jüngste 14-jährige Tochter lebt bei mir, ich erhalte für sie 316 € Unterhalt.

  69. struppi

    nach 28j.trennung,zugewinngemeinschaft,bei vermögensteilung taucht ein verheimlichtes vermögen von 80.000 DM auf welches angeblich die Mutter für meine noch Ehefrau angelegt haben will.Es ist niemals an zinsen oder bei Steuererklärung aufgetaucht.wie beweise ich das es dieses vermögen nicht gab.es soll ja zum anfangsvermögen hinzugerechnet werden.schwiegereltern hatten nie zuwendungen für uns übrig .Was nun zu tun um diesen offensichtlichen Betrug zu verhindern.
    danke für die hilfe

  70. Dagmar

    Hallo Herr v.d.Wehl,

    vielen Dank f.Ihre Antwort.
    Hätte da noch eine Frage z.Betrag, der in unserer Gütertrennung festgelegt wurde.
    Wenn ich nicht f.die Schulden meines Ex-Mannes haften muss, würde ich gerne wissen, wofür die Höhe des Betrages wichtig ist.

    Vielen Dank.

    MfG
    D.

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ Dagmar

    wenn Sie den Betrag meinen, mit dem Ihr Vermögen angegeben wurde, ist dieser nur für die Berechnung der Notargebühren angegeben. Für nichts anderes.

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ struppi

    ganz einfach, bestreiten Sie die Zuwendung im Prozess. Die Darlegungs- und Beweislast trägt der, der die Zuwendung ins Anfangsvermögen stellen will.

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ Sabine (68)

    wenn Sie alle Aussagen beweisen können, werden Sie mit anwaltlicher Hilfe den Vertrag u.U. erfolgreich anfechten können.

  74. Elfi

    Mein Mann hat Schulden in beträchtlicher Höhe aus einer insolventen Firma. Jetzt will zur Bedürftigkeitsprüfung in welcher Höhe die Rente meines Mannes pfändbar ist das Sozialamt auch meine Rente mit heranziehen. Sie fordern mich aber nicht schriftlich auf sondern sagen das immer nur mündlich meinem Mann. Wenn wir Gütertrennung vereinbaren würden, wäre meine Rente für immer unangreifbar und auch nicht anteilig anrechenbar.
    Stimmt das so oder was ist noch zu beachten

  75. struppi

    Danke für Ihre schnelle Antwort,leider ist jetzt nach bekannt werden der Trennung im September ein Schriftstück datiert auf den 1.11.07 das diese 80.000DM von der Mutter auf der Bank deponiert wurden,angeblich vorerbe,die Bank verweigert jede Auskunft,wir besitzen einen Landwirtschaftsbetrieb den ich allein bewirtschafte. Zum 1.11.war der Tag wo die vermögensverhältnisse geklärt werden sollten.Was darf und kann ich machen.
    danke für ihre Antwort
    Freundliche Grüße Struppi

  76. crazy

    Mein Mann wird die Firma seines Vaters übernehmen, ich befinde mich in Erziehungsurlaub unseres ersten Kindes, erwarte nun das 2. Kind, habe also keine Möglichkeit arbeiten zu gehen. Nun wollen wir ein Haus kaufen und mein Mann möchte eine Gütertrennung, da er meint, falls es zur Scheidung irgendwann käme, soll ich nicht an die Firma ran können. Kann man in einer Gütertrennung vereinbaren, dass nur die Firma aus dem ehelichen Güterstand ausgenommen wird, alles andere nicht? Ich habe Angst, wenn ich mir selbst kein Vermögen schaffen kann durch die Kindererziehung, dass ich dann nach ggf.Scheidung leer ausgehen würde. Ich habe gehört, wenn die Firma komplett raus genommen wird, dann zählt das Einkommen des Ehegatten aus der Firma auch nicht zu dem ehelichen Güterstand. Wie kann ich mich schützen um keine böse Überraschung im Trennungsfall zu erleben?
    Vielen Dank für die Antwort

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ crazy

    man kann einzelne Gegenstände wie die Firma vom Zugewinnausgleich ausschließen.

    Das Einkommen daraus ist dennoch unterhaltsrechtlich relevant.

    Wie Sie sich schützen:

    1) keinen Ehevertrag unterschreiben oder
    2) sich vorher anwaltlich beraten lassen und nur unterschreiben, was Ihre Bedürfnisse berücksichtigt

    alternativ darauf hoffen, dass das was Sie ohne anwaltliche Beratung unterschreiben, sich später als nichtig herausstellt (würde ich nicht tun!)

  78. Bärbel

    Ich hätte auch eine Frage. Mein Sohn war beim Notar und wollte eine Gütertrennung machen. Der Notar hat abgelehnt. Wo kann er noch so einen Vertrag machen.
    Danke für eine kurze Info

  79. Bärbel

    Ja ich noch mal. Der Notar will nur die Gütertrennung vom Haus machen aber nicht ohne Unterhalt. So dass jeder geht wie er gekommen ist. Mein Sohn hat eine Haushälfte. Seine Frau arbeitet und kann das Geld für sich behalten und trotzdem will er keine Gütertrennung ohne Unterhalt machen. Er sagt es geht nur mit Unterhalt, stimmt das.
    Danke für eine kurze Info

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ bärbel

    das ist für mich nicht nachvollziehbar. Sprechen Sie mit einem anderen Notar.

  81. Carola P.

    Ich stehe kurz vor der Heirat mit meinem Mann. Wir haben uns im Vorfeld auf eine Gütertrennung geeinigt. Kann ich zu einem beliebigen Notar gehen? Wird dann überhaupt Vermögen mit in die Ehe eingebracht? Und im Falle von Erbschaften; hat der Ehepartner Anspruch auf Vermögen aus Erbschaften des anderen?
    Danke für Antworten.

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ carola

    Sie können zu einem beliebigen Notar.

    Erbschaften sind privilegiert und der andere hat keinen Anspruch auf Beteiligung.

  83. Evelyn

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    mein Mann und ich haben uns Anfang diesen Jahres getrennt.

    Im Jahr 2006 haben wir Gütertrennung vereinbart, wegen eines Hauskaufs und eines meinerseits bestehenden Negativeintrag bei der Schufa. Im Darlehen sind wir beide eingetragen (allerdings bin ich seit Ende 2005 nicht mehr berufstätig und habe mich um die gemeinsame Tochter gekümmert), Grundbucheintrag erfolgte alleine auf meinen Mann.

    2006 habe ich aus dem Erbe meiner Mutter einen Betrag von 30.000,00 € erhalten, durch den die Finanzierung des Hauses erst möglich wurde (Nachweis über Eigenkapital bei der Bank) Diese 30.000,00 € wurden dazu verwendet Schulden und Sanierungskosten des Hauses abzutragen.

    Mein Mann lebt weiterhin im Haus und wird dieses auch behalten. Er weigert sich allerdings vehement mir die 30.000,00 € aus dem Erbe meiner Mutter zurückzuzahlen.

    Wie sieht die rechtliche Grundlage aus?

    Vielen Dank im voraus.

    MfG
    Evelyn

  84. Claudia

    Hallo,

    ich habe jetzt aus dem internet ein formular zur gütertrennung, dort werden auch unterschriftzeilen für 2 zeugen gezeigt. ist es unbedingt notwendig den vertrag zur gütertrennung von einem notar unterzeichnen zu lassen?

    vielen dank

    lg claudia

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    ja, notarielle Beurkundung ist notwendig, da die Vereinbarung sonst unwirksam ist. Da nutzen auch 10 Zeugen nichts.

  86. Evelyn

    Schade, das ich keine Antwort erhalte :o(

  87. RA Thomas von der Wehl

    @ evelyn

    das ist ein komplexer Fall, der über den Blog nicht zu lösen ist. Zu viele Details spielen hier eine Rolle.

    Sie werden einen FA für Familienrecht beauftragen müssen.

    Natürlich haben Sie Chancen Teile des Geldes wieder zu erhalten

  88. Katha

    „Unterhalt“ für pflegebedürftige Eltern seitens des verheirateten Kindes

    Guten Tag, wir haben folgendes Problem:

    Nach vielen Jahren haben wir nun letzte Woche geheiratet und noch nie unsere Gelder richtig getrennt behandelt wollen dies auch nicht wirklich in Zukunft tun.
    Leider ist es so, dass mein Vater, der nie richtig Unterhalt für mich zahlen wollte, nun sehr krank ist und wohl letztendlich in absehbarer Zeit pflegebedürftig sein wird und darüber hinaus noch einiges an Schulden hat, meine Geschwister sind noch minderjährig und die Frau meines Vaters könnte sich ja jederzeit einfach scheiden lassen, um nicht für ihn aufkommen zu müssen.

    Wäre Gütertrennung/ein Ehevertrag ein Mittel, dass mein Mann in Zukunft nicht für meinen Vater aufkommen muss?

    Ich werde voraussichtlich weniger verdienen als mein Mann, da ich mich vernünftig um unsere Kinder kümmern möchte.

    Ich hoffe, Sie können mir einen Rat mit auf den Weg geben!

    Vielen Dank schon mal.

  89. meusel

    Wie kann ich als dauerhaft getrennt lebende Ehefrau das Vermögen unter uns aufteilen, ohne das die Erbrechte in Mitleidenschaft gezogen werden?
    Außerdem, können Ehemann und Ehefrau sich allein über die Aufteilung des Kapatals einigen und dann das Ganze beim Notar festhalten lassen?

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ meusel

    mit dem Notar liegen Sie ganz richtig. Lassen Sie sich dort zu einer Trennungsvereinbarung beraten.

  91. Katha

    Ist der Fall so schwierig, dass man nichts machen kann?

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ katha

    ich war in Urlaub und es ist fast unmöglich, die aufgelaufenen Fragen nachzuarbeiten.

    Eine Gütertrennung bringt nichts.

    Aber keine Angst, das Problem ist kleiner, als Sie denken. Lesen Sie dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/05/unterhalt-fuer-die-eltern-und-der-selbstbehalt/

  93. Katha

    Danke, ja das glaube ich Ihnen gern.

    Dann hoffen wir mal, dass Sie Recht haben!

    Vielen Dank

  94. merlin66

    Hallo,

    ich habe vor demnächst zu heiraten und wir möchten Gütertrennung vereinbaren. Nun habe ich in einem Artikel gelesen, dass bei Todesfall der Überlebende bei Zugewinn die Hälfte erhält und bei Gütertrennung ein Viertel. Wieso das? Ein Viertel von was? Das Haus war schon vorher da und soll dem Kind meines Zukünftigen aus einer früheren Beziehung zukommen. Geht es hier um gemeinsam erwirtschaftete Profite? Ich dachte immer, dass Gütertrennung alles ausschließt, das keiner was vom anderen bekommt. Auch keinen Zugewinn.
    Vielen Dank

  95. liri

    Hallo,

    Wie ich hier ja schon lesen konnte haftet man als Ehefrau nicht für die Schulden des Mannes. (Es sei denn man hat jemals etwas unterschrieben) Mein Mann hat Schulden gemacht und ich bin noch nicht sicher ob unsere Ehe das überstehen wird. Wir haben keinen Ehevertrag und ich war die letzten Jahre auch Student. Also ist kein Zugewinnausgleich (von beiden seiten) zu erwarten. Da ich jetzt aber durch das Studium recht gut verdiene werde ich im laufe der Jahre (hoffentlich) zu etwas Vermögen kommen. Nehmen wir an meine Ehe hält, wäre dann eine Gütertrennung sinnvoll?
    Wie sieht es aus wenn ich doch in das Haus meines Mannes investieren möchte? ZB Anschaffung einer Küche /
    Badezimmer? In welcher Form würde so etwas festgehaltne werden können?
    Vielen Dank im Vorraus für ihre Hilfe

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ liri

    ein Ehevertrag wird das sinnvollste sein. Lassen Sie sich von einem Notar beraten.

  97. liri

    Vielen vielen Dank!

  98. steffi

    Hallo,
    habe eine kurze Frage. Möchte gerne meinen langjährigen Freund heiraten. Er hat eine insolvente Firma und die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Seit ca. 6 Jahren habe ich eine andere Firma von ihm mit aufgebaut und unterstütze ihn. Ich habe aus erster Ehe ein behindertes Kind. Sollte ich Gütertrennung vereinbaren. Vielen DAnk für Ihr Info!

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    was ist denn mit der Fa. die Sie unterstützen? Bei Gütertrennung gehört sie nur ihm allein.

  100. Jana

    Hallo, ich stehe vor folgendem Problem: Mein Mann hat sich im letzten Jahr von mir getrennt. Wir haben einen ehelichen Sohn, mit dem ich im gemeinsamen Haus, das noch belastet ist, wohne. Die monatlichen Raten zahlt mein Mann in voller Höhe. Eigentlich wollen wir das Haus jetzt verkaufen und dann den „Gewinn“ hälftig teilen, aber es hat sich noch kein Käufer gefunden.
    Nun möchte mein Mann auf einmal eine Gütertrennung vereinbaren. Welche Folgen hätte das für mich?
    Mir ist eigentlich eher an einem nachehelichen Vertrag gelegen, bei dem zum Beispiel auch die künftigen Unterhaltsleistungen fixiert werden.
    Wozu raten Sie mir bzw. auf was muß ich achten?

  101. RA Thomas von der Wehl

    @ jana

    für einen fundierten Ratfehlen mir fast alle notwendigen Informationen. Gütertrennung scheint für Sie kaum sinnvoll.

    Ein notarieller Scheidungsfolgenvergleich macht hingegen Sinn. Regeln Sie darin die Unterhaltsfragen für sich (wieviel und wie lange), den Zugewinn, Hausrat, das Haus usw.

    Lassen Sie sich ggfls. vorher von einem Anwalt beraten, obwohl der Notar auch objektiv beraten und aufklären muß.

  102. Jana

    Danke für die Info!

    Ich werde meinen Mann mal fragen, was er mit der Gütertrennung bezwecken will.

  103. Inge

    Guten Morgen Herr von der Wehl,

    ich hätte gerne eine Information in folgender Sache.

    Der Zugewinn wurde ausgeglichen und gleichzeitig Gütertrennung vereinbart. Alles wurde schriftlich übers Gericht geregelt. Dann Scheidung. Der Mann heiratet wieder. In der 2. Ehe, besteht keine Gütertrennung.

    Falls der Mann verstirbt, geht rechtlich gesehen die Verpflichtung für den nachehelichen Unterhalt auf die Erben (die neue Ehefrau) über. Aber nur bis zur Höhe des Pflichtteils, was die Ex-Frau (1. Ehe) erhalten würde.

    Wie wird nun, bedingt durch die damalige Gütertrennung, prozentual gerechnet, können Sie es mir kurz in Zahlen erklären?

    Vielen Dank

    Inge

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ inge

    tut mir leid, dass ist ein zu kompliziertes und zu selten auftauchendes Problem, das zumal offenbar auch nur fiktiv ist. Das lässt sich in kurzen Worten nicht schildern. Bei mir tauchte es noch nicht auf und für aufwändige Recherchen finde ich derzeit nicht die Zeit.

  105. Inge

    Trotzdem Danke

  106. Sabine

    Mein Mann möchte eine Immobilie kaufen. Dies ist, ohne meine Zustimmung, nur mit Gütertrennung möglich. Wir haben drei Kinder. Ist eine nachträglich Gütertrennung möglich?

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    Sie können Gütertrennung jederzeit notariell vereinbaren, wenn Sie es wollen.

  108. Steffi

    Ich habe eine kurze Frage. Ich möchte meinen Freund heiraten. Dieser war bereits verheiratet und aus der Ehe ist eine noch minderjährige Tochter hervor gegangen. Für diese Tochter zahlt er Unterhalt. Die Exfrau hat notariell auf jegliche Unterhaltsforderung für sich verzichtet.
    Besteht die Gefahr, dass, wenn er nach unserer Heirat versterben sollte, ich für irgendwelche Forderungen von Exfrau oder Kind aufkommen muss ?
    Empfiehlt sich hier eine Gütertrennung ?
    Danke schon mal für die Beantwortung !

  109. Toshi

    Guten tag,
    meine frau und ich haben uns getrenn und lassen uns scheiden. jetzt meine frage….
    da unsere kinder bei mir weiter wohnen, und meine noch frau eine eigene wohnung hat aber noch fast keine einrichtung sagt sie immer sei froh ich könnte dir die halbe wohnung ausräumen….. darf sie das und was darf sie alles mitnehmen?

  110. RA Thomas von der Wehl

    @ toshi

    der Hausrat ist vernünftig aufzuteilen. Problem ist, wenn einer einfach alles mitnimmt. Dann muß das Gericht und der Anwalt helfen.

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    grds. haften die Erben auch für Unterhaltsansprüche. Gütertrennung hilft da nicht, allenfalls die Erbschaft auszuschlagen.

  112. nancy

    meine noch-frau und ich wollen nach unserer scheidung nichts mehr miteinander zutun haben. sie will mir auch nicht meine kinder zeigen. wir haben zwei gemeinsame eheliche kinder. sie möchte die unterhaltsansprüche nicht geltend machen. muss ich ihr durch das gesetz dennoch zahlen? könnte ich in form von einem ehevertrag vereinbaren, dass sie auf unterhaltszahlungen (für sich selbst und für die kinder) verzichtet?

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ nancy

    ein Ehevertrag mit Verzicht auf nachehelichen Unterhalt für die Frau ist bei 2 Kindern bereits problematisch. Ein Verzicht auf Kindesunterhalt steht nicht durch. Wenn aber kein Kindesunterhalt gefordert wird………gibt es auch nichts, es sei denn, Ihre Frau beantragt staatliche Transferleistungen, dann wird der Staat prüfen, ob Sie Unterhalt schulden.

    Ein Umgangsrecht haben Sie immer und das sollten Sie auch einfordern zum Wohl der Kinder, die auch einen Vater brauchen.

  114. knut23

    Ich lebe getrennt und zahle vollen Unterhalt für Frau und zwei schulpflichtige Kinder.
    Eine Scheidung ist noch nicht eingereicht.
    Mein verwittweter Vater hat sein Eigenheim verkauft und braucht Zinsen für sein Lebensunterhalt (kaum Rente).
    Er will mir nun dieses Geld schenken und dafür Unterhalt (anstatt Zinsen) bekommen.
    Wenn ich dieses Geld anlege und meinem Vater die Zinsen hiervon auszahle,
    1.) Muß ich die Zinsen versteuern?
    2.) Muß ich von diesem Geld, oder von diesen Zinsen meiner Noch-Frau etwas abgeben?
    3.) Sollte ich vorher die Scheidung einreichen?
    Danke im Voraus.

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ knut 23

    das ist eine vielschichtige Problematik und Sie sollten sich hier umfassend beraten lassen. Ich möchte mich hier nicht aus dem Fenster lehnen, da Weichen richtig zu stellen sind.

    Wenn Sie eine anwaltliche Empfehlung benötigen, bräuchte ich den Wohnort und schaue mal.

  116. knut23

    Der Wohnort ist Dorsten.

  117. RA Thomas von der Wehl

    @ knut 23

    fragen Sie mal hier

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt_thomas_scuric_in_dorsten-6059.html

  118. Rike

    1. Meine Mutter hat vor wenigen Wochen ihr Haus verkauft und bekommt das Geld aus dem Kauf Ende diesen Jahres. Meine Mutter heiratet im Herbst diesen Jahres. Ist das Geld nach wie vor das Geld meiner Mutter oder gehört es nach der Hochzeit beiden Ehepartnern.
    2. Müßten meine Mutter und ihr zukünftiger Ehepartner Gütertrennung vereinbaren, wenn das Geld weiter nur ihr gehören soll und im Fall des Erbfalles nur ihren Kindern und nicht auch den Kindern des zukünftigen Ehegatten mit zufallen soll?

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ rike

    das Geld gehört auch nach der Hochzeit nur der Mutter. Gütertrennung ist nicht zwangsläufig nötig. Den Erbfall sollten sie mit einem Testament regeln.

  120. brigitte

    Wir wollen in 14 Tagen heiraten. Ich habe aus meiner ersten Ehe Schulden. Mein zukünftiger Mann hat Vermögen. Kann er für meine Schulden herangezogen werden? Ist ehelicher Güterstand oder Gütertrennung in dieser Konstelation besser
    Bekomme ich bei Gütertrennung im Todesfall meines zukünftigen Mannes die gesetzliche Witwenrente und Rentenausgleich, weil er mich absichern möchte.

  121. RA Thomas von der Wehl

    @ brigitte

    1. Ihr Mann haftet nicht für Ihre Schulden.

    2. Bei Gütertrennung gilt im Erbfall: „Haben die Eheleute Gütertrennung vereinbart, entfällt die pauschale Erhöhung der Erbquote.“ § 1931 Abs. 4 BGB trifft für diesen Fall eine Sonderregelung. Bei Vereinbarung von Gütertrennung ist daher auch immer zu überlegen, ob eine Verfügung von Todes wegen errichtet werden soll.
    3. Witwenrente bekommen Sie.
    4. Der Versorgungsausgleich ist durch Gütertrennung nicht ausgeschlossen.

  122. Mike

    Hallo, geht nach Gütertrennung eine gemeinsame Steuererklärung und wie ist das bei Verzicht auf Versorgungsausgleich mit der Witwer-/enrente?

    Mike

  123. Sunny

    hallo!
    mein freund und ich wollen nächste woche heiraten!
    mein freund ist total verschuldet! Ist eine Gütertrennung ratsam? Muss ich in der Ehe für seine schulden die er vor der ehe gemacht hat aufkommen???
    wann steht mir geld oder ähnliches zu nach einer scheidung? mit oder ohne gütertrennung?

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny

    für die Schulden haften Sie nicht. Gütertrennung muß nicht sein.

  125. mandy

    hallo,

    ich habe voreheliche schulden und stehe in der schufa, mein mann möchte ein haus bauen.
    geht das ohne gütertrennung?

    würde mich über eine antwort freuen.

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ mandy

    das kann ich anhand der dünnen Fakten nicht beurteilen. Was ist mit Privatinso?

  127. Steve

    Hi,

    wir möchten heiraten und vorher die Gütertrennung vereinbaren.

    Vom Notar bin ich aufgefordert mein Vermögen anzugeben – ungefähr!!

    Was hat es für Konsequenzen wenn ich das Vermögen zu hoch oder zu niedrig angebe? Warum muss es überhaupt angegeben werden und sollte die Angabe nicht möglichst genau sein?

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ steve

    die Angabe ist nur für die Festlegung der Notargebühren.

  129. Luisa

    Hallo,
    mein Mann hat 2003 ein Haus gekauft mit Eigenkapital 120000 Eur. Der Rest (200000 Eur) ist auf 10 Jahre finanziert. Er ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
    Geheiratet haben wir 2004. Mein Mann ist selbstständig und ich bin bei ihm angestellt verdiene lediglich 380,- Eur aufgrund eines Ehegattenarbeitsvertrages.
    Was steht mir zu wenn wir uns scheiden lassen?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar.

    Ausserdem habe ich noch 2 Kinder 9 und 11 Jahre alt, die ich in die Ehe mitgebracht habe (sind nicht sein Kinder). Müsste mein Mann Unterhalt an mich zahlen im Falle einer Scheidung?

  130. RA Thomas von der Wehl

    @ luisa

    das Haus geh̦rte ihm schon vor der Ehe und allenfalls durch eine Wertsteigerung von 2004 Р2008 kann ein Zugewinn entstanden sein (sehr zweifelhaft)

    Zum Unterhalt kann ich nichts sagen, das muss ein beauftragter Fachanwalt prüfen.

  131. Fugleman

    Hallo Herr von der Wehl,
    meine Frau und ich haben vor 10 Jahren im Ausland geheiratet und in Deutschland beim Standesamt beglaubigen lassen.
    Jetzt möchte sich meine Frau von mir trennen.
    In der Heiratsurkunde steht Gütertrennung.
    Welche Zahlungen kommen jetzt auf mich zu (Unterhalt, Versorgungsausgleich etc.)?
    Haben wir trotzdem eine Zugewinngemeinschaft?
    Lohnt sich jetzt noch ein Ehevertrag, falls es erstmal bei einer Trennung bleibt, oder sollten wir uns lieber scheiden lassen?

