Scheidung in Deutschland bei Wohnsitz im Ausland
Die Frage ist, ob ein im Ausland lebender Deutscher von seinem ebenfalls im Ausland lebenden deutschen oder ausländischen Ehepartner in Deutschland geschieden werden kann.
Ja, das ist immer möglich!
Greift keine der Alternativen der Zuständigkeitsregelung des § 606 Abs. 1 und 2 ZPO ein, so ist gem. § 606 Abs. 3 ZPO das Familiengericht beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin örtlich zuständig. Ein Scheidungsantrag kann, da jedem Deutschen die deutsche Gerichtsbarkeit zur Verfügung steht (§ 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO), beim Familiengericht in Schöneberg anhängig gemacht werden.
Eine ganz andere Frage kann aber sein, nach welchem Recht die Ehe zu scheiden ist.
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Am 25. Januar 2008 um 01:16 Uhr
Ich bin Deutsch aber wohne seit 19 Jahren in Italien – hab auch noch einen Wohnsitz in Deutschland bei meinem Vater. Ich habe einen Italiener geheiratet, und wir er wohnt jetzt schon mit seiner neuen Lebensgefaehrtin nachdem er im Oktober ausgezogen ist. Koennen wir uns nach 1 Trennjahr in Deutschland scheiden lassen – oder muessen wir die 3 Jahre in Italien abwarten ??
Ich bedanke Sie Im voraus fuer Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Gruessen
Nathalie
Am 25. Januar 2008 um 09:59 Uhr
@ Nathalie
ich gehe davon aus, dass Sie in Italien gemeinsam gelebt haben.
Sie können sich zwar in Deutschland scheiden lassen, aber das deutsche Gericht wird das italienische Recht anwenden müssen (Art 14 Abs.1 Nr. 2, 1. Alt. EGBGB)
Damit gelten die italienischen Trennungszeiten.
Am 26. Januar 2008 um 00:50 Uhr
Das ist eine schlechte Nachricht 🙁 ! vielen Dank auf jeden Fall fuer die Info.
Am 16. April 2008 um 20:52 Uhr
hab dazu auch eine frage.
war in deutschland fuer 6 jahre habe da geheiratet und musste wegen studiumverlass aus deutschland raus.jetzt lebe ich in italien und will mich scheiden lassen.wie gehts das kann jemand was dazu sagen.ubrigens leben seit 3 jahren net mehr zusammen also seitdem ich hier in italien bin.danke
Am 31. Mai 2008 um 16:42 Uhr
Auch ich habe eine Frage zum Thema. Mein (deutscher) Bruder hat vor 19 Jahren in Deutschland eine Südafrikanerin geheiratet. Sie haben wohl nach deutschem Recht geheiratet. Sie lebten ca. 12 Monate in Deutschland und sind dann wieder zurück nach Südafrika gezogen, wo sie beide auch heute noch leben. Nun wollen sie sich scheiden lassen. Welches Recht findet Anwendung? Kann mein Bruder den Scheidungsantrag auch in deutschland stellen? Danke.
Am 2. Juni 2008 um 10:26 Uhr
@ bekiddo
er kann sich in Deutschland scheiden lassen, aber welches Recht anzuwenden ist, kann ich so nicht sagen.
Am 17. Juni 2008 um 23:20 Uhr
Hallo,
mein Freund lebt seit der Trennung, über einem Jahr , in der Türkei. Seine Ex-Frau lebt in Deuschland. Seine Frau reicht die Scheidung nicht ein und nun möchten wir wissen, welchen Schritt mein Freund machen muss. Sie haben in Deutschland geheiratet. Welche Kosten erwartet ihn? Wenn die Ex-Frau nicht reagiert, was passiert? Danke
Am 18. Juni 2008 um 09:43 Uhr
@ duygu
er kann doch durch einen Anwalt in Deutschland selbst die Scheidung einreichen.
Am 27. November 2008 um 12:57 Uhr
Hi,
bin Russin, hab einen Deutschen geheiretet, hat halt mit uns nicht geklappt, so bin ich seit 1,5 wieder in Russland. Der Ex-Mann macht nicht wirklich was, sieht jetzt so aus, dass ich aus Russland durch einen Anwalt selber die Scheidung einreichen müsste. Wer soll dann die Kosten tragen – nur ich, oder er auch, und was würde dann das Ganze kosten?
Am 27. November 2008 um 13:25 Uhr
@ tanya
die Kosten des Rechtsanwaltes, der den Scheidungsantrag gestellt, trägt derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. Die Eheleute können sich zwar auf eine Kostenteilung einigen, sie sollten dies dann aber schriftlich vereinbaren.
Die Anwalts- und Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gegenstandswert und dieser Gegenstandswert wiederum wird bestimmt durch das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute.
Ohne Angaben zu dem jeweiligen Nettoeinkommen und der Angabe, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann ich nicht rechnen.
Am 9. Dezember 2008 um 13:10 Uhr
Hallo ich bin 2 Jahre mit einer Cubanerin verheiratet.Meine Frau hat keine feste Aufenthaltsgenehmigung? Wir wollen uns scheiden im guten scheiden lassen. Was kommt auf uns zu?
Sie hat keine Arbeit und wir wohnen in Miete und wir haben nichts zusammen gekauft. Mein Wohnungsinventar hatte ich alles mitgebracht.
Gruß Mario
Am 9. Dezember 2008 um 16:56 Uhr
@ mario
grundsätzlich können Sie sich dann scheiden lassen, wenn sie das Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Inwieweit Ihre Frau einen Unterhaltsanspruch hat, kann ich nicht beurteilen. Ebenfalls kann ich nicht sagen, wie sich die Trennung und Scheidung ausländerrechtlich für Ihre Frau auswirkt.
Für das Scheidungsverfahren sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, wobei ich bei Bedarf gerne eine Empfehlung aussprechen kann.
Am 26. Dezember 2008 um 17:37 Uhr
hallo.ich bin deutscher.ich bin zeit 2002 getrent.ich wohne jetz in der uk zeit 2007.ich mochte scheidenlassen.mein man wohnt noch in deutchland.nach welche recht soll ich scheiden lassen
Am 31. Dezember 2008 um 10:40 Uhr
@ jane
Es fehlen zwar einige Informationen, ich denke jedoch, Sie können sich nur nach dem deutschen Recht scheiden lassen. Wenn sie gemeinsam in Deutschland mit ihrem Mann gelebt haben, wird auch Deutschland der Gerichtsort sein.
Am 3. Februar 2009 um 15:18 Uhr
Ich habe Ende 1994 eine Taiwanerin in Taiwan geheiratet und die Ehe ist auch seit Anfang 1995 in Deutschland anerkannt und registriert. Von Anfang 1995 bis Anfang 2007 haben wir zusammen in Taiwan gelebt, seit Anfang 2007 leben wir getrennt – auch in Taiwan. Seit Mitte 2007 wollte ich mich scheiden lassen, meine Gattin verweigert aber bis heute Ihre Unterschrift. Der Grund meines Scheidungsantrages ist, dass mich meine Gattin finanziell hintergangen und geprellt hat, unser ganzes Vermögen mit Ihrer Firma und gegen meinen Willen ‚verzockt‘ hat und mich unter Vorspielen falscher Tatsachen sogar dazu gebracht hat Kreditverträge, welche ich nicht lesen konnte, als Garantie anstatt in einer anderen Funktion zu unterschreiben und Sie die Kredite später nicht bedienen konnte, was zu einer Art Privatinsolvenz führte. Auch wurde bei mir die lokale Mafia in meinem Büro vorstellig und versuchte Geld von mir, ihrem Ehemann, einzutreiben. Leider sind in Taiwan nur 10 Scheidungsgründe und wenige Ausnahmen als Scheidungsgrund anerkannt (siehe http://www.forumosa.com/taiwan/viewtopic.php?f=112&t=31973&start=16). Ob einer davon auf diese Taten anwendbar ist bezweifeln taiwanesische Anwälte. Die Anzahl der Trennungsjahre spielt leider in Taiwan auch keine Rolle. Ich wollte mich daher in Deutschland scheiden lassen und die Scheidung in Taiwan anerkennen lassen. Ist das nach 3 Trennungsjahren möglich? Über eine Kurze Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Am 4. Februar 2009 um 14:43 Uhr
@ herrmann
wenn in Taiwan noch kein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde, sollte ein Scheidungsverfahren in Deutschland möglich sein. Die Frage ist nur, ob dies sinnvoll ist. Wenn Ihre Frau an diesem Verfahren in Deutschland nicht mitwirkt, müssen Sie mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer rechnen. Nach Ihren Schilderungen ist mit Problemen seitens Ihrer Frau zu rechnen.
Am 20. Februar 2009 um 10:19 Uhr
Mein Mann und ich sind beide Deutsche, haben auch in Deutschland gelebt und geheiratet. Seit 3 Jahren leben wir in Frankreich. Nun moechte ich mich trennen und nach Deutschland zurueckkehren. Muss ich mir einen deutschen Anwalt suchen? Gibt es Dinge, die ich ueber die franzoesischen Behoerden regeln muss? Muss ich mir jetzt schon einen Anwalt suchen oder kann ich erstmal in Trennung leben und die Scheidung einreichen, wenn es wirklich keine Hoffnung mehr gibt?
Am 20. Februar 2009 um 16:41 Uhr
@ katrin
ich gehe davon aus, dass hier für sie deutsches Scheidungsrecht anwendbar ist. Ob irgend etwas verwaltungstechnisch in Frankreich vor Ihrer Abreise zu regeln ist, kann ich nicht sagen. Nach dem deutschen Recht muss vor dem Scheidungsantrag ein Trennungsjahr abgelaufen sein. Solange können Sie natürlich mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes warten, wenn es keine sonstigen zu regelnden Sachverhalte (z.B. Unterhalt) gibt.
Am 12. März 2009 um 19:32 Uhr
Hallo,
Ich habe 2004 in Detuschland einen Amerikaner geheiratet, wir Leben seit 2006 in den USA, ich moechte mich nun Scheiden lassen, muessen wir beide das in Deutschland tun? Oder kann ich von hier die Scheidung einreichen? Wie lange dauert das alles und was kostet es? Ich habe keinerlei Einkommen, da wir erst ein Kind hatten.
Viellen Dank
Am 13. März 2009 um 09:54 Uhr
@ sandra
ich denke, Sie können sich in den USA scheiden lassen, da sie dort gelebt haben. Welche Kosten dort allerdings entstehen kann ich nicht beurteilen.
Am 3. April 2009 um 21:54 Uhr
hallo, ich bin seit 5 jahren mit einer kolumbianischen staatsbuergerin verheiratet, wir leben beide in italien, und sind schon seit drei jahren nicht mehr zusammen.
nun wollen wir uns scheiden lassen, muessten in italien aber drei jahre warten, um nach der gerichtlichen trennung, die wir leider nie vorher eingeleitet haben, rechtskraeftig geschieden zu sein… kann ich als deutscher die sache beschleunigen, wenn ich die scheidung in deutschland einreiche?
Wir erwarten naemlich beide nachwuchs aus neuen beziehungen, verstehen uns wieder bestens und wollen eine einvernehmliche anspruchslose schnelle scheidung
vielen dank
Am 3. April 2009 um 22:00 Uhr
PS: muss man ueberhaupt in deutschland die trennung gerichtlich anerkennen lassen? wir sind ja nachweislich vor drei jahren aus unserer gemeinsamen wohnung ausgezogen und haben beide unabhängig voneinander neue wohnsitze angemeldet…
Am 4. April 2009 um 20:06 Uhr
In Deutschland reicht es aus, wenn beide die Trennung mündlich bestätigen. Ansonsten könnten bei Zweifeln auch die getrennten Wohnsitze als Nachweis einer Trennung dienen, und last but not least, wäre die Schwangerschaft deiner Noch-Ehefrau von einem anderen Mann in D sogar ein Grund für eine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres wegen unzumutbarer Härte.
Ich glaube die deutschen Gerichte werden da kein Problem haben, es sei denn ihr zeigt vor Gericht zu viel Harmonie, dann könnte am Ende vielleicht noch jemand auf die Idee kommen, die Ehe sei ja gar nicht zerrüttet, und „da geht doch noch was“. 😉
Am 6. April 2009 um 13:09 Uhr
@ hans
Das ist eine Frage, die ich so auf Anhieb nicht abschließend beantworten kann. Nach einer sehr oberflächlichen Prüfung würde ich davon ausgehen, da beide Eheleute gemeinsam nur in Italien gelebt haben, beide nicht die gleiche Staatsangehörigkeit haben, dass hier italienisches Recht zur Anwendung kommt. Ich sehe wenig Ansatzpunkte auf das deutsche Recht.
Am 6. Juni 2009 um 11:46 Uhr
hallo,
ich bin Deutscher, meine Frau Amerikanerin.