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ fugleman

    ich kann das nicht beurteilen und weiß – mangels Fakten – noch nicht einmal, welches Rechtssystem hier anwendbar ist. Das wird ein auf internationales Recht spezialisierter Fachanwalt prüfen müssen.

  133. Fugleman

    die Hochzeit fand auf Mauritius statt.Wir sind beide deutsche Staatsbürger.
    Kennen Sie evtl. solche Fachanwälte, an die ich mich wenden kann?
    Danke schon mal für Ihre Mühe.

  134. Sissi

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    bei der Heirat 1998 haben mein Mann und ich keinen Ehevertrag geschlossen, obwohl ich bereits vermögender war als er (ich bin 10 Jahre älter als er).
    Nun habe ich im Laufe der Ehejahre immer wieder erlebt, dass mein Mann leider gar nicht mit Geld umgehen kann, dafür aber sehr risikofreudig ist!

    Bereits kurz nach der Heirat hat er mir meine kompletten Ersparnisse „abgeschwatzt“ (ich konnte zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht nein sagen…wie doof!). Diese ca. 80.000 DM hatte ich vor der Eheschließung alleine angespart. Durch seine Aktienspekulationen ging alles verloren.
    Wir haben danach vereinbart, dass dies nie wieder passieren darf und haben vorsorglich auch unsere Gehaltskonten getrennt.

    Nun hat er vor einiger Zeit wieder begonnen, gegen meinen Willen Aktien zu kaufen! Dazu hat er sich von seinen Eltern Geld geliehen bzw. einfach seinen Dispokredit auf dem Girokonto genutzt. Auch dieses in Aktien angelegte Geld ist inzwischen wieder fast ein Totalverlust. Außerdem fehlt uns das Geld, das er für die Schuldzinsen bezahlen muss, ja auch im Familieneinkommen. Das will er aber nicht einsehen – schließlich wäre es ja sein Konto.

    Mir macht diese Einstellung furchtbare Zukunftsangst, weil wir erst vor 2 Jahren gemeinsam gebaut und auch noch zwei kleine Kinder (2/7 Jahre) haben. Die Kreditschulden für das Haus sind noch sehr hoch.

    Nun habe ich meinen gut bezahlten Job aufgeben müssen und eine Abfindung erhalten. Wieder drängt er mich, ihm das Geld für neue Immobiliengeschäfte zur Verfügung zu stellen. Ich habe natürlich NEIN gesagt. Nun will er alleine einen Kredit in Höhe von 50000 Euro für dieses Immobiliengeschäft aufnehmen. Aber das bringt uns mit unserer eigenen Finanzierung in Gefahr!!!

    Meine Frage: bleibt jedoch:

    Wie kann ich mich und meine Kinder nachhaltig vor seiner Spielsucht schützen?!? Können wir unsere Finanzen noch irgendwie trennen?? Hat er Anspruch auf die Hälfte meiner Abfindung???

    Danke für Ihre Antwort

  135. batmann

    Folgende Situation: der Vater meiner Frau stibt und hinterlässt meiner Frau ein stattliches Erbe. Wie kann verhindert werden dass ich (der Ehegatte) am Erbe partizipiere? Abwandlung: wie ist der Fall zu beurteilen, falls meine Frau vor ihrem Vater stirbt?
    Danke für eine Antwort!

  136. Maria

    Die Frau meines Nachbarn ist nach 18jähr. Ehe jetzt ausgezogen. Die älteste Tochter (17 J.) ist mit ihr gegangen u. die Jüngste (16 J.) wohnt weiterhin bei ihm. Anfang der Ehe wurde Gütertrennung vereinbart. Sie hat die Wohnung komplett leergeräumt und einschl. der Hochzeitsgeschenke alles mitgenommen, da sie ja die Möbel während der Ehe von ihrem Konto bezahlt hat. Gewohnt hat sie ihm Haus ihres Mannes, welches die Eltern auf ihn in der Ehezeit haben umschreiben lassen. Er musste von seinem geringen Einkommen (ca. 1200 € Netto) für sämtliche Kosten des Hauses aufkommen und ihr noch 400 € Haushaltsgeld zahlen. Dadurch blieb ihm fast nichts und sie hat sich während der Ehe (Einkommen einschl. Kindergeld ca. 1.800 €) eine Eigentumswohnung zusammensparen können. Anfangsvermögen war bei beiden nicht vorhanden.
    Gibt es da noch irgendeine Möglichkeit des Zugewinnausgleiches? Wäre es sinnvoll, für seine jüngste Tochter mit Hilfe eines RA noch Unterhalt zu fordern?
    Ist es nicht äußerst unmoralisch, den Ehepartner so auszunutzen und eine entsprechend berechnende Ehe zu führen, in dem sie sich nicht an den Wohnkosten beteiligt?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

  137. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    wenn Gütertrennung vereinbart wurde, kann der Zugewinnausgleich nicht durchgeführt werden.

    Ob der gesamte Hausrat der Frau zusteht, scheint aber fraglich.

    Beide Eltern schulden für das Kind, dass bei dem anderen lebt, Unterhalt.

  138. Petra

    hab auch mal eine frage…mein mann und ich trennen uns….ohne streit…..wir haben ein haus zusammen gebaut…stehen beide im grundbuch….nun ziehe ich weg und er behält das haus….ich muss dann meinen teil abtreten…( auf dem haus sind noch 110000 euro schulden , bei verkauf würde man sicherlich gewinn machen)..da er aber nun drin wohnen bleibt..steht mir da was zu…eine auszahlung…oder so?..er meint da er ja meine schulden übernimmt , steht mir nichts zu….aber er könnte ja nach meinem auszug das haus verkaufen und der gewinn gehört ihm dann alleine…was es jetzt ja nicht tun würde…..wie ist da die rechtsklage….kann ich eine art ausgleich verlangen???

  139. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    die Rechnung ist ganz einfach:

    Wert des Hauses z.B. 160.000 EUR.
    Belastung noch 110.000 EUR

    Freier Wert = 50.000 EUR
    1/2 davon, also 25.000 steht Ihnen zu.

    Das Problem ist immer die konkrete Wertermittlung, da hier die Auffassungen natürlich auseinanderstreben. Ihr Mann wird den Wert immer sehr gering ansetzen wollen, Sie dagegen möglichst hoch.

    Oft wird ein Gutachter eingeschaltet werden müssen.

    Wenn weiteres Vermögen da ist, wird man das Haus aber in den Zugewinnausgleich packen müssen und dann kann, wenn Ihr Mann Anfangsvermögen hatte, Ihr Ausgleichsanspruch sinken.

  140. Siegfried

    Meine Ex und ich haben vor der Ehe Gütertrennung vereinbart weil die Eltern ein Haus auf meine Ex übertragen haben.

    Die Scheidung ist eingereicht:
    Habe ich Anspruch auf irgendwelchen Hausrat bzw. Möbel etc. trotz der Gütertrennung?
    Und wir haben das Elterliche Haus komplett umgebaut und das Geld überwiegend von meinem Gehalt gespart da meine Ex nicht gearbeitet hat. Habe ich hier irgendeinen Anspruch??

    mfg

  141. RA Thomas von der Wehl

    @ siegfried

    die Hausratverteilung ist von der Gütertrennung unabhängig und durchzuführen.

    Ob Sie einen Ersatzanspruch z.B. aus ehebedingten Zuwendungen haben, ist für mich nicht zu beurteilen. Da müssen Sie einen Fachanwalt beauftragen, wobei ich gern bei Bedarf eine Empfehlung aussprechen kann.

  142. Günter

    Lebe getrennt, Kinder bei Mutter.Bekommen noch Geld von der Krankenkasse zurück.
    Steht mir die hälfte zu ?
    geht um ein paar Tausend Euro

  143. Tanja

    Hallo mein Mann und ich stehen vor einem riessigen Berg voller Fragen und es eilt!Ich war schon mal verheiratet dort sind 3 kinder entsanden und schulden!vor 2 jahren habe ich insollwenz gemacht und neu geheiratet,ich bin Hausfrau und Mutter!!!Jetzt möchte mein jetztiger Mann ein Haus kaufen,jede Bank sagt das wäre kein Problem-auser ich,ich bin das Problem.Ich darf keine schulden machen!Und die Bank verlangt eine Gütertrennung-dann bekämme mein Mann Kredit für denn Haus kauf!Ohne Gütertrennung bekämm er solch eine Summe nicht!Kann man eine gütertrennung rückgängig machen? Steht mir Witwen Rente zu?Ändert sich was bei der Lohnsteuerkarte?Ändert sich was beim Lohnsteuer Jahresausgleich?Bekämme ich Unterhalt im Falle einer Scheidung?Muss ich meine Krankenversicherung selber bezahlen bei Gütertrennung?Kann er ein Testament schreiben und mir trotzdem das haus -geld-rente usw vermachen?(zb wenn es schuldenfrei ist)??Was muss ich soonst noch wissen,das es mir als Hausfrau nicht soo schadet??!!Danke

  144. Beate

    Was kostet es eine Gütertrennung zu beantragen?

  145. RA Thomas von der Wehl

    @ beate

    das hängt von Ihrer Vermögenssituation ab. Befragen Sie bitte einen Notar, dessen Gebühren ich nicht gut kenne. Aber sehr teuer ist es nicht.

  146. Erwin

    Hallo,

    im Testament meines Bruders sind meine Kinder bedacht. Wie verhält es sich nach einer Heirat meines Bruders.

  147. RA Thomas von der Wehl

    @ erwin

    wie es sich anhört, kann Ihr Bruder doch jederzeit sein Testament ändern. Wenn er heiratet hat seine Frau in jedem Fall ein Erbrecht, idR 1/2.

  148. Werner

    Wo kann kann ich einen Gütertrennungsvertrag
    der vor 9 Jahren abgeschlossen wurde wieder aufheben. Wir haben beide keinen Zugewinn,
    jedoch wollen wir diesen nicht mehr, da meine Frau irgend wann einmal eine größere Summe erbt.Wie ist das im Todesfall ?Hat der Ehemann einen Anspruch auf das Sparbuch bezw. Festgeld , wenn der Vertrag bestehen bleibt ? Wie ist das geregelt, wenn einer der beiden Sirbt ? Witwen oder Witwer Rente ? Vielen Dank.

  149. RA Thomas von der Wehl

    @ werner

    beim Notar wo sie gemacht wurde oder bei jedem anderen Notar. Der kann alles erläutern.

  150. koko

    ich habe vor meiner Ehe ein Haus gekauft, welches ich auch in der Ehe selbst abbezahlt habe. Wir haben Gütertrennung vereinbart. Mein Mann hat aber eine neue Haustür und Heizung für dieses Haus während der Ehe bezahlt. Muß ich bei Scheidung meinen Mann dafür auszahlen?

  151. Sabine

    Was passiert, wenn ein partner sirbt und man hatte

    gütertrennung. ( Vermögen, usw. )

  152. Erika

    Im Falle eines Unfalles o.dergl. des Partners, hat die Partnerin trotzdem Entscheidungsfreiheit auf die Güter trotz Gütertrennung? Muß bzw. kann der Partner durch einen Testament festlegen, dass 100% die Partnerin weiterhin Entscheidungsfreiheit hat. Kann der Vertrag Gütertrennung wieder rückabgewickelt werden? Und kann man in diesem Vertrag nur spezielle Punkte für die Gütertrennung durchführen?
    Mit eine schnelle Antwort ist uns geholfen. Danke

  153. Claudia

    Möchte gerne wissen, wenn ich mich für eine Gütertrennung entscheide, wie sieh es dann mit dem Rentenrecht aus, hätte mein Partner oder ich Anspruch auf einen Anteil des anderen?

    Würde mich auf eine Antwort freuen. Danke!

  154. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    Die Gütertrennung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich.

  155. Melanie

    Guten Abend,

    ich habe zwei Fragen:

    1. Wie kann man den Versorgungsausgleich auch ohne Abschluß eines Ehevertrages ausschließen?

    2. Mein Partner und ich leben im Haus meiner Mutter und wir kümmern uns vor und auch nach der Eheschließung um den Unterhalt des Hauses und dessen Sanierung. Welchen Anspruch hätte mein zukünftiger Mann im Falle einer Trennung (wenn ein Ehevertrag abgeschlossen wurde) auf das Haus? (Schließlich hat er mit seinem Geld gewisse Investitionen getätigt.)

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  156. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    1. gar nicht

    2. welche Ansprüche der Partner an das Haus hat, hängt natürlich von dem Inhalt des Ehevertrages ab. Grundsätzlichen wird es für ihn schwierig, nach der Trennung seine Investitionen wieder herauszubekommen, zumal man diese in der Regel nicht gesondert auflistet und oft schwer beweisen kann.

    Wenn die zukünftigen Eheleute eine faire und auch nach der Trennung nachweisbare Lösung wünschen, sollte eine solche Lösung im Ehevertrag festgelegt werden.

  157. Benyamin

    Guten Tag,

    bei der Eheschließung soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Bei mir steht ein Erbe vom vermietenen Immobilien aus, ansonsten liegt bei mir ein „ordentliches“ monatliches Einkommen aus unselbstständiger Arbeit vor. Bei meiner Frau ist von einer durchgehenden Erwerbstätigkeit auszugehen (Teilzeit während kleiner Kinder). Der Ehevertrag soll:

    1. den Wertzuwachs der Immobilien vom Zugewinn ausschließen.
    2. Die Mieterträge der Immobilien von der Unterhaltsberechnung ausschließen.
    3. Gemeinsame Anschaffungen (Haus der Familie) sollen geteilt werden.

    Meine Fragen:

    a) Sollte obenstehende Regelung besser auf einer Zugewinngemeinschaft oder einer Gütertrennung basieren.

    b) Inwieweit ist Punkt 2 haltbar, wenn ich aufgrund der Mieteinnahmen meine abhängige Beschäftigung reduziere oder aufgebe.

    Herzlichen Dank und Grüße!

  158. RA Thomas von der Wehl

    @ benyamin

    grundsätzlich tue ich mich bei diesen Fragen etwa schwer. Die Fragen sollten letztlich von dem beurkundenden Notar beantwortet werden. die von Ihnen gewünschten Regelungen sind mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft möglich. Dies hat den Vorteil, dass die Nachteile der Gütertrennung (speziell im Erbfall) nicht anfallen.

    Wenn Kindesunterhalt zu zahlen ist und Sie ihre abhängige Tätigkeit aufgeben und nur noch aus den Einnahmen der Immobilien leben, habe ich Zweifel, dass diese Einnahmen, trotz Ehevertrages, nicht als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen anzusehen sind.

  159. Benyamin

    @RA von der Wehl

    Ich bedanke mich für Ihre Auskunft herzlich. Dies hilft mir erst einmal weiter.

    Eine Nachfrage hätte ich noch: Ist es ausreichend, für den Ehevertrag einen Notar aufzusuchen, oder ist eine vorherige, anwaltliche Beratung sinnvoll?

    Kleine Ergänzung zu meiner ersten Frage: Kindesunterhalt ist absolut unstrittig und wäre im Fall der Fälle selbstverständlich (meines Wissens auch geregelt durch die Düsseldorfer Tabelle?). Meine Frage bezog sich auf die geschiedene Ehefrau, wenn diese wieder berufstätig ist. Letztendlich soll keiner der Beteiligten ohne Auskommen sein.

    Viele Grüße!

  160. RA Thomas von der Wehl

    @ benyamin

    auch wenn meine Anwaltskollegen mir das vielleicht übel nehmen, denke ich, dass die Beratung eines versierten Notars ausreichend sein müsste.

    Wenn Kinder da sind, besteht in der Regel ein Anspruch der Kindesmutter auf Betreuungsunterhalt. Sollte der Fall eintreten, dass sie nur noch aus den Einkünften der Immobilien leben, sich zwar bereit erklären Kindesunterhalt zu zahlen, aber keinen Betreuungsunterhalt, so stünde die Kindesmutter ohne eigenes Einkommen da.

    Dies ist genau der Fall, in dem die gegnerischen Anwälte und auch die Richter anfangen zu überlegen, ob dieser Ehevertrag wirksam sein kann. Ich habe da erhebliche Zweifel.

  161. anneke

    Guten Tag, Herr von der Wehl,
    mein Mann und ich werden uns trennen, aber vorerst nicht scheiden lassen. Er möchte jetzt einen Ehevertrag machen, in dem auch die Gütertrennung vereinbart werden soll. Der Versorgungsausgleich soll derzeitig noch nicht von der BfA festgelegt werden, er will mir Unterhalt zahlen.
    Nun sagte mir jemand, Gütertrennung bedeute, dass ich in diesem Fall keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich hätte, falls es später doch zur Scheidung kommt oder im Todesfall meines Mannes.
    Ist das tatsächlich der Fall?

  162. Shakotai

    Ein Kluger sagte mal, heirate erst, wenn das Geld für die Scheidung zusammen ist. 🙂
    Auch daher folgende Frage: Ein Paar möchte heiraten, er hat sich vor kurzem selbständig gemacht, steht unternehmerisch noch auf wackeligen Beinen. Was passiert, wenn er in der Ehe das Unternehmen auf den Bauch legt? Haftet sie als Ehepartner mit? Wäre hier die Gütertrennung ein Mittel, um dies zu vermeiden? Gibt es weitere/andere?
    Nachdem er im Bekanntenkreis einige Kleinunternehmen durch Scheidung baden gehen sah, ist dies auch ein Mittel das zu vermeiden?

  163. RA Thomas von der Wehl

    @ shakotai

    wie bei allen Schulden gilt auch bei den Schulden aus der Insolvenz einer Verständlichkeit, dass der Ehepartner, der mit dem Unternehmen des anderen nichts zu tun hat, auch nicht für die Schulden haftet. Wenn also nur der Ehemann das Unternehmen betreibt, ist eine Gütertrennung nicht notwendig.

  164. RA Thomas von der Wehl

    @ anneke

    die Aussage, dass bei Vereinbarung der Gütertrennung der Versorgungsausgleich nicht stattfindet, ist falsch.

    Umgekehrt ist allerdings richtig, dass gem. § 1414 BGB die Gütertrennung eintritt, wenn die Eheleute den Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbaren. Vielleicht wurde hier einiges verwechselt.

    Ein Versorgungsausgleich kann ohnehin erst dann durchgeführt werden, wenn die Scheidung beantragt wurde. Für den Versorgungsausgleich gelten Stichtage, insbesondere der Endstichtag, der durch die Einreichung des Scheidungsantrags gesetzt wird.

    Durch die Gütertrennung haben sie eindeutig erbrechtliche Nachteile für den Fall des Todes ihres Ehemannes.

  165. Shakotai

    Danke für die schnelle Antwort. Es ergeben sich jedoch zwei weitere Fragen:
    Sofern ich die Rechtsprechung richtig verstehe ergeben sich für den Ehegatten im Falle einer Insolvenz keine Verpflichtungen aus dem Unternehmen. Jedoch für den Unternehmer, falls er das Unternehmen während der Ehezeit zum Erfolg führt und es zu einer Scheidung kommt. Gleich ob der Ehegatte am Unternehmenserfolg beteiligt war oder nicht, er muss diesen quasi auszahlen. (Korrigieren sie mich, wenn ich falsch liegen sollte) Angenommen, die Partner haben Gütertrennung vereinbart, ist dann eine ‚Auszahlung‘ noch erforderlich?
    Weiter sprechen sie in Ihrer Antwort an Anneke von erbrechtlichen Nachteilen bei der Gütertrennung. Wo liegen diese und kann man sie z. B. durch ein intelligentes Testament umgehen?

  166. RA Thomas von der Wehl

    @ shakotai

    ich würde vorschlagen, dass sie sich von einem Notar intensiv beraten lassen. Wenn ich Sie richtig verstehe, sprechen Sie zunächst von einem erfolgreichen Unternehmen und einer anschließenden Scheidung. Der gesetzliche Güterstand ist die Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass ohne Ehevertrag und ohne güterrechtliche Regelung das Unternehmen bei Scheidung bewertet wird und ein etwaiger Zugewinn hälftig an den anderen Ehepartner aus zu zahlen ist. Sollte allerdings die Gütertrennung vereinbart worden sein, findet natürlich der Zugewinnausgleich nicht statt. Dies ist aber kein Problem gemeinsamer Schulden.

    Die erbrechtlichen Nachteile habe ich oben kurz skizziert. Dort heißt es:

    Bei Gütertrennung entfällt die erbrechtliche Privilegierung des Ehegatten nach § 1931 BGB und die Steuerfreibeträge sinken dramatisch.

    Einzelheiten kann ich dazu leider nicht ausführen, dies würde den Rahmen sprengen.

  167. Shakotai

    Ich hatte bereits den Entschluss getroffen mich mit einem Notar zusammenzusetzen, wollte mich nur im Vorfeld informieren. Danke, sie haben mir wertvolle Hinweise gegeben, das ich mich zuvor weiter einlesen kann.

  168. meiser

    Hallo ich habe auch eine Frage bezüglich Gütertrennung.

    Ich will meine freundin bald heiraten und weis noch nicht ob gütertrennung sinnvoll ist.

    Meine eltern besitzen mehrere immobilien die, wo evtel demnächst eine schenkung und in ferner zukunft ein erbe ansteht.

    Wenn man verheiratet ist ohne ehevertrag mit gütertrennung. Hat die Frau bei einer eventeullen scheidung direkt anspruch auf die hälfte der immobilien ?

    würde mich über feedback freuen.
    Danke wünsche allen ein frohes fest

  169. Alex

    Guten Tag, Herr von der Wehl.

    Zur Zeit informiere ich mich ein wenig über Eheverträge und bin eher durch Zufall hier gelandet.

    Ich bin wirklich begeistert über den Service, den Sie den Menschen hier leisten.

    Freundliche Grüsse

    Alex

  170. XY Schulz

    Hallo zusammen,

    habe folgende Frage: Mein Mann und ich sind seit ca. 1 1/2 Jahren verheiratet und legen uns jetzt Eigentum (bauen ein Einfamilienhaus, haben schon das Grundstück gekauft) zu. Die Mutter meines Mannes ist an Multiple Sklerose erkrankt und nicht mehr berufstätig, bekommt Rente und Grundsicherung. Meine Eltern sind sehr vermögend (3 Einfamilienhäuser und einige Sparguthaben). Jetzt möchten wir gerne vorsorgen, für den Fall, das wir einmal von meinen Eltern etwas erben und die Mutter meines Mannes evtl. mal ins Heim o.ä. muss. Können wir da in irgendeiner Weise für sie unterhaltspflichtig werden und dies bspws. durch einen Ehevertrag (evtl. Gütertrennung) umgehen. Im Moment haben wir keinen Ehevertrag und somit den gesetztl. Güterstand vereinbart. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich da für uns? Und die Frage ist auch, in wieweit wir überhaupt unterhaltspflichtig für meine Schwiegermutter werden können? Müssten wir auch irgendwann unser Eigentum dafür verkaufen?
    Bitte um Rückantwort! Danke!

  171. RA Thomas von der Wehl

    @ xyschulz

    grundsätzlich können die Kinder natürlich für die Eltern unterhaltspflichtig werden. Lesen Sie bitte dazu hier meinen grundlegender Artikel.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/05/unterhalt-fuer-die-eltern-und-der-selbstbehalt/

    Das Vermögen des anderen Ehepartners, dessen Elternteil nicht von der Unterhaltspflicht betroffen ist, wird natürlich nicht verwertet. Auch ein Einfamilienhaus der Eheleute muss nicht verwertet werden.

  172. LyGa

    Hallo,

    ich habe eine Frage: Wir heiraten im Juni und mein Verlobter hat ein Kind mit einer anderen Frau. Er kann derzeit aber kein Unterhalt zahlen, da er zu wenig verdient. Muss ich nach der Hochzeit für sein Kind zahlen? Wenn ja, würde eine Gütertrennung dies verhindern?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    Mfg,

    LyGa

  173. LyGa

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Wir wollen im Juni heiraten und mein Verlobter hat bereits ein Kind von einer anderen Frau. Diese verlangt nun Unterhalt, das mein Verlobter aber nicht zahlen kann. Muss ich nach der Hochzeit für das Kind zahlen, wenn wir keine Gütertrennung durchführen, oder kann das Amt nicht an mein Geld heran?
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Mfg,

    LyGa

  174. RA Thomas von der Wehl

    @ lyga

    die neue Ehefrau muss nicht direkt für den Unterhalt der Kinder haften, aber indirekt kommt eine Beteiligung in Betracht. Wenn der Kindesvater den Kindesunterhalt nicht zahlen kann, aber wieder verheiratet ist, kann das Einkommen der neuen Ehefrau insofern herangezogen werden, als der Selbstbehalt des Kindesvaters gesenkt werden könnte. Mit einer Senkung des Selbstbehaltes könnte der Kindesvater leistungsfähig und damit zahlungspflichtig werden.