Wir haben beide 5 Jahre zusammen in China gelebt und haben vor 3 jahren in Thailand geheiratet. Meine Frau lebt mittlerweile seit 4 Monaten in Vietnam, ich noch immer in
China. Koennte ich einen Scheidungsantrag in Deutschland stellen und welches Recht wuerde zur Geltung kommen?
Am 17. Juni 2009 um 04:13 Uhr
wir sind deutsche, seit 10 jahren verheiratet, leben seit 5 Jahren in USA, getrennt seit 2 jahren, haben 2 Kinder, 6 und 9J. Unsere Scheidung wurde hier eingereicht, ist aber noch nicht abgeschlossen. Seit in Deutschland vor kurzem das neue Gesetz durchgebracht wurde, waeren die Konditionnen fuer mich dort besser. Kann ich jetzt noch wechseln, die Scheidung hier abbrechen und in Deutschland neu einreichen?
Danke.
Am 17. Juni 2009 um 14:29 Uhr
@ ronald
ein deutscher Staatsbürger kann sich immer in Deutschland scheiden lassen. Wenn hier kein Wohnsitz vorhanden ist, ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig.
In ihrem Fall müsste deutsches Recht zur Anwendung kommen, da als Alternative nur das chinesische Recht denkbar wäre und dies keine Anwendung finden kann.
Am 17. Juni 2009 um 14:34 Uhr
@ frank
wenn Sie das Scheidungsverfahren in den USA einseitig und ohne Zustimmung der Gegenseite zurücknehmen könnten, könnten Sie ein neues Scheidungsverfahren in Deutschland auf den Weg bringen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dieser Weg eröffnet ist. Wenn die Gegenseite sich also weigert einer Rücknahme des Verfahrens in den USA zuzustimmen, wird das Verfahren dort zu beenden sein.
Am 20. Juni 2009 um 13:13 Uhr
Meine Eltern wollen sich scheiden lassen. Sie sind Deutsche und haben in Deutschland vor 33 Jahren geheiratet. Meine Mutter wohnt seit fast 13 Jahren in Frankreich, mein Vater nach Rentenantritt seit fast 6 Jahren (Sie wohnen seit- dem zusammen). Welches Recht ist anzuwenden, deutsches oder französisches?
Danke für Ihre Hilfe.
Am 23. Juni 2009 um 17:45 Uhr
@ tanja
Ich habe wegen zeitlicher Probleme den Fall nicht abschließend prüfen können, gehe aber davon aus, dass sich ihre Eltern in Frankreich nach französischem Recht scheiden lassen können, aber auch in Deutschland nach deutschem Recht.
Nach dem französischen Recht richtet sich die Ehescheidung dann, wenn beide Ehegatten entweder die französische Staatsbürgerschaft haben oder beide ihren Wohnsitz auf französischem Gebiet.
Dagegen können sich deutsche Staatsbürger immer auch in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Haben sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, ist das Gericht Berlin Schöneberg zuständig.
Am 12. August 2009 um 16:26 Uhr
Hallo,
mein Freund ist seit 21 jahre verheiratet in Deutshland. Lebt jetzt aber in Italien. Er hatte seine Frau verlassen seit halbes Jahr da die ehe schon fuenf jahre tot war apropo kein gemeinsames bett. Jetz will er sich scheiden lassen. Sie hat alles und auch das Lokal welches in seinem =namen besteht, sie hatte versprochen, dass sie ihm 500.00 euros im monat ueberweist, jedoch auch diese initiative hat nie statt gefunden. was kann er machen? da er sie verlassen hatte was sind seine rechte?
Am 12. August 2009 um 17:43 Uhr
@ marianne
zunächst ist zu klären, nach welchem Recht und wo die Scheidung stattzufinden hätte. Das ist davon abhängig, welche Staatsbürgerschaft die Eheleute haben und wo sie während der hier hauptsächlich gelebt haben. Wenn zum Beispiel beide Italiener sind, aber in Deutschland gelebt haben, kann das Scheidungsverfahren in Deutschland durchgeführt werden, aber nach italienischem Recht.
Am 7. September 2009 um 06:23 Uhr
Habe auch eine zur Auslandsscheidung.
Wir leben beide,( deutsche Staatsbuergerschaft, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland) in China und ich moechte mich scheiden lassen. Allerdings ist hier nur mein Mann berufstaetig. Ich moechte wegen der gem. Tochter, die noch 3 Jahre in die dortige Schule geht, gerne solange in China bleiben. Muesste mein Mann im Trennungsjahr finanziell fuer mich aufkommen oder muesste ich nach Deutschland zurueck kehren?
Am 7. September 2009 um 15:37 Uhr
@ monika
ich gehe davon aus, dass für das Scheidungsverfahren das deutsche Recht gilt und nach diesem Recht hat die Ehefrau, welche die Kinder betreut, einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Wenn es der Entschluss beider Eheleute war ins Ausland zu gehen, wird nicht einer aus dem Gesichtspunkt der besseren Erwerbsmöglichkeiten in Deutschland von dem anderen verlangen können, dass dieser zurückgeht.
Am 22. September 2009 um 02:06 Uhr
Ich habe meine ungarisch-rumänische Frau in deutschland im Jahr 2003 geheiratet. Wir haben ein Jahr lang vor der Hochzeit in Deutschland gelebt aber davor 2Jahre in England und sind sofort nach der Hochzeit wieder nach England zurückgekehrt. Wir leben beide immer noch in England. Kann ich mich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen? oder müssen die Engländer mich nach deutschem Recht scheiden oder unterliege ich auf jeden Fall dem englischem Recht, ob ich mich in England scheiden lasse oder in Deutschland. Danke im Voraus!!
Am 22. September 2009 um 14:40 Uhr
@ georg
England hat das Domizilprinzip, was bedeutet, dass die Scheidungen dort lebender Eheleute nach dem britischen Recht erfolgen. Zur Sicherheit würde ich aber nochmals einen britischen Rechtsanwalt befragen.
Am 27. September 2009 um 13:59 Uhr
hallo! ich komme aus Peru ,ich bin seit 3 und halb jahren mit einem Deutschen gehaeirtet..nun er sag mir jetzt er hat einen andere Frau und will endgültig nach Sapnien gehen..ich muss mir eine Wohnung suchen und verlässt mich einfach so,ohne Geld ohne Wohnung…wie soll es bei mir weiter gehen?? wenn er in spanien wohnt und ich in Deutschland ?? soll ich einen Jahr warten und warten bis er sich scheiden lässt?? Ich bin momentan ratlos…
Was soll ich jetzt tun? an wenn soll ich mich wenden ? was für Rechte habe ich??