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  175. Lizzy

    Wir leben in Trennung und haben seinerzeit Gütertrennung vereinbart. Im Lauf der Jahre (mein Mann hatte immer Schulden) habe ich nicht gearbeitet, aber alles was ich hatte in Haus und Haushalt gesteckt. Auch meine Mutter hat viel zugeschossen.
    Es wurden von meinem Mann (Kaufvertrag auf ihn) 2 Autos gekauft, jeweils eines auf einen von uns zugelassen.
    Mein Mann besteht jetzt darauf, dass beide Autos allein ihm sind, da er Alleinverdiener in der Zeit war und auch der Käufer der Wagen ist.
    Hat er recht? Steht mir nicht das auf mich zugelassene Auto (von dem ich bereits auch seit 2 Jahren Steuer und Versicherung allein bezahle) zu?
    Mein Job hängt von dem Auto ab und ich kann mir noch keines leisten.

  176. RA Thomas von der Wehl

    @ lizzy

    das Problem lässt sich möglicherweise über die Vorschriften der Hausratsaufteilung lösen. Wenn ein oder beide Autos in der Familie für die Familie genutzt wurden, sind diese Fahrzeuge zum Hausrat zu bewerten und der Hausrat ist vernünftig aufzuteilen. Vernünftig wäre dabei nicht, wenn einer beide Fahrzeuge bekommt und andere gar keins.

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  177. Uli

    Hallo, seit Anfang des Jahres bin ich Geschäftsführender Gesellschafter (einer von 3) Um eine höhere Kreditlinie zu bekommen, soll ich eine Bürgschaft ablegen- soweit sogut. Wenn diese Bürgschaft in Anspruch genommen werden sollte, wird dann auch das Vermögen meiner Frau „herangezogen“? Kann Sie sich mit einer Gütertrennung davor schützen? Ich habe relativ vermögene Schwiegereltern, die unseren Kindern recht viel Geld geschenkt haben- kann man das auch durch die Gütertrennung schützen? Vielen Dank für die Antwort, Uli

  178. RA Thomas von der Wehl

    @ uli

    wenn es sich um eine persönliche Bürgschaft gehandelt, kann Ihre Frau oder deren Vermögen nicht bei Inanspruchnahme herangezogen werden.

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  179. manfred

    hallo,bin seit 12 jahren verheiratet und habe 3 kinder bin seit zwei jahren arbeitslos, habe von meiner langjährigen selbstständigkeit sehr hohe schulden erwirtschaftet. meine frau möchte nun die gütertrennung, weil sie befürchtet man kann ihre möbel, tv, laptop….
    pfänden wenn der gerichtsvolzieher kommt. was soll ich tun?

  180. RA Thomas von der Wehl

    @ manfred

    die üblichen Gegenstände in einem Haushalt, sind ohnehin nicht pfändbar. Ich erlebe es nur ganz selten, dass der Gerichtsvollzieher überhaupt einmal einen Gegenstand pfänden kann. Außerdem haftet Ihre Frau nicht für Schulden, die Sie allein gemacht haben. Letztlich würde ich Ihnen raten, sich einen Termin bei der Schuldnerberatung geben zu lassen und zu prüfen, ob sie eine private Insolvenz beantragen sollten.

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  181. Klaus

    Hallo,
    ich habe vor meiner Ehe Schulden gemacht und habe Privatinsolvenz angemeldet. Im Moment befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit habe ich geheiratet und jetzt plant meine Frau ein Eigenheim zu kaufen. Mir ist bewusst, das der Kredit allein auf Sie laufen muss, da ich ja sonst wieder Schulden mache. Meine Frage wäre, müssen wir jetzt eine Gütertrennung vereinbaren, oder ist dies nicht notwendig? Meine Bedenken sind, dass das Haus in der Ehe angeschaft würde und somit die Hälfte des Hauses in die Insolvenz fließt und mir genommen werden könnte.
    Oder geht es auch ohne Gütertrennung ohne das mir Nachteile entstehen ?

    Herzlichen Dank und Grüße aus Thüringen

  182. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    ein Problem könnte nur dann auftauchen, wenn sie innerhalb der Wohlverhaltensphase in ein Scheidungsverfahren geraten und dort über den Zugewinnausgleich entschieden werden müsste. Sollte dann hinsichtlich des Hauses tatsächlich ein Zugewinn zu konstatieren sein,würde dieser Zugewinn möglicherweise in die Insolvenzmasse fließen. Insofern könnte eine Gütertrennung sinnvoll sein, zumal man diese auch jederzeit wieder aufheben kann.

    Ob die oben geschilderten Voraussetzungen allerdings alle gleichzeitig eintreten können, wage ich zu bezweifeln.

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  183. B-Hille

    Meine frage ist, muss ich für meine Mutter Ihrer Schulden aufkommen, wenn ich ein Vermögen Erwerbe?

  184. Lilo

    Meine Eltern wollen im Falle dass ich heirate, einen Vertrag mit Guetertrennung mache. Sie haben mir einige Wohnungen ueberschrieben, (teilweise schon 10 Jahre her, teilweise weniger.) Auf allen Wohnungen haben sie Nutznies, so lange sie leben. Ich selbst habe kein Vermoegen auf das ich jetzt Zugriff habe und mein Beruf wird mir aus Erfahrung und erschwerend weil wir auch schon 3 mal umgezogen sind wegen seines Berufs nur zu ein Existenzminimum verhelfen koennen. Mein Partner hat auch kein Vermoegen. Er arbeitet und ich bin zuhause und erziehe unsere Tochter. Was sollte ich im Vertrag der Guetertrennung fuer mich und fuer uns als Paar beruecksichtigen, unabhaengig von dem was meine Eltern wollen (abgesehen von der Regelung dass wenn einer stirbt die Zugewinngemeinschaft einsetzen soll?)

  185. RA Thomas von der Wehl

    @ lilo

    ich habe in diesem Forum nicht die Möglichkeit, ihnen die grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen zur Gütertrennung vollumfänglich darzustellen. Da der Vertrag ohnehin bei einem Notar gemacht werden muss würde ich vorschlagen, dass sie ein Beratungsgespräch mit einem Notar vereinbaren und sich erläutern lassen, was in ihrer persönlichen speziellen Situation Sinn macht.

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  186. Liane

    Hallo

    Ich möchte mich scheiden lassen. Wir haben vor der Ehe ein Haus gebaut. Das Grundstück gehört mir und somit steht das Haus auch auf meinem Namen. Dies ist nun knapp 2,5 Jahre her. Welchen Anspruch hat mein Mann nach der Scheidung an dem Haus. Und können mein Schwiegervater & Schwager Geld für die Stunden die Sie freiwillig beim Bau unseres Hauses geholfen haben, verlangen?

  187. RA Thomas von der Wehl

    @ liane

    Das Haushalt fällt natürlich in den Zugewinnausgleich, aber in 2,5 Jahren Ehe wird kaum ein messbarer Zugewinn da sein. die Problematik der Mithilfe von Verwandten beim Hausbau ist kompliziert. Ich habe dazu mal etwas geschrieben.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/03/06/vater-hilft-beim-hausbau/

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  188. Gerd

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    meine Frau und ich haben vor unser Hochzeit einen Ehevertrag mit Gütertrennung i.S. der §§ 1414 ff. BGB abgeschlossen. Meine Frau hat ihr elterliches Haus geerbt, in dem wir seit Jahren leben, und eigenständig bewirtschaften, und will mich nun zur Hälfte daran beteiligen (Gundbucheintrag). Bin ich dann hälftiger Eigentümer des aktuellen Bestandes, auch wenn sie vor dem Erbe in das Haus investiert hat? Wie werden meine künftige Investitionen in dieses Haus (z.B. Wärmedämmung, Heizung etc.) bei einer eventuellen Scheidung mit dem bestehenden Ehevertrag „verrechnet“?

  189. RA Thomas von der Wehl

    @ gerd

    Ich würde Ihnen raten, da sie ohnehin mit der Eigentumsübertragung zu einem Notar müssen, dass sie ihren Ehevertrag mitnehmen und mit dem Notar besprechen, was nunmehr die sinnvollste Vertragsgestaltung für Sie wäre. Der Notar kann dann auch Regeln treffen, wie Investitionen einzelner Eheleute in das Gemeinschaftseigentum bewertet werden.

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  190. jupp

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Haus (Grundbucheintrag jeweils zur Hälfte). Das Haus wurde jedoch alleine aus meinem Vermögen bezahlt.

    Kurz nach Eheschließung haben wir folgenden Ehevertrag geschlossen:
    Wir ändern für unsere Ehe hiermit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie folgt ab:
    a) keiner von uns soll den Beschränkungen der §§ 1365 und 1369 BGB unterworfen sein.
    b) Ein Zugewinnausgleich nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB soll für den Fall einer Scheidung unsere Ehe nicht erfolgen.
    Im Übrigen bleibt der gesetzliche Güterstand bestehen.
    Des Weiteren wurde der Ausschluss des Versorgungsausgleichs geregelt.

    Muss ich das Haus meiner EX-Frau hälftig auszahlen, oder habe ich einen alleinigen Anspruch auf das Haus?

    Für Ihre Antwort wäre ich Ihne sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

  191. RA Thomas von der Wehl

    @ jupp

    entscheidend ist, dass nach den Eigentumsverhältnissen beide Eheleute hälftige Eigentümer des Hauses sind. Wer letztlich das Haus bezahlt hat, spielt keine Rolle. Damit gehört Ihrer Frau 1/2 des Hauses und wenn Sie das Haus behalten wollen, werden Sie Ihrer Frau auszahlen müssen.

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  192. K. Hofmann

    Ich war vor meiner Heirat selbständig und habe aus dieser Zeit voreheliche Schulden, mit denen meine Frau sowieso nichts zu tun hat. Wir haben keine Gütertrennung. Was passiert, wenn ich nun wegen dieser Schulden in die private insolvenz gehen würde? Wird das Vermögen meiner Frau dann mit eingerechnet? Sie besitzt ein Haus und auch Bargeld aus der Zeit vor unserer Ehe. Wer weiß Rat?

  193. Felix

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal ein paar Fragen:
    Ich will mir ein Grundstück kaufen und ein Haus drauf bauen, dafür werde ich einen Kredit benötigen.
    Wenn ich nun meine Freundin heirate gehört ihr das haus dann mit wenn wir nichts vereinbahren und keinen Vertrag erstellen?

    wie sieht es aus wenn wir dann geheiratet haben und Sie mir dann hilft den Kredit ab zu zahlen.Hat Sie bei einer Scheidung anspruch auf das Haus?

    Welche Vertragsform sollte ich wählen um mich zu sichern das WENN (was ich nicht hoffe aber schneller geht als man denkt) wir uns trennen das mein Haus auch mein Haus bleibt.

    mit freundlichen Grüßen
    Felix

  194. RA Thomas von der Wehl

    @ felix

    entscheidend für die Eigentumsfrage ist, wem das Grundstück gehört. Sollte das Grundstück Ihnen allein gehören, bleiben sie auch allein Eigentümer des Hauses. Sollten Sie ihre Freundin dann heiraten, käme allenfalls eine Beteiligung an dem Wert des Hauses über den Zugewinnausgleich in Betracht. Ob und welchen Ehevertrag sie möglicherweise schließen sollten, müssten sie mit einem Notar sprechen.

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  195. Ingrid

    Bei Gütertrennung, wie sieht es bei der Rente aus, wenn ein Partner stirbt?

  196. RA Thomas von der Wehl

    @ ingrid

    Gütertrennung wirkt sich im Todesfall ungünstig auf das Erbrecht aus. Die Freibeträge sinken. In Bezug auf die Rente gibt es dagegen keine Änderungen gegenüber dem gesetzlichen Güterstand.

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  197. Hubert

    Ich habe 1993 ein Grundstück gekauft und mit meiner Freundin ein Haus daraufgebaut, sind dann im Sommer 1996 eingezogen. Wir haben im Dez1996 geheiratet. Wir haben keine Gütertrennung od. andere Verträge geschlossen. Die Kosten für das Haus hat meine Frau getragen.
    Ich bin im Grundbuch alleine eingetragen. Was steht meiner Frau im Falle einer Scheidung zu?

  198. beate

    hallo,
    ich stehe kurz vor der hochzeit und habe vor eine arztpraxis über einen kredit zu gründen. dass der partner für voreheliche schulden nicht haftet habe ich verstanden, wie sieht es mit in der ehe entstehenden schulden aus? gibt es eine möglichkeit die praxis und auch daraus resultierende gewinne von der zugewinngemeinschaft auszuschliessen? wie sieht es mit gütern z.b. imobilien aus die mit diesen gewinnen gekauft wurden?
    Gibt es eine möglichkeit in der ehe die finanzen komplett zu trennen?

    für eine beantwortung der fragen wäre ich sehr dankbar

  199. Anja

    Wir sind verheiratet und haben zwei Kinder,haben damals Gütertrennung vereinbart.nun haben wir vor kurzem erfahren dass mein Mann im Ausland evtl ein uneheliches Kind hat,von dem, er erst nach 7 jahren erfahren hat.( Dna test muss die Vaterschaft noch bestättigen falls es wahr ist). Nun mneine Frage- muss ich für evtl ausstehende Unterahltsansprüche gegenüber des Kindes,mit meinem Vermögen haften,mein Mann hat keines,oder ist mein Vermögen was auf ein Konto meines Namens ist,unantastbar?

  200. astrid

    Mein Mann und ich leben in Trennung. Hausrat, Konten etc. sind schon getrennt.
    Nun will ich Eigentum erwerben. Die Bank fordert eine notarielle Trennungsvereinbarung.
    Mein Notar sagt das wäre unsinnig – sowas gäbe es nicht.
    Ist mit einer notariellen Trennungsvereinbarung evtl. eine Gütertrennung gemeint?
    Reicht es, wenn darin steht Hausrat und Konten sind getrennt und Kindesunterhalt wird nach den pfändbaren Jugendamturkunden bezahlt? Mehr hat doch eigentlich die Bank nicht zu interessieren.
    Von der Bank selber bekomme ich überhaupt keine Angaben, was darin zu stehen hat.
    Bin etwas genervt und verunsichert wie ich nun das angehen soll.

  201. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    Mit Ihrem Vermögen müssen Sie für Unterhaltsansprüche Ihres Mannes nicht haften.

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  202. RA Thomas von der Wehl

    @ astrid

    es geht hier weniger darum, was die Bank verlangen kann und was nicht, sondern um die Frage, ob die Bank ihnen ein Darlehen geben wird oder nicht. Sie wollen mit der Bank einen Vertrag schließen und die Bank stellt für diesen Vertrag besondere Voraussetzungen auf. Wenn sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie kein Darlehen erhalten.

    Am einfachsten dürfte sein, mit dem Erwerb des Eigentums solange zu warten, bis die Scheidung rechtskräftig beendet ist.

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  203. Marina

    Hallo!

    Ich habe vor einem halben Jahr geheiratet- wir haben einen 3 Jahre alten Sohn. Nun möchte mein Mann einen Ehevertrag. Ein Punkt der ihm sehr wichtig ist bezieht sich auf den nachehelichen Unterhalt. In einem Entwurf eines EV von einem RA ist dieser Punkt folgender Maßen geregelt: „Nachehelicher Unterhalt mindestens bis zum 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes und darüber hinaus 2 Jahre bis nach Rechtskraft der Scheidung… Gegenseitiger Verzicht auf Unterhaltsanspruch auch im Falle der Not… “ Welche Vor,- und Nachteile hat dieses Abkommen für mich, bzw. meinen Mann?

    Danke im Voraus für Ihre Antwort!

  204. Mona

    Hallo,

    ich habe vor 8 Monaten geheiratet. Mein Mann möchte jetzt ein Haus kaufen, da wir aktuell in Miete wohnen. Ich bin allerdings in Privatinsolvenz, somit kann ich ja nicht mit in den Kreditvertrag aufgenommen werden denke ich. Und daher darf ich dann wahrscheinlich auch nicht im Grundbuch eingetragen werden. Bekommt man in diesem Falle überhaupt eine Finanzierung wenn man verheiratet ist aber nur ein Ehepartner das Haus auf sich laufen lassen möchte? Oder muss dann ein Ehevertrag mit Gütertrennung vorhanden sein? Kann man eine Gütertrennung auch jetzt noch vereinbaren und was kostet das Aufsetzen so eines Vertrages?

    Um baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    Vielen Dank im Voraus
    MfG
    Mona

  205. Elvira

    Hallo,
    wir wollen demnächst heiraten. Mein zukünftiger Mann hat eine Eigentumswohnung, die nach meinem Tod an seine Tochter fallen soll. Deshalb haben wir Gütertrennugn vereinbart.
    Bekomme ich nach einem evtl. Tod meines Mannes seine Rente?
    Vielen Dank für Ihre Antwort,
    Elvira

  206. RA Thomas von der Wehl

    @ elvira

    Ja. Eine vereinbarte Gütertrennung hat keine Auswirkung auf die Witwenrente.

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  207. RA Thomas von der Wehl

    @ mona

    zu den Erfolgsaussichten einer Finanzierung kann ich nichts sagen. Dies wird die Bank entscheiden. Die Gütertrennung kann ein Ehepaar jederzeit notariell noch vereinbaren. Die Kosten richten sich nach dem Wert, sind aber in der Regel nicht sehr hoch.

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  208. annett

    hallo ich habe schulden vor der ehe und jetzt bin ich verheiratet.und die leute kommen an und wollen die schulden habe ich will güttertrennung machen kann ich sowas auch unter freuden machen lassen.also das die dafür unterschreiben als zeugen.

  209. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    der Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen. Insofern ist zweifelhaft, ob eine Gütertrennung überhaupt notwendig ist. Wenn sie die Gütertrennung vereinbaren wollen, ist dies nur vor einem Notar möglich.

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  210. Katja

    Hallo,
    mein Lebensgefährte und ich wollen nächtes Monat heiraten. Wir haben über eine Gütertrennung und Ehevertrag nachgedacht, ich wollte nur wissen ob ich dies Vor der Hochzeit noch unbedingt machen muss, oder geht es auch wenn wir schon verheiratet sind?

  211. RA Thomas von der Wehl

    @ katja

    ein Ehevertrag oder eine sonstige notarielle Vereinbarung kann zwischen den Eheleuten jederzeit geschlossen werden.

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  212. Kira

    Mein Partner und ich wollen Heiraten.
    Ich bin Witwe, er Ist Beamter
    Wir haben beide erwachsene Kinder
    Frage 1: Ist Gütertrennung wegen der Vermögen, die den jeweils eigenen Kindern zukommen sollen, sinnvoll?
    Frage 2: Da mein Partner über 70 ist, werde ich im Falle seines Todes keine Pension erhalten. Würde in diesem Fall meine Witwenrente wieder in voller Höhe aufleben?

  213. Kira

    Mein Partner und ich wollen heiraten.
    Ich bin Rentnerin und Witwe. Mein Partner ist pensionierter Beamter
    Wir haben beide erwachsene Kinder
    Frage 1: Ist Gütertrennung wegen der Vermögen, die den jeweils eigenen Kindern nach Tod zukommen sollen, sinnvoll?
    Frage 2: Da mein Partner über 70 ist, werde ich im Falle seines Todes keine Pension erhalten. Würde in diesem Fall meine jetzige Witwenrente wieder in voller Höhe aufleben?

  214. karin

    Mein Mann und ich haben bei der Hochzeit Gütertrennung vereinbart. Er verdient sehr gut und ich habe einen 400€ Job, da wir zwei Kinder haben. Falls mein Mann als erster versterben sollte, geht dann das Vermögen als erstes an mich oder an die Kinder oder gleichzeitig an beide?

  215. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    die Fragen des Erbrechtes möchte ich aufgrund mangelnder Spezialisierung hier nicht beantworten. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich an einen Notar wenden und gegebenenfalls ein Testament aufnehmen lassen. Darin können Sie alles regeln, was Ihnen sinnvoll erscheint.

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  216. Matteo

    Hallo,

    ich bin seit einem Jahr verheiratet und meine Frau und ich wollen Gütertrennung vornehmen.
    Ich würde gerne wissen:
    1)Kann das problemlos nach der Eheschließung gemacht werden?
    2)Was benötige ich dafür?
    3)Welche Güter können nicht „getrennt“ werden?
    4)Welche Wirkung hat eine Gütertrennung jetzt auf Schulden die ich nach der Eheschließung gemacht habe?
    Danke

  217. RA Thomas von der Wehl

    @ matteo

    grundsätzlich muss eine Gütertrennung notariell vereinbart werden und sicherlich kann der Notar ihnen auch im Vorwege alle Fragen beantworten. Die Gütertrennung kann jederzeit vereinbart werden und dafür brauchen sie nur ihre persönlichen Ausweispapiere beim Notar. Es werden nicht Güter im eigentlichen Sinne getrennt, sondern nur jedem Ehepartner das zugeordnet, was bereits sein Eigentum ist und was er in der Ehe allein zu Eigentum erwirbt.

    Schulden die gemeinsam aufgenommen wurden, bleiben gemeinsame Schulden, Schulden die ein Ehepartner allein hatte, bleiben auch ohne Gütertrennung seiner Alleinschuld.

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  218. Manuelle

    was ist eine fiktive Miete ?

  219. Jürgen

    Guten Tag,

    derzeit leben ich mit meiner Ehefrau in Krise und haben Zugewinngemeinschaft vereinbart. Ich verdiene ca. das Fünffache meiner Ehefrau und bin als Fremdgeschäftsführer einer GmbH ja im Falle einer Insolvenz unter Umständen ja auch (ICH) persönlich haftbar mit Privatvermögen.

    * Kann zwischen Eheleuten zivilvertraglich (ohne Notar) vereinbart werden, dass im Falle einer Scheidung z.B. Rentenverträge dem Betroffenen voll – also zu 100% – zuzuordnene sind, die Immobilie und alle Gegenstände zu je 50% geteilt, alle Ersparnisse (Geldanlagen) dagegen im Verhältnis 20% zu 80% geteilt werden sollten. Könnte also bei Scheidung diese persönliche Vereinbarung einem Scheidungsanwalt/-richter vorgelegt werden, der dann entsprechend verfährt.

    * Wenn nein, wie hoch ca. können die Kosten für Gütertrennung sein, bei einem Immobilienvermögen von ca. 250.000 Euro und einem Barvermögen von ca. 150.000 Euro?

    * Wie hoch ca. können die Kosten bei Scheidung ausfallen, bei vorgenanntem Vermögen?

    * Wenn heute Gütertrennung vereinbart wird und angenommen in einem 1/2 Jahr tatsächlich die Scheidung eingereicht wird. Wäre dann praktisch sogar doppelte Kosten (Gütertrennung UND Scheidung) fällig, oder reduzieren sich Kosten einer Scheidung dann wenn vorher bereits Gütertrennung vereinbart wurde?

    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme und schönen Tag!

    Jürgen

  220. Uwe

    Hallo,
    ich bin z.Zt. Witwer und vorher getrennt lebend und unterhaltspflichtig. Möchte nun mein Partnerin heiraten, aber verhindern, dass ich ggf. später wieder Unterhaltspflichtig werde (oder sie für mich). Kann das mit einer Gütertrennung geregelt werden ?
    Gruß Uwe

  221. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    die Frage der Unterhaltspflicht hat nichts mit der Gütertrennung zu tun. Die Gütertrennung regelt nur die vermögensrechtliche Situation der Ehepartner.

    Sie können aber einen Ehevertrag vor einem Notar schließen, der den Unterhalt gegenseitig ausschließt.

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  222. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    Im Bereich abder Eheverträge bezw. der Scheidungsfolgenvereinbarung besteht Formzwang. Das heißt, diese Verträge können entweder nur vor einem Notar oder als Vergleich im Scheidungsverfahren protokolliert werden. Das Vorgehen mit notariellem Vertrag ist in der Regel kostengünstiger, wobei aus anwaltlicher Sicht die Vergleichsregelung (gebührentechnisch) zu bevorzugen wäre.