Am 28. September 2009 um 12:31 Uhr
@ yessica
sie sollten unbedingt die Beratung bei Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch. Falls Sie eine Empfehlung benötigen, müsste ich wissen, wo dieser Rechtsanwalt seine Kanzleisitz haben soll.
Am 13. Oktober 2009 um 23:15 Uhr
Hi, ich heisse Geraldine bin Irin und bin verheirtet mit ein Deutsche, wir leben getrennt von einandere seit anfang deise jahr.
Wir haben in Deutschland geheirtet und in Frankreich gewohnt, Er sagt wir muss uns in frankreich scheiden lassen, stimmt das????
Danke
Geraldine
Am 13. Oktober 2009 um 23:18 Uhr
Hi,
Ich bin Irin und mit ein Deutsche verheirtet, Wir haben im Deutschland geheirtet und in Frankreich gewohnt, Wir sind seit anfang deise jahr getrennt, Er sagt wir muss uns in Frankreich scheiden lassen????
Stimmt das????
Danke
Geraldine
Am 14. Oktober 2009 um 09:26 Uhr
@ geraldine
ein Deutscher kann sich immer in Deutschland scheiden lassen. Die Frage ist nur, nach welchem Recht. Eine Scheidung in Frankreich kommt möglicherweise auch in Betracht.
Am 16. Oktober 2009 um 11:20 Uhr
Hallo,
ich bin mit einer malteserin verheiratet und wir haben in malta geheiratet.Da es hier keine Scheidungen gibt,haben wir die Separation eingeleitet.Da ich wieder heiraten möchte und ich weiss,das ich als deutscher Staatsbürger eine Scheidung in Deutschland eintragen lassen kann habe ich einige Fragen bitte.Meine Frage….was benötige ich für diesen Eintrag,an wen muss ich mich in Deutschland wenden,wie lange dauert dieses Verfahren und was kostet das ungefähr?
Vielen Dank
Dirk
Am 16. Oktober 2009 um 13:06 Uhr
@ dirk
Die Frage kann ich nicht beantworten. Mein Vorschlag in Fällen der Beteiligung von Malta war immer, ein Scheidungsverfahren in Deutschland durchzuführen. Da Malta keine Scheidung kennt, ist nach der Ordre publik deutsches Recht anwendbar.
Am 3. November 2009 um 09:28 Uhr
Hallo,
bin Deutsche und lebe in F auf La Réunion. Von
meinem Eheman aus Burkina Faso (dort geheiratet u.Ehe in D.anerkannt), der in seiner Heimat lebt,möchte ich mich einvernehmlich (+Sorger.für unsere 7j.T) scheiden lassen. Ich bin pension.Lehrerin, ohne weitere Einnahmen. Was ist kostengünstiger, bzw. am sinnvollsten:
in F od. D ? Muss man bei Urteilssprechung an-
wesend sein? Die Kostenfrage hält mich im Augenblick davon ab, sofort einen Anwalt aufzusuchen. Hoffe auf Infos, vielen Dank Monika
Am 3. November 2009 um 15:42 Uhr
@ monika
Ich kann eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem französischen und dem deutschen Scheidungsrecht nicht vornehmen. Mir scheint eine Entscheidung in Deutschland aber bereits aus praktischen Gründen sehr umständlich, da beide Eheleute im Ausland leben. Zudem wäre zu prüfen, welches Recht bei einer Scheidung in Deutschland anzuwenden wäre. Dies könnte durchaus das französische Recht sein. Dann könnten sie sich auch gleich in ihrer Heimat scheiden lassen.
Am 7. Dezember 2009 um 02:40 Uhr
Ich bin Deutscher und mit einer Französin verheiratet. Geheiratet haben wir in Dänemark und in Deutschland bis 2007 gelebt. Jetzt leben wir in den USA. Welches Recht findet bei einer Scheidung Anwendung?
Land in dem geheiratet wurde?
Land in dem wir am längsten gelebt haben (D)?
Oder das momentane Aufenthaltsland?
Oder bestimmen wir das Scheidungsrecht selbts, indem wir einen Scheidungsantrag in Deutschland oder Frankreich oder Dänemark einreichen? Vielen Dank Manfred
Am 9. Dezember 2009 um 15:24 Uhr
@ manfred
Dänemark scheidet aus. Wo geheiratet wurde, spielt keine Rolle.
Es kommt hier Deutschland in Betracht, wobei ein deutscher Staatsbürger sich immer in Deutschland scheiden lassen kann. Bei der langen Aufenthaltsdauer in Deutschland würde wahrscheinlich auch deutsches Recht Anwendung finden. Ob eine Scheidung in Amerika möglich ist, kann ich derzeit nicht beurteilen. Dies ist aber denkbar.
Die Eheleute können aber auch in der Regel per notariellem Vertrag eine Rechtswahl ausüben.
Am 16. Januar 2010 um 20:51 Uhr
Hallo, Ich bin Deutsche und seit 12 Jahren mit einem deutschen verheiratet und seit 11 Jahren leben wir in 2 verschiedenen Ländern getrennt. Ich weiss nicht wo sich mein Mann befindet und es ist mir eigentlich egal. Ich weiss nur dass er auf islamischen recht geheiratet (ist religiös, ohne papiere) und 2 Kinder hat. Ich lebe seit 11 Jahren in Frankreich und habe von meinem französchischen Lebenspartner 2 Kinder. Es ist Zeit die Scheidung einzureichen. Frage ist wie und wo?
Ich habe keine Adresse von Ihm. Kann man sich so scheiden lassen oder die Ehe annulieren ? Muss die Scheidung über Berlin gehen oder kann ich es auch hier in Frankreich sein? Welche Papiere muss ich einreichen ?
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort !
Am 24. Februar 2010 um 23:17 Uhr
Hallo,
mein Mann und ich (beide Deutsche) haben in Deutschland geheiratet und auch eine Weile gewohnt. Dann sind wir nach Frankreich gezogen. Vor 6 Jahren haben wir uns getrennt, ich wohne wieder in Deutschland, mein Mann noch in Frankreich. Nun wollen wir uns scheiden lassen. Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig? Das in Deutschland, wo ich wohne, das in dem Ort, wo unser letzter gemeinsamer Wohnsitz in Deutschland war, oder das in Frankreich?
Vielen Dank!