    Zu den Kosten kann ich keine konkreten Angaben machen. Der Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens selbst richtet sich nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute, welches Mal 3 genommen wird und so den Gegenstandswert bildet. Nach diesem Gegenstandswert schaut man in die Gebührentabellen und kann die anfallenden Gebühren feststellen. Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen müssen Sie von Scheidungskosten von ca. 2500 – 3.000 € ausgehen. Wenn dazu ein Vergleich über die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen geschlossen wird, kann sich diese Summe schnell verdoppeln oder sogar verdreifachen. Der Gegenstandswert in diesem Bereich ist dann durch die Vermögensgegenstände gekennzeichnet, was in ihrem Fall recht hoch liegt.

    Mein Rat wäre, zu einem Notar zu gehen und dort eine entsprechend Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden zu lassen. Wenn diese Vereinbarung vielleicht 1000,00 € kostet, würde ich das als günstig bezeichnet.

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  223. Frank

    Hallo sehr geehrte Dammen und Herren,
    ich habe 1999 ein Grundstück käuflich erworben, 2001 haben meine Frau und ich geheiratet. 01/2002 ist mein Sohn geboren.
    2004 haben wir ein Haus gebaut.
    Darlehensvertrag ist im Grundbuch eingetragen, als Schuldner meine Frau, Eigentümer nur ich.
    Im März 2009 hat sich meine Frau von mir getrenn und hat das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich soll ab 06/2009 Unterhalt zahlen (240,-Euro).
    Ich habe meinen Sohn alle zwei Wochen von Donnerstag bis Montags und Dinstags Nachmittag. Seit der Trennung habe ich mich um verschiedene Finanzielle Belange gekümmert und habe auch Bekleidung besorgt sowie Möbel, da meine Frau alles mit genommen hatte.
    Das Haus hat meine Frau von ihrem Konto bis März 2009 beglichen, ab da ich.
    In dieser Zeit wurden ca. 20.000,-Euro Eigenheimzulage und ca. 15.000,-Euro angespart, die zur Tilgung des Darlehens abgetreten wurden.
    Die höhe des Darlehens ist 116.000,-Euro, wobei da 16.000,-Euro Restschuld des Grundstückes übernommen wurden.
    Das Haus ist noch nicht fertig gebaut, Aussage meiner Frau „Bauruine“!
    Angaben zu mir:
    Verdienst 1.100,-Euro Arbeitslosengeld / Umschulung
    Darlehen 512,-Euro
    Strom 300,-Euro (Heizung)
    Versicherung 50,-Euro
    Abfall 35,-Euro
    Wasser 17,50Euro
    Telefon 50,-Euro
    Auto kann ich mir nicht leisten, muss fremde Hilfe in Anspruch nehmen!
    – Ich habe Dateien auf dem Laptop meiner Frau gefunden, wo sie und ein Freund von ihr sich über meinen zukünftigen Ruin bemühen!

    Jetzt meine Fragen:
    1. Was kann ich mit dem Unterhalt machen?
    2. Ist das Haus beiden?
    3. Was ist bei Gütertrennung?
    4. Was wäre, wenn ich das Haus meinem Sohn überschreibe?
    5. Was ist bei einer Begutachtung (Haus, Grundstück)?
    6. Kann ich meine Frau anzeigen?

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus
    mit freundlichen Gruß

    Frank

  224. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    bitte um Verständnis, aber ich kann diese Vielzahl von Fragen nicht beantworten. Sie sollten dringend einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren und sich grundsätzlich einmal beraten lassen.

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  225. Sabine

    Guten Tag, ich bin seit 5 Jahren mit einem Ungar verheiratet. In dieser Zeit habe ich eine Abfindung von meiner Bank bekommen. Wir leben beide in Ungarn. Ich möchte jetzt die Scheidung. Ich habe in den 5 Jahren Ehe zwei Häuser hier gekauft und ein Auto, diverse landwirtschaftliche Maschinen. Nur ich habe in Deutschland gearbeitet, mein Mann nur 6 Monate. Seit 2 Jahren leben wir hier in Ungarn, nur von meinem Ersparten. Mein Mann arbeitet nicht und trinkt nur noch. Er zahlt keine Rechnungen nichts. Was gehört ihm, wenn ich jetzt die Scheidung einreiche? Wenn, dann will ich das über Berlin tun.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Sabine

  226. Sabine

    was ich vergessen habe. Ich bin Eigentümer der beiden Häuser und des Autos.

  227. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    wenn ich davon ausgehe, dass für Ihre Scheidung deutsches Recht gilt, was ich nicht zweifelsfrei feststellen kann, wäre der Zugewinnausgleich zu machen. Es wäre also zu ermitteln, welches Vermögen sie vor Eingehung der Ehe bereits hatten (Anfangsvermögen und welches Vermögen sie jetzt im Zeitpunkt der Scheidung haben (Endvermögen) und die Differenz wäre der Zugewinn. 1/2 davon hätten Sie an ihren Mann zu zahlen.

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  228. tabea10

    Hallo!
    wenn beide Partner Vermögen haben und heiraten wollen,ist dann Gütertrennung von Vorteil?
    Vielen Dank,

  229. Mecky

    Ich möchte meine derzeitige Verlobte heiraten und habe deshalb eine Frage: da ich in naher Zukunft das Haus meiner Eltern überschrieben bekomme, stellt sich die Frage ob man dieses vor der Eheschließung tun sollte damit bei einer evtl. Scheidung keine Ansprüche auf das Haus erfolgen können.
    Und was ist mit dem Zusatzgewinn vom Haus, ist dieser durch eine Gütertrennung zu regeln?

  230. RA Thomas von der Wehl

    @ mecky

    ein ererbtes Haus fällt immer in das Anfangsvermögen. Insofern wäre es egal, ob das Haus vor oder nach der Hochzeit von den Eltern vererbt/verschenkt wird.

    Den Zugewinn an dem Haus kann man durch einen Ehevertrag regeln.

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  231. RA Thomas von der Wehl

    @ tabea10

    ich kann nicht beurteilen, ob in ihrem konkreten Fall eine Gütertrennung Sinn macht. Sie hat immer gewisse Nachteile, speziell steuerlicher Art. Wenn aber beide zukünftigen Eheleute vermögend sind, kann man natürlich gegenseitig auf alle möglichen Ansprüche nach der Trennung verzichten und so im Falle des Scheiterns der Ehe sehr schnell und ohne Streit auseinander zu gehen.

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  232. Sieber

    Guten Tag, ich werde im Dezember heiraten. Wir sind beide geschieden, mein Partner hat aus der ersten Ehe 3 Kinder, ich habe 1 Kind. Ich habe eine begezahlte Eigentumswohnung und eine Eigentumswohnung mit Restschulden. Frage, wenn die zweite Wohnung in der Ehe abbezahlt wird hat mein Partner oder seine Kinder Rechte an dieser Wohnung? Mein Partner hat aus der früheren Ehe noch Schulden, ich möchte ihm finanziell halfen und zumindest zum Teil diese Schulden begleichen. Ist Gütetrennung sinnvoll und wie verhält es sich dann mit der Tilgung der Schulden?

  233. RA Thomas von der Wehl

    @ sieber

    Ich kann nur dringend raten, sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht oder mit einem familienrechtlichen versierten Notar in Verbindung zu setzen und die Möglichkeit eines Ehevertrags zu prüfen. Anderenfalls kommen im Falle einer Trennung sehr schwierige Auseinandersetzungen im Rahmen des Zugewinnausgleiches auf Sie zu.

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  234. Ingolf

    Hallo! Ich habe vor drei Monaten geheiratet. Der ehemalige Lebensgefährte meiner Frau fordert immerzu Geld von Ihr aus Verbindlichkeiten, welche während ihrer Beziehung(angeblich) aufgelaufen sind. Kann er Geld fordern von dem in unserer Ehe angesparten Vermögen? Im Sinne des Zugewinnes? Und wenn das Sparkonto auf meinen Namen läuft und schon vor der Ehe da war?

  235. RA Thomas von der Wehl

    @ ingolf

    Wenn überhaupt, kann er nur Forderungen an das Vermögen Ihrer Frau stellen. Einen theoretischen Zugewinnausgleichsanspruch während einer laufenden Ehe kann er nicht geltendmachen.

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  236. Daniel

    Guten Tag, ich habe folgende Frage:

    Kurze Vorgeschichte:
    Meine Mutter lebt seit vielen Jahren von Sozialhilfe.
    Seit neuestem hat sie einen „Lebenscoach“, der ihr vom Sozialamt gestellt wird, da sie sonst nicht mit ihrem Leben klar kommt. (Aus diesem Grund habe ich mich leider schon vor vielen Jahren mit meiner Mutter zerstritten und auch keinen Kontakt mehr zu ihr)
    Jetzt habe ich von Dritten erfahren, dass ihr „Coach“ die Einkommensverhältnisse ihrer Kinder, es gibt noch eine Tochter und eben mich, überprüfen lassen will, um evtl. Rück- bzw. Forderungen seitens des Sozialamtes stellen zu können.
    Nun ist meine Frage: Kann ich dazu heran gezogen werden… a.: für meine Mutter eine Art Unterhalt zu leisten? b.: ihre aufgebauten Schulden zu bezahlen?
    und c.: Kann meine Frau, wenn ich kein Geld habe (bin Selbständig mit geringem Einkommen) zu etwaigen Forderungen heran gezogen werden? Bzw. macht bei uns eine Gütertrennung Sinn?

    Vielen Dank für ihr Bemühen

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel

  237. Tina

    Hallo,
    mein Mann und ich haben Gütertrennung seit 15 Jahren, die wir aufheben wollten. Der Grund für den Abschluss war am Anfang der Ehe der, dass er eine Firma gegründet hatte, wir ein Baby hatten und die Bank entw. eine Bürgschaft von mir oder die Gütertrennung verlangte bevor sie den Kredit bewilligte. Ich willigte damals ein, weil ich gar nicht gewusst hätte, wovon ich die Bürgschaft hätte übernehmen sollen, falls etwas schief geht. Der Kredit ist nun abbezahlt und wir wollten wieder in die Zugewinngemeinschaft zurück wechseln. Nun hat mein Mann aber einen Seitensprung gewagt und daraus gibt es ein uneheliches Kind. Alles, was wir uns in den letzten 20 Jahren erarbeitet haben, kann nun auch wenigstens mit dem Pflichtteil von dem Kind beansprucht werden. Ist die Gütertrennung ratsam oder doch wechseln? Wir haben ein Haus gebaut und er wollte es mir überschreiben, was aber eine Schenkung wäre.

  238. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    es wäre anwaltlich fahrlässig, Ihnen hier einer abschließenden Rat zu geben. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem familienrechtlich versierten Notar in Verbindung setzen und dort den Sachverhalt insgesamt vortragen, um danach eine Entscheidung zu treffen.

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  239. klaus

    1. Wenn ich als Deutscher eine Gütertrennung vor dem Heirat mit eine Marrokkanerin abschließe, ist dieses auch genau so wirksam als wenn ich mit eine Deutschen heirate?

    2.Umfaßt die Gütertrennung auch meine Erbschaft was mir nach dem Tod der Eltern zugeteilt wird?

    3. haben gemeinsame Kinder Einfluß auf die Gütertrennung?

    Vielen Dank
    MfG
    Klaus

  240. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    für die Wirksamkeit eines Ehevertrages spielt die Nationalität erst einmal keine Rolle. Ein Problem bei der Beurteilung eines Ehevertrages kann dies allerdings dann sein, wenn der Ehevertrag zur Bedingung der Heirat gemacht wurde und die Ausländerin sich in einer Zwangslage befand.

    Die Gütertrennung umfasst auch eine Erbschaft, die aber ohnehin als privilegierter Erwerb im Zugewinnausgleich zum Anfangsvermögen gerechnet werden würde.

    Wenn aus dieser Ehe Kinder hervorgehen kann es unter bestimmten Umständen möglich sein, dass dieser Ehevertrag auf die neue Situation angepasst werden müsste.

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  241. Tina

    Guten Tag, Herr von der Wehl,
    vielen Dank, wir werden den Rat befolgen.
    Gestatten Sie mir dennoch eine Nachfrage?
    Ãœberschreiben des gemeinsam erwirtschafteten Hauses wäre eine Schenkung, die im Erbfall auszugleichen wäre. Ein Zugewinn muss nicht ausgeglichen werden. Defacto stellt das Haus aber doch einen Zugewinn dar, oder nicht? Wir haben alles gemeinsam bezahlt und nur auf Druck der Bank damals diesen Vertrag bis zum Abzahlen des Kredites gehabt. Wir wollen ihn nicht mehr, muss ich jetzt hinnehmen, dass das Kind auch auf meinen „Anteil“ zugreifen kann? Also, wenn man das damit vergleichen würde, wie es im Erbfall mit Zugewinngemeinschaft wäre. Das kann doch nicht wahr sein. Hieße das nicht: Doppelt betrogen?

  242. Claudia

    Hallöchen
    ich war bereits einmal verheiratet und bin seit 10 Jahren geschieden. Wir haben uns damals gütlich getrennt und keiner bezahlt Unterhalt. Auch Kinder gingen nicht aus dieser Ehe hervor. Mittlerweile haben wir auch seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr. Ich weiß nur das er mittlerweile selbständig ist und genau wie ich in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt.
    Nun möchte ich wieder heiraten und wir denken auch über Kinder nach. Eine Frage beschäftigt mich allerdings. Sollte es meinem Ex-Mann mal finanziell schlecht gehen oder er aufgrund von Krankheit pflegebedürftig werden, können dann finanzielle Forderungen an mich gestellt werden oder schlimmstenfalls an meinem neuen Ehemann, da ich vielleicht wegen eines Kindes nicht mehr arbeiten werde?
    Wenn ja, wie kann man sich dagegen schützen?

  243. Lilo

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    muss bei der Guetertrennung bei der Vertragsabschliessung der Wert des Vermoegens beider Eheleute angegeben werden oder reicht auch nur der von einem? Inwiefern spielt diese Angabe fuer die Eheleute eine Rolle oder ergibt sich daraus nur die Gebuehr fuer den Notar?
    Welche steuerlichen Nachteile hat die Guetertrennung? (nur grob).
    Vielen Dank im Voraus fuer Ihre Hilfe,
    Lilo

  244. RA Thomas von der Wehl

    @ lilo

    der Wert ist im wesentlichen nur für die Gebührenberechnung des Notars gewichtig. Die steuerlichen Nachteile liegen hauptsächlich im Bereich des Erbrechtes. Sind größere Vermögen (Immobilien) zu beerben, sind die Freibeträge, nach denen keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, bei der Gütertrennung deutlich geringer.

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  245. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    ich kann Ihre Frage nicht abschließend beantworten und auch das Risiko nicht einschätzen.

    Wenn allerdings in den vergangenen Jahren kein Unterhaltsanspruch des Ehemannes da gewesen ist, ist die Unterhaltskette unterbrochen und damit scheidet auch für die Zukunft ein Unterhaltsanspruch aus.

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  246. Lilo

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl, vielen Dank für ihre Antwort,
    könnten Sie mir bitte hinsichtlich des folgenden Ehevertrags beantworten
    – ob Sie im Falle einer Scheidung einen offensichtlichen Nachteil für mich sehen können den ich hier nicht bedacht habe?
    – mit welcher Art von Vertrag diese Punkte abgedeckt wären?
    – und ob damit der Nutznießer der Immobilien geschützt ist?
    Bei mir steht ein Erbe von vermieteten Immobilien aus, und ich habe ein paar Mietswohnungen überschrieben bekommen auf welche meine Eltern Nutznieß haben, ansonsten bin ich Geringverdienerin (selbständig) und Mutter unserer 6 jaehr. Tochter. Mein Mann hat eine durchgehende Erwerbstätigkeit. (bei ihm steht ein halbes unvermietetes Einfamilienhaus als Erbe aus)
    Der Ehevertrag soll:
    1.den Wertzuwachs der Immobilien vom Zugewinn ausschließen.
    2.Die Mieterträge der Immobilien von der Unterhaltsberechnung ausschließen.
    3.Gemeinsame Anschaffungen sollen geteilt werden.
    4.und im Fall des Todes eines Ehepartners soll die Zugewinngemeinschaft in Kraft treten.

    Vielen Dank, mit freundlichen Grüssen,
    Lilo

  247. RA Thomas von der Wehl

    @ lilo

    Ihre Fragen sollte umfassend der Notar beantworten können. Dieser ist verpflichtet die Vertragsparteien objektiv auch auf Nachteile des Vertrages hinzuweisen. Ich bin zeitlich schlicht überfordert.

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  248. Lilo

    trotzdem danke.
    Mit herzlichen Gruessen,
    Lilo

  249. RA Thomas von der Wehl

    @ lilo

    und ich bedanke mich für Ihr Verständnis

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  250. Gitte

    Guten Morgen,

    ich würde gerne wissen ob für unsere Situation Gütertrennung reicht oder ein Ehevertrg nötig ist:
    Mein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn, die Scheidung war damals einvernehmlich und mein Mann hat seiner Ex-Frau das Haus überlassen und natürlich zahlen wir auch Unterhalt für den Sohn.
    Wir sind mittlerweile drei Jahr verheiratet mit Gütergemeinschaft und haben selbst zwei Kinder. Wir würden jetzt gerne ein Haus bauen, außerdem werde ich (in Hoffentlich ferner Zukunft) noch ein Haus von meinen Eltern erben. Meine Angst ist folgende: Sollte meinem Mann einmal sterben, wäre der Sohn aus erster Ehe natürlich erbberechtigt und hätte auch anspruch auf das gemeinsam gebaute Haus und evtl. noch auf das Haus meiner Eltern? Wir haben zwar ein sehr gutes Verhältnis zu ihm und auch zur Ex-Frau, aber man weiß ja nicht wie er sich entwickelt. Ich will vermeiden dass dann später unsere Kinder evtl. unser Haus verkauft müssen um ihn seinen Anteil auszahlen zu können.
    Würde es reichen wenn wir Gütertrennung vereinbaren und beim Haus nur ich im Grundbuch stehe, oder müssen wir soetwas über einem Ehevertrag regeln?
    Vielen Dank schon mal und viele Grüße
    Gitte

  251. RA Thomas von der Wehl

    @ gitte

    Die Gütertrennung ist hier nicht in die richtige Lösung, sondern das Problem sollte über das Erbrecht angegangen werden. Ich würde dazu Arten einen Notar aufzusuchen und sich dort über einen entsprechenden Ehevertrag/Erbvertrag so informieren.

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  252. homer

    Hallo,
    meine Lebensgefährtin und ich wollen heiraten (Sie bulgarin). Ich habe seit 2 Jahren ein Haus (200.000Euro zu 50% abgezahlt). Sie hat ein Kind, welches beim Vater lebt.
    1.Welche Ansprüche hat das Kind bei einem evtl. Tod meiner Frau wenn das Haus während der Ehe abgezahlt wird.
    2.Schützt uns ein Ehevertrag vor Ansprüchen des Kindes beim evtl. Tod meiner Frau?

  253. RA Thomas von der Wehl

    @ homer

    ich kann Ihnen nur dringend raten die Beratung eines Notars hinsichtlich eines Ehevertrages in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Ehevertrag scheint mir überaus sinnvoll.

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  254. Angelica

    Guten Tag!
    Mein Freund und ich wollen bald heiraten. Ich bin Kolumbianerin, Promoviere in Deutschland (mit ein Stipendium), mein Freun ist Belgier, arbeitet schon seit mehreren Jahren in Deutschland. Wir werden in Belgien heiraten und dort unterschreibt man generell ein Ehevertrag wo zwar Gütertrennung vereinbart wird, aber nichts explizites über ausschliessung der Versorgungsausgleich oder Unterhaltsanspruch steht.

    Bedeutet es dass ich mit der Gütertrennung einfach pauschal auf alles verzichte oder eben nicht, weil es nicht deutlich auf den Vertrag steht?

    Wir planen in der nähere Zukunft Kinder zu haben… ist es rechtens eine Gütertrennung zu vereinbaren, auch wenn ich Ausländerin bin, nur Studentenvisum besitze, nie gearbeitet habe und deswegen bisher hier keine Renteansprüche u.a. habe und nicht mal weiss wann ich arbeiten werde?

    Vielen Dank!

  255. RA Thomas von der Wehl

    @ angelica

    mir ist nicht ganz klar, nach welchem Rechtssystem sich die Ehe bezw. im Streitfalle die Scheidung richten würde.

    Wenn deutsches Recht gelten sollte, würde der Ehevertrag mit Vereinbarung der Gütertrennung den Versorgungsausgleich nicht berühren.

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  256. Angelica

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Wie ich es verstehe gilt das Recht von dem Land in dem man lebt, also Deutschland bei uns. In Belgien heiraten wir nur weil seine Familie dort wohnt.
    Um auf Versorgungsausgleich zu verzichten muss also ausdrücklich im Ehevertrag stehen?
    Ich danke Ihnen sehr!

  257. nuria

    Hallo Herr v.d.Wehl, ich weiss nicht ob Sie mir bei folgendem helfen koennen oder ob das den Rahmen sprengt. Ich wuesste gerne was die Vor und Nachteile in einem modifiziertem Ehevertrag sind wenn man den Trennungsunterhalt auf die Saettigungsgrenze begrenzt und wenn das Paar 2 Wohnsitze hat ob es in Frankfurt oder in Muenchen guenstiger fuer den Unterhaltsempfaenger ist?

    Mit freundlichen Gruessen,
    Nuria

  258. RA Thomas von der Wehl

    @ nuria

    Ihre Fragen kann ich speziell anhand der Kürze der Sachverhaltsschilderung nicht sachgerecht beantworten. Eine feste Definition und Größe für die Sättigungsgrenze gibt es nicht. Die Gerichte siedeln sie bei ca. 2500,00 € mtl. an. Darüberhinaus wird der konkrete Bedarf zu belegen sein.

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  259. nuria

    Danke f. Ihre Antwort. Ich bin etwas verunsichert ob es reicht wegen eines Ehevertrags mich nur bei einem Notar beraten zu lassen oder ob ein Hinzuziehen eines Anwaltes wichtig wäre. Die Meinungen sind da so unterschiedl., eine Anwältin meinte da zahlte ich nur doppelt, ein anderer meinte dass ein Anwalt nur mich vertritt und mir speziell meine Vor und Nachteile sagen kann und der Notar vertritt eben beide und ist neutral. Jetzt bin ich besorgt dass ich, weil ich rein garnichts von alledem verstehe, (ich bin schon bei dieser Rechtssprache überfordert.) beim Notar nicht alles gesagt bekomme was für mich im Vertrag wichtig und vielleicht besser festzuhalten wäre.
    Und was f. Gebühren kämen auf uns zu wenn wir dann später was veränderten? Für unseren Fall ist das jetzt sowieso schon sehr teuer.

  260. Henrietta

    Ein Ehevertrag sollte notariell beurkundet werden, das kann ein Rechtsanwalt nicht.
    Zumindest in NRW ist es so, das ein studierter Jurist erst einmal Rechtsanwalt sein muss, und dann irgendwann zum Notar ernannt werden kann. Das kommt aber auf das jeweilige Bundesland an. Zumindest früher,als ich meine Ausbildung beim Rechtsanwalt gemacht habe, gab es zB in Bayern ’nur‘ Rechtsanwälte und ’nur‘ Notare.

    Grundsätzlich würde ich nach einem Rechtsanwalt suchen, der auch Notar ist.

  261. Henrietta

    Egänzend: Beraten kann Sie auch „nur“ ein Rechtsanwalt, sollte aber ein Vertrag abgeschlossen werden, benötigen Sie einen Notar.

  262. nuria

    Danke Henrietta!

    Ich wuesste noch gerne für was die Sättigungsgrenze gut ist? Ist sie dazu da dass der Partner nicht unverschämt viel Unterhalt verlangen kann und dennoch der Lebensstandard wenn er gehoben war wie bisher weiter bestehen kann?
    Hat Krankheit des Partners Auswirkungen auf die Saettigungsgrenze im Falle der Scheidung oder faellt dies wieder auf eine andere Regelung?

  263. RA Thomas von der Wehl

    @ nuria

    Sie sollten sich doch dringend anwaltlich beraten lassen. Der Blog kann dies nicht ersetzen. Die Sättigungsgrenze ist der Betrag, nachdem der Unterhalt nicht mehr per Quote ausgerechnet wird, sondern ab dem der Unterhaltsberechtigte seinen Bedarf konkret nachweisen muss. Wie schon schrieb, wird diese Grenze bei ca. 2500,00 € monatlich angesiedelt.

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  264. nuria

    Herzlichen Dank für Ihre Antworten!

  265. kerstin

    sehr geehrter herr v.d. wehl, kann man ganz offensichtl. sagen es sei f. eine nicht berufstätige oder geringverdienende frau dumm bei einem mod. ehevetrag die kinderbetreuungszeit orientiert am altem recht festzuhalten aber dafür auf den versorgungsausgleich zu verzichten? meine rente ist ziemlich niedrig, die meines voll berufstätigen mannes höher aber durch die kurze einzahlungsdauer auch nicht sehr hoch, (aber das wird sich ja sicherlich je länger er noch einzahlen wird ändern), oder gestaltet sich das ganze komplizierter? Zugewinnausgleich werden wir ausschliessen. wir werden beide irgendwann erben, ich mehr.
    ich wuerde mich ueber eine nachricht v. ihnen freuen. m.f.g. kerstin

  266. lilo

    was kann man in 1 ehevertrag ausser :
    welches Recht gelten soll,
    Gueter
    Unterhalt (Betreuung)
    Versorgungsausgleich,
    bei wem die Kinder bleiben sollen,
    noch regeln?

  267. RA Thomas von der Wehl

    @ lilo

    im Prinzip können sie in einem Ehevertrag fast alles regeln, was einer gesetzlichen Regelung zugänglich ist. Bei konkretem Bedarf sollten Sie einen Notar dazu befragen.

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  268. Karola B

    Ich habe 1995 einen deutschen Mann geheiratet aber er lebte schon mehrere Jahre in der Schweiz.Vor der heirat haben wir Gütertrennung nach deutschem recht vereinbart mittlerweiler ist mein mann schweizer staatsbürger.Wir sind nun seit einem Jahr getrennt nach 13 Jährige ehe.Wir haben zwei gemeinsame Kinder. Wir haben einen notariell beurkundeten Vertrag das wir je zur Hälfte Hauseigentümer sind.Mein Mann hat damals angegeben das wir in Gütergemeinschaft leben und es steht auch so in dem Kaufvertrag.Bei der Trennung habe ich mich einverstanden erklärt das Miteigentum zu verkaufen weil ich dachte ich werde die Hälfte des Gewinns bekommen da ich ja im Grundbuch eingetragen bin.Nun mein noch Ehemann will das ganze Geld und begründet das damit das wir Gütertrennung haben.Ist das möglich das ich trotz Eigentümerin „leer“ausgehe?Freundliche Grüsse K.G

  269. Lukas B

    Der Vater meiner Frau,der völlig mittellos ist, hatte einen Schlaganfall.Wir sind beide berufstätig (Angestellte)Nebenbei verdiene ich aus selbstständiger Tätigkeit nicht unerheblich dazu(dies jedoch nicht regelmäßig)Wäre eine Gütertrennung jetzt sinnvoll(es gibt noch keinen Bescheid des Sozialamtes) um zumindest diese Einkünfte und mein Gehalt zu schützen?
    Mit Dank und freundlichen Grüßen
    L.B

  270. Stefan

    Hallo,
    meine Freundin (selbstständig) kaufte sich vor 3 Jahren ein Haus, ihre Eltern sind für den Kreditvertrag Bürgen.
    Meine Freundin und ich (Beamter) möchten nun heiraten. Wegen ihrem Gewerbe (Risiko usw) soll notariell Gütertrennung vereinbart werden.
    Natürlich möchte ich meinen Beitrag zu den Kreditraten sowie Nebenkosten hälftig leisten. Im Falle einer evt. Geburt / Kindererziehung müsste ich die laufenden Kreditraten und Nebenkosten selbst aufbringen, klar.
    Im Falle einer Trennung hätte ich jedoch quasi nur „zur Miete“ gewohnt und hätte keinen Anspruch auf das „reingesteckte“ Geld und die durch mich geleisteten Renovierungskosten, was ich allerdings vermeiden will. Das passierte mir schonmal.
    Wie könnte eine für uns beide faire Lösung aussehen, berücksichtigend und in Anbetracht dass sie schon 3 Jahre lang das Haus alleine abzahlte?
    Im Voraus vielen Dank für die Antwort!

  271. RA Thomas von der Wehl

    @ lukas b

    Die Vereinbarung einer Gütertrennung hilft nicht bei bevorstehender Inanspruchnahme auf Elternunterhalt. Hier ist der Problembereich Unterhalt betroffen und die Gütertrennung wirkt sich darauf nicht aus.

    Suchen Sie oben in dem Suchfeld mit dem Begriff „elternunterhalt“.

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  272. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    Eine Gütertrennung hilft Ihnen bei einer möglichen Verschuldung der Ehefrau nicht. Sie haften ohnehin nicht für die Schulden der Ehefrau, außer im Rahmen der Schlüsselgewalt. Insofern wäre Gütertrennung überflüssig.

    Die Frage der Hausfinanzierung ließe sich nur durch einen notariellen Vertrag zwischen den Eheleuten regeln. Hierzu würde ich einen Notar konkret befragen.

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  273. RA Thomas von der Wehl

    @ karola

    ich kann die Frage nicht beantworten, da ich nicht weiß, nach welchem Recht sich die Immobilie beurteilt und was im Grundbuch eingetragen ist.

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  274. Bernd

    hallo,

    ich habe vor meine Freundin demnächst zu heiraten. Allerdings hat sie für ihre eltern einen kredit aufgenommen in Höhe von 25.000 €. Ihr vater hat gebürgt. Dieser Kredit müsste jetzt noch ungefähr 5 Jahre abbezahlt werden. Monatilch wird ihr ein Betrag abgezogen vom Kreditinstitut was meine Freundin von Ihren Eltern wieder auf Ihr Konto überwiesen zurückbekommt. Also ist es so, dass es wohl ihren eltern wichtig war nicht den Kredit auf Ihren Namen laufen zu lassen. Allerdings ist es nun so das ihre Eltern seid fast zwei Jahren keinen „Gesunden Kontakt“ zu uns halten, weil ich von diesem Kredit bescheid weiss. Das Geld bekommt meine Freundin zwar monatlich immer von ihren Eltern zurücküberwiesen, aber was ist wenn sie es nicht mehr tun ? Wir beide sind berufstätig, wollen uns aber auch was ermöglichen….was ist wenn meine freundin schwanger wird ? Da bekommen wir ja auch für eine bestimmte Zeit Elterngeld…und dann ? Was ist mit Gütertrennung ? Müssen wir einen Ehevertrag machen lassen zum Schutz das ihr Vater der gebürgt hat zur Rechenschaft gezogen wird ? Was ist wenn Die Eltern selber verschuldet sind und nicht die Bürgschaft übernehmen können ? Könnten wir nicht einfach den Kredit auf den Bürgen überschreiben lassen ? Getrennte Konten haben wir und werden es auch in Zukunft haben….Vielleicht haben sie auch eine andere Idee ?? Mich plagen deswegen Sorgen um das Finanzielle…

  275. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    der Kredit der Eltern ist an sich kein familienrechtliches Problem. Gütertrennung bringt nichts um auch mit einem Ehevertrag wird sich das Verhältnis zu den Eltern nicht regeln lassen. Ein Ehevertrag kann nur Verhältnisse zwischen den Eheleuten selbst bestimmen.

    Wenn die Bank mitmacht, kann natürlich der Darlehensvertrag auf den Bürgen direkt überschrieben werden.

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  276. Frau E

    hallo, ich erbitte hilfe:

    wir möchten heiraten und gütertrennung vereinbaren.

    können wir trotzdem eine gemeinsame steuererklärung beim finanzamt abgeben?

    danke.
    p. e

  277. RA Thomas von der Wehl

    @ frau e

    Bitte keine vollständigen Namen.

    Die Vereinbarung einer Gütertrennung hat nichts mit einer gemeinsamen Steuererklärung zu tun.

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  278. michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wenn meine Frau und ich eine Gütertrennung schriftlich vereinbaren und ich an 2 Personen unterhalt zahlen muss und an mein Kind was ich mit meiner Frau habe. (ich bin ein Mangelfall) Und meine Frau nach Ihrer Ausbildung besser verdient´, schließt das aus das das Gehalt meiner Frau bei der Unterhaltsberechnung zugerechnet wird???? Also das man meinen Selbstbehalt von 900€ + Zuschlag für Aufwendung zur Arbeit also bereinigtes Nettoeinkommen nicht verringern kann???
    Wie ist es denn wenn mir was passieren würde hätte meine Frau Anspruch auf Witwenrente???
    Vielen Dank für ihre Auskunft.

  279. Anke

    Hallo,
    wie bei den meisten steht bei mir die Hochzeit an. Mein Freund will die Gütertrennung weil er später Mietshäuser erben wird und auch Grundstücke (auf dem wir ein Haus bauen möchten). Wenn meine Eltern sterben würde ich ein verschuldetes Haus erben und abzahlen müssen. Eventuell auch meine Geschwister auszahlen müssen. Kinder sind in Planung aber noch nicht vorhanden.
    Ist da eine Gütertrennung sinnvoll? Ich habe bedenken, sollte es doch mal zu einer Scheidung kommen, das mein zukünftiger das ganze gesparte bekommt (weil nur er Arbeiten ging und ich die Kinder großgezogen habe und somit nichts sparen konnte) und ich leer ausgehe aber die Kinder bei mir habe.

  280. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    Bei der geschilderten Situation wäre eine Gütertrennung für sie eher nachteilig. Man muss allerdings dazusagen, dass geerbte Gegenstände oder Immobilien in das Anfangsvermögen fallen und damit einen etwaigen Zugewinnausgleichsanspruch ohnehin verringern würden.

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  281. Jens

    Ja, wenn man sich die Nachteile so anschaut machen dass Die Vorteile auch nicht mehr ganz so gut..
    Ich persöhnlich seh das nix gutes dabei..
    Jens

  282. BM1508

    Hallo!

    Mir brennt auch noch eine Frage auf den Nägeln:
    Mein Freund hat hohe Schulden, ich erwarte eine Immobilie als Erbe. Dass ich für seine Schulden im Falle unserer Eheschließung nicht hafte, weiß ich mittlerweile. Mich würde aber noch interessieren, was im Falle meines Todes aus der Immobilie wird (die ja eigentlich mal an meine Kinder fallen soll). Können seine Gläubiger dann den Verkauf erzwingen?

  283. Patricia

    Hallo,
    ich habe über viele Jahre eine Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen aufgebaut und geleitet und auch darin gearbeitet. Ich hatte dann eine Steuerprüfung und damit fing das ganze Elend an. Nach dieser Steuerprüfung wurde ich nicht mehr fertig mit bezahlen.
    Bisher 55.000€ und das ist noch nicht das Ende so viel das ich mir die zusammensetzung gar nicht vorstellen kann, wir lebten in der Familie und auch für die Familie wurde das Geld ausgegeben.
    Aber nun zu meinem Problem nun ist das Finanzamt hergegenagen und hat bei einer Bank auf alle Konten eine Pfändung gelegt auch auf das Konto meines Mannes, wir haben vor zwei Jahren geheiratet und haben Zugewinn, aber er hat ja mit dieser Sache gar nichts zu tun. Hilft uns da Gütertrennung
    LG
    Patricia

  284. RA Thomas von der Wehl

    @ patricia

    ich bin kein Steuerfachmann. Fragen Sie bitte einen solchen Fachmann. Es besteht wohl die Möglichkeit der Aufteilung der Steuerschuld. Die Gütertrennung wird nicht die Lösung sein können.

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  285. Edi

    Hallo,
    bin seit 14 Jahren verheiratet, habe 3 Kinder und Schulden zusammen mit meiner Frau auf eine Eigentummswohnung mit noch ca. 70 tausend € obwohl alles von mir abbezahlt wird. Seit neuestem ist sie sogar wieder Arbeitslos.
    Unsere Ehe kriselt seit mehr als 4 Jahren und irgendwie ist das Ende in sicht.
    Meine Frage:
    Ich möchte die Wohnung im falle einer Scheidung nicht verlieren. Was kann ich tun ? Hilft mir da eine Gütertrennung oder gibt es noch eine andere Möglichkeit ?
    Bitte, bitte, HILFE !!!
    Danke

  286. RA Thomas von der Wehl

    @ edi

    wenn beide Eheleute Miteigentümer der Wohnung sind, bringt eine Gütertrennung nichts. Wenn Sie allerdings Alleineigentümer sind, würde die Gütertrennung verhindern, dass ein Zugewinn an dieser Wohnung dem anderen Ehepartner zufließt.

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  287. Olaf

    Hallo, ich werde in 2 Monaten eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ begründen. Vermögen haben wir beide nicht. In ca. 3 Jahren werden mir meine Eltern ihr Haus jedoch überschreiben. Ist eine Gütertrennung da eher sinnvoll?
    Danke für die Antwort

  288. RA Thomas von der Wehl

    @ olaf

    wenn sie davon ausgehen, dass die Partnerschaft scheitern wird, könnte eine Gütertrennung sinnvoll sein. Wahrscheinlich aber eher der modifizierte Zugewinnausgleich. Eine Gütertrennung hat auch Nachteile, wie ich es oben geschildert habe.

    Nur durch die Übertragung des Hauses auf Sie erwirbt der Partner allerdings keine Ansprüche darauf. Ansprüche können sich nur aus einem Zugewinn innerhalb der Partnerschaftszeit ergeben.

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  289. hanos

    Gutem Morgen,
    Ich bin ist nach fast 3 jähriger Trennung im Dezember 2009 von meiner (Exfrau) geschieden worden.
    Im Jahre 1999 hat meine Frau eine Erbschaft gemacht, wovon wir beide uns jeweils ein Auto (Kaufvertrag auf eigene Namen) und die Anzahlung für das Eigenheim. was im Jahre 2002 bezogen wurde, gemacht.

    Es wurde während der Trennungsphase eine Gütertrennung vereinbart. Die Autos wurden vor langer Zeit aus geschäftlichen Gründen umgeschrieben. Das ist bis zur Scheidung so geblieben. Der Brief meines Autos (meine Frau ist als Halter eingetragen) wurde von ihr als Druckmittel einbehalten.
    3 Monate nach der Scheidung bekam ich schriftlich die Mitteilung, das meine Frau das Auto haben möchte, oder einen entsprechen finanziellen Ausgleich.
    Wie ist hier die Rechtslage? Ich habe das Auto 10 Jahre benutzt, Versicherungen, Steuer und Reparaturen bezahlt.
    Freundliche Grüße

  290. r

    Würde Auto in Zugewinn nehmen(auf Gegenseite)
    Bei mir war so das mein Auto schon vor Ehe also immer ersetzt wurde.Zweitauto lief auf Frau Versicherung usw urde von mir erledigt(Rabatt)Noch forderte Brief da als Halter eingetragen ich sollte laut Anwalt rausgeben ex verscheuerte Auto ohne mein Wissen angeblich Schrott obwohl Angebot vorlag für 3000€ werde versuchen über Zugewinn.

  291. r

    Bei Gütertrennung war Zugewinn Idee Quatsch Sorry

  292. kira

    Mein Mann hat sei 2006 eine Insolvenz laufen. 2007 haben wir geheirat.
    Ich weis das ich mit den Schulden meines Mannes nichts zu tun habe.

    Nun meine Frage, wäre es sinnvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren für den Fall das ich/wir unerwartet zu Geld komme. z.b einen Gewinn. Mus mein Mann überhaupt falls wir zu Geld kämen seinen Anteil für die Insolvenz abgeben?

  293. RA Thomas von der Wehl

    @ kira

    ebenso wenig wie sie für die Schulden ihres Mannes haften, kann ihr Mann an dem Geld partizipieren, zudem sie unerwartet gekommen sind. Der gesetzliche Güterstand ist die Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft. Dies wird häufig übersehen.

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  294. Dieter

    Wir haben vor 20 Jahren ( kurz nach der Hochzeit) Gütertrennung über 50000 DM vereinbart da ich selbstständig war.3 Jahre später ist meine Fa. und ich selbst in die Insolvenz gegangen.
    Dadurch haben wir alle Konten und ein geschenktes Haus (von meinen Schwiegereltern) auf meine Frau übertragen und das ist bis heute so.
    Bedeutet das das im Falle einer Trennung alles meiner Frau gehört und ich ihr noch einen Rentenausgleich zahlen muß da ich immer gearbeitet habe

  295. Harald

    Ich habe folgendes Problem: Die Ehe meiner Mutter wurde vor rd. fünfzehn Jahren geschieden. Ca. fünf Jahre vor der Scheidung wurde (es bestand keine Gütertrennung!) ein Haus im Wert von etwa 1 Mio. DM erworben. Später wurde das Haus verkauft. Meine Frage nun: Steht die Hälfte des Erlöses aus dem Verkauf nicht meiner Mutter zu? Ich frage deshalb, weil mir sonst u.U. mein rechtmäßiges Erbe entgeht. Zur Erklärung: Ich wurde als Kind von meinem Stiefvater adoptiert, aber nach der Scheidung natürlich sofort enterbt. Da es für mich Hinweise gibt, dass er sein Vermögen schon lange anderweitig verschenkt hat, so dass selbst mein Pflichtteil nicht mehr nennenswert wäre, möchte ich mir wenigstens das Geld meiner Mutter als Nacherbe – oder was auch immer das richtige Wort in diesem Zusammenghang ist – sichern.

  296. Axel-T

    Meine Partnerin und ich wollen heiraten. Sie besitzt eine Immobilie und ich auch. Jeder von uns hat erbberechtigte Kinder. Wir möchten im Erbfall, dass die jeweils leiblichen Kinder die in die Ehe mitgebrachte Immobilie erben, ohne dass der noch lebende Ehepartner und dessen Kinder einen Erbteil dieser Immobilie erhalten.
    Regelt man dies in einem Erbvertrag?
    Wir planen auch einen Ehevertrag mit Gütertrennung zu machen. Hat eine solche Gütertrennung irgendwie Einfluss auf die Hinterbliebenenversorgung?

  297. RA Thomas von der Wehl

    @ axel t

    Da dieser Vertrag ohnehin notariell geschlossen werden muss, würde ich vorschlagen, den Notar dieser Fragen beantworten zu lassen.

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  298. Merve

    ich und mein Freund möchten bald heiraten. Er möchte dass wir ein Ehevertrag (Gütertrennung) abschließen.
    Wird mein offensichtliches Eigentum im Falle einer Insolvenz bzw. Pfändung dann nicht berührt, wenn wir ein Ehevertrag abschließen würden? Er hat eine eigene Firma und ein eigenes Haus was noch abbezahlt wird, er meinte er könnte vll später durch Insolvenz sein Haus etc. verlieren und mit Ehevertrag könnte er das Haus etc. auf mich schreiben da muss es doch erst im Grundbuch eingetragen werden oder? Ohne Ehevertrag ist es doch auch möglich? Aber er meinte es wäre mit Ehevertrag schneller.

  299. anilap

    Wir leben mit meinem Mann in Gütertrennung, haben dreijriges Kind. Ich möchte scheidung. Main Mann will etzt schnel wie möglich Kredit nehmen und Wohnung kaufen. Wird er uns nach Scheidung unterchalt zahlen? Im Ehevertrag geshrieben ist, dass nach 10 Jahre Ehe er muss mir 10 Jahre Unterchalt zahlen. Aber er wird mussen auch Kredit zahlen.

  300. RA Thomas von der Wehl

    @ anilap

    Schulden können nur dann unterhaltsmindernd geltendgemacht werden, wenn es sich um ehebedingte Schulden behandelt. Schulden die nach Trennung der Eheleute aufgenommen werden, sind in der Regel keine solchen ehebedingten Schulden.

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  301. anilap

    Danke für Antwort. Wir wohnen mit mein Mann noch zusammen. Er will unbeding Wohnung kaufen vor Trennung, weil ich habe ihn gesagt, dass ich will nicht weiter so leben. Er hat schon Mal gesagt, wenn speter ich werde nicht weiter mit ihn zusammen leben, denn kann ich trennen von ihm, aber zuerst wir mussen zusammen Wohnung kaufen. Ich denke er plant etwas und habe Angst speter mit Kind ohne Unterstutzung bleiben.

  302. Branco

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl,
    koennten Sie mir bitte diese 3 Fragen beantworten?
    mein Wunsch ist dass meine Kinder einmal so viel als moeglich von mir erben werden. Geplant ist ein modifizierter Ehevertrag. Im Falle des Todes eines der Ehepartner soll
    Zugewinngemeinschaft einsetzen.
    – Habe ich damit meinen Wunsch erreicht oder erbt mein Partner dann einen Anteil der normalerweise an meine Kinder gehen wuerde?
    – erbt mein Ehepartner in allen Faellen, (Guetertrennung, modifizierter Ehevertrag mit dieser Klausel…) ?
    – und kann ein nachtraeglich geschriebenes Testament einen Ehevertrag in bezug auf Erbe in diesem Punkt ausser Kraft setzen?
    Ich wuerde mich ueber eine Nachricht von Ihnen freuen, mit freundlichen Gruessen,
    Branco

  303. Branco

    Vielleicht ist meine Frage zu umfassend, koennen Sie mir bitte nur beantworten ob ein nachtraeglich geschriebenes Testament einen Ehevertrag in bezug auf Erbe ausser Kraft setzen kann?
    Mit freundlichen Gruessen.
    B.

  304. RA Thomas von der Wehl

    @ branco

    ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen 2 Personen. Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung. In der Regel kann ein Testament einen Ehevertrag nicht aufheben oder ändern.

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  305. Branco

    vielen Dank Herr v. d. Wehl für Ihre Antwort.
    Vielleicht könnten Sie mir noch folgendes beantworten, ich habe mit dieser fachlichen Sprache immer wieder Probleme. Habe ich es richtig verstanden dass bei der Gütertrennung im Falle dass es nur 1 leibliches Kind gibt der Überlebende Ehepartner hälftig dem einzelnen Kind gegenüber erbt (außer es sind 3 Kinder, dann würde er 1/4 erben) und wenn Zugewinngemeinschaft einsetzen würde im Falle des Todes des Ehepartners er auch hälftig dem einzelnen Kind gegenüber erbt?
    Wenn dem so ist dann wäre der Vertrag der Gütertrennung im Hinblick auf Erbe rein steuerlich ein Nachteil in diesem Fall, aber nicht im Hinblick auf die reine Verteilung des Erbes, oder?
    Vielen Dank für Ihre Mühe falls Sie sich dazu noch durchringen. M.f.G.

  306. Mike

    Hallo Herr von der Wehl.
    Meine Situation: Gemeinsames Haus, jeder hälftig im Grundbuch. Sie wohnt mit 2 Kindern darin. Sie hat mich ausgezahlt, bin aber mangels ihrer Schuldhaftentlassung noch immer hälftiger Eigentümer. Nun verlangt sie für Kosten von Ein- und Umbauten sowie Reparaturen, die sie NACH meinem Auszug (ohne nach Zustimmung zu fragen) hat machen lassen die Hälfte der von ihr geleisteten Rechnungssummen. Das kann nicht rechtens sein, oder?
    In dieser Konstellation (Sie zahlt alle Belastungen, wohnt selber im Haus, Scheidungsantrag läuft) kann ich trotzdem Wohnwertvorteil anrechnen, oder? Ãœbliche Miete abzüglich der Zinsbelastungen „Ihrer“ (=unserer) Kredite?!
    Danke vorab!

  307. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    für die Forderung nach einer Beteiligung an Reparaturen und Umbauten würde ich ebenfalls keine wirksame Rechtsgrundlage sehen.

    Einen Wohnvorteil muss sich jeder zurechnen lassen, der eine eigene Immobilie bewohnt. Abzugsfähig sind – jedenfalls bis zur Rechtskraft der Scheidung – die Belastungen inklusive der Tilgung und alle nicht verbrauchsabhängigen Kosten sowie gegebenenfalls tatsächlich geleistete Instandhaltungsrücklagen.