Am 25. Februar 2010 um 17:02 Uhr
@ nicole
ich würde davon ausgehen, dass das deutsche Gericht zuständig ist. Das Gericht des letzten Wohnsitzes dann, wenn noch einer der Eheleute in diesem Gerichtsbezirk wohnt. Ansonsten das Wohnsitzgericht des Antragstellers in Deutschland.
Am 18. März 2010 um 00:02 Uhr
hallo;ich bin deutsche aber marokkanerin auch ;ich bin seit 96 mit einem deutschen mann verheiratet nach deutsches gesetzt und nach marokkanisch auch ;wir leben beide seit 8 jahre in marokko und wir haben viele probleme ;ich habe die scheidung hier beantragt seit 2 jahre ;jetzt sind wir nach marokkanische gesetzt geschieden ;jetzt wie soll ich das nach dem deutschen weiter machen ?ich habe 2 kinder die hier sich voll fuhlen und ich möchte hier mit meiner kinder weiter leben ,mein mann hat noch wohnsitz in deutschland ,aber ich nicht ,wie soll das weiter gehen ?vielen dank
Am 18. März 2010 um 13:56 Uhr
@ naomi
wenn sie derzeit in Marokko leben und auch weiterhin in Marokko leben wollen, sehe ich keine Probleme. Die Scheidung ist dort doch anerkannt. Erst wenn sie wieder nach Deutschland kommen wollen, müssten sie versuchen, die Scheidung aus Marokko hier anerkennen zu lassen. Ob dies möglich ist, kann ich im Moment nicht beurteilen.
Am 27. April 2010 um 20:18 Uhr
Hallo…
Ich bin Türkin.45 jahre alt.Und bin zeit 2004 mit ein Deutsche mann verheiratet.Aber wir leben zeit 3 jahr getrent.Am 16.10.2009 haben wir dem antrag um trennung leben gegeben.Jetzt wollen wir dringent uns scheiden lassen,ob wir das recht haben früh zeitlich antrag um scheidung geben können.Also das Trennungzeit wollen wir nicht warten…Bedanke mich Voraus…
Ist das möglich?Wie sollen wir das machen?Was kann das kosten?
Am 5. Mai 2010 um 14:22 Uhr
@ gunni
die Angaben sind etwas widersprüchlich. Wenn Sie schon seit 3 Jahren getrennt leben, haben Sie dann den 16.10.09 als Trennungsdatum angegeben? Und wo? Dies muss eigentlich nirgendwo „beantragt“ werden.
Falls eine Online Scheidung für sie in Betracht kommt, klicken Sie auf das unten stehende Symbol des Warentrenners.
Am 12. Mai 2010 um 13:43 Uhr
Hallo,
ich habe 1986 in Thailand geheiratet, wir haben dann 3 Jahre in Deutschland gewohnt und 1989 ist meine partnerinn dann nach Thailand zurueckgegangen. Seit dem leben wir getrennt, ich habe keine anschrift von ihr und auch keinen kontakt mehr seit 1989.
Nun moechte ich wieder heiraten, wohnen momentan in UK, hier nun meine fragen;
1.) Kann ich meinen Scheidungsantrag alleine in der Deutschen Botschaft stellen oder brauche ich einen Anwalt dafuer.
2.) Wie lange dauert es in der regel bis die scheidung ausgesprochen wird.
Ich bin Deutscher Staatsbuerger.
Vielen Dank im vorraus.
Peter
Am 18. Mai 2010 um 19:54 Uhr
Keiner da der mir die fragen beantworten kann ?????
Am 22. Mai 2010 um 09:15 Uhr
Nutzlose seite, man stellt eine frage und bekommt keine antwort
Am 30. Juni 2010 um 20:02 Uhr
Hallo,
ich bin Deutscher, sie ist Polin und wir haben lange in Deutschland gelebt, seit einem Jahr in England, Hochzeit 2003 in D, kann ich mich in D scheiden lassen? Wie sieht es mit dem Güterrecht aus (D oder UK)? Danke!
Am 5. Juli 2010 um 10:19 Uhr
@ thomas
England hat das Domizilprinzip, wonach eine Scheidung in England nach britischem Recht möglich wäre.
Ein deutscher Staatsbürger kann sich aber immer auch in Deutschland scheiden lassen und in diesem Falle würde ich davon ausgehen, da beide Eheleute lange in Deutschland gelebt haben, dass deutsches Recht für das Scheidungsverfahren anzuwenden wäre.
Am 5. Juli 2010 um 12:43 Uhr
Vielen Dank fuer die Information!
Am 13. Juli 2010 um 09:12 Uhr
Hallo,
ich bin Deutscher, meine Frau ebenfalls, wir sind seit 1994 verheiratet (ohne Ehevertrag)und lebten bis vor einem Jahr auch gemeinsam in Deutschland. ich bin dann beruflich nach England entsandt worden, was bedeutet, dass ich Einkommenssteuerrechtlich in England gefuehrt werde, sozialversicherungsrechtlich aber noch in Deutschland (Entsendungsvertrag). Die Entsendung laeuft noch bis August 2011 und ich werde danach einen englischen Arbeitsvertrag annehmen, weil ich in England bleiben werde.
Ich habe mich vor drei Monaten von meiner Frau getrennt, sie lebt derzeit noch mit den drei gemeinsamen Kindern in England und wird dies auch noch bis Ende des Entsendungsvertrages bleiben.
Welches Scheidungsrecht (also Trennungszeiten, Unterhalt, Guetertrennung, steuerliche Konsequenz) ist anwendbar? Ist es das deutsche oder das englische recht?
Danke!
Am 13. Juli 2010 um 14:34 Uhr
@ michael
wenn beide Eheleute einen festen Wohnsitz in England haben, gilt dort das Domizilprinzip, das bedeutet, Sie könnten sich nach britischem Recht scheiden lassen. Sie können sich aber auch nach deutschem Recht scheiden lassen, da sie beide deutsche Staatsbürger sind.
Wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig, wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland besteht, das dafür zuständige Familiengericht.