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  308. ratlos

    Ich bekomme in der Trennung aber nur die Zinsen und Tilgung angerechnet.
    Rücklagen ebenso wenig.
    Ebenso wenig Ehepr. Sparraten
    Laut Anwalt werden Verbrauchsabhängige und nur die Zinsen erst bei Scheidung anerkannt.
    Nur Anmerkung.

  309. birgit

    Hallo!
    Mein Partner ist deutscher Staatsbürger (er ist mit 17 aus Rumänien ausgewandert) und hat eine Rumänin geheiratet (2003 oder 2004 so genau weiß ich das nicht) von der er schon über ein Jahr getrennt lebt, die ihn aber nicht in Ruhe lässt und ständig versucht zu erpressen. Er hatte vor der Eheschließung schon ein Haus zusammen mit seinen Eltern in Deutschland (fast vollständig abgezahlt) und hat auch während der Ehe immer viel gearbeitet während sie immer nur Hausfrau und Mutter war (sie haben eine gemeinsame 4jährige Tochter). Sie hatten eine 3-5 Steuerklasse und jetzt behauptet sie er würde ihr Geld schulden weil er durch ihr Nichtarbeiten um die 450 Euro Steuern gespart hat. Weil es Streitereien gab unter anderem auch mit seinen Eltern (die sie aufs Übelste beleidigt), haben sie beschlossen das Haus zu verkaufen und in Rumänien neu anzufangen. Er hat also das Haus verkauft (das VOR der Ehe schon fast vollständig abgezahlt war) und vom Erlös Werkzeug (er ist Stukateur) und Material für den Hausbau in Rumänien gekauft. Den Restbetrag hat er auf das Konto der gemeinsamen Tochter eingezahlt, weil seine Frau richtig behauptete, dass das nicht versteuert werden muss. Er hat also in Rumänien begonnen ein Haus zu bauen in Eigenarbeit (er ist ja vom Fach) und aus eigenen Mitteln (Erlös vom Hausverkauf). Die Eltern seiner Frau stellten lediglich das Grundstück und 5000 Euro. Zum richtigen Streit zwischen den beiden kam es dann als seine Frau sich beim zweiten Mal weigerte ihm Geld vom Konto der Tochter zu geben damit er weiter am Haus bauen kann obwohl das der Verwendungszweck des Geldes war. Da beide das Sorgerecht haben, müssen beide unterschreiben um Geld abzuheben so dass das Geld momentan dort blockiert ist. Dieser Streit führte dazu, dass er ausgezogen ist und einen anderen Wohnsitz hat als seine Frau (ab Januar 2009). Seine Frau hat ihm aber als sie noch zusammen waren alle Papiere gestohlen (Quittungen für Material, sogar seinen Reisepass) so, dass er nicht mehr beweisen kann, dass er das Material gekauft hat da sie die Quittungen hat und sich weigert sie herauszugeben. Ich habe aber auf Band aufgenommen, dass sie zugibt welches der ursprüngliche Verwendungszweck des Geldes ist und dass sie die Quittungen hat. Seit Juni 2009 bin ich mit meinem Partner zusammengekommen und seit September haben wir auch zusammen gewohnt.
    Seine Frau ist gegen eine Scheidung (sie will ihn mal zurück haben mal wünscht sie ihn zum Teufel, auf jeden Fall will sie uns trennen und ihm den Umgang mit seinen anderen Freunden verbieten) und droht ihm mit
    1) Sorgerechtsentziehung
    2) kein Besuchsrecht für die Kleine (sie lässt ihn auch jetzt nicht die Kleine besuchen, ohne das sie dabei ist. Das will er nicht da es da immer zu Streit kommt).
    3) fordert sie das Geld zurück das er erstmals vom Konto der Kleinen zum Hausbau abgehoben hat und will auch die restlichen 30.000 Euro behalten die jetzt noch ungefähr drauf sind.
    4) will sie von allen seinen Anschaffungen die Hälfte haben, inkl von seinem Werkzeug und Dingen die er schon vor der Ehe hatte; (ich hab gesehen das laut rumänischem Gesetz die Dinge, die ein Partner vor der Eheschließung besaß nicht ins Gemeinschaftsgut fallen und das Arbeitsutensilien (wie in diesem Fall Gerüst, Hänger und Bus) auch Privateigentum des betreffenden Partners sind, selbst wenn sie während der Ehe angeschafft wurden.
    Mein Partner will sich nun in Deutschland scheiden lassen (da er deutscher ist und die Ehe auch dort geschlossen wurde).
    Es gibt einen Standartehevertrag den beide vor der Eheschließung unterschrieben haben.
    Ich möchte wissen wie nach deutschem Recht seine Chancen sind in Bezug auf Gütertrennung, Sorgerecht und Unterhalt.
    Problematisch ist, dass seine Frau die Scheidung nicht will und das Kind gegen ihn einnimmt indem sie der Kleinen sagt er würde sie nicht lieben und nicht für sie da sein wollen. Abgesehen davon erzählt sie Lügen über ihn und mich und verbreitet sie überall. Bei zufälligen Begegnungen versucht sie auf mich loszugehen und mich zu schlagen (und das obwohl sie einen Kopf kleiner als ich ist). Neulich ist sie sogar in unser gemeinsames Miethaus eingebrochen und ist auch auf mich losgegangen und wollte mich aus dem eigenen Haus rauswerfen. Sie behauptet, dass sie ein Recht drauf hätte da ihr Mann noch nicht von ihr geschieden ist. Abgesehen davon behauptet sie, dass ich sie bestohlen hätte weil ihr Mann seine Sachen (Tv, Waschmaschine usw.) in unser Miethaus gebracht hat und das sei laut ihr Diebstahl zwischen Eheleuten. Dabei steht in ihrer Wohnung das Schlafzimmer, das eindeutig ihm gehört + Quittungen usw.
    Ich hätte gerne einen Rat wie mein Freund am besten aus diesem Schlamassel rauskommen kann.
    Vielen Dank im Vorraus!

  310. fred

    Hallo,

    meine Frau und ich wollen sich trennen, meine Frau hat alleine das Wohnhaus und ein Haus für die Firma ( gehört Ihr) erworben während der Ehe. Die Kredite wurden bisher bezahlt. ( über 5 Jahre. Habe ich finaziellen Anspruch, ich befinde mich selber in einer Privatinsolvenz. Ich bin in der Firma sogar angestellt habe keinen Lohn mehr erhalten, jetzt will sie Insolvenz anmelden um mich zu schaden. Was kann ich tun.

  311. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    wenden Sie sich bitte dringend an einen Fachanwalt für Familienrecht. In diesem Forum kann ich zu dieser Problematik keine angemessene Hilfestellung geben.

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  312. fred

    Ich habe kein Geld für einen Anwalt. Privatinsolvenz kein Lohn was soll ich tun, Habe heute beim Arbeitsgericht ersteinmal Klage auf Lohnzahlung eingereicht.

  313. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    im außergerichtlichen Bereich gibt es die Beratungshilfe und im Gerichtsverfahren gibt es die Verfahrenskostenhilfe, wenn die Anwaltskosten aus eigenen Mitteln nicht aufgebracht werden können.

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  314. birgit

    Hallo,
    bitte können Sie auch zu meiner Problematik Stellung nehmen? Eintrag 309. Danke

  315. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    eine solche hochkomplizierte Problematik lässt sich in diesem Forum nicht lösen. Ich denke, es läuft darauf hinaus, dass sowohl ein Anwalt in Deutschland, als auch ein Anwalt in Rumänien zu beauftragen ist.

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  316. birgit

    Danke!

    Kann mein Freund dann wenigstens durchsetzen, dass die Scheidung von den ganzen anderen Problemen abgetrennt wird? Da seine Frau die Scheidung nicht will, wird sie ja dann um sie zu verschleppen alles andere auch innerhalb der Scheidung klären wollen…
    Ich dachte bis jetzt, dass ein Anwalt in Dt für die Scheidung reichen würde, da die Ehe ja in Dt geschlossen wurde und er ja auch deutscher Staatsbürger ist…

  317. ade

    Hallo
    wir sind mehrere Kinder und sollen von unseren Eltern Baugrundstücke bekommen. D.h. der Grund ist für uns sozusagen kostenlos. Wir müssen aber die Erschließungskosten zahlen.

    Meine Schwester war auf der Bank und wollte nach einem Kredit fragen. Sie will dieses Grund erschließen lassen. Allerdings möchte sie Ihren Mann aus allem heraus halten. Weil sie das ganze als ihres (da von unseren Eltern) betrachtet. Und sie auch nicht möchte, das in einem Fall der Scheidung (was man heute einfach bedenken muß) dieses Grundstück zwischen ihr und ihrem Mann geteilt werden muß. (mit ihrem Mann möchte sie darüber nicht sprechen, weil es ihr etwas peinlich ist, über Scheidung/Trennung (die ja nicht im Raum steht) zu reden.
    Nun sagt der Bänker, sie brauche die Unterschrift von ihrem Mann. Den Betrag den sie zu zahlen hätte, wären insgesamt 25.000,00 €, davon hat sie aber selbst 10.000,00€, also müßte nur 15.000,00 von der Bank haben.

    nun meine erste Frage: geht das wirklich nicht ohne die Unterschrift von ihrem Ehemann?
    zweite Frage: und wenn es ohne Unterschrift von ihrem Mann geht, wie verhält sich das bei einer eventuellen Scheidung? kriegt er dann was davon?

    vielen Dank
    ade

  318. erwin

    Hallo,
    ich bin seit 20 Jahren verheiratet. Der Güterstand ist der der Zugewinngemeinschaft. Seit einem halben Jahr lebe ich getrennt von meiner Frau, eine baldige Scheidung wird von mir angestrebt.

    Nun ist mir die Aufhebung meines Arbeitsplatzes, gegen Zahlung einer hohen Abfindung, angeboten worden.

    1. Würde die Abfindung in den Zugewinnausgleich einbezogen?

    2. Wie kann ich vor dem Scheidungsantrag eine Gütertrennung ereichen um die Abfindung zu „retten“ ?

    vielen Dank
    Erwin

  319. RA Thomas von der Wehl

    @ erwin

    eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann entweder beim Unterhalt oder beim Zugewinnausgleich Berücksichtigung finden. Wenn Unterhalt geschuldet wird, wird die Abfindung üblicherweise dafür genutzt, dass dann reduzierte Gehalt auf das Ursprungs Niveau aufzufüllen. Dies solange, bis die Abfindung verbraucht ist.

    Wenn Unterhalt keine Rolle spielt, findet die Abfindung im Endvermögen bei Zugewinnausgleich Berücksichtigung. Letztlich muss man davon ausgehen, dass die Gegenseite die Wahl hat, wo die Abfindung berücksichtigt wird.

    Lesen Sie auch hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/07/02/arbeitsrechtliche-abfindung-im-unterhaltsrecht/

    Eine Gütertrennung können sie nur im Einvernehmen mit der Gegenseite vertraglich bei einem Notar vereinbaren. Erzwingen können sie diese nicht.

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  320. Sarah

    Mein Verlobter und ich wollen bald heiraten, in Dänemark, wir streben eine Gütertrennung an, die im Scheidungsfall Wirksamkeit erlagen soll. Wo und wann können wir diesen Vertrag abschließen und was kostet uns das? Ist es kostengünstiger, wenn noch kaum Geld in der Beziehung vorhanden ist?
    Gruß Sarah

  321. RA Thomas von der Wehl

    @ sarah

    ich persönlich halte die Vereinbarung einer Gütertrennung für wenig sinnvoll.Sie können eine solche Vereinbarung jederzeit, auch noch nach der Hochzeit, notariell abschließen. Die Kosten müssen Sie beim Notar erfragen. Diese werden aber nicht sehr hoch sein.

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  322. Anke

    hallo,

    ich möchte mich von meinem Mann trennen.
    werden die persönlichen Geschenke (zu Geburtstag und Weihnachten) auch der Zugewinngemeinschaft oder dem Hausrat zugeordnet?
    Mein Mann ist seinerzeit in meine bestehende Wohnung eingezogen. Innerhalb unserer Ehe haben wir lediglich einen Fernseher, eine Eckbank und einen Esstisch angeschafft, alles andere war bereits vorher vorhanden. Da mein Mann vorher noch bei seinen Eltern gewohnt hat, hat er außer einem Geschirr und seiner Stereo Anlage nichts an Möbeln o.ä. mitgebracht. Allerdings hat er mir zum Geburtstag ein Bügeleisen und Bügelbrett und zu Weihnachten etliche Jahre später einen Herd geschenkt. Werden die auch dem Zugewinn zugerechnet oder sind das meine Privatsachen?? Kann er diese Geschenke zurückfordern??
    Dazu muß gesagt werden, daß er die ersten drei Jahre der Ehe sich überhaupt nicht an gemeinsamen Kosten beteiligt hat (alles ging von meinem Sparkonto ab). Wir haben getrennte Konten behalten, wobei mein Mann ewig um die 2000 Euro überzogen hat. In den ersten Jahren habe ich ihm sogar das Konto ausgeglichen. Ich habe ein Kind bekommen und habe neben dem Elterngeld noch Krabbelgruppen geleitet, Tageskinder betreut u.ä. um etwas dazu zu verdienen. Erst als unsere Tochter 3 Jahre alt war, habe ich meinen Mann davon überzeugen können, sich am Unterhalt zu beteiligen. Seitdem gibt er mir 800 Euro pro Monat, davon zahle ich Miete, Strom,, Telefon, GEZ, Zusatversicherung für unsere Tochter, Lebensmittel, Seifensachen und Waschmittel, Schulunterlagen, Hobbies unserer Tochter, Kleidung, etc.
    Man kann sich ausrechnen, daß ich noch einen Batzen von meinem (geringen ) Gehalt als halbtagserzieherin draufzahlen muß, um über die Runden zu kommen. Die Kindergartengebühr hat damals mein Vater übernommen, da mein Mann das nicht für nötig hielt und ich damals nicht genug übrig hatte. Das geht seit 10 Jahren so.
    Wie sieht es da mit Haushaltsaufteilung und Teilung der Zugewinne aus??

    Anke

  323. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    Hausratsgegenstände fallen nicht in den Zugewinn. Ich kann aber nur dringend raten, sich vor einer Trennung umfassend von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

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  324. Tommi

    Sehr geehrter RAvonderWehl:
    Meine Lebensgefährtin und ich wollen heiraten. Sie bringt eine Wohnung mit in die Beziehung, die auch für ihre beiden Kinder aus erster Ehe sein soll. Meinem Sohn, aus meiner ersten Ehe, steht gerechterweise von der Wohnung nichts zu. Er soll später meine LV bekommen. Sollte aber meine Lebensgefährtin und ich zu Tode kommen, würde mein Sohn von der Wohnung profitieren. Wie kann ich das regeln?

  325. sabrina

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Mein Mann reitet uns immer mehr in die schulden … mein Konto leer, sein konto leer, telefon abgeschaltet , ankündigungen der wasser und strom einstellungen , Autoversicherung nicht bezahlt.. und so weiter…
    nur noch 100euro im monat zum leben und das mit 3 leuten.
    Wie komme ich da wieder raus ? Also kann man da noch eine gütertrennung vornehmen ??

  326. RA Thomas von der Wehl

    @ sabrina

    Gütertrennung kann in solchen Fällen nicht helfen, sondern allenfalls eine Beratung bei der Schuldnerberatung, gegebenenfalls eine private Insolvenz und vor allem eine geänderte Einstellung zu dem Umgang mit dem vorhandenen Geld.

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  327. Anna

    Wir werden demnächst heiraten. Mein Freund hat bereits Vermögen angespart, während ich studiert habe. Nun starte ich allerdings mit einem viel höheren Gehalt ins Berufsleben. Generell lebe ich bedeutend sparsamer als er. Wäre es klug, Gütertrennung zu vereinbaren? Falls wir uns irgendwann scheiden lassen, bekommt er doch sein Vermögen zurück und mein Gehalt fiele dem Zugewinn zum Opfer, oder? Danke für schnelle Rückantwort.

  328. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    Sie sollten einen Notar aufsuchen und sich einen Ehevertrag entwerfen lassen. Nur die Gütertrennung bringt hier nichts.

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  329. susana

    hallo ich habe zwei frage und zwar ich möchte mein partner heiraten er sälbst ha kein vermögen seine eltern möchtem ihm dann geld erben sie haben angst da ich 5 jahre aufaozialhilfe angewiesen war das war vor der ehe muess er dann sein erben meine schulden dort begleichen? was gibts für eine lösung ?

  330. RA Thomas von der Wehl

    @ susana

    Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen, schon gar nicht, wenn diese Schulden vor der Ehe gemacht wurden.

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  331. hakan

    hallo ich bin zur zeit selbständig und hoch verschuldet. Ich habe vor das geschäft zu verkaufen und anschliesend Insolvenz zu melden. Unser Problem ist das wir vor 5 Jahren ein Haus erworben und diese monatlich abzahlen. das Haus hatte uns 267.000 Euro gekostet. unser Kredit läuft noch weitere 5 Jahre.Wo anschließen eine Restschult von ca. 200.000 währen.
    Meine Frage: Müssen wir das Haus versteigern lassen wenn ich Insolvenz anmelde. So wie ich es verstanden habe muss ich für meine Schulden selbst aufkommen. Für das Haus haben wir zusammen unterschrieben und somit auch im Grundbuch zusammen eingetragen.
    Für Ihren Kommentar bin ich Ihnen sehr dankbar

  332. RA Thomas von der Wehl

    @ hakan

    Sie schildern sehr komplexe Probleme. Diese kann ich nicht kurz in diesem Forum lösen. Ich würde vorschlagen, Sie wenden sich zunächst an die Schuldnerberatung wegen der Insolvenz. Im Rahmen einer Insolvenz wird auch das Haus dort hinein fallen.

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  333. Maria

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich haben bei unserer Heirat in 2002 Gütertrennung vereinbart. In 2003 haben wir ein Haus gekauft, für das wir beide 50/50 im Grundbuch eingetragen sind. Das Eigenkapital kam von ihm, und auch das Darlehen wurde von ihm bedient. Ich bin nicht berufstätig und kümmere mich um die Kinder.

    Wie ist meine Position im Falle einer Scheidung, habe ich einen 50%igen Anteil am Haus (und dann wahrscheinlich einen 50%igen Anteil am restlichen Darlehen) oder werden die Eigenkapital- und Tilgungsbeiträge zugrunde gelegt? Vielen Dank im voraus.

  334. Joe11

    Hallo,
    meine noch Ehefrau und ich haben in userem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Während unserer Ehe haben wir in einer Wohnung, welche ihrer Eltern gehört, zur Miete gewohnt. Nach unserer Trennung lebt sie weiter in der Wohnung. Hier habe ich Einbauten wie z.b eine Küche (18.000€)und Einbaukleiderschrank (10.000€) bezahlt. Fallen diese Gegenstände auch unter die Gütertrennung, sodass mir diese in vollem Umfang zugeschrieben werden. Oder fallen Alltags-/Gebruachsgegenstände automatisch in eine Zugewinngewinngemeinschaft?

    Besten Dank im Voraus

  335. Joe11

    Kann ich bei vereinbarter Gütertrennung im Ehevertrag im Trennungsjahr (Scheidung ist noch nicht eingereicht), eine Eigentumswohnung erwerben, ohne dass diese in die Scheidung mit einbezogen wird?

    Besten Dank im Voraus

  336. RA Thomas von der Wehl

    @ joe11

    Sie sollten mit einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht besprechen, ob hinsichtlich der eingebauten Gegenstände Erstattungsmöglichkeiten bestehen.

    Bei Gütertrennung sollte der Erwerb einer Immobilie keine Rolle spielen.

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  337. Kata

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    wie kann ich dafür sorgen, dass mein Vermögen und mein Eigenheim im Falle einer Scheidung nur mir und meiner Tochter zustehen? Ich heirate in 2 Wochen. Reicht da eine gemeinsam unterschriebene Gütertrennung aus? Kann diese auch der Standesbamte beurkunden? Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    KATA Samira

  338. RA Thomas von der Wehl

    @ kata

    Sie müssen mit ihrem zukünftigen Ehemann einen notariellen Vertrag schließen. Wenden Sie sich an einen Notar und vereinbaren dort einen Termin.

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  339. Bella-Gab

    Sehr geehrter Herr von Wehl,

    nach 18 Jahren des Zusammenlebens ohne Trauschein moechte mein Partner, dass wir heiraten, damit ich abgesichert sei, falls er ableben sollte.
    Hintergrund: Er hatte im Fruehjahr 2010 eine Prostata-OP und es war ein riesiges sehr seltenes und boesartiges Karzinom, das leider, wie die Aerzte sagen, ueber den Rand gesrpungen ist, denn die Werte haben sich wieder erhoeht anstatt gesenkt.

    Hierzu habe ich drei Fragen an Sie und ich bedanke mich bereits jetzt sehr herzlich fuer Ihre Antwort.

    1. Koennen wir diese 18 Jahre des eheaenlichen Zusammenlebens beim Amtsgericht (oder wo?) nachtraeglich eintragen lassen ? Wie ist der Nachweis zu fuehren?

    2. Guetertrennung ja oder nein ?
    Mein Partner hat eine kleine Firma, ich arbeite dort nicht mit – werde eine eigene gruenden.
    Er hat ein Waren-Kredit-Konto bei der Bank mit ueber 200 Ts€. Soweit ich weiss, kann man mich damit nicht belangen, falls er insolvent gehen sollte oder stirbt – richtig ?

    3. Wie sieht es aus, falls sein Sohn kommt und sagt: ..alles mir ? Er benoetigt staendig Geld !

    Gerne hoere ich wieder von Ihnen – vielen Dank.

    Bella – Gab

  340. Diarama

    Hallo!
    Ehefrau in Restschuldbefreiung aus Schulder erster Ehe. Jetzt-Ehemann will Immobilie finanzieren als alleiniger Darlehensnehmer. Ehevertrag (Gütertrennung) wurde deshalb auch gemacht.
    Da steuerlich gemeinsam veranlagt wird muss Ehefrau
    nun den Finanzierungsantrag (nicht als Mitantragsteller) auch unterschreiben sowie die Einwilligung von Kreditauskünften… Warum? Darf die Bank das? Ist Ehefrau dann mitverpflichtet? Hat das nachteilige Auswirkung auf die Restschuldbefreiung?
    Danke sehr!

  341. Diarama

    Nachrag.
    Ehefrau ist in der Wohlverhaltensphase – noch nicht in der Restschuldbefreiung.

  342. RA Thomas von der Wehl

    @ bella gab

    Die vergangenen Jahre können nicht irgendwie ehelich nachgeholt werden.

    Aus Sicht der Schulden macht eine Gütertrennung wenig Sinn. Für die Schulden des anderen haftet der Ehepartner ohnehin nicht.

    Was die Ansprüche des Sohnes angeht, sollte dies mit einem Testament geregelt werden.

    Ich würde vorschlagen, einen familienrechtlich versierten Notar oder einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und eine konkrete Beratung in Anspruch zu nehmen.

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  343. RA Thomas von der Wehl

    @ diarama

    Sie schildern kein familienrechtliches Problem, sondern mehr ein vertragsrechtliches beziehungsweise bankenrechtliches Problem. Ich kann dazu aufgrund der wenigen Informationen ohnehin nichts seriöses sagen.

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  344. Stephan K

    Ich und meine Ehefrau haben sich, leider nicht im gütlichen, vor kurzem getrennt, sie ist an einen Wohnort gezogen, den ich nicht kenne. Meine Frau hatte vor der Ehe schon massig Schulden, von denen ich erst später erfahren habe, und sie hat wohl ohne mein Wissen weitere Schulden angehäuft.

    Da ich mir eine Scheidung derzeit finanziell nicht leisten kann, welche Möglichkeit habe ich? Gütertrennung scheint ja nur mit dem Einverständnis beider möglich, oder ist dies in dem Fall anders? Was mache ich, wenn ich zunächst meinen Status auf getrennt Lebend umändern lasse, hat das irgendwelche Konsequenzen?

    Für Ihre Hilfe vielen Dank.

  345. RA Thomas von der Wehl

    @ stephan

    für die Schulden des anderen Ehepartners haften Sie i.d.R. nicht. Eine Gütertrennung ist daher selten notwendig oder sinnvoll.

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  346. Sly

    Guten Tag…

    meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen(keine Ehevertrag). Ich habe Ihr gesagt dass Sie die Möbel und Klamotten alles behalten kann. Ich würde nur gerne meinen Rechner und die Waschmaschine (Geschenk von meiner Mutter) behalten. Jetzt sagt sie, sie brauch beides unbedingt.
    Könnte ich jetzt einfach in die Wohnung gehen (meine Mietswohnung) und mir meinen Rechner raus holen, oder kann Sie dann rechtliche Schritte gegen mich einleiten?

    Vielen Dank…

  347. Angela

    Guten Tag..

    ich bin seit 3 Jahren geschieden und aus der Vorehe gingen 3 Kinder hervor. Diese leben beim Kindesvater und ich bin unterhaltspflichtig. Durch zu geringes Einkommen zahle ich einen geringeren als den aus der Düsseldorfer Tabelle angesetzten Unterhalt. Nun möchte ich dieses Jahr wieder heiraten. Ich möchte mich nicht vor dem Unterhalt für die Kinder drücken – also ich werde immer zahlen, soweit es in meiner Macht steht. Aber lohnt es sich – um den neuen Partner nicht auf der Tasche zu liegen (da ja bei einer neuen Eheschließung mein Eigenbehalt gekürzt werden kann da mein neuer Ehepartner ja „für mich sorgen muß“ – wie das Jugendamt so schön formuliert) – vor der Eheschließung eine Gütertrennung zu vereinbaren oder ist diese da nutzlos?
    Vielen Dank für die Antwort.

  348. RA Thomas von der Wehl

    @ angela

    wie bereits von Ihnen vermutet, hilft da eine Gütertrennung nicht, da hiermit nur das Vermögen betroffen ist.

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  349. RA Thomas von der Wehl

    @ sly

    was soll ich sagen….was weg ist, ist weg. Hausfriedensbruch/Diebstahl darf es aber nicht sein.

    Notfalls lieber zum Anwalt.

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  350. Jogi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Beim Lesen der vielen interessanten Kommentare sind mir 2. Fragen eingefallen.
    1. Im Beitrag Nr. 55 schreiben zum Thema Ehevertrag Regelung gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, „dass man immer darauf achten soll, dass meine Frau immmer selbst verdient und und für sich sorgen könnte“, warumm?
    2. Bei Gütertrennung und gemeinsamer Steuererklärung muss meine Frau da Sie s. 3 Jahren in der Wohlverhaltensphase im Rahmen einer Privatinsolvenz ist, Erstattungen an den Insoverwalter abführen, obwohl sie kein steuerpflichtiges Einkommen gehabt hat?
    Danke im Vorwege für die antwort.

  351. RA Thomas von der Wehl

    @ jogi

    ich bitte um Verständnis, aber ich kann aus zeitlichen Gründen keine rechtstheoretischen Ausführungen machen.

    Die Frage zu den Erstattungen im Insolvenzverfahren betrifft zudem weniger das Familienrecht, als das Insolvenzrecht und dieses nicht mein Bereich.

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  352. Ivonne

    Hallo,

    mein Feund und ich wollen heiraten. Jetzt ist es so, das er selbstständig ist und ich mich in der Privatinsolvenz befinde. Er möchte nicht, das bei einer Überprüfung seiner Finanzen meine Privatinsolvenz auftaucht und andersherum, möchte ich nicht mit haften, wenn mit seiner Fa. irgendetwas sein sollte. Meine Frage: ist man bei einer Gütertrennung gemeinsam steuerlich veranlagt? Wie schaut das mit der Lohnsteuerklasse bei einer Gütertrennung aus? Würde die dann bestehen bleiben?

    Danke

  353. Lina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage. Wir haben in der Ehe ein Haus gebaut, welches aber auf dem Grundstück seiner Eltern steht. Ich stehe nicht im Grundbuch, hafte aber für die Schulden. Der Kredit für das Haus läuft über die Rentenversicherung des Nochmannes, und ich habe aber im Prinzip vor der Trennung mit abbezahlt, da wir zusammen ein Konto hatten. Seit der Trennung haben wir uns so geeinigt, daß ich weiterhin im Haus wohne, er bedient den Kredit und damit ist der Unterhalt ausgeglichen. Jetzt sieht es aber danach aus, daß ich aus dem Haus ausziehen muß, weil mein Nochmann und seine Eltern nicht möchten, daß mein neuer Partner in das Haus mit einzieht. (Zur Erklärung, alle 3 Parteien wohnen auf einem Grundstück in 3 Häusern).
    Wenn ich ausziehe, stimmt mein Nochmann zu, mich aus den Schulden fürs Haus zu entlassen, aber es würde mir doch trotzdem ein Teil des Hauswertes zustehen, oder?
    Ich bin mir im Moment sehr unsicher, wie ich weiter verfahren soll.
    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
    Mfg

  354. RA Thomas von der Wehl

    @ lina

    unter Umständen ergibt sich für sie ein Anspruch aus dem Zugewinnausgleich. Dies muss aber ein konkret mit dem Fall beauftragter Rechtsanwalt prüfen.

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  355. bernd

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit verheiratet und werde im Mai einen Franchise Markt als selbständiger KG Betreiber eröffnen. Nun macht mir meine Frau ärger und hat angst. Sie will also eigentlich nicht beim Notar unterschrieben.
    Da Sie sich sorgen macht, dass wir pleite gehen und Sie mit auf den 400.000€ Darlehn haftet. Nun will ich aber mit aller GEWALT diese selbständigkeit. Ohne zustimmung des Ehegatten kann ich meine selbständigkeit vergessen. Was kann ich da tun? Ein Freund von mir hat vorgeschlagen eine Gütertrennung zu vereinbaren. Ist das richtig? Bitte um HILFE DANKE…

  356. Reiner

    Hallo,
    in einem Monat möchte ich mich mit meinem Freund verpartnern lassen.
    Dazu habe ich folgende Frage: Ich besitze zusammen mit meinem unverheirateten Bruder Haus und Hof und auch noch kleine Ackerflächen unserer verstorbenen Eltern je zur Hälfte.
    Ich möchte aber, dass im Falle meines Todes, mein Bruder alles gehört und nicht mein Anteil an meinen Partner fällt. Ich möchte nicht, dass es hier zu Streitigkeiten kommt.
    Wie kann ich dieses regeln? Welche Auswirkung hätte eine Gütertrennung in diesem Falle, die durch Lebenspartnerschaftsgesetz festgelegt werden würde. Oder ist hier ein Testament erforderlich? Das mir gehörende finanzielle Vermögen soll dann zwischen meinem Partner und meinem Bruder geteilt werden, was ja eigentlich gesetzlich bei der Gütertrennung so ist.
    Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

  357. RA Thomas von der Wehl

    @ reiner

    das müssen Sie mit einem Testament regeln. Gütertrennung bringt hier nichts.

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  358. Sonja

    Hallo,
    mein Freund und ich wollen heiraten. Er hat zwei Kinder (12 u. 14) aus 1. Ehe. Mein Vermögen beträgt ca. 40 T€ und ich werde von meinen Eltern Eigentum sowie Barvermögen erben. Wir selber planen auch noch Nachwuchs. Wie kann ich mein Vermögen und den Erbanteil vor einer evtl. Scheidung schützen? Wie kann ich gewährleisten, dass mein Vermögen auch später nur mein Kind erbt und nicht die Kinder meines Freundes? Wenn wir heiraten,wird dann mein Einkommen für die Berechnung des Kinderunterhaltes mit angerechnet?
    Vielen Dank schon jetzt für eine baldige Antwort!

  359. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    Sie sollten einen Notar mit dem Entwurf eines Ehevertrages beauftragen. Das kann ich hier nicht leisten.

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  360. moci

    Hallo.
    Meine Mutter möchte mir ihre Wohnung bei Lebzeiten überschreiben. Als besitzer werde lediglich ich und nicht meine Ehefrau in das Grundbuch eingetragen. Sie möchte aber sicher gehen, dass die Wohnung bei einer möglichen Scheidung von meiner Partnerin vollständig in meinem Besitz bleibt.
    Muss ich hier Vorkehrungen treffen (Gütertrennung oder Ehevertrag)?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort!

  361. Helga

    Hallo,
    mein Lebensgefährte hat vor 20 Jahren mit seiner Ehefrau Gütertrennung vereinbart, da er in seiner neuen Stellung als Geschäftsführer eines vor der Insolvenz stehenden Krankenhauses und Altenheims seine Familie vor dem erhöhten finanziellen Risiko schützen wollte. Ein gemeinsam angeschafftes Haus wurde vor 13 Jahren verkauft, die Hälfte des Erlöses erhielt die Tochter als vorzeitiges Erbe ausgezahlt. Es wurde ein Zweifamilienhaus gekauft, die Tochter und die Ehefrau hälftig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Haushälfte der „Ehefrau“ sollte die Altersabsicherung der Eheleute sein. Dementsprechend war auch die Finanzierung, Die Ehefrau war Kreditnehmerin (allerdings ohne eigenes Einkommen), mein Lebensgefährte hat die Bürgschaft übernommen. Dies alles im Hinblick dauf, dass die Ehe bestand hat.
    Seit 10 Jahren leben die beiden nun getrennt. Seither hat er nicht nur ihren kompletten Lebensunterhalt finanziert, er wurde auch als Bürge von der Bank in die Pflicht genommen, weil seine Frau nicht gezahlt hat. An seine Altersabsicherung kommt er wegen der GT nicht ran, und die Hälfte seiner Rente muss er nun auch noch abgeben. Er wird bei der Scheidung durch die Gütertrennung zum Sozialfall, während seine Frau alles behält, Haus einschl. dem gesamten Hausrat und seine Rente.

    Ist es rechtlich überhaupt haltbar, dass ein Ehepartner durch die Gütertrennung über Gebühr benachteiligt wird?

  362. Anja

    Ich habe mehrere Fragen zum Thema Ehevertrag.
    Wenn man keinen Ehevertrag abschliesst, was passiert dann in folgenden Fällen:
    – ich besitze bereits eine Immobilie vor der Ehe. Was passiert mit dem Wertzuwachs? Würde dieser im Falle einer Scheidung als Zugewinn gelten und geteilt werden? Was passiert mit Mieteinnahmen aus diesem Objekt? Zählen diese auch als Zugewinn?
    – ich erbe eventuell einmal mehrere Immobilien / Grundstücke. Was passiert hier mit dem Wertzuwachs und möglichen Mieteinnahmen? Zählen diese als Zugewinn?

    Wenn wir Gütertrennung vereinbaren würden, wie wäre das dann mit der Altersvorsorge, wenn die Frau wegen Kindern mehrere Jahr nicht arbeiten kann. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung trozt Gütertrennung?

  363. Gogo

    Hallo, hatte vor der Ehe ca. 40.000 €
    Meine Ex 0,-
    Habe ich anspruch auf wenigstens einen Teil des Vor der Ehe Vermögens?

  364. Dettl

    Hallo, mein Sohn hat die vorehelichen Schulden seiner jetzt von ihm getrennten Frau (ehelich zusammen waren sie grad mal 13 Monate) leider mit unterschrieben und zahlt fleißig ab, weil Madame sich jetzt hat krank schreiben lassen bis auf Weiteres (angeblich psychisch wegen ihrer früheren Arbeit (ihr wurde gekündigt)) muss er ihr auch noch zusätzl. Unterhalt von über 570 Euro monatlich zahlen. Die Dame könnte arbeiten gehen, nur keine Arbeit passt ihr so richtig. In der Ehezeit hat sie aber noch gearbeitet und ihr Geld verdient. Wie kann er einen Anteil wieder zurückbekommen (ich habe gehört, dass die Hälfte eine „Schenkung“ ist od. war)? Was ist nur los mit unseren Rechtsstaat? Ihm bleiben monatlich zum leben grad mal noch ein bisschen über 400 Euro, weil er auch noch sein Haus abbezahlen muss. Für einen kurze Antwort wäre ich dankbar.

  365. RA Thomas von der Wehl

    @ dettl

    Ihr Sohn sollte dringend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Die jetzt von ihm geleisteten Tilgungen auf das gemeinsame Darlehen, kann ihr Sohn gegenüber dem Unterhaltsanspruch der Ehefrau geltend machen. Inwieweit hier überhaupt Trennungsunterhalt nach einer so kurzen Ehezeit in Betracht kommt, muss der Anwalt prüfen. Wichtig ist, dass die Scheidung so schnell wie möglich über die Bühne gebracht wird. Nachehelicher Unterhalt wird nicht von der Frau zu fordern sein.

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  366. Honey

    hab mal eine Frage…Werde demnächst heiraten. Ist es sinnvoll eine Gütertrennung zuvereinbaren? Habe 2 Kinder und bin selbständig. Leider reicht das Einkommen nicht ganz zum Leben und beziehe zusätzlich noch ALG II. Nun mein noch Lebenspartner verdient leider auch nicht so gut. Bei einer Heirat haben wir zwar dann 2 Einkommen, die aber trotzden nicht reichen. Die ALG behörde lehnt aber eine weiterbewilligung bei Heirat und zusammenzug ab. Ändert sich das, wenn ich Gütertrennung mache, weil ich sorge habe, dass ich meine Kinder nicht mehr ganz ernähren kann…

  367. Bernd

    Meine Frau und ich haben Gütertrennung vereinbart. Nun ist ihr Bruder verstorben. Er hinterläßt einige Kinder, die aber alle mehr oder weniger mittellos sind.
    Es geht nun um die Frage, wer die Bestattungskosten zu übernehmen hat. Da die Kinder alle mittellos sind, Eltern nicht mehr vorhanden sind, verbleiben zur Klärung der Kostenübernahme nach dem Nieders. Bestattungsgesetz nur noch meine Frau und ihr Bruder. Der Bruder lehnt jegliche Verantwortung und Kostenübernahme ab.

    Es ergibt es somit für uns die Frage, ob bei Prüfung der Kostenübernahme von amtswegen allein die finanz. Situation meiner Frau entscheidend ist oder ggfs. auch meine Vermögensverhältnisse anzugeben sind und geprüft werden können.

  368. Volker

    Guten Tag,

    ich bereite mit meiner neuen Lebenspartnerin eine Eheschließung vor.

    Es liegen beiderseits beträchtliche Ungleichheiten vor:

    Ich bin geschieden, 2 erwachsene Kinder, Tochter (22) im Studium, Sohn (29) mit abgeschlossenem Studium promoviert.

    Ich (62) bin Beamter auf Lebenszeit, derzeit im vorletzten Jahr einer Altersteilzeit, danach mit Pensionsansprüchen etwas über 2000 Euro. Ich habe nach Verkauf meines Hauses beträchtliches Barvermögen (mit der Absicht eine gemeinsam zu beziehende, dann unbelastete Immobilie zu kaufen) sowie 2 Mehrfamilienhäuser mit Jahresnettomieteinnahmen (vor Steuer) von ca. 30.000 Euro.

    Meine Partnerin (52) ist städtisch angestellte Erzieherin in Hamburg mit einer mittlerweile unkündbaren Stellung und ca. 1900 Euro netto. Nie zuvor verheiratet, keine Kinder, aber Eltern und 2 Brüder.

    Wir haben unseren künftigen gemeinsamen Lebensstandort Koblenz gewählt (dort in der Nähe liegen die vermieteten Häuser. Dazu wäre erforderlich, dass meine Partnerin dorthin zieht und somit ihre unkündbare Stellung aufgibt. Sie strebt eine Neuanstellung in Koblenz/Umgebung an, wir werden aber das Problem lösen müssen, dass sie ggf. schon sofort oder evtl. später nicht voll (oder gar nicht) arbeiten können wird, insbesondere in ihrem Alter.
    Sie hat bereits –bekannte- Rentenansprüche, diese würden sich aber bis zu ihrem Renteneintrittsalter um ca. 500 Euro erhöhen. Es stellt sich auch die Frage der Krankenversicherung im Fall ihrer evtl. Erwerbslosigkeit.

    Sie plädiert für Gütertrennung (wie auch ich) und erwartet vor einer Heirat einen Ehevertrag, in dem sie –für den Fall einer Scheidung – von mir zu einem großen Teil über das Risiko der Arbeitslosigkeit abgesichert wird, so dass sie auch keine (erheblichen) Rentenausfälle haben muss. Nach unseren Informationen hat sie nach neuem Recht ja im Scheidungsfall erst nach einem Zeitraum Ansprüche auf Unterhaltszahlungen.

    Wir müssen nun ein Modell finden, das zum einen sie fair absichert (denn sie gibt ja ihre unkündbare Stellung auf), zum anderen aber auch meine Belange berücksichtigt (z.B. Scheidung ihrerseits nach nur kurzer Ehe und z.B. ohne erkennbares Fehlverhalten meinerseits).

    Welche Modelle bieten sich an? Danke!

  369. unterhaltbeiheirat

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich spiele mit dem Gedanken meinen Partner zu heiraten bin Beamtin und verdiene um die 2000 netto. Er hat 2 Kinder aus früheren Ehen und ich will wissen ob im Falle einer Heirat ich auch für seine Kinder mitzahlen muss. Er verdient um die 1500 netto und zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Kann man da notariell was erledigen? Ich will mein Geld gegen seine Kinder absichern soweit gesetzlich möglich.

    Vielen Dank für eine Antwort!

  370. RA Thomas von der Wehl

    @ unterhaltbeiheirat

    sie haften nicht für die Kinder einer früheren Ehe. Insofern besteht keine Notwendigkeit eines notariellen Vertrages.

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  371. Anke

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wie ist das denn im Fall von unterhaltbeiheirat mit der Reduzierung des Selbstbehaltes des Zukünftigen? Wenn er nicht bereits durch bisheriges Zusammenleben reduziert wurde, wird er dann ggf. durch Heirat reduziert?

    Mit freundlichem Gruß
    Anke

  372. unterhaltbeiheirat

    Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

  373. Thommy

    Ich habe vor der Ehe 2 Eigentumswohnungen gekauft(2010)1xPL und 1xD,nach ca. einem Jahr ist die Ehe beendet,die Wohnungen waren Bar bezahlt,mus ich jezt die Wohnungen mit meine bald ex-Frau teilen??

  374. Thommy

    PS.wir haben kein Ehevertrag

  375. RA Thomas von der Wehl

    @ thommy

    der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen. Bei ihnen waren die beiden Wohnungen sowohl im Anfangsvermögen, als auch jetzt im Endvermögen. Sie müssen also nicht die Wohnungen teilen, sondern allenfalls einen Mehrwert der Wohnung, der innerhalb eines Jahres entstanden ist, aufteilen. Ich gehe aber davon aus, dass innerhalb eines Jahres kein nennenswerter Zugewinn entstanden ist.

    Scheidung tut weh

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  376. unterhaltbeiheirat

    Hallo Herr RA, könnten Sie auf Ankes Frage antworten? Könnte der Selbstbehalt meines dann Ehemannes dann reduziert werden? Oder mein Einkommen ihm irgendwo angerechnet werden damit er dann mehr zahlen muss? und wie viele Stufen würde er maximal (im denkbar schlimmsten Fall) hochgestuft werden können?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und die tolle Seite

  377. Birdy

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    würde mich sehr freuen, wenn Sie mir meine Frage kurz beantworten könnten.
    Ich bin seit 2009 rechtskräftig geschieden. Ich bewohne seither noch immer alleine das gemeinsame Haus (50:50 im Grundbuch, beide Darlehensnehmer). Jetzt verlangt die Ex eine Lösung bezgl. des Hauses zu finden.
    Das Haus wurde damals Vollfinanziert. Mein Gedanke ist nun den Hausanteil von ihr zu übernehmen. Im Haus ist ein Erbe von mir „verbaut“ (Fenster). Wie errechnet sich nun diese Ãœbernahme? Ist mein Gedanke richtig: Marktpreis ./. Darlehen ./. eingebrachtes Erbe = Betrag der geteilt werden muss? Wie ist es bei einem negativen Betrag, besteht dann ggf. ein Anspruch meinerseits und verjährt dieser?

    Bitte um Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Birdy

  378. gaby

    mein Mann hat kürzlich eine größere Summe Geld geerbt. Er will sich jetzt scheiden lassen.
    Nachdem er mich während unserer Ehe desöfteren betrogen hat, bin ich mit der Scheidung einverstanden. Meine Frage: steht mir auch Geld aus seinem Erbe zu?
    Er hat ungeheuer viel Zeit in sein jetziges erbe investiert und dabei seine Familie sehr vernachlässigt

  379. unterhaltbeiheirat

    @ gaby: soweit ich mich durchgelesen habe, gehört Erbe immer zum Anfangskapital des Erben und wird bei Scheidung nicht geteilt (bleibt vollumfänglich im Besitz des Erben). Allenfalls der Zugewinn der daraus in der Ehe entstanden ist müsste hälftig geteilt werden wenn es keinen Ehevertrag gibt der dieses ausschließt.

  380. Uschka

    Mein Mann hat nach der Wende-1994 das Grundstück mit Wochenendhaus wieder zurück bekommen. Nun haben wir in den 17 Jahren sehr viel Geld reingesteckt. Jetzt will er die Scheidung. Habe ich Anrecht auf Zugewinn oder Gewinnausgleich?

  381. unterhaltbeiheirat

    Hallo Herr RA,

    können Sie bitte kurz Stelung zu meiner Frage (Beitrag 376) beziehen.

    Vielen Dank im Voraus!

  382. peter

    Guten tag
    ich habe vor in 2 monaten zu heiraten. Meine verlobte besitzt selbst nichts,mir jedoch gehoert seit über zehn jahren eine abbezahlte eigentumswohnung. Auch in der tuerkei besitze ich abbezahlte immobilien. Muesste ich im falle einer scheidung damit rechnen die haelfte meines vermoegens zu verlieten,oder ist es so dass wad mir vorher gehört hat auch weiterhin gehört?

  383. yildiz

    hallo, ich hätte ein paar fragen.

    unszwar mein freund der ist selbstständiger und wir wollen auch nächster Monat heiraten. sein Geschäft läuft nicht so wie man sich so wünschen würde, meine sorge ist, dass wenn wir heiraten und er insolvenz macht, könnte es sein dass der Stadt oder Finanzamt etc. meine KOnto oder Lohn Pfändet? und wenn wir Gütertrennung vor der Ehe schon machen?

    mfg

  384. RA Thomas von der Wehl

    @ yildiz

    die Sorgen sind unberechtigt. Sie haften nicht für die Schulden des Mannes, solange Sie an dem Geschäft nicht irgendwie beteiligt sind.

  385. Monika

    Hallo Herr RA von der Wehl

    meine Tochter hat vor 3Jahren geheiratet und einen Sohn von Ihrem Mann bekommen.
    Jetzt ist die Ehe leider zerüttet und meine Tochter am ausziehen.
    Der Partner hat vor der Ehe eine Firma gekauft die aber über Darlehen finanziert wurde und jetzt im Dezember zahlt er die letzte Rate.
    Die zwei sind wärend der Ehe nie in Urlaub gefahren und haben auser einem Familien- Auto nichts grösseres angeschafft,da nicht viel Geld da war.
    Da sie nun auch wieder arbeitet und für Ihren Unterhalt selbst aufkommt hat sie ja keinen Unterhaltsanspruch für sich sondern nur für das gemeinsame Kind.
    Die Papiere fürs Auto hat er schon beiseite geschafft dmit sie es nicht mitnehmen kann.
    Hat meine Tochter Ansprüche auf ausgleich aus der Firma?Denn diese wurde ja wärend der Ehe abgezahlt.Meine Tochter steht ja ohne finazielle Mittel da und musste schon einen Kredit aufnehmen um sich Möbel zu kaufen und jetzt brauch sie dringend ein Auto um auf Arbeit zu kommen.Hat Sie irgenwelche Ansprüche?