Lesen Sie auch meinen Beitrag hier:
http://www.ehescheidung24.de/Scheidung%20und%20Ausland/Scheidung%20nach%20auslaendischem%20Recht/Scheidung%20in%20England
Am 20. Juli 2010 um 17:18 Uhr
Habe eine Frage, ich bin deutsch und habe vor 3 monaten eine peruanische frau geheirattet in peru sie ist auch noch in peru, hat auch schon ein Visum mit 3 monate gültigkeit das ende september abläüft, die ehe ist noch nicht in deutschland eingetragen da die frau noch nicht da ist. Jetzt zu meiner frage wenn ich mich scheiden lassen möchte weil ich gemerkt habe das sie nur nach deutschland kommen möchte aus anderen gründen auser aus liebe wo ich anfangs gedacht habe wie kann ich verhindern das die ehe überhaupt in deutschland eingetragen wird? Im übrigen ist sie noch nicht da da ich immoment ohne arbeit binn und es macht keinen sinn das sie hier her kommt da sie ja ohne hin nach ablauf der 3 monaten wieder gehen müste da sie ich den lebensunterhalt immoment nicht sichern könnte. Danke für eine antwort ich hoffe es ist auch alles verständlich von mir gemacht worden.
Am 21. Juli 2010 um 15:48 Uhr
@ oliver
Meines Erachtens müssen sie eine Eintragung der Eher nicht verhindern, zumal ihre Frau dies ohne ihre Zustimmung ohnehin nicht wird bewerkstelligen können. Auch wenn ihre Frau nach Deutschland einreist, wird sie mit Ablauf des Visums wieder ausreisen müssen, spätestens dann, wenn Sie dem Ausländeramt mitteilen, dass aus ihrer Sicht die Ehe jedenfalls nicht aus Liebe seitens der Frau geschlossen worden.
Am 28. Juli 2010 um 20:13 Uhr
hallo
ich habe eine vrage?In 1993 haben mein damalige eheman und ich in deutschland geheiretet.Ich bin niederlandischestaatsburger und mein exman turkischestaatsburger.Wir haben nacher in der schweiz gelebt und sind seit 2003 getrennt und officieel juli 2006 in der schweiz geschieden, ich habe mein ledig name wieder angenommen und bin in 2008 in der niederlanden zurueckgekehrt.jetzt muss ich die richtige papieren haben fuer die gemeinde.ein appostille auf orginal aussprache aber in deutschland muss ich warscheinlich auch die ehescheidung rechtskraftigt machen, sodas auch das familienbuch stimmt?wie muss ich hier vorgehen und wo muss ich melden?
danke im voraus fuer die antwoort
grusse anja
Am 30. Juli 2010 um 13:20 Uhr
@ anja
die Frage kann ich nicht beantworten beziehungsweise es fehlt mir die Zeit, die richtige Antwort zu recherchieren.
Am 29. August 2010 um 14:24 Uhr
ich habe die deutsche sataatsangehorigkeit ;mein mann die turkische und einen aufenthaltserlaubnis in frankreich lebe seit 4 jahren mit ihm zusammen in frankreich und sind verheiratet wir haben gemeinsam einen sohn wie ist das mit dem papier kram wie und wo muss ich mich anmelden abmelden mein sohn hat nur einen aufenthalt in frankreich mochte ihn aber deutsch einburgern ist das moglich bzw durch die deutschen konsulate in frankreich ware das eine losung
Am 30. August 2010 um 16:42 Uhr
@ punchi
Dies müssen Sie bitte bei den zuständigen Behörden in Frankreich und in Deutschland erfragen. Ich kann dazu nichts sagen.
Am 3. September 2010 um 12:09 Uhr
Hallo, ich lebe seit 6 jahren in irland, habe 2007 eine amerikanerin in den USA geheiratet, aber niemals in den USA gelebt, nun haben wir erfahren, dass wir in den USA nicht geschieden werden koennen, da es nicht unser wohnsitz war, da ich deutscher Staatsbuerger bin, wuerde ich gerne in deutschland geschieden werden. Ich lebe z zt in Irland, sie in den USA, sie ist in 2008 in die USA zurueckgekehrt, also wir leben seit mehr asl 2 jahren getrennt, was sind meine moeglichkeiten? Danke
Am 3. September 2010 um 15:08 Uhr
@ jan
sie können sich in Deutschland vor dem Amtsgericht Berlin Schöneberg scheiden lassen. Ich betreue viele solcher Verfahren und bei Bedarf klicken Sie unten
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Am 5. Oktober 2010 um 16:32 Uhr
Hallo,
was ist der wesentliche Unterschied in der Interpretation des Scheidungsrechtes in England oder Deutschland wenn es um dinge wie Sorgerecht/Aufenthaltsrecht der Kinder, Unterhalt fuer den Ehegatten geht?
Die rechtliche Abwicklung ist mir mittlerweile klar.
Am 11. Oktober 2010 um 11:40 Uhr
@ michael
Eine Darstellung der Unterschiede der beiden Rechtssysteme würde den Rahmen dieses Forums deutlich sprengen. Für so umfassende Antworten finde ich auch einfach keine Zeit.
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Am 4. November 2010 um 23:29 Uhr
mein mann und ich sind deutsche und haben in deutschland vor 6 jahren geheiratet. wir leben allerdings seit 4 jahren in marokko. wir haben einen gemeinsamen sohn, der ebenfalls deutscher staatsbürger ist. falls mein mann in marokko die scheidung einreichen würde, kann ich als deutsche trotzdem eine scheidung und das entsprechende sorgerecht nach deutschem Recht beanspruchen?
Am 5. Dezember 2010 um 23:19 Uhr
Ich bin Deutscher und lebe in Vietnam. Ich habe 2000 eine Deutsche geheiratet, von der ich seit 2004 getrennt lebe. Sie lebt derzeit in Frankreich.
Ich möchte geschieden werden. Was ist zu tun?
Am 13. Dezember 2010 um 14:06 Uhr
@ harry
Sie können sich in Deutschland scheiden lassen. Falls kein Wohnsitz in der Bundesrepublik existiert, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig. Ich betreue viele solcher Verfahren.
Wichtig wäre aber, dass Ihre Frau, die in Frankreich lebt, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennt. Ansonsten dauert dieses Verfahren sehr lange. Bei konkretem Interesse klicken Sie nachstehend:
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Am 13. Januar 2011 um 08:29 Uhr
habe leider ausversehen senden gedrueckt, war aber noch nicht fertig, also hier der Rest
Wir haben ein Haus in Deutschland auf beide Namen eingetragen. Muss es bei der Scheidung verkauft werden oder kann man das irgendwie gegenrechnen auch ohne Einwilligung oder kann ich im Haus wohnen bleiben und die Scheidung durchsetzen?
Sollte die Ehe nur in den USA gueltig sein und nicht in Deutschland anerkannt, was bedeutet das fuer mich in Deutschland lebend und sie in den USA?
Besten Dank Hans
Am 13. Januar 2011 um 08:41 Uhr
Hallo,
Ich fange jetzt nochmal an, da die erste Haelfte evtl. nicht gesendet wurde.
Also, ich habe in den USA eine Amerikanerin geheiratet. Wir sind 8 Jahre verheiratet, davon haben 7 Jahre in den USA und 1 Jahr in Deutschland. In Deutschland waren wir nicht beim Standesamt, meine Lohnsteuerkarte weisst jedoch verheiratet aus und ich habe Lohnsteuerklasse 3 gezahlt. Ich versuche gerade herauszufinden ob ich offiziell anerkannten Ehestatus in Deutschland besitze.
Meine Frau und ihre Kinder aus vorheriger Ehe werden in den USA verbleiben, ich werde in einem 1/2 Jahr zurueck nach Deutschland kommen. Dann leben wir etwa 1 Jahr getrennt.
Wir besitzen ein Haus in Deutschland (mit vielen Schulden) auf beide Namen eingetragen. Muss es bei der Scheidung verkauft werden oder kann man das irgendwie gegenrechnen auch ohne Einwilligung oder kann ich im Haus wohnen bleiben und die Scheidung durchsetzen?
Sollte die Ehe nur in den USA gueltig sein und nicht in Deutschland offiziell anerkannt, was bedeutet das fuer mich in Deutschland lebend und sie in den USA?
Besten Dank fuer die Auskunft
Hans
Am 13. Januar 2011 um 15:03 Uhr
@ hans
die Ehe ist auch hier gültig und muss geschieden werden. Dies kann wahlweise in den USA oder in Deutschland geschehen.
Das Haus muss nicht verkauft werden. die Eheleute können darüber eine beliebige Regelung betreffen. Ihre Frau kann z.B. ihnen die Haushälfte übertragen, wenn Sie im Gegenzug alle Schulden übernehmen.
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Am 15. Januar 2011 um 06:43 Uhr
Danke fuer die Auskunft.
Das Problem wird sein, dass meine Frau bestimmt nichts unterschreiben wird. Nicht fuer die Scheidung und nicht fuer das Haus.
Meine immer noch offenen Fragen sind:
1. Nach 3 Jahren Trennung gilt die Ehe als zerruettet und ich kann mich auch ohne Einwilligung scheiden lassen? Also werde ich den Antrag stellen und meine Frau und ich werden dann den Bescheid bekommen?
2. Welche Regelungen werden angenommen oder getroffen? Im wesentlichen hat sie all ihren Besitz in den USA und ich in Deutschland. Mussen alle Besitze aufgelistet werden? Das wird unmoeglich sein auch wenn meine Frau das unterstuetzt, was sie nicht wird.
3. Wie bereits erwaehnt, ich wuerde das Haus gerne behalten. Fuer das Haus haben wir 250.000Euro bezahlt. 25.000Euro stammen von meinem Motorrad und Auto (von vor der Ehe)die ich in Zahlung gegeben habe fuer das Haus. Wir schulden noch ueber 190000Euro.
4. Werde ich Unterhalt fuer sie nach USA senden muessen? Zur Zeit verdiehne ich gut und zahle viel, werde aber nur weniger bezahlen koennen,wenn ich wieder in Deutschland arbeite.
Sie arbeitet bei ihrer Schwester in den USA und verdiehnt etwas weniger als ich dann in Deutschland beziehe.
Danke fuer Ihre Muehe
Hans
Am 17. Januar 2011 um 13:05 Uhr
@ hans
im Moment die ich davon aus, dass ihre Ehe nach US Recht geschieden wird. Daher kann ich die Fragen nicht beantworten, zumal das US Recht von Bundesstaat zu Bundesstaat sehr unterschiedlich ist.
Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt in den USA wenden.
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Am 31. März 2011 um 18:27 Uhr
mein Mann ist Franzose, ich bin Deutsche, wir heirateten vor 19 Jahren in Deutschland, jetzt will ich mich trennen und gehe auch wieder nch Deutschland zurück, welches scheidungsrecht tritt da ein…und wenn ich nach deutshcland gehe, verliere ich da nicht das Recht auf das gemeinsame Haus?..gütervertrag besteht nicht, auch muss ich unsere gemeinsamen Kinder vorerst hier in Frankreich lassen, da sie in der Ausbildung stehen…
Am 31. März 2011 um 18:35 Uhr
2. versuch ging gerade nicht..
mein Mann ist Franzose, ich bin Deutsche, wir haben vor 19 Jahren in Deutschland geheiratet, leben seit fast 15 Jahren hier in Frankreich..ich will mich nun trennen und anch Deutschland zurückkehren..welches Land ist für die Scheidung zuständig, da wir ja auch ei Haus in Frankreich haben und die gemeinsamen Kinder noch in Frankreich ihre ausbildung fertig machen müssen?
Danke für Ihre ANtwort
Am 6. April 2011 um 18:11 Uhr
@ connie
es wird das französische Recht gelten. Dies gilt auch dann, wenn sie wieder Deutschland kommen und mindestens 6 Monate in Deutschland gelebt haben, so dass ein deutsches Gericht zuständig werden könnte. Dieses Gericht müsste dann aber tatsächlich das französische Recht anwenden.
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Am 28. Juni 2011 um 08:35 Uhr
Ich, deutscher Staatsangehöriger bin mit einer Russin verheiratet. Die Heirat wurde in Norwegen geschlossen. Jetzt planen wir die Scheidung (wir haben minderjährige Kinder). Meine Frau, die Kinder wie auch ich selbst leben seit 7 Jahren in Russland. Nach welchem Recht hat die Scheidung zu erfolgen und benötigt man ein Trennungsjahr?
Am 24. August 2011 um 11:49 Uhr
Hallo,
Wenn die Ehepartner beide Deutsche sind, in Deutschland geheiratet haben und beide (gemeinsam) seitr vielen Jahren im Ausland (EU) leben oder zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichtung wenigstens einer, gilt dann das Scheidungsrecht des EU-Wohnsitzlandes oder das deutsche? Wenn das deutsche Recht gelten sollte, wird dann in Deutschland geschieden (Berlin?) oder hat der Wohnsitzstatt das Recht zur Scheidung nach deutschem Recht?
Es ist auch eine gemeinsame bewohnte ausländische Immobilie im Spiel.