    MfG. Monika

  386. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    über den Zugewinnausgleich ist sicherlich denkbar, dass die Ehefrau einen Anteil an der Firma erhält. Konkret kann ich dazu nichts sagen. Ich würde aber dennoch prüfen lassen, ob nicht auch Unterhaltsansprüche wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes bestehen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  387. Thomas

    Guten Abend Herr RA von der Wehl,

    Ich habe vor der Heirat meiner Frau ein Haus gekauft (vollfinazierung). Meine Frau hat drei Kinder aus erster Beziehung mitgebracht und mittlerweile habe ich zwei leibliche Kinder. Meine Frau hat einen Schufa Eintrag (zur Vollstreckung) alles VOR meiner Ehe. Ich verdiene zwar nicht schlecht, aber meine Frau bringt monatlich 1600,00 € „durch“ – Schulden,Hobby usw und ich bezahle ALLE fixen Kosten die anfallen. Mir bleibt nichts. Im Gegenteil ich muss monatlich noch unterstützen. Wir haben eine sehr schwierige Situation. Würden Sie mir Gütertrennung empfehlen? Aus dem Erbe meiner Mutter liegt noch etwas Geld in den USA wovon ich immer wieder mal etwas ausgeschüttet bekomme. Hätte hier meine Frau irgendein Anspruch? Das Erbe war VOR der Hochzeit. Bei der Bank erhalte ich auch keinen Kredit mehr, weil automatisch meine Frau einbezogen wird (wegen Schufa) Wenn ich angenommen mein Haus verkaufe und ein anderes Haus kaufe, hat meine Frau dann irgendeinen Anspruch auf das „neue“ Haus – obwohl es nur möglich war mit meine Hauskauf von damals. Ich habe im MOment den Standpunkt Gütertrennung incl. Unterhaltsausschluß für meine Frau. Wie hoch sind eigetlich die KOsten für einen Notar bei Gütertrennung. Können Sie mir zu meinen vielen Fragen evtl. Antwort oder Empfehlung geben? Ich bin im Moment sehr ratlos.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  388. Thomas

    ach ja, nachtrag = ich will nicht, sollte es zur Scheidung kommen, vor dem „Nichts“ dastehen…

  389. Stefan

    1. Guten Abend Herr RA von der Wehl,
    Ich habe vor der Heirat meiner Frau ein Haus gekauft (vollfinazierung). Meine Frau hat zwei Kinder aus erster Beziehung mitgebracht und mittlerweile habe ich zwei leibliche Kinder. Meine Frau hat einen Schufa Eintrag (zur Vollstreckung) alles VOR meiner Ehe. Ich verdiene zwar nicht schlecht, aber meine Frau verbraucht monatlich 1400,00 € “durch” (Unterhald und Kidnergeld) für Schulden,Hobby usw und ich bezahle ALLE fixen Kosten die anfallen. Mir bleibt nichts. Im Gegenteil ich muss monatlich noch unterstützen. Wir haben eine sehr schwierige und angespannte finanzielle Situation. Würden Sie mir Gütertrennung empfehlen? Aus dem Erbe meiner Mutter liegt noch etwas Geld in Spanien wovon ich immer wieder mal etwas ausgeschüttet bekomme. Hätte hier meine Frau irgendein Anspruch? Das Erbe war VOR der Hochzeit. Bei der Bank erhalte ich auch keinen Kredit mehr, weil automatisch meine Frau einbezogen wird (wird dann generell abgelehnt wegen Schufa meiner Frau) Wenn ich angenommen mein Haus verkaufe und ein anderes Haus kaufe, hat meine Frau dann irgendeinen Anspruch auf das “neue” Haus – obwohl es nur möglich war mit meinem Hauskauf von damals. Ich habe im MOment den Standpunkt Gütertrennung incl. Unterhaltsausschluß für meine Frau. Wie hoch sind eigetlich die KOsten für einen Notar bei Gütertrennung. Können Sie mir zu meinen vielen Fragen evtl. Antwort oder Empfehlung geben? Ich bin im Moment sehr ratlos.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    PS: im Falle einer Scheidung möchte ich nicht vor dem „NICHTS“ dastehen

  390. Lena

    Hallo,

    mein Mann und ich wollen nachträglich Gütertrennung vereinbaren (geheiratet haben wir 2007). Meine Frage ist: Wenn einer von uns beiden sterben sollte ist dann bei Gütertrennung der Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente verwirkt? Oder muss/kann man Rentensplitting im Ehevertrag „ausklammern“?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Lena

  391. Lena

    Hallo,

    mein Mann und ich wollen nachträglich Gütertrennung vereinbaren (geheiratet haben wir 2007). Meine Frage ist: Wenn einer von uns beiden sterben sollte ist dann bei Gütertrennung der Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente verwirkt? Oder muss/kann man Rentensplitting im Ehevertrag “ausklammern”?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Lena

  392. Livio

    hallo, ich bin verheiratet und wir haben ein gemeinsames haus, die schon abbezahlt ist( meine frau hat 1 kind vor der ehe und wir beide zusammen ein gemeinsames kind)- ich will mir ein eigentumswohnung kaufen und ich werde alles selbst bezahlen – aber ich möchte nicht dass ihr kind erbansprüche an das eigentumswohnung hat . wie kann ich das verhindern? danke schön

  393. Cindy

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage. Mein Mann möchte mit seinem Bruder und seinem Vater eine GmbH gründen und meinen wir müssen auf Grund dessen eine Gütertrennung machen. Wir sind aber seit 3 Jahren schon verheiratet und haben vor zu bauen. Wie sieht die Lage für mich aus im falle einer Scheidung?? Er ist der Hauptverdiener bei uns und auch auf seinen Namen laufen unsere Sparer, unser Auto etc.! Läuft das dann alles in diese Gütertrennung mit ein??
    Vielen Dank!!!

  394. Mark Sam

    Sie benötigen einen Kredit, oder Sie benötigen ein Darlehen zu zahlen Sie Ihre Rechnungen oder ein neues Leben zu beginnen oder Ihre Weihnachts Sie brauchen nicht alles, was Sie tun müssen, kümmern sich um uns per E-Mail fasttrackdbtrlf1@gmail.com Ansprechpartner für weitere info.

  395. Rita

    Sehr geehrter Herr RA,
    im Rahmen der Scheidung meiner Eltern und meiner eigenen anstehenden Hochzeit habe ich bereits viel aus diesem Blog gelernt. Dafür danke ich Ihnen recht herzlich.
    Allerdings wirft die Scheidung meiner Eltern immernoch Fragen auf.
    Um den Krieg zu beenden, den meine Mutter angezettelt und bis aufs Blut auch gegen uns Kinder geführt hat, hatte die Richterin einen Vergleich vorgeschlagen, der dann auch vor Gericht geschlossen wurde. Dieser beinhaltet u.a.:
    „Die noch im Eigentum der Beteiligten befindliche Immobilie wird zu gleichen Teilen an die beiden Kinder A & B übereignet. … Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.“
    Was bedeutet das nun genau?
    1.Müssen wir diese Übereignung jetzt durch einen Notarvertrag umsetzen, indem wir ihn alle unterschreiben, trotzdem wir den Vergleich bereits alle bei Gericht genehmigt haben?
    2.Ist diese Übertragung eine Schenkung, ein vorzeitiges Erbe, ein Vermögensausgleich zu Gunsten der Kinder(?), oder etwas ganz anderes?
    3.Aus dem Vergleich geht nicht hervor, dass diese Übereignung auf das Erbe angerechnet werden muss, was ist, wenn unsere Mutter den Immobilienvertrag beim Notar nur unter der Prämisse einer Erbverzichtsklausel unsererseits unterschreiben will? Können wir aufgrund der gerichtlichen bereits vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs auf die Übereignung bestehen, oder müssen wir uns gefallen lassen, dass sie trotz Vergleich immer weitere Forderungen stellt, die wir als Voraussetzung für die Übereignung erfüllen sollen?
    3.Welche Kosten werden für solch eine Übereignung anfallen und wer muss sie tragen?
    (Grunderwerbssteuer fällt aufgrund der Eltern-Kind-Beziehung wohl nicht an, aber Notar- und Umschreibegebühren müssen ja mindestens trotzdem bezahlt werden, oder werden da womöglich ein Teil der immensen Gerichtskosten gegengerechnet, die sich ja u.a. auch auf die Immobilie beziehen?)
    Sehr geehrter Herr RA,
    ich danke Ihnen noch einmal vielmals für Ihr Engagement in diesem Blog!
    Viele Grüße
    Rita

  396. Rechtsanwalt Hanau

    Danke für den Beitrag, deswegen werd ich nicht heiraten… 🙂

  397. RA Thomas von der Wehl

    Lieber Kollege,

    aus Sicht des Anwaltes ist das Nichtheiraten natürlich die schlechteste Lösung. Nur wer verheiratet ist, kann auch geschieden werden………..also ran. So teuer ist die Scheidung gar nicht.

    Mit kollegialen Grüßen
    von der Wehl

  398. fredy

    Guten Tag,
    Meine Frau und ich wollen ein Haus kaufen, da ich aber noch im Schufa bin, (obwohl ich schon alles ausgeglichen habe, bin noch nicht geloescht), bekommen wir kein kredit, wuerde eine Guetertrennung da helfen und kann man das aber spaeter wieder aufheben? Danke

  399. RA Thomas von der Wehl

    @ fredy

    eine Gütertrennung hilft bei dieser Problematik nicht. Wenden Sie sich selbst an die SCHUFA und sorgen Sie nach den gesetzlichen Vorschriften dafür, dass der Eintrag möglicherweise gelöscht wird.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  400. Nicole

    Guten Abend,
    ich habe letzte Woche geheiratet. Mein Ehemann hat seit 3,5 Jahren Privatinsolvenz und die Treuhändler pfänden jeden Monat circa 500 Euro von seinem Gehalt. Die Treuhändler verlangten von mir meine Gehaltsabrrechnung, die ich nicht hergeben wollte. Ich verdiene nicht schlecht und das wollte ich denen nicht offenlegen, weil ich nicht dazu verpflichtet bin. Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass ich den Treuhändler eine Erklärung unterschreibe, indem draufsteht dass mein Ehemann mir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet ist.

    1. Wie kann ein solches Schreiben aussehen? Was sollte ich genau schreiben?
    2. Welche negative Konsequenzen kann ein solches Verzicht auf Unterhalt haben?

  401. Christian

    Muss die Gütertrennung Notariel beglaubigt werden? Oder reicht das Beisein einer dritten Person als Zeuge?

  402. norbert

    meine frau trennt sich von mir schulden würde ich übernehmen habe auch ein haus was noch zu zahlen ist da meine frau nur400euro job hat verlang das amt das ich sie die hälfte des wert des hauses auszahlen muss obwohl es unsere schulden sind

  403. RomanMün

    Guten Abend,

    eine sehr feine Seite ist dies; ein ganz großes Lob dafür.

    Eine Frage:

    Selbständiger Ehepartner (X) musste wg. psych. Probleme Privatinsolvenz einreichen. Dieser Ehepartner (X) spielte einige Jahre aber, aufgrund jener psych. Störung, nicht mit ehrlichen Karten, u. a. seinem Ehepartner (Y) gegenüber (veruntreute sogar Gelder). Ehepartner (Y) finanzierte das gesamte Leben, unterstütze sogar den Betrieb von (X), aus Zahlungen seiner Unfallversicherung, da fast beim Autounfall tödlich verunglückt (nun Behindert und BU). Ehepartnerteil (Y) schaffte sich mit den Unfallversicherungsgeldern ebf. ein behindertengerechtes Auto an und einige Gerätschaften im Hinblick einer Behinderten gerechten zukünftigen ggf. möglichen Selbständigkeit.

    Da weitere 5stellige Zahlungen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverusachers zu erwarten sind, die Ehe jedoch in Brüchen steht, Frage, ob eine nachträgliche Gütertrennung in der jetzigen Phase sinnvoll wäre (also bevor die Haftpflichtversicherung zahlt; inkl. Schmerzensgeldrente) oder man es auf die Scheidung ankommen lässt? Sind Anschaffungen aus den o. g. Versicherungen, die ja aufgrund des Leidenfalles zahlten, im Zugewinn enthalten oder werden diese ausgeklammert? Vielen Dank R.

  404. Junbgermann

    Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung und 3 Kinder, meine Frau ist während der Ehe Hausfrau gewesen. Die Ehe neigt sich dem Ende 🙁 🙂
    Es ist Bargeld bei Banken auf den namen der Kinder angelegt worden (Geld des Mannes). Ist es zwingend erforderlich das die Konten auf den Namen des Mannes lauten um im Streitfall den Nachweis des Eigentums zu erbringen? Macht es Sinn in der Streifphase die Konten noch auf den Namen des Mannes umschreiben zu lassen oder ergibt sich aufgrund der Lebenssituation der Frau (kein Einkommen) zwangsweise der Nachweis das deises Vermögen dem Mann gehört?

  405. Hilmar

    Sehr geehrter Herr RA,

    wir leben im ersten Viertel des Trennungsjahrs, haben unsere Finanzen bereits geregelt. Kann man, bzw. ist es erforderlich für die Zeit bis zur Scheidung Gütertrennung notariell zu vereinbaren?

    Viele Grüße
    Hilmar

  406. HaSch75

    Hallo,

    werden im Dezember 2012 heiraten und ich denke nun über einen Ehevertrag nach.
    Zur Zeit leben wir noch in dem Haus meines Vaters. Dieses soll in den nächsten Jahren auf mich übertragen werden.
    Hätte meine zukünftige Frau im Falle einer Scheidung Anrecht auf das Haus oder wäre/ kann dies über eine Gütertrennung klar getrennt?

    Vielen Dank

    Gruß

  407. Chaplin

    Mein Komentar ist eher eine Frage!Ich habe vor zu heiraten,bin seit 2006 in Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit und würde gern wissen ob die Eheschliessung Einfluss auf meine Rente hat??

  408. Kiki

    Guten Tag, ich habe vor 1 Monat geheiratet.
    Mir gehören 3 Firmen, meinem Mann 1.
    Was ist, wenn ich/wir weitere Filialen eröffne/n?

    Ist es sinnvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren?

  409. RA Thomas von der Wehl

    @ kiki

    ein Ehevertrag ist sicherlich sinnvoll. Sprechen Sie mit einem Notar darüber.

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  410. HaSch75

    Hallo,

    können Sie mir bitte eine kurze Info zukommen lassen?

    Vielen Dank

  411. Susi

    Hallo,

    Ich lebe von meinem Ehemann getrennt(schon 2Jahre).
    In der Ehe ist eine Firma gegründet worden, die sehr gut läuft, aber nur mein Mann Gesellschafter ist. Außerdem noch einige kleinere GbRs. Wir haben ein gemeinsames Haus und zwei gemeinsame Kinder (6+2), aufgrund dessen ist es mir nicht möglich ist mehr als ein paar Stunden die Woche arbeiten zu gehen. Jetzt hat mein Mann sich überlegt, dass er ein Haus für sich kaufen möchte und will deswegen, das wir vorher Gütertrennung vereinbaren, damit das Haus dann ihm alleine gehört. Ist das notwendig? Was für Nachteile ergeben sich aus einer Gütertrennung für mich?
    Danke

  412. Kuroschka

    Guten Morgen.
    Mein Freund will sich scheiden lassen. Er ist 23 Jahre verheiratet, zwei Söhne 21 und 23 Jahre alt und die Tochter 4 Jahre alt. Vor 12 Jahre hat er eine Elektrofirma gegründet. Er ist alleine im Besitz der Firma. Jetzt ist er der Geschäftsführer und seine Söhne sind bei ihm angestellt. Seine „Nochehegattin“ hat bei ihm 1 Jahr als Bürokraft auf 400-Euro-Basis ausgeholfen. Vor 2 Monate hat er sie gekündigt.
    Die Firma läuft sehr gut, macht guten Gewinn. Meine Frage: Wenn mein Freund sich scheiden lässt, was ist mit seiner Firma, kompletter Ausstattung und Verdienst?
    Soll er was mit seiner Frau teilen? Wenn ja, wie kann man es vermeiden?
    Danke für die Antwort!

  413. Susanne

    Guten Morgen,

    mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Wir sind seit 19 Jahren verheiratet und haben Gütertrennung. Das Haus gehört ihm, das Inventar mir. Wir haben 6 Kinder im Alter von 19 bis 5 Jahren. Das Haus wird noch abbezahlt. Es sind noch ca. 130.000 Euro Schulden abzutragen. Das habe ich überwiegend die letzten 13 Jahre gemacht, da mein Mann Elternzeit genommen hat, auf 400 Euro Basis gearbeitet hat und dann wieder Elternezeit gemacht hat. Dafür habe ich einen Privatkredit über 15.000 Euro aufgenommen, da ich natürlich nicht 6 Kinder + 1.400 Euro monatliche Abtragung , incl. Nebenkosten finanzieren konnte. Zu der Zeit habe ich auch nur wenig verdient.
    Jetzt habe ich folgende Fragen:

    1. Ich habe bei der letzten Verlängerung der Kredite mit unterschrieben, da meine Schwiegermutter als Bürge da raus wollte. Komme ich da wieder raus, oder hafte ich voll mit, falls mein Mann die Zahlungen einstellen würde.
    2. Kann ich für die letzten Jahre für die Hausabtragung etwas geltend machen?
    3. Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt?
    Bei 6 Kindern kommt doch eine immense Summe zusammen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    1.

  414. can

    Halo eine frage bin eine alleinerziehende mama mit 9 monate sohn möchte jetz heiraten und nach drei jahren mit hilfe von eltern und mein ersparniss ein haus kaufen für später für meinen sohn wenn es eine scheidung gibt und ich mit mein mann wohnungen gekauft habe oder ich sterbe kann er die wohnungen nehmen und nicht meinen kind geben oder solang es auf mein name ist und ich ein testament mache das es später mein sohn gehört kann er da was machen und wieviel kostet notar für gütertrennung und testamment danke im vorraus

  415. Goucho

    Hallo, meine Frau ist deutlich älter und hat aus erster Ehe sehr viel Schulden mitgebracht.
    Zum Beginn unserer Ehe erhielt meine Frau bereits eine Berufsunfähigkeitsrente. Inzwischen ist dies eine Altersrente, die den größten Teil des gemeinsamen Einkommens ausmacht.
    Evtl. unnötigerweise haben wir wegen den enormen Schulden meiner Frau Gütertrennung in unserer Ehe vereinbart. Ist beim Tode meiner Frau deshalb eine Hinterbliebenenversorgung für mich ausgeschlossen? (Wir sind vier Jahre verheiratet).
    Ist es in Bezug auf eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall evtl günstig den Gütertrennungsvertrag wieder aufzuheben oder sollte man zur Sicherheit vor Gläubigern ihn besser aufrechterhalten?

    Danke im Voraus

  416. RA Thomas von der Wehl

    @ goucho

    die Gütertrennung wirkt sich auf die Hinterbliebenenversorgung nicht aus.

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  417. Sara

    Hallo,
    mein Freund hat eine 9 Jahre alte Tochter und ist für diese Unterhaltspflichtig.

    Wir haben dieses Jahr auch Nachwuchs bekommen.

    Ist es sinnvoll einen Gütertrennungsvertrag zu vereinbaren, wenn man nicht verheiratet ist? Würde denn derzeit unser beider Einkommen verrechnet werden, also müsste ich wenn sein Geld nicht für den Unterhalt seiner Tochter ausreicht, mit bezahlen?

    Mein Onkel hatte mir gesagt, dass selbst wenn wir nicht verheiratet sind der Staat anscheinend das Geld das beide verdienen dennoch als gemeinsamen Verdienst anrechnen würde?

    LG

  418. Micha

    Guten Tag,

    meine Frau und ich (5 Jahre verheiratet) wollen uns scheiden lassen. Meine Eltern haben ein Haus gebaut in das wir mietfrei einziehen konnten. Mit dem gemeinsamen Geld wurden Dinge wie, Fliesen (auch verlegen), Auslegware, Einbauküche und Laminat bezahlt. Nun hätte gern meine Frau (nach 2 Jahren wohnen im Haus) die Häfte von dem Geld was wir damals für die Dinge bezahlt haben. Muss ich das Geld in voller Höhe ansetzen oder kann man von einer Abnutzung ausgehen?

    Wie ist es mit den Arbeitsleistungen für die erbrachten Handwerkerleistungen?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

  419. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    ein Ersatzanspruch Ihrer Frau ist zweifelhaft. Sie hat ja auch kostenlos gewohnt. Sicherlich wäre eine Abnutzung zu berücksichtigen und von Ihrer Frau selbst erbrachte Arbeitsleistung ist nicht rückforderbar.

    Scheidung tut weh

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  420. Michaela

    Hallo Herr van der Wehl,

    seit 5 Jahren bin ich verheiratet. Aufgrund des gemeinsamen Kindes nahm ich 1 Jahr Elternzeit, wurde anschließend arbeitslos und stehe nun kurz vor Hartz 4 (welches mir jedoch wegen verdiensthöhe meines Mannes nicht gewährt wird).
    Die Entwicklung meines Mannes ist genau anders herum: er wechselte vor 3 Jahren den Job (und wir darauf unseren Wohnort), innerhalb der Elternzeit kaufte er ein Haus (grundbucheintrag, Kredit und allesläuft auf ihn) in dem wir nun gemeinsam wohnen und verdient sehr gut (fliesst jedoch nur auf sein Konto).

    mein Mann stellt mich, nachdem sich meine Affäre bei ihm meldete, vor folgende Entscheidung:
    1) ehevertrag mit gütertrennung unterzeichnen und er gibt mir evtl für ein halbes Jahr eine zweite Chance, sowie das Versprechen einer ’normalen‘ Scheidung falls es mit uns nicht klappt.
    2) Scheidung mit richtiger schlammschlacht seinerseits (kein Ehegattenunterhalt, sorgerechtsstreit, etc)

    Würden Sie in meinem Falle einen ehevertrag zur gütertrennung unterzeichnen? Könnte ein solcher im nachhineinein angefochten werden (z.b. Aufgrund Benachteiligung meinerseits)?

  421. Thomas

    Hallo,

    meine Freundin lebt in Scheidung, in der Ehe hatten sie eine Gütertrennung. Meine Freundin hat dannoch für ihren Mann einen Immobilienkredit unterschrieben in dem das Haus als Sichherheit steht. Dies gehört jedoch ihrem Ex-Mann. Da der Kredit nie abgerufen wurde verlangt die Bank nun Bereitstellungszinsen von meiner Freundin. Muss meine Freundin dies nun zahlen? War der Kredit nicht schon von anfang an unwirksam, da die Sicherheit ihr gar nicht gehört (Gütertrenung)?

  422. Agi

    Ich lebe seit 10 Jahren getrennt von meinem Ehemann und erhalte einen mtl. Unterhalt von 500 € .
    Wir haben einen Ehevertrag zur Gütergemeinschaft und besitzen auch ein gemeinsames Haus, das mein Mann bewohnt, ich aber wohne zur Miete.
    Jetzt möchte mein Mann mit seiner neuen Lebenspartnerin in Afrika ein Haus bauen und möchte Gütertrennung.
    Was bedeutet das für mich?????
    Wenn er heute sterben sollte (er ist 70 Jahre alt) bekomme ich dann trotzdem seine Witwenrente?
    Und mein Unterhalt muss der gerichtlich dann festgelegt werden?
    Bitte helfen Sie mir, ich habe leider nicht das Geld für einen Anwalt.

  423. Agi

    Was muss ich tun, damit mein Kommentar freigegeben wird?

  424. sie123

    Hallo!
    Ich heirate bald, mein Mann ist geschieden und hat einen Sohn. Wir beide arbeiten, und er zahlt den entsprechenden Satz, nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit 12Jahren müßte er aber mehr Geld zahlen, wird das aber nicht können, weil er nicht genug verdient. Jetzt hab ich gehört, wenn wir heiraten wird sein Selbstbehalt gesenkt, d.h. indirekt muß ich dann für das Kind mitzahlen, wenn später die Erhöhung kommt. Stimmt das? Kann ich das mit einer Gütertrennung vor der Hochzeit verhindern? P.S. die Mutter und ihr neuer Partner sind selbstständig, verdienen gut. Er hat sich aber nie Trennungsunterhalt oder irgendwas zahlen lassen.

  425. Bea

    Hallo,
    wir trennen uns nach 8 Jahren Ehe.
    Viel zu teilen gibt es nicht, wir haben nichts.
    Aber, mein Vater ist sehr alt und krank und wird leider nicht mehr lange leben.
    Ich werde eine nicht unerhebliche Summe Geld erben.
    Was kann ich tun, damit mein getrennt lebender Mann (Trennungsgrund u.a. ständige Internetbestellungen) davon nichts bekommt?

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