Vielen Dank
Am 3. Januar 2012 um 21:18 Uhr
Hallo
ich selber bin deutsche mein mann ist englander wir haben in deutschland geheiratet unter deutschem recht wir wohne jetzt aber schon seit fast 3 monaten in england und wir wollen uns scheiden lassen aber wissen leider nicht wir wir da vor gehen mussen.
danke
Am 9. Januar 2012 um 11:13 Uhr
@jacklyn
wenn sie ihren Wohnsitz in Großbritannien haben, gilt das Domizilprinzip. Das bedeutet, dass in England eine Scheidung einreichen können und nach dem englischen Recht geschieden werden. Ob allerdings die 3 Monate dafür schon ausreichend sind, kann ich im Moment nicht abschließend beantworten. Sie sollten sich mit einem britischen Rechtsanwalt unterhalten.
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
info@vonderwehl.de
0431 – 911 16
Am 21. Februar 2012 um 07:37 Uhr
Hi, mein Mann sind beide deutsch und haben dort geheiratet. nun leben wir aber schon seit mehreren Jahren in die USA und sind von DE abgemeldet. Wie scheiden wir uns und wo? was fuer unterlagen muessen wir einreichen? Koennen wir es auch in die USA machen um nicht auch noch reisekosten zu haben?\vielen dank
Am 17. Mai 2012 um 07:27 Uhr
ich bin vietnamesin, hat mit einem deuschen Mann geheiratet in Daenemark. Wir haben in Deuschland gewohnt fuer 1 Jahr, dann ich fliege zurueck nach Vietnam zu arbeiten. Wir sind seit 2 Jahre getrennt. Und er hat in Deutschland die Scheidung machen . Aber wenn die Scheidung noch nicht fertig .Ich habe ein Kind mit meinem Freund und wir haben in Vietnam heiraten. Das heiss, in den Papier ich habe 2 Ehegatten.
Problem ist dass meine ganze Familie moechte jetzt nach Deutschland reisen. Habe ich Problem wenn ich nach Deutschland fliege? Oder Probleme mit dem Deuschen Kolsulat in Vn?
Am 1. September 2012 um 20:14 Uhr
hallo, mein mann is deutscher ich bin eine polin. geheiratet wurde in daenemark. wir leben in saudi arabien seit 10 jahren. haben 2 minderjaehrige kinder, die ebenfalls deutsche nationalitaet besitzen. ich moechte mich von meinen mann trennen bzw scheiden lassen. welches scheidungsrecht trifft auf uns zu und wie gross ist die chance, dass die kinder mir zugesprochen werden. danke
Am 9. Oktober 2012 um 11:29 Uhr
Hallo.ich bin deutscher und mit meiner Frau (Indonesische Staatsbürgerschaft) und meiner sieben Jährigen Tochter die In Deutschland geboren wurde, aber einen Deutschen und einen Indonesischen Pass hat vor einem Jahr nach Indonesien gezogen .Jetzt möchte meine Frau mein Visum für meinen Aufenthalt nicht mehr verlängern und alleine mit unserer Tochter in Indonesien bleiben. Kann ich irgentwas dagegen tun und wäre das von deutscher Seite nicht Kindesentführung?
Vielen Dank schonmal
Am 9. Oktober 2012 um 11:41 Uhr
Ich hatte vergessen zu schreiben das wir vor 10 Jahren in Deutschland geheiratet haben
Am 8. Januar 2013 um 18:51 Uhr
hallo, ich wollte fragen ob ich ihn deutschland scheiden kann ich lebe ihn italien mit mein mann hab ein kind aber ich will nach deutschland gehen mit mein kind kann ich es machen ,bin ihn deutschland geboren und hab ihn italien geheiratet wiel aber ihn deutschland gehen alleine mit meine kind und dort scheiden..
Am 8. April 2013 um 22:43 Uhr
Hallo, bin seit 8 jahre (in die Niederlande)verheirated. Wir wohnen seitdem in Deutschland haben beide aber die Niederlandische Staatsbürgerschaft.
Who konnen wir uns scheiden lassen? Deutschland oder in die Niederlande, oder kann es in beide?
Am 19. April 2013 um 15:26 Uhr
@ erik
bei Wohnort in Deutschland ist das deutsche Gericht zuständig, aber ggfls. das niederländische Recht anzuwenden.
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RA Thomas von der Wehl
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Telefon: 0049 431 91116
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Am 8. Mai 2014 um 18:45 Uhr
hallo..İch bin eine Türke…İch habe eine İtalinerin geheiretet in München…Dann..İch bin 5 jahre in İtalien gelebt,gearbeitet…Aber wegen krise…ehe schluss..ich bin in München zürück…zeit über 1 jahre ich bin in München…wohne arbeite ich..problem..meine frau will mich nich schidung…wass soll ich machen….und kann ich İtalienische doppel statsburger melden…geht oder nicht…danke
Am 17. Mai 2014 um 10:51 Uhr
Guten Tag,
seit nunmehr 5 Jahren lebe ich getrennt, beide Eheleute in neuen Beziehungen, Einigkeit bzgl. Unterhalt usw.
Ich wohne in Frankreiche, meine Nochehefrau in Deutschland. Ist eine Schediung in Frankreich möglich und ggf. kostengünstiger?
Besten Dank
Andreas
Am 9. Juni 2014 um 15:08 Uhr
Guten Tag ich habe meinen Mann 97 in Tunesien geheiratet unsere ehe wurde nach deutschen recht anerkannt und auch geführt 2006 hat mein Mann die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen gleichzeitig sind wir ausgewandert nach Frankreich . Kann ich mich in de. oder in fr. Scheiden lassen oder muss ich dafür nach Tunesien ? Vielen Dank im Voraus
Am 3. Juli 2014 um 15:22 Uhr
die Scheidung ist in Frankreich möglich
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Am 22. September 2014 um 03:22 Uhr
Habe eine aber ich bin mit einer deutsche verheiratet und habe mich scheiden lasen nach 1 Jahr habe aber in der zeit eine französische Freundin die schwanger von mir ist habe ich das recht auf ein Aufenthalt in france oder in deutschland weil sie ja EU bürgerin ist ich bin Serbe
Am 13. September 2015 um 21:22 Uhr
Guten Tag,
ich bin deutscher seit 3 Jahren Wohne und arbeite in der Schweiz. Ich fliege jeden Monat nach Deutschland um meine Kinder zusehen.
Was ich hier verdiene, grösste teil geht, für Miete, Strom, Krankenkasse, Flug nach Deutschland(Auto Mieten), Unterhalt für meine Kinder und mir bleibt nicht zuviel übrig.
Meine seit 3 Jahren getrennte Frau will sich nicht scheiden lassen aber zusammen kommen will sie auch nicht.
Muss ich in Deutschland die Scheidung einreichen und mit welche Kosten muss ich rechnen?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen